Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Bundesministerin	NN	Bundesministerin
für	APPR	für
Frauenangelegenheiten	NN	Frauenangelegenheit
und	KON	und
Verbraucherschutz	NN	Verbraucherschutz
,	$,	,
mit	APPR	mit
der	PRELS	die
die	ART	die
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung	NN	<unknown>
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
§§	ADJA	<unknown>
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
und	KON	und
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
des	ART	die
Lebensmittelgesetzes	NN	Lebensmittelgesetz
1975	CARD	1975
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.86	NN	<unknown>
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
63/1998	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Einvernehmen	NN	Einvernehmen
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Land-	TRUNC	Land-
und	KON	und
Forstwirtschaft	NN	Forstwirtschaft
verordnet	VVPP	verordnen
:	$.	:
Die	ART	die
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
747/1995	CARD	@card@
,	$,	,
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
228/1997	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
§	NN	§
6	CARD	6
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
pflanzlicher	ADJA	pflanzlich
und	KON	und
tierischer	ADJA	tierisch
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
jedoch	ADV	jedoch
der	ART	die
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
747/1995	CARD	@card@
,	$,	,
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
228/1997	CARD	@card@
,	$,	,
entsprechen	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
bis	APPR	bis
30.	ADJA	30.
September	NN	September
1999	CARD	1999
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
"	$(	"
Nach	APPR	nach
§	NN	§
6	CARD	6
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
§	NN	§
7	CARD	7
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Durch	APPR	durch
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
/1999	CARD	@card@
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
nachstehende	ADJA	nachstehend
Richtlinien	NN	Richtlinie
umgesetzt	VVPP	umsetzen
:	$.	:
96/32/EG	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Änderung	NN	Änderung
von	APPR	von
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
76/895/EWG	NE	<unknown>
zur	APPRART	zu
Festsetzung	NN	Festsetzung
von	APPR	von
Höchstgehalten	NN	<unknown>
an	APPR	an
Rückständen	NN	Rückstand
von	APPR	von
Schädlingsbekämpfungsmitteln	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
in	APPR	in
und	KON	und
auf	APPR	auf
Obst	NN	Obst
und	KON	und
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
sowie	KON	sowie
zur	APPRART	zu
Änderung	NN	Änderung
von	APPR	von
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
90/642/EWG	NE	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
Festsetzung	NN	Festsetzung
von	APPR	von
Höchstgehalten	NN	<unknown>
an	APPR	an
Rückständen	NN	Rückstand
von	APPR	von
Schädlingsbekämpfungsmitteln	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
auf	PTKVZ	auf
und	KON	und
in	APPR	in
bestimmten	ADJA	bestimmt
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
pflanzlichen	ADJA	pflanzlich
Ursprungs	NN	Ursprung
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
Obst	NN	Obst
und	KON	und
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
sowie	KON	sowie
zur	APPRART	zu
Erstellung	NN	Erstellung
von	APPR	von
Höchstgehalten	NN	<unknown>
;	$.	;
96/33/EG	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
Anhänge	NN	Anhang
der	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
86/362/EWG	NE	<unknown>
und	KON	und
86/363/EWG	NE	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
Festsetzung	NN	Festsetzung
von	APPR	von
Höchstgehalten	NN	<unknown>
an	APPR	an
Rückständen	NN	Rückstand
von	APPR	von
Schädlingsbekämpfungsmitteln	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
auf	PTKVZ	auf
und	KON	und
in	APPR	in
Getreide	NN	Getreide
sowie	KON	sowie
Lebensmitteln	NN	Lebensmittel
tierischen	ADJA	tierisch
Ursprungs	NN	Ursprung
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
/1999	CARD	@card@
,	$,	,
wurde	VAFIN	werden
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
,	$,	,
welches	PRELS	welche
das	ART	die
Verfahren	NN	Verfahren
nach	APPR	nach
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
83/189/EWG	ADJD	<unknown>
kodifiziert	VVPP	kodifizieren
,	$,	,
unter	APPR	unter
der	ART	die
Notifikationsnummer	NN	<unknown>
98/465/A	NE	<unknown>
notifiziert	VVPP	notifizieren
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Stoffe	NN	Stoff
in	APPR	in
alphabetischer	ADJA	alphabetisch
Reihenfolge	NN	Reihenfolge
eingefügt	VVPP	einfügen
bzw.	KOKOM	bzw.
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Amidosulfuron	NE	<unknown>
1-(4,6-Dimethoxypyrimidin-2-yl)-3-mesyl(methyl)sulfamoylurea	NN	<unknown>
inkl.	APPR	inklusive
Mono-O-desmethylamidosulfuron	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Amidosulfuron	NN	<unknown>
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Azoxystrobin	NN	<unknown>
Methyl	NN	Methyl
(	$(	(
E)-2-	TRUNC	<unknown>
2	CARD	2
6-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxy	NN	<unknown>
phenyl	ADJA	<unknown>
-3-methoxyacrylate	ADJA	<unknown>
Trauben	NN	Traube
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Benomyl	NN	<unknown>
Methyl-1-(butylcarbamoyl	NN	<unknown>
)	$(	)
benzimidazol-2-yl-carbamat	ADJD	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Carbendazim	NE	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Trauben	NN	Traube
Carbendazim	NE	<unknown>
Methyl-benzimidazol-2-yl-carbamat	NE	<unknown>
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Rhabarbar	NN	<unknown>
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
Thiophanate-methyl	NN	<unknown>
Dimethyl-4,4-0-phenylen	NN	<unknown>
bis-(3-thioallophanat	NN	<unknown>
)	$(	)
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
,	$,	,
Hülsengemüse	NN	<unknown>
,	$,	,
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Kohl-	TRUNC	Kohl-
und	KON	und
Speiserüben	NN	<unknown>
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Kohl-sprossen	NN	<unknown>
,	$,	,
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Paprika	NN	Paprika
,	$,	,
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Pfirsich	NN	Pfirsich
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Schwarzwurzeln	NN	Schwarzwurzel
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Zuchtpilze	NN	Zuchtpilz
,	$,	,
Zwiebel	NN	Zwiebel
Melanzani	NE	<unknown>
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Gurken	NN	Gurke
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
,	$,	,
Kürbisse	NN	Kürbis
Zucchini	NN	<unknown>
Sojabohnen	NN	Sojabohne
sonstige	ADJA	sonstig
Chloridazon	NN	<unknown>
5-Amino-4-chlor-2-phenyl-2,3-dihydro-3-oxo-pyridazin	NN	<unknown>
5-Amino-4-chlor-2,3-dihydro-3-oxo-pyridazin	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Chloridazon	NN	<unknown>
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Mangold	NN	Mangold
,	$,	,
Rote	ADJA	rot
Rüben	NN	Rübe
sonstige	ADJA	sonstig
Chlormequat	NN	<unknown>
2-Chlorethyltrimethylammonium-ion	NN	<unknown>
Hafer	NN	Hafer
Birnen	NN	Birne
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Trauben	NN	Traube
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Oliven	NN	Olive
,	$,	,
Ölsaaten	NN	Ölsaat
,	$,	,
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Cyprodinil	NE	<unknown>
4-Cycloproyl--6-methyl-N-pyrimidin-2-yl)-phenyl-amin	NE	<unknown>
alle	PIAT	all
Demeton-O	ADJA	<unknown>
Demeton-O-sulfoxid	NN	<unknown>
Demeton-O-sulfon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-(2-ethyl-thio-ethyl)-	TRUNC	<unknown>
monothiophospaht	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-(ethylsulfinyl-ethyl)-	TRUNC	<unknown>
monothiophosphat	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-(2-ethyl-sulfonyl-ethyl)-	TRUNC	<unknown>
monothiophosphat	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Diazinon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-(2-isopropyl-6-methylpyrimidin-4-yl)-monothiophosphat	NN	<unknown>
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Blattgemüse	NN	<unknown>
und	KON	und
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Fruchtgemüse	NN	<unknown>
,	$,	,
Hülsengemüse	NN	<unknown>
(	$(	(
frisch	ADJD	frisch
)	$(	)
,	$,	,
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kiwis	NN	Kiwi
,	$,	,
Kohlgemüse	NN	Kohlgemüse
,	$,	,
Kohlrüben	NN	<unknown>
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Kren	NN	<unknown>
,	$,	,
Oliven	NN	Olive
,	$,	,
Pastinaken	NN	<unknown>
,	$,	,
Porree	NN	Porree
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Rote	ADJA	rot
Rüben	NN	Rübe
,	$,	,
Spargel	NN	Spargel
,	$,	,
Speiserüben	NN	<unknown>
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Zuchtpilze	NN	Zuchtpilz
,	$,	,
Zwiebelgemüse	NN	<unknown>
Heidelbeeren	NN	Heidelbeere
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
Getreide	NN	Getreide
außer	APPR	außer
Buchweizen	NN	Buchweizen
und	KON	und
Hirse	NN	Hirse
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Ölsaaten	NN	Ölsaat
,	$,	,
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Dicofol	NN	<unknown>
2,2,2-Trichlor-1,1-bis(4-chlorphenyl	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
ethanol	ADJD	<unknown>
2,2,2-Trichlor-1-(2-chlorphenyl)-1-(4-chlorphenyl	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
ethanol	ADJD	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
Hopfen	NN	Hopfen
Tee	NN	Tee
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Erbeeren	NN	<unknown>
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Bohnen	NN	Bohne
und	KON	und
Erbsen	NN	Erbse
(	$(	(
frisch	ADJD	frisch
)	$(	)
,	$,	,
Cucurbitaceen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
und	KON	und
ungenießbarer	ADJA	ungenießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Paprika	NN	Paprika
,	$,	,
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Produkte	NN	Produkt
Baumwollsaat	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Ölsaaten	NN	Ölsaat
,	$,	,
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Diethofencarb	NE	<unknown>
Isopropyl-3,4-diethoxyphenyl-carbamat	ADJA	<unknown>
Tafel-	TRUNC	Tafel-
und	KON	und
Keltertrauben	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Dimethomorph	NN	<unknown>
(	$(	(
E	NN	E
,	$,	,
Z)-4-[3-(4-chlorphenyl)-3-(3,4-dimethoxyphenyl)acryloyl]morpholine	NN	<unknown>
Erdäfpel	NN	<unknown>
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
sonstige	ADJA	sonstig
Disulfoton	NN	<unknown>
Disulfoton	NN	<unknown>
sulfoxid	NN	<unknown>
Disulfotonsulfon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(2-ethylthioethyl)-dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(2-ethylsulfinyl-ethyl)-dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(2-ethylsulfonyl-ethyl)-dithiophosphat	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Disulfoton	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Sorghum	NN	<unknown>
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Baumwollsaat	NN	<unknown>
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Disulfoton-oxon	NN	<unknown>
Disulfoton-oxon-sulfoxid	NN	<unknown>
Disulfoton-oxon-sulfon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylthioethyl-	TRUNC	<unknown>
thiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylsulfinyl-	TRUNC	<unknown>
ethyl-thiophosphat	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylsulfonyl-	TRUNC	<unknown>
ethyl-thiophosphat	ADJA	<unknown>
Endosulfan	NN	<unknown>
(	$(	(
alpha	NE	<unknown>
,	$,	,
beta-Endosulfan	NN	<unknown>
und	KON	und
Endosulfan-sulfat	NN	<unknown>
)	$(	)
6,7,8,9,10,10-Hexachlor-1,5,5a,6,9,9a-hexahydro-6,9-methano-2,4,3-benzo	NE	<unknown>
[	$(	[
e]dioxa-thiepin-3-oxid	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Endosulfan	NN	<unknown>
Tee	NN	Tee
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Brombeeren	NN	Brombeere
,	$,	,
Cucurbitacaea	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
