zu	APPR	zu
Zl	NE	<unknown>
.	$.	.
-2V-LG-976/7-2005\lineBegutachtung	NN	<unknown>
Gesetz	NN	Gesetz
vom	APPRART	von
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
1997	CARD	1997
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
Der	ART	die
Landtag	NN	Landtag
von	APPR	von
Kärnten	NE	Kärnten
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Artikel	NN	Artikel
I	NN	I
Das	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
1997	CARD	1997
-	$(	-
K-VAG	NN	<unknown>
1997	CARD	1997
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
95	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
138/2001	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
.	$.	.
§	NN	§
1	CARD	1
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
lit.	NN	Lit.
j	NE	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
j	NE	<unknown>
)	$(	)
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Sportstätten	NN	Sportstätte
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
baulichen	ADJA	baulich
oder	KON	oder
technischen	ADJA	technisch
Einrichtungen	NN	Einrichtung
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Naturrodelbahnen	NN	Naturrodelbahn
,	$,	,
Schipisten	NN	<unknown>
-	$(	-
wobei	PWAV	wobei
Aufstiegshilfen	NN	Aufstiegshilfe
nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
technische	ADJA	technisch
Einrichtungen	NN	Einrichtung
der	ART	die
Schipisten	NN	<unknown>
anzusehen	VVIZU	ansehen
sind	VAFIN	sein
-	$(	-
,	$,	,
Natureisbahnen	NN	Natureisbahn
auf	APPR	auf
natürlichen	ADJA	natürlich
Gewässern	NN	Gewässer
,	$,	,
Loipen	NN	<unknown>
,	$,	,
Golfplätze	NN	Golfplatz
uä	NE	<unknown>
.	$.	.
“	NN	<unknown>
.	$.	.
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
a	FM	a
)	$(	)
Zirkus-	TRUNC	Zirkus-
,	$,	,
Varieté	NN	Varieté
und	KON	und
Revueveranstaltungen	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Peepshows	NN	<unknown>
,	$,	,
Video-Peepshows	NN	<unknown>
uä	NE	<unknown>
.	$.	.
sowie	KON	sowie
erotische	ADJA	erotisch
Darbietungen	NN	Darbietung
durch	APPR	durch
Gogo-Girls	NE	<unknown>
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
Table-Dance	NN	<unknown>
uä	NE	<unknown>
;	$.	;
“	NN	<unknown>
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
g	NN	g
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Sportplätzen	NN	Sportplatz
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Sportstätten	NN	Sportstätte
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
lit.	ADJA	<unknown>
h	NN	h
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
h	NN	h
)	$(	)
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
,	$,	,
die	PRELS	die
über	APPR	über
Kärnten	NE	Kärnten
hinaus	ADV	hinaus
angekündigt	VVPP	ankündigen
und	KON	und
beworben	VVPP	bewerben
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Ankündigung	NN	Ankündigung
und	KON	und
der	ART	die
Werbung	NN	Werbung
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
eines	ART	eine
internationalen	ADJA	international
Publikums	NN	Publikum
an	APPR	an
der	ART	die
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
“	NN	<unknown>
.	$.	.
Spielapparate	NN	Spielapparat
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	NN	Lit.
d	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
Einrichtungen	NN	Einrichtung
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Spielen	NN	Spiel|Spielen
,	$,	,
an	APPR	an
denen	PRELS	die
der	ART	die
Spieler	NN	Spieler
gegen	APPR	gegen
Entgelt	NN	Entgelt
teilnimmt	VVFIN	teilnehmen
,	$,	,
bestimmt	VVPP	bestimmen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
gegen	APPR	gegen
Entgelt	NN	Entgelt
gilt	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
nur	ADV	nur
die	ART	die
Eingabe	NN	Eingabe
oder	KON	oder
der	ART	die
Einsatz	NN	Einsatz
von	APPR	von
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Spielmarken	NN	Spielmarke
,	$,	,
Lochkarten	NN	Lochkarte
,	$,	,
Magnetkarten	NN	Magnetkarte
uä	NE	<unknown>
.	$.	.
sondern	KON	sondern
auch	ADV	auch
die	ART	die
Entrichtung	NN	Entrichtung
einer	ART	eine
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
an	APPR	an
eine	ART	eine
Person	NN	Person
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Personenvereinigung	NN	<unknown>
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
zB	ADJA	<unknown>
Vereine	NN	Verein
-	$(	-
und	KON	und
zwar	ADV	zwar
auch	ADV	auch
in	APPR	in
Form	NN	Form
eines	ART	eine
Mitgliedsbeitrages	NN	Mitgliedsbeitrag
-	$(	-
,	$,	,
wodurch	PWAV	wodurch
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
ermöglicht	VVPP	ermöglichen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Geldspielapparate	ADJA	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	NN	Lit.
e	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
Einrichtungen	NN	Einrichtung
,	$,	,
mit	APPR	mit
denen	PRELS	die
um	APPR	um
Gewinn	NN	Gewinn
und	KON	und
Verlust	NN	Verlust
gespielt	VVPP	spielen
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
a	FM	a
)	$(	)
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
die	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
über	APPR	über
Gewinn	NN	Gewinn
oder	KON	oder
Verlust	NN	Verlust
ausschließlich	ADJD	ausschließlich
oder	KON	oder
überwiegend	ADJD	überwiegend
vom	APPRART	von
Zufall	NN	Zufall
abhängt	VVFIN	abhängen
und	KON	und
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
mechanische	ADJA	mechanisch
oder	KON	oder
elektronische	ADJA	elektronisch
Vorrichtung	NN	Vorrichtung
selbsttätig	ADJD	selbsttätig
herbeigeführt	VVPP	herbeiführen
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
die	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
über	APPR	über
Gewinn	NN	Gewinn
oder	KON	oder
Verlust	NN	Verlust
ganz	ADV	ganz
oder	KON	oder
teilweise	ADV	teilweise
von	APPR	von
geistigen	ADJA	geistig
oder	KON	oder
körperlichen	ADJA	körperlich
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Merkfähigkeit	NN	Merkfähigkeit
,	$,	,
schnelle	ADJA	schnell
Kombinationsgabe	NN	Kombinationsgabe
,	$,	,
Konzentrationsfähigkeit	NN	Konzentrationsfähigkeit
,	$,	,
Übung	NN	Übung
,	$,	,
Fähigkeit	NN	Fähigkeit
,	$,	,
den	ART	die
Kausalverlauf	NN	<unknown>
des	ART	die
Spieles	NN	Spiel
im	APPRART	in
Voraus	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erkennen	VVINF	erkennen
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
berechnen	VVINF	berechnen
uä	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
,	$,	,
abhängt	VVFIN	abhängen
,	$,	,
ohne	APPR	ohne
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Spieler	NN	Spieler
den	ART	die
Spielverlauf	NN	Spielverlauf
-	$(	-
in	APPR	in
welcher	PIS	welche
Form	NN	Form
auch	ADV	auch
immer	ADV	immer
-	$(	-
gestalten	VVINF	gestalten
,	$,	,
beinflußen	VVFIN	<unknown>
oder	KON	oder
verändern	VVINF	verändern
kann	VMFIN	können
,	$,	,
oder	KON	oder
c	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
die	ART	die
sich	PRF	sich
aufgrund	APPR	aufgrund
ihrer	PPOSAT	ihr
Art	NN	Art
und	KON	und
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
sonst	ADV	sonst
für	APPR	für
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
als	KOKOM	als
Geldspielapparat	NN	<unknown>
eignen	VVINF	eignen
;	$.	;
dies	PDS	dies
ist	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
Einrichtungen	NN	Einrichtung
der	ART	die
Fall	NN	Fall
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
ihrer	PPOSAT	ihr
Art	NN	Art
und	KON	und
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
eine	ART	eine
Auszahlung	NN	Auszahlung
oder	KON	oder
Ausfolgung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Gewinnen	NN	Gewinn
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
auch	ADV	auch
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
das	ART	die
Spielergebnis	NN	Spielergebnis
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Form	NN	Form
von	APPR	von
Punkten	NN	Punkt
,	$,	,
Zahlen	NN	Zahl
,	$,	,
Symbolen	NN	Symbol
oder	KON	oder
Kombinationen	NN	Kombination
von	APPR	von
Symbolen	NN	Symbol
oder	KON	oder
in	APPR	in
Form	NN	Form
von	APPR	von
Freispielen	NN	<unknown>
anzeigen	VVFIN	anzeigen
;	$.	;
Für	APPR	für
eine	ART	eine
Beurteilung	NN	Beurteilung
einer	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
als	KOKOM	als
Geldspielapparat	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
unerheblich	ADJD	unerheblich
,	$,	,
ob	KOUS	ob
der	ART	die
Gewinn	NN	Gewinn
von	APPR	von
der	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
selbst	ADV	selbst
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
Weise	NN	Weise
ausgefolgt	VVPP	<unknown>
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
ob	KOUS	ob
Hinweise	NN	Hinweis
oder	KON	oder
Ankündigungen	NN	Ankündigung
die	ART	die
Erzielung	NN	Erzielung
eines	ART	eine
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Gewinnes	NN	Gewinn
ausschließen	VVINF	ausschließen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
fünfter	ADJA	fünft
Satz	NN	Satz
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	NN	<unknown>
Das	ART	die
Spielprogramm	NN	Spielprogramm
eines	ART	eine
Geldspielapparates	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
eingerichtet	VVPP	einrichten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
vom	APPRART	von
Beginn	NN	Beginn
eines	ART	eine
Spiels	NN	Spiel
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Beginn	NN	Beginn
des	ART	die
nächsten	ADJA	nah
Spiels	NN	Spiel
mindestens	ADV	mindestens
fünf	CARD	fünf
Sekunden	NN	Sekunde
liegen	VVFIN	liegen
;	$.	;
der	ART	die
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	NN	<unknown>
Der	ART	die
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
Geldspielapparate	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
Einrichtungen	NN	Einrichtung
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
das	ART	die
Spielergebnis	NN	Spielergebnis
ausschließlich	ADJD	ausschließlich
oder	KON	oder
überwiegend	ADJD	überwiegend
davon	PAV	davon
abhängt	VVFIN	abhängen
,	$,	,
wie	KOUS	wie
der	ART	die
Spieler	NN	Spieler
den	ART	die
Spielverlauf	NN	Spielverlauf
selbst	ADV	selbst
gestaltet	VVPP	gestalten
,	$,	,
beeinflusst	ADJD	beeinflusst
oder	KON	oder
verändert	ADJD	verändert
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
letzter	ADJA	letzt
Satz	NN	Satz
entfallen	VVFIN	entfallen
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	NN	<unknown>
in	APPR	in
Form	NN	Form
des	ART	die
Dartspieles	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
.	$.	.
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
entfällt	VVFIN	entfallen
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
3a	NN	<unknown>
lit.	NE	<unknown>
b	NE	B
entfallen	VVFIN	entfallen
die	ART	die
Worte	NN	Wort
“	NN	<unknown>
einschließlich	APPR	einschließlich
des	ART	die
Hinweises	NN	Hinweis
auf	APPR	auf
die	ART	die
Hinterlegung	NN	Hinterlegung
eines	ART	eine
Speichermediums	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
einem	ART	eine
Notar	NN	Notar
“	ADJD	<unknown>
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
3a	NN	<unknown>
lit.	NE	<unknown>
c	NE	<unknown>
entfallen	VVFIN	entfallen
die	ART	die
Worte	NN	Wort
“	NN	<unknown>
hinterlegten	VVFIN	hinterlegen
”	NN	<unknown>
und	KON	und
„	NN	<unknown>
hinterlegte	VVFIN	hinterlegen
“	ADJD	<unknown>
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
6a	NE	<unknown>
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
„	ADJD	<unknown>
sowie	KON	sowie
des	ART	die
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
und	KON	und
c	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
des	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Akkreditierungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Baustoffzulassungsgesetzes	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
„	ADJD	<unknown>
sowie	KON	sowie
des	ART	die
§	NN	§
29	CARD	@card@
c	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
und	KON	und
c	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
des	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Akkreditierungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Bauproduktegesetzes	NN	<unknown>
-	$(	-
K-ABPG	VVIMP	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
und	KON	und
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Kärntner	NN	<unknown>
Akkreditierungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Baustoffzulassungsgesetzes	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Kärntner	NN	<unknown>
Akkreditierungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Bauproduktegesetzes	NN	<unknown>
-	$(	-
K-ABPG	VVIMP	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lit.	ADJA	<unknown>
e	NN	E
werden	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Sportveranstaltungen	NN	Sportveranstaltung
“	NN	<unknown>
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	ADJD	<unknown>
oder	KON	oder
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugängliche	ADJA	zugänglich
Sportveranstaltungen	NN	Sportveranstaltung
,	$,	,
die	PRELS	die
-	$(	-
wenn	KOUS	wenn
auch	ADV	auch
nur	ADV	nur
mittelbar	ADJD	mittelbar
-	$(	-
Erwerbsinteressen	NN	<unknown>
dienen	VVFIN	dienen
,	$,	,
“	ADJD	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Sportstätten	NN	Sportstätte
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Tennisplätzen	NN	Tennisplatz
,	$,	,
Eislaufplätzen	NN	<unknown>
,	$,	,
Minigolfplätzen	NN	<unknown>
,	$,	,
Sommerrodelbahnen	NN	Sommerrodelbahn
,	$,	,
Schießstätten	NN	<unknown>
uä	NE	<unknown>
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Der	ART	die
Einleitungssatz	NN	Einleitungssatz
des	ART	die
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Von	APPR	von
der	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Anmeldung	NN	Anmeldung
(	$(	(
§	NN	§
16	CARD	16
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
,	$,	,
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
nicht	PTKNEG	nicht
über	APPR	über
das	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
einer	ART	eine
Gemeinde	NN	Gemeinde
hinaus	ADV	hinaus
erstrecken	VVINF	erstrecken
oder	KON	oder
die	PDS	die
auch	ADV	auch
nicht	PTKNEG	nicht
außerhalb	APPR	außerhalb
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
-	$(	-
in	APPR	in
welcher	PIS	welche
Art	NN	Art
auch	ADV	auch
immer	ADV	immer
-	$(	-
angekündigt	VVPP	ankündigen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
in	APPR	in
bewilligten	ADJA	bewilligt
oder	KON	oder
geeigneten	ADJA	geeignet
Betriebsstätten	NN	Betriebsstätte
(	$(	(
§	NN	§
21	CARD	21
)	$(	)
abgehalten	VVPP	abhalten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
nach	APPR	nach
den	ART	die
Erfahrungen	NN	Erfahrung
des	ART	die
täglichen	ADJA	täglich
Lebens	NN	Leben
angenommen	VVPP	annehmen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
dass	KOUS	dass
keine	PIAT	kein
Gefährdungen	NN	Gefährdung
und	KON	und
keine	PIAT	kein
unzumutbaren	ADJA	unzumutbar
Belästigungen	NN	Belästigung
von	APPR	von
Personen	NN	Person
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
und	KON	und
wenn	KOUS	wenn
“	NN	<unknown>
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
lit.	NN	Lit.
d	ADJD	<unknown>
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
d	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
Darbietungen	NN	Darbietung
nach	APPR	nach
allgemeinem	ADJA	allgemein
sittlichem	ADJA	sittlich
Empfinden	NN	Empfinden
die	ART	die
Menschenwürde	NN	Menschenwürde
gröblich	ADJD	gröblich
verletzen	VVFIN	verletzen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
35	CARD	35
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
„	ADJA	<unknown>
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
12/1997	CARD	@card@
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
„	ADJA	<unknown>
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
191/2004	CARD	@card@
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Die	ART	die
Überschrift	NN	Überschrift
des	ART	die
§	NN	§
36	CARD	36
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
“	ADJD	<unknown>
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
36	CARD	36
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	NN	<unknown>
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheitsdienstes	NN	Sicherheitsdienst
der	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Angehörigen	NN	Angehörige
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	NN	<unknown>
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
36	CARD	36
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	NN	<unknown>
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheitsdienstes	NN	Sicherheitsdienst
der	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Angehörigen	NN	Angehörige
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	NN	<unknown>
die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Artikel	NN	Artikel
II	NE	II
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
tritt	VVFIN	treten
am	PTKA	am
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Soweit	ADV	soweit
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Spielapparate	NN	Spielapparat
aufgrund	APPR	aufgrund
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	NN	Lit.
d	VVFIN	<unknown>
des	ART	die
Veranstaltungsgesetzes	NN	<unknown>
1997	CARD	1997
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
95	CARD	@card@
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
138/2001	CARD	@card@
aufgestellt	VVPP	aufstellen
und	KON	und
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
lit.	NN	Lit.
b	VVFIN	<unknown>
des	ART	die
Veranstaltungsgesetzes	NN	<unknown>
1997	CARD	1997
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Art.	NN	Art.
I	NN	I
Z	NN	Z
5	CARD	5
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Geldspielapparate	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Veranstalter	NN	Veranstalter
binnen	APPR	binnen
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
einen	ART	eine
Antrag	NN	Antrag
auf	APPR	auf
Bewilligung	NN	Bewilligung
zur	APPRART	zu
Aufstellung	NN	Aufstellung
und	KON	und
zum	APPRART	zu
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Geldspielapparates	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
dieser	PDS	diese
Antrag	NN	Antrag
rechtzeitig	ADJD	rechtzeitig
gestellt	VVPP	stellen
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
diese	PDAT	dies
Apparate	NN	Apparat
während	APPR	während
der	ART	die
Dauer	NN	Dauer
des	ART	die
Bewilligungsverfahrens	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
Spielapparate	NN	Spielapparat
weiter	ADV	weiter
aufgestellt	VVPP	aufstellen
und	KON	und
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Erfolgt	VVFIN	erfolgen
keine	PIAT	kein
rechtzeitige	ADJA	rechtzeitig
Antragstellung	NN	Antragstellung
,	$,	,
verliert	VVFIN	verlieren
der	ART	die
Bescheid	NN	Bescheid
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
die	ART	die
Aufstellung	NN	Aufstellung
und	KON	und
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Spielapparates	NN	<unknown>
bewilligt	VVPP	bewilligen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
nach	APPR	nach
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Antragsfrist	NN	Antragsfrist
seine	PPOSAT	sein
Rechtswirksamkeit	NN	Rechtswirksamkeit
.	$.	.
Soweit	ADV	soweit
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
eine	ART	eine
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
nach	APPR	nach
§	NN	§
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
l	NN	l
des	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Veranstaltungsgesetzes	NN	<unknown>
1997	CARD	1997
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Artikel	NN	Artikel
I	NN	I
Z	NN	Z
14	CARD	14
durchgeführt	VVPP	durchführen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Veranstalter	NN	Veranstalter
binnen	APPR	binnen
sechs	CARD	sechs
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
diese	PDAT	dies
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
anzumelden	VVIZU	anmelden
.	$.	.
Erfolgt	VVFIN	erfolgen
die	ART	die
Anmeldung	NN	Anmeldung
innerhalb	APPR	innerhalb
dieser	PDAT	dies
Frist	NN	Frist
,	$,	,
darf	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
während	APPR	während
der	ART	die
Dauer	NN	Dauer
des	ART	die
Anmeldungsverfahrens	NN	<unknown>
-	$(	-
erfolgt	VVFIN	erfolgen
eine	ART	eine
Untersagung	NN	Untersagung
,	$,	,
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
rechtskräftigen	ADJA	rechtskräftig
Abschluss	NN	Abschluß
dieses	PDAT	dies
Verfahrens	NN	Verfahren
-	$(	-
weiter	ADV	weiter
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
wurde	VAFIN	werden
einem	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Parlaments	NN	Parlament
und	KON	und
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
6.	ADJA	6.
1998	CARD	1998
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
und	KON	und
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
die	ART	die
Dienste	NN	Dienst
Informationsgesellschaft	NN	Informationsgesellschaft
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
204	CARD	@card@
v.	APPR	von
21.	ADJA	21.
7.	ADJA	7.
1998	CARD	1998
,	$,	,
Seite	NN	Seite
37	CARD	37
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Parlaments	NN	Parlament
und	KON	und
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
ABl	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
217	CARD	@card@
v.	APPR	von
5.	ADJA	5.
August	NN	August
1998	CARD	1998
,	$,	,
Seite	NN	Seite
18	CARD	18
,	$,	,
unterzogen	VVPP	unterziehen
.	$.	.
ENTWURF	NN	Entwurf
Spielautomaten	NN	Spielautomat
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Spielautomaten	NN	Spielautomat
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
sind	VAFIN	sein
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Spielen	NN	Spiel|Spielen
bestimmt	VVPP	bestimmen
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
durch	APPR	durch
Eingabe	NN	Eingabe
von	APPR	von
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Spielmarken	NN	Spielmarke
,	$,	,
Lochkarten	NN	Lochkarte
,	$,	,
Magnetkarten	NN	Magnetkarte
,	$,	,
Kreditkarten	NN	Kreditkarte
,	$,	,
Chipkarten	NN	Chipkarte
,	$,	,
elektronische	ADJA	elektronisch
oder	KON	oder
drahtlose	ADJA	drahtlos
Impulse	NN	Impuls
,	$,	,
jegliche	PIAT	jeglich
Art	NN	Art
von	APPR	von
Aufbuchungen	NN	<unknown>
,	$,	,
jegliche	PIAT	jeglich
Eingabe	NN	Eingabe
von	APPR	von
Codes	NN	Code
,	$,	,
und	KON	und
dergleichen	PIS	dergleichen
in	APPR	in
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
gesetzt	VVPP	setzen
oder	KON	oder
benützbar	ADJD	<unknown>
gemacht	VVPP	machen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
haben	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
des	ART	die
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
,	$,	,
b	VVFIN	<unknown>
und	KON	und
h	NN	h
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
die	ART	die
Durchsetzung	NN	Durchsetzung
der	ART	die
Duldung	NN	Duldung
behördlicher	ADJA	behördlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
handelt	VVFIN	handeln
,	$,	,
einzuschreiten	VVIZU	einschreiten
durch	APPR	durch
Vorbeugemaßnahmen	NN	<unknown>
gegen	APPR	gegen
drohende	ADJA	drohend
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Einleitung	NN	Einleitung
und	KON	und
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Verwaltungsstrafverfahren	NN	<unknown>
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Landtag	NN	Landtag
von	APPR	von
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
hat	VAFIN	haben
am	APPRART	an
30.	ADJA	30.
März	NN	März
2006	CARD	@card@
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Spielautomatengesetzes	NN	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
I	NN	I
Das	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Spielautomatengesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
7071	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Im	APPRART	in
§	NN	§
1	CARD	1
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
zweiter	ADJA	zweit
Satz	NN	Satz
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Spielautomaten	NN	Spielautomat
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
§	NN	§
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Spielautomaten	NN	Spielautomat
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Spielautomaten	NN	Spielautomat
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
sind	VAFIN	sein
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Spielen	NN	Spiel|Spielen
bestimmt	VVPP	bestimmen
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
durch	APPR	durch
den	ART	die
Einsatz	NN	Einsatz
einer	ART	eine
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
in	APPR	in
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
gesetzt	VVPP	setzen
oder	KON	oder
benutzbar	ADJD	benutzbar
gemacht	VVPP	machen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Spielautomaten	NN	Spielautomat
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
bei	APPR	bei
Erreichen	NN	Erreichen
eines	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Spielerfolges	NN	<unknown>
keine	PIAT	kein
Gewinne	NN	Gewinn
ausbezahlt	VVPP	ausbezahlen
oder	KON	oder
ausgefolgt	VVPP	<unknown>
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
nur	ADV	nur
der	ART	die
Erprobung	NN	Erprobung
der	ART	die
eigenen	ADJA	eigen
Geschicklichkeit	NN	Geschicklichkeit
dienen	VVINF	dienen
und	KON	und
der	ART	die
Spielerfolg	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
ausschließlich	ADJD	ausschließlich
oder	KON	oder
vorwiegend	ADJD	vorwiegend
vom	APPRART	von
Zufall	NN	Zufall
abhängt	VVFIN	abhängen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
sind	VAFIN	sein
Spielautomaten	NN	Spielautomat
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
die	ART	die
vermögensrechtliche	ADJA	vermögensrechtlich
Leistung	NN	Leistung
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
den	ART	die
Betrag	NN	Betrag
oder	KON	oder
den	ART	die
Gegenwert	NN	Gegenwert
von	APPR	von
€	NN	<unknown>
0,50	CARD	@card@
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
und	KON	und
der	ART	die
Gewinn	NN	Gewinn
den	ART	die
Betrag	NN	Betrag
oder	KON	oder
den	ART	die
Gegenwert	NN	Gegenwert
von	APPR	von
€	NN	<unknown>
20,00	CARD	@card@
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
und	KON	und
die	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
über	APPR	über
Gewinn	NN	Gewinn
und	KON	und
Verlust	NN	Verlust
ausschließlich	ADJD	ausschließlich
oder	KON	oder
vorwiegend	ADJD	vorwiegend
vom	APPRART	von
Zufall	NN	Zufall
abhängt	VVFIN	abhängen
(	$(	(
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
620/1989	CARD	@card@
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
105/2005	CARD	@card@
)	$(	)
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
3	CARD	3
entfällt	VVFIN	entfallen
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
von	APPR	von
Geldspielautomaten	NN	Geldspielautomat
,	$,	,
sowie	KON	sowie
“	NN	<unknown>
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Einleitungssatz	NN	Einleitungssatz
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Bewilligung	NN	Bewilligung
“	NN	<unknown>
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
für	APPR	für
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
“	NN	<unknown>
,	$,	,
eingefügt	VVPP	einfügen
,	$,	,
in	APPR	in
den	ART	die
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
)	$(	)
,	$,	,
c	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
und	KON	und
d	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
wird	VAFIN	werden
jeweils	ADV	jeweils
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Spielautomaten	NN	Spielautomat
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
und	KON	und
in	APPR	in
lit.	NE	<unknown>
c	NE	<unknown>
)	$(	)
wird	VAFIN	werden
am	APPRART	an
Ende	NN	Ende
der	ART	die
Strichpunkt	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJD	<unknown>
und	KON	und
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
erster	ADJA	erst
Satz	NN	Satz
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Spielautomaten	NN	Spielautomat
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
5a	NE	<unknown>
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
zweiter	ADJA	zweit
Satz	NN	Satz
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJD	<unknown>
zwei	CARD	zwei
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJD	<unknown>
fünf	CARD	fünf
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
“	NN	<unknown>
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
ist	VAFIN	sein
nur	ADV	nur
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
ein	ART	eine
Gutachten	NN	Gutachten
eines	ART	eine
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
beeideten	ADJA	beeidet
Sachverständigen	NN	Sachverständige
oder	KON	oder
einer	ART	eine
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
des	ART	die
EWR	NE	EWR
akkreditierten	ADJA	akkreditiert
Organisation	NN	Organisation
zur	APPRART	zu
Zertifizierung	NN	Zertifizierung
von	APPR	von
Glücksspielprodukten	NN	<unknown>
vorgelegt	VVPP	vorlegen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
den	ART	die
in	APPR	in
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
geregelten	ADJA	geregelt
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
,	$,	,
entspricht	VVFIN	entsprechen
;	$.	;
der	ART	die
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Seriennummer	NN	Seriennummer
ausgestattet	VVPP	ausstatten
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Bauart	NN	Bauart
des	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
nicht	PTKNEG	nicht
zu	PTKZU	zu
befürchten	VVINF	befürchten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
er	PPER	er
eine	ART	eine
nach	APPR	nach
§	NN	§
3	CARD	3
verbotene	ADJA	verboten
Verwendung	NN	Verwendung
findet	VVFIN	finden
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
kann	VMFIN	können
diese	PDAT	dies
auch	ADV	auch
mit	APPR	mit
Bedingungen	NN	Bedingung
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligungsdauer	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
15	CARD	15
Jahre	NN	Jahr
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigen	VVINF	übersteigen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
entfällt	VVFIN	entfallen
.	$.	.
§	NN	§
5	CARD	5
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
den	ART	die
Bewilligungswerber	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
für	APPR	für
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
erteilt	ADJD	erteilt
werden	VAFIN	werden
natürlichen	ADJA	natürlich
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
die	ART	die
österreichische	ADJA	österreichisch
Staatsbürgerschaft	NN	Staatsbürgerschaft
oder	KON	oder
die	ART	die
Staatsangehörigkeit	NN	Staatsangehörigkeit
eines	ART	eine
anderen	PIAT	ander
EWR-Mitgliedstaates	NN	<unknown>
besitzen	VVFIN	besitzen
,	$,	,
das	ART	die
21.	ADJA	21.
Lebensjahr	NN	Lebensjahr
vollendet	VVPP	vollenden
und	KON	und
einen	ART	eine
Wohnsitz	NN	Wohnsitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
EWR-Mitgliedsstaat	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
oder	KON	oder
juristische	ADJA	juristisch
n	ADJA	<unknown>
Personen	NN	Person
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedsstaat	NN	Mitgliedsstaat
des	ART	die
EWR	NE	EWR
,	$,	,
die	PRELS	die
einen	ART	eine
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
,	$,	,
der	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
verantwortlich	ADJD	verantwortlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
bestellt	VVPP	bestellen
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
der	PRELS	die
einen	ART	eine
Wohnsitz	NN	Wohnsitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
EWR-Mitgliedsstaat	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
und	KON	und
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
natürliche	ADJA	natürlich
Person	NN	Person
oder	KON	oder
der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
eigenberechtigt	ADJD	<unknown>
und	KON	und
berechtigt	ADJD	berechtigt
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
ihr	PPOSAT	ihr
Vermögen	NN	Vermögen
selbst	ADV	selbst
zu	PTKZU	zu
verwalten	VVINF	verwalten
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
zu	APPR	zu
Trunksucht	NN	Trunksucht
oder	KON	oder
Missbrauch	NN	Mißbrauch
von	APPR	von
Suchtgiften	NN	<unknown>
neigen	VVINF	neigen
und	KON	und
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
ihres	PPOSAT	ihr
bisherigen	ADJA	bisherig
Verhaltens	NN	Verhalten
erkennen	VVINF	erkennen
lassen	VVFIN	lassen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
die	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
erforderliche	ADJA	erforderlich
Verlässlichkeit	NN	Verläßlichkeit
besitzen	VVFIN	besitzen
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
für	APPR	für
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
einer	ART	eine
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedsstaat	NN	Mitgliedsstaat
des	ART	die
EWR	NE	EWR
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Eigentümer	NN	Eigentümer
(	$(	(
Gesellschafter	NN	Gesellschafter
)	$(	)
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
durch	APPR	durch
deren	PRELAT	die
Einfluss	NN	Einfluß
eine	ART	eine
Zuverlässigkeit	NN	Zuverlässigkeit
in	APPR	in
ordnungspolitischer	ADJA	ordnungspolitisch
Hinsicht	NN	Hinsicht
nicht	PTKNEG	nicht
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
für	APPR	für
jeden	PIAT	jed
Automatensalon	NN	<unknown>
zumindest	ADV	zumindest
einen	ART	eine
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
bestellt	VVPP	bestellen
,	$,	,
der	PRELS	die
einen	ART	eine
Wohnsitz	NN	Wohnsitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
EWR-Mitgliedsstaat	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
und	KON	und
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
entsprechender	ADJA	entsprechend
Vorbildung	NN	Vorbildung
fachlich	ADJD	fachlich
geeignet	VVPP	eignen
ist	VAFIN	sein
über	APPR	über
die	ART	die
für	APPR	für
den	ART	die
ordnungsgemäßen	ADJA	ordnungsgemäß
Geschäftsbetrieb	NN	Geschäftsbetrieb
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Eigenschaften	NN	Eigenschaft
und	KON	und
Erfahrungen	NN	Erfahrung
verfügt	VVPP	verfügen
und	KON	und
gegen	APPR	gegen
den	ART	die
kein	PIAT	kein
Ausschließungsgrund	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
13	CARD	13
Gewerbeordnung	NN	Gewerbeordnung
1994	CARD	1994
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
194/1994	CARD	@card@
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
134/2005	CARD	@card@
,	$,	,
vorliegt	VVFIN	vorliegen
,	$,	,
die	ART	die
wirtschaftliche	ADJA	wirtschaftlich
und	KON	und
finanzielle	ADJA	finanziell
Leistungsfähigkeit	NN	Leistungsfähigkeit
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
Bestätigung	NN	Bestätigung
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Firmenbuch-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Handelsregisterauszug	NN	Handelsregisterauszug
)	$(	)
über	APPR	über
ein	ART	eine
eingezahltes	ADJA	eingezahlt
Stamm-	TRUNC	Stamm-
bzw.	KOUS	bzw.
Grundkapital	NN	Grundkapital
von	APPR	von
€	ADJA	<unknown>
4	CARD	4
Millionen	NN	Million
pro	APPR	pro
Automatensalon	NN	<unknown>
und	KON	und
eine	ART	eine
steuerliche	ADJA	steuerlich
Unbedenklichkeitsbescheinigung	NN	<unknown>
nachweist	VVFIN	nachweisen
,	$,	,
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Umstände	NN	Umstand
(	$(	(
einschlägige	ADJA	einschlägig
Erfahrungen	NN	Erfahrung
,	$,	,
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
Eigenmittel	NN	Eigenmittel
)	$(	)
erwarten	VVINF	erwarten
lässt	VVFIN	lassen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
unter	APPR	unter
Beachtung	NN	Beachtung
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
und	KON	und
Jugendlichen	NN	Jugendliche
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
unter	APPR	unter
Bedachtnahme	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
-	$(	-
die	ART	die
wirtschaftlichen	ADJA	wirtschaftlich
und	KON	und
finanziellen	ADJA	finanziell
Leistungsfähigkeitserfordernisse	NN	<unknown>
von	APPR	von
Betreibern	NN	Betreiber
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lit.	NN	Lit.
c	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
-	$(	-
die	ART	die
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Ziele	NN	Ziel
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Schutzes	NN	Schutz
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
und	KON	und
der	ART	die
Jugendlichen	NN	Jugendliche
und	KON	und
-	$(	-
die	ART	die
Sicherung	NN	Sicherung
des	ART	die
Abgabenertrages	NN	<unknown>
eine	ART	eine
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
das	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
des	ART	die
Bundeslandes	NN	Bundesland
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
höchstens	ADV	höchstens
bewilligt	VVPP	bewilligen
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
,	$,	,
festsetzen	VVFIN	festsetzen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Treten	NN	Treten
mehrere	PIAT	mehrer
Bewilligungswerber	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
bis	KON	bis
c	ADJD	<unknown>
erfüllen	VVFIN	erfüllen
,	$,	,
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
auf	PTKVZ	auf
und	KON	und
würde	VAFIN	werden
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
einen	ADJA	einen
Bewilligung	NN	Bewilligung
die	ART	die
der	ART	die
anderen	PIS	andere
ausschließen	VVINF	ausschließen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
dem	ART	die
Bewerber	NN	Bewerber
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
der	PRELS	die
die	ART	die
bessere	ADJA	gut
Gewähr	NN	Gewähr
für	APPR	für
eine	ART	eine
ordnungsgemäße	ADJA	ordnungsgemäß
Betriebsführung	NN	Betriebsführung
bietet	VVFIN	bieten
.	$.	.
Bieten	VVFIN	bieten
verschiedene	ADJA	verschieden
Bewilligungswerber	NN	<unknown>
die	ART	die
gleiche	ADJA	gleich
Gewähr	NN	Gewähr
ist	VAFIN	sein
aufgrund	APPR	aufgrund
von	APPR	von
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lit.	NN	Lit.
d	ADJD	<unknown>
zu	PTKZU	zu
entscheiden	VVINF	entscheiden
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
jeweils	ADV	jeweils
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Spielautomaten	NN	Spielautomat
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
6	CARD	6
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Absätze	NN	Absatz
3	CARD	3
und	KON	und
4	CARD	4
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
“	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
genehmigt	VVPP	genehmigen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
a	FM	a
)	$(	)
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
in	APPR	in
einem	PIS	eine
als	KOKOM	als
Automatensalon	NN	<unknown>
gekennzeichneten	ADJA	gekennzeichnet
Gebäude	NN	Gebäude
oder	KON	oder
in	APPR	in
einem	PIS	eine
als	KOKOM	als
Automatensalon	NN	<unknown>
gekennzeichneten	ADJA	gekennzeichnet
,	$,	,
vom	APPRART	von
übrigen	ADJA	übrig
Gebäude	NN	Gebäude
räumlich	ADJD	räumlich
geteilten	ADJA	geteilt
Teil	NN	Teil
des	ART	die
Gebäudes	NN	Gebäude
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
der	ART	die
Standort	NN	Standort
des	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
so	ADV	so
gelegen	VVPP	liegen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
seiner	PPOSAT	sein
Entfernung	NN	Entfernung
zu	APPR	zu
Schulen	NN	Schule
,	$,	,
Schülerheimen	NN	<unknown>
,	$,	,
Horten	NN	Hort|Horten
und	KON	und
Sport-	TRUNC	Sport-
und	KON	und
Freizeitanlagen	NN	Freizeitanlage
Interessen	NN	Interesse
des	ART	die
Jugendschutzes	NN	Jugendschutz
nicht	PTKNEG	nicht
verletzt	VVPP	verletzen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
c	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
im	APPRART	in
Automatensalon	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
und	KON	und
höchstens	ADV	höchstens
150	CARD	150
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
aufgestellt	VVPP	aufstellen
oder	KON	oder
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
kann	VMFIN	können
für	APPR	für
einzelne	ADJA	einzeln
Bereiche	NN	Bereich
des	ART	die
Gemeindegebietes	NN	Gemeindegebiet
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
lit.	NN	Lit.
b	VVFIN	<unknown>
die	ART	die
Aufstellung	NN	Aufstellung
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
oder	KON	oder
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Automatensalons	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
verbieten	VVINF	verbieten
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Nach	APPR	nach
dem	ART	die
§	NN	§
6	CARD	6
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
§	NN	§
6a	NE	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
6a	NE	<unknown>
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Spielern	NN	Spieler
und	KON	und
Jugendlichen	NN	Jugendliche
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Der	ART	die
Besuch	NN	Besuch
eines	ART	eine
Automaten	NN	Automat
salons	NN	Salon
ist	VAFIN	sein
nur	ADV	nur
volljährigen	ADJA	volljährig
Personen	NN	Person
gestattet	VVPP	gestatten|statten
,	$,	,
die	PRELS	die
ihre	PPOSAT	ihr
Volljährigkeit	NN	Volljährigkeit
durch	APPR	durch
Vorlage	NN	Vorlage
eines	ART	eine
amtlichen	ADJA	amtlich
Lichtbildausweises	NN	Lichtbildausweis
nachgewiesen	VVPP	nachweisen
haben	VAFIN	haben
.	$.	.
Der	ART	die
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
von	APPR	von
Kindern	NN	Kind
und	KON	und
Jugendlichen	NN	Jugendliche
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
eines	ART	eine
Automatensalons	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
Personen	NN	Person
ohne	APPR	ohne
Angabe	NN	Angabe
von	APPR	von
Gründen	NN	Grund|Gründen
vom	APPRART	von
Besuch	NN	Besuch
des	ART	die
Automaten	NN	Automat
salons	ADJD	<unknown>
ausschließen	VVINF	ausschließen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Entsteht	VVFIN	entstehen
bei	APPR	bei
einem	ART	eine
Inländer	NN	Inländer
die	ART	die
begründete	ADJA	begründet
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
und	KON	und
Intensität	NN	Intensität
seiner	PPOSAT	sein
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
für	APPR	für
den	ART	die
Zeitraum	NN	Zeitraum
,	$,	,
in	APPR	in
welchem	PRELS	welch
er	PPER	er
mit	APPR	mit
dieser	PDAT	dies
Intensität	NN	Intensität
und	KON	und
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
spielt	VVFIN	spielen
,	$,	,
das	ART	die
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
gefährden	VVFIN	gefährden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
Auskünfte	NN	Auskunft
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
unabhängigen	ADJA	unabhängig
Einrichtung	NN	Einrichtung
einzuholen	VVIZU	einholen
,	$,	,
die	ART	die
Bonitätsauskünfte	NN	<unknown>
erteilt	VVPP	erteilen
.	$.	.
Ergibt	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
aus	APPR	aus
diesen	PDAT	dies
Auskünften	NN	Auskunft
die	ART	die
begründete	ADJA	begründet
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
fortgesetzte	ADJA	fortgesetzt
und	KON	und
nach	APPR	nach
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
und	KON	und
Intensität	NN	Intensität
unveränderte	ADJA	unverändert
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
das	ART	die
konkrete	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
dieses	PDAT	dies
Spielers	NN	Spieler
gefährdet	VVPP	gefährden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
den	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
schriftlich	ADJD	schriftlich
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gefahr	NN	Gefahr
hinzuweisen	VVIZU	hinweisen
.	$.	.
Nimmt	VVFIN	nehmen
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
trotz	APPR	trotz
dieser	PDAT	dies
Warnung	NN	Warnung
unverändert	ADJD	unverändert
häufig	ADJD	häufig
und	KON	und
intensiv	ADJD	intensiv
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
teil	PTKVZ	teil
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
ihm	PPER	er
den	ART	die
Besuch	NN	Besuch
des	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
dauernd	ADJD	dauernd
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
bestimmte	ADJA	bestimmt
Zeit	NN	Zeit
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
oder	KON	oder
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Besuche	NN	Besuch
einzuschränken	VVIZU	einschränken
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Einholung	NN	Einholung
der	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Auskünfte	NN	Auskunft
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
oder	KON	oder
verlaufen	VVFIN	verlaufen
diese	PDS	diese
ergebnislos	ADJD	ergebnislos
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
den	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
über	APPR	über
dessen	PDAT	die
Einkommens-	TRUNC	Einkommens-
und	KON	und
Vermögenssituation	NN	Vermögenssituation
zu	PTKZU	zu
befragen	VVINF	befragen
und	KON	und
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
Erkenntnissen	NN	Erkenntnis
dieser	PDAT	dies
Befragung	NN	Befragung
unter	APPR	unter
sinngemäßer	ADJA	sinngemäß
Anwendung	NN	Anwendung
des	ART	die
Vorstehenden	NN	Vorstehende
zu	PTKZU	zu
warnen	VVINF	warnen
und	KON	und
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
vom	APPRART	von
Besuch	NN	Besuch
auszuschließen	VVIZU	ausschließen
.	$.	.
Unterlässt	VVFIN	unterlassen
der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
die	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
oder	KON	oder
Warnung	NN	Warnung
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
oder	KON	oder
die	ART	die
Untersagung	NN	Untersagung
oder	KON	oder
Einschränkung	NN	Einschränkung
des	ART	die
Zugangs	NN	Zugang
zum	APPRART	zu
Automatensalon	NN	<unknown>
und	KON	und
beeinträchtigt	VVFIN	beeinträchtigen
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
durch	APPR	durch
die	ART	die
deshalb	PAV	deshalb
unveränderte	ADJA	unverändert
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
sein	PPOSAT	sein
konkretes	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
,	$,	,
haftet	VVFIN	haften
der	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
für	APPR	für
die	ART	die
dadurch	PAV	dadurch
während	APPR	während
der	ART	die
unveränderten	ADJA	unverändert
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
eintretenden	ADJA	eintretend
Verluste	NN	Verlust
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
die	ART	die
Haftung	NN	Haftung
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
nach	APPR	nach
mit	APPR	mit
der	ART	die
Differenz	NN	Differenz
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
nach	APPR	nach
Verlusten	NN	Verlust
das	ART	die
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
unterschreitenden	ADJA	<unknown>
Nettoeinkommen	NN	Nettoeinkommen
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
seines	PPOSAT	sein
liquidierbaren	ADJA	<unknown>
Vermögens	NN	Vermögen
einerseits	ADV	einerseits
und	KON	und
dem	ART	die
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
andererseits	ADV	andererseits
abschließend	ADJD	abschließend
beschränkt	VVPP	beschränken
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
höchstens	ADV	höchstens
beträgt	VVFIN	betragen
der	ART	die
Ersatz	NN	Ersatz
das	ART	die
konkrete	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
.	$.	.
Die	ART	die
Haftung	NN	Haftung
ist	VAFIN	sein
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
sechs	CARD	sechs
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
dem	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Verlust	NN	Verlust
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
geltend	ADJD	geltend
zu	PTKZU	zu
machen	VVINF	machen
.	$.	.
Der	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
haftet	VVFIN	haften
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
bei	APPR	bei
seiner	PPOSAT	sein
Befragung	NN	Befragung
unrichtige	ADJA	unrichtig
oder	KON	oder
unvollständige	ADJA	unvollständig
Angaben	NN	Angabe
macht	VVFIN	machen
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
ihm	PPER	er
bei	APPR	bei
der	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
seiner	PPOSAT	sein
Pflichten	NN	Pflicht
nur	ADV	nur
leichte	ADJA	leicht
Fahrlässigkeit	NN	Fahrlässigkeit
vorwerfbar	ADJD	<unknown>
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Dieser	PDAT	dies
Absatz	NN	Absatz
regelt	VVFIN	regeln
abschließend	ADJD	abschließend
alle	PIAT	all
Ansprüche	NN	Anspruch
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
gegen	APPR	gegen
den	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
der	ART	die
Gültigkeit	NN	Gültigkeit
des	ART	die
Vertrages	NN	Vertrag
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Verlusten	NN	Verlust
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Spiel	NN	Spiel
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Dem	ART	die
Besucher	NN	Besucher
eines	ART	eine
Automaten	NN	Automat
salons	NN	Salon
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Mitführen	NN	Mitführen
technischer	ADJA	technisch
Hilfsmittel	NN	Hilfsmittel
,	$,	,
die	PRELS	die
geeignet	ADJD	geeignet
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sich	PRF	sich
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
einen	ART	eine
Spielvorteil	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verschaffen	VVINF	verschaffen
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
gestattet	VVPP	gestatten|statten
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Ergeben	NN	Ergeben
sich	PRF	sich
begründete	ADJA	begründet
Anhaltspunkte	NN	Anhaltspunkt
dafür	PAV	dafür
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
Person	NN	Person
technische	ADJA	technisch
Hilfsmittel	NN	Hilfsmittel
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
führt	VVFIN	führen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
diese	PDAT	dies
vom	APPRART	von
Besuch	NN	Besuch
des	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
auszuschließen	VVIZU	ausschließen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Dem	ART	die
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Satz	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Diese	PDAT	dies
Meldung	NN	Meldung
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
lediglich	ADV	lediglich
ein	ART	eine
in	APPR	in
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
angeführtes	ADJA	angeführt
Spiel	NN	Spiel
gegen	APPR	gegen
ein	ART	eine
anderes	PIS	andere
in	APPR	in
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
angeführtes	ADJA	angeführt
Spiel	NN	Spiel
ausgewechselt	VVPP	auswechseln
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
und	KON	und
b	VVIMP	<unknown>
wird	VAFIN	werden
jeweils	ADV	jeweils
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Spielautomaten	NN	Spielautomat
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
c	NN	C
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Zitat	NN	Zitat
„	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
“	NN	<unknown>
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
„	NN	<unknown>
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
“	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
d	ADJA	<unknown>
und	KON	und
e	ADJA	<unknown>
wird	VAFIN	werden
jeweils	ADV	jeweils
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Spielautomaten	NN	Spielautomat
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
erhalten	VVFIN	erhalten
die	ART	die
lit.	ADJA	<unknown>
g	NN	g
und	KON	und
h	NN	h
die	ART	die
Bezeichnung	NN	Bezeichnung
lit.	NE	<unknown>
n	VVFIN	<unknown>
und	KON	und
o.	APPRART	oder
Lit.	NN	Lit.
g	NN	g
bis	KON	bis
m	NN	m
(	$(	(
neu	ADJD	neu
)	$(	)
lauten	VVINF	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
g	NN	g
)	$(	)
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
außerhalb	APPR	außerhalb
eines	ART	eine
Automaten	NN	Automat
salons	ADJD	<unknown>
aufstellt	VVFIN	aufstellen
oder	KON	oder
betreibt	VVFIN	betreiben
oder	KON	oder
zugänglich	ADJD	zugänglich
macht	VVFIN	machen
,	$,	,
h	NN	h
)	$(	)
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
innerhalb	APPR	innerhalb
eines	ART	eine
Automatensalons	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
aufstellt	VVFIN	aufstellen
,	$,	,
betreibt	VVFIN	betreiben
oder	KON	oder
zugänglich	ADJD	zugänglich
macht	VVFIN	machen
,	$,	,
i	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
in	APPR	in
einem	ART	eine
Automaten	NN	Automat
salon	ADJD	<unknown>
technische	ADJA	technisch
Hilfsmittel	NN	Hilfsmittel
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
führt	VVFIN	führen
,	$,	,
die	PRELS	die
geeignet	ADJD	geeignet
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sich	PRF	sich
selbst	ADV	selbst
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
einen	ART	eine
Spielvorteil	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verschaffen	VVINF	verschaffen
,	$,	,
j	NE	<unknown>
)	$(	)
als	KOKOM	als
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
eines	ART	eine
Automaten	NN	Automat
salons	NN	Salon
die	ART	die
Pflichten	NN	Pflicht
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
6	CARD	6
a	FM	a
verletzt	VVPP	verletzen
,	$,	,
k	ADJA	<unknown>
)	$(	)
minderjährigen	ADJA	minderjährig
Personen	NN	Person
den	ART	die
Zugang	NN	Zugang
zu	APPR	zu
einem	ART	eine
Automaten	NN	Automat
salon	ADJD	<unknown>
ermöglicht	VVPP	ermöglichen
,	$,	,
l	NN	l
)	$(	)
durch	APPR	durch
Handlungen	NN	Handlung
oder	KON	oder
Unterlassungen	NN	Unterlassung
die	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
hinterzieht	VVFIN	hinterziehen
oder	KON	oder
verkürzt	VVPP	verkürzen
,	$,	,
m	NN	m
)	$(	)
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
9c	ADJA	<unknown>
Abrechnungen	NN	Abrechnung
nicht	PTKNEG	nicht
vorlegt	VVFIN	vorlegen
,	$,	,
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
die	ART	die
übrigen	ADJA	übrig
Übertretungen	NN	Übertretung
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJA	<unknown>
Übertretungen	NN	Übertretung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
c	ADJA	<unknown>
bis	KON	bis
f	ADJA	<unknown>
und	KON	und
n	ADJA	<unknown>
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
und	KON	und
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Betrag	NN	Betrag
€	NN	<unknown>
2.200	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
und	KON	und
Übertretungen	NN	Übertretung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
g	NN	g
bis	KON	bis
m	NN	m
und	KON	und
o	VVFIN	<unknown>
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
€	NN	<unknown>
22.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
und	KON	und
im	APPRART	in
Fall	NN	Fall
der	ART	die
Uneinbringlichkeit	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Freiheitsstrafe	NN	Freiheitsstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
sechs	CARD	sechs
Wochen	NN	Woche
“	ADJD	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
§	NN	§
9	CARD	9
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
haben	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
einzuschreiten	VVIZU	einschreiten
durch	APPR	durch
a	FM	a
)	$(	)
Vorbeugungsmaßnahmen	NN	Vorbeugungsmaßnahme
gegen	APPR	gegen
drohende	ADJA	drohend
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
und	KON	und
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Einleitung	NN	Einleitung
und	KON	und
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Verwaltungsstrafverfahren	NN	<unknown>
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Nach	APPR	nach
§	NN	§
9	CARD	9
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
§§	ADJA	<unknown>
9a	NN	<unknown>
bis	KON	bis
9d	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Für	APPR	für
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
oder	KON	oder
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
Land	NN	Land
und	KON	und
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
geteilte	ADJA	geteilt
Abgabe	NN	Abgabe
.	$.	.
Die	ART	die
Aufteilung	NN	Aufteilung
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
Land	NN	Land
und	KON	und
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
unter	APPR	unter
Bedachtnahme	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Finanzbedarf	NN	Finanzbedarf
im	APPRART	in
Bereich	NN	Bereich
Jugendförderung	NN	Jugendförderung
und	KON	und
Sozialwesen	NN	Sozialwesen
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Der	ART	die
Ertrag	NN	Ertrag
der	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
zweckgebunden	ADJD	zweckgebunden
für	APPR	für
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Jugendförderung	NN	Jugendförderung
und	KON	und
für	APPR	für
das	ART	die
Sozialwesen	NN	Sozialwesen
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
§	NN	§
9b	ADJA	<unknown>
Abgabenhöhe	NN	Abgabenhöhe
-	$(	-
Abgabenschuldner	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
pro	APPR	pro
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
und	KON	und
Monat	NN	Monat
€	NN	<unknown>
1.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
ermäßigt	VVFIN	ermäßigen
sich	PRF	sich
im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
Betriebsjahr	NN	Betriebsjahr
des	ART	die
Automaten	NN	Automat
salons	ADJD	<unknown>
auf	APPR	auf
65	CARD	65
%	NN	%
und	KON	und
im	APPRART	in
zweiten	ADJA	zweit
Betriebsjahr	NN	Betriebsjahr
auf	APPR	auf
80	CARD	80
%	NN	%
der	ART	die
für	APPR	für
einen	ART	eine
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
pro	APPR	pro
Monat	NN	Monat
zu	APPR	zu
entrichtenden	ADJA	entrichtend
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Zur	APPRART	zu
Entrichtung	NN	Entrichtung
der	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
oder	KON	oder
derjenige	PDS	diejenige
verpflichtet	VVFIN	verpflichten
,	$,	,
der	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
aufstellt	VVFIN	aufstellen
oder	KON	oder
betreibt	VVFIN	betreiben
(	$(	(
Abgabenschuldner	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Der	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
der	ART	die
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
,	$,	,
der	PRELS	die
die	ART	die
Aufstellung	NN	Aufstellung
oder	KON	oder
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
duldet	VVFIN	dulden
,	$,	,
haftet	VVFIN	haften
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Abgabenschuldner	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
ungeteilten	ADJA	ungeteilt
Hand	NN	Hand
.	$.	.