genieß-barer	ADJA	<unknown>
und	KON	und
ungenießbarer	ADJA	ungenießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Himbeeren	NN	Himbeere
,	$,	,
Hülsengemüse	NN	<unknown>
(	$(	(
frisch	ADJD	frisch
)	$(	)
,	$,	,
Karde	NN	Karde
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kiwis	NN	Kiwi
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Oliven	NN	Olive
,	$,	,
Porree	NN	Porree
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Solanacaea	NN	<unknown>
,	$,	,
Spinat	NN	Spinat
und	KON	und
verwandte	ADJA	verwandt
Arten	NN	Art
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Zuchtpilze	NN	Zuchtpilz
,	$,	,
Zwiebel	NN	Zwiebel
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Erzeugnisse	NN	Erzeugnis
Baumwollsaat	NN	<unknown>
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Kohlrüben	NN	<unknown>
,	$,	,
Mais	NN	Mais
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Raps	NN	Raps
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Rote	ADJA	rot
Rüben	NN	Rübe
,	$,	,
Senfsaat	NN	<unknown>
,	$,	,
Speiserüben	NN	<unknown>
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffel	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Ölsaaten	NN	Ölsaat
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
sonstige	ADJA	sonstig
Fenarimol	NN	<unknown>
a-(2-Chlorphenyl)-a-(4-chlorphenyl)-5-pyrimidin-methanol	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Fenbutatinoxid	NN	<unknown>
Hexakis-(2-methyl-2-phenylpropyl)distannoxan	NE	<unknown>
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Bohnen	NN	Bohne
frisch	ADJD	frisch
,	$,	,
Cucurbitaceeae	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
ungenießbarer	ADJA	ungenießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Einlegegurken	NN	<unknown>
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Zucchini	NN	<unknown>
Gurken	NN	Gurke
Hopfen	NN	Hopfen
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Fenoxaprop	NN	<unknown>
und	KON	und
Fenoxaprop-P	NN	<unknown>
(	$(	(
a)-2-[4-(6-chloro-1,3-benzoxazol-2-yloxy)-phenoxy)propionsäure	NN	<unknown>
einschließlich	APPR	einschließlich
Ester	NE	Ester
sowie	KON	sowie
Abbau	NN	Abbau
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
,	$,	,
die	PRELS	die
als	KOKOM	als
3-Acetyl-6-chlor-2,3-dihydrobenzoxazol-2-on	NN	<unknown>
bestimmt	VVPP	bestimmen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
,	$,	,
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Fenoxaprop	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Fenpropidin	NN	<unknown>
(	$(	(
RS)-1-[3-(4-tert-Butylphenyl)-2-methylpropyl]piperidin	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
sonstige	ADJA	sonstig
Fenpyroximate	NN	<unknown>
tertbutyl	ADJD	<unknown>
(	$(	(
E)-a(1,3-Dimethyl-5-phenoxy-berechnet	ADJD	<unknown>
als	KOKOM	als
propazol-4-ylmethylenaminooxy)-p-toluat	NE	<unknown>
Fenpyroximate	NN	<unknown>
und	KON	und
das	ART	die
Z-Isomer	NN	<unknown>
Trauben	NN	Traube
sonstige	ADJA	sonstig
Fentin	NN	<unknown>
Fentinacetat	NN	<unknown>
Fentinchlorid	NN	<unknown>
Fentinhydroxid	NN	<unknown>
Triphenyl-Sn	NE	<unknown>
Triphenyl-Sn-acetat	NN	<unknown>
Triphenyl-Sn-chlorid	NN	<unknown>
Triphenyl-Sn-hydroxid	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Fentin	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
Kakaokerne	NN	<unknown>
,	$,	,
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Rohkaffee	NN	Rohkaffee
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Fludioxonil	NN	<unknown>
4-(2,2-difluoro-1,3-benzodioxol-4-yl)pyrrole-3-carbonitrile	ADJA	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
Flufenacet	NE	<unknown>
N-(4-fluoro-phenyl)-N-isopropyl-2-(5-trifluoromethyl-[1,3,4]thiadiazol-2-yloxy)-acetamide	NN	<unknown>
einschließlich	APPR	einschließlich
Abbau-	TRUNC	Abbau-
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
sie	PPER	sie
noch	ADV	noch
die	ART	die
4-Fluor-phenyl-methylethylaminogruppe	NN	<unknown>
enthalten	VVPP	enthalten
,	$,	,
insges.	ADV	insges.
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Flufenacet	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Fluquinconazol	NN	<unknown>
3-(2,4-dichlorphenyl)-6-fluoro-2-(1H-1,2-triazol-1-yl)-4(3H)-quinazolinone	NN	<unknown>
Tafel-	TRUNC	Tafel-
und	KON	und
Keltertrauben	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Flusilazol	NN	<unknown>
1-[Bis-(4-fluorphenyl)-methyl]-1H-1,2,4-triazol-1-yl-methyl-silan	NN	<unknown>
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
sonstige	ADJA	sonstig
tau-Fluvalinate	NN	<unknown>
(	$(	(
RS)-a-Cyano-3-phenoxybenzyl-N-(2-chloro-a	NN	<unknown>
,	$,	,
a	FM	a
,	$,	,
a-trifluoro-p-tolyl)-D-valinate	NN	<unknown>
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
Raps	NN	Raps
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Erzeugnisse	NN	Erzeugnis
Glyphosate	ADJA	<unknown>
N-Phosphono-methyl-glycin	NE	<unknown>
wildwachsende	ADJA	wildwachsend
Pilze	NN	Pilz
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Sojabohnen	NN	Sojabohne
Lein-	TRUNC	Lein-
und	KON	und
Rapssamen	NN	Rapssame
Weizen	NN	Weizen
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Imidacloprid	ADJA	<unknown>
1-(6-chloro-3-pyridylmethyl)-N-nitroimidazolidin-2-ylideneamine	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Abbau	NN	Abbau
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
,	$,	,
die	PRELS	die
als	KOKOM	als
6-Chlornicotinsäure	NN	<unknown>
bestimmt	VVPP	bestimmen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
insges.	ADV	insges.
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Imidacloprid	ADJA	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Kernobst	NN	Kernobst
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffel	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Mais	NN	Mais
,	$,	,
Raps	NN	Raps
,	$,	,
Sonnenblumenkerne	NN	Sonnenblumenkern
,	$,	,
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
sonstige	ADJA	sonstig
Iprodion	NN	<unknown>
3-(3,5-Dichlorphenyl)-N-isopropyl-2,4-dioxoimidazolidine-1-carboximid	NN	<unknown>
Erdbeeren	NN	Erdbeere
außer	APPR	außer
Wildfrüchte	NN	Wildfrucht
,	$,	,
Heidelbeeren	NN	Heidelbeere
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Blumen-kohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Fenchel	NN	Fenchel
,	$,	,
Frühlings-zwiebel	NN	<unknown>
,	$,	,
Haselnüsse	NN	Haselnuß
,	$,	,
frisches	ADJA	frisch
Hülsengemüse	NN	<unknown>
,	$,	,
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Kiwis	NN	Kiwi
,	$,	,
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Kopfkohl	NN	<unknown>
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Kohlsprossen	NN	<unknown>
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
,	$,	,
Zitronen	NN	Zitrone
Cucurbitaceae	NE	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Leinsamen	NN	Leinsame
,	$,	,
Senfsaat	NN	<unknown>
Chicorée	NN	<unknown>
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hülsenfrüchte	NN	Hülsenfrucht
,	$,	,
Reis	NN	Reis
,	$,	,
Rhabarber	NN	Rhabarber
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Kohlrabi	NN	Kohlrabi
sonstige	ADJA	sonstig
Kresoxim-methyl	NN	<unknown>
E-(Methyl-2-methoxyimino-2-(2-(o-tolyloxymethyl)-phenyl)acetat	NN	<unknown>
Tafel-	TRUNC	Tafel-
und	KON	und
Keltertrauben	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Mecarbam	NE	<unknown>
S-(N-Ethoxycarbonyl-N-methylcarbamoylmethyl)-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-diethyldithiophosphat	NN	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Hopfen	NN	Hopfen
sonstige	ADJA	sonstig
Mefenpyr	NE	<unknown>
Diethyl-1-(2,4-dichlorphenyl)-5-methyl-2-pyrazolin-3,5-dicarboxylat	NE	<unknown>
alle	PIAT	all
Metosulam	NE	<unknown>
N-(2,6-dichloro-3-methylphenyl)-5,7-dimethoxy-[1,2,4]triazolo(1,5-)-pyrimidine-2-sulfonamide	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Ester	NE	Ester
der	ART	die
3-(2,2-Dichlorvinyl)-2,2-dimethyl-	TRUNC	<unknown>
cyclopropancarbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
3-Phenoxyphenylbenzylalkohol	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
außer	APPR	außer
Mais	NN	Mais
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
,	$,	,
Rhabarber	NN	Rhabarber
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Frühlingszwiebel	NN	<unknown>
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kiwis	NN	Kiwi
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Spinat	NN	Spinat
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Poree	NN	<unknown>
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Baumwollsamen	NN	<unknown>
,	$,	,
Mais	NN	Mais
Karfiol	NN	<unknown>
,	$,	,
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Erdnüsse	NN	Erdnuß
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Mandeln	NN	Mandel
,	$,	,
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Senfsaat	NN	<unknown>
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Zuckermais	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Phorat	NN	<unknown>
Phorat-sulfoxid	NN	<unknown>
Phorat-sulfon	NN	<unknown>
Phorat-oxon	NE	<unknown>
Phorat-oxon-sulfoxid	NN	<unknown>
Phorat-oxon-sulfon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethylthiomethyl)-dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethylsulfinyl-	TRUNC	<unknown>
methyl)-	ADJA	<unknown>
dithiophosphat	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Phorat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethylsulfonyl-	TRUNC	<unknown>
methyl)-	ADJA	<unknown>
dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethylthio-	TRUNC	<unknown>
methyl)-thiophosphat	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethylsulfinyl-	TRUNC	<unknown>
methyl)-thiophosphat	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethylsulfonyl-	TRUNC	<unknown>
methyl)-thiophosphat	ADJA	<unknown>
Erdnüsse	NN	Erdnuß
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Phosmet	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-S-phthalimidomethyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kiwifrüchte	NN	Kiwifrucht
Rapssamen	NN	Rapssame
Erbsen	NN	Erbse
,	$,	,
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
Phoxim	NE	<unknown>
O-(a-Cyano-benzyliden-amino)-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-diethyl-	TRUNC	<unknown>
monothiophosphat	ADJA	<unknown>
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Propamocarb-hydrochlorid	NN	<unknown>
3-Dimethylamino-propyl-carbaminsäurepropyl-ester-hydrochlorid	NN	<unknown>
Kopfsalat	NN	Kopfsalat
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Gurken	NN	Gurke
sonstige	ADJA	sonstig
Gemüse	NN	Gemüse
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffel	NN	Kartoffel
)	$(	)
sonstige	ADJA	sonstig
Propaquizafop	NN	<unknown>
2-Isopropylideneamino-oxyethyl(R)-2-[4-(6-chloroquinoxalin-2-yloxy)phenoxy]propionate	NN	<unknown>
und	KON	und
6-Chlor-2methoxychinoxalin	NN	<unknown>
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Propaquizafop	NN	<unknown>
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Raps	NN	Raps
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
sonstige	ADJA	sonstig
Propoxur	NN	<unknown>
2-Isopropoxy-phenyl-N-methyl-carbamat	NE	<unknown>
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Bohnen	NN	Bohne
und	KON	und
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
(	$(	(
frisch	ADJD	frisch
)	$(	)
,	$,	,
Brombeeren	NN	Brombeere
,	$,	,
Cucurbitaceen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
und	KON	und
ungenießbarer	ADJA	ungenießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Himbeeren	NN	Himbeere
,	$,	,
Gemüsefenchel	NN	<unknown>
,	$,	,
Karde	NN	Karde
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Kohlgemüse	NN	Kohlgemüse
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
,	$,	,
Oliven	ADJA	oliv
,	$,	,
Rote	ADJA	rot
Rüben	NN	Rübe
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
außer	APPR	außer
Kresse	NN	Kresse
,	$,	,
Solanaceen	NN	<unknown>
,	$,	,
Spinat	NN	Spinat
und	KON	und
verwandte	ADJA	verwandt
Arten	NN	Art
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Porree	NN	Porree
,	$,	,