§	NN	§
9c	ADJA	<unknown>
Entrichtung	NN	Entrichtung
und	KON	und
Fälligkeit	NN	Fälligkeit
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
monatlich	ADJD	monatlich
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
15.	ADJA	15.
des	ART	die
zweitfolgenden	ADJA	<unknown>
Kalendermonats	NN	Kalendermonat
für	APPR	für
das	ART	die
vorvergangene	ADJA	vorvergangen
Kalendermonat	NN	Kalendermonat
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
an	APPR	an
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
der	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
der	ART	die
Kalendertage	NN	Kalendertag
eines	ART	eine
Monats	NN	Monat
aufgestellt	VVPP	aufstellen
oder	KON	oder
in	APPR	in
Betrieb	NN	Betrieb
genommen	VVPP	nehmen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Glücksspielautomaten-abgabe	NN	<unknown>
für	APPR	für
den	ART	die
gesamten	ADJA	gesamt
Kalendermonat	NN	Kalendermonat
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
an	APPR	an
weniger	PIS	wenige
als	KOKOM	als
der	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
der	ART	die
Kalendertage	NN	Kalendertag
eines	ART	eine
Monats	NN	Monat
aufgestellt	VVPP	aufstellen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
dem	ART	die
Anteil	NN	Anteil
der	ART	die
Kalendertage	NN	Kalendertag
entsprechend	ADJD	entsprechend
anteilig	ADJD	anteilig
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Der	ART	die
Abgabenschuldner	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
15.	ADJA	15.
des	ART	die
zweitfolgenden	ADJA	<unknown>
Kalendermonats	NN	Kalendermonat
dem	ART	die
Landesabgabenamt	NN	<unknown>
eine	ART	eine
Abrechnung	NN	Abrechnung
samt	APPR	samt
der	ART	die
Standorte	NN	Standort
der	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
aufgestellten	ADJA	aufgestellt
bzw.	KOKOM	bzw.
in	APPR	in
Betrieb	NN	Betrieb
genommenen	ADJA	genommen
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
und	KON	und
die	ART	die
Glücksspielautomatenabgabe	NN	<unknown>
hiefür	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
eigener	ADJA	eigen
Bemessung	NN	Bemessung
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
ohne	APPR	ohne
weitere	ADJA	weit
Aufforderung	NN	Aufforderung
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
§	NN	§
9d	ADJA	<unknown>
Abgabenbehörde	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Abgabenbehörde	NN	<unknown>
I.	NE	I.
Instanz	NN	Instanz
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Landesabgabenamt	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
ist	VAFIN	sein
Abgabebehörde	NN	<unknown>
II.	NE	II.
Instanz	NN	Instanz
und	KON	und
sachlich	ADJD	sachlich
in	APPR	in
Betracht	NN	Betracht
kommende	ADJA	kommend
Oberbehörde	NN	Oberbehörde
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
II	CARD	II
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Spielautomaten	NN	Spielautomat
,	$,	,
für	APPR	für
deren	PRELAT	die
Betrieb	NN	Betrieb
nach	APPR	nach
den	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Bestimmungen	NN	Bestimmung
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
gelten	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
bewilligte	ADJA	bewilligt
Geschicklichkeitsautomaten	NN	<unknown>
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
dürfen	VMFIN	dürfen
im	APPRART	in
bewilligten	ADJA	bewilligt
Umfang	NN	Umfang
weiterbetrieben	VVPP	weiterbetreiben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Spielapparate	NN	Spielapparat
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Betrieb	NN	Betrieb
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
4	CARD	4
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Veranstaltungs-gesetzes	NN	<unknown>
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
7070	CARD	@card@
,	$,	,
bewilligt	VVPP	bewilligen
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
die	PDS	die
nunmehr	ADV	nunmehr
unter	APPR	unter
den	ART	die
Begriff	NN	Begriff
des	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
fallen	VVINF	fallen
,	$,	,
gelten	VVFIN	gelten
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
als	KOKOM	als
bewilligt	VVPP	bewilligen
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
im	APPRART	in
Umfang	NN	Umfang
dieser	PDAT	dies
Bewilligung	NN	Bewilligung
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
deren	PDAT	die
Ablauf	NN	Ablauf
,	$,	,
längstens	ADV	längstens
jedoch	ADV	jedoch
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
von	APPR	von
12	CARD	12
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
weiterbetrieben	VVPP	weiterbetreiben
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Verordnungen	NN	Verordnung
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
können	VMFIN	können
bereits	ADV	bereits
ab	APPR	ab
dem	ART	die
der	ART	die
Kundmachung	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
folgenden	ADJA	folgend
Tag	NN	Tag
erlassen	VVPP	erlassen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
dürfen	VMFIN	dürfen
jedoch	ADV	jedoch
frühestens	ADV	frühestens
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
mit	APPR	mit
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
gesetzt	VVPP	setzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
am	APPRART	an
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
.	$.	.
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
…	ADJD	<unknown>
…	ADJA	<unknown>
…	NN	<unknown>
aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Spielautomatengesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
7071-5	CARD	@card@
,	$,	,
verordnet	VVPP	verordnen
:	$.	:
NÖ	NE	<unknown>
Glücksspielautomaten-Höchstzahlverordnung	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Für	APPR	für
das	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
des	ART	die
Bundeslandes	NN	Bundesland
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
dürfen	VMFIN	dürfen
höchstens	ADV	höchstens
1.800	CARD	@card@
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
bewilligt	VVPP	bewilligen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
für	APPR	für
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
für	APPR	für
Standorte	NN	Standort
in	APPR	in
Gemeinden	NN	Gemeinde
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
8.000	CARD	@card@
Einwohnern	NN	Einwohner
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
ENTWURF	NN	Entwurf
Beilage	NN	Beilage
...	$.	...
/2007	CARD	@card@
zum	APPRART	zu
kurzschriftlichen	ADJA	<unknown>
Bericht	NN	Bericht
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Landtags	NN	Landtag
,	$,	,
XXVI.	NN	<unknown>
Gesetzgebungsperiode	NN	Gesetzgebungsperiode
Bericht	NN	Bericht
des	ART	die
Ausschusses	NN	Ausschuß
für	APPR	für
allgemeine	ADJA	allgemein
innere	ADJA	inner
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
betreffend	ADJD	betreffend
das	ART	die
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
und	KON	und
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Abschluss	NN	Abschluß
und	KON	und
das	ART	die
Vermitteln	NN	Vermitteln
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
geregelt	VVPP	regeln
wird	VAFIN	werden
(	$(	(
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparate-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Wettgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
A.	APPRART	am
Allgemeiner	ADJA	allgemein
Teil	NN	Teil
I.	NE	I.
Anlass	NN	Anlaß
und	KON	und
Inhalt	NN	Inhalt
des	ART	die
Gesetzentwurfs	NN	Gesetzentwurf
In	APPR	in
der	ART	die
Vollzugspraxis	NN	Vollzugspraxen
des	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
hat	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
gezeigt	VVPP	zeigen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Bewilligungsvoraussetzungen	NN	<unknown>
für	APPR	für
bewilligungsfähige	ADJA	<unknown>
Spielapparate	NN	Spielapparat
zu	PTKA	zu
hoch	ADJD	hoch
angesetzt	VVPP	ansetzen
waren	VAFIN	sein
.	$.	.
Aus	APPR	aus
diesen	PDAT	dies
Gründen	NN	Grund|Gründen
werden	VAFIN	werden
mit	APPR	mit
der	ART	die
vorliegenden	ADJA	vorliegend
Gesetzesänderung	NN	Gesetzesänderung
die	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Bewilligungspflichten	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
durch	APPR	durch
Anzeigepflichten	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
und	KON	und
das	ART	die
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
für	APPR	für
Spielapparate	NN	Spielapparat
generell	ADJD	generell
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gemeindeebene	NN	Gemeindeebene
verlagert	VVPP	verlagern
.	$.	.
Unterhaltungsgeräte	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
bisher	ADV	bisher
auf	APPR	auf
Gemeindeebene	NN	Gemeindeebene
anzeigepflichtig	ADJD	anzeigepflichtig
waren	VAFIN	sein
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
bewilligungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
anzeigefrei	ADJD	<unknown>
.	$.	.
Mit	APPR	mit
diesen	PDAT	dies
Änderungen	NN	Änderung
werden	VAFIN	werden
auch	ADV	auch
die	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörden	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
dem	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
die	ART	die
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
durchzuführen	VVIZU	durchführen
hatten	VAFIN	haben
,	$,	,
entsprechend	ADJD	entsprechend
entlastet	VVPP	entlasten
,	$,	,
wodurch	PWAV	wodurch
die	ART	die
Überprüfungstätigkeit	NN	<unknown>
verstärkt	VVPP	verstärken
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Um	KOUI	um
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
in	APPR	in
künftigen	ADJA	künftig
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
von	APPR	von
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
nur	ADV	nur
bewilligungsfähige	ADJA	<unknown>
Spielapparate	NN	Spielapparat
zugelassen	VVPP	zulassen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
neben	APPR	neben
den	ART	die
diversen	ADJA	divers
Betreiber_	TRUNC	<unknown>
,	$,	,
Geräte-	TRUNC	Geräte-
und	KON	und
Erzeugerdaten	NN	<unknown>
für	APPR	für
bestimmte	ADJA	bestimmt
Spielapparate	NN	Spielapparat
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
von	APPR	von
vornherein	ADV	vornherein
feststeht	VVFIN	feststehen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
bewilligungsfähige	ADJA	<unknown>
Spielapparate	NN	Spielapparat
handelt	VVFIN	handeln
,	$,	,
auch	ADV	auch
Einzel-	TRUNC	Einzel-
oder	KON	oder
Typengutachten	NN	<unknown>
von	APPR	von
allgemein	ADJD	allgemein
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
beeideten	ADJA	beeidet
Sachverständigen	NN	Sachverständige
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
mit	APPR	mit
denen	PRELS	die
bescheinigt	VVPP	bescheinigen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
hinter	APPR	hinter
den	ART	die
angezeigten	ADJA	angezeigt
Spielapparaten	NN	<unknown>
und	KON	und
Spielprogrammen	NN	<unknown>
weder	KON	weder
Geldspielapparate	NN	<unknown>
noch	KON	noch
Geldspielprogramme	NN	<unknown>
verbergen	VVFIN	verbergen
.	$.	.
Um	KOUI	um
die	ART	die
Kontrolle	NN	Kontrolle
dieser	PDAT	dies
angezeigten	ADJA	angezeigt
Spielapparate	NN	Spielapparat
zu	PTKZU	zu
erleichtern	VVINF	erleichtern
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
sämtliche	PIS	sämtliche
von	APPR	von
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
bestätigten	ADJA	bestätigt
Anzeigedaten	NN	<unknown>
am	APPRART	an
Aufstellungs-	TRUNC	Aufstellungs-
bzw.	KOUS	bzw.
Betriebsort	NN	<unknown>
für	APPR	für
jedermann	PIS	jedermann
sichtbar	ADJD	sichtbar
angeschlagen	VVPP	anschlagen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
der	ART	die
Wettunternehmen	NN	<unknown>
(	$(	(
Buchmacher	NN	Buchmacher
und	KON	und
Totalisateure	NN	<unknown>
)	$(	)
waren	VAFIN	sein
bisher	ADV	bisher
im	APPRART	in
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungs-gesetz	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Aus	APPR	aus
systematischen	ADJA	systematisch
Gründen	NN	Grund|Gründen
sollten	VMFIN	sollen
diese	PDAT	dies
aber	ADV	aber
besser	ADJD	gut
zusammen	ADV	zusammen
mit	APPR	mit
den	ART	die
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
des	ART	die
Spielapparatewesens	NN	<unknown>
geregelt	VVPP	regeln
werden	VAINF	werden
,	$,	,
denn	KON	denn
einerseits	ADV	einerseits
handelt	VVFIN	handeln
es	PPER	es
sich	PRF	sich
beim	APPRART	bei
Abschluss	NN	Abschluß
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
bzw.	KOKOM	bzw.
Vermitteln	NN	Vermitteln
von	APPR	von
Wettabschlüssen	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
um	APPR	um
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
im	APPRART	in
eigentlichen	ADJA	eigentlich
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
Wortes	NN	Wort
und	KON	und
andererseits	ADV	andererseits
werden	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Wettwesen	NN	<unknown>
vielfach	ADV	vielfach
den	ART	die
Spielapparaten	NN	<unknown>
ähnliche	ADJA	ähnlich
Geräte	NN	Gerät
(	$(	(
Wettterminals	NN	<unknown>
)	$(	)
eingesetzt	VVPP	einsetzen
.	$.	.
Es	PPER	es
wird	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
ein	ART	eine
eigener	ADJA	eigen
Abschnitt	NN	Abschnitt
für	APPR	für
die	ART	die
Regelungen	NN	Regelung
der	ART	die
Buchmacher-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Totalisateurtätigkeiten	NN	<unknown>
aufgenommen	VVPP	aufnehmen
.	$.	.
Inhaltlich	ADJD	inhaltlich
werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Abschnitt	NN	Abschnitt
jene	PDAT	jen
Vorgaben	NN	Vorgabe
ausformuliert	VVPP	ausformulieren
,	$,	,
die	PRELS	die
bisher	ADV	bisher
schon	ADV	schon
in	APPR	in
den	ART	die
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
auf	APPR	auf
der	ART	die
Rechtsgrundlage	NN	Rechtsgrundlage
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungsgesetzes	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
mit	APPR	mit
Bescheiden	NN	Bescheid
vorgeschrieben	VVPP	vorschreiben
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
An	APPR	an
der	ART	die
Behördenzuständigkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Landesregierung	NN	Landesregierung
und	KON	und
an	APPR	an
der	ART	die
generellen	ADJA	generell
Bewilligungspflicht	NN	<unknown>
von	APPR	von
Buchmacher-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Totalisateurtätigkeiten	NN	<unknown>
tritt	VVFIN	treten
keine	PIAT	kein
Änderung	NN	Änderung
ein	PTKVZ	ein
.	$.	.
Dieser	PDAT	dies
Abschnitt	NN	Abschnitt
enthält	VVFIN	enthalten
auch	ADV	auch
abgabenrechtliche	ADJA	<unknown>
Bestimmungen	NN	Bestimmung
für	APPR	für
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
den	ART	die
Buchmacher-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Totalisateurwettgebühren	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
,	$,	,
die	PRELS	die
von	APPR	von
den	ART	die
Standortgemeinden	NN	Standortgemeinde
festgelegt	VVPP	festlegen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
.	$.	.
II.	NE	II.
Kompetenzgrundlagen	NN	<unknown>
Die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
des	ART	die
Landesgesetzgebers	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Erlassung	NN	Erlassung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
ergibt	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
aus	APPR	aus
Art.	NN	Art.
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
3	CARD	3
in	APPR	in
Verbindung	NN	Verbindung
mit	APPR	mit
Art.	NN	Art.
118	CARD	@card@
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
3	CARD	3
B-VG	NN	<unknown>
(	$(	(
örtliche	ADJA	örtlich
Veranstaltungspolizei	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
sowie	KON	sowie
aus	APPR	aus
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
5	CARD	5
des	ART	die
Finanz-Verfassungsgesetzes	NN	<unknown>
1948.	ADJA	@ord@
III.	NN	<unknown>
Finanzielle	ADJA	finanziell
Auswirkungen	NN	Auswirkung
Durch	APPR	durch
das	ART	die
vorliegende	ADJA	vorliegend
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparate-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Wettgesetz	NN	<unknown>
erwachsen	VVFIN	erwachsen
dem	ART	die
Land	NN	Land
gegenüber	APPR	gegenüber
der	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Rechtslage	NN	Rechtslage
keine	PIAT	kein
zusätzlichen	ADJA	zusätzlich
Kosten	NN	Kosten
.	$.	.
Die	ART	die
künftigen	ADJA	künftig
Vollzugskosten	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
können	VMFIN	können
gering	ADJD	gering
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
weil	KOUS	weil
mit	APPR	mit
formularisierten	ADJA	<unknown>
Nichtuntersagungsmitteilungen	NN	<unknown>
oder	KON	oder
formularisierten	ADJA	<unknown>
Nichtuntersagungsbescheiden	NN	<unknown>
ein	ART	eine
zusätzlicher	ADJA	zusätzlich
Personalaufwand	NN	Personalaufwand
bei	APPR	bei
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
scheint	VVFIN	scheinen
,	$,	,
und	KON	und
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
mit	APPR	mit
zusätzlichen	ADJA	zusätzlich
Einnahmen	NN	Einnahme
(	$(	(
Gebühren	NN	Gebühr
)	$(	)
gerechnet	VVPP	rechnen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
(	$(	(
So	ADV	so
ist	VAFIN	sein
vorgesehen	VVPP	vorsehen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
in	APPR	in
der	ART	die
Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung	NN	<unknown>
die	ART	die
Verwaltungsabgabe	NN	<unknown>
für	APPR	für
Spielapparate	NN	Spielapparat
mit	APPR	mit
70	CARD	70
Euro	NN	Euro
festgesetzt	VVPP	festsetzen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
)	$(	)
.	$.	.
Außerdem	ADV	außerdem
wird	VAFIN	werden
den	ART	die
oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Gemeinden	NN	Gemeinde
das	ART	die
Recht	NN	Recht
zur	APPRART	zu
Abgabenerhebung	NN	Abgabenerhebung
durch	APPR	durch
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
den	ART	die
Buchmacher-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Totalisateurgebühren	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
eingeräumt	VVPP	einräumen
,	$,	,
wodurch	PWAV	wodurch
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Einnahmen	NN	Einnahme
für	APPR	für
die	ART	die
Kommunen	NN	Kommune
eröffnet	VVPP	eröffnen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
IV	NE	IV
.	$.	.
EU-Konformität	NN	<unknown>
Der	ART	die
Entwurf	NN	Entwurf
ist	VAFIN	sein
einem	ART	eine
Notifikationsverfahren	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
RL	NN	<unknown>
98/48/EG	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
unterziehen	VVINF	unterziehen
.	$.	.
V.	APPR	v.
Auswirkungen	NN	Auswirkung
auf	APPR	auf
die	ART	die
verschiedenen	ADJA	verschieden
Gruppen	NN	Gruppe
der	ART	die
Gesellschaft	NN	Gesellschaft
Dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
hat	VAFIN	haben
keine	PIAT	kein
unterschiedlichen	ADJA	unterschiedlich
Auswirkungen	NN	Auswirkung
auf	APPR	auf
die	ART	die
verschiedenen	ADJA	verschieden
Gruppen	NN	Gruppe
der	ART	die
Gesellschaft	NN	Gesellschaft
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
auf	APPR	auf
Frauen	NN	Frau
und	KON	und
Männer	NN	Mann
.	$.	.
VI.	ADJA	<unknown>
Besonderheiten	NN	Besonderheit
des	ART	die
Gesetzgebungsverfahrens	NN	Gesetzgebungsverfahren
Der	ART	die
vorliegende	ADJA	vorliegend
Gesetzentwurf	NN	Gesetzentwurf
enthält	VVFIN	enthalten
keine	PIAT	kein
Verfassungsbestimmung	NN	Verfassungsbestimmung
.	$.	.
Die	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Bundesorganen	NN	Bundesorgan
(	$(	(
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
§	NN	§
13	CARD	13
vorgesehen	VVPP	vorsehen
und	KON	und
wegen	APPR	wegen
des	ART	die
engen	ADJA	eng
Zusammenhangs	NN	Zusammenhang
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
über	APPR	über
Spielapparate	NN	Spielapparat
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
auch	ADV	auch
geboten	VVPP	bieten|gebieten
.	$.	.
B.	APPRART	bei
Besonderer	ADJA	besonder
Teil	NN	Teil
Zu	APPR	zu
§	NN	§
1	CARD	1
:	$.	:
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
legt	VVFIN	legen
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
welche	PRELS	welche
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
in	APPR	in
den	ART	die
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
fallen	VVFIN	fallen
.	$.	.
Er	PPER	er
entspricht	VVFIN	entsprechen
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
dem	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
§	NN	§
1	CARD	1
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
,	$,	,
ergänzt	VVFIN	ergänzen
durch	APPR	durch
die	ART	die
Aufnahme	NN	Aufnahme
des	ART	die
Betriebs	NN	Betrieb
von	APPR	von
Wettunternehmen	NN	<unknown>
.	$.	.
Unterhaltungsgeräte	NN	<unknown>
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
§	NN	§
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
Zukunft	NN	Zukunft
nicht	PTKNEG	nicht
vom	APPRART	von
Begriff	NN	Begriff
"	$(	"
Spielapparat	NN	<unknown>
"	$(	"
umfasst	VVPP	umfassen
;	$.	;
sie	PPER	sie
sind	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
anzeige-	TRUNC	anzeige-
und	KON	und
bewilligungsfrei	ADJD	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
entsprechen	VVFIN	entsprechen
den	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
,	$,	,
jedoch	ADV	jedoch
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
aktualisierten	ADJA	aktualisiert
Zitat	NN	Zitat
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Jugendschutzgesetzes	NN	Jugendschutzgesetz
2001.	ADJA	@ord@
Zu	APPR	zu
§	NN	§
2	CARD	2
:	$.	:
Die	ART	die
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
bezüglich	APPR	bezüglich
Spielapparatebetrieb	NN	<unknown>
wurden	VAFIN	werden
unverändert	ADJD	unverändert
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
übernommen	VVPP	übernehmen
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
Wettunternehmen	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
für	APPR	für
von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
zur	APPRART	zu
Ausübung	NN	Ausübung
ihrer	PPOSAT	ihr
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
benutzten	ADJA	benutzt
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
und	KON	und
verwendeten	ADJA	verwendet
Einrichtungen	NN	Einrichtung
wurden	VAFIN	werden
neue	ADJA	neu
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
aufgenommen	VVPP	aufnehmen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
sich	PRF	sich
diese	PDAT	dies
Definitionen	NN	Definition
aus	APPR	aus
der	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
diesbezüglichen	ADJA	diesbezüglich
Verwaltungspraxis	NN	Verwaltungspraxen
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
ableiten	VVFIN	ableiten
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
3	CARD	3
:	$.	:
Im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
werden	VAFIN	werden
an	APPR	an
Stelle	NN	Stelle
der	ART	die
bisher	ADV	bisher
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
bestehenden	ADJA	bestehend
Bewilligungspflichten	NN	<unknown>
generelle	ADJA	generell
Anzeigepflichten	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Muster	NN	Muster
der	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Anzeigeerfordernisse	NN	<unknown>
für	APPR	für
bestimmte	ADJA	bestimmt
Spielapparate	NN	Spielapparat
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
des	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
festgelegt	VVPP	festlegen
.	$.	.
Ausgenommen	ADV	ausgenommen
bleibt	VVFIN	bleiben
wie	KOKOM	wie
bisher	ADV	bisher
das	ART	die
unentgeltliche	ADJA	unentgeltlich
Anbieten	NN	Anbieten
und	KON	und
Vorführen	NN	Vorführen
von	APPR	von
Spielprogrammen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Spielkonsolen	NN	<unknown>
in	APPR	in
Geschäften	NN	Geschäft
und	KON	und
Verkaufsstellen	NN	Verkaufsstelle
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
enthält	VVFIN	enthalten
die	ART	die
Erfordernisse	NN	Erfordernis
für	APPR	für
die	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
bei	APPR	bei
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
.	$.	.
Die	ART	die
bisher	ADV	bisher
im	APPRART	in
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
nach	APPR	nach
§	NN	§
4	CARD	4
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
geforderten	ADJA	gefordert
Angaben	NN	Angabe
sind	VAFIN	sein
nunmehr	ADV	nunmehr
als	KOKOM	als
erforderliche	ADJA	erforderlich
Anzeigedaten	NN	<unknown>
,	$,	,
ergänzt	VVFIN	ergänzen
um	APPR	um
Fotos	NN	Foto
der	ART	die
Apparate	NN	Apparat
und	KON	und
der	ART	die
Spielprogrammträger	NN	<unknown>
,	$,	,
vorgesehen	VVPP	vorsehen
.	$.	.
Zusätzlich	ADJD	zusätzlich
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Erklärung	NN	Erklärung
des	ART	die
Programmherstellers	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Generalimporteurs	NN	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
Unbedenklichkeit	NN	<unknown>
des	ART	die
angezeigten	ADJA	angezeigt
Spielprogramms	NN	<unknown>
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Einzel-	TRUNC	Einzel-
oder	KON	oder
Typengutachten	NN	<unknown>
eines	ART	eine
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
beeideten	ADJA	beeidet
Sachverständigen	NN	Sachverständige
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
überprüft	VVFIN	überprüfen
im	APPRART	in
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
lediglich	ADV	lediglich
die	ART	die
Vollständigkeit	NN	Vollständigkeit
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
jedoch	ADV	jedoch
die	ART	die
Zulässigkeit	NN	Zulässigkeit
des	ART	die
Spielapparats	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Spielprogramms	NN	<unknown>
.	$.	.
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
vorgelegten	ADJA	vorgelegt
Unterlagen	NN	Unterlage
können	VMFIN	können
daher	PAV	daher
die	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
davon	PAV	davon
ausgehen	VVINF	ausgehen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
beantragten	ADJA	beantragt
Spielapparate	NN	Spielapparat
(	$(	(
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
und	KON	und
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
)	$(	)
zulässig	ADJD	zulässig
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Überwachung	NN	Überwachung
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
allenfalls	ADV	allenfalls
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Zwangsmaßnahmen	NN	Zwangsmaßnahme
obliegt	VVFIN	obliegen
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
bzw.	KOKOM	bzw.
den	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
sieht	VVFIN	sehen
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
binnen	APPR	binnen
vier	CARD	vier
Wochen	NN	Woche
nach	APPR	nach
Einlangen	NN	<unknown>
der	ART	die
vollständigen	ADJA	vollständig
Anzeige	NN	Anzeige
durch	APPR	durch
Bescheid	NN	Bescheid
auch	ADV	auch
bestimmte	ADJA	bestimmt
Beschränkungen	NN	Beschränkung
,	$,	,
Auflagen	NN	Auflage
und	KON	und
Bedingungen	NN	Bedingung
vorschreiben	VVINF	vorschreiben
kann	VMFIN	können
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
aus	APPR	aus
bestimmten	ADJA	bestimmt
Gründen	NN	Grund|Gründen
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Können	VMFIN	können
damit	PAV	damit
die	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Interessen	NN	Interesse
nicht	PTKNEG	nicht
gesichert	VVPP	sichern
werden	VAINF	werden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
Untersagung	NN	Untersagung
der	ART	die
Aufstellung	NN	Aufstellung
und	KON	und
des	ART	die
Betriebs	NN	Betrieb
möglich	ADJD	möglich
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
legt	VVFIN	legen
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
ab	APPR	ab
wann	PWAV	wann
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
begonnen	VVPP	beginnen
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Erleichterung	NN	Erleichterung
der	ART	die
behördlichen	ADJA	behördlich
Überprüfungstätigkeit	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
festgelegt	VVPP	festlegen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	PDS	die
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
im	APPRART	in
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
vorgelegten	ADJA	vorgelegt
Anzeigedaten	NN	<unknown>
in	APPR	in
einer	ART	eine
Nichtuntersagungserklärung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Nichtuntersagungsbescheid	NN	<unknown>
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
enthalten	VVPP	enthalten
und	KON	und
am	APPRART	an
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Aufstellungs-	TRUNC	Aufstellungs-
bzw.	KOUS	bzw.
Betriebsort	NN	<unknown>
für	APPR	für
jedermann	PIS	jedermann
sichtbar	ADJD	sichtbar
ausgehängt	VVPP	aushängen
sein	VAINF	sein
müssen	VMFIN	müssen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
4	CARD	4
:	$.	:
Die	ART	die
Bestimmung	NN	Bestimmung
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
regelmäßigen	ADJA	regelmäßig
Überwachung	NN	Überwachung
des	ART	die
Spielbetriebs	NN	Spielbetrieb
durch	APPR	durch
die	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
den	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
bzw.	KOKOM	bzw.
die	ART	die
Geschäftsführerin	NN	Geschäftsführerin
oder	KON	oder
den	ART	die
Geschäftsführer	NN	Geschäftsführer
entspricht	VVFIN	entsprechen
im	APPRART	in
Wesentlichen	NN	Wesentliche
den	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
4	CARD	4
des	ART	die
§	NN	§
6	CARD	6
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999.	ADJA	@ord@
Zu	APPR	zu
§	NN	§
5	CARD	5
:	$.	:
Die	ART	die
Verbotsbestimmungen	NN	<unknown>
wurden	VAFIN	werden
nahezu	ADV	nahezu
unverändert	ADJD	unverändert
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
übernommen	VVPP	übernehmen
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Warenausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
wurde	VAFIN	werden
der	ART	die
Zulässigkeit	NN	Zulässigkeit
nach	APPR	nach
Bundesrecht	NN	Bundesrecht
entsprochen	VVPP	entsprechen
und	KON	und
solche	PIAT	solch
Warenausspielungen	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
generellen	ADJA	generell
Verbot	NN	Verbot
nach	APPR	nach
§	NN	§
3	CARD	3
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
.	$.	.
An	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Verbots	NN	Verbot
des	ART	die
Aufstellens	NN	Aufstellen
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Spielprogrammen	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
die	ART	die
dafür	PAV	dafür
erforderliche	ADJA	erforderlich
Spielapparate-bewilligung	NN	<unknown>
tritt	VVFIN	treten
nun	ADV	nun
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
anzeigepflichtigen	ADJA	<unknown>
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
ohne	APPR	ohne
erfolgte	ADJA	erfolgt
Anzeige	NN	Anzeige
sowie	KON	sowie
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
sonstigen	ADJA	sonstig
Unterhaltungsgeräten	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
die	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
Anzeige	NN	Anzeige
bzw.	KOKOM	bzw.
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
nach	APPR	nach
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
nicht	PTKNEG	nicht
vorliegen	VVINF	vorliegen
.	$.	.
Auf	APPR	auf
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Verankerung	NN	Verankerung
örtlicher	ADJA	örtlich
Verbote	NN	Verbot
kann	VMFIN	können
verzichtet	VVPP	verzichten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
weil	KOUS	weil
diese	PDAT	dies
Frage	NN	Frage
von	APPR	von
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
im	APPRART	in
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
entspricht	VVFIN	entsprechen
wörtlich	ADJD	wörtlich
dem	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999.	ADJA	@ord@
Zu	APPR	zu
§	NN	§
6	CARD	6
:	$.	:
Die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
,	$,	,
besondere	ADJA	besonder
Anordnungen	NN	Anordnung
(	$(	(
Entfernung	NN	Entfernung
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
-programmen	NN	<unknown>
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
,	$,	,
entsprechen	VVFIN	entsprechen
inhaltlich	ADJD	inhaltlich
den	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999.	ADJA	@ord@
Zu	APPR	zu
§	NN	§
7	CARD	7
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Bestimmungen	NN	Bestimmung
regeln	VVFIN	regeln
zum	APPRART	zu
einen	ADJA	einen
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
)	$(	)
die	ART	die
generelle	ADJA	generell
Bewilligungspflicht	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
als	KOKOM	als
Buchmacher	NN	Buchmacher
oder	KON	oder
Buchmacherin	NN	Buchmacherin
sowie	KON	sowie
als	KOKOM	als
Totalisateur	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Totalisateurin	NN	<unknown>
.	$.	.
Im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
zur	APPRART	zu
Erlangung	NN	Erlangung
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
bei	APPR	bei
natürlichen	ADJA	natürlich
Personen	NN	Person
neben	APPR	neben
der	ART	die
Vorgabe	NN	Vorgabe
der	ART	die
persönlichen	ADJA	persönlich
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Eigenberechtigung	NN	<unknown>
,	$,	,
Zuverlässigkeit	NN	Zuverlässigkeit
und	KON	und
finanzielle	ADJA	finanziell
Leistungsfähigkeit	NN	Leistungsfähigkeit
,	$,	,
als	KOKOM	als
sachliche	ADJA	sachlich
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
die	ART	die
Vorlage	NN	Vorlage
von	APPR	von
Wettbedingungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Wettscheinmustern	NN	<unknown>
gefordert	VVPP	fordern
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Sicherheitsleistung	NN	Sicherheitsleistung
wird	VAFIN	werden
künftig	ADJD	künftig
ausschließlich	ADV	ausschließlich
die	ART	die
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
Bankgarantie	NN	Bankgarantie
in	APPR	in
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
200.000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
Wettbüro	NN	Wettbüro
gefordert	VVPP	fordern
.	$.	.
Die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
dieser	PDAT	dies
Bankgarantie	NN	Bankgarantie
ist	VAFIN	sein
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
um	KOUI	um
eine	ART	eine
gewisse	ADJA	gewiß
Liquidität	NN	Liquidität
der	ART	die
Bewilligungswerberin	NN	<unknown>
oder	KON	oder
des	ART	die
Bewilligungswerbers	NN	<unknown>
für	APPR	für
allfällige	ADJA	allfällig
Rückerstattungsansprüche	NN	Rückerstattungsanspruch
von	APPR	von
Wettkunden	NN	Wettkunde
sicher	ADJD	sicher
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Für	APPR	für
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
dafür	PAV	dafür
künftig	ADJD	künftig
keinerlei	PIAT	keinerlei
Sicherheitsleistungen	NN	Sicherheitsleistung
mehr	ADV	mehr
verlangt	VVPP	verlangen
,	$,	,
weil	KOUS	weil
diese	PDS	diese
ohnedies	ADV	ohnedies
ohne	APPR	ohne
zugehöriges	ADJA	zugehörig
Büro	NN	Büro
nicht	PTKNEG	nicht
selbständig	ADJD	selbständig
Wettabschlüsse	NN	<unknown>
tätigen	VVINF	tätigen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
enthält	VVFIN	enthalten
die	ART	die
analogen	ADJA	analog
Regelungen	NN	Regelung
zur	APPRART	zu
Erlangung	NN	Erlangung
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
durch	APPR	durch
juristische	ADJA	juristisch
Personen	NN	Person
und	KON	und
eingetragene	ADJA	eingetragen
Personengesellschaften	NN	Personengesellschaft
.	$.	.
Die	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
an	APPR	an
die	ART	die
Verlässlichkeit	NN	Verläßlichkeit
des	ART	die
Antragstellers	NN	Antragsteller
werden	VAFIN	werden
an	APPR	an
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
gerichtlichen	ADJA	gerichtlich
Verurteilungen	NN	Verurteilung
und	KON	und
an	APPR	an
wiederholten	ADJA	wiederholt
einschlägigen	ADJA	einschlägig
Verwaltungsstrafen	NN	Verwaltungsstrafe
gemessen	VVPP	messen
.	$.	.
Der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Zuverlässigkeit	NN	Zuverlässigkeit
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Beibringung	NN	Beibringung
einer	ART	eine
Strafregisterbescheinigung	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erbringen	VVINF	erbringen
.	$.	.
Für	APPR	für
ausländische	ADJA	ausländisch
Bewilligungswerberinnen	NN	<unknown>
und	KON	und
-werber	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
gleichwertigen	ADJA	gleichwertig
Leumundsbescheinigung	NN	<unknown>
ihres	PPOSAT	ihr
Herkunftsstaates	NN	Herkunftsstaat
erforderlich	ADJD	erforderlich
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
8	CARD	8
:	$.	:
Die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
legen	VVFIN	legen
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
nur	ADV	nur
nach	APPR	nach
bewilligten	ADJA	bewilligt
Wettbedingungen	NN	<unknown>
ausgeübt	VVPP	ausüben
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
sämtliche	PIAT	sämtlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
den	ART	die
Wetten	NN	Wette|Wetten
und	KON	und
die	ART	die
Gewinnerstattung	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Wettverbote	NN	<unknown>
beinhalten	VVINF	beinhalten
müssen	VMFIN	müssen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
9	CARD	9
:	$.	:
Um	APPR	um
für	APPR	für
die	ART	die
Wettkunden	NN	Wettkunde
Klarheit	NN	Klarheit
zu	PTKZU	zu
schaffen	VVINF	schaffen
,	$,	,
in	APPR	in
welcher	PRELS	welche
Wettannahmestelle	NN	Wettannahmestelle
sie	PPER	sie
mit	APPR	mit
welchem	PRELS	welch
Wettbüro	NN	Wettbüro
den	ART	die
Wettabschluss	NN	<unknown>
tätigen	VVFIN	tätigen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
äußere	ADJA	äußer
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
dieser	PDAT	dies
Einrichtungen	NN	Einrichtung
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
10	CARD	10
:	$.	:
Die	ART	die
Verbote	NN	Verbot
des	ART	die
Abschlusses	NN	Abschluß
oder	KON	oder
der	ART	die
Vermittlung	NN	Vermittlung
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
entsprechen	VVFIN	entsprechen
inhaltlich	ADJD	inhaltlich
unverändert	ADJD	unverändert
jenen	PDAT	jen
Bestimmungen	NN	Bestimmung
,	$,	,
die	PRELS	die
bisher	ADV	bisher
schon	ADV	schon
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Buchmacher-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Totalisateurbestimmungen	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
vorgesehen	VVPP	vorsehen
waren	VAFIN	sein
.	$.	.
Neu	ADJD	neu
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
von	APPR	von
Preisvereinbarungen	NN	<unknown>
über	APPR	über
Ereignisse	NN	Ereignis
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
der	ART	die
Zukunft	NN	Zukunft
liegen	VVFIN	liegen
.	$.	.
Gerade	ADV	gerade
diese	PDAT	dies
Form	NN	Form
der	ART	die
"	$(	"
Wette	NN	Wette
"	$(	"
konnte	VMFIN	können
in	APPR	in
letzter	ADJA	letzt
Zeit	NN	Zeit
verstärkt	ADJD	verstärkt
beobachtet	VVPP	beobachten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
soll	VMFIN	sollen
-	$(	-
nicht	PTKNEG	nicht
zuletzt	ADV	zuletzt
wegen	APPR	wegen
der	ART	die
ungleichen	ADJA	ungleich
"	$(	"
Chancenverteilung	NN	Chancenverteilung
"	$(	"
-	$(	-
verboten	VVPP	verbieten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Bei	APPR	bei
angebotenen	ADJA	angeboten
verbotenen	ADJA	verboten
Wetten	NN	Wette|Wetten
oder	KON	oder
Wettanboten	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
und	KON	und
bei	APPR	bei
Gefahr	NN	Gefahr
der	ART	die
Fortsetzung	NN	Fortsetzung
der	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
auch	ADV	auch
die	ART	die
Befugnis	NN	Befugnis
,	$,	,
das	ART	die
Wettbüro	NN	Wettbüro
und	KON	und
alle	PIAT	all
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
schließen	VVINF	schließen
und	KON	und
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
die	ART	die
Entfernung	NN	Entfernung
von	APPR	von
Wettterminals	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
veranlassen	VVINF	veranlassen
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
11	CARD	11
:	$.	:
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
regelt	VVFIN	regeln
jene	PDAT	jen
Tatbestände	NN	Tatbestand
,	$,	,
unter	APPR	unter
welchen	PRELS	welche
die	ART	die
erteilte	ADJA	erteilt
Bewilligung	NN	Bewilligung
ex	FM	ex
lege	VVFIN	legen
erlischt	VVFIN	erlöschen
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
sieht	VVFIN	sehen
für	APPR	für
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Entziehung	NN	Entziehung
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
für	APPR	für
die	ART	die
Erteilung	NN	Erteilung
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
vorliegen	VVFIN	vorliegen
.	$.	.
Hievon	NE	<unknown>
ist	VAFIN	sein
wiederum	ADV	wiederum
die	ART	die
Wirtschaftskammer	NN	Wirtschaftskammer
und	KON	und
die	ART	die
Standortgemeinde	NN	Standortgemeinde
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
12	CARD	12
:	$.	:
Mit	APPR	mit
diesen	PDAT	dies
Bestimmungen	NN	Bestimmung
wird	VAFIN	werden
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
das	ART	die
Recht	NN	Recht
der	ART	die
Abgabenerhebung	NN	Abgabenerhebung
durch	APPR	durch
Vorschreibung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
den	ART	die
Totalisateur-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Buchmacherwettgebühren	NN	<unknown>
eingeräumt	VVPP	einräumen
.	$.	.
Gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13	CARD	13
des	ART	die
Finanzausgleichsgesetzes	NN	Finanzausgleichsgesetz
2005	CARD	2005
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
156/2004	CARD	@card@
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
die	ART	die
Gebühren	NN	Gebühr
von	APPR	von
Totalisateur-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Buchmacherwetten	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Zuschläge	NN	Zuschlag
zu	APPR	zu
diesen	PDAT	dies
Abgaben	NN	Abgabe
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
13	CARD	13
:	$.	:
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
legt	VVFIN	legen
die	ART	die
Behördenzuständigkeiten	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
der	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Abschnitte	NN	Abschnitt
fest	PTKVZ	fest
.	$.	.
Grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
gilt	VVFIN	gelten
die	ART	die
Behördenzuständigkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
für	APPR	für
das	ART	die
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Spielapparatebereich	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
für	APPR	für
das	ART	die
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
für	APPR	für
Wettunternehmen	NN	<unknown>
liegt	VVFIN	liegen
wie	KOKOM	wie
bisher	ADV	bisher
bei	APPR	bei
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
.	$.	.
Die	ART	die
übrigen	ADJA	übrig
Behördenzuständigkeiten	NN	<unknown>
(	$(	(
Überprüfung	NN	Überprüfung
)	$(	)
verbleiben	VVFIN	verbleiben
bei	APPR	bei
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
und	KON	und
in	APPR	in
den	ART	die
Städten	NN	Stadt
mit	APPR	mit
eigenem	ADJA	eigen
Statut	NN	Statut
bei	APPR	bei
den	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
Art.	NN	Art.
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
B-VG	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
sieht	VVFIN	sehen
Mitwirkungspflichten	NN	Mitwirkungspflicht
für	APPR	für
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
wie	KOUS	wie
sie	PPER	sie
auch	ADV	auch
bisher	ADV	bisher
schon	ADV	schon
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetzes	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
und	KON	und
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungsgesetzes	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
enthalten	VVPP	enthalten
waren	VAFIN	sein
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
legt	VVFIN	legen
die	ART	die
verfassungsrechtlich	ADJD	verfassungsrechtlich
gebotene	ADJA	geboten
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Bundespolizeidirektion	NN	<unknown>
am	APPRART	an
Verfahren	NN	Verfahren
fest	PTKVZ	fest
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
Art.	NN	Art.
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
B-VG	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
legt	VVFIN	legen
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Gemeindeaufgaben	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
Aufgaben	NN	Aufgabe
des	ART	die
eigenen	ADJA	eigen
Wirkungsbereichs	NN	<unknown>
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
14	CARD	14
:	$.	:
Die	ART	die
Überwachungsbestimmungen	NN	Überwachungsbestimmung
wurden	VAFIN	werden
der	ART	die
geänderten	ADJA	geändert
Gesetzessystematik	NN	Gesetzessystematik
und	KON	und
den	ART	die
zusätzlichen	ADJA	zusätzlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
für	APPR	für
Wettunternehmen	NN	<unknown>
angepasst	VVPP	anpassen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
15	CARD	15
:	$.	:
Die	ART	die
Strafdrohungen	NN	Strafdrohung
wurden	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Wesentlichen	NN	Wesentliche
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
und	KON	und
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
entnommen	VVPP	entnehmen
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
sieht	VVFIN	sehen
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Spielapparate	NN	Spielapparat
und	KON	und
alle	PIS	alle
an	APPR	an
solchen	PIAT	solch
Apparaten	NN	Apparat
angeschlossenen	ADJA	angeschlossen
Geräte	NN	Gerät
,	$,	,
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
sowie	KON	sowie
Wettterminals	NN	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
rechtswidrig	ADJD	rechtswidrig
aufgestellt	VVPP	aufstellen
oder	KON	oder
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
auch	ADV	auch
selbständig	ADJD	selbständig
,	$,	,
d.	PDS	d.
h.	VVFIN	heißen
unabhängig	ADJD	unabhängig
von	APPR	von
einer	ART	eine
Bestrafung	NN	Bestrafung
,	$,	,
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärt	VVPP	erklären
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
.	$.	.
Zu	PTKA	zu
§§	ADJD	<unknown>
16	CARD	16
und	KON	und
17	CARD	17
:	$.	:
Neben	APPR	neben
den	ART	die
Aktualisierungen	NN	Aktualisierung
der	ART	die
Gesetzesverweisungen	NN	<unknown>
wurde	VAFIN	werden
in	APPR	in
den	ART	die
Übergangs-	TRUNC	Übergangs-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
festgelegt	VVPP	festlegen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
mit	APPR	mit
In-Kraft-Treten	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
das	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
tritt	VVFIN	treten
.	$.	.
Bereits	ADV	bereits
rechtskräftig	ADJD	rechtskräftig
erworbene	ADJA	erworben
Bewilligungen	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
ersetzen	VVFIN	ersetzen
die	ART	die
nunmehr	ADV	nunmehr
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Anzeigepflichten	NN	<unknown>
.	$.	.
Im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
inhaltliche	ADJA	inhaltlich
Verknüpfung	NN	Verknüpfung
mit	APPR	mit
dem	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
,	$,	,
welches	PWAT	welch
durch	APPR	durch
das	ART	die
nunmehr	ADV	nunmehr
vorgesehene	ADJA	vorgesehen
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungssicherheitsgesetz	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
,	$,	,
soll	VMFIN	sollen
dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
daher	PAV	daher
auch	ADV	auch
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungssicherheitsgesetz	NN	<unknown>
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
treten	VVFIN	treten
.	$.	.
Der	ART	die
Ausschuss	NN	Ausschuß
für	APPR	für
allgemeine	ADJA	allgemein
innere	ADJA	inner
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
beantragt	VVPP	beantragen
,	$,	,
der	ART	die
Oberösterreichische	ADJA	oberösterreichisch
Landtag	NN	Landtag
möge	VMFIN	mögen
das	ART	die
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
und	KON	und
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Abschluss	NN	Abschluß
und	KON	und
das	ART	die
Vermitteln	NN	Vermitteln
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
geregelt	VVPP	regeln
wird	VAFIN	werden
(	$(	(
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparate-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Wettgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
beschließen	VVFIN	beschließen
.	$.	.
Linz	NE	Linz
,	$,	,
am	APPRART	an
******Juni	NN	<unknown>
2007	CARD	@card@
N.	APPR	n.
N.	NE	N.
N.	NE	N.
N.	APPR	n.
Obmann	NN	<unknown>
Berichterstatter	NN	Berichterstatter
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
und	KON	und
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Abschluss	NN	Abschluß
und	KON	und
das	ART	die
Vermitteln	NN	Vermitteln
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
geregelt	VVPP	regeln
wird	VAFIN	werden
(	$(	(
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparate-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Wettgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
Der	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Landtag	NN	Landtag
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
INHALTSVERZEICHNIS	NN	Inhaltsverzeichnis
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
1	CARD	1
ALLGEMEINES	ADJA	allgemein
§	NN	§
1	CARD	1
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
§	NN	§
2	CARD	2
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
2	CARD	2
Spielapparate	NN	Spielapparat
und	KON	und
unterhaltungsgeräte	NN	<unknown>
§	NN	§
3	CARD	3
Anzeigepflicht	NN	Anzeigepflicht
§	NN	§
4	CARD	4
Überwachungspflicht	ADJA	<unknown>
§	NN	§
5	CARD	5
Verbote	NN	Verbot
§	NN	§
6	CARD	6
Entfernung	NN	Entfernung
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
;	$.	;
Verfall	NN	Verfall
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
3	CARD	3
Abschluss	NN	Abschluß
und	KON	und
vermittlung	NN	Vermittlung
von	NE	von
wetten	VVFIN	wetten
§	NN	§
7	CARD	7
Bewilligungspflicht	NN	<unknown>
;	$.	;
Verfahren	NN	Verfahren
§	NN	§
8	CARD	8
Wettbedingungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Wettscheine	NN	<unknown>
§	NN	§
9	CARD	9
Wettbüros	NN	Wettbüro
und	KON	und
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
§	NN	§
10	CARD	10
Verbotene	ADJA	verboten
Wetten	NN	Wette|Wetten
und	KON	und
Preisvereinbarungen	NN	<unknown>
§	NN	§
11	CARD	11
Erlöschen	NN	Erlöschen
und	KON	und
Entziehung	NN	Entziehung
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
§	NN	§
12	CARD	12
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
4	CARD	4
Behördenzuständigkeit	NN	<unknown>
;	$.	;
Straf-	TRUNC	Straf-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
§	NN	§
13	CARD	13
Behörden	NN	Behörde
§	NN	§
14	CARD	14
Überprüfung	NN	Überprüfung
§	NN	§
15	CARD	15
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
§	NN	§
16	CARD	16
Verweisungen	NN	Verweisung
§	XY	§
17	CARD	17
Übergangs-	TRUNC	Übergangs-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Abschnitt	NN	Abschnitt
1	CARD	1
Allgemeines	ADJA	allgemein
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
regelt	VVFIN	regeln
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
und	KON	und
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
;	$.	;
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Wettunternehmen	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Soweit	ADV	soweit
durch	APPR	durch
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
der	ART	die
Zuständigkeitsbereich	NN	Zuständigkeitsbereich
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
in	APPR	in
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
des	ART	die
Glücksspielmonopols	NN	<unknown>
,	$,	,
berührt	VVPP	berühren
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
sie	PPER	sie
so	ADV	so
auszulegen	VVIZU	auslegen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
keine	PIAT	kein
über	APPR	über
die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
des	ART	die
Landes	NN	Land
hinausgehende	ADJA	hinausgehend
rechtliche	ADJA	rechtlich
Wirkung	NN	Wirkung
ergibt	VVFIN	ergeben
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Das	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Jugendschutzgesetz	NN	Jugendschutzgesetz
2001	CARD	@card@
wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
nicht	PTKNEG	nicht
berührt	VVPP	berühren
.	$.	.