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Propyzamid	ADJA	<unknown>
3,5-Dichlor-N-(1,1-dimethyl-2-propinyl)-	NN	<unknown>
benzamid	ADJA	<unknown>
Salatarten	NN	<unknown>
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
Bohnen	NN	Bohne
(	$(	(
frisch	ADJD	frisch
)	$(	)
,	$,	,
Erdnüsse	NN	Erdnuß
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Kräuter	NN	Kraut
frisch	ADJD	frisch
,	$,	,
Rübensamen	NN	Rübensame
Leinsamen	NN	Leinsame
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Quinmerac	NN	<unknown>
7-Chlor-3-methyl-8-chinolincarbonsäure	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Quinoxyfen	NN	<unknown>
5,7-dichloro-4-(p-fluorophenoxy)quinoline	ADJA	<unknown>
Gerste	NN	Gerste
Thiabendazol	NE	<unknown>
2-(4-Thiazolyl)-benzimidazol	NN	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Brokkoli	NE	<unknown>
,	$,	,
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffel	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Chinakohl	NN	Chinakohl
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
,	$,	,
Gurken	NN	Gurke
,	$,	,
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Kopfsalat	NN	Kopfsalat
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
,	$,	,
Paprika	NN	Paprika
,	$,	,
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Poree	NN	<unknown>
,	$,	,
Rosenkohl	NN	Rosenkohl
,	$,	,
Rote	ADJA	rot
Rüben	NN	Rübe
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Spargel	NN	Spargel
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Wassermelonen	NN	Wassermelone
,	$,	,
Zuchtpilze	NN	Zuchtpilz
Reis	NN	Reis
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Gewürze	NN	Gewürz
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Erzeugnisse	NN	Erzeugnis
,	$,	,
Schalenfürchte	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Triazophos	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-1-phenyl-1,2,4-triazol-3-yl-monothiophosphat	NN	<unknown>
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Pastinaken	NN	<unknown>
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Bohnen	NN	Bohne
(	$(	(
frisch	ADJD	frisch
)	$(	)
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
Baumwollsaat	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Triforin	NN	<unknown>
N	NE	N
,	$,	,
N'-[1,4-piperazinediylbis(2,2,2-trichlorethylidene)]bisformamide	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kirschen	NN	Kirsche
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
Erdbeeren	NN	Erdbeere
Bohnen	NN	Bohne
(	$(	(
frisch	ADJD	frisch
)	$(	)
,	$,	,
Pflaumen	NN	Pflaume
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Cucurbitaceae	NE	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Paradeiser	ADJA	<unknown>
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
ungenießbarer	ADJA	ungenießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Erbsen	NN	Erbse
,	$,	,
Kohlgemüse	NN	Kohlgemüse
,	$,	,
Kohlrüben	NN	<unknown>
,	$,	,
Kresse	NN	Kresse
,	$,	,
Mandeln	NN	Mandel
,	$,	,
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Petersilie	NN	Petersilie
,	$,	,
Pfirsich	NN	Pfirsich
,	$,	,
Porree	NN	Porree
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
(	$(	(
außer	APPR	außer
Paradeiser	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Spargel	NN	Spargel
,	$,	,
Spinat	NN	Spinat
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Erzeugnisse	NN	Erzeugnis
,	$,	,
Zwiebelgemüse	NN	<unknown>
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
sonstige	ADJA	sonstig
Trinexapac	NN	<unknown>
4-(Cyclopropyl-alpha-hydroxymethylen)-3,5-dioxo-cyclohexan-carbonsäure	NN	<unknown>
einschließlich	APPR	einschließlich
Ester	NE	Ester
,	$,	,
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Trinexapac	NN	<unknown>
Raps	NN	Raps
Getreide	NN	Getreide
sonstige	ADJA	sonstig
In	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Stoffe	NN	Stoff
in	APPR	in
alphabetischer	ADJA	alphabetisch
Reihenfolge	NN	Reihenfolge
eingefügt	VVPP	einfügen
bzw.	KOKOM	bzw.
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Diazinon	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-2-isopropyl-6-methylpyrimidin-4-yl)-monothiophosphat	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Dicofol	NE	<unknown>
2,2,2-Trichlor-1,1-bis(4-chlorphenyl)ethanol	NE	<unknown>
2,2,2-Trichlor-1-(2-chlorphenyl)-1-(4-4-chlorphenyl)ethanol	NE	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
Rindfleisch	NN	Rindfleisch
,	$,	,
Schaffleisch	NN	Schaffleisch
,	$,	,
Ziegenfleisch	NN	Ziegenfleisch
,	$,	,
Rindfleischprodukte	NN	Rindfleischprodukt
,	$,	,
Schaffleischprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
Ziegenfleischprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
Rinderfett	NN	Rinderfett
,	$,	,
Schaffsfett	NN	<unknown>
,	$,	,
Ziegenfett	NN	<unknown>
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
Geflügelfett	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
sonstiges	ADJA	sonstig
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eierprodukte	NN	<unknown>
p.	APPR	p.
p'-FW	NN	<unknown>
152	CARD	@card@
1,1-Bis(4-chlorphenyl)-2,2-dichlor-ethanol	NN	<unknown>
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Dicofol	NN	<unknown>
Rinderleber	NN	Rinderleber
,	$,	,
Rinderleberprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
Schafleber	NN	<unknown>
,	$,	,
Schafleberprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
Ziegenleber	NN	<unknown>
,	$,	,
Ziegenleberprodukte	NN	<unknown>
Disulfoton	NN	<unknown>
Disulfoton-sulfoxid	NN	<unknown>
Disulfoton-sulfon	NN	<unknown>
Disulfoton-oxon	NN	<unknown>
Disulfoton-oxon-sulfoxid	NN	<unknown>
Disulfoton-oxon-sulfon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylthioethyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylsulfinyl-ethyl-	TRUNC	<unknown>
dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylsulfonyl-ethyl-	TRUNC	<unknown>
dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylthio-ethyl-	TRUNC	<unknown>
ithiophosphat	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethyl-sulfinyl-ethyl-	TRUNC	<unknown>
ithiophosphat	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-2-ethylsulfonyl-ethyl-ithiophosphat	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Disulfoton	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eierprodukte	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Endosulfan	NN	<unknown>
(	$(	(
alpha-	TRUNC	Alpha-
,	$,	,
beta-Endosulfan	NN	<unknown>
und	KON	und
Endosulfansulfat	NN	<unknown>
)	$(	)
6,7,8,9,10,10-Hexachlor-1,5,5a,6,9,9a-hexahydro-6,9-methano-2,4,3-benzodioxathiepin-3-oxid	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Endosulfan	NN	<unknown>
Geflügel	NN	Geflügel
,	$,	,
Geflügelprodukte	NN	Geflügelprodukt
,	$,	,
Geflügelfette	NN	<unknown>
,	$,	,
Fleisch	NN	Fleisch
außer	APPR	außer
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
außer	APPR	außer
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
tierisches	ADJA	tierisch
Fett	NN	Fett
außer	APPR	außer
Geflügelfett	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Fenbutatinoxid	NN	<unknown>
Hexakis-(b	NN	<unknown>
,	$,	,
b-dimethylphenylethyl)distannoxan	ADJA	<unknown>
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
,	$,	,
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierisches	ADJA	tierisch
Speisefett	NN	Speisefett
Milch	NN	Milch
und	KON	und
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Fentin	NN	<unknown>
Fentin-acetat	NN	<unknown>
Fentin-chlorid	NN	<unknown>
Fentin-hydroxid	NN	<unknown>
Triphenyl-Zinn	NN	<unknown>
Triphenyl-Zinn-acetat	NN	<unknown>
Triphenyl-Zinn-chlorid	NN	<unknown>
Triphenyl-Zinn-hydroxid	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Fentin	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
,	$,	,
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Phorat	NN	<unknown>
Phorat-sulfoxid	NN	<unknown>
Phorat-sulfon	NN	<unknown>
Phorat-oxon	NE	<unknown>
Phorat-oxon-sulfoxid	NN	<unknown>
Phorat-oxon-sulfon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethylthio-methyl)-dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethyl-sulfinyl-methyl)-dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethyl-sulfonyl-methyl)-dithiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethyl-thiomethyl)-thiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethyl-sulfinyl-methyl)-thiophosphat	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-S-(ethyl-sulfonyl-methyl)-thiophosphat	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Phorat	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
,	$,	,
Eier	NN	Ei
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Polychlorterpene	NN	<unknown>
[	$(	[
Champhechlor	NN	<unknown>
(	$(	(
Toxaphen	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Stroban	NE	<unknown>
und	KON	und
andere	PIS	andere
polychlorierte	ADJA	<unknown>
Terpene	NN	Terpen
]	$(	]
Chloriertes	NN	<unknown>
Champhen	NN	<unknown>
(	$(	(
67	CARD	@card@
bis	KON	bis
69	CARD	69
%	NN	%
Chlor	NN	Chlor
)	$(	)
insgesamt	ADV	insgesamt
2-exo,3-endo,5-exo,6-endo,8b,8c,10a,10b-octachlorobornane	NN	<unknown>
;	$.	;
2-exo,3-endo,5-exo,6-endo,8b,8c,9c,10a,10b-nonachlorobornane	NN	<unknown>
und	KON	und
2,2,5,5,8b,8c,9c,10a,10b-nanochlorobornane	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
Fisch	NN	Fisch
,	$,	,
Fischerzeugnisse	NN	<unknown>
Propyzamid	ADJA	<unknown>
3,5-Dichlor-N-(1,1-dimethyl-2-propinyl)-benzamid	NN	<unknown>
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
aller	PIAT	all
Abbau-	TRUNC	Abbau-
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
,	$,	,
die	PRELS	die
die	ART	die
3,5-Dichlorbenzoesäuregruppe	NN	<unknown>
enthalten	VVFIN	enthalten
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Propyzamid	NN	<unknown>
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
,	$,	,
Leber	NN	Leber
,	$,	,
Leberprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
Niere	NN	Niere
,	$,	,
Nierenprodukte	NN	<unknown>
sonstiges	ADJA	sonstig
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Triazophos	NE	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-1-phenyl-1,2,4-triazol-3-yl-thiophosphat	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
,	$,	,
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Triforin	NN	<unknown>
N.	APPR	n.
N'-[1,4-piperazinediylbis(2,2,2-trichlorethylidene)]bisformamide	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
,	$,	,
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Fußnote	NN	Fußnote
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
den	ART	die
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
:	$.	:
der	ART	die
angegebene	ADJA	angegeben
Höchstwert	NN	Höchstwert
stellt	VVFIN	stellen
die	ART	die
untere	ADJA	unter
Grenze	NN	Grenze
der	ART	die
analytischen	ADJA	analytisch
Bestimmung	NN	Bestimmung
dar	PTKVZ	dar
.	$.	.
In	APPR	in
diesen	PDAT	dies
Fällen	NN	Fall|Fällen
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Fußnoten	NN	Fußnote
2),3),4	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
.	$.	.
Permethrin	NE	<unknown>
(	$(	(
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Isomeren	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Vorblatt	NN	Vorblatt
zum	APPRART	zu
Entwurf	NN	Entwurf
eines	ART	eine
Gesetzes	NN	Gesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
eine	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetzes	NN	<unknown>
(	$(	(
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
Problem	NN	Problem
und	KON	und
Ziel	NN	Ziel
:	$.	:
Mangels	APPR	mangels
besonderer	ADJA	besonder
gesetzlicher	ADJA	gesetzlich
Regelungen	NN	Regelung
betreffend	ADJD	betreffend
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
,	$,	,
Wanderung	NN	Wanderung
und	KON	und
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
kam	VVFIN	kommen
es	PPER	es
in	APPR	in
letzter	ADJA	letzt
Zeit	NN	Zeit
wiederholt	ADJD	wiederholt
zu	APPR	zu
Mißständen	NN	Mißstand
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
aggressiven	ADJA	aggressiv
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
)	$(	)
bzw.	KOKOM	bzw.