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
Im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
sind	VAFIN	sein
:	$.	:
Unterhaltungsgeräte	NN	<unknown>
:	$.	:
Kegel-	TRUNC	Kegel-
und	KON	und
Bowlingbahnen	NN	<unknown>
,	$,	,
Fußballtische	NN	<unknown>
,	$,	,
Basketball-	TRUNC	Basketball-
,	$,	,
Air-Hockey-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Shuffle-Ball-Automaten	NN	<unknown>
,	$,	,
Billardtische	NN	Billardtisch
,	$,	,
Darts-	TRUNC	<unknown>
,	$,	,
Kinderreit-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Musikautomaten	NN	Musikautomat
sowie	KON	sowie
Schießanlagen	NN	Schießanlage
,	$,	,
die	PRELS	die
ausschließlich	ADV	ausschließlich
sportlichen	ADJA	sportlich
Zwecken	NN	Zweck
dienen	VVFIN	dienen
;	$.	;
Spielapparate	NN	Spielapparat
:	$.	:
technische	ADJA	technisch
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Spielen	NN	Spiel|Spielen
bestimmt	VVPP	bestimmen
und	KON	und
keine	PIAT	kein
Unterhaltungsgeräte	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
von	APPR	von
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
für	APPR	für
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Warenausspielungen	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
;	$.	;
Geldspielapparate	NN	<unknown>
:	$.	:
Spielapparate	NN	Spielapparat
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
der	ART	die
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
das	ART	die
Spielergebnis	NN	Spielergebnis
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Spielteilergebnis	NN	<unknown>
ausschließlich	ADJD	ausschließlich
oder	KON	oder
überwiegend	ADJD	überwiegend
vom	APPRART	von
Zufall	NN	Zufall
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
von	APPR	von
den	ART	die
persönlichen	ADJA	persönlich
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
abhängt	VVFIN	abhängen
;	$.	;
als	KOKOM	als
Geldspielapparate	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
jedenfalls	ADV	jedenfalls
Spielapparate	NN	Spielapparat
mit	APPR	mit
Geldspielprogrammen	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Spielapparate	NN	Spielapparat
,	$,	,
a	FM	a
)	$(	)
deren	PDAT	die
Spielergebnis	NN	Spielergebnis
oder	KON	oder
Spielteilergebnis	NN	<unknown>
für	APPR	für
den	ART	die
Spieler	NN	Spieler
nicht	PTKNEG	nicht
beeinflussbar	ADJD	beeinflußbar
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
berechenbar	ADJD	berechenbar
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Herbeiführung	NN	Herbeiführung
des	ART	die
Spielergebnisses	NN	<unknown>
oder	KON	oder
eines	ART	eine
Spielteilergebnisses	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mechanisch	ADJD	mechanisch
oder	KON	oder
elektromechanisch	ADJD	<unknown>
getriebenen	ADJA	getrieben
rotierenden	ADJA	rotierend
Walzen	NN	Walze|Walzen
,	$,	,
Scheiben	NN	Scheibe
,	$,	,
Platten	NN	Platte
,	$,	,
Rädern	NN	Rad
oder	KON	oder
dergleichen	PIS	dergleichen
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
elektrisch	ADJD	elektrisch
oder	KON	oder
elektronisch	ADJD	elektronisch
gesteuerten	ADJA	gesteuert
wechselweise	ADJA	wechselweise
blinkenden	ADJA	blinkend
Leuchtsymbolen	NN	<unknown>
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
mit	APPR	mit
Lichträdern	NN	<unknown>
,	$,	,
Lichtpyramiden	NN	<unknown>
,	$,	,
Leuchtdioden	NN	Leuchtdiode
-	$(	-
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
mit	APPR	mit
zusätzlichen	ADJA	zusätzlich
Halte-	TRUNC	Halte-
,	$,	,
Stepp-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Stoppvorrichtungen	NN	<unknown>
-	$(	-
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
Aufstellen	NN	Aufstellen
:	$.	:
physisches	ADJA	physisch
Positionieren	NN	Positionieren
und	KON	und
Belassen	NN	Belassen
;	$.	;
Geldspielprogramme	NN	<unknown>
:	$.	:
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
,	$,	,
in	APPR	in
deren	PRELAT	die
Spielverlauf	NN	Spielverlauf
rotierende	ADJA	rotierend
Walzen	NN	Walze|Walzen
,	$,	,
Scheiben	NN	Scheibe
,	$,	,
Platten	NN	Platte
,	$,	,
Räder	NN	Rad
oder	KON	oder
dergleichen	PIS	dergleichen
oder	KON	oder
wechselweise	ADJA	wechselweise
blinkende	ADJA	blinkend
Leuchtsymbole	NN	<unknown>
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Lichträder	NN	Lichtrad
,	$,	,
Lichtpyramiden	NN	<unknown>
oder	KON	oder
dergleichen	PIS	dergleichen
zur	APPRART	zu
Herbeiführung	NN	Herbeiführung
des	ART	die
für	APPR	für
den	ART	die
Spieler	NN	Spieler
nicht	PTKNEG	nicht
beeinflussbaren	ADJA	beeinflußbar
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
berechenbaren	ADJA	berechenbar
Spielergebnisses	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Spielteilergebnisses	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Bildschirmen	NN	Bildschirm
,	$,	,
Display	NN	Display
oder	KON	oder
Projektionseinrichtungen	NN	<unknown>
von	APPR	von
Videospielapparaten	NN	<unknown>
dargestellt	VVPP	darstellen
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
Betreiberin	NN	Betreiberin
,	$,	,
Betreiber	NN	Betreiber
:	$.	:
die	ART	die
Person	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
über	APPR	über
den	ART	die
Aufstellort	NN	Aufstellort
verfügungsberechtigt	ADJD	verfügungsberechtigt
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
Geschäftsführerin	NN	Geschäftsführerin
,	$,	,
Geschäftsführer	NN	Geschäftsführer
:	$.	:
die	ART	die
Person	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
dem	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
und	KON	und
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
gegenüber	APPR	gegenüber
für	APPR	für
die	ART	die
Ein-haltung	NN	<unknown>
der	ART	die
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
festgelegten	ADJA	festgelegt
Gebote	NN	Gebot
und	KON	und
Verbote	NN	Verbot
verantwortlich	ADJD	verantwortlich
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
Öffentliche	ADJA	öffentlich
Orte	NN	Ort
:	$.	:
Orte	NN	Ort
im	APPRART	in
Freien	ADJA	frei
und	KON	und
sonstige	ADJA	sonstig
frei	ADJD	frei
zugängliche	ADJA	zugänglich
Orte	NN	Ort
sowie	KON	sowie
nicht	PTKNEG	nicht
überwiegend	ADJD	überwiegend
für	APPR	für
Wohnzwecke	NN	Wohnzweck
bestimmte	ADJA	bestimmt
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
,	$,	,
die	PRELS	die
zu	APPR	zu
den	ART	die
gleichen	ADJA	gleich
,	$,	,
allenfalls	ADV	allenfalls
von	APPR	von
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
vom	APPRART	von
Betreiber	NN	Betreiber
festgelegten	ADJA	festgelegt
Bedingungen	NN	Bedingung
aufgesucht	VVPP	aufsuchen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
;	$.	;
jedenfalls	ADV	jedenfalls
aber	ADV	aber
überwiegend	ADJD	überwiegend
dem	ART	die
Spielbetrieb	NN	Spielbetrieb
gewidmete	ADJA	gewidmet
Räume	NN	Raum
(	$(	(
Spiellokale	NN	Spiellokal
)	$(	)
,	$,	,
Gastgewerbebetriebe	NN	<unknown>
in	APPR	in
jeder	PIAT	jed
Betriebsart	NN	Betriebsart
und	KON	und
vergleichbare	ADJA	vergleichbar
Lokale	NN	Lokal
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Buschenschanken	NN	<unknown>
,	$,	,
Schutzhütten	NN	Schutzhütte
,	$,	,
Würstelstände	NN	<unknown>
,	$,	,
Tankstellenbuffets	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Geschäfte	NN	Geschäft
und	KON	und
sonstige	ADJA	sonstig
Verkaufsstellen	NN	Verkaufsstelle
,	$,	,
Vereins-	TRUNC	Vereins-
und	KON	und
Klublokale	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Veranstaltungsorte	NN	Veranstaltungsort
und	KON	und
Orte	NN	Ort
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
Märkte	NN	Markt
,	$,	,
Messen	NN	Messe|Messen
,	$,	,
markt-	TRUNC	markt-
oder	KON	oder
messeähnliche	ADJA	<unknown>
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
genutzt	VVPP	nutzen
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
Wettunternehmen	NN	<unknown>
:	$.	:
Buchmacherinnen	NN	<unknown>
und	KON	und
Buchmacher	NN	Buchmacher
,	$,	,
Totalisateurinnen	NN	<unknown>
und	KON	und
Totalisateure	NN	<unknown>
;	$.	;
Buchmacherin	NN	Buchmacherin
,	$,	,
Buchmacher	NN	Buchmacher
:	$.	:
eine	ART	eine
Person	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
gewerbsmäßig	ADJD	gewerbsmäßig
Wetten	NN	Wette|Wetten
zu	APPR	zu
festen	ADJA	fest
Quoten	NN	Quote
übernimmt	VVFIN	übernehmen
;	$.	;
Totalisateurin	NN	<unknown>
,	$,	,
Totalisateur	NN	<unknown>
:	$.	:
eine	ART	eine
Person	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
gewerbsmäßig	ADJD	gewerbsmäßig
Wetten	NN	Wette|Wetten
zu	APPR	zu
variablen	ADJA	variabel
Quoten	NN	Quote
übernimmt	VVFIN	übernehmen
;	$.	;
Wette	NN	Wette
:	$.	:
Preisvereinbarung	NN	<unknown>
zwischen	APPR	zwischen
der	ART	die
Wettanbieterin	NN	<unknown>
oder	KON	oder
dem	ART	die
Wettanbieter	NN	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Wetthaltern	NN	<unknown>
über	APPR	über
den	ART	die
Ausgang	NN	Ausgang
eines	ART	eine
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Wettabschlusses	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Zukunft	NN	Zukunft
liegenden	ADJA	liegend
Sportereignisses	NN	Sportereignis
;	$.	;
Wettbüro	NN	Wettbüro
:	$.	:
die	ART	die
ortsgebundene	ADJA	ortsgebunden
Betriebsstätte	NN	Betriebsstätte
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
eines	ART	eine
Wettunternehmens	NN	<unknown>
ausgeübt	VVPP	ausüben
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
Wettannahmestelle	NN	Wettannahmestelle
:	$.	:
ortsgebundene	ADJA	ortsgebunden
oder	KON	oder
mobile	ADJA	mobil
Betriebsstätte	NN	Betriebsstätte
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Wetten	NN	Wette|Wetten
entgegengenommen	VVPP	entgegennehmen
und	KON	und
an	APPR	an
das	ART	die
Wettbüro	NN	Wettbüro
zum	APPRART	zu
Zweck	NN	Zweck
des	ART	die
Wettabschlusses	NN	<unknown>
weitergeleitet	VVPP	weiterleiten
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
Wettterminal	NN	<unknown>
:	$.	:
eine	ART	eine
technische	ADJA	technisch
Einrichtung	NN	Einrichtung
in	APPR	in
einem	ART	eine
Wettbüro	NN	Wettbüro
oder	KON	oder
in	APPR	in
einer	ART	eine
Wettannahmestelle	NN	Wettannahmestelle
,	$,	,
die	PRELS	die
ausschließlich	ADV	ausschließlich
der	ART	die
Übermittlung	NN	Übermittlung
von	APPR	von
Daten	NN	Datum
über	APPR	über
eine	ART	eine
Datenleitung	NN	Datenleitung
zum	APPRART	zu
bzw.	KOKOM	bzw.
vom	APPRART	von
Wettbüro	NN	Wettbüro
dient	VVFIN	dienen
;	$.	;
Wettbedingungen	NN	<unknown>
:	$.	:
allgemeine	ADJA	allgemein
Geschäftsbedingungen	NN	Geschäftsbedingung
,	$,	,
unter	APPR	unter
denen	PRELS	die
der	ART	die
Abschluss	NN	Abschluß
oder	KON	oder
die	ART	die
Vermittlung	NN	Vermittlung
der	ART	die
Wetten	NN	Wette|Wetten
verbindlich	ADJD	verbindlich
zustande	ADV	zustande
kommen	VVFIN	kommen
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Spielapparate	NN	Spielapparat
und	KON	und
Unterhaltungsgeräte	NN	<unknown>
Anzeigepflicht	NN	Anzeigepflicht
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
an	APPR	an
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Orten	NN	Ort|Orten
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
vom	APPRART	von
Betreiber	NN	Betreiber
bei	APPR	bei
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
;	$.	;
ausgenommen	ADV	ausgenommen
sind	VAFIN	sein
das	ART	die
unentgeltliche	ADJA	unentgeltlich
Anbieten	NN	Anbieten
und	KON	und
Vorführen	NN	Vorführen
von	APPR	von
Spielprogrammen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Spielkonsolen	NN	<unknown>
in	APPR	in
Geschäften	NN	Geschäft
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Verkaufsstellen	NN	Verkaufsstelle
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
für	APPR	für
den	ART	die
rechtmäßig	ADJD	rechtmäßig
ausgeübten	ADJA	ausgeübt
Handelszweig	NN	<unknown>
typisch	ADJD	typisch
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Jede	PIAT	jed
Anzeige	NN	Anzeige
hat	VAFIN	haben
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
:	$.	:
den	ART	die
Namen	NN	Name
und	KON	und
die	ART	die
Adresse	NN	Adresse
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
des	ART	die
Betreibers	NN	Betreiber
;	$.	;
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
juristischen	ADJA	juristisch
Person	NN	Person
oder	KON	oder
einer	ART	eine
eingetragenen	ADJA	eingetragen
Personengesellschaft	NN	Personengesellschaft
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
auch	ADV	auch
der	ART	die
Name	NN	Name
und	KON	und
die	ART	die
Adresse	NN	Adresse
der	ART	die
Geschäftsführerin	NN	Geschäftsführerin
oder	KON	oder
des	ART	die
Geschäftsführers	NN	Geschäftsführer
anzugeben	VVIZU	angeben
;	$.	;
den	ART	die
beabsichtigten	ADJA	beabsichtigt
Aufstellort	NN	Aufstellort
;	$.	;
den	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
über	APPR	über
das	ART	die
Verfügungsrecht	NN	Verfügungsrecht
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
des	ART	die
Betreibers	NN	Betreiber
über	APPR	über
den	ART	die
Aufstellort	NN	Aufstellort
;	$.	;
die	ART	die
Geräte-	TRUNC	Geräte-
,	$,	,
Erzeuger-	TRUNC	Erzeuger-
oder	KON	oder
Seriennummer	NN	Seriennummer
des	ART	die
Spielapparates	NN	<unknown>
;	$.	;
alle	PIAT	all
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
in	APPR	in
jener	PDAT	jen
Programmversion	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
dem	ART	die
zur	APPRART	zu
Verwendung	NN	Verwendung
bestimmten	ADJA	bestimmt
Datenträger	NN	Datenträger
gespeichert	VVPP	speichern
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
die	ART	die
Erklärung	NN	Erklärung
der	ART	die
Programmherstellerin	NN	<unknown>
oder	KON	oder
des	ART	die
Programmherstellers	NN	<unknown>
oder	KON	oder
der	ART	die
Generalimporteurin	NN	<unknown>
oder	KON	oder
des	ART	die
Generalimporteurs	NN	<unknown>
,	$,	,
dass	KOUS	dass
es	PPER	es
sich	PRF	sich
bei	APPR	bei
keinem	PIS	keine
der	ART	die
verwendeten	ADJA	verwendet
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
um	APPR	um
ein	ART	eine
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
4	CARD	4
verbotenes	ADJA	verboten
Spielprogramm	NN	Spielprogramm
handelt	VVFIN	handeln
;	$.	;
für	APPR	für
Videospielapparate	NN	<unknown>
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
verwendeten	ADJA	verwendet
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
sowie	KON	sowie
für	APPR	für
alle	PIAT	all
Spielapparate	NN	Spielapparat
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
mechanisch	ADJD	mechanisch
oder	KON	oder
elektro-mechanisch	ADJD	<unknown>
getriebenen	ADJA	getrieben
rotierenden	ADJA	rotierend
Walzen	NN	Walze|Walzen
,	$,	,
Scheiben	NN	Scheibe
,	$,	,
Platten	NN	Platte
,	$,	,
Rädern	NN	Rad
,	$,	,
oder	KON	oder
dergleichen	PIS	dergleichen
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
elektrisch	ADJD	elektrisch
oder	KON	oder
elektronisch	ADJD	elektronisch
gesteuerten	ADJA	gesteuert
wechselweise	ADJA	wechselweise
blinkenden	ADJA	blinkend
Leuchtsymbolen	NN	<unknown>
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
mit	APPR	mit
Lichträdern	NN	<unknown>
,	$,	,
Lichtpyramiden	NN	<unknown>
,	$,	,
Leuchtdioden	NN	Leuchtdiode
-	$(	-
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
mit	APPR	mit
zusätzlichen	ADJA	zusätzlich
Halte-	TRUNC	Halte-
,	$,	,
Stepp-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Stoppvorrichtungen	NN	<unknown>
-	$(	-
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
ein	ART	eine
Einzel-	TRUNC	Einzel-
bzw.	KOUS	bzw.
Typengutachten	NN	<unknown>
einer	ART	eine
oder	KON	oder
eines	ART	eine
allgemein	ADJD	allgemein
beeideten	ADJA	beeidet
oder	KON	oder
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
zertifizierten	ADJA	zertifiziert
Sachverständigen	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Spielapparate-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Automatenwesen	NN	<unknown>
,	$,	,
mit	APPR	mit
denen	PRELS	die
bescheinigt	VVPP	bescheinigen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
es	PPER	es
sich	PRF	sich
bei	APPR	bei
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Spielapparaten	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
Spielprogrammen	NN	<unknown>
um	APPR	um
keine	PIAT	kein
Geldspielapparate	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
um	APPR	um
keine	PIAT	kein
Geldspielprogramme	NN	<unknown>
handelt	VVFIN	handeln
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Gutachten	NN	Gutachten
müssen	VMFIN	müssen
Fotos	NN	Foto
des	ART	die
Apparates	NN	Apparat
und	KON	und
des	ART	die
verwendeten	ADJA	verwendet
Spielprogrammträgers	NN	<unknown>
(	$(	(
Platine	NN	<unknown>
)	$(	)
enthalten	VVPP	enthalten
,	$,	,
aus	APPR	aus
denen	PRELS	die
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Geräte-	TRUNC	Geräte-
,	$,	,
Erzeuger-	TRUNC	Erzeuger-
oder	KON	oder
Seriennummer	NN	Seriennummer
des	ART	die
Spielapparates	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
der	ART	die
Programmversionen	NN	<unknown>
der	ART	die
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
erkennbar	ADJD	erkennbar
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
hat	VAFIN	haben
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
vier	CARD	vier
Wochen	NN	Woche
ab	APPR	ab
Einlangen	NN	<unknown>
der	ART	die
vollständigen	ADJA	vollständig
Anzeige	NN	Anzeige
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
dem	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
eine	ART	eine
schriftliche	ADJA	schriftlich
Bestätigung	NN	Bestätigung
auszustellen	VVIZU	ausstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
nicht	PTKNEG	nicht
untersagt	VVPP	untersagen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
sowohl	KON	sowohl
zeitliche	ADJA	zeitlich
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
örtliche	ADJA	örtlich
Betriebs-beschränkungen	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Bedingun-gen	NN	<unknown>
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Spielapparates	NN	<unknown>
oder	KON	oder
des	ART	die
Aufstellortes	NN	<unknown>
festzulegen	VVIZU	festlegen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
öffentlicher	ADJA	öffentlich
Interessen	NN	Interesse
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
solcher	PIS	solche
des	ART	die
Jugendschutzes	NN	Jugendschutz
,	$,	,
der	ART	die
Aufrechterhaltung	NN	Aufrechterhaltung
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Ruhe	NN	Ruhe
,	$,	,
Ordnung	NN	Ordnung
oder	KON	oder
Sicherheit	NN	Sicherheit
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Vermeidung	NN	Vermeidung
von	APPR	von
Störungen	NN	Störung
des	ART	die
örtlichen	ADJA	örtlich
Gemeinschaftslebens	NN	Gemeinschaftsleben
,	$,	,
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
auch	ADV	auch
durch	APPR	durch
Betriebsbeschränkungen	NN	<unknown>
,	$,	,
Bedingungen	NN	Bedingung
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
der	ART	die
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
die	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Interessen	NN	Interesse
nicht	PTKNEG	nicht
gesichert	VVPP	sichern
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
darf	VMFIN	dürfen
nach	APPR	nach
Ausstellung	NN	Ausstellung
der	ART	die
schriftlichen	ADJA	schriftlich
Bestätigung	NN	Bestätigung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
Rechtskraft	NE	Rechtskraft
des	ART	die
Bescheides	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Die	ART	die
schriftliche	ADJA	schriftlich
Bestätigung	NN	Bestätigung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
oder	KON	oder
der	ART	die
Bescheid	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
hat	VAFIN	haben
sämtliche	PIAT	sämtlich
Anzeigedaten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
und	KON	und
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
dem	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
am	APPRART	an
Aufstellort	NN	Aufstellort
für	APPR	für
jedermann	PIS	jedermann
sichtbar	ADJD	sichtbar
auszuhängen	VVIZU	aushängen
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
hat	VAFIN	haben
schriftliche	ADJA	schriftlich
Bestätigungen	NN	Bestätigung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
und	KON	und
Bescheide	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
,	$,	,
in	APPR	in
Städten	NN	Stadt
mit	APPR	mit
eigenem	ADJA	eigen
Statut	NN	Statut
der	ART	die
Bundespolizeidirektion	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Jede	PIAT	jed
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
gegenüber	APPR	gegenüber
mitgeteilten	ADJA	mitgeteilt
Angaben	NN	Angabe
und	KON	und
Daten	NN	Datum
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
Änderungen	NN	Änderung
von	APPR	von
Programmversionen	NN	<unknown>
bereits	ADV	bereits
angezeigter	ADJA	angezeigt
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
,	$,	,
Austausch	NN	Austausch
von	APPR	von
Spielprogrammen	NN	<unknown>
oder	KON	oder
von	APPR	von
Datenträgern	NN	Datenträger
,	$,	,
bedürfen	VVFIN	bedürfen
vor	APPR	vor
ihrer	PPOSAT	ihr
Durchführung	NN	Durchführung
einer	ART	eine
neuerlichen	ADJA	neuerlich
Anzeige	NN	Anzeige
;	$.	;
die	ART	die
Absätze	NN	Absatz
2	CARD	2
bis	KON	bis
6	CARD	6
gelten	VVFIN	gelten
dabei	PAV	dabei
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Überwachungspflicht	NN	<unknown>
Die	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
hat	VAFIN	haben
den	ART	die
Spielbetrieb	NN	Spielbetrieb
zu	PTKZU	zu
überwachen	VVINF	überwachen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
oder	KON	oder
er	PPER	er
ist	VAFIN	sein
dafür	PAV	dafür
verantwortlich	ADJD	verantwortlich
,	$,	,
dass	KOUS	dass
beim	APPRART	bei
Spielbetrieb	NN	Spielbetrieb
die	ART	die
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
und	KON	und
die	ART	die
Auflagen	NN	Auflage
und	KON	und
Bedingungen	NN	Bedingung
eines	ART	eine
Bescheides	NN	Bescheid
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Wurde	VAFIN	werden
die	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
einer	ART	eine
Geschäftsführerin	NN	Geschäftsführerin
oder	KON	oder
eines	ART	eine
Geschäftsführers	NN	Geschäftsführer
angezeigt	VVPP	anzeigen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Überwachungspflicht	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Verantwortlichkeit	NN	Verantwortlichkeit
von	APPR	von
dieser	PDAT	dies
oder	KON	oder
diesem	PDAT	dies
wahrzunehmen	VVIZU	wahrnehmen
.	$.	.
Verbote	NN	Verbot
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Verboten	NN	Verbot
ist	VAFIN	sein
:	$.	:
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
von	APPR	von
Geldspielapparaten	NN	<unknown>
;	$.	;
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Geld-	TRUNC	Geld-
oder	KON	oder
Warenausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Spielapparaten	NN	<unknown>
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Warenausspielungen	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
;	$.	;
das	ART	die
Auf-stellen	NN	<unknown>
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
Vorliegen	NN	Vorliegen
der	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
nach	APPR	nach
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
;	$.	;
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Spielprogrammen	NN	<unknown>
,	$,	,
a	FM	a
)	$(	)
in	APPR	in
deren	PDAT	die
Spielverlauf	NN	Spielverlauf
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
oder	KON	oder
Verletzung	NN	Verletzung
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
oder	KON	oder
Tieren	NN	Tier
realitätsnah	ADJD	realitätsnah
dargestellt	VVPP	darstellen
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
deren	PDAT	die
Spielinhalt	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Spielweise	NN	Spielweise
nach	APPR	nach
allgemeinem	ADJA	allgemein
sittlichen	ADJA	sittlich
Empfinden	NN	Empfinden
die	ART	die
Menschen-würde	NN	<unknown>
gröblich	ADJD	gröblich
verletzt	VVPP	verletzen
oder	KON	oder
c	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
durch	APPR	durch
deren	PDAT	die
Spielinhalt	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Spielweise	NN	Spielweise
Menschen	NN	Mensch
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
ihres	PPOSAT	ihr
Geschlechts	NN	Geschlecht
,	$,	,
ihrer	PPOSAT	ihr
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
ihrer	PPOSAT	ihr
Hautfarbe	NN	Hautfarbe
,	$,	,
ihrer	PPOSAT	ihr
nationalen	ADJA	national
oder	KON	oder
ethnischen	ADJA	ethnisch
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
ihres	PPOSAT	ihr
religiösen	ADJA	religiös
Bekenntnisses	NN	Bekenntnis
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Behinderung	NN	Behinderung
herabgesetzt	VVPP	herabsetzen
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
die	ART	die
Durchführungen	NN	Durchführung
von	APPR	von
Änderungen	NN	Änderung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
ohne	APPR	ohne
vorherige	ADJA	vorherig
Anzeige	NN	Anzeige
bei	APPR	bei
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
feststellen	VVINF	feststellen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
Arten	NN	Art
oder	KON	oder
Typen	NN	Typ
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Spielprogrammen	NN	<unknown>
jedenfalls	ADV	jedenfalls
Geldspielapparate	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Geldspielprogramme	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
von	APPR	von
den	ART	die
Verboten	NN	Verbot
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
umfasst	VVPP	umfassen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Entfernung	NN	Entfernung
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
;	$.	;
Verfall	NN	Verfall
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Besteht	VVFIN	bestehen
der	ART	die
begründete	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
,	$,	,
dass	KOUS	dass
mit	APPR	mit
Spielapparaten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Spielprogrammen	NN	<unknown>
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
verstoßen	VVPP	verstoßen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
können	VMFIN	können
die	ART	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
betrauten	ADJA	betraut
Organe	NN	Organ
diese	PDAT	dies
Spielapparate	NN	Spielapparat
oder	KON	oder
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
samt	APPR	samt
aller	PIS	alle
an	APPR	an
diese	PDAT	dies
Apparate	NN	Apparat
angeschlossenen	ADJA	angeschlossen
Geräte	NN	Gerät
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Geldeinzieh-	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
Geldwechselgeräte	NN	<unknown>
oder	KON	oder
dergleichen	PIS	dergleichen
,	$,	,
mit	APPR	mit
ihrem	PPOSAT	ihr
Inhalt	NN	Inhalt
auf	APPR	auf
Kosten	NN	Kosten
und	KON	und
Gefahr	NN	Gefahr
der	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
des	ART	die
Betreibers	NN	Betreiber
ohne	APPR	ohne
vorausgehendes	ADJA	<unknown>
Verfahren	NN	Verfahren
entfernen	VVFIN	entfernen
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Entfernung	NN	Entfernung
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Aushang	NN	Aushang
an	APPR	an
der	ART	die
Amtstafel	NN	<unknown>
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
kundzumachen	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Eigentümerin	NN	Eigentümerin
oder	KON	oder
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
dieser	PDAT	dies
Spielapparate	NN	Spielapparat
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
nicht	PTKNEG	nicht
bekannt	VVPP	bekennen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Aushang	NN	Aushang
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Aufforderung	NN	Aufforderung
an	APPR	an
die	ART	die
Eigentümerin	NN	Eigentümerin
oder	KON	oder
den	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
,	$,	,
sich	PRF	sich
innerhalb	APPR	innerhalb
eines	ART	eine
Monats	NN	Monat
bei	APPR	bei
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
zu	PTKZU	zu
melden	VVINF	melden
und	KON	und
ihr	PPER	ihr
oder	KON	oder
sein	PPOSAT	sein
Eigentum	NN	Eigentum
an	APPR	an
den	ART	die
entfernten	ADJA	entfernt
Spielapparaten	NN	<unknown>
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
.	$.	.
Meldet	VVFIN	melden
sich	PRF	sich
die	ART	die
Eigentümerin	NN	Eigentümerin
oder	KON	oder
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
innerhalb	APPR	innerhalb
dieser	PDAT	dies
Frist	NN	Frist
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
verfallen	VVFIN	verfallen
die	ART	die
Spielapparate	NN	Spielapparat
samt	APPR	samt
ihrem	PPOSAT	ihr
Inhalt	NN	Inhalt
zu	APPR	zu
Gunsten	NN	Gunst
des	ART	die
Landes	NN	Land
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Meldet	VVFIN	melden
sich	PRF	sich
die	ART	die
Eigentümerin	NN	Eigentümerin
oder	KON	oder
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
innerhalb	APPR	innerhalb
der	ART	die
Frist	NN	Frist
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
zweiter	ADJA	zweit
Satz	NN	Satz
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
Beschlagnahme	NN	Beschlagnahme
des	ART	die
Spielapparats	NN	<unknown>
samt	APPR	samt
ihrem	PPOSAT	ihr
Inhalt	NN	Inhalt
anzuordnen	VVIZU	anordnen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
um	KOUI	um
den	ART	die
Verfall	NN	Verfall
zu	PTKZU	zu
sichern	VVINF	sichern
oder	KON	oder
um	KOUI	um
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
fortgesetzt	ADJD	fortgesetzt
begangen	VVPP	begehen
oder	KON	oder
wiederholt	VVPP	wiederholen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Abschnitt	VVFIN	abschneiden
3	CARD	3
Abschluss	NN	Abschluß
und	KON	und
Vermittlung	NN	Vermittlung
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
Bewilligungspflicht	NN	<unknown>
;	$.	;
Verfahren	NN	Verfahren
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Ein	ART	eine
Wettunternehmen	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
schriftlichen	ADJA	schriftlich
Antrag	NN	Antrag
nach	APPR	nach
Anhörung	NN	Anhörung
der	ART	die
Wirtschaftskammer	NN	Wirtschaftskammer
für	APPR	für
Oberösterreich	NE	Oberösterreich
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Antragstellerin	NN	Antragstellerin
oder	KON	oder
der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
eigenberechtigt	ADJD	<unknown>
und	KON	und
zuverlässig	ADJD	zuverlässig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
vorgesehene	ADJA	vorgesehen
Wettbüro	NN	Wettbüro
einen	ART	eine
Standortnachweis	NN	<unknown>
in	APPR	in
Oberösterreich	NE	Oberösterreich
erbringt	VVFIN	erbringen
,	$,	,
ihre	PPOSAT	ihr
oder	KON	oder
seine	PPOSAT	sein
finanzielle	ADJA	finanziell
Leistungsfähigkeit	NN	Leistungsfähigkeit
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
Sicherheitsleistung	NN	Sicherheitsleistung
in	APPR	in
Form	NN	Form
einer	ART	eine
Bankgarantie	NN	Bankgarantie
in	APPR	in
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
200.000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
Wettbüro	NN	Wettbüro
nachweist	VVFIN	nachweisen
und	KON	und
Wettbedingungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Wettscheinmuster	NN	<unknown>
vorlegt	VVFIN	vorlegen
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
§	NN	§
8	CARD	8
entsprechen	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
juristische	ADJA	juristisch
Person	NN	Person
oder	KON	oder
eine	ART	eine
eingetragene	ADJA	eingetragen
Personengesellschaft	NN	Personengesellschaft
Antragstellerin	NN	Antragstellerin
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
eine	ART	eine
Geschäftsführerin	NN	Geschäftsführerin
oder	KON	oder
einen	ART	eine
Geschäftsführer	NN	Geschäftsführer
namhaft	ADJD	namhaft
zu	PTKZU	zu
machen	VVINF	machen
,	$,	,
die	PRELS	die
oder	KON	oder
der	PRELS	die
die	ART	die
Voraus-setzungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
erfüllt	VVPP	erfüllen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Zuverlässigkeit	NN	Zuverlässigkeit
ist	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
Personen	NN	Person
nicht	PTKNEG	nicht
gegeben	VVPP	geben
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
die	ART	die
Gewähr	NN	Gewähr
voller	ADJA	voll
Vertrauenswürdigkeit	NN	Vertrauenswürdigkeit
bieten	VVFIN	bieten
.	$.	.
Dies	PDS	dies
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
dann	ADV	dann
der	ART	die
Fall	NN	Fall
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
Person	NN	Person
von	APPR	von
einem	ART	eine
Gericht	NN	Gericht
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
drei	CARD	drei
Monate	NN	Monat
übersteigenden	ADJA	übersteigend
Freiheitsstrafe	NN	Freiheitsstrafe
oder	KON	oder
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
180	CARD	180
Tagessätzen	NN	Tagessatz
verurteilt	VVPP	verurteilen
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
die	ART	die
Verurteilung	NN	Verurteilung
nicht	PTKNEG	nicht
getilgt	VVPP	tilgen
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
dies	PDS	dies
gilt	VVFIN	gelten
auch	ADV	auch
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
mit	APPR	mit
den	ART	die
angeführten	ADJA	angeführt
Ausschlussgründen	NN	Ausschlußgrund
vergleichbare	ADJA	vergleichbar
Tatbestände	NN	Tatbestand
im	APPRART	in
Ausland	NN	Ausland
verwirklicht	VVPP	verwirklichen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
wegen	APPR	wegen
schwerwiegender	ADJA	schwerwiegend
Verstöße	NN	Verstoß
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
den	ART	die
Abschluss	NN	Abschluß
oder	KON	oder
die	ART	die
Vermittlung	NN	Vermittlung
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
regelnden	ADJA	regelnd
Rechtsvorschriften	NN	Rechtsvorschrift
wiederholt	ADJD	wiederholt
bestraft	VVPP	bestrafen
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
seit	APPR	seit
der	ART	die
letzten	ADJA	letzt
Bestrafung	NN	Bestrafung
noch	ADV	noch
nicht	PTKNEG	nicht
fünf	CARD	fünf
Jahre	NN	Jahr
vergangen	VVPP	vergehen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Zuverlässigkeit	NN	Zuverlässigkeit
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
Strafregisterbescheinigung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
gleichwertigen	ADJA	gleichwertig
Bestätigung	NN	Bestätigung
einer	ART	eine
Behörde	NN	Behörde
des	ART	die
Herkunftsstaats	NN	<unknown>
der	ART	die
Bewilligungswerberin	NN	<unknown>
oder	KON	oder
des	ART	die
Bewilligungswerbers	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erbringen	VVINF	erbringen
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
unter	APPR	unter
Bedingungen	NN	Bedingung
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
um	KOUI	um
eine	ART	eine
ordnungsgemäße	ADJA	ordnungsgemäß
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
darf	VMFIN	dürfen
befristet	VVPP	befristen
,	$,	,
längstens	ADV	längstens
jedoch	ADV	jedoch
für	APPR	für
die	ART	die
Gültigkeitsdauer	NN	Gültigkeitsdauer
der	ART	die
Sicherheitsleistung	NN	Sicherheitsleistung
(	$(	(
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
3	CARD	3
)	$(	)
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Rechtskraft	NN	Rechtskraft
der	ART	die
Wirtschaftskammer	NN	Wirtschaftskammer
für	APPR	für
Oberösterreich	NE	Oberösterreich
und	KON	und
der	ART	die
Standortgemeinde	NN	Standortgemeinde
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
Wettbedingungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Wettscheine	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
des	ART	die
Wettunternehmens	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
im	APPRART	in
Be-willigungsverfahren	NN	<unknown>
vorgelegten	ADJA	vorgelegt
Wettbedingungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Wettscheinen	NN	Wettschein
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Wettbedingungen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Bewilligungsvermerk	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
versehen	VVINF	versehen
und	KON	und
an	APPR	an
gut	ADJD	gut
sichtbarer	ADJA	sichtbar
Stelle	NN	Stelle
im	APPRART	in
Wettbüro	NN	Wettbüro
und	KON	und
in	APPR	in
den	ART	die
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
auszuhängen	VVIZU	aushängen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Kopie	NN	Kopie
der	ART	die
Wettbedingungen	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
dem	ART	die
Wettkunden	NN	Wettkunde
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
auszuhändigen	VVIZU	aushändigen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Wettbedingungen	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
jedenfalls	ADV	jedenfalls
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
:	$.	:
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
Wetten	NN	Wette|Wetten
und	KON	und
die	ART	die
Gewinnerstattung	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Verbote	NN	Verbot
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
10.	ADJA	10.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Wettscheine	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
Namen	NN	Name
der	ART	die
Inhaberin	NN	Inhaberin
oder	KON	oder
des	ART	die
Inhabers	NN	Inhaber
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
7	CARD	7
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Bewilligungsdaten	NN	<unknown>
,	$,	,
Tag	NN	Tag
und	KON	und
Zeit	NN	Zeit
des	ART	die
Wettabschlusses	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Wettscheinnummer	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Wettgegenstand	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Einsatz	NN	Einsatz
und	KON	und
den	ART	die
möglichen	ADJA	möglich
Gewinn	NN	Gewinn
(	$(	(
Wettquote	NN	Wettquote
)	$(	)
und	KON	und
bei	APPR	bei
eingerichtetem	ADJA	eingerichtet
Wettkonto	NN	<unknown>
auch	ADV	auch
den	ART	die
persönlichen	ADJA	persönlich
Code	NN	Code
sowie	KON	sowie
einen	ART	eine
Hinweis	NN	Hinweis
auf	APPR	auf
die	ART	die
Wettbedingungen	NN	<unknown>
enthalten	VVPP	enthalten
.	$.	.
Wettbüros	NN	Wettbüro
und	KON	und
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Wettbüros	NN	Wettbüro
und	KON	und
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
mit	PTKVZ	mit
oder	KON	oder
ohne	APPR	ohne
Wett-terminals	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
von	APPR	von
Inhaberinnen	NN	Inhaberin
oder	KON	oder
Inhabern	NN	Inhaber
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
7	CARD	7
errichtet	VVPP	errichten
und	KON	und
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
und	KON	und
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
einer	ART	eine
Wettannahmestelle	NN	Wettannahmestelle
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
schriftlich	ADJD	schriftlich
unter	APPR	unter
Bekanntgabe	NN	Bekanntgabe
des	ART	die
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Standorts	NN	Standort
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Jedes	PIAT	jed
Wettbüro	NN	Wettbüro
und	KON	und
jede	PIAT	jed
Wettannahmestelle	NN	Wettannahmestelle
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
äußere	ADJA	äußer
Bezeichnung	NN	Bezeichnung
kenntlich	ADJD	kenntlich
zu	PTKZU	zu
machen	VVINF	machen
.	$.	.
Die	ART	die
äußere	ADJA	äußer
Bezeichnung	NN	Bezeichnung
hat	VAFIN	haben
jedenfalls	ADV	jedenfalls
den	ART	die
Namen	NN	Name
der	ART	die
Inhaberin	NN	Inhaberin
oder	KON	oder
des	ART	die
Inhabers	NN	Inhaber
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
oder	KON	oder
den	ART	die
Wortlaut	NN	Wortlaut
,	$,	,
unter	APPR	unter
welchem	PRELS	welch
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
in	APPR	in
lesbarer	ADJA	lesbar
Schrift	NN	Schrift
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
überdies	ADV	überdies
der	ART	die
Standort	NN	Standort
des	ART	die
Wettbüros	NN	Wettbüro
anzuführen	VVIZU	anführen
.	$.	.
Verbotene	ADJA	verboten
Wetten	NN	Wette|Wetten
und	KON	und
Preisvereinbarungen	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Verboten	NN	Verbot
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Abschluss	NN	Abschluß
oder	KON	oder
die	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Vermittlung	NN	Vermittlung
von	APPR	von
Wetten	NN	Wette|Wetten
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
7	CARD	7
,	$,	,
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
das	ART	die
18.	ADJA	18.
Lebensjahr	NN	Lebensjahr
noch	ADV	noch
nicht	PTKNEG	nicht
vollendet	VVPP	vollenden
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Ereignisse	NN	Ereignis
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
oder	KON	oder
Verletzung	NN	Verletzung
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
oder	KON	oder
Tieren	NN	Tier
abzielen	VVFIN	abzielen
,	$,	,
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Ereignisse	NN	Ereignis
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
allgemeinem	ADJA	allgemein
sittlichen	ADJA	sittlich
Empfinden	NN	Empfinden
die	ART	die
Menschenwürde	NN	Menschenwürde
verletzen	VVFIN	verletzen
,	$,	,
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Ereignisse	NN	Ereignis
,	$,	,
durch	APPR	durch
die	ART	die
Menschen	NN	Mensch
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
ihres	PPOSAT	ihr
Geschlechts	NN	Geschlecht
,	$,	,
ihrer	PPOSAT	ihr
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
ihrer	PPOSAT	ihr
Hautfarbe	NN	Hautfarbe
,	$,	,
ihrer	PPOSAT	ihr
nationalen	ADJA	national
oder	KON	oder
ethnischen	ADJA	ethnisch
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
ihres	PPOSAT	ihr
religiösen	ADJA	religiös
Bekenntnisses	NN	Bekenntnis
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Behinderung	NN	Behinderung
herabgesetzt	VVPP	herabsetzen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Verboten	NN	Verbot
ist	VAFIN	sein
weiters	NN	<unknown>
der	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Abschluss	NN	Abschluß
oder	KON	oder
die	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Vermittlung	NN	Vermittlung
von	APPR	von
Preisvereinbarungen	NN	<unknown>
über	APPR	über
Ereignisse	NN	Ereignis
,	$,	,
die	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Preisvereinbarung	NN	<unknown>
bereits	ADV	bereits
stattgefunden	VVPP	stattfinden
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
voraufgezeichnete	ADJA	<unknown>
oder	KON	oder
virtuelle	ADJA	virtuell
Sport-	TRUNC	Sport-
oder	KON	oder
sonstige	ADJA	sonstig
Ereignisse	NN	Ereignis
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Werden	VAFIN	werden
verbotene	ADJA	verboten
Wetten	NN	Wette|Wetten
oder	KON	oder
Preisvereinbarungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
angeboten	VVPP	anbieten
oder	KON	oder
Wetten	NN	Wette|Wetten
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
abgeschlossen	VVPP	abschließen
oder	KON	oder
vermittelt	VVPP	vermitteln
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
die	ART	die
Untersagung	NN	Untersagung
der	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
anzuordnen	VVIZU	anordnen
und	KON	und
bei	APPR	bei
Gefahr	NN	Gefahr
der	ART	die
Fortsetzung	NN	Fortsetzung
der	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
das	ART	die
Wettbüro	NN	Wettbüro
samt	APPR	samt
aller	PIAT	all
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
schließen	VVINF	schließen
und	KON	und
falls	KOUS	falls
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
die	ART	die
Entfernung	NN	Entfernung
von	APPR	von
Wettterminals	NN	<unknown>
aufzutragen	VVIZU	auftragen
.	$.	.
Erlöschen	NN	Erlöschen
und	KON	und
Entziehung	NN	Entziehung
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
erlischt	VVFIN	erlöschen
durch	APPR	durch
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Bewilligungsdauer	NN	<unknown>
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
Zurücklegung	NN	<unknown>
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
den	ART	die
Tod	NN	Tod
der	ART	die
Bewilligungsinhaberin	NN	<unknown>
oder	KON	oder
des	ART	die
Bewilligungsinhabers	NN	<unknown>
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
juristischen	ADJA	juristisch
Personen	NN	Person
und	KON	und
eingetragenen	ADJA	eingetragen
Personengesellschaften	NN	Personengesellschaft
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Enden	NN	Ende|Enden
ihres	PPOSAT	ihr
Bestehens	NN	Bestehen
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	ADV	denn
,	$,	,
es	PPER	es
liegt	VVFIN	liegen
eine	ART	eine
Um-wandlung	NN	<unknown>
in	APPR	in
eine	ART	eine
andere	PIAT	ander
Rechtsform	NN	Rechtsform
vor	PTKVZ	vor
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
zu	PTKZU	zu
entziehen	VVINF	entziehen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
für	APPR	für
ihre	PPOSAT	ihr
Erteilung	NN	Erteilung
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
gegeben	VVPP	geben
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
wiederholt	ADJD	wiederholt
verbotene	ADJA	verboten
Wetten	NN	Wette|Wetten
oder	KON	oder
Preisvereinbarungen	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
angeboten	VVPP	anbieten
oder	KON	oder
vermittelt	VVPP	vermitteln
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Entziehung	NN	Entziehung
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Wirtschaftskammer	NN	Wirtschaftskammer
für	APPR	für
Oberösterreich	NE	Oberösterreich
und	KON	und
der	ART	die
Standortgemeinde	NN	Standortgemeinde
zur	APPRART	zu
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
.	$.	.
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
werden	VAFIN	werden
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
zu	APPR	zu
den	ART	die
Buchmacher-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Totalisateurwettgebühren	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
anlässlich	APPR	anläßlich
sportlicher	ADJA	sportlich
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
nur	ADV	nur
im	APPRART	in
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
einen	ART	eine
Zuschlag	NN	Zuschlag
zu	PTKZU	zu
erheben	VVINF	erheben
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Das	ART	die
Ausmaß	NN	Ausmaß
des	ART	die
Zuschlags	NN	Zuschlag
darf	VMFIN	dürfen
90	CARD	90
%	NN	%
zur	APPRART	zu
Buchmacher-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Totalisateureinsatzgebühr	NN	<unknown>
und	KON	und
30	CARD	30
%	NN	%
zur	APPRART	zu
Totalisateur-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Buchmachergewinnstgebühr	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigen	VVINF	übersteigen
.	$.	.
Abschnitt	VVFIN	abschneiden
4	CARD	4
Behördenzuständigkeit	NN	<unknown>
;	$.	;
Straf-	TRUNC	Straf-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Behörden	NN	Behörde
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Behörde	NN	Behörde
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
für	APPR	für
das	ART	die
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
3	CARD	3
und	KON	und
für	APPR	für
die	ART	die
Erhebung	NN	Erhebung
der	ART	die
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
12	CARD	12
;	$.	;
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
für	APPR	für
die	ART	die
Bewilligungen	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
7	CARD	7
;	$.	;
die	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
,	$,	,
in	APPR	in
Städten	NN	Stadt
mit	APPR	mit
eigenem	ADJA	eigen
Statut	NN	Statut
die	ART	die
Bundespolizeidirektion	NN	<unknown>
für	APPR	für
den	ART	die
Vollzug	NN	Vollzug
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
6	CARD	6
und	KON	und
14.	ADJA	14.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
haben	VAFIN	haben
den	ART	die
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörden	NN	Behörde
über	APPR	über
deren	PDAT	die
Ersuchen	NN	Ersuchen
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
ihres	PPOSAT	ihr
gesetzmäßigen	ADJA	gesetzmäßig
Wirkungsbereichs	NN	<unknown>
Hilfe	NN	Hilfe
zu	PTKZU	zu
leisten	VVINF	leisten
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Liegt	VVFIN	liegen
der	ART	die
Aufstellort	NN	Aufstellort
eines	ART	eine
Spielapparates	NN	<unknown>
oder	KON	oder
der	ART	die
Standort	NN	Standort
eines	ART	eine
Wettbüros	NN	Wettbüro
im	APPRART	in
Gebiet	NN	Gebiet
einer	ART	eine
Stadt	NN	Stadt
mit	APPR	mit
eigenem	ADJA	eigen
Statut	NN	Statut
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
)	$(	)
und	KON	und
im	APPRART	in
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
(	$(	(
§	NN	§
7	CARD	7
)	$(	)
die	ART	die
Bundespolizeidirektion	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
hören	VVINF	hören
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
zukommenden	ADJA	zukommend
Aufgaben	NN	Aufgabe
sind	VAFIN	sein
solche	PIS	solche
des	ART	die
eigenen	ADJA	eigen
Wirkungsbereichs	NN	<unknown>
.	$.	.
Überprüfung	NN	Überprüfung
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
und	KON	und
die	ART	die
von	APPR	von
ihr	PPOSAT	ihr
beigezogenen	ADJA	beigezogen
Sachverständigen	NN	Sachverständige
sind	VAFIN	sein
berechtigt	VVPP	berechtigen
,	$,	,
jederzeit	ADV	jederzeit
und	KON	und
unangekündigt	ADJD	<unknown>
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
und	KON	und
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zweck	NN	Zweck
Wettbüros	NN	Wettbüro
,	$,	,
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
und	KON	und
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
Spielapparate	NN	Spielapparat
aufgestellt	VVPP	aufstellen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
oder	KON	oder
jene	PDAT	jen
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
ein	ART	eine
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
für	APPR	für
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
einer	ART	eine
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
,	$,	,
die	PRELS	die
diesem	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
unterliegt	VVFIN	unterliegen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
betreten	VVINF	betreten
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Den	ART	die
Organen	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
und	KON	und
den	ART	die
von	APPR	von
ihr	PPOSAT	ihr
beigezogenen	ADJA	beigezogen
Sachverständigen	NN	Sachverständige
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
und	KON	und
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
der	ART	die
Bewilligungsbescheid	NN	Bewilligungsbescheid
und	KON	und
sonstige	ADJA	sonstig
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
erfolgte	ADJA	erfolgt
Wettabschlüsse	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Wettvermittlungen	NN	<unknown>
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Überprüfungsbefugnis	NN	<unknown>
schließt	VVFIN	schließen
die	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Spielapparate	NN	Spielapparat
und	KON	und
der	ART	die
verwendeten	ADJA	verwendet
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
sowie	KON	sowie
einzelner	ADJA	einzeln
Spielapparate-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Spielprogrammteile	NN	<unknown>
außerhalb	APPR	außerhalb
des	ART	die
Aufstellortes	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
ein	PTKVZ	ein
.	$.	.
Zum	APPRART	zu
Zweck	NN	Zweck
der	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
dem	ART	die
überprüfenden	ADJA	überprüfend
Organ	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
oder	KON	oder
den	ART	die
von	APPR	von
ihr	PPOSAT	ihr
beigezogenen	ADJA	beigezogen
Sachverständigen	NN	Sachverständige
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Spielen	NN	Spiel|Spielen
ohne	APPR	ohne
Entgelt	NN	Entgelt
zu	PTKZU	zu
ermöglichen	VVINF	ermöglichen
,	$,	,
die	ART	die
Spielapparate	NN	Spielapparat
zu	PTKZU	zu
öffnen	VVINF	öffnen
und	KON	und
die	ART	die
Datenträger	NN	Datenträger
(	$(	(
Platinen	NN	<unknown>
,	$,	,
Festplatten	NN	Festplatte
,	$,	,
etc.	ADV	etc.
)	$(	)
der	ART	die
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
auszuhändigen	VVIZU	aushändigen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Zur	APPRART	zu
Durchsetzung	NN	Durchsetzung
der	ART	die
Zutritts-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Überprüfungsrechte	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
behördlicher	ADJA	behördlich
Befehls-	TRUNC	Befehls-
und	KON	und
Zwangsgewalt	NN	Zwangsgewalt
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
begeht	VVFIN	begehen
,	$,	,
wer	PWS	wer
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Bedingungen	NN	Bedingung
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
des	ART	die
Betriebsbescheids	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
oder	KON	oder
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Aushangpflicht	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
verstößt	VVFIN	verstoßen
;	$.	;
wer	PWS	wer
einer	ART	eine
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
nach	APPR	nach
§	NN	§
4	CARD	4
nicht	PTKNEG	nicht
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
gehöriger	ADJA	gehörig
Weise	NN	Weise
nachkommt	VVFIN	nachkommen
;	$.	;
wer	PWS	wer
gegen	APPR	gegen
ein	ART	eine
Verbot	NN	Verbot
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
verstößt	VVFIN	verstoßen
;	$.	;
wer	PWS	wer
als	KOKOM	als
Betreiberin	NN	Betreiberin
oder	KON	oder
Betreiber	NN	Betreiber
oder	KON	oder
als	KOKOM	als
Geschäftsführerin	NN	Geschäftsführerin
oder	KON	oder
Geschäftsführer	NN	Geschäftsführer
einen	ART	eine
Verstoß	NN	Verstoß
gegen	APPR	gegen
ein	ART	eine
Verbot	NN	Verbot
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
duldet	VVFIN	dulden
;	$.	;
wer	PWS	wer
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
besonderer	ADJA	besonder
Anordnungen	NN	Anordnung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
6	CARD	6
behindert	VVPP	behindern
;	$.	;
wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Wettunternehmen	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
im	APPRART	in
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
vorgelegten	ADJA	vorgelegt
Wettbedingungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Wettscheinen	NN	Wettschein
betreibt	VVFIN	betreiben
;	$.	;
wer	PWS	wer
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
einer	ART	eine
Wettannahmestelle	NN	Wettannahmestelle
(	$(	(
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
anzeigt	VVFIN	anzeigen
;	$.	;
wer	PWS	wer
das	ART	die
Wettbüro	NN	Wettbüro
und	KON	und
die	ART	die
Wettannahmestellen	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
ordnungsgemäß	ADJD	ordnungsgemäß
kennzeichnet	VVFIN	kennzeichnen
(	$(	(
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
wer	PWS	wer
verbotene	ADJA	verboten
Wetten	NN	Wette|Wetten
oder	KON	oder
Preisvereinbarungen	NN	<unknown>
anbietet	VVFIN	anbieten
,	$,	,
abschließt	VVFIN	abschließen
oder	KON	oder
vermittelt	VVFIN	vermitteln
(	$(	(
§	NN	§
10	CARD	10
)	$(	)
;	$.	;
wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Wettunternehmen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Entzug	NN	Entzug
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
Untersagung	NN	Untersagung
dieser	PDAT	dies
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
(	$(	(
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
weiter	ADV	weiter
betreibt	VVFIN	betreiben
;	$.	;
wer	PWS	wer
die	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
behindert	VVPP	behindern
oder	KON	oder
vereitelt	VVPP	vereiteln
oder	KON	oder
die	ART	die
Vorlage	NN	Vorlage
von	APPR	von
Unterlagen	NN	Unterlage
verweigert	VVPP	verweigern
(	$(	(
§	NN	§
14	CARD	14
)	$(	)
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Wer	PWS	wer
eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
begeht	VVFIN	begehen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
,	$,	,
in	APPR	in
Städten	NN	Stadt
mit	APPR	mit
eigenem	ADJA	eigen
Statut	NN	Statut
von	APPR	von
der	ART	die
Bundespolizeidirektion	NN	<unknown>
,	$,	,
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
20.000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Tat	NN	Tat
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Tatbestand	NN	Tatbestand
einer	ART	eine
in	APPR	in
die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
der	ART	die
Gerichte	NN	Gericht
fallenden	ADJA	fallend
strafbaren	ADJA	strafbar
Handlung	NN	Handlung
bildet	VVFIN	bilden
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Spielapparate	NN	Spielapparat
und	KON	und
alle	PIS	alle
an	APPR	an
solchen	PIAT	solch
Apparaten	NN	Apparat
angeschlossenen	ADJA	angeschlossen
Geräte	NN	Gerät
,	$,	,
Spielprogramme	NN	Spielprogramm
sowie	KON	sowie
Wettterminals	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
entgegen	APPR	entgegen
diesem	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
aufgestellt	VVPP	aufstellen
oder	KON	oder
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
können	VMFIN	können
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
unabhängig	ADJD	unabhängig
von	APPR	von
einer	ART	eine
Bestrafung	NN	Bestrafung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
samt	APPR	samt
ihrem	PPOSAT	ihr
Inhalt	NN	Inhalt
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärt	VVPP	erklären
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Der	ART	die
Versuch	NN	Versuch
ist	VAFIN	sein
strafbar	ADJD	strafbar
.	$.	.