Streitfällen	NN	Streitfall
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Mindestabstände	NN	Mindestabstand
)	$(	)
,	$,	,
für	APPR	für
deren	PRELAT	die
rechtliche	ADJA	rechtlich
Klärung	NN	Klärung
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
ABGB	ADJA	<unknown>
(	$(	(
§§	NN	<unknown>
383	CARD	@card@
und	KON	und
384	CARD	@card@
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
ausreichend	ADJD	ausreichend
waren	VAFIN	sein
.	$.	.
Insbesonders	ADV	<unknown>
die	ART	die
Wanderung	NN	Wanderung
und	KON	und
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
waren	VAFIN	sein
einer	ART	eine
rechtlichen	ADJA	rechtlich
Grundlage	NN	Grundlage
zuzuführen	VVIZU	zuführen
.	$.	.
Seitens	APPR	seitens
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
und	KON	und
des	ART	die
Landesverbandes	NN	Landesverband
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
wurde	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
-	$(	-
in	APPR	in
Anlehnung	NN	Anlehnung
an	APPR	an
die	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Regelungen	NN	Regelung
in	APPR	in
den	ART	die
anderen	PIAT	ander
Bundesländern	NN	Bundesland
-	$(	-
die	ART	die
Schaffung	NN	Schaffung
eines	ART	eine
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetzes	NN	<unknown>
angeregt	VVPP	anregen
.	$.	.
Lösung	NN	Lösung
:	$.	:
Schaffung	NN	Schaffung
eines	ART	eine
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
welches	PRELS	welche
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
,	$,	,
Wanderung	NN	Wanderung
und	KON	und
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
regelt	VVFIN	regeln
und	KON	und
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
einzelner	ADJA	einzeln
Bereiche	NN	Bereich
des	ART	die
Vollzuges	NN	Vollzug
auch	ADV	auch
das	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetz	NN	<unknown>
abändert	VVFIN	abändern
.	$.	.
Alternativen	NN	Alternative
:	$.	:
Keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
:	$.	:
Das	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Gesetz	NN	Gesetz
sieht	VVFIN	sehen
in	APPR	in
drei	CARD	drei
Fällen	NN	Fall|Fällen
kostenrelevante	ADJA	<unknown>
Vollzugsaufgaben	NN	Vollzugsaufgabe
für	APPR	für
den	ART	die
Magistrat	NN	Magistrat
der	ART	die
Stadt	NN	Stadt
Wien	NE	Wien
vor	PTKVZ	vor
(	$(	(
§§	ADJD	<unknown>
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
17	CARD	17
)	$(	)
.	$.	.
Unter	APPR	unter
Zugrundelegung	NN	Zugrundelegung
der	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
für	APPR	für
die	ART	die
Ermittlung	NN	Ermittlung
und	KON	und
Darstellung	NN	Darstellung
der	ART	die
finanziellen	ADJA	finanziell
Auswirkungen	NN	Auswirkung
neuer	ADJA	neu
rechtsetzender	ADJA	<unknown>
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
des	ART	die
Bundeshaushaltsgesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
50/1999	CARD	@card@
,	$,	,
ergeben	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
folgende	ADJA	folgend
Personalausgaben	NN	Personalausgabe
für	APPR	für
die	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
eines	ART	eine
Bescheides	NN	Bescheid
gemäß	APPO	gemäß
§§	ADJD	<unknown>
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
:	$.	:
Verw.	NN	Verw.
-gruppe	ADJA	<unknown>
Pers.	ADJA	<unknown>
-anzahl	NN	<unknown>
Arbeitzeit	NN	Arbeitzeit
pro	APPR	pro
Pers.	NN	<unknown>
in	APPR	in
Min.	NN	min.
durchschnittl.	NE	<unknown>
Personalausg	NE	<unknown>
.	$.	.
pro	APPR	pro
Min.	NN	min.
/Beamte	NN	<unknown>
in	APPR	in
ATS	NN	<unknown>
Pers.	NN	<unknown>
-	$(	-
ausg	VVIMP	<unknown>
.	$.	.
pro	APPR	pro
Fall	NN	Fall
in	APPR	in
ATS	NN	<unknown>
A	NN	A
C	NN	C
Unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
der	ART	die
Zuschläge	NN	Zuschlag
für	APPR	für
Verwaltungsgemeinkosten	NN	<unknown>
(	$(	(
Kosten	NN	Kosten
zentraler	ADJA	zentral
Dienststellen	NN	Dienststelle
)	$(	)
und	KON	und
für	APPR	für
den	ART	die
Amtssachaufwand	NN	<unknown>
(	$(	(
d.	PDS	d.
h.	VVFIN	heißen
Aufwand	NN	Aufwand
für	APPR	für
Miete	NN	Miete
,	$,	,
Beleuchtung	NN	Beleuchtung
,	$,	,
Büroerfordernisse	NN	<unknown>
,	$,	,
Computer	NN	Computer
usw.	ADV	usw.
)	$(	)
von	APPR	von
insgesamt	ADV	insgesamt
40	CARD	40
%	NN	%
kann	VMFIN	können
von	APPR	von
einem	ART	eine
Aufwand	NN	Aufwand
pro	APPR	pro
auszustellendem	ADJA	<unknown>
Bescheid	NN	Bescheid
von	APPR	von
rund	ADV	rund
990	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
ausgegangen	VVPP	ausgehen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
eines	ART	eine
Sachverständigen	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
(	$(	(
§	NN	§
17	CARD	17
)	$(	)
-	$(	-
wobei	PWAV	wobei
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Ausstellung	NN	Ausstellung
eines	ART	eine
Dienstausweises	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
ist	VAFIN	sein
-	$(	-
ergeben	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
folgende	ADJA	folgend
Personalkosten	NN	Personalkosten
:	$.	:
Verw.	NN	Verw.
-gruppe	ADJA	<unknown>
Pers.	ADJA	<unknown>
-anzahl	NN	<unknown>
Arbeitzeit	NN	Arbeitzeit
pro	APPR	pro
Pers.	NN	<unknown>
in	APPR	in
Min.	NN	min.
durchschnittl.	NE	<unknown>
Personalausg	NE	<unknown>
.	$.	.
pro	APPR	pro
Min.	NN	min.
/Beamte	NN	<unknown>
in	APPR	in
ATS	NN	<unknown>
Pers.	NN	<unknown>
-	$(	-
ausg	VVIMP	<unknown>
.	$.	.
pro	APPR	pro
Fall	NN	Fall
in	APPR	in
ATS	NN	<unknown>
A	NN	A
C	NN	C
Mit	APPR	mit
den	ART	die
dargelegten	ADJA	dargelegt
Zuschlägen	NN	Zuschlag
kann	VMFIN	können
der	ART	die
durchschnittliche	ADJA	durchschnittlich
Aufwand	NN	Aufwand
für	APPR	für
die	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
eines	ART	eine
Sachverständigen	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
inklusive	APPR	inklusive
Ausstellung	NN	Ausstellung
eines	ART	eine
Dienstausweises	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
rund	ADV	rund
590	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
angegeben	VVPP	angeben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
pro	APPR	pro
Jahr	NN	Jahr
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
zu	PTKZU	zu
erwartenden	ADJA	erwartend
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
insgesamt	ADV	insgesamt
vier	CARD	vier
zu	APPR	zu
erlassenden	ADJA	erlassend
Bescheiden	NN	Bescheid
gemäß	APPO	gemäß
§§	ADJD	<unknown>
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
bei	APPR	bei
Bestellung	NN	Bestellung
von	APPR	von
vier	CARD	vier
Personen	NN	Person
zu	APPR	zu
Sachverständigen	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
(	$(	(
§	NN	§
17	CARD	17
)	$(	)
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Vollzug	NN	Vollzug
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
dem	ART	die
Land	NN	Land
Wien	NE	Wien
im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
Jahr	NN	Jahr
Gesamtkosten	NN	Gesamtkosten
von	APPR	von
6.320	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
verursachen	VVINF	verursachen
.	$.	.
In	APPR	in
den	ART	die
Nachfolgejahren	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
jährlichen	ADJA	jährlich
Gesamtkosten	NN	Gesamtkosten
von	APPR	von
lediglich	ADV	lediglich
3.960	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
(	$(	(
bei	APPR	bei
der	ART	die
Annahme	NN	Annahme
von	APPR	von
jährlich	ADJD	jährlich
insgesamt	ADV	insgesamt
vier	CARD	vier
auszustellenden	ADJA	auszustellend
Bescheiden	NN	Bescheid
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
rechnen	VVINF	rechnen
,	$,	,
da	KOUS	da
die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
die	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
von	APPR	von
Sachverständigen	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
eine	ART	eine
einmalige	ADJA	einmalig
Ausgabe	NN	Ausgabe
darstellen	VVINF	darstellen
und	KON	und
daher	PAV	daher
in	APPR	in
weiterer	ADJA	weit
Folge	NN	Folge
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
anfallen	VVINF	anfallen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Lediglich	ADV	lediglich
für	APPR	für
den	ART	die
Fall	NN	Fall
,	$,	,
daß	KOUS	daß
ein	ART	eine
Sachverständiger	NN	Sachverständige
ausscheidet	VVFIN	ausscheiden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
neuer	ADJA	neu
Sachverständiger	NN	Sachverständige
zu	PTKZU	zu
bestellen	VVINF	bestellen
und	KON	und
werden	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
entsprechende	ADJA	entsprechend
Mehrkosten	NN	Mehrkosten
anfallen	VVINF	anfallen
.	$.	.
Sonstige	NN	Sonstige
sich	PRF	sich
aus	APPR	aus
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
ergebende	ADJA	ergebend
Aufgaben	NN	Aufgabe
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Ausstellung	NN	Ausstellung
einer	ART	eine
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
,	$,	,
Untersagung	NN	Untersagung
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
)	$(	)
werden	VAFIN	werden
von	APPR	von
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
wahrgenommen	VVPP	wahrnehmen
,	$,	,
sodaß	VVFIN	<unknown>
dem	ART	die
Magistrat	NN	Magistrat
der	ART	die
Stadt	NN	Stadt
Wien	NE	Wien
diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
jedenfalls	ADV	jedenfalls
keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
erwachsen	VVPP	erwachsen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Eine	ART	eine
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Bundesorganen	NN	Bundesorgan
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
vorgesehen	VVPP	vorsehen
,	$,	,
sodaß	VVFIN	<unknown>
daher	PAV	daher
auch	ADV	auch
für	APPR	für
den	ART	die
Bund	NN	Bund
keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
entstehen	VVINF	entstehen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Auswirkungen	NN	Auswirkung
auf	APPR	auf
die	ART	die
Beschäftigung	NN	Beschäftigung
und	KON	und
den	ART	die
Wirtschaftsstandort	NN	Wirtschaftsstandort
Österreich	NE	Österreich
:	$.	:
Keine	PIAT	kein
EU-Konformität	NN	<unknown>
:	$.	:
Gegeben	VVPP	geben
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
stellte	VVFIN	stellen
sich	PRF	sich
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
die	ART	die
Frage	NN	Frage
nach	APPR	nach
einem	ART	eine
allfälligen	ADJA	allfällig
Widerspruch	NN	Widerspruch
mit	APPR	mit
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
91/174/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
25.3.1991	CARD	@card@
über	APPR	über
züchterische	ADJA	<unknown>
und	KON	und
genealogische	ADJA	<unknown>
Bedingungen	NN	Bedingung
für	APPR	für
die	ART	die
Vermarktung	NN	Vermarktung
reinrassiger	ADJA	reinrassig
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
zur	APPRART	zu
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
77/504/EWG	NE	<unknown>
und	KON	und
90/425/EWG	NE	<unknown>
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
85	CARD	85
vom	APPRART	von
5.7.1991	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
37-38	CARD	@card@
,	$,	,
die	PRELS	die
jedoch	ADV	jedoch
letztendlich	ADJD	letztendlich
zu	PTKZU	zu
verneinen	VVINF	verneinen
war	VAFIN	sein
.	$.	.
In	APPR	in
den	ART	die
Erläuternden	ADJA	erläuternd
Bemerkungen	NN	Bemerkung
ist	VAFIN	sein
dieser	PDAT	dies
Punkt	NN	Punkt
ausführlichst	ADJD	ausführlich
dargelegt	VVPP	darlegen
.	$.	.
Erläuternde	ADJA	erläuternd
Bemerkungen	NN	Bemerkung
zum	APPRART	zu
Entwurf	NN	Entwurf
eines	ART	eine
Gesetzes	NN	Gesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
eine	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetzes	NN	<unknown>
(	$(	(
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
Allgemeiner	ADJA	allgemein
Teil	NN	Teil
Zweck	NN	Zweck
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetzes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
,	$,	,
den	ART	die
Bereich	NN	Bereich
der	ART	die
Bienenwirtschaft	NN	<unknown>
vornehmlich	ADJD	vornehmlich
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Ziel	NN	Ziel
der	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
gesunder	ADJA	gesund
und	KON	und
leistungsfähiger	ADJA	leistungsfähig
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
umfassend	ADJD	umfassend
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
.	$.	.
In	APPR	in
Verfolgung	NN	Verfolgung
dieses	PDAT	dies
Zieles	NN	Ziel
behandelt	VVFIN	behandeln
das	ART	die
Gesetz	NN	Gesetz
Fragen	NN	Frage
der	ART	die
Bienenhaltung	NN	Bienenhaltung
,	$,	,
der	ART	die
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
und	KON	und
der	ART	die
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
.	$.	.
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
in	APPR	in
letzter	ADJA	letzt
Zeit	NN	Zeit
auftretenden	ADJA	auftretend
Mißstände	NN	Mißstand
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
sind	VAFIN	sein
insbesonders	ADV	<unknown>
folgende	ADJA	folgend
zwei	CARD	zwei
Bereiche	NN	Bereich
einer	ART	eine
Lösung	NN	Lösung
zuzuführen	VVIZU	zuführen
:	$.	:
Verhinderung	NN	Verhinderung
der	ART	die
Verschleppung	NN	Verschleppung
von	APPR	von
Feuerbrand	NN	Feuerbrand
durch	APPR	durch
Bienenwanderung	NN	<unknown>
:	$.	:
Feuerbrand	NN	Feuerbrand
führt	VVFIN	führen
zum	APPRART	zu
Absterben	NN	Absterben
von	APPR	von
Kernobstgewächsen	NN	<unknown>
und	KON	und
verschiedenen	ADJA	verschieden
Ziergehölzen	NN	Ziergehölz
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Pflanzenkrankheit	NN	Pflanzenkrankheit
wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
Bienen	NN	Biene
übertragen	VVINF	übertragen
und	KON	und
es	PPER	es
soll	VMFIN	sollen
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Regelung	NN	Regelung
der	ART	die
Bienenwanderung	NN	<unknown>
die	ART	die
Gefahr	NN	Gefahr
der	ART	die
Ausbreitung	NN	Ausbreitung
von	APPR	von
Feuerbrand	NN	Feuerbrand
hintangehalten	VVPP	<unknown>
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Verhinderung	NN	Verhinderung
von	APPR	von
aggressiven	ADJA	aggressiv
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Buckfastbienen	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Eine	ART	eine
diesbezügliche	ADJA	diesbezüglich
Kreuzung	NN	Kreuzung
führt	VVFIN	führen
zu	APPR	zu
äußerst	ADV	äußerst
aggressiven	ADJA	aggressiv
und	KON	und
stechlustigen	ADJA	<unknown>
Tieren	NN	Tier
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Zucht	NN	Zucht
insbesondere	ADV	insbesondere
in	APPR	in
einem	ART	eine
dicht	ADJD	dicht
besiedelten	ADJA	besiedelt
Gebiet	NN	Gebiet
wie	KOKOM	wie
Wien	NE	Wien
verhindert	VVPP	verhindern
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zweck	NN	Zweck
soll	VMFIN	sollen
eine	ART	eine
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Zucht	NN	Zucht
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
Carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
erlaubt	VVPP	erlauben
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Notwendigkeit	NN	Notwendigkeit
einer	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetzes	NN	<unknown>
ergibt	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Umstand	NN	Umstand
,	$,	,
daß	KOUS	daß
der	ART	die
vorliegende	ADJA	vorliegend
Entwurf	NN	Entwurf
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
des	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Gesetzes	NN	Gesetz
vorsieht	VVFIN	vorsehen
und	KON	und
die	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Erfahrungen	NN	Erfahrung
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Vorgangsweise	NN	Vorgangsweise
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
beim	APPRART	bei
Wiener	ADJA	Wiener
Tierzuchtgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
eine	ART	eine
effizientere	ADJA	effizient
Abwicklung	NN	Abwicklung
dieser	PDAT	dies
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
erfordern	VVINF	erfordern
(	$(	(
näheres	ADJA	nah
siehe	ADV	siehe
Erläuterungen	NN	Erläuterung
zu	APPR	zu
Artikel	NN	Artikel
II	CARD	II
)	$(	)
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Frage	NN	Frage
der	ART	die
EU-Konformität	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
folgendes	ADJA	folgend
auszuführen	VVIZU	ausführen
:	$.	:
Gemäß	APPR	gemäß
Artikel	NN	Artikel
1	CARD	1
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
91/174/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
25.3.1991	CARD	@card@
über	APPR	über
züchterische	ADJA	<unknown>
und	KON	und
genealogische	ADJA	<unknown>
Bedingungen	NN	Bedingung
für	APPR	für
die	ART	die
Vermarktung	NN	Vermarktung
reinrassiger	ADJA	reinrassig
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
zur	APPRART	zu
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
77/504/EWG	NE	<unknown>
und	KON	und
90/425/EWG	NE	<unknown>
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
85	CARD	85
vom	APPRART	von
5.7.1991	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
37-38	CARD	@card@
,	$,	,
gelten	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
"	$(	"
reinrassige	ADJA	reinrassig
Tiere	NN	Tier
"	$(	"
alle	PIS	alle
vom	APPRART	von
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
des	ART	die
EG-Vertrages	NN	EG-Vertrag
erfaßten	ADJA	erfaßt
Zuchttiere	NN	Zuchttier
,	$,	,
für	APPR	für
deren	PRELAT	die
Vermarktung	NN	Vermarktung
noch	ADV	noch
keine	PIAT	kein
spezifischeren	ADJA	spezifisch
züchterischen	ADJA	<unknown>
Gemeinschaftsvorschriften	NN	Gemeinschaftsvorschrift
bestehen	VVFIN	bestehen
und	KON	und
die	ART	die
in	APPR	in
einem	ART	eine
Register	NN	Register
oder	KON	oder
Stammbuch	NN	Stammbuch
,	$,	,
das	PRELS	die
von	APPR	von
einer	ART	eine
anerkannten	ADJA	anerkannt
Züchterorganisation	NN	<unknown>
oder	KON	oder
-vereinigung	NN	<unknown>
geführt	VVPP	führen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
eingetragen	VVPP	eintragen
und	KON	und
registriert	VVPP	registrieren
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Artikel	NN	Artikel
2	CARD	2
dieser	PDAT	dies
Richtlinie	NN	Richtlinie
bestimmt	VVFIN	bestimmen
u.	APPR	um
a.	ADJA	a.
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Mitgliedstaaten	NN	Mitgliedstaat
dafür	PAV	dafür
Sorge	NN	Sorge
zu	PTKZU	zu
tragen	VVINF	tragen
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Vermarktung	NN	Vermarktung
reinrassiger	ADJA	reinrassig
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
ihres	PPOSAT	ihr
Samens	NN	Same
,	$,	,
ihrer	PPOSAT	ihr
Eizellen	NN	Eizelle
oder	KON	oder
Embryonen	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
züchterischen	ADJA	<unknown>
oder	KON	oder
genealogischen	ADJA	<unknown>
Gründen	NN	Grund|Gründen
weder	KON	weder
untersagt	VVFIN	untersagen
noch	ADV	noch
eingeschränkt	VVPP	einschränken
oder	KON	oder
behindert	VVPP	behindern
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
etwaiger	ADJA	etwaig
Durchführungsvorschriften	NN	Durchführungsvorschrift
gemäß	APPR	gemäß
Artikel	NN	Artikel
6	CARD	6
-	$(	-
selbige	ADJA	<unknown>
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
Bienen	NN	Biene
bis	APPR	bis
dato	NE	<unknown>
noch	ADV	noch
nicht	PTKNEG	nicht
ergangen	VVPP	ergehen
-	$(	-
bleiben	VVFIN	bleiben
die	ART	die
einzelstaatlichen	ADJA	einzelstaatlich
Rechtsvorschriften	NN	Rechtsvorschrift
unter	APPR	unter
Beachtung	NN	Beachtung
der	ART	die
allgemeinen	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Vertrages	NN	Vertrag
anwendbar	ADJD	anwendbar
.	$.	.
Was	PWS	was
vorerst	ADV	vorerst
die	ART	die
grundsätzliche	ADJA	grundsätzlich
Frage	NN	Frage
der	ART	die
Anwendbarkeit	NN	Anwendbarkeit
der	ART	die
vorstehend	ADJD	vorstehend
zitierten	ADJA	zitiert
Richtlinie	NN	Richtlinie
auf	APPR	auf
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
(	$(	(
insbesonders	ADV	<unknown>
Buckfastbienen	NN	<unknown>
)	$(	)
anlangt	VVFIN	anlangen
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
auf	APPR	auf
zwei	CARD	zwei
diesbezügliche	ADJA	diesbezüglich
Gutachten	NN	Gutachten
von	APPR	von
Univ.	NN	Univ.
Doz.	NE	<unknown>
Dr.	NN	Dr.
Hermann	NE	Hermann
Pechhacker	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
Bundesamt	NN	Bundesamt
und	KON	und
Forschungszentrum	NN	Forschungszentren
für	APPR	für
Landwirtschaft	NN	Landwirtschaft
-	$(	-
Institut	NN	Institut
für	APPR	für
Bienenkunde	NN	Bienenkunde
zu	PTKZU	zu
verweisen	VVINF	verweisen
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
ausführlichst	ADJD	ausführlich
dargelegt	VVPP	darlegen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
daß	KOUS	daß
es	PPER	es
sich	PRF	sich
bei	APPR	bei
Buckfastbienen	ADJA	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
um	APPR	um
reinrassige	ADJA	reinrassig
Bienen	NN	Biene
,	$,	,
sondern	KON	sondern
um	APPR	um
bloße	ADJA	bloß
Hybridbienen	NN	<unknown>
handelt	VVFIN	handeln
und	KON	und
diese	PDAT	dies
daher	PAV	daher
auch	ADV	auch
nicht	PTKNEG	nicht
vom	APPRART	von
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
der	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Richtlinie	NN	Richtlinie
(	$(	(
"	$(	"
reinrassige	ADJA	reinrassig
Tiere	NN	Tier
"	$(	"
)	$(	)
umfaßt	VVPP	umfassen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Es	PPER	es
muß	VMFIN	müssen
allerdings	ADV	allerdings
darauf	PAV	darauf
hingewiesen	VVPP	hinweisen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
daß	KOUS	daß
diese	PDAT	dies
Frage	NN	Frage
auch	ADV	auch
unter	APPR	unter
Fachleuten	NN	Fachleute
zumindest	ADV	zumindest
umstritten	ADJD	umstritten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Selbst	ADV	selbst
wenn	KOUS	wenn
aber	ADV	aber
auch	ADV	auch
Buckfastbienen	ADJA	<unknown>
als	KON	als
reinrassige	ADJA	reinrassig
Bienen	NN	Biene
einzustufen	VVIZU	einstufen
wären	VAFIN	sein
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Gesetz	NN	Gesetz
-	$(	-
wie	KOKOM	wie
in	APPR	in
den	ART	die
nachfolgenden	ADJA	nachfolgend
Ausführungen	NN	Ausführung
umfassend	ADJD	umfassend
dargelegt	VVPP	darlegen
-	$(	-
dennoch	ADV	dennoch
nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
EU-widrig	ADJD	<unknown>
anzusehen	VVIZU	ansehen
.	$.	.