Verweisungen	NN	Verweisung
Soweit	ADV	soweit
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
auf	APPR	auf
Bundesgesetze	NN	Bundesgesetz
verwiesen	VVPP	verweisen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
diese	PDS	diese
in	APPR	in
folgender	ADJA	folgend
Fassung	NN	Fassung
anzuwenden	VVIZU	anwenden
:	$.	:
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
-	$(	-
GSpG	NE	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
620/1989	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
143/2005	CARD	@card@
;	$.	;
Strafregistergesetz	NN	<unknown>
1968	CARD	1968
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
277	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I.	NE	I.
Nr.	NN	Nr.
151/2004	CARD	@card@
;	$.	;
Strafgesetzbuch	NN	Strafgesetzbuch
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
60/1974	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
68/2005	CARD	@card@
.	$.	.
Übergangs-	TRUNC	Übergangs-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
tritt	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2008	CARD	@card@
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
tritt	VVFIN	treten
das	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Spielapparategesetz	NN	<unknown>
1999	CARD	1999
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
53	CARD	53
,	$,	,
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
In-Kraft-Tretens	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
rechtskräftige	ADJA	rechtskräftig
Bewilligungen	NN	Bewilligung
für	APPR	für
das	ART	die
Aufstellen	NN	Aufstellen
und	KON	und
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Spielapparaten	NN	<unknown>
ersetzen	VVFIN	ersetzen
die	ART	die
Anzeigepflicht	NN	Anzeigepflicht
nach	APPR	nach
§	NN	§
3	CARD	3
und	KON	und
gelten	VVFIN	gelten
längstens	ADV	längstens
bis	APPR	bis
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2010	CARD	@card@
weiter	PTKVZ	weiter
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
In-Kraft-Tretens	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
rechtskräftige	ADJA	rechtskräftig
Bewilligungen	NN	Bewilligung
für	APPR	für
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
der	ART	die
Buchmacher	NN	Buchmacher
und	KON	und
Totalisateure	NN	<unknown>
bleiben	VVINF	bleiben
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ende	NN	Ende
deren	PDAT	die
Befristung	NN	Befristung
aufrecht	PTKVZ	aufrecht
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
§	NN	§
12	CARD	12
ist	VAFIN	sein
erstmals	ADV	erstmals
auf	APPR	auf
Sachverhalte	NN	Sachverhalt
anzuwenden	VVIZU	anwenden
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Jahr	NN	Jahr
2007	CARD	@card@
verwirklicht	VVPP	verwirklichen
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
wurde	VAFIN	werden
einem	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Parlaments	NN	Parlament
und	KON	und
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Juni	NN	Juni
1998	CARD	1998
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
und	KON	und
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
die	ART	die
Dienste	NN	Dienst
der	ART	die
Informationsgesellschaft	NN	Informationsgesellschaft
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
204	CARD	@card@
vom	APPRART	von
21.7.1998	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
37	CARD	37
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/48/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Parlaments	NN	Parlament
und	KON	und
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
217	CARD	@card@
vom	APPRART	von
5.8.1998	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
18	CARD	18
,	$,	,
unterzogen	VVPP	unterziehen
.	$.	.
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
Der	ART	die
Nationalrat	NN	Nationalrat
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
Das	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
620/1989	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
145/2006	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
§	NN	§
25	CARD	25
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Der	ART	die
Besuch	NN	Besuch
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
ist	VAFIN	sein
nur	ADV	nur
volljährigen	ADJA	volljährig
Personen	NN	Person
gestattet	VVPP	gestatten|statten
,	$,	,
die	PRELS	die
ihre	PPOSAT	ihr
Identität	NN	Identität
durch	APPR	durch
Vorlage	NN	Vorlage
eines	ART	eine
amtlichen	ADJA	amtlich
Lichtbildausweises	NN	Lichtbildausweis
nachgewiesen	VVPP	nachweisen
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
der	PRELS	die
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
des	ART	die
§	NN	§
40	CARD	40
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
BWG	NN	<unknown>
entspricht	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Identität	NN	Identität
des	ART	die
Besuchers	NN	Besucher
und	KON	und
die	ART	die
Daten	NN	Datum
des	ART	die
amtlichen	ADJA	amtlich
Lichtbildausweises	NN	Lichtbildausweis
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
diese	PDAT	dies
Identität	NN	Identität
nachgewiesen	VVPP	nachweisen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
festzuhalten	VVIZU	festhalten
und	KON	und
diese	PDAT	dies
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
mindestens	ADV	mindestens
fünf	CARD	fünf
Jahre	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
.	$.	.
Personen	NN	Person
in	APPR	in
Uniform	NN	Uniform
haben	VAFIN	haben
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
ihres	PPOSAT	ihr
Dienstes	NN	Dienst
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Zustimmung	NN	Zustimmung
der	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
Zutritt	NN	Zutritt
.	$.	.
“	NN	<unknown>
aa	NE	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Entsteht	VVFIN	entstehen
bei	APPR	bei
einem	ART	eine
Staatsbürger	NN	Staatsbürger
eines	ART	eine
Mitgliedstaates	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
eines	ART	eine
Staates	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
die	ART	die
begründete	ADJA	begründet
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
und	KON	und
Intensität	NN	Intensität
seiner	PPOSAT	sein
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
für	APPR	für
den	ART	die
Zeitraum	NN	Zeitraum
,	$,	,
in	APPR	in
welchem	PRELS	welch
er	PPER	er
mit	APPR	mit
dieser	PDAT	dies
Intensität	NN	Intensität
und	KON	und
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
spielt	VVFIN	spielen
,	$,	,
das	ART	die
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
gefährden	VVFIN	gefährden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
vorzugehen	VVIZU	vorgehen
:	$.	:
Es	PPER	es
sind	VAFIN	sein
Auskünfte	NN	Auskunft
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
unabhängigen	ADJA	unabhängig
Einrichtung	NN	Einrichtung
einzuholen	VVIZU	einholen
,	$,	,
die	ART	die
Bonitätsauskünfte	NN	<unknown>
erteilt	VVFIN	erteilen
(	$(	(
unabhängige	ADJA	unabhängig
Bonitätsauskünfte	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
a	FM	a
)	$(	)
Wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Auskünfte	NN	Auskunft
die	ART	die
begründete	ADJA	begründet
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
fortgesetzte	ADJA	fortgesetzt
und	KON	und
unveränderte	ADJA	unverändert
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
das	ART	die
konkrete	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
dieses	PDAT	dies
Spielers	NN	Spieler
gefährdet	VVPP	gefährden
,	$,	,
bestätigt	VVPP	bestätigen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
durch	APPR	durch
besonders	ADV	besonders
geschulte	ADJA	geschult
Mitarbeiter	NN	Mitarbeiter
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
ein	ART	eine
Beratungsgespräch	NN	Beratungsgespräch
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
in	APPR	in
welchem	PRELS	welch
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gefahren	NN	Gefahr
der	ART	die
Spielteilnahme	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
möglichen	ADJA	möglich
Gefährdung	NN	Gefährdung
des	ART	die
Existenzminimums	NN	Existenzminimum
hingewiesen	VVPP	hinweisen
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
dem	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
Beratungseinrichtungen	NN	Beratungseinrichtung
anzubieten	VVIZU	anbieten
.	$.	.
b	NE	B
)	$(	)
Nimmt	VVFIN	nehmen
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
trotz	APPR	trotz
dieses	PDAT	dies
Beratungsgespräches	NN	Beratungsgespräch
unverändert	ADJD	unverändert
häufig	ADJD	häufig
und	KON	und
intensiv	ADJD	intensiv
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
teil	PTKVZ	teil
oder	KON	oder
verweigert	VVFIN	verweigern
er	PPER	er
dieses	PDAT	dies
Beratungsgespräch	NN	Beratungsgespräch
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
ihm	PPER	er
den	ART	die
Besuch	NN	Besuch
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
dauernd	ADJD	dauernd
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
bestimmte	ADJA	bestimmt
Zeit	NN	Zeit
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
oder	KON	oder
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Besuche	NN	Besuch
einzuschränken	VVIZU	einschränken
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Einholung	NN	Einholung
unabhängiger	ADJA	unabhängig
Bonitätsauskünfte	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
oder	KON	oder
sind	VAFIN	sein
diese	PDS	diese
nicht	PTKNEG	nicht
aussagekräftig	ADJD	aussagekräftig
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
a	FM	a
)	$(	)
durch	APPR	durch
besonders	ADV	besonders
geschulte	ADJA	geschult
Mitarbeiter	NN	Mitarbeiter
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
ein	ART	eine
Beratungsgespräch	NN	Beratungsgespräch
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
in	APPR	in
welchem	PRELS	welch
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gefahren	NN	Gefahr
der	ART	die
Spielteilnahme	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
möglichen	ADJA	möglich
Gefährdung	NN	Gefährdung
des	ART	die
Existenzminimums	NN	Existenzminimum
hingewiesen	VVPP	hinweisen
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
dem	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
Beratungseinrichtungen	NN	Beratungseinrichtung
anzubieten	VVIZU	anbieten
.	$.	.
b	NE	B
)	$(	)
Im	APPRART	in
Anschluss	NN	Anschluß
daran	PAV	daran
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
zu	PTKZU	zu
befragen	VVINF	befragen
,	$,	,
ob	KOUS	ob
seine	PPOSAT	sein
Einkommens-	TRUNC	Einkommens-
und	KON	und
Vermögenssituation	NN	Vermögenssituation
derart	ADV	derart
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
durch	APPR	durch
seine	PPOSAT	sein
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
sein	PPOSAT	sein
konkretes	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
gefährdet	VVPP	gefährden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
c	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
das	ART	die
Beratungsgespräch	NN	Beratungsgespräch
und	KON	und
die	ART	die
Befragung	NN	Befragung
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
über	APPR	über
eine	ART	eine
allfällige	ADJA	allfällig
Gefährdung	NN	Gefährdung
seines	PPOSAT	sein
Existenzminimums	NN	Existenzminimum
die	ART	die
begründete	ADJA	begründet
Annahme	NN	Annahme
bestätigt	VVPP	bestätigen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
fortgesetzte	ADJA	fortgesetzt
und	KON	und
nach	APPR	nach
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
und	KON	und
Intensität	NN	Intensität
unveränderte	ADJA	unverändert
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
sein	PPOSAT	sein
konkretes	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
gefährden	VVINF	gefährden
würde	VAFIN	werden
,	$,	,
oder	KON	oder
verweigert	VVFIN	verweigern
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
das	ART	die
Beratungsgespräch	NN	Beratungsgespräch
oder	KON	oder
die	ART	die
Auskunft	NN	Auskunft
,	$,	,
ob	KOUS	ob
eine	ART	eine
Gefährdung	NN	Gefährdung
seines	PPOSAT	sein
Existenzminimums	NN	Existenzminimum
vorliegt	VVFIN	vorliegen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
ihm	PPER	er
den	ART	die
Besuch	NN	Besuch
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
dauernd	ADJD	dauernd
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
bestimmte	ADJA	bestimmt
Zeit	NN	Zeit
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
oder	KON	oder
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Besuche	NN	Besuch
einzuschränken	VVIZU	einschränken
.	$.	.
Eine	ART	eine
über	APPR	über
die	ART	die
Einholung	NN	Einholung
der	ART	die
unabhängigen	ADJA	unabhängig
Bonitätsauskünfte	NN	<unknown>
,	$,	,
das	ART	die
Beratungsgespräch	NN	Beratungsgespräch
oder	KON	oder
die	ART	die
Befragung	NN	Befragung
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
hinausgehende	ADJA	hinausgehend
Überprüfungs-	TRUNC	Überprüfungs-
und	KON	und
Nachforschungspflicht	NN	<unknown>
der	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
.	$.	.
Verletzt	VVFIN	verletzen
die	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
die	ART	die
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
vorgeschriebenen	ADJA	vorgeschrieben
Pflichten	NN	Pflicht
und	KON	und
beeinträchtigt	VVFIN	beeinträchtigen
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
durch	APPR	durch
die	ART	die
deshalb	PAV	deshalb
unveränderte	ADJA	unverändert
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
sein	PPOSAT	sein
konkretes	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
,	$,	,
haftet	VVFIN	haften
die	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
dadurch	PAV	dadurch
während	APPR	während
der	ART	die
unveränderten	ADJA	unverändert
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
eintretenden	ADJA	eintretend
Verluste	NN	Verlust
.	$.	.
Die	ART	die
Haftung	NN	Haftung
der	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
nach	APPR	nach
mit	APPR	mit
der	ART	die
Differenz	NN	Differenz
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
nach	APPR	nach
Verlusten	NN	Verlust
das	ART	die
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
unterschreitenden	ADJA	<unknown>
Nettoeinkommen	NN	Nettoeinkommen
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
seines	PPOSAT	sein
liquidierbaren	ADJA	<unknown>
Vermögens	NN	Vermögen
einerseits	ADV	einerseits
und	KON	und
dem	ART	die
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
andererseits	ADV	andererseits
abschließend	ADJD	abschließend
beschränkt	VVPP	beschränken
;	$.	;
höchstens	ADV	höchstens
beträgt	VVFIN	betragen
der	ART	die
Ersatz	NN	Ersatz
das	ART	die
konkrete	ADJA	konkret
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
.	$.	.
Das	ART	die
Existenzminimum	NN	Existenzminimum
ist	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
der	ART	die
Exekutionsordnung	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
geltenden	ADJA	geltend
Fassung	NN	Fassung
(	$(	(
allgemeiner	ADJA	allgemein
monatlicher	ADJA	monatlich
Grundbetrag	NN	Grundbetrag
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
ermitteln	VVINF	ermitteln
.	$.	.
Die	ART	die
Haftung	NN	Haftung
ist	VAFIN	sein
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
sechs	CARD	sechs
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
dem	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Verlust	NN	Verlust
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
geltend	ADJD	geltend
zu	PTKZU	zu
machen	VVINF	machen
.	$.	.
Die	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
haftet	VVFIN	haften
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
bei	APPR	bei
seiner	PPOSAT	sein
Befragung	NN	Befragung
nicht	PTKNEG	nicht
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
unrichtige	ADJA	unrichtig
oder	KON	oder
unvollständige	ADJA	unvollständig
Angaben	NN	Angabe
macht	VVFIN	machen
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
ihr	PPER	ihr
bei	APPR	bei
der	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
ihrer	PPOSAT	ihr
Pflichten	NN	Pflicht
nur	ADV	nur
leichte	ADJA	leicht
Fahrlässigkeit	NN	Fahrlässigkeit
vorwerfbar	ADJD	<unknown>
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Dieser	PDAT	dies
Absatz	NN	Absatz
regelt	VVFIN	regeln
abschließend	ADJD	abschließend
alle	PIAT	all
Ansprüche	NN	Anspruch
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Spielbankleitung	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
der	ART	die
Gültigkeit	NN	Gültigkeit
des	ART	die
Spielvertrages	NN	<unknown>
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Verlusten	NN	Verlust
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Spiel	NN	Spiel
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
bis	KON	bis
8	CARD	8
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
jeder	PIAT	jed
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
und	KON	und
jeder	PIAT	jed
Transaktion	NN	Transaktion
besondere	ADJA	besonder
Aufmerksamkeit	NN	Aufmerksamkeit
zu	PTKZU	zu
widmen	VVINF	widmen
und	KON	und
schriftlich	ADJD	schriftlich
festzuhalten	VVIZU	festhalten
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Art	NN	Art
seines	PPOSAT	sein
Erachtens	NN	Erachten
besonders	ADV	besonders
nahe	PTKVZ	nahe
legt	VVFIN	legen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
mit	APPR	mit
Geldwäscherei	NN	Geldwäscherei
oder	KON	oder
Terrorismusfinanzierung	NN	<unknown>
zusammenhängen	VVINF	zusammenhängen
könnte	VMFIN	können
.	$.	.
Ergibt	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
der	ART	die
Verdacht	NN	Verdacht
oder	KON	oder
der	ART	die
berechtigte	ADJA	berechtigt
Grund	NN	Grund
zur	APPRART	zu
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
Transaktion	NN	Transaktion
des	ART	die
Besuchers	NN	Besucher
in	APPR	in
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
der	ART	die
Geldwäscherei	NN	Geldwäscherei
dient	VVFIN	dienen
,	$,	,
oder	KON	oder
2.	ADV	2.
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Besucher	NN	Besucher
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
einer	ART	eine
terroristischen	ADJA	terroristisch
Vereinigung	NN	Vereinigung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
278b	ADJA	<unknown>
StGB	NN	<unknown>
angehört	VVPP	angehören|anhören
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Transaktion	NN	Transaktion
des	ART	die
Besuchers	NN	Besucher
in	APPR	in
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
der	ART	die
Terrorismusfinanzierung	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
278d	ADJA	<unknown>
StGB	NN	<unknown>
dient	VVFIN	dienen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
6	CARD	6
SPG	NN	<unknown>
)	$(	)
in	APPR	in
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
In	APPR	in
diesen	PDAT	dies
Fällen	NN	Fall|Fällen
dürfen	VMFIN	dürfen
laufende	ADJA	laufend
Transaktionen	NN	Transaktion
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Entscheidung	NN	Entscheidung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
nicht	PTKNEG	nicht
abgewickelt	VVPP	abwickeln
werden	VAINF	werden
.	$.	.
§	NN	§
41	CARD	41
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
vorletzter	ADJA	vorletzt
Satz	NN	Satz
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
bis	KON	bis
4	CARD	4
und	KON	und
7	CARD	7
BWG	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
den	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
Richtlinie	NN	Richtlinie
2005/60/EG	NN	<unknown>
für	APPR	für
Kasinos	NN	Kasino
geltenden	ADJA	geltend
Pflichten	NN	Pflicht
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Ergibt	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
der	ART	die
Verdacht	NN	Verdacht
oder	KON	oder
der	ART	die
berechtigte	ADJA	berechtigt
Grund	NN	Grund
zur	APPRART	zu
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Besucher	NN	Besucher
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
nicht	PTKNEG	nicht
auf	APPR	auf
eigene	ADJA	eigen
Rechnung	NN	Rechnung
handelt	VVFIN	handeln
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
den	ART	die
Besucher	NN	Besucher
aufzufordern	VVIZU	auffordern
,	$,	,
die	ART	die
Identität	NN	Identität
des	ART	die
Treugebers	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
den	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
40	CARD	40
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
BWG	NN	<unknown>
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Mitteln	NN	Mittel|Mitteln
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
dieser	PDS	diese
Aufforderung	NN	Aufforderung
nicht	PTKNEG	nicht
nachgekommen	VVPP	nachkommen
oder	KON	oder
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Identitätsnachweis	NN	Identitätsnachweis
ungenügend	ADJD	ungenügend
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Besuch	NN	Besuch
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
zu	PTKZU	zu
versagen	VVINF	versagen
und	KON	und
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
6	CARD	6
SPG	NN	<unknown>
)	$(	)
in	APPR	in
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
(	$(	(
8	CARD	8
)	$(	)
Ergibt	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
zur	APPRART	zu
Überwachung	NN	Überwachung
oder	KON	oder
Beaufsichtigung	NN	Beaufsichtigung
der	ART	die
Spielbanken	NN	Spielbank
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
der	ART	die
Verdacht	NN	Verdacht
oder	KON	oder
der	ART	die
berechtigte	ADJA	berechtigt
Grund	NN	Grund
zur	APPRART	zu
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
Transaktion	NN	Transaktion
der	ART	die
Geldwäscherei	NN	Geldwäscherei
oder	KON	oder
Terrorismusfinanzierung	NN	<unknown>
dient	VVFIN	dienen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
6	CARD	6
SPG	NN	<unknown>
)	$(	)
hievon	VVFIN	<unknown>
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
in	APPR	in
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
zur	APPRART	zu
Vorbeugung	NN	Vorbeugung
und	KON	und
Verhinderung	NN	Verhinderung
von	APPR	von
Transaktionen	NN	Transaktion
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
Geldwäscherei	NN	Geldwäscherei
oder	KON	oder
Terrorismusfinanzierung	NN	<unknown>
zusammenhängen	VVFIN	zusammenhängen
,	$,	,
§	NN	§
41	CARD	41
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
BWG	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
Richtlinie	NN	Richtlinie
2005/60/EG	NN	<unknown>
für	APPR	für
Kasinos	NN	Kasino
geltenden	ADJA	geltend
Pflichten	NN	Pflicht
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
6	CARD	6
SPG	NE	<unknown>
)	$(	)
hat	VAFIN	haben
dem	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
Zugang	NN	Zugang
zu	APPR	zu
aktuellen	ADJA	aktuell
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
Methoden	NN	Methode
der	ART	die
Geldwäscherei	NN	Geldwäscherei
und	KON	und
der	ART	die
Terrorismusfinanzierung	NN	<unknown>
und	KON	und
über	APPR	über
Anhaltspunkte	NN	Anhaltspunkt
zu	PTKZU	zu
verschaffen	VVINF	verschaffen
,	$,	,
an	APPR	an
denen	PRELS	die
sich	PRF	sich
verdächtige	ADJA	verdächtig
Transaktionen	NN	Transaktion
erkennen	VVINF	erkennen
lassen	VVFIN	lassen
.	$.	.
Ebenso	ADV	ebenso
sorgt	VVFIN	sorgen
sie	PPER	sie
dafür	PAV	dafür
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
zeitgerechte	ADJA	zeitgerecht
Rückmeldung	NN	Rückmeldung
in	APPR	in
Bezug	NN	Bezug
auf	APPR	auf
die	ART	die
Wirksamkeit	NN	Wirksamkeit
von	APPR	von
Verdachtsmeldungen	NN	Verdachtsmeldung
nach	APPR	nach
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
und	KON	und
7	CARD	7
und	KON	und
die	ART	die
daraufhin	PAV	daraufhin
getroffenen	ADJA	getroffen
Maßnahmen	NN	Maßnahme
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
praktikabel	ADJD	praktikabel
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
51	CARD	@card@
lautet	VVFIN	lauten
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Wahrung	NN	Wahrung
des	ART	die
Spielgeheimnisses	NN	<unknown>
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
Verfahren	NN	Verfahren
vor	APPR	vor
Zivilgerichten	NN	Zivilgericht
und	KON	und
in	APPR	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Strafverfahren	NN	Strafverfahren
gemäß	APPR	gemäß
der	ART	die
StPO	NE	StPO
;	$.	;
gegenüber	APPR	gegenüber
Verlassenschaftsabhandlungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Pflegschaftsgerichten	NN	<unknown>
;	$.	;
gegenüber	APPR	gegenüber
Abgaben-	TRUNC	Abgaben-
und	KON	und
Finanzstrafbehörden	NN	<unknown>
für	APPR	für
Zwecke	NN	Zweck
von	APPR	von
Abgabenverfahren	NN	<unknown>
und	KON	und
verwaltungsbehördlichen	ADJA	<unknown>
Finanzstrafverfahren	NN	<unknown>
;	$.	;
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
der	ART	die
Offenbarung	NN	Offenbarung
des	ART	die
Geheimnisses	NN	Geheimnis
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
zustimmt	VVFIN	zustimmen
;	$.	;
in	APPR	in
Fällen	NN	Fall|Fällen
des	ART	die
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
und	KON	und
7	CARD	7
sowie	KON	sowie
in	APPR	in
den	ART	die
Fällen	NN	Fall|Fällen
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
19	CARD	19
und	KON	und
31.	ADJA	31.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
52	CARD	52
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Es	PPER	es
begeht	VVFIN	begehen
eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
und	KON	und
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
mit	APPR	mit
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
22.000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
,	$,	,
wer	PWS	wer
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
zur	APPRART	zu
Teilnahme	NN	Teilnahme
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
veranstaltet	VVPP	veranstalten
,	$,	,
organisiert	VVPP	organisieren
,	$,	,
anbietet	VVFIN	anbieten
oder	KON	oder
unternehmerisch	ADJD	unternehmerisch
zugänglich	ADJD	zugänglich
macht	VVFIN	machen
;	$.	;
wer	PWS	wer
gewerbsmäßig	ADJD	gewerbsmäßig
ohne	APPR	ohne
Berechtigung	NN	Berechtigung
Spielanteile	NN	Spielanteil
eines	ART	eine
von	APPR	von
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
erfassten	ADJA	erfaßt
Glücksspieles	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Urkunden	NN	Urkunde
,	$,	,
durch	APPR	durch
welche	PRELS	welche
solche	PIAT	solch
Spielanteile	NN	Spielanteil
zum	APPRART	zu
Eigentum	NN	Eigentum
oder	KON	oder
zum	APPRART	zu
Gewinnbezug	NN	<unknown>
übertragen	VVPP	übertragen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
veräußert	VVPP	veräußern
oder	KON	oder
an	APPR	an
andere	PIS	andere
überlässt	VVFIN	überlassen
;	$.	;
wer	PWS	wer
die	ART	die
Bewilligungsbedingungen	NN	<unknown>
eines	ART	eine
genehmigten	ADJA	genehmigt
Glücksspieles	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
;	$.	;
wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Glücksspiel	NN	Glücksspiel
trotz	APPR	trotz
Untersagung	NN	Untersagung
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
Zurücknahme	NN	Zurücknahme
der	ART	die
Spielbewilligung	NN	<unknown>
durchführt	VVFIN	durchführen
;	$.	;
wer	PWS	wer
Glücksspielapparate	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
unterliegen	VVFIN	unterliegen
,	$,	,
außerhalb	APPR	außerhalb
einer	ART	eine
Spielbank	NN	Spielbank
betreibt	VVFIN	betreiben
(	$(	(
Veranstalter	NN	Veranstalter
)	$(	)
oder	KON	oder
zugänglich	ADJD	zugänglich
macht	VVFIN	machen
(	$(	(
Inhaber	NN	Inhaber
)	$(	)
;	$.	;
wer	PWS	wer
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
insbesondere	ADV	insbesondere
durch	APPR	durch
die	ART	die
Vermittlung	NN	Vermittlung
der	ART	die
Spielteilnahme	NN	<unknown>
,	$,	,
das	ART	die
Bereithalten	NN	Bereithalten
von	APPR	von
Eingriffsgegenständen	NN	<unknown>
oder	KON	oder
die	ART	die
unternehmerische	ADJA	unternehmerisch
Schaltung	NN	Schaltung
von	APPR	von
Internet-Links	NN	<unknown>
fördert	VVFIN	fördern
oder	KON	oder
ermöglicht	VVFIN	ermöglichen
;	$.	;
wer	PWS	wer
in	APPR	in
einer	ART	eine
Spielbank	NN	Spielbank
technische	ADJA	technisch
Hilfsmittel	NN	Hilfsmittel
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
eine	ART	eine
entsprechend	ADJD	entsprechend
geeignete	ADJA	geeignet
Fernbedienung	NN	Fernbedienung
)	$(	)
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
führt	VVFIN	führen
oder	KON	oder
einsetzt	VVFIN	einsetzen
,	$,	,
die	PRELS	die
geeignet	ADJD	geeignet
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sich	PRF	sich
selbst	ADV	selbst
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
einen	ART	eine
Spielvorteil	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verschaffen	VVINF	verschaffen
oder	KON	oder
den	ART	die
Spielablauf	NN	Spielablauf
an	APPR	an
Glücksspielapparaten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
an	APPR	an
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
zu	PTKZU	zu
beeinflussen	VVINF	beeinflussen
;	$.	;
wer	PWS	wer
als	KOKOM	als
Verantwortlicher	NN	Verantwortliche
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
die	ART	die
Pflichten	NN	Pflicht
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
und	KON	und
7	CARD	7
oder	KON	oder
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
verletzt	VVPP	verletzen
;	$.	;
wer	PWS	wer
Ausspielungen	NN	<unknown>
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Konzession	NN	Konzession
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
bewirbt	VVFIN	bewerben
oder	KON	oder
deren	PDAT	die
Bewerbung	NN	Bewerbung
ermöglicht	VVFIN	ermöglichen
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	KON	denn
es	PPER	es
liegt	VVFIN	liegen
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
56	CARD	56
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
vor	PTKVZ	vor
;	$.	;
wer	PWS	wer
als	KOKOM	als
Kreditinstitut	NN	Kreditinstitut
die	ART	die
Vermögensleistung	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Spielers	NN	Spieler
zur	APPRART	zu
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
einem	ART	eine
bewilligungspflichtigen	ADJA	<unknown>
Glücksspiel	NN	Glücksspiel
,	$,	,
für	APPR	für
das	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
vorliegt	VVFIN	vorliegen
,	$,	,
weiterleitet	VVFIN	weiterleiten
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
im	APPRART	in
unmittelbaren	ADJA	unmittelbar
Zusammenwirken	NN	Zusammenwirken
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Veranstalter	NN	Veranstalter
oder	KON	oder
Anbieter	NN	Anbieter
geschieht	VVFIN	geschehen
;	$.	;
wer	PWS	wer
bei	APPR	bei
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
Trinkgelder	NN	Trinkgeld
direkt	ADJD	direkt
annimmt	VVFIN	annehmen
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Gegenstände	NN	Gegenstand
,	$,	,
mit	APPR	mit
deren	PRELAT	die
Hilfe	NN	Hilfe
in	APPR	in
das	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
eingegriffen	VVPP	eingreifen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
54	CARD	54
einzuziehen	VVIZU	einziehen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
Elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Konzession	NN	Konzession
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
strafbar	ADJD	strafbar
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Einsätze	NN	Einsatz
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
geleistet	VVPP	leisten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Verstoß	NN	Verstoß
gegen	APPR	gegen
dieses	PDAT	dies
Verbot	NN	Verbot
wird	VAFIN	werden
bei	APPR	bei
vorsätzlicher	ADJA	vorsätzlich
Begehung	NN	Begehung
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
7.500	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
,	$,	,
ansonsten	ADV	ansonsten
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
1.500	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
geahndet	VVPP	ahnden
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Verjährungsfrist	NN	Verjährungsfrist
(	$(	(
§	NN	§
31	CARD	31
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
VStG	NN	<unknown>
1950	CARD	@card@
)	$(	)
für	APPR	für
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
beträgt	VVFIN	betragen
ein	ART	eine
Jahr	NN	Jahr
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
Gelöscht	NN	<unknown>
:	$.	:
In	APPR	in
Gelöscht	NN	<unknown>
:	$.	:
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
8	CARD	8
Gelöscht	NN	<unknown>
:	$.	:
Gelöscht	VVPP	löschen
:	$.	:
§	NN	§
56	CARD	56
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Zulässige	ADJA	zulässig
Werbung	NN	Werbung
“	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
haben	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
ihren	PPOSAT	ihr
Werbeauftritten	NN	<unknown>
einen	ART	eine
verantwortungsvollen	ADJA	verantwortungsvoll
Maßstab	NN	Maßstab
zu	PTKZU	zu
wahren	VVINF	wahren
.	$.	.
Die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
dieses	PDAT	dies
verantwortungsvollen	ADJA	verantwortungsvoll
Maßstabes	NN	Maßstab
ist	VAFIN	sein
ausschließlich	ADV	ausschließlich
im	APPRART	in
Aufsichtswege	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
zu	PTKZU	zu
überwachen	VVINF	überwachen
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
Klagswege	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§§	ADJA	<unknown>
1	CARD	1
ff	NN	<unknown>
UWG	NE	UWG
zugänglich	ADJD	zugänglich
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Satz	NN	Satz
1	CARD	1
stellt	VVFIN	stellen
kein	PIAT	kein
Schutzgesetz	NN	Schutzgesetz
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
1311	CARD	@card@
ABGB	VVFIN	<unknown>
dar	PTKVZ	dar
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Spielbanken	NN	Spielbank
aus	APPR	aus
Mitgliedstaaten	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
Staaten	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
dürfen	VMFIN	dürfen
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
den	ART	die
Besuch	NN	Besuch
ihrer	PPOSAT	ihr
ausländischen	ADJA	ausländisch
,	$,	,
in	APPR	in
Mitgliedstaaten	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
Staaten	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
gelegenen	ADJA	gelegen
Betriebsstätten	NN	Betriebsstätte
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
Grundsätzen	NN	Grundsatz
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bewerben	VVFIN	bewerben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dem	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
dafür	PAV	dafür
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
.	$.	.
Eine	ART	eine
solche	PIAT	solch
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
nachgewiesen	VVPP	nachweisen
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
für	APPR	für
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
erteilte	ADJA	erteilt
Konzession	NN	Konzession
§	NN	§
21	CARD	21
entspricht	VVFIN	entsprechen
und	KON	und
im	APPRART	in
Konzessionserteilungsland	NN	<unknown>
,	$,	,
das	PRELS	die
ein	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Staat	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
ausgeübt	VVPP	ausüben
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
und	KON	und
die	ART	die
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Spielerschutzbestimmungen	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Mitgliedstaates	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
Staates	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
den	ART	die
inländischen	ADJA	inländisch
zumindest	ADV	zumindest
entsprechen	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Entsprechen	NN	Entsprechen
die	ART	die
Werbemaßnahmen	NN	Werbemaßnahme
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
kann	VMFIN	können
dem	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
der	ART	die
ausländischen	ADJA	ausländisch
Spielbank	NN	Spielbank
die	ART	die
Werbung	NN	Werbung
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
untersagt	VVPP	untersagen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
59	CARD	59
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
19	CARD	19
als	KOKOM	als
Abs.	NN	Abs.
20	CARD	20
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
20	CARD	20
)	$(	)
Die	ART	die
Änderungen	NN	Änderung
in	APPR	in
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
9	CARD	9
und	KON	und
10	CARD	10
und	KON	und
§	NN	§
56	CARD	56
jeweils	ADV	jeweils
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2008	ADJD	<unknown>
,	$,	,
treten	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2009	CARD	@card@
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
Entwurf	NN	Entwurf
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
,	$,	,
das	ART	die
Umsatzsteuergesetz	NN	Umsatzsteuergesetz
1994	CARD	1994
,	$,	,
das	ART	die
Gebührengesetz	NN	<unknown>
1957	CARD	@card@
,	$,	,
das	ART	die
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
das	ART	die
Finanzstrafgesetz	NN	<unknown>
und	KON	und
das	ART	die
Finanzausgleichsgesetz	NN	Finanzausgleichsgesetz
2008	CARD	@card@
geändert	VVPP	ändern
werden	VAINF	werden
-	$(	-
Glücksspielgesetz-Novelle	NN	<unknown>
2008	CARD	@card@
(	$(	(
GSpG-Novelle	NN	<unknown>
2008	CARD	@card@
)	$(	)
Der	ART	die
Nationalrat	NN	Nationalrat
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Artikel	NN	Artikel
1	CARD	1
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
Das	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
620/1989	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
126/2008	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
In	APPR	in
§	NN	§
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Zu	APPR	zu
Glücksspielen	NN	Glücksspiel
gehören	VVFIN	gehören
insbesondere	ADV	insbesondere
Roulette	NN	Roulette
,	$,	,
Beobachtungsroulette	NN	<unknown>
,	$,	,
Poker	NN	Poker
,	$,	,
Black	FM	Black
Jack	NE	Jack
,	$,	,
Two	ADV	<unknown>
Aces	NN	<unknown>
,	$,	,
Bingo	NN	<unknown>
,	$,	,
Keno	NE	Keno
,	$,	,
Baccarat	NN	<unknown>
und	KON	und
Baccarat	NN	<unknown>
chemin	NE	<unknown>
de	NE	de
fer	VVFIN	<unknown>
und	KON	und
deren	PDAT	die
Spielvarianten	NN	Spielvariante
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ist	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
der	ART	die
Rechtssicherheit	NN	Rechtssicherheit
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
weitere	ADJA	weit
Spiele	NN	Spiel
als	KOKOM	als
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
zu	PTKZU	zu
bezeichnen	VVINF	bezeichnen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
In	APPR	in
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
des	ART	die
Glücksspiels	NN	Glücksspiel
kann	VMFIN	können
der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
Amtssachverständige	NN	<unknown>
bestellen	VVINF	bestellen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Ausspielungen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
,	$,	,
die	PRELS	die
ein	ART	eine
Unternehmer	NN	Unternehmer
veranstaltet	VVPP	veranstalten
,	$,	,
organisiert	VVPP	organisieren
oder	KON	oder
anbietet	VVFIN	anbieten
und	KON	und
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
der	ART	die
Spieler	NN	Spieler
,	$,	,
Mitspieler	NN	Mitspieler
oder	KON	oder
andere	PIS	andere
eine	ART	eine
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Glücksspiel	NN	Glücksspiel
erbringen	VVINF	erbringen
und	KON	und
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
vom	APPRART	von
Unternehmer	NN	Unternehmer
,	$,	,
von	APPR	von
Mitspielern	NN	Mitspieler
oder	KON	oder
von	APPR	von
anderen	PIS	andere
dem	ART	die
Spieler	NN	Spieler
eine	ART	eine
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellt	VVPP	stellen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Unternehmer	NN	Unternehmer
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Unternehmen	NN	Unternehmen
betreibt	VVFIN	betreiben
.	$.	.
Ein	ART	eine
Unternehmen	NN	Unternehmen
ist	VAFIN	sein
jede	PIS	jede
auf	APPR	auf
Dauer	NN	Dauer
angelegte	ADJA	angelegt
organisierte	ADJA	organisiert
Erwerbsgelegenheit	NN	<unknown>
,	$,	,
mag	VMFIN	mögen
sie	PPER	sie
auch	ADV	auch
nicht	PTKNEG	nicht
auf	APPR	auf
Gewinn	NN	Gewinn
gerichtet	VVPP	richten
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
von	APPR	von
unterschiedlichen	ADJA	unterschiedlich
Personen	NN	Person
in	APPR	in
Absprache	NN	Absprache
miteinander	ADV	miteinander
Teilleistungen	NN	Teilleistung
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Glücksspielen	NN	Glücksspiel
mit	APPR	mit
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
der	ART	die
Z	NN	Z
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
an	APPR	an
einem	ART	eine
Ort	NN	Ort
angeboten	VVPP	anbieten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
so	ADV	so
liegt	VVFIN	liegen
auch	ADV	auch
dann	ADV	dann
Unternehmerschaft	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
an	APPR	an
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
des	ART	die
Glücksspiels	NN	Glücksspiel
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
beteiligten	ADJA	beteiligt
Personen	NN	Person
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
selbst	ADV	selbst
wenn	KOUS	wenn
bei	APPR	bei
einzelnen	ADJA	einzeln
von	APPR	von
ihnen	PPER	sie
die	ART	die
Einnahmenerzielungsabsicht	NN	<unknown>
fehlt	VVFIN	fehlen
oder	KON	oder
sie	PPER	sie
an	APPR	an
der	ART	die
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
,	$,	,
Organisation	NN	Organisation
oder	KON	oder
dem	ART	die
Angebot	NN	Angebot
des	ART	die
Glücksspiels	NN	Glücksspiel
nur	ADV	nur
beteiligt	VVPP	beteiligen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Eine	ART	eine
Ausspielung	NN	Ausspielung
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
liegt	VVFIN	liegen
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
über	APPR	über
Gewinn	NN	Gewinn
und	KON	und
Verlust	NN	Verlust
nicht	PTKNEG	nicht
zentralseitig	ADJD	<unknown>
,	$,	,
sondern	KON	sondern
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
mechanische	ADJA	mechanisch
oder	KON	oder
elektronische	ADJA	elektronisch
Vorrichtung	NN	Vorrichtung
im	APPRART	in
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
selbst	ADV	selbst
erfolgt	VVPP	erfolgen
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ist	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
mittels	APPR	mittels
Verordnung	NN	Verordnung
bau-	TRUNC	bau-
und	KON	und
spieltechnische	ADJA	spieltechnisch
Merkmale	NN	Merkmal
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
näher	ADJD	nah
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
sowie	KON	sowie
Aufzeichnungs-	TRUNC	Aufzeichnungs-
und	KON	und
Aufbewahrungspflichten	NN	<unknown>
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Verbotene	ADJA	verboten
Ausspielungen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Ausspielungen	NN	<unknown>
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
oder	KON	oder
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
nicht	PTKNEG	nicht
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
nicht	PTKNEG	nicht
vom	APPRART	von
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
4	CARD	4
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
4	CARD	4
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
sind	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
Form	NN	Form
einer	ART	eine
Ausspielung	NN	Ausspielung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
bloß	ADJD	bloß
zum	APPRART	zu
Zeitvertreib	NN	Zeitvertreib
und	KON	und
um	APPR	um
geringe	ADJA	gering
Beträge	NN	Betrag
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	NN	B
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Sätze	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Berechnung	NN	Berechnung
der	ART	die
Betragsgrenzen	NN	Betragsgrenze
im	APPRART	in
Verordnungsweg	NN	Verordnungsweg
näher	ADJD	nah
regeln	VVINF	regeln
.	$.	.
Überdies	ADV	überdies
kann	VMFIN	können
er	PPER	er
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
von	APPR	von
Spielerschutzerfordernissen	NN	<unknown>
eine	ART	eine
zeitliche	ADJA	zeitlich
Mindestspieldauer	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Spiels	NN	Spiel
sowie	KON	sowie
zeitliche	ADJA	zeitlich
Abstände	NN	Abstand
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Spielen	NN	Spiel|Spielen
auf	APPR	auf
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
festlegen	VVINF	festlegen
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
müssen	VMFIN	müssen
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
Spiele	NN	Spiel
der	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
am	APPRART	an
Aufstellungsort	NN	Aufstellungsort
jederzeit	ADV	jederzeit
zugänglich	ADJD	zugänglich
schriftlich	ADJD	schriftlich
aufliegen	VVINF	aufliegen
.	$.	.
Dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ist	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
sein	PPOSAT	sein
Verlangen	NN	Verlangen
von	APPR	von
den	ART	die
Bundesländern	NN	Bundesland
eine	ART	eine
Aufstellung	NN	Aufstellung
aller	PIAT	all
landesrechtlich	ADJD	landesrechtlich
bewilligten	ADJA	bewilligt
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
unter	APPR	unter
Angabe	NN	Angabe
ihrer	PPOSAT	ihr
bewilligten	ADJA	bewilligt
Standorte	NN	Standort
und	KON	und
Nennung	NN	Nennung
des	ART	die
Bewilligungswerbers	NN	<unknown>
und	KON	und
Betreibers	NN	Betreiber
in	APPR	in
elektronisch	ADJD	elektronisch
verarbeitbarer	ADJA	<unknown>
Form	NN	Form
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
der	ART	die
damit	PAV	damit
verbundenen	ADJA	verbunden
Abgabenleistung	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
für	APPR	für
glücksspielrechtliche	ADJA	<unknown>
Überwachungen	NN	Überwachung
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
c	NN	C
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJA	<unknown>
Warenausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
Glücksspielapparates	NN	<unknown>
unterliegen	VVFIN	unterliegen
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
vermögensrechtliche	ADJA	vermögensrechtlich
Leistung	NN	Leistung
den	ART	die
Betrag	NN	Betrag
oder	KON	oder
den	ART	die
Gegenwert	NN	Gegenwert
von	APPR	von
1	CARD	1
Euro	NN	Euro
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJA	<unknown>
Warenausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
unterliegen	VVFIN	unterliegen
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
den	ART	die
Betrag	NN	Betrag
oder	KON	oder
den	ART	die
Gegenwert	NN	Gegenwert
von	APPR	von
1	CARD	1
Euro	NN	Euro
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
d	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Kartenspielen	NN	Kartenspiel|Kartenspielen
in	APPR	in
Turnierform	NN	Turnierform
zum	APPRART	zu
bloßen	ADJA	bloß
Zeitvertreib	NN	Zeitvertreib
unterliegen	VVFIN	unterliegen
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Einsätze	NN	Einsatz
)	$(	)
pro	APPR	pro
Teilnehmer	NN	Teilnehmer
und	KON	und
Turnier	NN	Turnier
insgesamt	ADV	insgesamt
höchstens	ADV	höchstens
10	CARD	10
Euro	NN	Euro
betragen	VVPP	betragen
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
100	CARD	100
Spieler	NN	Spieler
teilnehmen	VVINF	teilnehmen
und	KON	und
die	ART	die
Summe	NN	Summe
der	ART	die
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellten	ADJA	gestellt
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Waren	NN	Ware
oder	KON	oder
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
)	$(	)
die	ART	die
Summe	NN	Summe
aller	PIAT	all
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
und	KON	und
die	ART	die
Ausspielung	NN	Ausspielung
a	FM	a
)	$(	)
entweder	KON	entweder
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
einer	ART	eine
aufrechten	ADJA	aufrecht
Gastgewerbeberechtigung	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
94	CARD	@card@
Z	NN	Z
26	CARD	26
Gewerbeordnung	NN	Gewerbeordnung
1994	CARD	1994
in	APPR	in
den	ART	die
Betriebsräumen	NN	Betriebsraum
des	ART	die
Berechtigten	NN	Berechtigte
stattfindet	VVFIN	stattfinden
und	KON	und
sie	PPER	sie
höchstens	ADV	höchstens
einmal	ADV	einmal
im	APPRART	in
Quartal	NN	Quartal
pro	APPR	pro
Gastgewerbeberechtigung	NN	<unknown>
erfolgt	VVPP	erfolgen
oder	KON	oder
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
von	APPR	von
einem	ART	eine
gemeinnützigen	ADJA	gemeinnützig
Verein	NN	Verein
in	APPR	in
den	ART	die
Vereinsräumen	NN	Vereinsraum
oder	KON	oder
an	APPR	an
einem	ART	eine
in	APPR	in
den	ART	die
Statuten	NN	Statut
dauerhaft	ADJD	dauerhaft
festgelegten	ADJA	festgelegt
Veranstaltungsort	NN	Veranstaltungsort
stattfindet	VVFIN	stattfinden
und	KON	und
sie	PPER	sie
bei	APPR	bei
offenem	ADJA	offen
Teilnehmerkreis	NN	Teilnehmerkreis
höchstens	ADV	höchstens
einmal	ADV	einmal
im	APPRART	in
Quartal	NN	Quartal
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
auf	APPR	auf
die	ART	die
Vereinsmitglieder	NN	Vereinsmitglied
beschränktem	ADJA	beschränkt
Teilnehmerkreis	NN	Teilnehmerkreis
höchstens	ADV	höchstens
einmal	ADV	einmal
im	APPRART	in
Monat	NN	Monat
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
alle	PIAT	all
Einsätze	NN	Einsatz
ausschließlich	ADV	ausschließlich
für	APPR	für
die	ART	die
Gewinndotation	NN	<unknown>
des	ART	die
Turniers	NN	Turnier
verwenden	VVINF	verwenden
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Ausspielungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
an	APPR	an
ortsfesten	ADJA	ortsfest
Veranstaltungsorten	NN	Veranstaltungsort
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
über	APPR	über
elektronische	ADJA	elektronisch
Medien	NN	Medium
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
an	APPR	an
ein	ART	eine
und	KON	und
demselben	PDAT	dieselb
Veranstaltungsort	NN	Veranstaltungsort
monatlich	ADJD	monatlich
insgesamt	ADV	insgesamt
höchstens	ADV	höchstens
eine	ART	eine
Ausspielung	NN	Ausspielung
mit	APPR	mit
Kartenspielen	NN	Kartenspiel|Kartenspielen
in	APPR	in
Turnierform	NN	Turnierform
zum	APPRART	zu
bloßen	ADJA	bloß
Zeitvertreib	NN	Zeitvertreib
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Ausspielung	NN	Ausspielung
mit	APPR	mit
Kartenspielen	NN	Kartenspiel|Kartenspielen
in	APPR	in
Turnierform	NN	Turnierform
zum	APPRART	zu
bloßen	ADJA	bloß
Zeitvertreib	NN	Zeitvertreib
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
ihrer	PPOSAT	ihr
Durchführung	NN	Durchführung
dem	ART	die
örtlich	ADJD	örtlich
für	APPR	für
die	ART	die
Erhebung	NN	Erhebung
der	ART	die
Stempel-	TRUNC	Stempel-
und	KON	und
Rechtsgebühren	NN	<unknown>
zuständigen	ADJA	zuständig
Finanzamt	NN	Finanzamt
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
und	KON	und
eine	ART	eine
Kopie	NN	Kopie
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
samt	APPR	samt
Postnachweis	NN	<unknown>
über	APPR	über
ihre	PPOSAT	ihr
Vorlage	NN	Vorlage
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
5	CARD	5
lautet	VVFIN	lauten
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Automatensalons	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
das	ART	die
Recht	NN	Recht
zum	APPRART	zu
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
jeweils	ADV	jeweils
mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
durch	APPR	durch
Erteilung	NN	Erteilung
einer	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
übertragen	VVPP	übertragen
.	$.	.
Der	ART	die
Konzessionswerber	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
normierten	ADJA	normiert
Zuverlässigkeitskriterien	NN	<unknown>
erfüllen	VVINF	erfüllen
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Bewerbung	NN	Bewerbung
um	APPR	um
eine	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
Interessenten	NN	Interessent
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Staat	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
kein	PIAT	kein
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
Österreich	NE	Österreich
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Die	ART	die
Konzessionsvergabe	NN	Konzessionsvergabe
erfolgt	VVFIN	erfolgen
nach	APPR	nach
vorheriger	ADJA	vorherig
öffentlicher	ADJA	öffentlich
und	KON	und
transparenter	ADJA	transparent
Interessentensuche	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
ein	ART	eine
Zutrittssystem	NN	<unknown>
einzurichten	VVIZU	einrichten
,	$,	,
das	PDS	die
sicherstellt	VVFIN	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
nur	ADV	nur
volljährige	ADJA	volljährig
Personen	NN	Person
Zutritt	NN	Zutritt
zu	APPR	zu
den	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
erhalten	VVPP	erhalten
;	$.	;
bei	APPR	bei
Verzicht	NN	Verzicht
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
Besucheridentifizierung	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
jedem	PIAT	jed
einzelnen	ADJA	einzeln
Zutritt	NN	Zutritt
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
eigene	ADJA	eigen
Zutrittskarte	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
für	APPR	für
den	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
auszustellen	VVIZU	ausstellen
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
dieser	PDAT	dies
Name	NN	Name
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
,	$,	,
(	$(	(
Erst-)Ausstellungsdatum	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Name	NN	Name
,	$,	,
Geburtsdatum	NN	Geburtsdatum
und	KON	und
Lichtbild	NN	Lichtbild
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
anzubringen	VVIZU	anbringen
;	$.	;
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
über	APPR	über
die	ART	die
Besuche	NN	Besuch
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
;	$.	;
ein	ART	eine
Konzept	NN	Konzept
über	APPR	über
die	ART	die
Schulung	NN	Schulung
der	ART	die
Mitarbeiter	NN	Mitarbeiter
im	APPRART	in
Umgang	NN	Umgang
mit	APPR	mit
Spielsucht	NN	Spielsucht
und	KON	und
die	ART	die
Zusammenarbeit	NN	Zusammenarbeit
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
Spielerschutzeinrichtung(en	NN	<unknown>
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
entwickeln	VVINF	entwickeln
und	KON	und
dieses	PDAT	dies
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
zur	APPRART	zu
Bewilligung	NN	Bewilligung
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
;	$.	;
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ein	ART	eine
Warnsystem	NN	Warnsystem
zur	APPRART	zu
Bewilligung	NN	Bewilligung
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
,	$,	,
das	ART	die
abgestufte	ADJA	abgestuft
Spielerschutzmaßnahmen	NN	<unknown>
von	APPR	von
der	ART	die
Spielerinformation	NN	<unknown>
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Sperre	NN	Sperre
abhängig	ADJD	abhängig
vom	APPRART	von
Ausmaß	NN	Ausmaß
der	ART	die
Besuche	NN	Besuch
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
in	APPR	in
den	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
des	ART	die
Konzessionswerbers	NN	<unknown>
verpflichtend	ADJD	verpflichtend
vorschreibt	VVFIN	vorschreiben
und	KON	und
die	ART	die
Abrechnung	NN	Abrechnung
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
zu	APPR	zu
Kontrollzwecken	NN	<unknown>
über	APPR	über
einen	ART	eine
Zentralcomputer	NN	Zentralcomputer
vernetzt	VVFIN	vernetzen
durchzuführen	VVIZU	durchführen
und	KON	und
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
Aufbuchen	NN	<unknown>
von	APPR	von
Spielguthaben	NN	<unknown>
sowohl	KON	sowohl
durch	APPR	durch
Banknoteneinzug	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
mittels	APPR	mittels
eines	PIS	eine
mit	APPR	mit
Barcode	NN	Barcode
versehenen	ADJA	versehen
Tickets	NN	Ticket
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
die	ART	die
technische	ADJA	technisch
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
einer	ART	eine
elektronischen	ADJA	elektronisch
Anbindung	NN	Anbindung
an	APPR	an
ein	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
einzurichtendes	ADJA	einzurichtend
Datenrechenzentrum	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Eine	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
einem	ART	eine
Konzessionswerber	NN	<unknown>
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
der	PRELS	die
eine	ART	eine
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
mit	APPR	mit
Aufsichtsrat	NN	Aufsichtsrat
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Sitz	NN	Sitz
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
einer	ART	eine
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Aufsicht	NN	Aufsicht
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Organbeschlüsse	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
liegt	VVFIN	liegen
,	$,	,
oder	KON	oder
der	ART	die
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
Konzessionserteilung	NN	<unknown>
eine	ART	eine
solche	PIAT	solch
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
gegründet	VVPP	gründen
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
der	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
einer	ART	eine
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Aufsicht	NN	Aufsicht
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
abwickelt	VVFIN	abwickeln
;	$.	;
in	APPR	in
ordnungspolitischer	ADJA	ordnungspolitisch
Hinsicht	NN	Hinsicht
zuverlässig	ADJD	zuverlässig
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
keine	PIAT	kein
Gesellschafter	NN	Gesellschafter
aufweist	VVFIN	aufweisen
,	$,	,
die	PRELS	die
über	APPR	über
einen	ART	eine
beherrschenden	ADJA	beherrschend
Einfluss	NN	Einfluß
verfügen	VVINF	verfügen
und	KON	und
durch	APPR	durch
deren	PDAT	die
Einfluss	NN	Einfluß
eine	ART	eine
Zuverlässigkeit	NN	Zuverlässigkeit
in	APPR	in
ordnungspolitischer	ADJA	ordnungspolitisch
Hinsicht	NN	Hinsicht
nicht	PTKNEG	nicht
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
ein	ART	eine
eingezahltes	ADJA	eingezahlt
Stamm-	TRUNC	Stamm-
oder	KON	oder
Grundkapital	NN	Grundkapital
von	APPR	von
zumindest	ADV	zumindest
50	CARD	50
Millionen	NN	Million
Euro	NN	Euro
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
die	ART	die
rechtmäßige	ADJA	rechtmäßig
Mittelherkunft	NN	<unknown>
in	APPR	in
geeigneter	ADJA	geeignet
Weise	NN	Weise
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
und	KON	und
in	APPR	in
geeigneter	ADJA	geeignet
Form	NN	Form
eine	ART	eine
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Haftungsbetrag	NN	<unknown>
von	APPR	von
zumindest	ADV	zumindest
10	CARD	10
Millionen	NN	Million
Euro	NN	Euro
leistet	VVFIN	leisten
;	$.	;
einen	ART	eine
oder	KON	oder
mehrere	PIAT	mehrer
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
bestellt	VVPP	bestellen
,	$,	,
die	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
entsprechender	ADJA	entsprechend
Vorbildung	NN	Vorbildung
fachlich	ADJD	fachlich
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
über	APPR	über
die	PRELS	die
für	APPR	für
den	ART	die
ordnungsgemäßen	ADJA	ordnungsgemäß
Geschäftsbetrieb	NN	Geschäftsbetrieb
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Eigenschaften	NN	Eigenschaft
und	KON	und
Erfahrungen	NN	Erfahrung
verfügen	VVINF	verfügen
und	KON	und
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
kein	PIAT	kein
Ausschließungsgrund	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
13	CARD	13
der	ART	die
Gewerbeordnung	NN	Gewerbeordnung
1994	CARD	1994
vorliegt	VVFIN	vorliegen
;	$.	;
durch	APPR	durch
die	ART	die
Struktur	NN	Struktur
des	ART	die
allfälligen	ADJA	allfällig
Konzerns	NN	Konzern
oder	KON	oder
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
qualifizierte	ADJA	qualifiziert
Beteiligung	NN	Beteiligung
an	APPR	an
dem	ART	die
Unternehmen	NN	Unternehmen
halten	VVINF	halten
,	$,	,
eine	ART	eine
wirksame	ADJA	wirksam
Aufsicht	NN	Aufsicht
über	APPR	über
den	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
behindert	VVPP	behindern
;	$.	;
ein	ART	eine
technisches	ADJA	technisch
Gutachten	NN	Gutachten
vorlegt	VVFIN	vorlegen
,	$,	,
das	PRELS	die
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
und	KON	und
7	CARD	7
bestätigt	VVPP	bestätigen
,	$,	,
und	KON	und
die	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
genannten	ADJA	genannt
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
durch	APPR	durch
Nachweis	NN	Nachweis
einschlägiger	ADJA	einschlägig
Erfahrungen	NN	Erfahrung
und	KON	und
Kenntnisse	NN	Kenntnis
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
und	KON	und
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Umstände	NN	Umstand
(	$(	(
insbesondere	ADV	insbesondere
Erfahrungen	NN	Erfahrung
,	$,	,
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
Eigenmittel	NN	Eigenmittel
)	$(	)
erwarten	VVINF	erwarten
lässt	VVFIN	lassen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
er	PPER	er
unter	APPR	unter
Beachtung	NN	Beachtung
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
für	APPR	für
Bund	NN	Bund
,	$,	,
Länder	NN	Land
und	KON	und
Gemeinden	NN	Gemeinde
den	ART	die
besten	ADJA	gut
Abgabenertrag	NN	<unknown>
erzielt	VVPP	erzielen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
ist	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
sonstiger	ADJA	sonstig
Nichtigkeit	NN	Nichtigkeit
schriftlich	ADJD	schriftlich
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
;	$.	;
sie	PPER	sie
kann	VMFIN	können
mit	APPR	mit
Nebenbestimmungen	NN	Nebenbestimmung
versehen	VVPP	versehen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
im	APPRART	in
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Interesse	NN	Interesse
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Zielsetzungen	NN	Zielsetzung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
liegt	VVFIN	liegen
.	$.	.
Im	APPRART	in
Konzessionsbescheid	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
:	$.	:
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Konzession	NN	Konzession
;	$.	;
diese	PDS	diese
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
längstens	ADV	längstens
15	CARD	15
Jahren	NN	Jahr
zu	PTKZU	zu
begrenzen	VVINF	begrenzen
;	$.	;
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
und	KON	und
Art	NN	Art
der	ART	die
zu	APPR	zu
leistenden	ADJA	leistend
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
4	CARD	4
;	$.	;
die	ART	die
Öffnungs-	TRUNC	Öffnungs-
und	KON	und
Betriebszeit	NN	Betriebszeit
in	APPR	in
den	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
die	ART	die
Höchstzahl	NN	Höchstzahl
der	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Konzession	NN	Konzession
betreibbaren	ADJA	betreibbar
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
und	KON	und
der	ART	die
Umstand	NN	Umstand
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
bei	APPR	bei
Vorliegen	NN	Vorliegen
der	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
12	CARD	12
im	APPRART	in
dort	ADV	dort
genannten	ADJA	genannt
Ausmaß	NN	Ausmaß
zurückgenommen	VVPP	zurücknehmen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
kann	VMFIN	können
eine	ART	eine
regionale	ADJA	regional
Verteilung	NN	Verteilung
der	ART	die
Spielautomaten	NN	Spielautomat
festgelegt	VVPP	festlegen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
der	ART	die
erfolgreichen	ADJA	erfolgreich
Bewerbung	NN	Bewerbung
eines	ART	eine
Interessenten	NN	Interessent
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Staat	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
unter	APPR	unter
der	ART	die
Bedingung	NN	Bedingung
der	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
des	ART	die
Erfordernisses	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
nach	APPR	nach
fristgerechter	ADJA	fristgerecht
Gründung	NN	Gründung
einer	ART	eine
inländischen	ADJA	inländisch
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
überzugehen	VVIZU	übergehen
,	$,	,
sobald	KOUS	sobald
sie	PPER	sie
die	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Konzessionserteilung	NN	<unknown>
entscheidenden	ADJA	entscheidend
Merkmale	NN	Merkmal
nachweist	VVFIN	nachweisen
.	$.	.
Für	APPR	für
diesen	PDAT	dies
Nachweis	NN	Nachweis
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Konzessionsbescheid	NN	<unknown>
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
einen	ART	eine
fortlaufenden	ADJA	fortlaufend
Betrieb	NN	Betrieb
der	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Verzicht	NN	Verzicht
auf	APPR	auf
die	ART	die
erteilte	ADJA	erteilt
Konzession	NN	Konzession
nach	APPR	nach
Beginn	NN	Beginn
der	ART	die
Betriebsaufnahme	NN	Betriebsaufnahme
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
die	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
während	APPR	während
einer	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
mit	APPR	mit
längstens	ADV	längstens
einem	ART	eine
Jahr	NN	Jahr
festzusetzenden	ADJA	festzusetzend
Frist	NN	Frist
weiter	ADV	weiter
zu	PTKZU	zu
betreiben	VVINF	betreiben
.	$.	.
Die	ART	die
Frist	NN	Frist
ist	VAFIN	sein
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
bestimmen	VVINF	bestimmen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
mit	APPR	mit
ihrem	PPOSAT	ihr
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Bund	NN	Bund
oder	KON	oder
ein	ART	eine
neuer	ADJA	neu
Konzessionär	NN	<unknown>
die	ART	die
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
durchführen	VVFIN	durchfahren|durchführen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
höchstens	ADV	höchstens
10	CARD	10
Euro	NN	Euro
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
beträgt	VVFIN	betragen
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellten	ADJA	gestellt
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Waren	NN	Ware
oder	KON	oder
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
)	$(	)
einen	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
festgelegten	ADJA	festgelegt
Höchstbetrag	NN	Höchstbetrag
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVFIN	überschreiten
,	$,	,
jedes	PIAT	jed
Spiel	NN	Spiel
eine	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
festgelegte	ADJA	festgelegt
Mindestdauer	NN	Mindestdauer
aufweist	VVFIN	aufweisen
und	KON	und
vom	APPRART	von
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
gesondert	ADJD	gesondert
ausgelöst	VVPP	auslösen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
keine	PIAT	kein
parallel	ADJD	parallel
laufenden	ADJA	laufend
Spiele	NN	Spiel
auf	APPR	auf
einem	ART	eine
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
spielbar	ADJD	spielbar
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
aber	ADV	aber
Einsätze	NN	Einsatz
auf	APPR	auf
mehreren	PIAT	mehrer
Gewinnlinien	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Spielvorganges	NN	<unknown>
erlaubt	VVPP	erlauben
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
gesetzte	ADJA	gesetzt
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
den	ART	die
Betrag	NN	Betrag
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
insgesamt	ADV	insgesamt
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
,	$,	,
eine	ART	eine
Einsatz-	TRUNC	Einsatz-
oder	KON	oder
Gewinnsteigerung	NN	Gewinnsteigerung
oder	KON	oder
Vervielfachung	NN	Vervielfachung
über	APPR	über
den	ART	die
Höchsteinsatz	NN	Höchsteinsatz
oder	KON	oder
Höchstgewinn	NN	Höchstgewinn
der	ART	die
Z	NN	Z
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
mittels	APPR	mittels
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Spiel	NN	Spiel
oder	KON	oder
während	APPR	während
des	ART	die
Spieles	NN	Spiel
durchgeführter	ADJA	durchgeführt
Begleitspiele	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
den	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
keine	PIAT	kein
Jackpots	NN	<unknown>
ausgespielt	VVPP	ausspielen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
nach	APPR	nach
einer	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
festgelegten	ADJA	festgelegt
ununterbrochenen	ADJA	ununterbrochen
Spieldauer	NN	Spieldauer
eines	ART	eine
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
automatisch	ADJD	automatisch
abschalten	VVINF	abschalten
(	$(	(
Abkühlungsphase	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
8	CARD	8
sowie	KON	sowie
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
müssen	VMFIN	müssen
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
Spiele	NN	Spiel
der	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
jederzeit	ADV	jederzeit
ersichtlich	ADJD	ersichtlich
gemacht	VVPP	machen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Personen	NN	Person
in	APPR	in
Uniform	NN	Uniform
haben	VAFIN	haben
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
ihres	PPOSAT	ihr
Dienstes	NN	Dienst
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Zustimmung	NN	Zustimmung
der	ART	die
Automatensalonleitung	NN	<unknown>
Zutritt	NN	Zutritt
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Bei	APPR	bei
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
haben	VAFIN	haben
Gewinn	NN	Gewinn
und	KON	und
Verlust	NN	Verlust
ausschließlich	ADV	ausschließlich
vom	APPRART	von
Zufall	NN	Zufall
abzuhängen	VVIZU	abhängen
.	$.	.
Eine	ART	eine
allfällige	ADJA	allfällig
Verbindung	NN	Verbindung
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
die	ART	die
Gewinnausschüttungen	NN	Gewinnausschüttung
beeinflussen	VVINF	beeinflussen
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
nach	APPR	nach
festgelegten	ADJA	festgelegt
Gewinnwahrscheinlichkeiten	NN	<unknown>
selbsttätig	ADJD	selbsttätig
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
haben	VAFIN	haben
.	$.	.
Das	ART	die
Verhältnis	NN	Verhältnis
der	ART	die
Gewinnsumme	NN	Gewinnsumme
zur	APPRART	zu
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Spieleinsätze	NN	Spieleinsatz
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
in	APPR	in
einer	ART	eine
Bandbreite	NN	Bandbreite
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Spielangebotes	NN	<unknown>
und	KON	und
eine	ART	eine
damit	PAV	damit
allenfalls	ADV	allenfalls
einhergehende	ADJA	einhergehend
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
Gewinnausschüttungsquote	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
angezeigt	VVPP	anzeigen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
müssen	VMFIN	müssen
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
eines	ART	eine
Stromausfalls	NN	Stromausfall
die	ART	die
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Daten	NN	Datum
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
und	KON	und
vor	APPR	vor
äußeren	ADJA	äußer
,	$,	,
elektromagnetischen	ADJA	elektromagnetisch
,	$,	,
elektrostatischen	ADJA	elektrostatisch
sowie	KON	sowie
aus	APPR	aus
Radiowellen	NN	Radiowelle
resultierenden	ADJA	resultierend
Einflüssen	NN	Einfluß
geschützt	VVPP	schützen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
diejenigen	PDAT	diejenigen
Funktionseigenschaften	NN	<unknown>
haben	VAINF	haben
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
einem	ART	eine
am	APPRART	an
Aufstellungsort	NN	Aufstellungsort
aufliegenden	ADJA	<unknown>
technischen	ADJA	technisch
Handbuch	NN	Handbuch
angegeben	VVPP	angeben
und	KON	und
beschrieben	VVPP	beschreiben
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
8	CARD	8
)	$(	)
Die	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
unterliegen	VVFIN	unterliegen
Kontrollen	NN	Kontrolle
durch	APPR	durch
Organe	NN	Organ
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Aufsicht	NN	Aufsicht
(	$(	(
§	NN	§
50	CARD	50
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
und	KON	und
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
auf	APPR	auf
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
des	ART	die
Konzessionsbescheides	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
sonstiger	ADJA	sonstig
,	$,	,
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
erlassener	ADJA	erlassen
Bescheide	NN	Bescheid
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
.	$.	.
§	NN	§
19	CARD	19
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
2	CARD	2
und	KON	und
4	CARD	4
sowie	KON	sowie
§§	NN	<unknown>
24	CARD	24
und	KON	und
24a	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
§	NN	§
27	CARD	27
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
und	KON	und
4	CARD	4
gelten	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Erforderliche	ADJA	erforderlich
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
mindestens	ADV	mindestens
fünf	CARD	fünf
Jahre	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
.	$.	.
(	$(	(
9	CARD	9
)	$(	)
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
hat	VAFIN	haben
ein	ART	eine
Datenrechenzentrum	NN	<unknown>
einzurichten	VVIZU	einrichten
,	$,	,
an	APPR	an
das	PRELS	die
alle	PIS	alle
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
aufgestellten	ADJA	aufgestellt
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
anzuschließen	VVIZU	anschließen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
zu	APPR	zu
den	ART	die
Details	NN	Detail
der	ART	die
elektronischen	ADJA	elektronisch
Anbindung	NN	Anbindung
und	KON	und
den	ART	die
zu	APPR	zu
übermittelnden	ADJA	übermittelnd
Datensätzen	NN	Datensatz
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Mindeststandards	NN	Mindeststandard
festsetzen	VVINF	festsetzen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auch	ADV	auch
der	ART	die
Zugriff	NN	Zugriff
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
auf	APPR	auf
einzelne	ADJA	einzeln
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
auf	APPR	auf
10	CARD	10
Jahre	NN	Jahr
verteilten	ADJA	verteilt
Kosten	NN	Kosten
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
den	ART	die
laufenden	ADJA	laufend
Betrieb	NN	Betrieb
des	ART	die
Datenrechenzentrums	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
dem	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grundlage	NN	Grundlage
einer	ART	eine
durchzuführenden	ADJA	durchzuführend
Abrechnung	NN	Abrechnung
über	APPR	über
die	ART	die
durch	APPR	durch
ihn	PPER	er
verursachten	VVFIN	verursachen
jährlich	ADJD	jährlich
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
.	$.	.
(	$(	(
10	CARD	10
)	$(	)
Für	APPR	für
jeden	PIAT	jed
Standort	NN	Standort
eines	ART	eine
Automatensalons	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
-	$(	-
nach	APPR	nach
Anhörung	NN	Anhörung
des	ART	die
Bundeslandes	NN	Bundesland
und	KON	und
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
-	$(	-
eine	ART	eine
Standortbewilligung	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
die	PRELS	die
auch	ADV	auch
die	ART	die
Höchstzahl	NN	Höchstzahl
der	ART	die
an	APPR	an
diesem	PDAT	dies
Standort	NN	Standort
betriebenen	ADJA	betrieben
Automaten	NN	Automat
festlegt	VVFIN	festlegen
.	$.	.
Dem	ART	die
Antrag	NN	Antrag
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Sozialverträglichkeitskonzept	NN	<unknown>
für	APPR	für
den	ART	die
Standort	NN	Standort
anzuschließen	VVIZU	anschließen
,	$,	,
das	PRELS	die
auf	APPR	auf
das	ART	die
örtlich	ADJD	örtlich
verfügbare	ADJA	verfügbar
terrestrische	ADJA	terrestrisch
Glücksspiel	NN	Glücksspiel
Bezug	NN	Bezug
nimmt	VVFIN	nehmen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
es	PPER	es
zu	APPR	zu
keiner	PIS	keine
zu	APPR	zu
hohen	ADJA	hoch
regionalen	ADJA	regional
Konzentration	NN	Konzentration
von	APPR	von
Glücksspielangeboten	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1und	NN	<unknown>
§	NN	§
21	CARD	21
kommt	VVFIN	kommen
.	$.	.
(	$(	(
11	CARD	11
)	$(	)
Treten	NN	Treten
mehrere	PIAT	mehrer
geeignete	ADJA	geeignet
Konzessionswerber	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
auf	PTKVZ	auf
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
8	CARD	8
zu	PTKZU	zu
entscheiden	VVINF	entscheiden
.	$.	.
(	$(	(
12	CARD	12
)	$(	)
Liegen	NN	Liege|Liegen
nach	APPR	nach
Erteilung	NN	Erteilung
der	ART	die
Konzession	NN	Konzession
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
sind	VAFIN	sein
diese	PDS	diese
nachträglich	ADJD	nachträglich
weggefallen	VVPP	wegfallen
oder	KON	oder
verletzt	VVFIN	verletzen
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
oder	KON	oder
eines	ART	eine
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Bescheides	NN	Bescheid
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
dem	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
unter	APPR	unter
Androhung	NN	Androhung
einer	ART	eine
Zwangsstrafe	NN	<unknown>
aufzutragen	VVIZU	auftragen
,	$,	,
den	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Zustand	NN	Zustand
binnen	APPR	binnen
jener	PDAT	jen
Frist	NN	Frist
herzustellen	VVIZU	herstellen
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
seiner	PPOSAT	sein
Aufgaben	NN	Aufgabe
und	KON	und
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
angemessen	VVPP	anmessen
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
im	APPRART	in
Wiederholungsfall	NN	Wiederholungsfall
den	ART	die
Geschäftsleitern	NN	Geschäftsleiter
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
die	ART	die
Geschäftsführung	NN	Geschäftsführung
ganz	ADV	ganz
oder	KON	oder
teilweise	ADV	teilweise
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
;	$.	;
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
zurückzunehmen	VVIZU	zurücknehmen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
andere	PIS	andere
Maßnahmen	NN	Maßnahme
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
die	ART	die
Funktionsfähigkeit	NN	Funktionsfähigkeit
der	ART	die
Spieldurchführung	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
sicherstellen	VVINF	sicherstellen
können	VMFIN	können
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
werden	VAFIN	werden
der	ART	die
bisherige	ADJA	bisherig
Inhalt	NN	Inhalt
zu	APPR	zu
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
folgende	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
6	CARD	6
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Zugang	NN	Zugang
zu	APPR	zu
elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
zentralseitig	ADJD	<unknown>
vernetzte	ADJA	vernetzt
Terminals	NN	Terminal
in	APPR	in
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Betriebsräumlichkeiten	NN	<unknown>
(	$(	(
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
-	$(	-
VLT	NE	<unknown>
)	$(	)
angeboten	VVPP	anbieten
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
Folgendes	NN	Folgende
:	$.	:
In	APPR	in
Betriebsräumlichkeiten	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
drei	CARD	drei
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
(	$(	(
VLT-Outlets	NE	<unknown>
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
In	APPR	in
Betriebsräumlichkeiten	NN	<unknown>
mit	PTKVZ	mit
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
drei	CARD	drei
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
(	$(	(
VLT-Einzelaufstellungen	NN	<unknown>
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
ein	ART	eine
Identifikations-	TRUNC	Identifikations-
und	KON	und
Zeiterfassungssystem	NN	<unknown>
einzurichten	VVIZU	einrichten
,	$,	,
das	PDS	die
sicherstellt	VVFIN	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
nur	ADV	nur
volljährige	ADJA	volljährig
Personen	NN	Person
an	APPR	an
den	ART	die
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
spielen	VVINF	spielen
können	VMINF	können
und	KON	und
das	PDS	die
eine	ART	eine
zeitliche	ADJA	zeitlich
Begrenzung	NN	Begrenzung
der	ART	die
Spielzeiten	NN	Spielzeit
an	APPR	an
den	ART	die
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
in	APPR	in
VLT-Einzelaufstellungen	NN	<unknown>
ermöglicht	VVPP	ermöglichen
.	$.	.
Dazu	PAV	dazu
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
den	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
durch	APPR	durch
den	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Vertragspartner	NN	Vertragspartner
eine	ART	eine
eigene	ADJA	eigen
Spielerkarte	NN	Spielerkarte
auszustellen	VVIZU	ausstellen
,	$,	,
auf	APPR	auf
der	PRELS	die
der	ART	die
Name	NN	Name
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Name	NN	Name
,	$,	,
Geburtsdatum	NN	Geburtsdatum
und	KON	und
Lichtbild	NN	Lichtbild
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
das	ART	die
Ausstellungsdatum	NN	Ausstellungsdatum
anzubringen	VVIZU	anbringen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Warnsystem	NN	Warnsystem
zur	APPRART	zu
Bewilligung	NN	Bewilligung
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
,	$,	,
das	ART	die
abgestufte	ADJA	abgestuft
Spielerschutzmaßnahmen	NN	<unknown>
von	APPR	von
der	ART	die
Spielerinformation	NN	<unknown>
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Sperre	NN	Sperre
abhängig	ADJD	abhängig
vom	APPRART	von
Ausmaß	NN	Ausmaß
der	ART	die
Spielzeiten	NN	Spielzeit
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
verpflichtend	ADJD	verpflichtend
vorschreibt	VVFIN	vorschreiben
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Eröffnung	NN	Eröffnung
von	APPR	von
VLT-Outlets	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
an	APPR	an
neuen	ADJA	neu
Standorten	NN	Standort
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Standortbewilligung	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
notwendig	ADJD	notwendig
,	$,	,
für	APPR	für
deren	PRELAT	die
Erteilung	NN	Erteilung
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
gilt	VVFIN	gelten
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
von	APPR	von
VLT-Einzelaufstellungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
2	CARD	2
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Standortbewilligung	NN	<unknown>
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
notwendig	ADJD	notwendig
.	$.	.
Dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
aktualisierte	ADJA	aktualisiert
Liste	NN	Liste
aller	PIAT	all
VLT-Standorte	NN	<unknown>
einmal	ADV	einmal
monatlich	ADJD	monatlich
vom	APPRART	von
Konzessionär	NN	<unknown>
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
in	APPR	in
VLT-Outlets	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
Z	NN	Z
1	CARD	1
bis	KON	bis
7	CARD	7
,	$,	,
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
8	CARD	8
sowie	KON	sowie
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
und	KON	und
§	NN	§
27	CARD	27
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
und	KON	und
4	CARD	4
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
müssen	VMFIN	müssen
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
Spiele	NN	Spiel
der	ART	die
VLT	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
jederzeit	ADV	jederzeit
ersichtlich	ADJD	ersichtlich
gemacht	VVPP	machen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Personen	NN	Person
in	APPR	in
Uniform	NN	Uniform
haben	VAFIN	haben
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
ihres	PPOSAT	ihr
Dienstes	NN	Dienst
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Zustimmung	NN	Zustimmung
der	ART	die
Leitung	NN	Leitung
des	ART	die
VLT-Outlets	NN	<unknown>
Zutritt	NN	Zutritt
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
in	APPR	in
VLT-Einzelaufstellungen	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
höchstens	ADV	höchstens
5	CARD	5
Euro	NN	Euro
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
beträgt	VVFIN	betragen
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellten	ADJA	gestellt
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Waren	NN	Ware
oder	KON	oder
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
)	$(	)
einen	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
festgelegten	ADJA	festgelegt
Höchstbetrag	NN	Höchstbetrag
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVFIN	überschreiten
,	$,	,
jedes	PIAT	jed
Spiel	NN	Spiel
eine	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
festgelegte	ADJA	festgelegt
Mindestdauer	NN	Mindestdauer
aufweist	VVFIN	aufweisen
und	KON	und
vom	APPRART	von
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
gesondert	ADJD	gesondert
ausgelöst	VVPP	auslösen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
keine	PIAT	kein
parallel	ADJD	parallel
laufenden	ADJA	laufend
Spiele	NN	Spiel
auf	APPR	auf
einem	ART	eine
VLT	NN	<unknown>
spielbar	ADJD	spielbar
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
aber	ADV	aber
Einsätze	NN	Einsatz
auf	APPR	auf
mehreren	PIAT	mehrer
Gewinnlinien	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Spielvorganges	NN	<unknown>
erlaubt	VVPP	erlauben
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
gesetzte	ADJA	gesetzt
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
den	ART	die
Betrag	NN	Betrag
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
insgesamt	ADV	insgesamt
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
,	$,	,
eine	ART	eine
Einsatz-	TRUNC	Einsatz-
oder	KON	oder
Gewinnsteigerung	NN	Gewinnsteigerung
oder	KON	oder
Vervielfachung	NN	Vervielfachung
über	APPR	über
den	ART	die
Höchsteinsatz	NN	Höchsteinsatz
oder	KON	oder
Höchstgewinn	NN	Höchstgewinn
der	ART	die
Z	NN	Z
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
mittels	APPR	mittels
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Spiel	NN	Spiel
oder	KON	oder
während	APPR	während
des	ART	die
Spieles	NN	Spiel
durchgeführter	ADJA	durchgeführt
Begleitspiele	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
keine	PIAT	kein
Jackpots	NN	<unknown>
ausgespielt	VVPP	ausspielen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
der	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
auf	APPR	auf
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
in	APPR	in
VLT-Einzelaufstellung	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
für	APPR	für
eine	ART	eine
Höchsttagesspieldauer	NN	<unknown>
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Stunden	NN	Stunde|Stunden
spielen	VVINF	spielen
kann	VMFIN	können
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
für	APPR	für
junge	ADJA	jung
Erwachsene	NN	Erwachsene
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Vollendung	NN	Vollendung
des	ART	die
25.	ADJA	25.
°Lebensjahres	NN	<unknown>
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
eine	ART	eine
niedrigere	ADJA	niedrig
Tagesspieldauer	NN	<unknown>
festlegen	VVINF	festlegen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
VLT	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Für	APPR	für
die	ART	die
Aufstellung	NN	Aufstellung
von	APPR	von
VLT	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Erforderliche	ADJA	erforderlich
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
mindestens	ADV	mindestens
fünf	CARD	fünf
Jahre	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
.	$.	.
§	NN	§
14	CARD	14
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Sätze	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Zur	APPRART	zu
Bewerbung	NN	Bewerbung
um	APPR	um
eine	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
Interessenten	NN	Interessent
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Staat	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
kein	PIAT	kein
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
Österreich	NE	Österreich
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Die	ART	die
Konzessionsvergabe	NN	Konzessionsvergabe
erfolgt	VVFIN	erfolgen
nach	APPR	nach
vorheriger	ADJA	vorherig
öffentlicher	ADJA	öffentlich
und	KON	und
transparenter	ADJA	transparent
Interessentensuche	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
eine	ART	eine
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
mit	APPR	mit
Aufsichtsrat	NN	Aufsichtsrat
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Sitz	NN	Sitz
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
einer	ART	eine
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Aufsicht	NN	Aufsicht
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Organbeschlüsse	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
liegt	VVFIN	liegen
,	$,	,
oder	KON	oder
der	ART	die
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
Konzessionserteilung	NN	<unknown>
eine	ART	eine
solche	PIAT	solch
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
gegründet	VVPP	gründen
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
und	KON	und
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
einer	ART	eine
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Aufsicht	NN	Aufsicht
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
abwickelt	VVFIN	abwickeln
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
c	NN	C
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Unterabsatz	NN	<unknown>
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Für	APPR	für
diesen	PDAT	dies
Nachweis	NN	Nachweis
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Konzessionsbescheid	NN	<unknown>
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
5	CARD	5
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
,	$,	,
§	NN	§
15a	NN	<unknown>
und	KON	und
§	NN	§
17	CARD	17
wird	VAFIN	werden
jeweils	ADV	jeweils
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Wettgebühren	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
,	$,	,
in	APPR	in
§	NN	§
11	CARD	11
und	KON	und
§	NN	§
16	CARD	16
wird	VAFIN	werden
jeweils	ADV	jeweils
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Wetteinsatzes	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Einsatzes	NN	Einsatz
“	ADJD	<unknown>
,	$,	,
in	APPR	in
§	NN	§
16	CARD	16
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Wetteinsätze	NN	Wetteinsatz
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Einsätze	NN	Einsatz
“	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	NN	<unknown>
HGB	NE	HGB
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
UGB	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
16	CARD	16
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
die	ART	die
übertragenen	ADJA	übertragen
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
Spielbedingungen	NN	Spielbedingung
aufzustellen	VVIZU	aufstellen
;	$.	;
diese	PDS	diese
bedürfen	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
vorherigen	ADJA	vorherig
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	ADV	denn
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
kommt	VVFIN	kommen
zur	APPRART	zu
Anwendung	NN	Anwendung
.	$.	.
Die	ART	die
bewilligten	ADJA	bewilligt
Spielbedingungen	NN	Spielbedingung
sind	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Amtsblatt	NN	Amtsblatt
zur	APPRART	zu
Wiener	ADJA	Wiener
Zeitung	NN	Zeitung
zu	PTKZU	zu
verlautbaren	VVINF	verlautbaren
und	KON	und
in	APPR	in
den	ART	die
Geschäftslokalen	NN	Geschäftslokal
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
und	KON	und
bei	APPR	bei
seinen	PPOSAT	sein
Vertriebsstellen	NN	Vertriebsstelle
(	$(	(
Annahmestellen	NN	Annahmestelle
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Einsicht	NN	Einsicht
aufzulegen	VVIZU	auflegen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	NN	B
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
der	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJD	<unknown>
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
“	NN	<unknown>
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJD	<unknown>
außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
“	ADJD	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
c	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
10	CARD	10
)	$(	)
Die	ART	die
Ziehungen	NN	Ziehung
des	ART	die
Lottos	NN	Lotto
,	$,	,
des	ART	die
Zusatzspieles	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Klassenlotterie	NN	Klassenlotterie
,	$,	,
des	ART	die
Zahlenlottos	NN	Zahlenlotto
,	$,	,
des	ART	die
Bingos	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Nummernlotterien	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Ersatzziehungen	NN	<unknown>
des	ART	die
Totos	NN	Toto
und	KON	und
Ziehungen	NN	Ziehung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
13	CARD	13
sind	VAFIN	sein
unter	APPR	unter
Aufsicht	NN	Aufsicht
eines	ART	eine
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Notars	NN	Notar
durchzuführen	VVIZU	durchführen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
17	CARD	17
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
der	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
bilden	VVFIN	bilden
für	APPR	für
die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
1	CARD	1
bis	KON	bis
6	CARD	6
genannten	ADJA	genannt
Ausspielungen	NN	<unknown>
die	ART	die
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
der	ART	die
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
während	APPR	während
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
in	APPR	in
Z	NN	Z
7	CARD	7
genannten	ADJA	genannt
Ausspielungen	NN	<unknown>
die	ART	die
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
,	$,	,
das	PDS	die
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
im	APPRART	in
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
dem	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
zugekommenen	ADJA	<unknown>
Einsätze	NN	Einsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
ausgezahlten	ADJA	ausgezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
in	APPR	in
Z	NN	Z
8	CARD	8
und	KON	und
9	CARD	9
genannten	ADJA	genannt
Ausspielungen	NN	<unknown>
die	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
beträgt	VVFIN	betragen
:	$.	:
für	APPR	für
Lotto	NN	Lotto
,	$,	,
Toto	NN	Toto
und	KON	und
Zusatzspiele	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
8\line	NE	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
ersten	ADJA	erst
400	CARD	400
Millionen	NN	Million
Euro	NN	Euro
18,5	CARD	18,5
vH	NN	<unknown>
,	$,	,
\line	NN	<unknown>
für	APPR	für
alle	PIAT	all
weiteren	ADJA	weit
Beträge	NN	Betrag
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
27,5	CARD	@card@
vH	NN	<unknown>
;	$.	;
für	APPR	für
Sofortlotterien	NN	<unknown>
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
17,5	CARD	@card@
vH	NN	<unknown>
;	$.	;
für	APPR	für
die	ART	die
Klassenlotterie	NN	Klassenlotterie
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
2	CARD	2
vH	NN	<unknown>
;	$.	;
für	APPR	für
das	ART	die
Zahlenlotto	NN	Zahlenlotto
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
27,5	CARD	@card@
vH	NN	<unknown>
;	$.	;
für	APPR	für
Nummernlotterien	NN	<unknown>
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
17,5	CARD	@card@
vH	NN	<unknown>
;	$.	;
für	APPR	für
Bingo	NN	<unknown>
und	KON	und
Keno	NE	Keno
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
27,5	CARD	@card@
vH	NN	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
24	CARD	24
vH	NN	<unknown>
;	$.	;
für	APPR	für
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminalsnach	NN	<unknown>
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
(	$(	(
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
)	$(	)
…	ADJD	<unknown>
25	CARD	25
vH	NN	<unknown>
;	$.	;
für	APPR	für
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
2	CARD	2
(	$(	(
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
)	$(	)
…	ADJD	<unknown>
20	CARD	20
vH	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
c	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
ist	VAFIN	sein
jeweils	ADV	jeweils
am	APPRART	an
20.	ADJA	20.
des	ART	die
der	ART	die
Leistung	NN	Leistung
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
folgenden	ADJA	folgend
Kalendermonats	NN	Kalendermonat
fällig	ADJD	fällig
;	$.	;
bei	APPR	bei
Sofortlotterien	NN	<unknown>
berechnet	VVFIN	berechnen
sich	PRF	sich
die	ART	die
Frist	NN	Frist
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
,	$,	,
in	APPR	in
dem	PRELS	die
im	APPRART	in
Verhältnis	NN	Verhältnis
zwischen	APPR	zwischen
Konzessionär	NN	<unknown>
und	KON	und
Vertriebsstelle	NN	Vertriebsstelle
die	ART	die
Abrechenbarkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
geleisteten	ADJA	geleistet
Einsätze	NN	Einsatz
eingetreten	VVPP	eintreten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
d	NN	D
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
entfällt	VVFIN	entfallen
der	ART	die
erste	ADJA	erst
Satz	NN	Satz
.	$.	.
e	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
trägt	VVFIN	tragen
die	ART	die
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
57	CARD	@card@
für	APPR	für
die	ART	die
durchgeführten	ADJA	durchgeführt
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
19	CARD	19
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
und	KON	und
9	CARD	9
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
und	KON	und
11	CARD	11
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
21	CARD	21
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Sätze	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Zur	APPRART	zu
Bewerbung	NN	Bewerbung
um	APPR	um
eine	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
Interessenten	NN	Interessent
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Staat	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
kein	PIAT	kein
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
Österreich	NE	Österreich
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Die	ART	die
Konzessionsvergabe	NN	Konzessionsvergabe
erfolgt	VVFIN	erfolgen
nach	APPR	nach
vorheriger	ADJA	vorherig
öffentlicher	ADJA	öffentlich
und	KON	und
transparenter	ADJA	transparent
Interessentensuche	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
eine	ART	eine
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
mit	APPR	mit
Aufsichtsrat	NN	Aufsichtsrat
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Sitz	NN	Sitz
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
einer	ART	eine
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Aufsicht	NN	Aufsicht
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Organbeschlüsse	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
liegt	VVFIN	liegen
,	$,	,
oder	KON	oder
der	ART	die
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
Konzessionserteilung	NN	<unknown>
eine	ART	eine
solche	PIAT	solch
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
gegründet	VVPP	gründen
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
und	KON	und
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
einer	ART	eine
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Aufsicht	NN	Aufsicht
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
abwickelt	VVFIN	abwickeln
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
c	NN	C
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Unterabsatz	NN	<unknown>
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
der	ART	die
erfolgreichen	ADJA	erfolgreich
Bewerbung	NN	Bewerbung
eines	ART	eine
Interessenten	NN	Interessent
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Staat	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
unter	APPR	unter
der	ART	die
Bedingung	NN	Bedingung
der	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
des	ART	die
Erfordernisses	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
nach	APPR	nach
fristgerechter	ADJA	fristgerecht
Gründung	NN	Gründung
einer	ART	eine
inländischen	ADJA	inländisch
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
überzugehen	VVIZU	übergehen
,	$,	,
sobald	KOUS	sobald
sie	PPER	sie
die	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Konzessionserteilung	NN	<unknown>
entscheidenden	ADJA	entscheidend
Merkmale	NN	Merkmal
nachweist	VVFIN	nachweisen
.	$.	.
Für	APPR	für
diesen	PDAT	dies
Nachweis	NN	Nachweis
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Konzessionsbescheid	NN	<unknown>
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
27	CARD	27
lautet	VVFIN	lauten
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Arbeitnehmer	NN	Arbeitnehmer
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
Staatsbürger	NN	Staatsbürger
eines	ART	eine
Mitgliedstaates	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
eines	ART	eine
Staates	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
sein	VAINF	sein
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
bilden	VVFIN	bilden
die	ART	die
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
eines	ART	eine
jeden	PIAT	jed
Spielbankbetriebes	NN	<unknown>
,	$,	,
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
über	APPR	über
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
die	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
eines	ART	eine
jeden	PIAT	jed
Spielbankbetriebes	NN	<unknown>
.	$.	.
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
im	APPRART	in
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
dem	ART	die
Spielbankbetrieb	NN	<unknown>
zugekommenen	ADJA	<unknown>
Spieleinsätze	NN	Spieleinsatz
und	KON	und
die	ART	die
ihm	PPER	er
von	APPR	von
den	ART	die
Spielern	NN	Spieler
für	APPR	für
die	ART	die
Überlassung	NN	Überlassung
von	APPR	von
Spieleinrichtungen	NN	Spieleinrichtung
geleisteten	ADJA	geleistet
Vergütungen	NN	Vergütung
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
vom	APPRART	von
Spielbankbetrieb	NN	<unknown>
ausgezahlten	ADJA	ausgezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
und	KON	und
entweder	KON	entweder
jener	PDAT	jen
Einsätze	NN	Einsatz
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Form	NN	Form
besonders	ADV	besonders
gekennzeichneter	ADJD	gekennzeichneter
,	$,	,
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
nicht	PTKNEG	nicht
einlösbarer	ADJD	<unknown>
und	KON	und
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
Genehmigung	NN	Genehmigung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
von	APPR	von
der	ART	die
Spielbankunternehmung	NN	<unknown>
ausgegebener	ADJA	ausgegeben
Spielmarken	NN	Spielmarke
(	$(	(
Sonderjetons	NN	<unknown>
)	$(	)
geleistet	VVPP	leisten
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
eines	PIS	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Betrages	NN	Betrag
für	APPR	für
jeden	PIAT	jed
registrierten	ADJA	registriert
Spielbankbesuch	NN	Spielbankbesuch
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
beträgt	VVFIN	betragen
30	CARD	30
vH	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
29	CARD	@card@
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
ist	VAFIN	sein
am	APPRART	an
10.	ADJA	10.
des	ART	die
der	ART	die
Spieleinnahme	NN	<unknown>
folgenden	ADJA	folgend
zweiten	ADJA	zweit
Kalendermonats	NN	Kalendermonat
fällig	ADJD	fällig
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
genannten	ADJA	genannt
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
abzuführenden	ADJA	abzuführend
Beträge	NN	Betrag
an	APPR	an
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
dem	ART	die
Finanzamt	NN	Finanzamt
für	APPR	für
Gebühren	NN	Gebühr
und	KON	und
Verkehrsteuern	NN	Verkehrsteuer
eine	ART	eine
nach	APPR	nach
Spielbanken	NN	Spielbank
und	KON	und
Spielarten	NN	Spielart
gegliederte	ADJA	gegliedert
Abrechnung	NN	Abrechnung
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Abrechnung	NN	Abrechnung
gilt	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Abgabenerklärung	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
31a	NE	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
31a	NE	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
Grundsatzbestimmung	NN	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Länder	NN	Land
und	KON	und
Gemeinden	NN	Gemeinde
dürfen	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Konzessionäre	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
14	CARD	14
und	KON	und
21	CARD	21
und	KON	und
deren	PDAT	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
sowie	KON	sowie
Vertriebspartner	NN	Vertriebspartner
weder	KON	weder
dem	ART	die
Grunde	NN	Grund
noch	ADV	noch
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
nach	APPR	nach
mit	APPR	mit
Landes-	TRUNC	Landes-
und	KON	und
Gemeindeabgaben	NN	Gemeindeabgabe
belasten	VVINF	belasten
,	$,	,
denen	PRELS	die
keine	PIAT	kein
andere	PIS	andere
Ursache	NN	Ursache
als	KOKOM	als
die	ART	die
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
von	APPR	von
Glücksspielen	NN	Glücksspiel
zu	APPR	zu
Grunde	NN	Grund
liegt	VVFIN	liegen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Vor	APPR	vor
§	NN	§
50	CARD	50
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Zwischenüberschrift	NN	Zwischenüberschrift
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
STRAF-	TRUNC	straf-
UND	KON	und
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN	NN	<unknown>
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
50	CARD	50
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Behörden	NN	Behörde
und	KON	und
Verfahren	NN	Verfahren
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Für	APPR	für
Strafverfahren	NN	Strafverfahren
,	$,	,
Einziehungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Betriebsschließungen	NN	Betriebsschließung
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
erster	ADJA	erst
Instanz	NN	Instanz
die	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörden	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
,	$,	,
im	APPRART	in
örtlichen	ADJA	örtlich
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
einer	ART	eine
Bundespolizeidirektion	NN	<unknown>
diese	PDS	diese
,	$,	,
und	KON	und
in	APPR	in
zweiter	ADJA	zweit
Instanz	NN	Instanz
die	ART	die
Unabhängigen	ADJA	unabhängig
Verwaltungssenate	NN	<unknown>
zuständig	ADJD	zuständig
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Diese	PDAT	dies
Behörden	NN	Behörde
können	VMFIN	können
sich	PRF	sich
der	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Aufsicht	NN	Aufsicht
bedienen	VVINF	bedienen
und	KON	und
bei	APPR	bei
der	ART	die
Feststellung	NN	Feststellung
der	ART	die
Glücksspieleigenschaften	NN	<unknown>
von	APPR	von
Spielen	NN	Spiel|Spielen
die	ART	die
Amtssachverständigen	NN	<unknown>
des	ART	die
§	NN	§
1	CARD	1
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
hinzuziehen	VVFIN	hinzuziehen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
den	ART	die
Organen	NN	Organ
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Aufsicht	NN	Aufsicht
zählen	VVFIN	zählen
jedenfalls	ADV	jedenfalls
die	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheitsdienstes	NN	Sicherheitsdienst
und	KON	und
der	ART	die
Abgabenbehörden	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Zur	APPRART	zu
Überwachung	NN	Überwachung
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Aufsicht	NN	Aufsicht
auch	ADV	auch
aus	APPR	aus
eigenem	ADJA	eigen
Antrieb	NN	Antrieb
berechtigt	VVPP	berechtigen
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Abgabenbehörden	NN	<unknown>
können	VMFIN	können
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
ihrer	PPOSAT	ihr
Überwachungsbefugnisse	NN	<unknown>
die	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheitsdienstes	NN	Sicherheitsdienst
hinzuziehen	VVIZU	hinziehen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
genannten	ADJA	genannt
Organe	NN	Organ
sind	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
ihrer	PPOSAT	ihr
Überwachungsaufgaben	NN	Überwachungsaufgabe
berechtigt	VVPP	berechtigen
,	$,	,
Betriebsstätten	NN	Betriebsstätte
und	KON	und
Betriebsräume	NN	Betriebsraum
sowie	KON	sowie
angeschlossene	ADJA	angeschlossen
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
zu	PTKZU	zu
betreten	VVINF	betreten
,	$,	,
auch	ADV	auch
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
sonst	ADV	sonst
der	ART	die
Allgemeinheit	NN	Allgemeinheit
untersagt	VVPP	untersagen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Überwachung	NN	Überwachung
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Veranstalter	NN	Veranstalter
,	$,	,
Anbieter	NN	Anbieter
und	KON	und
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	ART	die
Glücksspieleinrichtungen	NN	<unknown>
bereithalten	VVFIN	bereithalten
,	$,	,
haben	VAFIN	haben
den	ART	die
Organen	NN	Organ
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Aufsicht	NN	Aufsicht
umfassend	ADJD	umfassend
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
Testspiele	NN	Testspiel
zu	PTKZU	zu
ermöglichen	VVINF	ermöglichen
und	KON	und
Einblick	NN	Einblick
in	APPR	in
die	ART	die
geführten	ADJA	geführt
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
und	KON	und
die	ART	die
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
aufzulegenden	ADJA	<unknown>
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Die	ART	die
Abgabenbehörde	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
Verwaltungsverfahren	NN	Verwaltungsverfahren
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
52	CARD	52
,	$,	,
53	CARD	53
und	KON	und
54	CARD	54
dann	ADV	dann
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
zu	APPR	zu
der	ART	die
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
eine	ART	eine
von	APPR	von
ihr	PPOSAT	ihr
stammende	ADJA	stammend
Anzeige	NN	Anzeige
vorliegt	VVFIN	vorliegen
,	$,	,
Parteistellung	NN	<unknown>
und	KON	und
kann	VMFIN	können
Berufung	NN	Berufung
gegen	APPR	gegen
Bescheide	NN	Bescheid
sowie	KON	sowie
Einspruch	NN	Einspruch
gegen	APPR	gegen
Strafverfügungen	NN	<unknown>
erheben	VVINF	erheben
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Eine	ART	eine
von	APPR	von
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
oder	KON	oder
von	APPR	von
der	ART	die
Bundespolizeidirektion	NN	<unknown>
beabsichtigte	ADJA	beabsichtigt
Aufhebung	NN	Aufhebung
einer	ART	eine
Beschlagnahme	NN	Beschlagnahme
oder	KON	oder
die	ART	die
Einstellung	NN	Einstellung
eines	ART	eine
Strafverfahrens	NN	Strafverfahren
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
des	ART	die
Vorliegens	NN	Vorliegen
einer	ART	eine
Anzeige	NN	Anzeige
einer	ART	eine
Abgabenbehörde	NN	<unknown>
dieser	PDAT	dies
zuvor	ADV	zuvor
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
zur	APPRART	zu
Stellungnahme	NN	Stellungnahme
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ist	VAFIN	sein
berechtigt	VVPP	berechtigen
,	$,	,
gegen	APPR	gegen
Entscheidungen	NN	Entscheidung
der	ART	die
Unabhängigen	ADJA	unabhängig
Verwaltungssenate	NN	<unknown>
Beschwerde	NN	Beschwerde
an	APPR	an
den	ART	die
Verwaltungsgerichtshof	NN	Verwaltungsgerichtshof
zu	PTKZU	zu
erheben	VVINF	erheben
.	$.	.
Die	ART	die
Unabhängigen	ADJA	unabhängig
Verwaltungssenate	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
Ausfertigungen	NN	Ausfertigung
glücksspielrechtlicher	ADJA	<unknown>
Entscheidungen	NN	Entscheidung
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
(	$(	(
8	CARD	8
)	$(	)
Die	ART	die
Strafgerichte	NN	Strafgericht
haben	VAFIN	haben
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
zur	APPRART	zu
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
glücksspielrechtlichen	ADJA	<unknown>
Überwachungsaufgaben	NN	Überwachungsaufgabe
der	ART	die
Abgabenverwaltung	NN	<unknown>
über	APPR	über
den	ART	die
Ausgang	NN	Ausgang
von	APPR	von
Strafverfahren	NN	Strafverfahren
nach	APPR	nach
§	NN	§
168	CARD	@card@
StGB	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
.	$.	.