§	NN	§
7	CARD	7
des	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Gesetzes	NN	Gesetz
normiert	VVPP	normieren
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
mit	APPR	mit
allen	PIAT	all
ihr	PPOSAT	ihr
zugehörigen	ADJA	zugehörig
Stämmen	NN	Stamm
und	KON	und
Linien	NN	Linie
zulässig	ADJD	zulässig
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
angehören	VVFIN	angehören
,	$,	,
bedarf	VVFIN	bedürfen
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
Magistrates	NN	Magistrat
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
daß	KOUS	daß
nur	ADV	nur
reinrassige	ADJA	reinrassig
Bienen	NN	Biene
gehalten	VVPP	halten
oder	KON	oder
gezüchtet	VVPP	züchten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
es	PPER	es
sich	PRF	sich
dabei	PAV	dabei
um	APPR	um
keine	PIAT	kein
für	APPR	für
den	ART	die
Menschen	NN	Mensch
gefährliche	ADJA	gefährlich
Rasse	NN	Rasse
handelt	VVFIN	handeln
.	$.	.
Es	PPER	es
stellt	VVFIN	stellen
sich	PRF	sich
somit	ADV	somit
die	ART	die
Frage	NN	Frage
,	$,	,
ob	KOUS	ob
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Regelung	NN	Regelung
einen	ART	eine
Widerspruch	NN	Widerspruch
zu	APPR	zu
der	ART	die
obzitierten	ADJA	<unknown>
Richtlinie	NN	Richtlinie
darstellt	VVFIN	darstellen
.	$.	.
Da	ADV	da
für	APPR	für
Bienen	NN	Biene
bislang	ADV	bislang
noch	ADV	noch
keine	PIAT	kein
Durchführungsvorschriften	NN	Durchführungsvorschrift
nach	APPR	nach
dem	ART	die
in	APPR	in
Artikel	NN	Artikel
6	CARD	6
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Verfahren	NN	Verfahren
erlassen	VVPP	erlassen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
bleiben	VVFIN	bleiben
gemäß	APPR	gemäß
Artikel	NN	Artikel
2	CARD	2
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
die	ART	die
einzelstaatlichen	ADJA	einzelstaatlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
anwendbar	ADJD	anwendbar
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
freilich	ADV	freilich
die	ART	die
allgemeinen	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
EG-Vertrages	NN	EG-Vertrag
zu	PTKZU	zu
beachten	VVINF	beachten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
zu	PTKZU	zu
prüfen	VVINF	prüfen
,	$,	,
ob	KOUS	ob
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Regelung	NN	Regelung
mit	APPR	mit
Artikel	NN	Artikel
28	CARD	28
EG	NE	EG
vereinbar	ADJD	vereinbar
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wonach	PWAV	wonach
eine	ART	eine
mengenmäßige	ADJA	mengenmäßig
Einfuhrbeschränkung	NN	Einfuhrbeschränkung
sowie	KON	sowie
alle	PIAT	all
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gleicher	ADJA	gleich
Wirkung	NN	Wirkung
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
Mitgliedstaaten	NN	Mitgliedstaat
verboten	VVPP	verbieten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Eine	ART	eine
Regelung	NN	Regelung
,	$,	,
wonach	PWAV	wonach
in	APPR	in
einem	ART	eine
Mitgliedstaat	NN	Mitgliedstaat
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
nur	ADV	nur
einer	ART	eine
einzigen	ADJA	einzig
Rasse	NN	Rasse
erlaubt	VVPP	erlauben
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
stellt	VVFIN	stellen
sicherlich	ADV	sicherlich
keine	PIAT	kein
mengenmäßige	ADJA	mengenmäßig
Beschränkung	NN	Beschränkung
dar	PTKVZ	dar
,	$,	,
jedoch	ADV	jedoch
handelt	VVFIN	handeln
es	PPER	es
sich	PRF	sich
dabei	PAV	dabei
um	APPR	um
eine	ART	eine
Maßnahme	NN	Maßnahme
gleicher	ADJA	gleich
Wirkung	NN	Wirkung
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
Urteil	NN	Urteil
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gerichtshofes	NN	Gerichtshof
vom	APPRART	von
3.12.1998	CARD	@card@
,	$,	,
Rechtssache	NN	Rechtssache
C-67/97	NN	<unknown>
,	$,	,
worin	PWAV	worin
diese	PDAT	dies
Frage	NN	Frage
im	APPRART	in
Detail	NN	Detail
behandelt	VVPP	behandeln
wurde	VAFIN	werden
)	$(	)
.	$.	.
Demgegenüber	PAV	demgegenüber
bestimmt	VVFIN	bestimmen
Artikel	NN	Artikel
30	CARD	30
EG	NE	EG
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Artikel	NN	Artikel
28	CARD	28
und	KON	und
29	CARD	@card@
Einfuhr-	TRUNC	Einfuhr-
,	$,	,
Ausfuhr-	TRUNC	Ausfuhr-
und	KON	und
Durchfuhrverboten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
-beschränkungen	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
entgegenstehen	VVFIN	entgegenstehen
,	$,	,
die	PRELS	die
aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sittlichkeit	NN	Sittlichkeit
,	$,	,
Ordnung	NN	Ordnung
und	KON	und
Sicherheit	NN	Sicherheit
,	$,	,
zum	APPRART	zu
Schutze	NN	Schutz
der	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
und	KON	und
des	ART	die
Lebens	NN	Leben
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
,	$,	,
Tieren	NN	Tier
oder	KON	oder
Pflanzen	NN	Pflanze|Pflanzen
,	$,	,
des	ART	die
nationalen	ADJA	national
Kulturguts	NN	Kulturgut
von	APPR	von
künstlerischem	ADJA	künstlerisch
,	$,	,
geschichtlichem	ADJA	geschichtlich
oder	KON	oder
archäologischem	ADJA	archäologisch
Wert	NN	Wert
oder	KON	oder
des	ART	die
gewerblichen	ADJA	gewerblich
und	KON	und
kommerziellen	ADJA	kommerziell
Eigentums	NN	Eigentum
gerechtfertigt	VVPP	rechtfertigen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Verbote	NN	Verbot
oder	KON	oder
Beschränkungen	NN	Beschränkung
dürfen	VMFIN	dürfen
jedoch	ADV	jedoch
weder	KON	weder
ein	ART	eine
Mittel	NN	Mittel
zur	APPRART	zu
willkürlichen	ADJA	willkürlich
Diskriminierung	NN	Diskriminierung
noch	ADV	noch
eine	ART	eine
verschleierte	ADJA	verschleiert
Beschränkung	NN	Beschränkung
des	ART	die
Handels	NN	Handel
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
Mitgliedstaaten	NN	Mitgliedstaat
darstellen	VVINF	darstellen
.	$.	.
Die	ART	die
Anwendbarkeit	NN	Anwendbarkeit
der	ART	die
Ausnahmebestimmung	NN	Ausnahmebestimmung
des	ART	die
Artikels	NN	Artikel
30	CARD	30
EG	NE	EG
setzt	VVFIN	setzen
somit	ADV	somit
voraus	PTKVZ	voraus
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Beschränkung	NN	Beschränkung
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
bestimmter	ADJA	bestimmt
Rassen	NN	Rasse
zur	APPRART	zu
Wahrung	NN	Wahrung
eines	ART	eine
schutzwürdigen	ADJA	schutzwürdig
Interesses	NN	Interesse
gemäß	APPR	gemäß
Artikel	NN	Artikel
30	CARD	30
EG	NE	EG
dient	VVFIN	dienen
und	KON	und
aus	APPR	aus
diesem	PDAT	dies
Grund	NN	Grund
gerechtfertigt	VVPP	rechtfertigen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
ist	VAFIN	sein
auszuführen	VVIZU	ausführen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
durch	APPR	durch
die	ART	die
Anordnung	NN	Anordnung
im	APPRART	in
§	NN	§
7	CARD	7
des	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Gesetzes	NN	Gesetz
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
aggressiven	ADJA	aggressiv
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Buckfastbienen	NN	<unknown>
)	$(	)
verhindert	VVPP	verhindern
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
,	$,	,
da	KOUS	da
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
wesentlich	ADJD	wesentlich
aggressiver	ADJD	aggressiv
sind	VAFIN	sein
als	KOKOM	als
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
bodenständigen	ADJA	bodenständig
reinen	ADJA	rein
Rasse	NN	Rasse
und	KON	und
insbesonders	ADV	<unknown>
in	APPR	in
dicht	ADJD	dicht
verbautem	ADJA	<unknown>
Stadtgebiet	NN	Stadtgebiet
eine	ART	eine
Gefahr	NN	Gefahr
für	APPR	für
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
darstellen	VVINF	darstellen
.	$.	.
Das	ART	die
aggressive	ADJA	aggressiv
Verhalten	NN	Verhalten
von	APPR	von
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
wurde	VAFIN	werden
von	APPR	von
Univ.	NN	Univ.
Doz.	NE	<unknown>
Dr.	NN	Dr.
Hermann	NE	Hermann
Pechhacker	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
Bundesamt	NN	Bundesamt
und	KON	und
Forschungszentrum	NN	Forschungszentren
für	APPR	für
Landwirtschaft	NN	Landwirtschaft
-	$(	-
Institut	NN	Institut
für	APPR	für
Bienenkunde	NN	Bienenkunde
untersucht	VVPP	untersuchen
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
diesbezüglichen	ADJA	diesbezüglich
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
in	APPR	in
einem	ART	eine
Artikel	NN	Artikel
-	$(	-
"	$(	"
Einfluß	NN	Einfluß
der	ART	die
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
die	ART	die
Bienen	NN	Biene
des	ART	die
kleinen	ADJA	klein
Imkers	NN	Imker
"	$(	"
-	$(	-
der	ART	die
Zeitschrift	NN	Zeitschrift
"	$(	"
Bienenvater	NN	<unknown>
"	$(	"
(	$(	(
Heft	NN	Heft
1/1998	CARD	@card@
)	$(	)
dargelegt	VVPP	darlegen
.	$.	.
Daraus	PAV	daraus
geht	VVFIN	gehen
zusammenfassend	ADJD	zusammenfassend
hervor	PTKVZ	hervor
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
bzw.	KOKOM	bzw.
Zucht	NN	Zucht
mehrerer	PIAT	mehrer
Bienenrassen	NN	Bienenrasse
insbesondere	ADV	insbesondere
von	APPR	von
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
unausweichlich	ADJD	unausweichlich
zu	APPR	zu
Problemen	NN	Problem
in	APPR	in
der	ART	die
Sanftmut	NN	Sanftmut
und	KON	und
in	APPR	in
der	ART	die
Anpassungsfähigkeit	NN	Anpassungsfähigkeit
der	ART	die
Bienen	NN	Biene
an	APPR	an
Umwelt	NN	Umwelt
und	KON	und
Tracht	NN	Tracht
führt	VVFIN	führen
.	$.	.
Durch	APPR	durch
eine	ART	eine
Verbastardisierung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
weiters	NN	<unknown>
ein	ART	eine
Ansteigen	NN	Ansteigen
der	ART	die
Aggressivität	NN	Aggressivität
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Schwarmneigung	NN	<unknown>
festzustellen	VVIZU	feststellen
.	$.	.
Weiters	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
auszuschließen	VVIZU	ausschließen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
es	PPER	es
am	APPRART	an
Ende	NN	Ende
der	ART	die
negativen	ADJA	negativ
Verhaltensentwicklung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
sogar	ADV	sogar
zur	APPRART	zu
Herausbildung	NN	Herausbildung
von	APPR	von
sogenannten	ADJA	sogenannt
"	$(	"
Killerbienen	NN	Killerbiene
"	$(	"
kommt	VVFIN	kommen
.	$.	.