Hierzu	PAV	hierzu
ist	VAFIN	sein
ihm	PPER	er
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
nach	APPR	nach
Urteilsverkündung	NN	Urteilsverkündung
eine	ART	eine
Urteilsausfertigung	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
entscheidenden	ADJA	entscheidend
Gericht	NN	Gericht
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Ermittlungsverfahren	NN	Ermittlungsverfahren
,	$,	,
dem	PRELS	die
eine	ART	eine
Anzeige	NN	Anzeige
einer	ART	eine
Abgabenbehörde	NN	<unknown>
zugrunde	ADV	zugrunde
liegt	VVFIN	liegen
,	$,	,
von	APPR	von
der	ART	die
Staatsanwaltschaft	NN	Staatsanwaltschaft
eingestellt	VVPP	einstellen
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
anzeigende	ADJA	anzeigend
Abgabenbehörde	NN	<unknown>
davon	PAV	davon
unter	APPR	unter
Angabe	NN	Angabe
der	ART	die
Gründe	NN	Grund
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
51	CARD	@card@
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
die	ART	die
Z	NN	Z
6	CARD	6
:	$.	:
in	APPR	in
den	ART	die
Fällen	NN	Fall|Fällen
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
sowie	KON	sowie
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
19	CARD	19
und	KON	und
31.	ADJA	31.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
52	CARD	52
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Es	PPER	es
begeht	VVFIN	begehen
eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
und	KON	und
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
mit	APPR	mit
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
22.000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
,	$,	,
wer	PWS	wer
zur	APPRART	zu
Teilnahme	NN	Teilnahme
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APPR	aus
verbotene	ADJA	verboten
Ausspielungen	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
veranstaltet	VVPP	veranstalten
,	$,	,
organisiert	VVPP	organisieren
,	$,	,
anbietet	VVFIN	anbieten
oder	KON	oder
unternehmerisch	ADJD	unternehmerisch
zugänglich	ADJD	zugänglich
macht	VVFIN	machen
oder	KON	oder
sich	PRF	sich
als	KOKOM	als
Unternehmer	NN	Unternehmer
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
daran	PAV	daran
beteiligt	VVPP	beteiligen
;	$.	;
wer	PWS	wer
gewerbsmäßig	ADJD	gewerbsmäßig
ohne	APPR	ohne
Berechtigung	NN	Berechtigung
Spielanteile	NN	Spielanteil
eines	ART	eine
von	APPR	von
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
erfassten	ADJA	erfaßt
Glücksspieles	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Urkunden	NN	Urkunde
,	$,	,
durch	APPR	durch
welche	PRELS	welche
solche	PIAT	solch
Spielanteile	NN	Spielanteil
zum	APPRART	zu
Eigentum	NN	Eigentum
oder	KON	oder
zum	APPRART	zu
Gewinnbezug	NN	<unknown>
übertragen	VVPP	übertragen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
veräußert	VVPP	veräußern
oder	KON	oder
an	APPR	an
andere	PIS	andere
überlässt	VVFIN	überlassen
;	$.	;
wer	PWS	wer
die	ART	die
Bewilligungsbedingungen	NN	<unknown>
eines	ART	eine
genehmigten	ADJA	genehmigt
Glücksspieles	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
;	$.	;
wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Glücksspiel	NN	Glücksspiel
trotz	APPR	trotz
Untersagung	NN	Untersagung
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
Zurücknahme	NN	Zurücknahme
der	ART	die
Spielbewilligung	NN	<unknown>
durchführt	VVFIN	durchführen
;	$.	;
wer	PWS	wer
gegen	APPR	gegen
eine	ART	eine
Bestimmung	NN	Bestimmung
der	ART	die
in	APPR	in
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
oder	KON	oder
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Auflageverpflichtung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Anzeigeverpflichtung	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Mitwirkungspflicht	NN	Mitwirkungspflicht
nach	APPR	nach
§	NN	§
50	CARD	50
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
verstößt	VVFIN	verstoßen
;	$.	;
wer	PWS	wer
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
verbotenen	ADJA	verboten
Ausspielungen	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
-	$(	-
insbesondere	ADV	insbesondere
durch	APPR	durch
die	ART	die
Vermittlung	NN	Vermittlung
der	ART	die
Spielteilnahme	NN	<unknown>
,	$,	,
das	ART	die
Bereithalten	NN	Bereithalten
von	APPR	von
anderen	PIS	andere
Eingriffsgegenständen	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
oder	KON	oder
die	ART	die
unternehmerische	ADJA	unternehmerisch
Schaltung	NN	Schaltung
von	APPR	von
Internet-Links	NN	<unknown>
-	$(	-
fördert	VVFIN	fördern
oder	KON	oder
ermöglicht	VVFIN	ermöglichen
;	$.	;
wer	PWS	wer
in	APPR	in
einer	ART	eine
Spielbank	NN	Spielbank
,	$,	,
in	APPR	in
einem	ART	eine
Automatensalon	NN	<unknown>
,	$,	,
in	APPR	in
einem	ART	eine
VLT-Outlet	NN	<unknown>
oder	KON	oder
an	APPR	an
Orten	NN	Ort|Orten
von	APPR	von
VLT-Einzelaufstellungen	NN	<unknown>
technische	ADJA	technisch
Hilfsmittel	NN	Hilfsmittel
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
eine	ART	eine
entsprechend	ADJD	entsprechend
geeignete	ADJA	geeignet
Fernbedienung	NN	Fernbedienung
)	$(	)
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
führt	VVFIN	führen
oder	KON	oder
einsetzt	VVFIN	einsetzen
,	$,	,
die	PRELS	die
geeignet	ADJD	geeignet
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sich	PRF	sich
selbst	ADV	selbst
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
einen	ART	eine
Spielvorteil	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verschaffen	VVINF	verschaffen
oder	KON	oder
den	ART	die
Spielablauf	NN	Spielablauf
am	APPRART	an
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
zu	PTKZU	zu
beeinflussen	VVINF	beeinflussen
;	$.	;
wer	PWS	wer
als	KOKOM	als
Verantwortlicher	NN	Verantwortliche
eines	ART	eine
Konzessionärs	NN	<unknown>
die	ART	die
Pflichten	NN	Pflicht
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
und	KON	und
7	CARD	7
oder	KON	oder
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
verletzt	VVPP	verletzen
;	$.	;
wer	PWS	wer
Ausspielungen	NN	<unknown>
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Konzession	NN	Konzession
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
bewirbt	VVFIN	bewerben
oder	KON	oder
deren	PDAT	die
Bewerbung	NN	Bewerbung
ermöglicht	VVFIN	ermöglichen
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	KON	denn
es	PPER	es
liegt	VVFIN	liegen
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
56	CARD	56
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
vor	PTKVZ	vor
;	$.	;
wer	PWS	wer
als	KOKOM	als
Kreditinstitut	NN	Kreditinstitut
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
eines	ART	eine
Spielers	NN	Spieler
zur	APPRART	zu
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
einer	ART	eine
verbotenen	ADJA	verboten
Ausspielung	NN	Ausspielung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
an	APPR	an
den	ART	die
Veranstalter	NN	Veranstalter
oder	KON	oder
Anbieter	NN	Anbieter
verbotener	ADJA	verboten
Ausspielungen	NN	<unknown>
weiterleitet	VVFIN	weiterleiten
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
im	APPRART	in
unmittelbaren	ADJA	unmittelbar
Zusammenwirken	NN	Zusammenwirken
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Veranstalter	NN	Veranstalter
oder	KON	oder
Anbieter	NN	Anbieter
geschieht	VVFIN	geschehen
;	$.	;
wer	PWS	wer
bei	APPR	bei
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
Trinkgelder	NN	Trinkgeld
direkt	ADJD	direkt
annimmt	VVFIN	annehmen
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Werden	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Zuge	NN	Zug
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
Einsätze	NN	Einsatz
von	APPR	von
über	APPR	über
10	CARD	10
Euro	NN	Euro
von	APPR	von
einem	ART	eine
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
geleistet	VVPP	leisten
,	$,	,
so	ADV	so
handelt	VVFIN	handeln
es	PPER	es
sich	PRF	sich
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
um	APPR	um
geringe	ADJA	gering
Beträge	NN	Betrag
und	KON	und
tritt	VVFIN	treten
insoweit	ADV	insoweit
eine	ART	eine
allfällige	ADJA	allfällig
Strafbarkeit	NN	Strafbarkeit
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
hinter	APPR	hinter
eine	ART	eine
allfällige	ADJA	allfällig
Strafbarkeit	NN	Strafbarkeit
nach	APPR	nach
§	NN	§
168	CARD	@card@
StGB	NN	<unknown>
zurück	PTKVZ	zurück
.	$.	.
Die	ART	die
Befugnisse	NN	Befugnis
der	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Aufsicht	NN	Aufsicht
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
50	CARD	50
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Befugnisse	NN	Befugnis
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
behördlichen	ADJA	behördlich
Sicherungsmaßnahmen	NN	Sicherungsmaßnahme
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
54	CARD	54
und	KON	und
56a	NN	<unknown>
bleiben	VVFIN	bleiben
davon	PAV	davon
unberührt	ADJD	unberührt
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Werden	VAFIN	werden
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
nicht	PTKNEG	nicht
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
begangen	VVPP	begehen
,	$,	,
gelten	VVFIN	gelten
sie	PPER	sie
als	KOKOM	als
an	APPR	an
jenem	PDAT	jen
Ort	NN	Ort
begangen	VVPP	begehen
,	$,	,
von	APPR	von
dem	PRELS	die
aus	APPR	aus
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
erfolgt	VVPP	erfolgen
.	$.	.
Gegenstände	NN	Gegenstand
,	$,	,
mit	APPR	mit
deren	PRELAT	die
Hilfe	NN	Hilfe
eine	ART	eine
verbotene	ADJA	verboten
Ausspielung	NN	Ausspielung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
durchgeführt	VVPP	durchführen
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
Weise	NN	Weise
in	APPR	in
das	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
eingegriffen	VVPP	eingreifen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
unterliegen	VVFIN	unterliegen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
54	CARD	54
einzuziehen	VVIZU	einziehen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dem	ART	die
Verfall	NN	Verfall
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
Elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Konzession	NN	Konzession
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
strafbar	ADJD	strafbar
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Einsätze	NN	Einsatz
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
geleistet	VVPP	leisten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Verstoß	NN	Verstoß
gegen	APPR	gegen
dieses	PDAT	dies
Verbot	NN	Verbot
wird	VAFIN	werden
bei	APPR	bei
vorsätzlicher	ADJA	vorsätzlich
Begehung	NN	Begehung
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
7.500	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
,	$,	,
ansonsten	ADV	ansonsten
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
1.500	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
geahndet	VVPP	ahnden
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Die	ART	die
Verjährungsfrist	NN	Verjährungsfrist
(	$(	(
§	NN	§
31	CARD	31
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
VStG	NN	<unknown>
1950	CARD	@card@
)	$(	)
für	APPR	für
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
beträgt	VVFIN	betragen
ein	ART	eine
Jahr	NN	Jahr
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
52a	NN	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
52a	NN	<unknown>
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Vollstreckung	NN	Vollstreckung
eines	ART	eine
Bescheides	NN	Bescheid
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
tritt	VVFIN	treten
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
VVG	NE	VVG
1991	CARD	1991
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Betrages	NN	Betrag
der	ART	die
Betrag	NN	Betrag
von	APPR	von
22.000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
53	CARD	53
entfällt	VVFIN	entfallen
das	ART	die
Wort	NN	Wort
samt	APPR	samt
Satzzeichen	NN	Satzzeichen
„	ADJA	<unknown>
Glücksspielapparate	NN	<unknown>
,	$,	,
“	NN	<unknown>
und	KON	und
jeweils	ADV	jeweils
das	ART	die
Wort	NN	Wort
samt	APPR	samt
Satzzeichen	NN	Satzzeichen
„	ADJA	<unknown>
Glücksspielapparaten	NN	<unknown>
,	$,	,
“	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
wird	VAFIN	werden
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	NN	<unknown>
daß	KOUS	daß
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJD	<unknown>
dass	KON	dass
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
und	KON	und
lautet	VVFIN	lauten
die	ART	die
Überschrift	NN	Überschrift
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Beschlagnahme	NN	Beschlagnahme
und	KON	und
Einziehung	NN	Einziehung
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
54	CARD	54
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Gegenstände	NN	Gegenstand
,	$,	,
mit	APPR	mit
denen	PRELS	die
gegen	APPR	gegen
eine	ART	eine
oder	KON	oder
mehrere	PIAT	mehrer
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
sowie	KON	sowie
4	CARD	4
bis	KON	bis
7	CARD	7
verstoßen	VVPP	verstoßen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
Verhinderung	NN	Verhinderung
weiterer	ADJA	weit
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
einer	ART	eine
oder	KON	oder
mehrerer	PIAT	mehrer
Bestimmung(en	NN	<unknown>
)	$(	)
des	ART	die
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
einzuziehen	VVIZU	einziehen
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	ADV	denn
der	ART	die
Verstoß	NN	Verstoß
war	VAFIN	sein
geringfügig	ADJD	geringfügig
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Einziehung	NN	Einziehung
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
selbständigem	ADJA	selbständig
Bescheid	NN	Bescheid
zu	PTKZU	zu
verfügen	VVINF	verfügen
.	$.	.
Dieser	PDS	diese
ist	VAFIN	sein
all	PIAT	all
jenen	PDAT	jen
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
bekannten	ADJA	bekannt
Personen	NN	Person
zuzustellen	VVIZU	zustellen
,	$,	,
die	PRELS	die
ein	ART	eine
Recht	NN	Recht
auf	APPR	auf
die	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
Einziehung	NN	Einziehung
bedrohten	ADJA	bedroht
Gegenstände	NN	Gegenstand
haben	VAFIN	haben
oder	KON	oder
ein	ART	eine
solches	PIAT	solch
geltend	ADJD	geltend
machen	VVINF	machen
und	KON	und
kann	VMFIN	können
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
die	ART	die
Einziehung	NN	Einziehung
betroffen	VVPP	betreffen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
von	APPR	von
ihnen	PPER	sie
mit	APPR	mit
Berufung	NN	Berufung
angefochten	VVPP	anfechten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Kann	VMFIN	können
keine	PIS	keine
solche	PIAT	solch
Person	NN	Person
ermittelt	VVPP	ermitteln
werden	VAINF	werden
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Zustellung	NN	Zustellung
solcher	PIAT	solch
Bescheide	NN	Bescheid
durch	APPR	durch
öffentliche	ADJA	öffentlich
Bekanntmachung	NN	Bekanntmachung
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Eingezogene	ADJA	eingezogen
Gegenstände	NN	Gegenstand
sind	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Rechtskraft	NE	Rechtskraft
des	ART	die
Einziehungsbescheides	NN	<unknown>
binnen	APPR	binnen
Jahresfrist	NN	Jahresfrist
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
nachweislich	ADJD	nachweislich
zu	PTKZU	zu
vernichten	VVINF	vernichten
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
55	CARD	@card@
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Geld	NN	Geld
,	$,	,
das	PRELS	die
sich	PRF	sich
in	APPR	in
beschlagnahmten	ADJA	beschlagnahmt
Gegenständen	NN	Gegenstand
befindet	VVFIN	befinden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
zunächst	ADV	zunächst
auf	APPR	auf
allfällige	ADJA	allfällig
Abgabenrückstände	NN	<unknown>
,	$,	,
sodann	ADV	sodann
auf	APPR	auf
etwaige	ADJA	etwaig
Geldstrafen	NN	Geldstrafe
des	ART	die
wirtschaftlichen	ADJA	wirtschaftlich
Eigentümers	NN	Eigentümer
der	ART	die
beschlagnahmten	ADJA	beschlagnahmt
Gegenstände	NN	Gegenstand
anzurechnen	VVIZU	anrechnen
,	$,	,
ansonsten	ADV	ansonsten
auszufolgen	VVIZU	<unknown>
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Vor	APPR	vor
§	NN	§
57	CARD	@card@
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
neue	ADJA	neu
Zwischenüberschrift	NN	Zwischenüberschrift
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
GLÜCKSSPIELABGABEN	NN	<unknown>
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
59	CARD	59
wird	VAFIN	werden
zu	APPR	zu
§	NN	§
61	CARD	@card@
und	KON	und
§	NN	§
60	CARD	60
wird	VAFIN	werden
zu	APPR	zu
§	NN	§
62.	ADJA	@ord@
Die	ART	die
§§	NN	<unknown>
57	CARD	@card@
bis	KON	bis
60	CARD	60
jeweils	ADV	jeweils
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
lauten	VVINF	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
spielbankferne	ADJA	<unknown>
Ausspielungen	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Ausspielungen	NN	<unknown>
,	$,	,
an	APPR	an
denen	PRELS	die
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
erfolgt	VVPP	erfolgen
und	KON	und
die	ART	die
weder	KON	weder
in	APPR	in
Spielbanken	NN	Spielbank
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
21	CARD	21
noch	ADV	noch
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
noch	ADV	noch
mittels	APPR	mittels
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
stattfinden	VVFIN	stattfinden
,	$,	,
unterliegen	VVFIN	unterliegen
einer	ART	eine
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
von	APPR	von
16	CARD	16
vH	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
Einsatz	NN	Einsatz
.	$.	.
Bei	APPR	bei
turnierförmiger	ADJA	<unknown>
Ausspielung	NN	Ausspielung
treten	VVFIN	treten
an	APPR	an
Stelle	NN	Stelle
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
die	ART	die
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellten	ADJA	gestellt
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Waren	NN	Ware
oder	KON	oder
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
)	$(	)
des	ART	die
Turniers	NN	Turnier
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Bei	APPR	bei
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
(	$(	(
elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
)	$(	)
,	$,	,
für	APPR	für
deren	PRELAT	die
Durchführung	NN	Durchführung
eine	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
nach	APPR	nach
§	NN	§
14	CARD	14
erteilt	VVPP	erteilen
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
Folgendes	NN	Folgende
:	$.	:
An	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
treten	VVFIN	treten
die	ART	die
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
Gewinne	NN	Gewinn
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
.	$.	.
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Ausspielungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
befreit	VVPP	befreien
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Besteht	VVFIN	bestehen
keine	PIAT	kein
Abgabepflicht	NN	Abgabepflicht
nach	APPR	nach
§	NN	§
17	CARD	17
,	$,	,
so	ADV	so
unterliegen	VVFIN	unterliegen
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
einer	ART	eine
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
von	APPR	von
30	CARD	30
vH	NN	<unknown>
der	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
ausbezahlten	ADJA	ausbezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
.	$.	.
§	NN	§
29	CARD	@card@
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Sonstige	ADJA	sonstig
Ausspielungen	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Sonstige	ADJA	sonstig
Ausspielungen	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
32	CARD	32
bis	KON	bis
35	CARD	35
unterliegen	VVFIN	unterliegen
einer	ART	eine
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
12	CARD	12
vH	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
vierfachen	ADJA	vierfach
Wert	NN	Wert
der	ART	die
als	KOKOM	als
Spielgewinne	NN	Spielgewinn
bestimmten	ADJA	bestimmt
Waren	NN	Ware
und	KON	und
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
sowie	KON	sowie
25	CARD	25
vH	NN	<unknown>
von	APPR	von
den	ART	die
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
bestehenden	ADJA	bestehend
Spielgewinnen	NN	Spielgewinn
oder	KON	oder
vom	APPRART	von
Ablösebetrag	NN	Ablösebetrag
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
Waren	NN	Ware
und	KON	und
geldwerte	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
abgelöst	VVPP	ablösen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
von	APPR	von
12	CARD	12
vH	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
ermäßigt	VVFIN	ermäßigen
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
5	CARD	5
vH	NN	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
gesamte	ADJA	gesamt
Reinerträgnis	NN	<unknown>
der	ART	die
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
ausschließlich	ADV	ausschließlich
für	APPR	für
gemeinnützige	ADJA	gemeinnützig
,	$,	,
mildtätige	ADJA	mildtätig
oder	KON	oder
kirchliche	ADJA	kirchlich
Zwecke	NN	Zweck
verwendet	VVPP	verwenden
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
widmungsgemäße	ADJA	<unknown>
Verwendung	NN	Verwendung
des	ART	die
Reinerträgnisses	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
dem	ART	die
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Veranstaltungsort	NN	Veranstaltungsort
für	APPR	für
die	ART	die
Erhebung	NN	Erhebung
der	ART	die
Gebühren	NN	Gebühr
zuständigen	ADJA	zuständig
Finanzamt	NN	Finanzamt
über	APPR	über
dessen	PDAT	die
Aufforderung	NN	Aufforderung
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
.	$.	.
Bundesautomatensteuer	ADJD	<unknown>
auf	APPR	auf
spielbankferne	ADJA	<unknown>
Ausspielungen	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Außerhalb	NN	<unknown>
von	APPR	von
Spielbanken	NN	Spielbank
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
21	CARD	21
unterliegen	VVFIN	unterliegen
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
-	$(	-
vorbehaltlich	APPR	vorbehaltlich
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
-	$(	-
einer	ART	eine
Bundesautomatensteuer	NN	<unknown>
von	APPR	von
30	CARD	30
vH	NN	<unknown>
der	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
ausbezahlten	ADJA	ausbezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
.	$.	.
§	NN	§
29	CARD	@card@
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Übergangsbestimmung	NN	Übergangsbestimmung
des	ART	die
§	NN	§
60	CARD	60
Abs.	NN	Abs.
20	CARD	20
Z	NN	Z
6	CARD	6
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
des	ART	die
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
unterliegen	VVFIN	unterliegen
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Bundesautomatensteuer	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Ausspielungen	NN	<unknown>
mittels	APPR	mittels
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
unterliegen	VVFIN	unterliegen
einer	ART	eine
Bundesautomatensteuer	NN	<unknown>
von	APPR	von
25	CARD	25
vH	NN	<unknown>
der	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
ausbezahlten	ADJA	ausbezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
.	$.	.
Entstehung	NN	Entstehung
und	KON	und
Entrichtung	NN	Entrichtung
der	ART	die
Abgabenschuld	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Abgabenschuld	NN	<unknown>
entsteht	VVFIN	entstehen
in	APPR	in
den	ART	die
Fällen	NN	Fall|Fällen
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
57	CARD	@card@
bis	KON	bis
59	CARD	59
:	$.	:
bei	APPR	bei
Spielgewinnen	NN	Spielgewinn
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
von	APPR	von
§	NN	§
58	CARD	@card@
mit	APPR	mit
deren	PDAT	die
Fälligkeit	NN	Fälligkeit
;	$.	;
bei	APPR	bei
allen	PIAT	all
anderen	PIS	andere
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
der	ART	die
Vornahme	NN	Vornahme
der	ART	die
Handlung	NN	Handlung
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Abgabentatbestand	NN	<unknown>
verwirklicht	VVPP	verwirklichen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Sofortlotterien	NN	<unknown>
entsteht	VVFIN	entstehen
die	ART	die
Abgabenschuld	NN	<unknown>
in	APPR	in
dem	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
,	$,	,
in	APPR	in
dem	PRELS	die
im	APPRART	in
Verhältnis	NN	Verhältnis
zwischen	APPR	zwischen
Konzessionär	NN	<unknown>
und	KON	und
Vertriebsstelle	NN	Vertriebsstelle
die	ART	die
Abrechenbarkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
geleisteten	ADJA	geleistet
Spieleinsätze	NN	Spieleinsatz
eingetreten	VVPP	eintreten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
entsteht	VVFIN	entstehen
die	ART	die
Abgabenschuld	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Erhalt	NN	Erhalt
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
und	KON	und
Auszahlung	NN	Auszahlung
der	ART	die
Gewinne	NN	Gewinn
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Schuldner	NN	Schuldner
der	ART	die
Abgaben	NN	Abgabe
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
57	CARD	@card@
bis	KON	bis
59	CARD	59
sind	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
57	CARD	@card@
:	$.	:
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
)	$(	)
;	$.	;
bei	APPR	bei
Fehlen	NN	Fehlen
eines	ART	eine
Konzessionsverhältnisses	NN	<unknown>
der	ART	die
Vertragspartner	NN	Vertragspartner
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Veranstalter	NN	Veranstalter
der	ART	die
Ausspielung	NN	Ausspielung
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Vermittler	NN	Vermittler
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
zur	APPRART	zu
ungeteilten	ADJA	ungeteilt
Hand	NN	Hand
.	$.	.
bei	APPR	bei
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
58	CARD	@card@
der	ART	die
Vertragspartner	NN	Vertragspartner
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Veranstalter	NN	Veranstalter
,	$,	,
die	ART	die
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
58	CARD	@card@
anbieten	VVFIN	anbieten
oder	KON	oder
organisieren	VVINF	organisieren
;	$.	;
bei	APPR	bei
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
59	CARD	59
der	ART	die
Vertragspartner	NN	Vertragspartner
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
wirtschaftliche	ADJA	wirtschaftlich
Eigentümer	NN	Eigentümer
der	ART	die
Automaten	NN	Automat
zur	APPRART	zu
ungeteilten	ADJA	ungeteilt
Hand	NN	Hand
,	$,	,
in	APPR	in
den	ART	die
Fällen	NN	Fall|Fällen
der	ART	die
§	NN	§
59	CARD	59
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Schuldner	NN	Schuldner
der	ART	die
Abgaben	NN	Abgabe
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
57	CARD	@card@
bis	KON	bis
59	CARD	59
haben	VAFIN	haben
diese	PDS	diese
jeweils	ADV	jeweils
für	APPR	für
ein	ART	eine
Kalendermonat	NN	Kalendermonat
selbst	ADV	selbst
zu	PTKZU	zu
berechnen	VVINF	berechnen
und	KON	und
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
20.	ADJA	20.
des	ART	die
dem	ART	die
Entstehen	NN	Entstehen
der	ART	die
Abgabenschuld	NN	<unknown>
folgenden	ADJA	folgend
Kalendermonats	NN	Kalendermonat
(	$(	(
Fälligkeitstag	NN	<unknown>
)	$(	)
an	APPR	an
das	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Finanzamt	NN	Finanzamt
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
haben	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
eine	ART	eine
Abrechnung	NN	Abrechnung
über	APPR	über
die	ART	die
abzuführenden	ADJA	abzuführend
Beträge	NN	Betrag
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Dieser	PDAT	dies
Abrechnung	NN	Abrechnung
sind	VAFIN	sein
Unterlagen	NN	Unterlage
anzuschließen	VVIZU	anschließen
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
und	KON	und
Gewinne	NN	Gewinn
der	ART	die
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
während	APPR	während
des	ART	die
Abrechnungszeitraumes	NN	<unknown>
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Die	ART	die
Abrechnung	NN	Abrechnung
gilt	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Anzeige	NN	Anzeige
.	$.	.
Trifft	VVFIN	treffen
die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Entrichtung	NN	Entrichtung
zwei	CARD	zwei
oder	KON	oder
mehrere	PIAT	mehrer
Personen	NN	Person
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
sie	PPER	sie
zur	APPRART	zu
ungeteilten	ADJA	ungeteilt
Hand	NN	Hand
verpflichtet	VVPP	verpflichten
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Es	PPER	es
haften	VVFIN	haften
für	APPR	für
die	ART	die
korrekte	ADJA	korrekt
Entrichtung	NN	Entrichtung
der	ART	die
Abgaben	NN	Abgabe
zur	APPRART	zu
ungeteilten	ADJA	ungeteilt
Hand	FM	Hand
a	FM	a
)	$(	)
bei	APPR	bei
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
57	CARD	@card@
der	ART	die
wirtschaftliche	ADJA	wirtschaftlich
Eigentümer	NN	Eigentümer
des	ART	die
physischen	ADJA	physisch
Austragungsortes	NN	Austragungsort
der	ART	die
Ausspielung	NN	Ausspielung
;	$.	;
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
bei	APPR	bei
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
59	CARD	59
derjenige	PDS	diejenige
,	$,	,
der	PRELS	die
die	ART	die
Aufstellung	NN	Aufstellung
eines	ART	eine
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
in	APPR	in
seinem	PPOSAT	sein
Verfügungsbereich	NN	<unknown>
erlaubt	VVFIN	erlauben
sowie	KON	sowie
andere	PIS	andere
am	APPRART	an
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
umsatz-	TRUNC	umsatz-
oder	KON	oder
erfolgsbeteiligte	ADJA	<unknown>
Unternehmer	NN	Unternehmer
sowie	KON	sowie
ein	ART	eine
etwaiger	ADJA	etwaig
gesonderter	ADJA	gesondert
Veranstalter	NN	Veranstalter
der	ART	die
Ausspielung	NN	Ausspielung
und	KON	und
der	ART	die
Vermittler	NN	Vermittler
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Als	KOKOM	als
Vermittlung	NN	Vermittlung
gelten	VVFIN	gelten
jedenfalls	ADV	jedenfalls
die	ART	die
Annahme	NN	Annahme
und	KON	und
die	ART	die
Weiterleitung	NN	Weiterleitung
von	APPR	von
Spieleinsätzen	NN	Spieleinsatz
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
am	APPRART	an
Zustandekommen	NN	Zustandekommen
des	ART	die
Glücksspielvertrages	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
Art	NN	Art
und	KON	und
Weise	NN	Weise
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Für	APPR	für
die	ART	die
Bewertung	NN	Bewertung
von	APPR	von
Waren	NN	Ware
und	KON	und
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
in	APPR	in
den	ART	die
Fällen	NN	Fall|Fällen
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
57	CARD	@card@
bis	KON	bis
59	CARD	59
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
des	ART	die
Bewertungsgesetzes	NN	<unknown>
1955	CARD	@card@
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
bedingte	ADJA	bedingt
Leistungen	NN	Leistung
und	KON	und
Lasten	NN	Last
als	KOKOM	als
unbedingte	ADJA	unbedingt
,	$,	,
betagte	ADJA	betagt
Leistungen	NN	Leistung
und	KON	und
Lasten	NN	Last
als	KOKOM	als
sofort	ADV	sofort
fällige	ADJA	fällig
zu	PTKZU	zu
behandeln	VVINF	behandeln
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
dass	KOUS	dass
bei	APPR	bei
wiederkehrenden	ADJA	wiederkehrend
Leistungen	NN	Leistung
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
über	APPR	über
den	ART	die
Abzug	NN	Abzug
der	ART	die
Zwischenzinsen	NN	<unknown>
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
von	APPR	von
Zinseszinsen	NN	Zinseszins
und	KON	und
des	ART	die
§	NN	§
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
Bewertungsgesetzes	NN	<unknown>
1955	CARD	@card@
ausgeschlossen	VVPP	ausschließen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
61	CARD	@card@
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
20	CARD	20
und	KON	und
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
21	CARD	21
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
20	CARD	20
)	$(	)
Die	ART	die
Änderungen	NN	Änderung
jeweils	ADV	jeweils
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/200x	ADJD	<unknown>
,	$,	,
treten	VVFIN	treten
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
:	$.	:
Die	ART	die
Änderungen	NN	Änderung
in	APPR	in
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
9	CARD	9
und	KON	und
10	CARD	10
und	KON	und
§	NN	§
56	CARD	56
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2009.	ADJA	@ord@
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
2	CARD	2
und	KON	und
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
am	APPRART	an
1.	ADJA	1.
Juni	NN	Juni
2009.	ADJA	@ord@
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
und	KON	und
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
am	APPRART	an
1.	ADJA	1.
Juni	NN	Juni
2010.	ADJA	@ord@
Für	APPR	für
die	ART	die
Eröffnung	NN	Eröffnung
von	APPR	von
Betriebsräumlichkeiten	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
drei	CARD	drei
Zugängen	NN	Zugang
zu	APPR	zu
elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
nach	APPR	nach
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
an	APPR	an
neuen	ADJA	neu
Standorten	NN	Standort
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Zeitraum	NN	Zeitraum
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
Kundmachung	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Bundesgesetzblatt	NN	Bundesgesetzblatt
iS	ADJA	<unknown>
Z	NN	Z
5	CARD	5
bis	APPR	bis
30.	ADJA	30.
Juni	NN	Juni
2010	CARD	@card@
eine	ART	eine
Standortbewilligung	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
notwendig	ADJD	notwendig
,	$,	,
für	APPR	für
deren	PRELAT	die
Erteilung	NN	Erteilung
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
gilt	VVFIN	gelten
.	$.	.
Alle	PIAT	all
anderen	PIS	andere
Änderungen	NN	Änderung
treten	VVFIN	treten
erst	ADV	erst
mit	APPR	mit
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
der	ART	die
Veröffentlichung	NN	Veröffentlichung
im	APPRART	in
Bundesgesetzblatt	NN	Bundesgesetzblatt
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Liegt	VVFIN	liegen
dieser	PDAT	dies
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
dem	ART	die
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2009	CARD	@card@
,	$,	,
ändert	VVFIN	ändern
sich	PRF	sich
der	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
in	APPR	in
Z	NN	Z
1	CARD	1
von	APPR	von
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2009	CARD	@card@
auf	APPR	auf
diesen	PDAT	dies
Tag	NN	Tag
.	$.	.
Liegt	VVFIN	liegen
dieser	PDAT	dies
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
dem	ART	die
1.	ADJA	1.
Juni	NN	Juni
2009	CARD	@card@
,	$,	,
ändern	VVFIN	ändern
sich	PRF	sich
die	ART	die
Zeitpunkte	NN	Zeitpunkt
in	APPR	in
Z	NN	Z
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
von	APPR	von
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2009	CARD	@card@
bzw.	KOKOM	bzw.
1.	ADJA	1.
Juni	NN	Juni
2009	CARD	@card@
auf	APPR	auf
diesen	PDAT	dies
Tag	NN	Tag
.	$.	.
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
,	$,	,
die	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
landesgesetzlicher	ADJA	<unknown>
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
zugelassen	VVPP	zulassen
worden	VAPP	werden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
längstens	ADV	längstens
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2013	CARD	@card@
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
(	$(	(
Übergangszeit	NN	Übergangszeit
)	$(	)
.	$.	.
Mit	APPR	mit
dem	ART	die
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
Kundmachung	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
dürfen	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
landesrechtlichen	ADJA	landesrechtlich
Bewilligungen	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
mehr	ADV	mehr
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Während	KOUS	während
der	ART	die
Übergangszeit	NN	Übergangszeit
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
6	CARD	6
kann	VMFIN	können
die	ART	die
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
vergebene	ADJA	vergeben
Konzession	NN	Konzession
zum	APPRART	zu
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Automatensalons	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
beschränkt	ADJD	beschränkt
ausgeübt	VVPP	ausüben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
Standortbewilligung	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
nur	ADV	nur
insoweit	ADV	insoweit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
in	APPR	in
einem	ART	eine
Bundesland	NN	Bundesland
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
als	KOKOM	als
aufrechte	ADJA	aufrecht
landesrechtliche	ADJA	landesrechtlich
Bewilligungen	NN	Bewilligung
für	APPR	für
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
nach	APPR	nach
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Bundesland	NN	Bundesland
in	APPR	in
der	ART	die
Übergangszeit	NN	Übergangszeit
auslaufen	VVINF	auslaufen
oder	KON	oder
vorzeitig	ADJD	vorzeitig
unwiderruflich	ADJD	unwiderruflich
zurückgelegt	VVPP	zurücklegen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
dies	PDS	dies
vom	APPRART	von
Bundesland	NN	Bundesland
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
angezeigt	VVPP	anzeigen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
aus	APPR	aus
Spielerschutzgründen	NN	<unknown>
notwendige	ADJA	notwendig
Einschränkung	NN	Einschränkung
der	ART	die
Konzession	NN	Konzession
in	APPR	in
der	ART	die
Übergangszeit	NN	Übergangszeit
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
Konzessionsvergabe	NN	Konzessionsvergabe
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
hinzuweisen	VVIZU	hinweisen
.	$.	.
(	$(	(
21	CARD	21
)	$(	)
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
entfällt	VVFIN	entfallen
mit	APPR	mit
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2013.	ADJA	@ord@
“	ADJA	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
2	CARD	2
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Umsatzsteuergesetzes	NN	<unknown>
1994	CARD	1994
Das	ART	die
Umsatzsteuergesetz	NN	Umsatzsteuergesetz
1994	CARD	1994
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
663/1994	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2008	ADJD	<unknown>
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
In	APPR	in
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
Unterabsatz	NN	<unknown>
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
bei	APPR	bei
Umsätzen	NN	Umsatz
aus	APPR	aus
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
(	$(	(
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
GSpG	NN	<unknown>
)	$(	)
und	KON	und
aus	APPR	aus
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
(	$(	(
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Satz	NN	Satz
1	CARD	1
GSpG	NN	<unknown>
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Spieleinsätze	NN	Spieleinsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
Ausschüttungen	NN	Ausschüttung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
)	$(	)
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
9	CARD	9
lit.	NN	Lit.
d	ADJD	<unknown>
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Die	ART	die
sublit	NN	<unknown>
.	$.	.
aa	NE	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
aa	NE	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Umsätze	NN	Umsatz
,	$,	,
die	PRELS	die
unter	APPR	unter
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
33	CARD	33
TP	NE	TP
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
GebG	NN	<unknown>
1957	CARD	@card@
oder	KON	oder
unter	APPR	unter
§§	ADJA	<unknown>
57	CARD	@card@
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
58	CARD	@card@
GSpG	NN	<unknown>
fallen	VVFIN	fallen
,	$,	,
“	NN	<unknown>
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
sublit	NN	<unknown>
.	$.	.
bb	ADJD	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
bb	NN	<unknown>
)	$(	)
die	ART	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
Konzessionär	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
14	CARD	14
des	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
)	$(	)
gewährten	ADJA	gewährt
Vergütungen	NN	Vergütung
für	APPR	für
die	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
an	APPR	an
diesen	PDAT	dies
Ausspielungen	NN	<unknown>
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
die	ART	die
Vergütungen	NN	Vergütung
aufgrund	APPR	aufgrund
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
GSpG	NN	<unknown>
,	$,	,
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
28	CARD	28
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
32	CARD	32
als	KOKOM	als
Abs.	NN	Abs.
33	CARD	33
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
33	CARD	33
)	$(	)
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
sowie	KON	sowie
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
9	CARD	9
lit.	ADJA	<unknown>
d	ADJA	<unknown>
sublit	NN	<unknown>
.	$.	.
aa	NE	<unknown>
und	KON	und
bb	VVFIN	<unknown>
jeweils	ADV	jeweils
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2008	ADJD	<unknown>
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
erstmals	ADV	erstmals
auf	APPR	auf
Umsätze	NN	Umsatz
anzuwenden	VVIZU	anwenden
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Tag	NN	Tag
der	ART	die
Kundmachung	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Bundesgesetzblatt	NN	Bundesgesetzblatt
ausgeführt	VVPP	ausführen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
3	CARD	3
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Gebührengesetzes	NN	<unknown>
1957	CARD	@card@
Das	ART	die
Gebührengesetz	NN	<unknown>
1957	CARD	@card@
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
267	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
105/2007	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
In	APPR	in
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
erste	ADJA	erst
Satz	NN	Satz
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Das	ART	die
Finanzamt	NN	Finanzamt
kann	VMFIN	können
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Gebührenvorschriften	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
nicht	PTKNEG	nicht
ordnungsgemäßer	ADJA	ordnungsgemäß
Entrichtung	NN	Entrichtung
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
ordnungsgemäßer	ADJA	ordnungsgemäß
Gebührenanzeige	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
den	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
genannten	ADJA	genannt
Gebühren	NN	Gebühr
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
eine	ART	eine
Erhöhung	NN	Erhöhung
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
50	CARD	50
vH	NN	<unknown>
,	$,	,
bei	APPR	bei
den	ART	die
anderen	PIAT	ander
Gebühren	NN	Gebühr
,	$,	,
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
Wettgebühren	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
33	CARD	33
TP	NE	TP
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
,	$,	,
eine	ART	eine
Erhöhung	NN	Erhöhung
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ausmaß	NN	Ausmaß
der	ART	die
verkürzten	ADJA	verkürzt
(	$(	(
gesetzmäßigen	ADJA	gesetzmäßig
)	$(	)
Gebühr	NN	Gebühr
erheben	VVFIN	erheben
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
16	CARD	16
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Die	ART	die
Gebührenschuld	NN	<unknown>
entsteht	VVFIN	entstehen
bei	APPR	bei
Wetten	NN	Wette|Wetten
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
33	CARD	33
TP	NE	TP
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Bezahlung	NN	Bezahlung
des	ART	die
Wetteinsatzes	NN	<unknown>
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
28	CARD	28
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Zur	APPRART	zu
Entrichtung	NN	Entrichtung
der	ART	die
Gebühr	NN	Gebühr
bei	APPR	bei
Wetten	NN	Wette|Wetten
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
33	CARD	33
TP	NE	TP
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
gewerbsmäßig	ADJD	gewerbsmäßig
Wetten	NN	Wette|Wetten
abschließen	VVINF	abschließen
oder	KON	oder
vermitteln	VVFIN	vermitteln
,	$,	,
zur	APPRART	zu
ungeteilten	ADJA	ungeteilt
Hand	NN	Hand
verpflichtet	VVPP	verpflichten
.	$.	.
Die	ART	die
Gebühr	NN	Gebühr
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
Personen	NN	Person
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
(	$(	(
§	NN	§
31	CARD	31
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Vermittlung	NN	Vermittlung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieser	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
gilt	VVFIN	gelten
jedenfalls	ADV	jedenfalls
die	ART	die
Annahme	NN	Annahme
und	KON	und
die	ART	die
Weiterleitung	NN	Weiterleitung
von	APPR	von
Wetteinsätzen	NN	Wetteinsatz
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
am	APPRART	an
Zustandekommen	NN	Zustandekommen
der	ART	die
Wette	NN	Wette
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
Art	NN	Art
und	KON	und
Weise	NN	Weise
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
31	CARD	31
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
entfällt	VVFIN	entfallen
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
samt	APPR	samt
Satzzeichen	NN	Satzzeichen
„	NN	<unknown>
,	$,	,
Spieleinsätze	NN	Spieleinsatz
oder	KON	oder
Gewinste	NN	<unknown>
der	ART	die
Glückspiele	NN	Glückspiel
“	ADJD	<unknown>
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
33	CARD	33
lautet	VVFIN	lauten
die	ART	die
Tarifpost	NN	<unknown>
17	CARD	17
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
17	CARD	17
Glücksverträge	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Glücksverträge	NN	<unknown>
,	$,	,
wodurch	PWAV	wodurch
die	ART	die
Hoffnung	NN	Hoffnung
eines	ART	eine
noch	ADV	noch
ungewissen	ADJA	ungewiß
Vorteiles	NN	<unknown>
versprochen	VVPP	versprechen
und	KON	und
angenommen	VVPP	annehmen
wird	VAFIN	werden
:	$.	:
1.	ADV	1.
Im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
abgeschlossene	ADJA	abgeschlossen
(	$(	(
Sport-	TRUNC	Sport-
)	$(	)
Wetten	NN	Wette|Wetten
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
GSpG	NE	<unknown>
unterliegen	VVFIN	unterliegen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
zumindest	ADV	zumindest
eine	PIS	eine
der	ART	die
am	APPRART	an
Rechtsgeschäft	NN	Rechtsgeschäft
beteiligten	ADJA	beteiligt
Personen	NN	Person
Unternehmer	NN	Unternehmer
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
GSpG	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
vom	APPRART	von
Wetteinsatz	NN	Wetteinsatz
und	KON	und
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Wetteinsätze	NN	Wetteinsatz
verschieden	VVPP	verscheiden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
vom	APPRART	von
höheren	ADJA	hoch
Wetteinsatz	NN	Wetteinsatz
2.	ADJA	2.
Hoffnungskäufe	NN	<unknown>
beweglicher	ADJA	beweglich
Sachen	NN	Sache
,	$,	,
vom	APPRART	von
Kaufpreise	NN	Kaufpreis
3.	ADJA	3.
Bodmereiverträge	NN	<unknown>
,	$,	,
von	APPR	von
dem	PRELS	die
auf	APPR	auf
Bodmerei	NN	<unknown>
aufgenommenen	ADJA	aufgenommen
oder	KON	oder
dargeliehenen	ADJA	<unknown>
Betrag	NN	Betrag
oder	KON	oder
Geldwerte	NN	Geldwert
4.	ADJA	4.
Leibrentenverträge	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
von	APPR	von
Versicherungsanstalten	NN	Versicherungsanstalt
abgeschlossen	VVPP	abschließen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Leibrente	NN	Leibrente
bewegliche	ADJA	beweglich
Sachen	NN	Sache
überlassen	VVPP	überlassen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
vom	APPRART	von
Werte	NN	Wert
der	ART	die
Leibrente	NN	Leibrente
,	$,	,
mindestens	ADV	mindestens
aber	ADV	aber
vom	APPRART	von
Werte	NN	Wert
der	ART	die
Sachen	NN	Sache
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Eine	ART	eine
Wette	NN	Wette
gilt	VVFIN	gelten
auch	ADV	auch
dann	ADV	dann
als	KOKOM	als
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
abgeschlossen	VVPP	abschließen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
in	APPR	in
das	ART	die
Ausland	NN	Ausland
vermittelt	VVPP	vermitteln
(	$(	(
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
dem	ART	die
Rechtsgeschäft	NN	Rechtsgeschäft
Wette	NN	Wette
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
erfolgt	VVPP	erfolgen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Wettgebühr	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
auch	ADV	auch
wenn	KOUS	wenn
eine	ART	eine
Urkunde	NN	Urkunde
nicht	PTKNEG	nicht
errichtet	VVPP	errichten
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
ohne	KOUI	ohne
amtliche	ADJA	amtlich
Bemessung	NN	Bemessung
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Nicht	PTKNEG	nicht
gebührenpflichtig	ADJD	gebührenpflichtig
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
sind	VAFIN	sein
Treffer	NN	Treffer
der	ART	die
von	APPR	von
inländischen	ADJA	inländisch
Gebietskörperschaften	NN	Gebietskörperschaft
begebenen	ADJA	<unknown>
Anleihen	NN	Anleihe
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Verlosung	NN	Verlosung
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
Differenzgeschäfte	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
4	CARD	4
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes	NN	<unknown>
Das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
vom	APPRART	von
13.	ADJA	13.
Dezember	NN	Dezember
1974	CARD	1974
über	APPR	über
den	ART	die
Aufbau	NN	Aufbau
der	ART	die
Abgabenverwaltung	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
(	$(	(
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz	NN	<unknown>
-	$(	-
AVOG	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
18/1975	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
105/2007	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
In	APPR	in
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
lauten	VVFIN	lauten
der	ART	die
2.	ADJA	2.
und	KON	und
3.	ADJA	3.
Satz	NN	Satz
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Weiters	NN	<unknown>
obliegt	VVFIN	obliegen
den	ART	die
Finanzämtern	NN	Finanzamt
mit	APPR	mit
allgemeinem	ADJA	allgemein
Aufgabenkreis	NN	<unknown>
für	APPR	für
ihren	PPOSAT	ihr
Amtsbereich	NN	Amtsbereich
unbeschadet	APPR	unbeschadet
der	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
anderer	PIAT	ander
Behörden	NN	Behörde
und	KON	und
der	ART	die
den	ART	die
Finanzämtern	NN	Finanzamt
durch	APPR	durch
sonstige	ADJA	sonstig
Rechtsvorschriften	NN	Rechtsvorschrift
übertragenen	ADJA	übertragen
Aufgaben	NN	Aufgabe
die	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
der	ART	die
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Ausländerbeschäftigungsgesetz	NN	Ausländerbeschäftigungsgesetz
und	KON	und
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
dem	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
zugewiesenen	ADJA	zugewiesen
Aufgaben	NN	Aufgabe
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
können	VMFIN	können
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Aufdeckung	NN	Aufdeckung
einer	ART	eine
illegalen	ADJA	illegal
Arbeitnehmerbeschäftigung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Überwachung	NN	Überwachung
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
notwendigen	ADJA	notwendig
Kontroll-	TRUNC	Kontroll-
und	KON	und
Beweissicherungsmaßnahmen	NN	<unknown>
auch	ADV	auch
außerhalb	APPR	außerhalb
des	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
örtlichen	ADJA	örtlich
Zuständigkeitsbereiches	NN	Zuständigkeitsbereich
vorgenommen	VVPP	vornehmen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
erster	ADJA	erst
Satz	NN	Satz
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
samt	APPR	samt
Satzzeichen	NN	Satzzeichen
“	ADJA	<unknown>
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
.	$.	.
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
samt	APPR	samt
Satzzeichen	NN	Satzzeichen
„	ADJA	<unknown>
Glücksspielabgaben	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
57	CARD	@card@
bis	KON	bis
59	CARD	59
GSpG	NN	<unknown>
.	$.	.
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
und	KON	und
folgende	ADJA	folgend
Sätze	NN	Satz
nach	APPR	nach
dem	ART	die
ersten	ADJA	erst
Satz	NN	Satz
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Dem	ART	die
Finanzamt	NN	Finanzamt
für	APPR	für
Gebühren	NN	Gebühr
und	KON	und
Verkehrsteuern	NN	Verkehrsteuer
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
obliegt	VVFIN	obliegen
für	APPR	für
den	ART	die
Bereich	NN	Bereich
des	ART	die
gesamten	ADJA	gesamt
Bundesgebietes	NN	Bundesgebiet
die	ART	die
Erhebung	NN	Erhebung
der	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
nach	APPR	nach
§	NN	§
28	CARD	28
GSpG	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
nach	APPR	nach
§	NN	§
17	CARD	17
GSpG	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Glücksspielabgaben	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
57	CARD	@card@
bis	KON	bis
59	CARD	59
GSpG	NN	<unknown>
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
sie	PPER	sie
von	APPR	von
einem	ART	eine
Konzessionär	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
oder	KON	oder
14	CARD	14
GSpG	NN	<unknown>
geschuldet	VVPP	schulden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Unbeschadet	APPR	unbeschadet
der	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
der	ART	die
Finanzämter	NN	Finanzamt
mit	APPR	mit
allgemeinem	ADJA	allgemein
Aufgabenkreis	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
kann	VMFIN	können
auch	ADV	auch
das	ART	die
Finanzamt	NN	Finanzamt
für	APPR	für
Gebühren	NN	Gebühr
und	KON	und
Verkehrsteuern	NN	Verkehrsteuer
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Überwachung	NN	Überwachung
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
notwendigen	ADJA	notwendig
Kontroll-	TRUNC	Kontroll-
und	KON	und
Beweissicherungsmaßnahmen	NN	<unknown>
auch	ADV	auch
außerhalb	APPR	außerhalb
seines	PPOSAT	sein
örtlichen	ADJA	örtlich
Zuständigkeitsbereiches	NN	Zuständigkeitsbereich
vornehmen	ADJA	vornehm
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
9	CARD	9
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
samt	APPR	samt
Satzzeichen	NN	Satzzeichen
“	NN	<unknown>
der	ART	die
Feuerschutzsteuer	NN	Feuerschutzsteuer
und	KON	und
der	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
.	$.	.
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
samt	APPR	samt
Satzzeichen	NN	Satzzeichen
„	ADJD	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Feuerschutzsteuer	NN	Feuerschutzsteuer
.	$.	.
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Artikel	NN	Artikel
5	CARD	5
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Finanzstrafgesetzes	NN	<unknown>
Das	ART	die
Finanzstrafgesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
129/1958	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
85/2008	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
In	APPR	in
§	NN	§
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Stempel-	TRUNC	Stempel-
und	KON	und
Rechtsgebühren	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Konsulargebühren	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
-	$(	-
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
Wettgebühren	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
33	CARD	33
TP	NE	TP
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
1	CARD	1
GebG	NN	<unknown>
1957	CARD	@card@
-	$(	-
keine	PIAT	kein
Abgaben	NN	Abgabe
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1.	ADJA	1.