Nach	APPR	nach
dem	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Wissensstand	NN	Wissensstand
können	VMFIN	können
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
ihrer	PPOSAT	ihr
erhöhten	ADJA	erhöht
Aggressivität	NN	Aggressivität
und	KON	und
ihrer	PPOSAT	ihr
Schwarmneigung	NN	<unknown>
jedenfalls	ADV	jedenfalls
eine	ART	eine
Gefahr	NN	Gefahr
für	APPR	für
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
darstellen	VVINF	darstellen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
dieser	PDAT	dies
Umstand	NN	Umstand
insbesondere	ADV	insbesondere
im	APPRART	in
dicht	ADJD	dicht
besiedeltem	ADJA	besiedelt
Stadtgebiet	NN	Stadtgebiet
eine	ART	eine
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Verschärfung	NN	Verschärfung
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
bringt	VVFIN	bringen
.	$.	.
Unter	APPR	unter
Zugrundelegung	NN	Zugrundelegung
der	ART	die
vorstehenden	ADJA	vorstehend
Ausführungen	NN	Ausführung
ist	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
zusammenfassend	ADJD	zusammenfassend
festzuhalten	VVIZU	festhalten
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Beschränkung	NN	Beschränkung
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
auf	APPR	auf
jene	PDAT	jen
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
die	ART	die
Verhinderung	NN	Verhinderung
von	APPR	von
aggressiven	ADJA	aggressiv
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Gefahr	NN	Gefahr
für	APPR	für
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
darstellen	VVINF	darstellen
können	VMFIN	können
,	$,	,
zum	APPRART	zu
Ziel	NN	Ziel
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
noch	ADV	noch
darauf	PAV	darauf
hinzuweisen	VVIZU	hinweisen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
das	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Gesetz	NN	Gesetz
keine	PIAT	kein
ausschließliche	ADJA	ausschließlich
Beschränkung	NN	Beschränkung
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
einzige	ADJA	einzig
Rasse	NN	Rasse
vorsieht	VVFIN	vorsehen
.	$.	.
Vielmehr	ADV	vielmehr
können	VMFIN	können
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
einer	ART	eine
behördlichen	ADJA	behördlich
Bewilligung	NN	Bewilligung
auch	ADV	auch
andere	PIAT	ander
Bienenrassen	NN	Bienenrasse
zugelassen	VVPP	zulassen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
keine	PIAT	kein
für	APPR	für
den	ART	die
Menschen	NN	Mensch
gefährliche	ADJA	gefährlich
Rassen	NN	Rasse
handelt	VVFIN	handeln
.	$.	.
Desweiteren	ADV	desweiteren
ist	VAFIN	sein
auszuführen	VVIZU	ausführen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
der	ART	die
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
ein	ART	eine
schutzwürdiges	ADJA	schutzwürdig
Interesse	NN	Interesse
gemäß	APPR	gemäß
Artikel	NN	Artikel
30	CARD	30
EG	NE	EG
darstellt	VVFIN	darstellen
und	KON	und
es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
die	ART	die
im	APPRART	in
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetz	NN	<unknown>
normierte	ADJA	normiert
Beschränkung	NN	Beschränkung
zur	APPRART	zu
Erreichung	NN	Erreichung
dieses	PDAT	dies
Zieles	NN	Ziel
als	KOKOM	als
gerechtfertigt	VVPP	rechtfertigen
anzusehen	VVIZU	ansehen
.	$.	.
Im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
der	ART	die
ständigen	ADJA	ständig
Rechtsprechung	NN	Rechtsprechung
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gerichtshofes	NN	Gerichtshof
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
nationale	ADJA	national
Maßnahme	NN	Maßnahme
jedenfalls	ADV	jedenfalls
gerechtfertigt	VVPP	rechtfertigen
,	$,	,
da	KOUS	da
sie	PPER	sie
ein	ART	eine
aus	APPR	aus
der	ART	die
Sicht	NN	Sicht
des	ART	die
Gemeinschaftsrechts	NN	Gemeinschaftsrecht
schutzwürdiges	ADJA	schutzwürdig
Interesse	NN	Interesse
verfolgt	VVPP	verfolgen
,	$,	,
sie	PPER	sie
geeignet	VVPP	eignen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
das	ART	die
verfolgte	ADJA	verfolgt
Ziel	NN	Ziel
zu	PTKZU	zu
erreichen	VVINF	erreichen
und	KON	und
sie	PPER	sie
auch	ADV	auch
angemessen	ADJD	angemessen
und	KON	und
notwendig	ADJD	notwendig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
um	KOUI	um
dieses	PDAT	dies
Ziel	NN	Ziel
zu	PTKZU	zu
erreichen	VVINF	erreichen
.	$.	.
Somit	ADV	somit
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
die	ART	die
EU-Konformität	NN	<unknown>
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetzes	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
91/174/EWG	NE	<unknown>
als	KOKOM	als
gegeben	ADJD	gegeben
anzunehmen	VVIZU	annehmen
.	$.	.
Besonderer	ADJA	besonder
Teil	NN	Teil
Zu	APPR	zu
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Bestimmungen	NN	Bestimmung
ist	VAFIN	sein
folgendes	ADJA	folgend
zu	PTKZU	zu
bemerken	VVINF	bemerken
:	$.	:
Zu	APPR	zu
Artikel	NN	Artikel
I	FM	I
:	$.	:
Zu	APPR	zu
§	NN	§
2	CARD	2
:	$.	:
Als	KOKOM	als
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Bienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
jede	PIAT	jed
Neu-	TRUNC	Neu-
oder	KON	oder
Wiedererrichtung	NN	Wiedererrichtung
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
dessen	PDAT	die
Erweiterung	NN	Erweiterung
anzusehen	VVIZU	ansehen
.	$.	.
Zum	APPRART	zu
Vorgang	NN	Vorgang
der	ART	die
Wiedererrichtung	NN	Wiedererrichtung
ist	VAFIN	sein
zwecks	APPR	zwecks
Klarstellung	NN	Klarstellung
auszuführen	VVIZU	ausführen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
nach	APPR	nach
einer	ART	eine
gewissen	ADJA	gewiß
Nutzungsphase	NN	<unknown>
die	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
vom	APPRART	von
Bienenstand	NN	Bienenstand
meistens	ADV	meistens
abgesiedelt	VVPP	<unknown>
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
nur	ADV	nur
die	ART	die
leeren	ADJA	leer
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
ungenutzt	ADJD	ungenutzt
am	APPRART	an
Standort	NN	Standort
zurückbleiben	VVINF	zurückbleiben
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
danach	PAV	danach
wieder	ADV	wieder
mit	APPR	mit
Völkern	NN	Volk
besiedelt	VVPP	besiedeln
,	$,	,
so	ADV	so
spricht	VVFIN	sprechen
man	PIS	man
von	APPR	von
einer	ART	eine
Wiedererrichtung	NN	Wiedererrichtung
eines	ART	eine
Bienenstandes	NN	<unknown>
.	$.	.
Zu	PTKA	zu
§§	ADJD	<unknown>
3	CARD	3
und	KON	und
9	CARD	9
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Bestimmungen	NN	Bestimmung
regeln	VVFIN	regeln
die	ART	die
bei	APPR	bei
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Bienenständen	NN	<unknown>
einzuhaltenden	ADJA	einzuhaltend
Mindestabstände	NN	Mindestabstand
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
diese	PDAT	dies
sowohl	KON	sowohl
auf	APPR	auf
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
als	KON	als
auch	ADV	auch
von	APPR	von
Wanderbienenständen	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
Anwendung	NN	Anwendung
finden	VVFIN	finden
.	$.	.
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
sieht	VVFIN	sehen
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
eines	ART	eine
behördlichen	ADJA	behördlich
Bewilligungsverfahrens	NN	<unknown>
vor	PTKVZ	vor
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
darf	VMFIN	dürfen
der	ART	die
bewilligte	ADJA	bewilligt
Mindestabstand	NN	Mindestabstand
drei	CARD	drei
Meter	NN	Meter
nicht	PTKNEG	nicht
unterschreiten	VVINF	unterschreiten
.	$.	.
In	APPR	in
allen	PIAT	all
anderen	PIS	andere
Fällen	NN	Fall|Fällen
kann	VMFIN	können
auch	ADV	auch
dieser	PDAT	dies
Abstand	NN	Abstand
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
einer	ART	eine
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
des	ART	die
Nachbargrundstückes	NN	<unknown>
)	$(	)
unterschritten	VVPP	unterschreiten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
Absätzen	NN	Absatz
1	CARD	1
,	$,	,
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
festgelegten	ADJA	festgelegt
Mindestabstände	NN	Mindestabstand
sind	VAFIN	sein
jeweils	ADV	jeweils
von	APPR	von
der	ART	die
Flugfront	NN	<unknown>
des	ART	die
Bienenstockes	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
im	APPRART	in
rechten	ADJA	recht|rechts
Winkel	NN	Winkel
nach	APPR	nach
vorne	ADV	vorne
zu	PTKZU	zu
rechnen	VVINF	rechnen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
4	CARD	4
:	$.	:
Durch	APPR	durch
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Meldepflicht	NN	Meldepflicht
soll	VMFIN	sollen
die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
von	APPR	von
der	ART	die
Zahl	NN	Zahl
der	ART	die
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
vorhandenen	ADJA	vorhanden
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
in	APPR	in
Kenntnis	NN	Kenntnis
gesetzt	VVPP	setzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Information	NN	Information
bildet	VVFIN	bilden
unter	APPR	unter
anderem	PIS	andere
die	ART	die
Grundlage	NN	Grundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Beurteilung	NN	Beurteilung
,	$,	,
ob	KOUS	ob
das	PDS	die
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
vorhandene	ADJA	vorhanden
Trachtangebot	NN	<unknown>
für	APPR	für
neu	ADJD	neu
zu	PTKZU	zu
errichtende	ADJA	errichtend
Wanderbienenstände	NN	<unknown>
ausreicht	VVFIN	ausreichen
oder	KON	oder
ob	KOUS	ob
allenfalls	ADV	allenfalls
ein	ART	eine
Untersagungsgrund	NN	<unknown>
wegen	APPR	wegen
Überbelegung	NN	Überbelegung
(	$(	(
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
6	CARD	6
)	$(	)
vorliegt	VVFIN	vorliegen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
6	CARD	6
:	$.	:
Im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
der	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
gesunder	ADJA	gesund
und	KON	und
leistungsfähiger	ADJA	leistungsfähig
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
sind	VAFIN	sein
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
zur	APPRART	zu
Verhinderung	NN	Verhinderung
der	ART	die
Räuberei	NN	Räuberei
notwendig	ADJD	notwendig
,	$,	,
da	KOUS	da
ein	ART	eine
von	APPR	von
Raubbienen	NN	<unknown>
betroffenes	ADJA	betroffen
Bienenvolk	NN	Bienenvolk
in	APPR	in
der	ART	die
Regel	NN	Regel
zugrunde	ADV	zugrunde
geht	VVFIN	gehen
,	$,	,
weil	KOUS	weil
ihm	PPER	er
von	APPR	von
den	ART	die
Raubbienen	NN	<unknown>
das	ART	die
Futter	NN	Futter
entzogen	VVPP	entziehen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Weiters	NN	<unknown>
soll	VMFIN	sollen
durch	APPR	durch
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Bestimmung	NN	Bestimmung
sowohl	KON	sowohl
der	ART	die
durch	APPR	durch
die	ART	die
Räuberei	NN	Räuberei
entstehende	ADJA	entstehend
wirtschaftliche	ADJA	wirtschaftlich
Schaden	NN	Schaden
für	APPR	für
den	ART	die
Imker	NN	Imker
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
die	ART	die
Verbreitung	NN	Verbreitung
von	APPR	von
Tierseuchen	NN	Tierseuche
hintangehalten	VVPP	<unknown>
werden	VAINF	werden
,	$,	,
da	KOUS	da
Raubbienen	NN	<unknown>
vorwiegend	ADJD	vorwiegend
kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
schwache	ADJA	schwach
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
heimsuchen	VVFIN	heimsuchen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
7	CARD	7
:	$.	:
Zur	APPRART	zu
Verhinderung	NN	Verhinderung
von	APPR	von
aggressiven	ADJA	aggressiv
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Buckfastbienen	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
dürfen	VMINF	dürfen
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
nur	ADV	nur
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
gehalten	VVPP	halten
oder	KON	oder
gezüchtet	VVPP	züchten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
anderer	PIAT	ander
Rassen	NN	Rasse
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
durch	APPR	durch
den	ART	die
Magistrat	NN	Magistrat
.	$.	.