“	ADJA	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
6	CARD	6
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Finanzausgleichsgesetzes	NN	Finanzausgleichsgesetz
2008	CARD	@card@
Das	ART	die
Finanzausgleichsgesetz	NN	Finanzausgleichsgesetz
2008	CARD	@card@
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
103/2007	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
85/2008	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
§	NN	§
7	CARD	7
Z	NN	Z
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
die	ART	die
Stempel-	TRUNC	Stempel-
und	KON	und
Rechtsgebühren	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Lotterienabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Konsulargebühren	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Punzierungsgebühren	NN	<unknown>
,	$,	,
Eingabengebühren	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
dem	ART	die
Verfassungsgerichtshofgesetz	NN	<unknown>
1953	CARD	@card@
und	KON	und
dem	ART	die
Verwaltungsgerichtshofgesetz	NN	<unknown>
1985	CARD	1985
,	$,	,
die	ART	die
Gerichts-	TRUNC	Gerichts-
und	KON	und
Justizverwaltungsgebühren	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
alle	PIAT	all
sonstigen	ADJA	sonstig
Gebühren	NN	Gebühr
und	KON	und
gebührenartigen	ADJA	<unknown>
Einnahmen	NN	Einnahme
der	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Zweige	NN	Zweig
der	ART	die
unmittelbaren	ADJA	unmittelbar
Bundesverwaltung	NN	Bundesverwaltung
,	$,	,
die	ART	die
Straßenbenützungsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Altlastenbeitrag	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Sicherheitsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Verkehrssicherheitsabgabe	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
48a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
Kraftfahrgesetzes	NN	<unknown>
1967	CARD	@card@
)	$(	)
,	$,	,
der	ART	die
Straßenverkehrsbeitrag	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Sonderabgabe	NN	Sonderabgabe
von	APPR	von
Erdöl	NN	Erdöl
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Gemeinschaftliche	ADJA	gemeinschaftlich
Bundesabgaben	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Einkommensteuer	NN	Einkommensteuer
,	$,	,
die	ART	die
Körperschaftsteuer	NN	Körperschaftsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Kapitalverkehrsteuern	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Tabaksteuer	NN	Tabaksteuer
,	$,	,
die	ART	die
Elektrizitätsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Erdgasabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Kohleabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Biersteuer	NN	Biersteuer
,	$,	,
die	ART	die
Weinsteuer	NN	Weinsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Schaumweinsteuer	NN	Schaumweinsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Zwischenerzeugnissteuer	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Alkoholsteuer	NN	Alkoholsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Mineralölsteuer	NN	Mineralölsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Erbschafts-	TRUNC	Erbschafts-
und	KON	und
Schenkungssteuer	NN	Schenkungssteuer
,	$,	,
die	ART	die
Stiftungseingangssteuer	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Grunderwerbsteuer	NN	Grunderwerbsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Bodenwertabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Kraftfahrzeugsteuer	NN	Kraftfahrzeugsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Versicherungssteuer	NN	Versicherungssteuer
,	$,	,
die	ART	die
Normverbrauchsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
motorbezogene	ADJA	<unknown>
Versicherungssteuer	NN	Versicherungssteuer
,	$,	,
die	ART	die
Werbeabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
,	$,	,
die	ART	die
Bundesautomatensteuer	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
und	KON	und
der	ART	die
Kunstförderungsbeitrag	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Jahr	NN	Jahr
2009	CARD	@card@
der	ART	die
Wohnbauförderungsbeitrag	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
erster	ADJA	erst
und	KON	und
zweiter	ADJA	zweit
Satz	NN	Satz
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Die	ART	die
Erträge	NN	Ertrag
der	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
angeführten	ADJA	angeführt
gemeinschaftlichen	ADJA	gemeinschaftlich
Bundesabgaben	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
werden	VAFIN	werden
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
Bund	NN	Bund
,	$,	,
den	ART	die
Ländern	NN	Land
(	$(	(
Wien	NE	Wien
als	KON	als
Land	NN	Land
)	$(	)
und	KON	und
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
(	$(	(
Wien	NE	Wien
als	KON	als
Gemeinde	NN	Gemeinde
)	$(	)
in	APPR	in
folgendem	ADJA	folgend
Hundertsatzverhältnis	NN	<unknown>
geteilt	VVPP	teilen
:	$.	:
Bund	NN	Bund
Länder	NN	Land
Gemeinden	NN	Gemeinde
Werbeabgabe	NN	<unknown>
Grunderwerbsteuer	NN	Grunderwerbsteuer
Bodenwertabgabe	NN	<unknown>
Ab	APPR	ab
dem	ART	die
Jahr	NN	Jahr
2009	CARD	@card@
:	$.	:
Wohnbauförderungsbeitrag	NN	<unknown>
Bundesautomatensteuer	NN	<unknown>
xx,000	ADJA	<unknown>
xx,000	ADJA	<unknown>
xx,000	ADJA	<unknown>
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
nach	APPR	nach
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
8	CARD	8
und	KON	und
9	CARD	9
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
xx,000	ADJD	<unknown>
xx,000	ADJD	<unknown>
xx,000	ADJD	<unknown>
Für	APPR	für
die	ART	die
Einkommensteuer	NN	Einkommensteuer
,	$,	,
die	ART	die
Körperschaftsteuer	NN	Körperschaftsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Kapitalverkehrsteuern	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Tabaksteuer	NN	Tabaksteuer
,	$,	,
die	ART	die
Elektrizitätsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Erdgasabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Kohleabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Biersteuer	NN	Biersteuer
,	$,	,
die	ART	die
Schaumweinsteuer	NN	Schaumweinsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Zwischenerzeugnissteuer	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Alkoholsteuer	NN	Alkoholsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Mineralölsteuer	NN	Mineralölsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Erbschafts-	TRUNC	Erbschafts-
und	KON	und
Schenkungssteuer	NN	Schenkungssteuer
,	$,	,
die	ART	die
Stiftungseingangssteuer	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Kraftfahrzeugsteuer	NN	Kraftfahrzeugsteuer
,	$,	,
die	ART	die
Versicherungssteuer	NN	Versicherungssteuer
,	$,	,
die	ART	die
Normverbrauchsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
motorbezogene	ADJA	<unknown>
Versicherungssteuer	NN	Versicherungssteuer
,	$,	,
die	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
nach	APPR	nach
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
1	CARD	1
bis	KON	bis
7	CARD	7
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Kunstförderungsbeitrag	NN	<unknown>
(	$(	(
Abgaben	NN	Abgabe
mit	APPR	mit
einheitlichem	ADJA	einheitlich
Schlüssel	NN	Schlüssel
)	$(	)
gilt	VVFIN	gelten
ein	ART	eine
einheitliches	ADJA	einheitlich
Hundertsatzverhältnis	NN	<unknown>
,	$,	,
das	PRELS	die
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
ermittelt	VVPP	ermitteln
wird	VAFIN	werden
:	$.	:
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
:	$.	:
Regelung	NN	Regelung
der	ART	die
länderweisen	ADJA	<unknown>
Anteile	NN	Anteil
an	APPR	an
der	ART	die
Bundesautomatensteuer	NN	<unknown>
und	KON	und
an	APPR	an
der	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
nach	APPR	nach
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
8	CARD	8
und	KON	und
9	CARD	9
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
folgt	VVFIN	folgen
.	$.	.
§	NN	§
13	CARD	13
entfällt	VVFIN	entfallen
:	$.	:
Nach	APPR	nach
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
1a	NE	1a
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
1a	NE	1a
)	$(	)
§	NN	§
7	CARD	7
Z	NN	Z
2	CARD	2
,	$,	,
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
erster	ADJA	erst
und	KON	und
zweiter	ADJA	zweit
Satz	NN	Satz
und	KON	und
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2008	ADJD	<unknown>
treten	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2009	CARD	@card@
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
§	NN	§
13	CARD	13
tritt	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2008	CARD	@card@
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
„	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
der	ART	die
erfolgreichen	ADJA	erfolgreich
Bewerbung	NN	Bewerbung
eines	ART	eine
Interessenten	NN	Interessent
mit	APPR	mit
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Staat	NN	Staat
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraumes	NN	Wirtschaftsraum
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
unter	APPR	unter
der	ART	die
Bedingung	NN	Bedingung
der	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
des	ART	die
Erfordernisses	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Konzession	NN	Konzession
nach	APPR	nach
fristgerechter	ADJA	fristgerecht
Gründung	NN	Gründung
einer	ART	eine
inländischen	ADJA	inländisch
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
überzugehen	VVIZU	übergehen
,	$,	,
sobald	KOUS	sobald
sie	PPER	sie
die	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Konzessionserteilung	NN	<unknown>
entscheidenden	ADJA	entscheidend
Merkmale	NN	Merkmal
nachweist	VVFIN	nachweisen
.	$.	.
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
und	KON	und
das	ART	die
Finanzausgleichsgesetz	NN	Finanzausgleichsgesetz
2008	CARD	@card@
geändert	VVPP	ändern
werden	VAINF	werden
-	$(	-
Glücksspielgesetz-Novelle	NN	<unknown>
2010	CARD	@card@
(	$(	(
GSpG-Novelle	NN	<unknown>
2010	CARD	@card@
)	$(	)
Der	ART	die
Nationalrat	NN	Nationalrat
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Artikel	NN	Artikel
1	CARD	1
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
Das	ART	die
Glücksspielgesetz	NN	Glücksspielgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
620/1989	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
xxx/20xx	ADJD	<unknown>
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
In	APPR	in
§	NN	§
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
hat	VAFIN	haben
per	APPR	per
Verordnung	NN	Verordnung
einen	ART	eine
Beirat	NN	Beirat
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Stelle	NN	Stelle
zur	APPRART	zu
Suchtprävention	NN	Suchtprävention
und	KON	und
Suchtberatung	NN	Suchtberatung
unter	APPR	unter
Beiziehung	NN	Beiziehung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Gesundheit	NN	Gesundheit
sowie	KON	sowie
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Konsumentenschutz	NN	Konsumentenschutz
einzurichten	VVIZU	einrichten
,	$,	,
dessen	PRELAT	die
bzw.	KOKOM	bzw.
deren	PDAT	die
Aufgabe	NN	Aufgabe
die	ART	die
inhaltliche	ADJA	inhaltlich
,	$,	,
wissenschaftliche	ADJA	wissenschaftlich
und	KON	und
finanzielle	ADJA	finanziell
Unterstützung	NN	Unterstützung
des	ART	die
Spielerschutzes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Sätze	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
sind	VAFIN	sein
verpflichtend	ADJD	verpflichtend
an	APPR	an
die	ART	die
Bundesrechenzentrum	NN	<unknown>
GmbH	NN	GmbH
elektronisch	ADJD	elektronisch
anzubinden	VVIZU	anbinden
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
im	APPRART	in
Wege	NN	Weg
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
den	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
dieser	PDAT	dies
Anbindung	NN	Anbindung
festlegen	VVINF	festlegen
.	$.	.
Darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
kann	VMFIN	können
der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
zu	APPR	zu
den	ART	die
Details	NN	Detail
der	ART	die
elektronischen	ADJA	elektronisch
Anbindung	NN	Anbindung
und	KON	und
den	ART	die
zu	APPR	zu
übermittelnden	ADJA	übermittelnd
Datensätzen	NN	Datensatz
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
Mindeststandards	NN	Mindeststandard
festsetzen	VVINF	festsetzen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auch	ADV	auch
der	ART	die
Zugriff	NN	Zugriff
der	ART	die
Behörden	NN	Behörde
auf	APPR	auf
einzelne	ADJA	einzeln
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
auf	APPR	auf
10	CARD	10
Jahre	NN	Jahr
verteilten	ADJA	verteilt
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Datenrechenzentrums	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
der	ART	die
Bundesrechenzentrum	NN	<unknown>
GmbH	NN	GmbH
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
dessen	PDAT	die
laufenden	ADJA	laufend
Betrieb	NN	Betrieb
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
die	ART	die
konzessions-	TRUNC	Konzessions-
und	KON	und
bewilligungserteilenden	ADJA	<unknown>
Behörden	NN	Behörde
den	ART	die
Konzessionären	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhabern	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grundlage	NN	Grundlage
einer	ART	eine
von	APPR	von
der	ART	die
Bundesrechenzentrum	NN	<unknown>
GmbH	NN	GmbH
durchzuführenden	ADJA	durchzuführend
Abrechnung	NN	Abrechnung
über	APPR	über
die	ART	die
durch	APPR	durch
die	ART	die
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
verursachten	ADJA	verursacht
Kosten	NN	Kosten
jährlich	ADJD	jährlich
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
und	KON	und
für	APPR	für
die	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
von	APPR	von
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
)	$(	)
dem	ART	die
Bund	NN	Bund
zu	PTKZU	zu
erstatten	VVINF	erstatten
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
unterliegen	VVFIN	unterliegen
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Vor	APPR	vor
§	NN	§
5	CARD	5
wird	VAFIN	werden
eine	ART	eine
neue	ADJA	neu
Zwischenüberschrift	NN	Zwischenüberschrift
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
“	ADJD	<unknown>
.	$.	.
§	NN	§
5	CARD	5
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
sind	VAFIN	sein
Ausspielungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
an	APPR	an
ortsfesten	ADJA	ortsfest
,	$,	,
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Betriebsstätten	NN	Betriebsstätte
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
ordnungspolitischer	ADJA	ordnungspolitisch
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
an	APPR	an
Bewilligungswerber	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
sowie	KON	sowie
besonderer	ADJA	besonder
Begleitmaßnahmen	NN	Begleitmaßnahme
der	ART	die
Spielsuchtvorbeugung	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
bis	KON	bis
5	CARD	5
)	$(	)
,	$,	,
der	ART	die
Geldwäschevorbeugung	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
)	$(	)
und	KON	und
der	ART	die
Aufsicht	NN	Aufsicht
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
)	$(	)
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mindestens	ADV	mindestens
10	CARD	10
und	KON	und
höchstens	ADV	höchstens
50	CARD	50
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
oder	KON	oder
in	APPR	in
Einzelaufstellung	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
höchstens	ADV	höchstens
drei	CARD	drei
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
darf	VMFIN	dürfen
ein	ART	eine
höchstzulässiges	ADJA	<unknown>
Verhältnis	NN	Verhältnis
von	APPR	von
einem	ART	eine
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
pro	APPR	pro
1	CARD	1
200	CARD	200
Einwohner	NN	Einwohner
insgesamt	ADV	insgesamt
im	APPRART	in
Bundesland	NN	Bundesland
nicht	PTKNEG	nicht
überschritten	VVPP	überschreiten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
aufrechten	ADJA	aufrecht
Bewilligungen	NN	Bewilligung
zum	APPRART	zu
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
höchstens	ADV	höchstens
drei	CARD	drei
pro	APPR	pro
Bundesland	NN	Bundesland
beschränkt	VVPP	beschränken
.	$.	.
Im	APPRART	in
Bundesland	NN	Bundesland
Wien	NE	Wien
beträgt	VVFIN	betragen
das	ART	die
höchstzulässige	ADJA	höchstzulässig
Verhältnis	NN	Verhältnis
ein	ART	eine
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
pro	APPR	pro
600	CARD	600
Einwohner	NN	Einwohner
.	$.	.
Die	ART	die
Einwohnerzahl	NN	Einwohnerzahl
eines	ART	eine
Bundeslandes	NN	Bundesland
bestimmt	VVFIN	bestimmen
sich	PRF	sich
nach	APPR	nach
dem	ART	die
für	APPR	für
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Finanzausgleich	NN	Finanzausgleich
von	APPR	von
der	ART	die
Bundesanstalt	NN	Bundesanstalt
Statistik	NN	Statistik
Österreich	NE	Österreich
zuletzt	ADV	zuletzt
festgestellten	ADJA	festgestellt
und	KON	und
kundgemachten	ADJA	<unknown>
Ergebnis	NN	Ergebnis
der	ART	die
Statistik	NN	Statistik
des	ART	die
Bevölkerungsstandes	NN	<unknown>
oder	KON	oder
der	ART	die
Volkszählung	NN	Volkszählung
zum	APPRART	zu
Stichtag	NN	Stichtag
31.	ADJA	31.
Oktober	NN	Oktober
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
das	ART	die
zuletzt	ADV	zuletzt
kundgemachte	ADJA	<unknown>
Ergebnis	NN	Ergebnis
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Erteilung	NN	Erteilung
von	APPR	von
Bewilligungen	NN	Bewilligung
maßgeblich	ADJD	maßgeblich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Ordnungspolitische	ADJA	ordnungspolitisch
Anforderungen	NN	Anforderung
an	APPR	an
Bewilligungswerber	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
-inhaber	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
zumindest	ADV	zumindest
:	$.	:
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
Kapitalgesellschaft	NN	Kapitalgesellschaft
mit	APPR	mit
Aufsichtsrat	NN	Aufsichtsrat
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Sitz	NN	Sitz
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
einer	ART	eine
ordnungspolitischen	ADJA	ordnungspolitisch
Aufsicht	NN	Aufsicht
über	APPR	über
die	ART	die
Organbeschlüsse	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Inland	NN	Inland
liegt	VVFIN	liegen
und	KON	und
die	ART	die
keine	PIAT	kein
Gesellschafter	NN	Gesellschafter
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
die	PRELS	die
über	APPR	über
einen	ART	eine
beherrschenden	ADJA	beherrschend
Einfluss	NN	Einfluß
verfügen	VVINF	verfügen
und	KON	und
die	ART	die
Zuverlässigkeit	NN	Zuverlässigkeit
in	APPR	in
ordnungspolitischer	ADJA	ordnungspolitisch
Hinsicht	NN	Hinsicht
gefährden	VVFIN	gefährden
;	$.	;
§	NN	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
ist	VAFIN	sein
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
die	ART	die
Abwicklung	NN	Abwicklung
des	ART	die
Betriebs	NN	Betrieb
der	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	PTKVZ	aus
;	$.	;
der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
eines	ART	eine
eingezahlten	ADJA	eingezahlt
Stamm-	TRUNC	Stamm-
oder	KON	oder
Grundkapitals	NN	Grundkapital
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
8	CARD	8
000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
je	APPR	je
betriebsberechtigtem	ADJA	<unknown>
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
und	KON	und
der	ART	die
rechtmäßigen	ADJA	rechtmäßig
Mittelherkunft	NN	<unknown>
in	APPR	in
geeigneter	ADJA	geeignet
Weise	NN	Weise
sowie	KON	sowie
einer	ART	eine
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Haftungsbetrag	NN	<unknown>
von	APPR	von
zumindest	ADV	zumindest
20	CARD	20
vH	NN	<unknown>
des	ART	die
Mindeststamm-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Mindestgrundkapitals	NN	<unknown>
;	$.	;
ein	ART	eine
Entsenderecht	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
für	APPR	für
einen	ART	eine
Staatskommissär	NN	<unknown>
und	KON	und
dessen	PDAT	die
Stellvertreter	NN	Stellvertreter
zur	APPRART	zu
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
bei	APPR	bei
den	ART	die
Betreibern	NN	Betreiber
von	APPR	von
Automatensalons	NN	<unknown>
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
§	NN	§
76	CARD	@card@
BWG	NN	<unknown>
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
anzuwenden	VVIZU	anwenden
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
die	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
eines	PIS	eine
oder	KON	oder
mehrerer	PIAT	mehrer
Geschäftsleiter	NN	Geschäftsleiter
,	$,	,
die	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
entsprechender	ADJA	entsprechend
Vorbildung	NN	Vorbildung
fachlich	ADJD	fachlich
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
über	APPR	über
die	PRELS	die
für	APPR	für
den	ART	die
ordnungsgemäßen	ADJA	ordnungsgemäß
Geschäftsbetrieb	NN	Geschäftsbetrieb
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Eigenschaften	NN	Eigenschaft
und	KON	und
Erfahrungen	NN	Erfahrung
verfügen	VVINF	verfügen
und	KON	und
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
kein	PIAT	kein
Ausschließungsgrund	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
13	CARD	13
der	ART	die
Gewerbeordnung	NN	Gewerbeordnung
1994	CARD	1994
vorliegt	VVFIN	vorliegen
;	$.	;
eine	ART	eine
Eigentümer-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
allenfalls	ADV	allenfalls
Konzernstruktur	NN	Konzernstruktur
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
wirksame	ADJA	wirksam
Aufsicht	NN	Aufsicht
über	APPR	über
den	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
behindert	VVPP	behindern
;	$.	;
ein	ART	eine
technisches	ADJA	technisch
Gutachten	NN	Gutachten
über	APPR	über
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
,	$,	,
5	CARD	5
und	KON	und
7	CARD	7
über	APPR	über
den	ART	die
Spielerschutz	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Gewinnausschüttung	NN	Gewinnausschüttung
;	$.	;
eine	ART	eine
Höchstbewilligungsdauer	NN	<unknown>
von	APPR	von
15	CARD	15
Jahren	NN	Jahr
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Spielsuchtvorbeugende	NN	<unknown>
Maßnahmen	NN	Maßnahme
bei	APPR	bei
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
bestehen	VVFIN	bestehen
aus	APPR	aus
Spielerschutz	NN	<unknown>
begleitenden	ADJA	begleitend
Rahmenbedingungen	NN	Rahmenbedingung
und	KON	und
einem	ART	eine
spielerschutzorientierten	ADJA	<unknown>
Spielverlauf	NN	Spielverlauf
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Als	KOKOM	als
Spielerschutz	NN	<unknown>
begleitende	ADJA	begleitend
Rahmenbedingungen	NN	Rahmenbedingung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
sind	VAFIN	sein
zumindest	ADV	zumindest
verpflichtend	ADJD	verpflichtend
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
a	FM	a
)	$(	)
für	APPR	für
Automatensalons	NN	<unknown>
:	$.	:
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
eines	ART	eine
Zutrittssystems	NN	<unknown>
,	$,	,
das	PRELS	die
sicherstellt	VVFIN	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
nur	ADV	nur
volljährige	ADJA	volljährig
Personen	NN	Person
nach	APPR	nach
Nachweis	NN	Nachweis
ihrer	PPOSAT	ihr
Identität	NN	Identität
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
amtlichen	ADJA	amtlich
Lichtbildausweis	NN	Lichtbildausweis
Zutritt	NN	Zutritt
zu	APPR	zu
den	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
erhalten	VVPP	erhalten
;	$.	;
die	ART	die
Vorlage	NN	Vorlage
eines	ART	eine
Konzepts	NN	Konzept
über	APPR	über
die	ART	die
Schulung	NN	Schulung
der	ART	die
Mitarbeiter	NN	Mitarbeiter
im	APPRART	in
Umgang	NN	Umgang
mit	APPR	mit
Spielsucht	NN	Spielsucht
und	KON	und
über	APPR	über
die	ART	die
Zusammenarbeit	NN	Zusammenarbeit
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
Spielerschutzeinrichtung(en	NN	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
eines	ART	eine
Warnsystem	NN	Warnsystem
mit	APPR	mit
abgestuften	ADJA	abgestuft
Spielerschutzmaßnahmen	NN	<unknown>
von	APPR	von
der	ART	die
Spielerinformation	NN	<unknown>
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Spielersperre	NN	Spielersperre
abhängig	ADJD	abhängig
vom	APPRART	von
Ausmaß	NN	Ausmaß
der	ART	die
Besuche	NN	Besuch
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
in	APPR	in
den	ART	die
Automatensalons	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Bewilligungsinhabers	NN	<unknown>
;	$.	;
die	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
der	ART	die
mathematisch	ADJD	mathematisch
ermittelten	ADJA	ermittelt
Gewinnausschüttungsquote	NN	<unknown>
des	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Spielprogramms	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
der	ART	die
gewählten	ADJA	gewählt
Einsatzgröße	NN	<unknown>
am	APPRART	an
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
diese	PDAT	dies
ausgehend	ADJD	ausgehend
von	APPR	von
einer	ART	eine
unendlichen	ADJA	unendlich
Serie	NN	Serie
an	APPR	an
Einzelspielen	NN	Einzelspiel
in	APPR	in
einer	ART	eine
Bandbreite	NN	Bandbreite
von	APPR	von
85	CARD	85
bis	KON	bis
95	CARD	@card@
vH	NN	<unknown>
liegen	VVINF	liegen
muss	VMFIN	müssen
und	KON	und
nur	ADV	nur
nach	APPR	nach
vorheriger	ADJA	vorherig
Bekanntgabe	NN	Bekanntgabe
an	APPR	an
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Landesbehörde	NN	Landesbehörde
geändert	VVPP	ändern
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
;	$.	;
werden	VAFIN	werden
dem	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
in	APPR	in
einem	ART	eine
Spielprogramm	NN	Spielprogramm
verschiedene	ADJA	verschieden
Gewinnchancen	NN	Gewinnchance
zur	APPRART	zu
Auswahl	NN	Auswahl
angeboten	VVPP	anbieten
,	$,	,
so	ADV	so
darf	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
dieser	PDAT	dies
Gewinnchancen	NN	Gewinnchance
für	APPR	für
sich	PRF	sich
alleine	ADV	alleine
betrachtet	VVPP	betrachten
,	$,	,
ausgehend	ADJD	ausgehend
von	APPR	von
einer	ART	eine
unendlichen	ADJA	unendlich
Serie	NN	Serie
an	APPR	an
Einzelspielen	NN	Einzelspiel
,	$,	,
über	APPR	über
95	CARD	@card@
vH	NN	<unknown>
liegen	VVFIN	liegen
;	$.	;
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
zu	APPR	zu
Spielinhalten	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
aggressiven	ADJA	aggressiv
,	$,	,
gewalttätigen	ADJA	gewalttätig
,	$,	,
kriminellen	ADJA	kriminell
,	$,	,
rassistischen	ADJA	rassistisch
oder	KON	oder
pornographischen	ADJA	pornographisch
Darstellungen	NN	Darstellung
;	$.	;
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
für	APPR	für
Spieler	NN	Spieler
zur	APPRART	zu
jederzeitigen	ADJA	<unknown>
Einsichtnahme	NN	Einsichtnahme
in	APPR	in
eine	ART	eine
deutsche	ADJA	deutsch
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
Spiele	NN	Spiel
der	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
;	$.	;
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
eines	ART	eine
Mindestabstands	NN	<unknown>
von	APPR	von
15	CARD	15
Kilometern	NN	Kilometer
oder	KON	oder
in	APPR	in
Gemeinden	NN	Gemeinde
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
500	CARD	500
000	CARD	@card@
Einwohnern	NN	Einwohner
von	APPR	von
2	CARD	2
Kilometern	NN	Kilometer
Luftlinie	NN	Luftlinie
für	APPR	für
Automatensalons	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
zum	APPRART	zu
Standort	NN	Standort
einer	ART	eine
Spielbank	NN	Spielbank
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
der	ART	die
Abstand	NN	Abstand
eines	ART	eine
Automatensalons	NN	<unknown>
in	APPR	in
einer	ART	eine
Gemeinde	NN	Gemeinde
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
500	CARD	500
000	CARD	@card@
Einwohnern	NN	Einwohner
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
dieser	PDAT	dies
Gemeinde	NN	Gemeinde
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
2	CARD	2
Kilometer	NN	Kilometer
Luftlinie	NN	Luftlinie
betragen	VVINF	betragen
muss	VMFIN	müssen
;	$.	;
zudem	ADV	zudem
darf	VMFIN	dürfen
im	APPRART	in
Umkreis	NN	Umkreis
von	APPR	von
300	CARD	300
Metern	NN	Meter
oder	KON	oder
in	APPR	in
Gemeinden	NN	Gemeinde
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
10	CARD	10
000	CARD	@card@
Einwohnern	NN	Einwohner
von	APPR	von
150	CARD	150
Metern	NN	Meter
Luftlinie	NN	Luftlinie
eines	ART	eine
Automatensalons	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
kein	PIAT	kein
weiterer	ADJA	weit
Automatensalon	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
eröffnet	VVPP	eröffnen
werden	VAINF	werden
;	$.	;
schließlich	ADV	schließlich
muss	VMFIN	müssen
zwischen	APPR	zwischen
Automatensalons	NN	<unknown>
desselben	PDAT	derselb
Bewilligungsinhabers	NN	<unknown>
jedenfalls	ADV	jedenfalls
ein	ART	eine
Mindestabstand	NN	Mindestabstand
von	APPR	von
100	CARD	100
Metern	NN	Meter
Gehweg	NN	Gehweg
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAINF	werden
;	$.	;
die	ART	die
Einwohnerzahl	NN	Einwohnerzahl
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
richtet	VVFIN	richten
sich	PRF	sich
dabei	PAV	dabei
nach	APPR	nach
dem	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
Bundesanstalt	NN	Bundesanstalt
Statistik	NN	Statistik
Österreich	NE	Österreich
kundgemachten	ADJA	<unknown>
Ergebnis	NN	Ergebnis
der	ART	die
letzten	ADJA	letzt
Volkszählung	NN	Volkszählung
;	$.	;
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
an	APPR	an
einer	ART	eine
vom	APPRART	von
Bundesgesetzgeber	NN	Bundesgesetzgeber
den	ART	die
Grundsätzen	NN	Grundsatz
des	ART	die
Datenschutzrechts	NN	Datenschutzrecht
entsprechend	ADJD	entsprechend
noch	ADV	noch
vorzusehenden	ADJA	<unknown>
Austauschsverpflichtung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Daten	NN	Datum
über	APPR	über
Besuchs-	TRUNC	Besuchs-
und	KON	und
Spielsperren	NN	Spielsperre
oder	KON	oder
-beschränkungen	NN	<unknown>
zwischen	APPR	zwischen
Glücksspielanbietern	NN	<unknown>
;	$.	;
die	ART	die
sinngemäße	ADJA	sinngemäß
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmung	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
3.	ADJA	3.
b	NN	B
)	$(	)
bei	APPR	bei
Einzelaufstellung	NN	<unknown>
:	$.	:
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
eines	ART	eine
Identifikationssystems	NN	<unknown>
,	$,	,
das	PRELS	die
sicherstellt	VVFIN	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
nur	ADV	nur
volljährige	ADJA	volljährig
Personen	NN	Person
an	APPR	an
den	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
spielen	VVINF	spielen
können	VMINF	können
und	KON	und
das	PDS	die
eine	ART	eine
zeitliche	ADJA	zeitlich
Begrenzung	NN	Begrenzung
der	ART	die
Spielzeiten	NN	Spielzeit
an	APPR	an
den	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
ermöglicht	VVPP	ermöglichen
;	$.	;
die	ART	die
Ausstellung	NN	Ausstellung
einer	ART	eine
laufend	ADJD	laufend
nummerierten	ADJA	numeriert
Spielerkarte	NN	Spielerkarte
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Vertragspartner	NN	Vertragspartner
zur	APPRART	zu
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
höchstzulässigen	ADJA	höchstzulässig
Tagesspieldauer	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
lit.	NN	Lit.
b	ADJA	<unknown>
Z	NN	Z
7	CARD	7
)	$(	)
,	$,	,
auf	APPR	auf
der	PRELS	die
der	ART	die
Name	NN	Name
des	ART	die
Bewilligungsinhabers	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Name	NN	Name
,	$,	,
Geburtsdatum	NN	Geburtsdatum
und	KON	und
Lichtbild	NN	Lichtbild
des	ART	die
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
das	ART	die
(	$(	(
Erst-	TRUNC	Erst-
)	$(	)
Ausstellungsdatum	NN	Ausstellungsdatum
angebracht	VVPP	anbringen
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
dabei	PAV	dabei
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bewilligungswerber	NN	<unknown>
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Vertragspartner	NN	Vertragspartner
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
pro	APPR	pro
Spieler	NN	Spieler
nur	ADV	nur
jeweils	ADV	jeweils
eine	ART	eine
Spielerkarte	NN	Spielerkarte
ausgestellt	VVPP	ausstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
oder	KON	oder
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
mehrere	PIAT	mehrer
Spielerkarten	NN	<unknown>
für	APPR	für
einen	ART	eine
Spieler	NN	Spieler
ausgestellt	VVPP	ausstellen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
jeweils	ADV	jeweils
nur	ADV	nur
eine	ART	eine
Spielerkarte	NN	Spielerkarte
für	APPR	für
einen	ART	eine
Spieler	NN	Spieler
gültig	ADJD	gültig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
und	KON	und
nur	ADV	nur
diese	PDAT	dies
Spielerkarte	NN	Spielerkarte
zur	APPRART	zu
Teilnahme	NN	Teilnahme
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
berechtigt	VVPP	berechtigen
;	$.	;
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
bereits	ADV	bereits
absolvierten	ADJA	absolviert
Spielteilnahmen	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
bei	APPR	bei
Ausstellung	NN	Ausstellung
einer	ART	eine
neuen	ADJA	neu
Spielerkarte	NN	Spielerkarte
für	APPR	für
einen	ART	eine
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
Spielerkarte	NN	Spielerkarte
übertragen	VVPP	übertragen
werden	VAINF	werden
;	$.	;
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
eines	ART	eine
Warnsystems	NN	Warnsystem
mit	APPR	mit
abgestuften	ADJA	abgestuft
Spielerschutzmaßnahmen	NN	<unknown>
von	APPR	von
der	ART	die
Spielerinformation	NN	<unknown>
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Spielersperre	NN	Spielersperre
abhängig	ADJD	abhängig
vom	APPRART	von
Ausmaß	NN	Ausmaß
der	ART	die
Spielzeiten	NN	Spielzeit
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
;	$.	;
die	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
der	ART	die
mathematisch	ADJD	mathematisch
ermittelten	ADJA	ermittelt
Gewinnausschüttungsquote	NN	<unknown>
des	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Spielprogramms	NN	<unknown>
am	APPRART	an
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
diese	PDAT	dies
ausgehend	ADJD	ausgehend
von	APPR	von
einer	ART	eine
unendlichen	ADJA	unendlich
Serie	NN	Serie
an	APPR	an
Einzelspielen	NN	Einzelspiel
in	APPR	in
einer	ART	eine
Bandbreite	NN	Bandbreite
von	APPR	von
82	CARD	@card@
bis	KON	bis
92	CARD	92
vH	NN	<unknown>
liegen	VVINF	liegen
muss	VMFIN	müssen
und	KON	und
nur	ADV	nur
nach	APPR	nach
vorheriger	ADJA	vorherig
Bekanntgabe	NN	Bekanntgabe
an	APPR	an
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Landesbehörde	NN	Landesbehörde
geändert	VVPP	ändern
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
;	$.	;
werden	VAFIN	werden
dem	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
in	APPR	in
einem	ART	eine
Spielprogramm	NN	Spielprogramm
verschiedene	ADJA	verschieden
Gewinnchancen	NN	Gewinnchance
zur	APPRART	zu
Auswahl	NN	Auswahl
angeboten	VVPP	anbieten
,	$,	,
so	ADV	so
darf	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
dieser	PDAT	dies
Gewinnchancen	NN	Gewinnchance
für	APPR	für
sich	PRF	sich
alleine	ADV	alleine
betrachtet	VVPP	betrachten
,	$,	,
ausgehend	ADJD	ausgehend
von	APPR	von
einer	ART	eine
unendlichen	ADJA	unendlich
Serie	NN	Serie
an	APPR	an
Einzelspielen	NN	Einzelspiel
,	$,	,
über	APPR	über
92	CARD	92
vH	NN	<unknown>
liegen	VVFIN	liegen
;	$.	;
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
zu	APPR	zu
Spielinhalten	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
aggressiven	ADJA	aggressiv
,	$,	,
gewalttätigen	ADJA	gewalttätig
,	$,	,
kriminellen	ADJA	kriminell
,	$,	,
rassistischen	ADJA	rassistisch
oder	KON	oder
pornographischen	ADJA	pornographisch
Darstellungen	NN	Darstellung
;	$.	;
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
für	APPR	für
Spieler	NN	Spieler
zur	APPRART	zu
jederzeitigen	ADJA	<unknown>
Einsichtnahme	NN	Einsichtnahme
in	APPR	in
eine	ART	eine
deutsche	ADJA	deutsch
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
Spiele	NN	Spiel
der	ART	die
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Ein	ART	eine
Spielerschutz	NN	<unknown>
orientierter	ADJA	orientiert
Spielverlauf	NN	Spielverlauf
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
besteht	VVFIN	bestehen
,	$,	,
a	FM	a
)	$(	)
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
zumindest	ADV	zumindest
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
höchstens	ADV	höchstens
10	CARD	10
Euro	NN	Euro
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
beträgt	VVFIN	betragen
;	$.	;
die	ART	die
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellten	ADJA	gestellt
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Waren	NN	Ware
oder	KON	oder
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
)	$(	)
10	CARD	10
000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVFIN	überschreiten
;	$.	;
jedes	PIAT	jed
Spiel	NN	Spiel
zumindest	ADV	zumindest
1	CARD	1
Sekunde	NN	Sekunde
dauert	VVFIN	dauern
und	KON	und
vom	APPRART	von
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
gesondert	ADJD	gesondert
ausgelöst	VVPP	auslösen
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
keine	PIAT	kein
parallel	ADJD	parallel
laufenden	ADJA	laufend
Spiele	NN	Spiel
auf	APPR	auf
einem	ART	eine
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
spielbar	ADJD	spielbar
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
aber	ADV	aber
Einsätze	NN	Einsatz
auf	APPR	auf
mehreren	PIAT	mehrer
Gewinnlinien	NN	<unknown>
des	ART	die
Spieles	NN	Spiel
erlaubt	VVPP	erlauben
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
weder	KON	weder
den	ART	die
Höchsteinsatz	NN	Höchsteinsatz
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
übersteigt	VVFIN	übersteigen
,	$,	,
noch	ADV	noch
der	ART	die
erzielbare	ADJA	<unknown>
Höchstgewinn	NN	Höchstgewinn
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
2	CARD	2
überschritten	VVPP	überschreiten
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
eine	ART	eine
Einsatz-	TRUNC	Einsatz-
oder	KON	oder
Gewinnsteigerung	NN	Gewinnsteigerung
oder	KON	oder
Vervielfachung	NN	Vervielfachung
über	APPR	über
den	ART	die
Höchsteinsatz	NN	Höchsteinsatz
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
oder	KON	oder
Höchstgewinn	NN	Höchstgewinn
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
2	CARD	2
mit	APPR	mit
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Spiel	NN	Spiel
oder	KON	oder
während	APPR	während
des	ART	die
Spieles	NN	Spiel
durchgeführter	ADJA	durchgeführt
Begleitspiele	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
keine	PIAT	kein
Jackpots	NN	<unknown>
ausgespielt	VVPP	ausspielen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
nach	APPR	nach
zwei	CARD	zwei
Stunden	NN	Stunde|Stunden
ununterbrochener	ADJA	ununterbrochen
Spieldauer	NN	Spieldauer
eines	ART	eine
Spielteilnehmers	NN	<unknown>
der	ART	die
Glücksspielautomat	NN	<unknown>
abschaltet	VVFIN	abschalten
(	$(	(
Abkühlungsphase	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
Einzelaufstellung	NN	<unknown>
zumindest	ADV	zumindest
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
des	ART	die
Spielers	NN	Spieler
höchstens	ADV	höchstens
1	CARD	1
Euro	NN	Euro
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
beträgt	VVFIN	betragen
;	$.	;
die	ART	die
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellten	ADJA	gestellt
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Waren	NN	Ware
oder	KON	oder
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
)	$(	)
1	CARD	1
000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVFIN	überschreiten
;	$.	;
jedes	PIAT	jed
Spiel	NN	Spiel
zumindest	ADV	zumindest
2	CARD	2
Sekunden	NN	Sekunde
dauert	VVFIN	dauern
und	KON	und
vom	APPRART	von
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
gesondert	ADJD	gesondert
ausgelöst	VVPP	auslösen
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
keine	PIAT	kein
parallel	ADJD	parallel
laufenden	ADJA	laufend
Spiele	NN	Spiel
auf	APPR	auf
einem	ART	eine
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
spielbar	ADJD	spielbar
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
aber	ADV	aber
Einsätze	NN	Einsatz
auf	APPR	auf
mehreren	PIAT	mehrer
Gewinnlinien	NN	<unknown>
des	ART	die
Spieles	NN	Spiel
erlaubt	VVPP	erlauben
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
vermögenswerte	ADJA	<unknown>
Leistung	NN	Leistung
pro	APPR	pro
Spiel	NN	Spiel
weder	KON	weder
den	ART	die
Höchsteinsatz	NN	Höchsteinsatz
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
übersteigt	VVFIN	übersteigen
,	$,	,
noch	ADV	noch
der	ART	die
erzielbare	ADJA	<unknown>
Höchstgewinn	NN	Höchstgewinn
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
2	CARD	2
überschritten	VVPP	überschreiten
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
eine	ART	eine
Einsatz-	TRUNC	Einsatz-
oder	KON	oder
Gewinnsteigerung	NN	Gewinnsteigerung
oder	KON	oder
Vervielfachung	NN	Vervielfachung
über	APPR	über
den	ART	die
Höchsteinsatz	NN	Höchsteinsatz
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
1	CARD	1
oder	KON	oder
Höchstgewinn	NN	Höchstgewinn
nach	APPR	nach
Z	NN	Z
2	CARD	2
mit	APPR	mit
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Spiel	NN	Spiel
oder	KON	oder
während	APPR	während
des	ART	die
Spieles	NN	Spiel
durchgeführter	ADJA	durchgeführt
Begleitspiele	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
keine	PIAT	kein
Jackpots	NN	<unknown>
ausgespielt	VVPP	ausspielen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
das	ART	die
Spielen	NN	Spiel|Spielen
auf	APPR	auf
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
in	APPR	in
Einzelaufstellung	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
höchstens	ADV	höchstens
für	APPR	für
drei	CARD	drei
Stunden	NN	Stunde|Stunden
je	APPR	je
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
24	CARD	24
Stunden	NN	Stunde|Stunden
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
(	$(	(
höchstzulässige	ADJA	höchstzulässig
Tagesspieldauer	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Als	KOKOM	als
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Geldwäschevorbeugung	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
zumindest	ADV	zumindest
a	FM	a
)	$(	)
in	APPR	in
Fällen	NN	Fall|Fällen
von	APPR	von
Automatensalons	NN	<unknown>
die	ART	die
sinngemäße	ADJA	sinngemäß
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
bis	KON	bis
8	CARD	8
sowie	KON	sowie
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
;	$.	;
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
in	APPR	in
Fällen	NN	Fall|Fällen
der	ART	die
Einzelaufstellung	NN	<unknown>
die	ART	die
sinngemäße	ADJA	sinngemäß
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
bis	KON	bis
8	CARD	8
sowie	KON	sowie
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Als	KOKOM	als
Aufsicht	NN	Aufsicht
sichernde	ADJA	sichernd
Maßnahmen	NN	Maßnahme
sind	VAFIN	sein
zumindest	ADV	zumindest
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
eine	ART	eine
über	APPR	über
einen	ART	eine
Zentralcomputer	NN	Zentralcomputer
vernetzt	VVFIN	vernetzen
durchgeführte	ADJA	durchgeführt
Abrechnung	NN	Abrechnung
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
und	KON	und
die	ART	die
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
der	ART	die
verpflichtenden	ADJA	verpflichtend
elektronischen	ADJA	elektronisch
Anbindung	NN	Anbindung
an	APPR	an
die	ART	die
Bundesrechenzentrum	NN	<unknown>
GmbH	NN	GmbH
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
;	$.	;
dass	KOUS	dass
in	APPR	in
Automatensalons	NN	<unknown>
und	KON	und
an	APPR	an
Standorten	NN	Standort
mit	APPR	mit
Einzelaufstellung	NN	<unknown>
keine	PIAT	kein
anderen	PIS	andere
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
als	KOKOM	als
solche	PIS	solche
des	ART	die
Bewilligungsinhabers	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieser	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
angeboten	VVPP	anbieten
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
;	$.	;
eine	ART	eine
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
keine	PIAT	kein
anderen	PIS	andere
Funktionseigenschaften	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
als	KOKOM	als
jene	PDS	jen
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
einem	ART	eine
am	APPRART	an
Aufstellungsort	NN	Aufstellungsort
aufliegenden	ADJA	<unknown>
technischen	ADJA	technisch
Handbuch	NN	Handbuch
angegeben	VVPP	angeben
und	KON	und
beschrieben	VVPP	beschreiben
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
eine	ART	eine
Sicherung	NN	Sicherung
gegen	APPR	gegen
Datenverlust	NN	Datenverlust
bei	APPR	bei
Stromausfall	NN	Stromausfall
und	KON	und
gegen	APPR	gegen
äußere	ADJA	äußer
,	$,	,
elektromagnetische	ADJA	elektromagnetisch
,	$,	,
elektrostatische	ADJA	elektrostatisch
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
Radiowellen	NN	Radiowelle
hervorgerufene	ADJA	hervorgerufen
Einflüsse	NN	Einfluß
;	$.	;
eine	ART	eine
laufende	ADJA	laufend
Berichterstattung	NN	Berichterstattung
an	APPR	an
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
über	APPR	über
die	ART	die
erteilten	ADJA	erteilt
landesrechtlichen	ADJA	landesrechtlich
Bewilligungsbescheide	NN	Bewilligungsbescheid
der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
von	APPR	von
Automatensalons	NN	<unknown>
und	KON	und
eine	ART	eine
Übermittlung	NN	Übermittlung
einer	ART	eine
Aufstellung	NN	Aufstellung
aller	PIAT	all
landesrechtlich	ADJD	landesrechtlich
bewilligten	ADJA	bewilligt
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
unter	APPR	unter
Angabe	NN	Angabe
ihrer	PPOSAT	ihr
bewilligten	ADJA	bewilligt
Standorte	NN	Standort
und	KON	und
Nennung	NN	Nennung
des	ART	die
Betreibers	NN	Betreiber
in	APPR	in
elektronischer	ADJA	elektronisch
Form	NN	Form
zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
der	ART	die
damit	PAV	damit
verbundenen	ADJA	verbunden
Abgabenleistung	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
für	APPR	für
glücksspielrechtliche	ADJA	<unknown>
Überwachungen	NN	Überwachung
;	$.	;
eine	ART	eine
Kontrolle	NN	Kontrolle
durch	APPR	durch
Landesbehörden	NN	Landesbehörde
auf	APPR	auf
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
glücksspielrechtlichen	ADJA	<unknown>
Bestimmungen	NN	Bestimmung
;	$.	;
eine	ART	eine
verpflichtende	ADJA	verpflichtend
Zusammenarbeit	NN	Zusammenarbeit
der	ART	die
Landesbehörden	NN	Landesbehörde
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
in	APPR	in
Aufsichtsangelegenheiten	NN	<unknown>
;	$.	;
(	$(	(
8	CARD	8
)	$(	)
Bei	APPR	bei
Verstoß	NN	Verstoß
eines	ART	eine
Bewilligungsinhabers	NN	<unknown>
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
oben	ADV	oben
genannten	ADJA	genannt
Verpflichtungen	NN	Verpflichtung
sowie	KON	sowie
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Verpflichtungen	NN	Verpflichtung
aus	APPR	aus
der	ART	die
elektronischen	ADJA	elektronisch
Datenübermittlung	NN	Datenübermittlung
nach	APPR	nach
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
kann	VMFIN	können
der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
einen	ART	eine
Antrag	NN	Antrag
auf	APPR	auf
die	ART	die
Verhängung	NN	Verhängung
von	APPR	von
Sanktionen	NN	Sanktion
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
durch	APPR	durch
die	ART	die
Landesbehörde	NN	Landesbehörde
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
sind	VAFIN	sein
Ausspielungen	NN	<unknown>
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
die	ART	die
Spielteilnahme	NN	<unknown>
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
durch	APPR	durch
den	ART	die
Spieler	NN	Spieler
über	APPR	über
elektronische	ADJA	elektronisch
Medien	NN	Medium
erfolgt	VVPP	erfolgen
und	KON	und
die	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
über	APPR	über
das	ART	die
Spielergebnis	NN	Spielergebnis
zentralseitig	ADJD	<unknown>
herbeigeführt	VVPP	herbeiführen
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
elektronische	ADJA	elektronisch
Medien	NN	Medium
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
gestellt	VVPP	stellen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Auf	APPR	auf
den	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
sind	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
bis	KON	bis
8	CARD	8
und	KON	und
des	ART	die
§	NN	§
25a	NN	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
Geldwäschevorbeugung	NN	<unknown>
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Zugang	NN	Zugang
zu	APPR	zu
elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
zentralseitig	ADJD	<unknown>
vernetzte	ADJA	vernetzt
Terminals	NN	Terminal
(	$(	(
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
-	$(	-
VLT	NE	<unknown>
)	$(	)
an	APPR	an
ortsfesten	ADJA	ortsfest
,	$,	,
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Betriebsstätten	NN	Betriebsstätte
angeboten	VVPP	anbieten
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
diesen	PDAT	dies
VLT-Outlets	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
10	CARD	10
und	KON	und
höchstens	ADV	höchstens
50	CARD	50
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
zu	PTKZU	zu
betreiben	VVINF	betreiben
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Eröffnung	NN	Eröffnung
von	APPR	von
VLT-Outlets	NN	<unknown>
an	APPR	an
neuen	ADJA	neu
Standorten	NN	Standort
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Standortbewilligung	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Im	APPRART	in
Bewilligungsantrag	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
die	ART	die
folgenden	ADJA	folgend
Angebotsbeschränkungen	NN	<unknown>
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
:	$.	:
In	APPR	in
Gemeinden	NN	Gemeinde
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
500	CARD	500
000	CARD	@card@
Einwohnern	NN	Einwohner
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Entfernung	NN	Entfernung
eines	ART	eine
VLT-Outlets	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
Spielbank	NN	Spielbank
zumindest	ADV	zumindest
2	CARD	2
Kilometer	NN	Kilometer
Luftlinie	NN	Luftlinie
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
,	$,	,
ansonsten	ADV	ansonsten
zumindest	ADV	zumindest
15	CARD	15
Kilometer	NN	Kilometer
zwischen	APPR	zwischen
einem	ART	eine
VLT-Outlet	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
und	KON	und
einer	ART	eine
Spielbank	NN	Spielbank
.	$.	.
Liegt	VVFIN	liegen
ein	ART	eine
VLT-Outlet	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
in	APPR	in
einer	ART	eine
Gemeinde	NN	Gemeinde
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
500	CARD	500
000	CARD	@card@
Einwohnern	NN	Einwohner
,	$,	,
die	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
jedoch	ADV	jedoch
außerhalb	APPR	außerhalb
dieser	PDAT	dies
Gemeinde	NN	Gemeinde
,	$,	,
so	ADV	so
muss	VMFIN	müssen
deren	PDAT	die
Entfernung	NN	Entfernung
voneinander	ADV	voneinander
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
dieser	PDAT	dies
Gemeinde	NN	Gemeinde
jedoch	ADV	jedoch
jedenfalls	ADV	jedenfalls
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
2	CARD	2
Kilometer	NN	Kilometer
Luftlinie	NN	Luftlinie
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Im	APPRART	in
Umkreis	NN	Umkreis
von	APPR	von
300	CARD	300
Metern	NN	Meter
Luftlinie	NN	Luftlinie
oder	KON	oder
in	APPR	in
Gemeinden	NN	Gemeinde
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
10	CARD	10
000	CARD	@card@
Einwohnern	NN	Einwohner
von	APPR	von
150	CARD	150
Metern	NN	Meter
Luftlinie	NN	Luftlinie
eines	ART	eine
VLT-Outlets	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
darf	VMFIN	dürfen
kein	PIAT	kein
weiteres	ADJA	weit
VLT-Outlet	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
eröffnet	VVPP	eröffnen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
anderen	PIAT	ander
VLT-Outlets	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
Mindestabstand	NN	Mindestabstand
von	APPR	von
100	CARD	100
Metern	NN	Meter
Gehweg	NN	Gehweg
bestehen	VVINF	bestehen
.	$.	.
Die	ART	die
Einwohnerzahl	NN	Einwohnerzahl
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
richtet	VVFIN	richten
sich	PRF	sich
dabei	PAV	dabei
nach	APPR	nach
dem	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
Bundesanstalt	NN	Bundesanstalt
Statistik	NN	Statistik
Österreich	NE	Österreich
kundgemachten	ADJA	<unknown>
Ergebnis	NN	Ergebnis
der	ART	die
letzten	ADJA	letzt
Volkszählung	NN	Volkszählung
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Erstbewilligung	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
bis	KON	bis
6	CARD	6
über	APPR	über
den	ART	die
Spielerschutz	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§	NN	§
27	CARD	27
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
3	CARD	3
und	KON	und
4	CARD	4
über	APPR	über
die	ART	die
Arbeitnehmer	NN	Arbeitnehmer
eines	ART	eine
Konzessionärs	NN	<unknown>
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
müssen	VMFIN	müssen
Spielbeschreibungen	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
Spiele	NN	Spiel
der	ART	die
VLT	NN	<unknown>
jederzeit	ADV	jederzeit
in	APPR	in
deutscher	ADJA	deutsch
Sprache	NN	Sprache
ersichtlich	ADJD	ersichtlich
gemacht	VVPP	machen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
In	APPR	in
VLT-Outlets	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
anderen	PIS	andere
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
als	KOKOM	als
solche	PIS	solche
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
14	CARD	14
angeboten	VVPP	anbieten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
sind	VAFIN	sein
verpflichtend	ADJD	verpflichtend
an	APPR	an
die	ART	die
Bundesrechenzentrum	NN	<unknown>
GmbH	NN	GmbH
elektronisch	ADJD	elektronisch
anzubinden	VVIZU	anbinden
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
im	APPRART	in
Wege	NN	Weg
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
den	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
dieser	PDAT	dies
Anbindung	NN	Anbindung
festlegen	VVINF	festlegen
.	$.	.
Darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
kann	VMFIN	können
der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
zu	APPR	zu
den	ART	die
Details	NN	Detail
der	ART	die
elektronischen	ADJA	elektronisch
Anbindung	NN	Anbindung
und	KON	und
den	ART	die
zu	APPR	zu
übermittelnden	ADJA	übermittelnd
Datensätzen	NN	Datensatz
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
Mindeststandards	NN	Mindeststandard
festsetzen	VVINF	festsetzen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auch	ADV	auch
der	ART	die
Zugriff	NN	Zugriff
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
auf	APPR	auf
einzelne	ADJA	einzeln
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
auf	APPR	auf
10	CARD	10
Jahre	NN	Jahr
verteilten	ADJA	verteilt
Kosten	NN	Kosten
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
den	ART	die
laufenden	ADJA	laufend
Betrieb	NN	Betrieb
des	ART	die
Datenrechenzentrums	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
dem	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grundlage	NN	Grundlage
einer	ART	eine
durchzuführenden	ADJA	durchzuführend
Abrechnung	NN	Abrechnung
über	APPR	über
die	ART	die
durch	APPR	durch
ihn	PPER	er
verursachten	ADJA	verursacht
Kosten	NN	Kosten
jährlich	ADJD	jährlich
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
16	CARD	16
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
die	ART	die
übertragenen	ADJA	übertragen
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
Spielbedingungen	NN	Spielbedingung
aufzustellen	VVIZU	aufstellen
;	$.	;
diese	PDS	diese
bedürfen	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
vorherigen	ADJA	vorherig
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	APPR	bis
4.	ADJA	4.
Die	ART	die
bewilligten	ADJA	bewilligt
Spielbedingungen	NN	Spielbedingung
sind	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Amtsblatt	NN	Amtsblatt
zur	APPRART	zu
Wiener	ADJA	Wiener
Zeitung	NN	Zeitung
zu	PTKZU	zu
verlautbaren	VVINF	verlautbaren
und	KON	und
in	APPR	in
den	ART	die
Geschäftslokalen	NN	Geschäftslokal
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
und	KON	und
bei	APPR	bei
seinen	PPOSAT	sein
Vertriebsstellen	NN	Vertriebsstelle
(	$(	(
Annahmestellen	NN	Annahmestelle
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Einsicht	NN	Einsicht
aufzulegen	VVIZU	auflegen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	NN	B
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
der	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJD	<unknown>
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
“	NN	<unknown>
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJD	<unknown>
außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
“	ADJD	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
c	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
10	CARD	10
)	$(	)
Die	ART	die
Ziehungen	NN	Ziehung
des	ART	die
Lottos	NN	Lotto
,	$,	,
des	ART	die
Zusatzspieles	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Klassenlotterie	NN	Klassenlotterie
,	$,	,
des	ART	die
Zahlenlottos	NN	Zahlenlotto
,	$,	,
des	ART	die
Bingos	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Nummernlotterien	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Ersatzziehungen	NN	<unknown>
des	ART	die
Totos	NN	Toto
und	KON	und
Ziehungen	NN	Ziehung
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
13	CARD	13
sind	VAFIN	sein
unter	APPR	unter
Aufsicht	NN	Aufsicht
eines	ART	eine
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Notars	NN	Notar
durchzuführen	VVIZU	durchführen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
17	CARD	17
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
der	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
bilden	VVFIN	bilden
für	APPR	für
die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
1	CARD	1
bis	KON	bis
6	CARD	6
genannten	ADJA	genannt
Ausspielungen	NN	<unknown>
die	ART	die
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
der	ART	die
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
während	APPR	während
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
7	CARD	7
genannten	ADJA	genannt
Ausspielungen	NN	<unknown>
die	ART	die
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
die	ART	die
im	APPRART	in
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
dem	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
zugekommenen	ADJA	<unknown>
Einsätze	NN	Einsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
ausgezahlten	ADJA	ausgezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
beträgt	VVFIN	betragen
:	$.	:
für	APPR	für
Lotto	NN	Lotto
,	$,	,
Toto	NN	Toto
und	KON	und
Zusatzspiel	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
8\line	NE	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
ersten	ADJA	erst
400	CARD	400
Millionen	NN	Million
Euro	NN	Euro
für	APPR	für
alle	PIAT	all
weiteren	ADJA	weit
Beträge	NN	Betrag
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
für	APPR	für
Sofortlotterien	NN	<unknown>
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
für	APPR	für
die	ART	die
Klassenlotterie	NN	Klassenlotterie
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
für	APPR	für
das	ART	die
Zahlenlotto	NN	Zahlenlotto
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
für	APPR	für
Nummernlotterien	NN	<unknown>
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
für	APPR	für
Bingo	NN	<unknown>
und	KON	und
Keno	NE	Keno
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
für	APPR	für
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
nach	APPR	nach
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
c	ADJA	<unknown>
)	$(	)
In	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
dem	ART	die
Finanzamt	NN	Finanzamt
für	APPR	für
Gebühren	NN	Gebühr
und	KON	und
Verkehrsteuern	NN	Verkehrsteuer
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
dem	ART	die
Finanzamt	NN	Finanzamt
für	APPR	für
Gebühren	NN	Gebühr
,	$,	,
Verkehrsteuern	NN	Verkehrsteuer
und	KON	und
Glücksspiel	NN	Glücksspiel
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
d	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Die	ART	die
Konzessionsabgabe	NN	Konzessionsabgabe
ist	VAFIN	sein
jeweils	ADV	jeweils
am	APPRART	an
20.	ADJA	20.
des	ART	die
der	ART	die
Leistung	NN	Leistung
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
folgenden	ADJA	folgend
Kalendermonats	NN	Kalendermonat
fällig	ADJD	fällig
;	$.	;
bei	APPR	bei
Sofortlotterien	NN	<unknown>
berechnet	VVFIN	berechnen
sich	PRF	sich
die	ART	die
Frist	NN	Frist
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
,	$,	,
in	APPR	in
dem	PRELS	die
im	APPRART	in
Verhältnis	NN	Verhältnis
zwischen	APPR	zwischen
Konzessionär	NN	<unknown>
und	KON	und
Vertriebsstelle	NN	Vertriebsstelle
die	ART	die
Abrechenbarkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
geleisteten	ADJA	geleistet
Einsätze	NN	Einsatz
eingetreten	VVPP	eintreten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
15.	ADJA	15.
März	NN	März
des	ART	die
Folgejahres	NN	Folgejahr
für	APPR	für
das	ART	die
abgelaufene	ADJA	abgelaufen
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
eine	ART	eine
Steuererklärung	NN	Steuererklärung
abzugeben	VVIZU	abgeben
,	$,	,
die	PRELS	die
alle	PIS	alle
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
endenden	ADJA	endend
Veranlagungszeiträume	NN	Veranlagungszeitraum
zu	PTKZU	zu
erfassen	VVINF	erfassen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Erklärung	NN	Erklärung
gilt	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Jahresabgabenerklärung	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
e	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
trägt	VVFIN	tragen
die	ART	die
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
57	CARD	@card@
für	APPR	für
die	ART	die
durchgeführten	ADJA	durchgeführt
Glücksspiele	NN	Glücksspiel
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
21	CARD	21
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJD	<unknown>
zwölf	CARD	zwölf
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
das	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJD	<unknown>
fünfzehn	CARD	fünfzehn
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Der	ART	die
Inhalt	NN	Inhalt
des	ART	die
§	NN	§
22	CARD	22
wird	VAFIN	werden
zu	APPR	zu
§	NN	§
21	CARD	21
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
und	KON	und
in	APPR	in
§	NN	§
21	CARD	21
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
8	CARD	8
)	$(	)
Wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Gewinnermittlung	NN	Gewinnermittlung
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
eines	ART	eine
Lebendspiels	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
Z	NN	Z
3	CARD	3
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
elektronische	ADJA	elektronisch
Übertragung	NN	Übertragung
des	ART	die
Spiels	NN	Spiel
zur	APPRART	zu
Spielteilnahme	NN	<unknown>
innerhalb	APPR	innerhalb
der	ART	die
Spielbank	NN	Spielbank
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
den	ART	die
im	APPRART	in
Konzessionsbescheid	NN	<unknown>
bewilligten	ADJA	bewilligt
Glücksspielen	NN	Glücksspiel
außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Spielbanken	NN	Spielbank
oder	KON	oder
deren	PDAT	die
Zugänglichmachung	NN	<unknown>
außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Spielbanken	NN	Spielbank
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
22	CARD	22
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Pokersalon	NN	<unknown>
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
das	ART	die
Recht	NN	Recht
zum	APPRART	zu
Betrieb	NN	Betrieb
einer	ART	eine
weiteren	ADJA	weit
Spielbank	NN	Spielbank
durch	APPR	durch
Erteilung	NN	Erteilung
einer	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
21	CARD	21
übertragen	VVPP	übertragen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
er	PPER	er
diese	PDS	diese
zum	APPRART	zu
ausschließlichen	ADJA	ausschließlich
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Pokersalons	NN	<unknown>
für	APPR	für
Pokerspiele	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
Bankhalter	NN	Bankhalter
im	APPRART	in
Lebendspiel	NN	<unknown>
beschränkt	VVPP	beschränken
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
reduziert	VVFIN	reduzieren
sich	PRF	sich
das	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
eingezahlte	ADJA	eingezahlt
Grundkapital	NN	Grundkapital
auf	APPR	auf
mindestens	ADV	mindestens
5	CARD	5
Millionen	NN	Million
Euro	NN	Euro
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
entfällt	VVFIN	entfallen
der	ART	die
letzte	ADJA	letzt
Satz	NN	Satz
.	$.	.
§	NN	§
27	CARD	27
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Den	ART	die
Arbeitnehmern	NN	Arbeitnehmer
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
weiters	NN	<unknown>
untersagt	VVPP	untersagen
,	$,	,
von	APPR	von
den	ART	die
Spielern	NN	Spieler
Zuwendungen	NN	Zuwendung
,	$,	,
welcher	PRELS	welche
Art	NN	Art
auch	ADV	auch
immer	ADV	immer
,	$,	,
entgegen	PTKVZ	entgegen
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
jedoch	ADV	jedoch
gestattet	VVPP	gestatten|statten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Spieler	NN	Spieler
Zuwendungen	NN	Zuwendung
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Gesamtheit	NN	Gesamtheit
der	ART	die
Arbeitnehmer	NN	Arbeitnehmer
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
bestimmt	VVPP	bestimmen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
besonderen	ADJA	besonder
,	$,	,
für	APPR	für
diesen	PDAT	dies
Zweck	NN	Zweck
in	APPR	in
den	ART	die
Spielsälen	NN	<unknown>
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Behältern	NN	Behälter
hinterlegen	VVINF	hinterlegen
(	$(	(
Cagnotte	NE	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
bilden	VVFIN	bilden
die	ART	die
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
eines	ART	eine
jeden	PIAT	jed
Spielbankbetriebes	NN	<unknown>
,	$,	,
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
über	APPR	über
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
die	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
eines	ART	eine
jeden	PIAT	jed
Spielbankbetriebes	NN	<unknown>
.	$.	.
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
im	APPRART	in
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
dem	ART	die
Spielbankbetrieb	NN	<unknown>
zugekommenen	ADJA	<unknown>
Spieleinsätze	NN	Spieleinsatz
und	KON	und
die	ART	die
ihm	PPER	er
von	APPR	von
den	ART	die
Spielern	NN	Spieler
für	APPR	für
die	ART	die
Überlassung	NN	Überlassung
von	APPR	von
Spieleinrichtungen	NN	Spieleinrichtung
geleisteten	ADJA	geleistet
Vergütungen	NN	Vergütung
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
vom	APPRART	von
Spielbankbetrieb	NN	<unknown>
ausgezahlten	ADJA	ausgezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
und	KON	und
entweder	KON	entweder
jener	PDAT	jen
Einsätze	NN	Einsatz
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Form	NN	Form
besonders	ADV	besonders
gekennzeichneter	ADJD	gekennzeichneter
,	$,	,
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
nicht	PTKNEG	nicht
einlösbarer	ADJD	<unknown>
und	KON	und
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
Genehmigung	NN	Genehmigung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
von	APPR	von
der	ART	die
Spielbankunternehmung	NN	<unknown>
ausgegebener	ADJA	ausgegeben
Spielmarken	NN	Spielmarke
(	$(	(
Sonderjetons	NN	<unknown>
)	$(	)
geleistet	VVPP	leisten
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
eines	PIS	eine
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Betrages	NN	Betrag
für	APPR	für
jeden	PIAT	jed
registrierten	ADJA	registriert
Spielbankbesuch	NN	Spielbankbesuch
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Spielbankabgabe	NN	Spielbankabgabe
beträgt	VVFIN	betragen
30	CARD	30
vH	NN	<unknown>
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
31a	NE	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
31a	NE	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
Grundsatzbestimmung	NN	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Länder	NN	Land
und	KON	und
Gemeinden	NN	Gemeinde
dürfen	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
14	CARD	14
,	$,	,
21	CARD	21
und	KON	und
22	CARD	22
und	KON	und
deren	PDAT	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
sowie	KON	sowie
Vertriebspartner	NN	Vertriebspartner
weder	KON	weder
dem	ART	die
Grunde	NN	Grund
noch	ADV	noch
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
nach	APPR	nach
mit	APPR	mit
Landes-	TRUNC	Landes-
und	KON	und
Gemeindeabgaben	NN	Gemeindeabgabe
belasten	VVINF	belasten
,	$,	,
denen	PRELS	die
keine	PIAT	kein
andere	PIS	andere
Ursache	NN	Ursache
als	KOKOM	als
eine	ART	eine
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
konzessionierte	ADJA	konzessioniert
Ausspielung	NN	Ausspielung
zu	APPR	zu
Grunde	NN	Grund
liegt	VVFIN	liegen
.	$.	.
Davon	PAV	davon
abweichend	ADJD	abweichend
sind	VAFIN	sein
Fremdenverkehrsabgaben	NN	<unknown>
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
insoweit	KOUS	insoweit
die	ART	die
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
deren	PDAT	die
Spielteilnehmer	NN	Spielteilnehmer
und	KON	und
Vertriebspartner	NN	Vertriebspartner
sowohl	KON	sowohl
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Steuergegenstand	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Steuersatz	NN	Steuersatz
nicht	PTKNEG	nicht
umfangreicher	ADJD	umfangreich
als	KOKOM	als
die	ART	die
anderen	PIAT	ander
Abgabepflichtigen	NN	Abgabepflichtige
steuerlich	ADJD	steuerlich
belastet	VVPP	belasten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Nach	APPR	nach
§	NN	§
31a	NE	<unknown>
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
§	NN	§
31b	VVFIN	<unknown>
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Gemeinsame	ADJA	gemeinsam
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
§	NN	§
31b	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
14	CARD	14
,	$,	,
21	CARD	21
und	KON	und
22	CARD	22
haben	VAFIN	haben
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
über	APPR	über
Spenden	NN	Spende|Spenden
an	APPR	an
einzelne	ADJA	einzeln
Spendenempfänger	NN	Spendenempfänger
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
10	CARD	10
000	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
im	APPRART	in
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
15.	ADJA	15.
März	NN	März
des	ART	die
Folgejahres	NN	Folgejahr
jährlich	ADJD	jährlich
zu	PTKZU	zu
berichten	VVINF	berichten
.	$.	.
Dem	ART	die
Nationalrat	NN	Nationalrat
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
alle	PIAT	all
drei	CARD	drei
Jahre	NN	Jahr
eine	ART	eine
Liste	NN	Liste
dieser	PDAT	dies
Spendenempfänger	NN	Spendenempfänger
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
Gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
ist	VAFIN	sein
dem	ART	die
Nationalrat	NN	Nationalrat
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ein	ART	eine
Bericht	NN	Bericht
über	APPR	über
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
der	ART	die
Abgabenbehörden	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Bereich	NN	Bereich
verbotener	ADJA	verboten
Ausspielungen	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
diesbezügliche	ADJA	diesbezüglich
behördenübergreifende	ADJA	<unknown>
Zusammenarbeit	NN	Zusammenarbeit
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Arbeitnehmer	NN	Arbeitnehmer
von	APPR	von
Konzessionären	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhabern	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
14	CARD	14
,	$,	,
21	CARD	21
und	KON	und
22	CARD	22
dürfen	VMFIN	dürfen
in	APPR	in
den	ART	die
Betrieben	NN	Betrieb
ihrer	PPOSAT	ihr
Arbeitgeber	NN	Arbeitgeber
nicht	PTKNEG	nicht
am	APPRART	an
Spiel	NN	Spiel
teilnehmen	VVINF	teilnehmen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Personen	NN	Person
in	APPR	in
Dienstuniform	NN	Dienstuniform
haben	VAFIN	haben
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
ihres	PPOSAT	ihr
Dienstes	NN	Dienst
Zutritt	NN	Zutritt
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
in	APPR	in
begründeten	ADJA	begründet
Einzelfällen	NN	Einzelfall
mit	APPR	mit
Zustimmung	NN	Zustimmung
der	ART	die
Leitung	NN	Leitung
des	ART	die
Konzessionärs	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Bewilligungsinhabers	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
14	CARD	14
,	$,	,
21	CARD	21
und	KON	und
22.	ADJA	22.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Für	APPR	für
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Elektronischen	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
mit	APPR	mit
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
und	KON	und
von	APPR	von
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
haben	VAFIN	haben
der	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
14	CARD	14
und	KON	und
der	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Rahmenspielbedingungen	NN	<unknown>
aufzulegen	VVIZU	auflegen
und	KON	und
im	APPRART	in
Internet	NN	Internet
zu	PTKZU	zu
veröffentlichen	VVINF	veröffentlichen
.	$.	.
Auf	APPR	auf
Nachfrage	NN	Nachfrage
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Rahmenspielbedingungen	NN	<unknown>
den	ART	die
Spielteilnehmern	NN	<unknown>
in	APPR	in
den	ART	die
Standorten	NN	Standort
kostenfrei	ADJD	kostenfrei
auszuhändigen	VVIZU	aushändigen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
50	CARD	50
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
und	KON	und
10	CARD	10
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
9	CARD	9
)	$(	)
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
ist	VAFIN	sein
Partei	NN	Partei
in	APPR	in
allen	PIAT	all
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
vor	APPR	vor
Landesbehörden	NN	Landesbehörde
.	$.	.
(	$(	(
10	CARD	10
)	$(	)
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
den	ART	die
Informationsaustausch	NN	Informationsaustausch
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Form	NN	Form
der	ART	die
Übermittlung	NN	Übermittlung
der	ART	die
Berichte	NN	Bericht
und	KON	und
Dokumente	NN	Dokument
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
bis	KON	bis
8	CARD	8
)	$(	)
mit	APPR	mit
Verordnung	NN	Verordnung
regeln	VVINF	regeln
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
51	CARD	@card@
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
werden	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Wort	NN	Wort
„	ADJA	<unknown>
Glücksspielmonopol	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
die	ART	die
Worte	NN	Wort
„	NN	<unknown>
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
“	ADJD	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
die	ART	die
Z	NN	Z
4	CARD	4
:	$.	:
wer	PWS	wer
die	ART	die
Auflagen	NN	Auflage
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Glücksspiel	NN	Glücksspiel
trotz	APPR	trotz
Untersagung	NN	Untersagung
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
Zurücknahme	NN	Zurücknahme
der	ART	die
Spielbewilligung	NN	<unknown>
durchführt	VVFIN	durchführen
;	$.	;
”	ADJA	<unknown>
§	NN	§
54	CARD	54
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
“	ADJA	<unknown>
Einziehung	NN	Einziehung
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Gegenstände	NN	Gegenstand
,	$,	,
mit	APPR	mit
denen	PRELS	die
gegen	APPR	gegen
eine	ART	eine
oder	KON	oder
mehrere	PIAT	mehrer
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
verstoßen	VVPP	verstoßen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
Verhinderung	NN	Verhinderung
weiterer	ADJA	weit
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
einer	ART	eine
oder	KON	oder
mehrerer	PIAT	mehrer
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
einzuziehen	VVIZU	einziehen
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	ADV	denn
der	ART	die
Verstoß	NN	Verstoß
war	VAFIN	sein
geringfügig	ADJD	geringfügig
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Einziehung	NN	Einziehung
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
selbständigem	ADJA	selbständig
Bescheid	NN	Bescheid
zu	PTKZU	zu
verfügen	VVINF	verfügen
.	$.	.
Dieser	PDS	diese
ist	VAFIN	sein
all	PIAT	all
jenen	PDAT	jen
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
bekannten	ADJA	bekannt
Personen	NN	Person
zuzustellen	VVIZU	zustellen
,	$,	,
die	PRELS	die
ein	ART	eine
Recht	NN	Recht
auf	APPR	auf
die	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
Einziehung	NN	Einziehung
bedrohten	ADJA	bedroht
Gegenstände	NN	Gegenstand
haben	VAFIN	haben
oder	KON	oder
ein	ART	eine
solches	PIAT	solch
geltend	ADJD	geltend
machen	VVINF	machen
und	KON	und
kann	VMFIN	können
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
die	ART	die
Einziehung	NN	Einziehung
betroffen	VVPP	betreffen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
von	APPR	von
ihnen	PPER	sie
mit	APPR	mit
Berufung	NN	Berufung
angefochten	VVPP	anfechten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Kann	VMFIN	können
keine	PIS	keine
solche	PIAT	solch
Person	NN	Person
ermittelt	VVPP	ermitteln
werden	VAINF	werden
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Zustellung	NN	Zustellung
solcher	PIAT	solch
Bescheide	NN	Bescheid
durch	APPR	durch
öffentliche	ADJA	öffentlich
Bekanntmachung	NN	Bekanntmachung
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Eingezogene	ADJA	eingezogen
Gegenstände	NN	Gegenstand
sind	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Rechtskraft	NE	Rechtskraft
des	ART	die
Einziehungsbescheides	NN	<unknown>
binnen	APPR	binnen
Jahresfrist	NN	Jahresfrist
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
nachweislich	ADJD	nachweislich
zu	PTKZU	zu
vernichten	VVINF	vernichten
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
§	NN	§
54	CARD	54
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
gilt	VVFIN	gelten
auch	ADV	auch
für	APPR	für
vor	APPR	vor
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
beschlagnahmte	ADJA	beschlagnahmt
Gegenstände	NN	Gegenstand
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
56	CARD	56
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
entfällt	VVFIN	entfallen
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
“	ADJD	<unknown>
.	$.	.
§	NN	§
57	CARD	@card@
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Glücksspielabgaben	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Ausspielungen	NN	<unknown>
,	$,	,
an	APPR	an
denen	PRELS	die
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
unterliegen	VVFIN	unterliegen
-	$(	-
vorbehaltlich	APPR	vorbehaltlich
der	ART	die
folgenden	ADJA	folgend
Absätze	NN	Absatz
-	$(	-
einer	ART	eine
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
von	APPR	von
16	CARD	16
vH	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
Einsatz	NN	Einsatz
.	$.	.
Bei	APPR	bei
turnierförmiger	ADJA	<unknown>
Ausspielung	NN	Ausspielung
treten	VVFIN	treten
außerhalb	APPR	außerhalb
des	ART	die
Anwendungsbereiches	NN	<unknown>
von	APPR	von
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
an	APPR	an
Stelle	NN	Stelle
der	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
die	ART	die
in	APPR	in
Aussicht	NN	Aussicht
gestellten	ADJA	gestellt
vermögenswerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
(	$(	(
Gewinne	NN	Gewinn
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
,	$,	,
Waren	NN	Ware
oder	KON	oder
geldwerten	ADJA	<unknown>
Leistungen	NN	Leistung
)	$(	)
des	ART	die
Turniers	NN	Turnier
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
(	$(	(
elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
)	$(	)
,	$,	,
an	APPR	an
denen	PRELS	die
die	ART	die
Teilnahme	NN	Teilnahme
vom	APPRART	von
Inland	NN	Inland
aus	APZR	aus
erfolgt	VVPP	erfolgen
und	KON	und
die	ART	die
nicht	PTKNEG	nicht
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
beträgt	VVFIN	betragen
die	ART	die
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
40	CARD	40
vH	NN	<unknown>
der	ART	die
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
Besteht	VVFIN	bestehen
eine	ART	eine
Abgabenpflicht	NN	Abgabenpflicht
nach	APPR	nach
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
von	APPR	von
der	ART	die
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
befreit	VVPP	befreien
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
und	KON	und
für	APPR	für
elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
die	ART	die
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
-	$(	-
vorbehaltlich	APPR	vorbehaltlich
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
-	$(	-
30	CARD	30
vH	NN	<unknown>
der	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
und	KON	und
für	APPR	für
elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
die	ART	die
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
10	CARD	10
vH	NN	<unknown>
der	ART	die
um	APPR	um
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Umsatzsteuer	NN	Umsatzsteuer
verminderten	ADJA	vermindert
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
(	$(	(
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
einer	ART	eine
landesrechtlichen	ADJA	landesrechtlich
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
oder	KON	oder
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
von	APPR	von
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
einer	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
nach	APPR	nach
§	NN	§
14	CARD	14
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Regelung	NN	Regelung
von	APPR	von
Zuschlägen	NN	Zuschlag
der	ART	die
Länder	NN	Land
(	$(	(
Gemeinden	NN	Gemeinde
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
bleibt	VVFIN	bleiben
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Finanzausgleichsgesetzen	NN	<unknown>
vorbehalten	VVPP	vorbehalten
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Jahresbruttospieleinnahmen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Einsätze	NN	Einsatz
abzüglich	APPR	abzüglich
der	ART	die
ausgezahlten	ADJA	ausgezahlt
Gewinne	NN	Gewinn
eines	ART	eine
Kalenderjahres	NN	Kalenderjahr
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Ausspielungen	NN	<unknown>
in	APPR	in
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
konzessionierten	ADJA	konzessioniert
Spielbanken	NN	Spielbank
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
21	CARD	21
,	$,	,
Warenausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
sowie	KON	sowie
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Kartenspielen	NN	Kartenspiel|Kartenspielen
in	APPR	in
Turnierform	NN	Turnierform
zum	APPRART	zu
bloßen	ADJA	bloß
Zeitvertreib	NN	Zeitvertreib
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
sowie	KON	sowie
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
einer	ART	eine
landesrechtlichen	ADJA	landesrechtlich
Bewilligung	NN	Bewilligung
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Vorgabe	NN	Vorgabe
des	ART	die
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
vor	APPR	vor
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
befreit	VVPP	befreien
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Abweichend	ADJD	abweichend
von	APPR	von
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
gilt	VVFIN	gelten
für	APPR	für
die	ART	die
Glückspielabgabe	NN	<unknown>
für	APPR	für
elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
in	APPR	in
den	ART	die
Ländern	NN	Land
Kärnten	NE	Kärnten
,	$,	,
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
,	$,	,
Steiermark	NE	Steiermark
und	KON	und
Wien	NE	Wien
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
einer	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
nach	APPR	nach
§	NN	§
14	CARD	14
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2014	CARD	@card@
bzw.	KOKOM	bzw.
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2015	CARD	@card@
(	$(	(
§	NN	§
60	CARD	60
Abs.	NN	Abs.
25	CARD	25
Z	NN	Z
2	CARD	2
)	$(	)
Folgendes	NN	Folgende
:	$.	:
Wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Land	NN	Land
keine	PIAT	kein
Bewilligungen	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
vergeben	VVPP	vergeben
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
beträgt	VVFIN	betragen
der	ART	die
Steuersatz	NN	Steuersatz
25	CARD	25
vH	NN	<unknown>
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Land	NN	Land
die	ART	die
höchstzulässige	ADJA	höchstzulässig
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
Bewilligungen	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
vergeben	VVPP	vergeben
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
beträgt	VVFIN	betragen
der	ART	die
Steuersatz	NN	Steuersatz
10	CARD	10
vH	NN	<unknown>
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Land	NN	Land
nur	ADV	nur
einen	ART	eine
Teil	NN	Teil
der	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
möglichen	ADJA	möglich
Bewilligungen	NN	Bewilligung
vergeben	VVPP	vergeben
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Hundertsatz	NN	<unknown>
für	APPR	für
den	ART	die
Steuersatz	NN	Steuersatz
entsprechend	ADJD	entsprechend
dem	ART	die
Anteil	NN	Anteil
der	ART	die
vergebenen	ADJA	vergeben
möglichen	ADJA	möglich
Bewilligungen	NN	Bewilligung
zwischen	APPR	zwischen
10	CARD	10
und	KON	und
25	CARD	25
eingeschliffen	VVPP	einschleifen
und	KON	und
halbjährlich	ADJD	halbjährlich
nach	APPR	nach
folgender	ADJA	folgend
Formel	NN	Formel
berechnet	VVPP	berechnen
:	$.	:
10	CARD	10
+	KON	+
(	$(	(
15	CARD	15
x	ADJA	<unknown>
vergebene	ADJA	vergeben
Bewilligungen	NN	Bewilligung
/	$(	/
Höchstzahl	NN	Höchstzahl
der	ART	die
Bewilligungen	NN	Bewilligung
)	$(	)
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
des	ART	die
aktuellen	ADJA	aktuell
Steuersatzes	NN	Steuersatz
dem	ART	die
Konzessionär	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
jeweilige	ADJA	jeweilig
Halbjahr	NN	Halbjahr
bis	APPR	bis
1.	ADJA	1.
Februar	NN	Februar
und	KON	und
1.	ADJA	1.
August	NN	August
verbindlich	ADJD	verbindlich
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
§	NN	§
59	CARD	59
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
in	APPR	in
Z	NN	Z
1	CARD	1
,	$,	,
erster	ADJA	erst
Teilstrich	NN	<unknown>
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJD	<unknown>
oder	KON	oder
der	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
)	$(	)
“	NN	<unknown>
ergänzt	VVPP	ergänzen
.	$.	.
In	APPR	in
§	NN	§
60	CARD	60
lautet	VVFIN	lauten
Abs.	NN	Abs.
24	CARD	24
und	KON	und
es	PPER	es
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
25	CARD	25
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
24	CARD	24
)	$(	)
Bis	APPR	bis
zur	APPRART	zu
Erteilung	NN	Erteilung
einer	ART	eine
Konzession	NN	Konzession
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
22	CARD	22
steht	VVFIN	stehen
§	NN	§
2	CARD	2
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
dem	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Pokersalons	NN	<unknown>
für	APPR	für
Pokerspiele	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
Bankhalter	NN	Bankhalter
im	APPRART	in
Lebendspiel	NN	<unknown>
dann	ADV	dann
nicht	PTKNEG	nicht
entgegen	PTKVZ	entgegen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dieser	PDAT	dies
Betrieb	NN	Betrieb
bereits	ADV	bereits
auf	APPR	auf
Grundlage	NN	Grundlage
der	ART	die
Rechtslage	NN	Rechtslage
zum	APPRART	zu
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2010	CARD	@card@
zulässig	ADJD	zulässig
gewesen	VAPP	sein
wäre	VAFIN	sein
und	KON	und
bereits	ADV	bereits
vor	APPR	vor
dem	ART	die
15.	ADJA	15.
März	NN	März
2010	CARD	@card@
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
einer	ART	eine
aufrechten	ADJA	aufrecht
gewerberechtlichen	ADJA	gewerberechtlich
Bewilligung	NN	Bewilligung
erfolgt	VVPP	erfolgen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
25	CARD	25
)	$(	)
Nach	APPR	nach
erfolgter	ADJA	erfolgt
Notifikation	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
der	ART	die
RL	NN	<unknown>
98/34/EG	ADJA	<unknown>
(	$(	(
Nr.	NN	Nr.
2010/xxx/A	NN	<unknown>
)	$(	)
und	KON	und
nach	ADV	nach
am	PTKA	am
xx	ADJD	<unknown>
.	$.	.
xx	ADJD	<unknown>
.	$.	.
20xx	ADJA	<unknown>
abgelaufener	ADJA	abgelaufen
Sperrfirst	NN	<unknown>
des	ART	die
Art.	NN	Art.
8	CARD	8
RL	NN	<unknown>
98/34/EG	NN	<unknown>
treten	VVFIN	treten
die	ART	die
Änderungen	NN	Änderung
jeweils	ADV	jeweils
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/20xx	ADJD	<unknown>
,	$,	,
am	APPRART	an
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
Kundmachung	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2010	ADJD	<unknown>
,	$,	,
im	APPRART	in
Bundesgesetzblatt	NN	Bundesgesetzblatt
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
gelten	VVFIN	gelten
jedoch	ADV	jedoch
folgende	ADJA	folgend
Sonderbestimmungen	NN	Sonderbestimmung
:	$.	:
Zum	APPRART	zu
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2011	CARD	@card@
bestehende	ADJA	bestehend
VLT-Outlets	NN	<unknown>
oder	KON	oder
VLT-Outlets	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
bis	APPR	bis
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2010	CARD	@card@
vom	APPRART	von
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
genehmigt	VVPP	genehmigen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
spätestens	ADV	spätestens
mit	APPR	mit
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2014	CARD	@card@
den	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
des	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Dies	PDS	dies
gilt	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
dritter	ADJA	dritt
Satz	NN	Satz
für	APPR	für
zum	APPRART	zu
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2010	CARD	@card@
bereits	ADV	bereits
bestehende	ADJA	bestehend
VLT-Outlets	NN	<unknown>
.	$.	.
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
,	$,	,
die	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
landesgesetzlicher	ADJA	<unknown>
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
vor	APPR	vor
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
zugelassen	VVPP	zulassen
worden	VAPP	werden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
längstens	ADV	längstens
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2014	CARD	@card@
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
(	$(	(
Übergangszeit	NN	Übergangszeit
)	$(	)
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
einem	ART	eine
Bundesland	NN	Bundesland
die	ART	die
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
höchstzulässige	ADJA	höchstzulässig
Anzahl	NN	Anzahl
an	APPR	an
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
zum	APPRART	zu
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2009	CARD	@card@
um	APPR	um
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
das	ART	die
Doppelte	NN	Doppelte
überschritten	VVPP	überschreiten
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Bundesland	NN	Bundesland
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
,	$,	,
die	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
landesgesetzlicher	ADJA	<unknown>
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
vor	APPR	vor
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
zugelassen	VVPP	zulassen
worden	VAPP	werden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
längstens	ADV	längstens
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2015	CARD	@card@
betrieben	VVPP	betreiben
und	KON	und
bis	KOUS	bis
dahin	PAV	dahin
an	APPR	an
bereits	ADV	bereits
bestehenden	ADJA	bestehend
Standorten	NN	Standort
und	KON	und
im	APPRART	in
bestehenden	ADJA	bestehend
Ausmaß	NN	Ausmaß
auch	ADV	auch
verlängert	VVPP	verlängern
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
§	NN	§
31a	NE	<unknown>
tritt	VVFIN	treten
am	APPRART	an
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
Kundmachung	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2010	ADJD	<unknown>
,	$,	,
im	APPRART	in
Bundesgesetzblatt	NN	Bundesgesetzblatt
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Die	ART	die
Länder	NN	Land
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Ausführungsgesetze	NN	Ausführungsgesetz
zu	APPR	zu
§	NN	§
31a	NE	<unknown>
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2010	CARD	@card@
zu	PTKVZ	zu
erlassen	VVPP	erlassen
und	KON	und
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2010	ADJD	<unknown>
,	$,	,
allerdings	ADV	allerdings
nach	APPR	nach
dem	ART	die
30.	ADJA	30.
Juni	NN	Juni
2010	CARD	@card@
kundgemacht	VVPP	<unknown>
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dann	ADV	dann
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Ausführungsgesetze	NN	Ausführungsgesetz
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
sechs	CARD	sechs
Monaten	NN	Monat
vom	APPRART	von
Tag	NN	Tag
der	ART	die
Kundmachung	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
und	KON	und
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
§	NN	§
57	CARD	@card@
und	KON	und
die	ART	die
Änderung	NN	Änderung
in	APPR	in
§	NN	§
59	CARD	59
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2010	ADJD	<unknown>
,	$,	,
treten	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2011	CARD	@card@
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
§	NN	§
57	CARD	@card@
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
tritt	VVFIN	treten
für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
einer	ART	eine
landesrechtlichen	ADJA	landesrechtlich
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
vor	APPR	vor
diesem	PDAT	dies
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
erst	ADV	erst
ein	ART	eine
Jahr	NN	Jahr
nach	APPR	nach
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
eines	ART	eine
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
über	APPR	über
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Der	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Finanzen	NN	Finanz
kann	VMFIN	können
zur	APPRART	zu
Evaluierung	NN	<unknown>
der	ART	die
Auswirkungen	NN	Auswirkung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Jahr	NN	Jahr
2014	CARD	@card@
einen	ART	eine
Evaluierungsbeirat	NN	<unknown>
einsetzen	VVINF	einsetzen
.	$.	.
Die	ART	die
Änderungen	NN	Änderung
in	APPR	in
§	NN	§
17	CARD	17
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2010	ADJD	<unknown>
,	$,	,
treten	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2011	CARD	@card@
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
2	CARD	2
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Finanzausgleichsgesetzes	NN	Finanzausgleichsgesetz
2008	CARD	@card@
Das	ART	die
Finanzausgleichsgesetz	NN	Finanzausgleichsgesetz
2008	CARD	@card@
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
103/2007	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xx/20xx	ADJD	<unknown>
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
§	NN	§
7	CARD	7
Z	NN	Z
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
die	ART	die
Stempel-	TRUNC	Stempel-
und	KON	und
Rechtsgebühren	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Glücksspielabgabe	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Konsulargebühren	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Punzierungsgebühren	NN	<unknown>
,	$,	,
Eingabengebühren	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
dem	ART	die
Verfassungsgerichtshofgesetz	NN	<unknown>
1953	CARD	@card@
und	KON	und
dem	ART	die
Verwaltungsgerichtshofgesetz	NN	<unknown>
1985	CARD	1985
,	$,	,
der	ART	die
Verwaltungskostenbeitrag	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
118	CARD	@card@
der	ART	die
Bundesabgabenordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Gerichts-	TRUNC	Gerichts-
und	KON	und
Justizverwaltungsgebühren	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
alle	PIAT	all
sonstigen	ADJA	sonstig
Gebühren	NN	Gebühr
und	KON	und
gebührenartigen	ADJA	<unknown>
Einnahmen	NN	Einnahme
der	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Zweige	NN	Zweig
der	ART	die
unmittelbaren	ADJA	unmittelbar
Bundesverwaltung	NN	Bundesverwaltung
,	$,	,
die	ART	die
Straßenbenützungsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Altlastenbeitrag	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Sicherheitsabgabe	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Verkehrssicherheitsabgabe	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
48a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
Kraftfahrgesetzes	NN	<unknown>
1967	CARD	@card@
)	$(	)
,	$,	,
der	ART	die
Straßenverkehrsbeitrag	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Sonderabgabe	NN	Sonderabgabe
von	APPR	von
Erdöl	NN	Erdöl
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
13	CARD	13
entfällt	VVFIN	entfallen
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
13	CARD	13
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Zuschlagsabgaben	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Zuschläge	NN	Zuschlag
zu	APPR	zu
diesen	PDAT	dies
Abgaben	NN	Abgabe
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Das	ART	die
Ausmaß	NN	Ausmaß
der	ART	die
Zuschläge	NN	Zuschlag
darf	VMFIN	dürfen
150	CARD	150
%	NN	%
zur	APPRART	zu
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigen	VVINF	übersteigen
und	KON	und
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
den	ART	die
Landesgesetzgeber	NN	Landesgesetzgeber
sowohl	KON	sowohl
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
allfälliger	ADJA	allfällig
Anteile	NN	Anteil
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
für	APPR	für
alle	PIAT	all
Steuertatbestände	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Landes	NN	Land
einheitlich	ADJD	einheitlich
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
Solange	KOUS	solange
Video	NN	Video
Lotterie	NN	Lotterie
Terminals	NN	Terminal
nicht	PTKNEG	nicht
an	APPR	an
die	ART	die
Bundesrechenzentrum	NN	<unknown>
GmbH	NN	GmbH
angeschlossen	VVPP	anschließen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
allfällige	ADJA	allfällig
Anteile	NN	Anteil
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
nicht	PTKNEG	nicht
nach	APPR	nach
dem	ART	die
örtlichen	ADJA	örtlich
Aufkommen	NN	Aufkommen
aufgeteilt	VVPP	aufteilen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Erträge	NN	Ertrag
aus	APPR	aus
den	ART	die
Zuschlägen	NN	Zuschlag
der	ART	die
Länder	NN	Land
(	$(	(
Gemeinden	NN	Gemeinde
)	$(	)
werden	VAFIN	werden
von	APPR	von
der	ART	die
Finanzverwaltung	NN	Finanzverwaltung
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
im	APPRART	in
jeweils	ADV	jeweils
darauf	PAV	darauf
folgenden	ADJA	folgend
Monat	NN	Monat
überwiesen	VVPP	überweisen
.	$.	.
Insoweit	KOUS	insoweit
die	ART	die
Landesgesetzgebung	NN	Landesgesetzgebung
eine	ART	eine
Beteiligung	NN	Beteiligung
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
an	APPR	an
den	ART	die
Zuschlägen	NN	Zuschlag
vorsieht	VVFIN	vorsehen
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
diese	PDAT	dies
Anteile	NN	Anteil
vom	APPRART	von
Land	NN	Land
an	APPR	an
die	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
weitergeleitet	VVPP	weiterleiten
.	$.	.
Die	ART	die
Behörden	NN	Behörde
der	ART	die
Bundesfinanzverwaltung	NN	Bundesfinanzverwaltung
sind	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
dem	ART	die
Land	NN	Land
die	ART	die
für	APPR	für
eine	ART	eine
Aufteilung	NN	Aufteilung
nach	APPR	nach
dem	ART	die
gemeindeweisen	NN	<unknown>
örtlichen	ADJA	örtlich
Aufkommen	NN	Aufkommen
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Daten	NN	Datum
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Abweichend	ADJD	abweichend
von	APPR	von
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Ausmaß	NN	Ausmaß
der	ART	die
Zuschläge	NN	Zuschlag
für	APPR	für
elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
GSpG	NN	<unknown>
)	$(	)
in	APPR	in
den	ART	die
Ländern	NN	Land
Kärnten	NE	Kärnten
,	$,	,
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
,	$,	,
Steiermark	NE	Steiermark
und	KON	und
Wien	NE	Wien
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Übergangszeit	NN	Übergangszeit
am	APPRART	an
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2014	CARD	@card@
bzw.	KOKOM	bzw.
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2015	CARD	@card@
(	$(	(
§	NN	§
60	CARD	60
Abs.	NN	Abs.
25	CARD	25
Z	NN	Z
2	CARD	2
des	ART	die
Glücksspielgesetzes	NN	<unknown>
(	$(	(
GSpG	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
620/1989	CARD	@card@
)	$(	)
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Wert	NN	Wert
begrenzt	ADJD	begrenzt
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
die	ART	die
Summe	NN	Summe
aus	APPR	aus
den	ART	die
Steuersätzen	NN	Steuersatz
für	APPR	für
die	ART	die
Stammabgabe	NN	Stammabgabe
und	KON	und
für	APPR	für
den	ART	die
Zuschlag	NN	Zuschlag
in	APPR	in
Summe	NN	Summe
25	CARD	25
vH	NN	<unknown>
erreicht	VVPP	erreichen
,	$,	,
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Zuschläge	NN	Zuschlag
für	APPR	für
Landesausspielungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
einerseits	ADV	einerseits
und	KON	und
für	APPR	für
elektronische	ADJA	elektronisch
Lotterien	NN	Lotterie
über	APPR	über
Video-Lotterie-Terminals	NN	<unknown>
andererseits	ADV	andererseits
so	ADV	so
festzulegen	VVIZU	festlegen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
für	APPR	für
beiden	PIAT	beid
Arten	NN	Art
von	APPR	von
Ausspielungen	NN	<unknown>
die	ART	die
Summen	NN	Summe|Summen
aus	APPR	aus
den	ART	die
Steuersätzen	NN	Steuersatz
für	APPR	für
die	ART	die
Stammabgabe	NN	Stammabgabe
und	KON	und
für	APPR	für
den	ART	die
Zuschlag	NN	Zuschlag
gleich	ADJD	gleich
hoch	ADJD	hoch
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Lustbarkeitsabgaben	NN	<unknown>
(	$(	(
Vergnügungssteuern	NN	Vergnügungssteuer
)	$(	)
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z	NN	Z
8	CARD	8
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Hundertteilen	NN	<unknown>
des	ART	die
Eintrittsgeldes	NN	Eintrittsgeld
erhoben	VVPP	erheben
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
allgemein	ADJD	allgemein
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ausmaß	NN	Ausmaß
von	APPR	von
25	CARD	25
%	NN	%
,	$,	,
bei	APPR	bei
Filmvorführungen	NN	Filmvorführung
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ausmaß	NN	Ausmaß
von	APPR	von
10	CARD	10
%	NN	%
des	ART	die
Eintrittsgeldes	NN	Eintrittsgeld
mit	APPR	mit
Ausschluss	NN	Ausschluß
der	ART	die
Abgabe	NN	Abgabe
.	$.	.
Ausgenommen	ADV	ausgenommen
sind	VAFIN	sein
Lustbarkeitsabgaben	NN	<unknown>
für	APPR	für
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
von	APPR	von
Theatern	NN	Theater
,	$,	,
die	PRELS	die
aus	APPR	aus
Mitteln	NN	Mittel|Mitteln
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
,	$,	,
eines	ART	eine
Landes	NN	Land
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Gemeinde	NN	Gemeinde
regelmäßige	ADJA	regelmäßig
Zuschüsse	NN	Zuschuß
erhalten	VVPP	erhalten
,	$,	,
sowie	KON	sowie
für	APPR	für
Ausspielungen	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
GSpG	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
Konzessionäre	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
14	CARD	14
,	$,	,
21	CARD	21
und	KON	und
22	CARD	22
GSpG	NN	<unknown>
;	$.	;
“	NN	<unknown>
Nach	APPR	nach
§	NN	§
22a	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
§	NN	§
22b	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
22b	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Bund	NN	Bund
gewährt	VVFIN	gewähren
den	ART	die
Ländern	NN	Land
Kärnten	NE	Kärnten
,	$,	,
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
,	$,	,
Steiermark	NE	Steiermark
und	KON	und
Wien	NE	Wien
unter	APPR	unter
folgenden	ADJA	folgend
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
eine	ART	eine
Bedarfszuweisung	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Aufrechterhaltung	NN	Aufrechterhaltung
oder	KON	oder
Wiederherstellung	NN	Wiederherstellung
des	ART	die
Gleichgewichts	NN	Gleichgewicht
im	APPRART	in
Haushalt	NN	Haushalt
:	$.	:
Für	APPR	für
Kärnten	NE	Kärnten
,	$,	,
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
und	KON	und
Steiermark	NE	Steiermark
gilt	VVFIN	gelten
Folgendes	NN	Folgende
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Die	ART	die
jährlichen	ADJA	jährlich
Einnahmen	NN	Einnahme
des	ART	die
Landes	NN	Land
und	KON	und
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
dieses	PDAT	dies
Landes	NN	Land
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Zuschlag	NN	Zuschlag
zur	APPRART	zu
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
geringer	ADJD	gering
als	KOKOM	als
der	ART	die
Garantiebetrag	NN	<unknown>
des	ART	die
Landes	NN	Land
.	$.	.
b	NE	B
)	$(	)
c	NE	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Garantiebeträge	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
aliquot	NE	<unknown>
gekürzt	VVPP	kürzen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
einem	ART	eine
Land	NN	Land
das	ART	die
Höchstausmaß	NN	<unknown>
des	ART	die
Zuschlags	NN	Zuschlag
nicht	PTKNEG	nicht
ausgeschöpft	VVPP	ausschöpfen
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
höchstzulässige	ADJA	höchstzulässig
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
5	CARD	5
GSpG	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
erreicht	VVPP	erreichen
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
von	APPR	von
den	ART	die
Konzessionären	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
den	ART	die
Bewilligungen	NN	Bewilligung
die	ART	die
Bedingungen	NN	Bedingung
für	APPR	für
den	ART	die
Spielverlauf	NN	Spielverlauf
unter	APPR	unter
den	ART	die
Grenzen	NN	Grenze
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
GSpG	NN	<unknown>
bleiben	VVINF	bleiben
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
einem	ART	eine
Land	NN	Land
die	ART	die
Gesamtzahl	NN	Gesamtzahl
an	APPR	an
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
die	ART	die
Höchstzahl	NN	Höchstzahl
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
GSpG	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Übergangszeit	NN	Übergangszeit
(	$(	(
§	NN	§
60	CARD	60
Abs.	NN	Abs.
25	CARD	25
Z	NN	Z
2	CARD	2
GSpG	NN	<unknown>
)	$(	)
überschreitet	VVFIN	überschreiten
,	$,	,
so	ADV	so
kürzen	VVFIN	kürzen
die	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
aus	APPR	aus
den	ART	die
Vergnügungssteuern	NN	Vergnügungssteuer
des	ART	die
Landes	NN	Land
und	KON	und
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
aus	APPR	aus
jenen	PDAT	jen
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
die	ART	die
aliquotierte	ADJA	<unknown>
Garantiesumme	NN	Garantiesumme
,	$,	,
mit	APPR	mit
denen	PRELS	die
die	ART	die
Höchstzahl	NN	Höchstzahl
nach	APPR	nach
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
GSpG	NN	<unknown>
überschritten	VVPP	überschreiten
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
als	KOKOM	als
Einnahmen	NN	Einnahme
aus	APPR	aus
den	ART	die
Vergnügungssteuern	NN	Vergnügungssteuer
gelten	VVFIN	gelten
diejenigen	PDS	diejenigen
,	$,	,
die	PRELS	die
bei	APPR	bei
Ausnützen	NN	Ausnützen
des	ART	die
landesgesetzlich	ADJD	<unknown>
geregelten	ADJA	geregelt
Höchstausmaßes	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
Stand	NN	Stand
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2010	CARD	@card@
zu	PTKZU	zu
erzielen	VVINF	erzielen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
d	NE	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Bedarfszuweisung	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
100	CARD	100
%	NN	%
der	ART	die
Differenz	NN	Differenz
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
Garantiebetrag	NN	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
der	ART	die
Länder	NN	Land
und	KON	und
Gemeinden	NN	Gemeinde
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Zuschlag	NN	Zuschlag
.	$.	.
Für	APPR	für
Wien	NE	Wien
gilt	VVFIN	gelten
Folgendes	NN	Folgende
:	$.	:
a	FM	a
)	$(	)
Die	ART	die
jährlichen	ADJA	jährlich
Einnahmen	NN	Einnahme
Wiens	NE	Wien
(	$(	(
als	KOKOM	als
Land	NN	Land
und	KON	und
Gemeinde	NN	Gemeinde
)	$(	)
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Zuschlag	NN	Zuschlag
zur	APPRART	zu
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
)	$(	)
und	KON	und
aus	APPR	aus
den	ART	die
Vergnügungssteuern	NN	Vergnügungssteuer
aus	APPR	aus
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
sind	VAFIN	sein
geringer	ADJD	gering
als	KOKOM	als
der	ART	die
Garantiebetrag	NN	<unknown>
des	ART	die
Landes	NN	Land
.	$.	.
b	NE	B
)	$(	)
Der	ART	die
jährliche	ADJA	jährlich
Garantiebetrag	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
55,0	CARD	@card@
Millionen	NN	Million
Euro	NN	Euro
.	$.	.
c	NE	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Bedarfszuweisung	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
100	CARD	100
%	NN	%
der	ART	die
Differenz	NN	Differenz
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
Garantiebetrag	NN	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
Wiens	NE	Wien
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Zuschlag	NN	Zuschlag
und	KON	und
Vergnügungssteuern	NN	Vergnügungssteuer
aus	APPR	aus
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
.	$.	.
Dieser	PDAT	dies
Prozentsatz	NN	Prozentsatz
wird	VAFIN	werden
aliquot	NE	<unknown>
gekürzt	VVPP	kürzen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
das	ART	die
Höchstausmaß	NN	<unknown>
des	ART	die
Zuschlags	NN	Zuschlag
nicht	PTKNEG	nicht
ausgeschöpft	VVPP	ausschöpfen
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
höchstzulässige	ADJA	höchstzulässig
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
5	CARD	5
GSpG	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
erreicht	VVPP	erreichen
wird	VAFIN	werden
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
Glücksspielautomaten	NN	Glücksspielautomat
von	APPR	von
den	ART	die
Konzessionären	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
d	NE	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Bedarfszuweisung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
den	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
aus	APPR	aus
der	ART	die
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
Standorten	NN	Standort
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
begrenzt	ADJD	begrenzt
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
zeitliche	ADJA	zeitlich
Abgrenzung	NN	Abgrenzung
der	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
aus	APPR	aus
den	ART	die
Zuschlägen	NN	Zuschlag
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
aus	APPR	aus
Zuschlägen	NN	Zuschlag
der	ART	die
Finanzbehörden	NN	Finanzbehörde
des	ART	die
Bundes	NN	Bund
bestimmend	ADJD	bestimmend
.	$.	.
Der	ART	die
Bund	NN	Bund
überweist	VVFIN	überweisen
bis	APPR	bis
20.	ADJA	20.
November	NN	November
eines	ART	eine
jeden	PIAT	jed
Jahres	NN	Jahr
einen	ART	eine
Vorschuss	NN	Vorschuß
in	APPR	in
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
90	CARD	90
%	NN	%
der	ART	die
geschätzten	ADJA	geschätzt
Bedarfszuweisung	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Differenz	NN	Differenz
zum	APPRART	zu
endgültigen	ADJA	endgültig
Jahresbetrag	NN	Jahresbetrag
ist	VAFIN	sein
bis	APPR	bis
28.	ADJA	28.
Februar	NN	Februar
des	ART	die
folgenden	ADJA	folgend
Jahres	NN	Jahr
zu	PTKZU	zu
überweisen	VVINF	überweisen
.	$.	.
Ein	ART	eine
Anteil	NN	Anteil
der	ART	die
Bedarfszuweisung	NN	<unknown>
,	$,	,
der	PRELS	die
dem	ART	die
Anteil	NN	Anteil
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
am	APPRART	an
Zuschlag	NN	Zuschlag
zur	APPRART	zu
Bundesautomaten-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
VLT-Abgabe	NN	<unknown>
entspricht	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
den	ART	die
Ländern	NN	Land
für	APPR	für
Bedarfszuweisungen	NN	<unknown>
an	APPR	an
Gemeinden	NN	Gemeinde
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Nach	APPR	nach
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1a	NE	1a
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
1b	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
(	$(	(
1b	NN	<unknown>
)	$(	)
§	NN	§
7	CARD	7
Z	NN	Z
2	CARD	2
und	KON	und
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
des	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2010	ADJD	<unknown>
treten	VVFIN	treten
am	APPRART	an
Tag	NN	Tag
nach	APPR	nach
Kundmachung	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
xxx/2010	ADJD	<unknown>
,	$,	,
im	APPRART	in
Bundesgesetzblatt	NN	Bundesgesetzblatt
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
und	KON	und
§	NN	§
22b	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
dieses	PDAT	dies
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
treten	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2011	CARD	@card@
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
§	NN	§
13	CARD	13
tritt	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2010	CARD	@card@
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
“	NN	<unknown>