Im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheit	NN	Sicherheit
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
aggressiven	ADJA	aggressiv
und	KON	und
stechlustigen	ADJA	<unknown>
Bienen	NN	Biene
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
.	$.	.
Beim	APPRART	bei
Begriff	NN	Begriff
"	$(	"
reinrassig	ADJD	reinrassig
"	$(	"
handelt	VVFIN	handeln
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
einen	ART	eine
unbestimmten	ADJA	unbestimmt
Gesetzesbegriff	NN	<unknown>
,	$,	,
der	PRELS	die
jedoch	ADV	jedoch
auf	APPR	auf
naturwissenschaftlichen	ADJA	naturwissenschaftlich
Grundlagen	NN	Grundlage
beruht	VVFIN	beruhen
,	$,	,
somit	ADV	somit
einer	ART	eine
wissenschaftlichen	ADJA	wissenschaftlich
Interpretation	NN	Interpretation
zugänglich	ADJD	zugänglich
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Buckfastbienen	VVFIN	<unknown>
jedenfalls	ADV	jedenfalls
ausschließt	VVFIN	ausschließen
.	$.	.
Desweiteren	ADV	desweiteren
richtet	VVFIN	richten
sich	PRF	sich
das	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Gesetz	NN	Gesetz
ohnehin	ADV	ohnehin
hauptsächlich	ADJD	hauptsächlich
an	APPR	an
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
den	ART	die
einschlägigen	ADJA	einschlägig
Fachbegriffen	NN	Fachbegriff
vertraut	VVPP	vertrauen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sodaß	VVFIN	<unknown>
daher	PAV	daher
eine	ART	eine
eigene	ADJA	eigen
Definition	NN	Definition
des	ART	die
in	APPR	in
Rede	NN	Rede
stehenden	ADJA	stehend
Begriffes	NN	Begriff
für	APPR	für
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
erachtet	VVPP	erachten
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
10	CARD	10
:	$.	:
Zur	APPRART	zu
Vermeidung	NN	Vermeidung
von	APPR	von
Mißverständnissen	NN	Mißverständnis
ist	VAFIN	sein
klarzustellen	VVIZU	klarstellen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
eine	ART	eine
Wiener	ADJA	Wiener
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
innerhalb	APPR	innerhalb
Wiens	NE	Wien
und	KON	und
nach	APPR	nach
Wien	NE	Wien
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Wanderung	NN	Wanderung
von	APPR	von
Wien	NE	Wien
in	APPR	in
ein	ART	eine
anderes	PIAT	ander
Bundesland	NN	Bundesland
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Wiener	ADJA	Wiener
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
nicht	PTKNEG	nicht
notwendig	ADJD	notwendig
.	$.	.
Die	ART	die
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
stellt	VVFIN	stellen
einen	ART	eine
"	$(	"
Transportschein	NN	<unknown>
"	$(	"
dar	PTKVZ	dar
,	$,	,
der	PRELS	die
vom	APPRART	von
Berechtigten	NN	Berechtigte
in	APPR	in
der	ART	die
Regel	NN	Regel
zu	APPR	zu
Beginn	NN	Beginn
jedes	PIAT	jed
Jahres	NN	Jahr
bei	APPR	bei
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
beantragt	VVPP	beantragen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Frage	NN	Frage
,	$,	,
ob	KOUS	ob
in	APPR	in
dem	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Jahr	NN	Jahr
auch	ADV	auch
tatsächlich	ADJD	tatsächlich
eine	ART	eine
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
erfolgen	VVINF	erfolgen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
hängt	VVFIN	hängen
von	APPR	von
den	ART	die
äußeren	ADJA	äußer
Umständen	NN	Umstand
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Wetter	NN	Wetter
)	$(	)
ab	PTKVZ	ab
und	KON	und
es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
auch	ADV	auch
nicht	PTKNEG	nicht
notwendig	ADJD	notwendig
,	$,	,
daß	KOUS	daß
der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
bereits	ADV	bereits
einen	ART	eine
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Wanderbienenstand	NN	<unknown>
vorweist	VVFIN	vorweisen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
11	CARD	11
:	$.	:
Um	KOUI	um
den	ART	die
Transport	NN	Transport
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
möglichst	ADV	möglichst
sicher	ADJD	sicher
zu	PTKZU	zu
gestalten	VVINF	gestalten
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Beförderung	NN	Beförderung
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
in	APPR	in
bienendichten	ADJA	<unknown>
Behältern	NN	Behälter
und	KON	und
nach	APPR	nach
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
während	APPR	während
der	ART	die
Dämmerung	NN	Dämmerung
oder	KON	oder
der	ART	die
Nachtzeit	NN	Nachtzeit
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
da	KOUS	da
die	ART	die
Aktivität	NN	Aktivität
der	ART	die
Bienen	NN	Biene
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Zeit	NN	Zeit
stark	ADJD	stark
abnimmt	VVFIN	abnehmen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
13	CARD	13
:	$.	:
Im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
wurde	VAFIN	werden
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
einer	ART	eine
Vorschreibung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Auflagen	NN	Auflage
oder	KON	oder
Bedingungen	NN	Bedingung
vorgesehen	VVPP	vorsehen
,	$,	,
soferne	VVFIN	<unknown>
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
Setzung	NN	Setzung
von	APPR	von
auf	APPR	auf
den	ART	die
Einzelfall	NN	Einzelfall
abgestimmten	ADJA	abgestimmt
Begleitmaßnahmen	NN	Begleitmaßnahme
durchführbar	ADJD	durchführbar
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Dies	PDS	dies
ist	VAFIN	sein
deshalb	PAV	deshalb
hervorzuheben	VVIZU	hervorheben
,	$,	,
da	ADV	da
im	APPRART	in
Normalfall	NN	Normalfall
für	APPR	für
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Wanderbienenständen	NN	<unknown>
die	ART	die
bloße	ADJA	bloß
Anzeige	NN	Anzeige
genügt	VVFIN	genügen
bzw.	KOKOM	bzw.
bei	APPR	bei
Nichterfüllung	NN	Nichterfüllung
der	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
die	ART	die
Untersagung	NN	Untersagung
auszusprechen	VVIZU	aussprechen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
14	CARD	14
:	$.	:
Zwecks	APPR	zwecks
Erhaltung	NN	Erhaltung
eines	ART	eine
gesunden	ADJA	gesund
Bienenstandes	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Vorkehrungen	NN	Vorkehrung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
.	$.	.
Eine	ART	eine
gesonderte	ADJA	gesondert
Regelung	NN	Regelung
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
von	APPR	von
Pflanzenschutzmitteln	NN	Pflanzenschutzmittel
war	VAFIN	sein
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
nicht	PTKNEG	nicht
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
,	$,	,
da	KOUS	da
diesbezügliche	ADJA	diesbezüglich
Vorschriften	NN	Vorschrift
bereits	ADV	bereits
im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Kulturpflanzen	NN	Kulturpflanze
(	$(	(
Kulturpflanzenschutzgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
21/1949	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Fassung	NN	Fassung
,	$,	,
enthalten	VVPP	enthalten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
15	CARD	15
:	$.	:
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
örtlichen	ADJA	örtlich
Gegebenheiten	NN	Gegebenheit
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gibt	VVFIN	geben
es	PPER	es
in	APPR	in
der	ART	die
Bundeshauptstadt	NN	Bundeshauptstadt
nur	ADV	nur
eine	ART	eine
einzige	ADJA	einzig
Belegstelle	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
vom	APPRART	von
Landesverband	NN	Landesverband
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
nach	APPR	nach
den	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
des	ART	die
Österreichischen	NN	Österreichische
Imkerbundes	NN	<unknown>
geführt	VVPP	führen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Da	ADV	da
auch	ADV	auch
in	APPR	in
Zukunft	NN	Zukunft
keine	PIAT	kein
weitere	ADJA	weit
Belegstelle	NN	<unknown>
errichtet	VVPP	errichten
werden	VAINF	werden
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
war	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
kein	PIAT	kein
diesbezügliches	ADJA	diesbezüglich
Anerkennungsverfahren	NN	Anerkennungsverfahren
-	$(	-
wie	KOUS	wie
dies	PDS	dies
in	APPR	in
einigen	PIAT	einig
Bundesländern	NN	Bundesland
vorgesehen	VVPP	vorsehen
ist	VAFIN	sein
-	$(	-
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
17	CARD	17
:	$.	:
Die	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
von	APPR	von
geeigneten	ADJA	geeignet
Personen	NN	Person
als	KOKOM	als
Bienenzuchtsachverständige	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
notwendig	ADJD	notwendig
,	$,	,
da	KOUS	da
es	PPER	es
auf	APPR	auf
diesem	PDAT	dies
Fachgebiet	NN	Fachgebiet
keine	PIAT	kein
Amtssachverständigen	NN	<unknown>
des	ART	die
Magistrates	NN	Magistrat
gibt	VVFIN	geben
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
18	CARD	18
:	$.	:
Die	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
formulierte	ADJA	formuliert
Subsidiaritätsklausel	NN	<unknown>
soll	VMFIN	sollen
im	APPRART	in
Lichte	NN	Licht
der	ART	die
Judikatur	NN	Judikatur
des	ART	die
Verfassungsgerichtshofes	NN	Verfassungsgerichtshof
allfälligen	ADJA	allfällig
verfassungswidrigen	ADJA	verfassungswidrig
Doppelbestrafungen	NN	Doppelbestrafung
vorbeugen	VVINF	vorbeugen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
20	CARD	20
:	$.	:
Gefahr	NN	Gefahr
im	APPRART	in
Verzuge	NN	Verzug
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
dann	ADV	dann
gegeben	VVPP	geben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Leben	NN	Leben
oder	KON	oder
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
gefährdet	VVPP	gefährden
ist	VAFIN	sein
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
durch	APPR	durch
das	ART	die
Auftreten	NN	Auftreten
von	APPR	von
aggressiven	ADJA	aggressiv
Kreuzungsbienen	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Artikel	NN	Artikel
II	CARD	II
:	$.	:
Die	ART	die
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetzes	NN	<unknown>
war	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
vorgesehene	ADJA	vorgesehen
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
bei	APPR	bei
der	ART	die
Besorgung	NN	Besorgung
von	APPR	von
einzelnen	ADJA	einzeln
Aufgaben	NN	Aufgabe
des	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Entwurfes	NN	Entwurf
im	APPRART	in
übertragenen	ADJA	übertragen
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
dieses	PDAT	dies
Entwurfes	NN	Entwurf
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
eine	ART	eine
allfällige	ADJA	allfällig
Untersagung	NN	Untersagung
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Frist	NN	Frist
von	APPR	von
einer	ART	eine
Woche	NN	Woche
nach	APPR	nach
Einlangen	NN	<unknown>
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
12	CARD	12
des	ART	die
Entwurfes	NN	Entwurf
auszusprechen	VVIZU	aussprechen
.	$.	.
Nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetzes	NN	<unknown>
wäre	VAFIN	sein
für	APPR	für
diese	PDAT	dies
Untersagung	NN	Untersagung
ein	ART	eine
Beschluß	NN	Beschluß
(	$(	(
Bescheid	NN	Bescheid
)	$(	)
des	ART	die
Hauptausschusses	NN	Hauptausschuß
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Eine	ART	eine
ordnungsgemäße	ADJA	ordnungsgemäß
Einberufung	NN	Einberufung
und	KON	und
rechtzeitige	ADJA	rechtzeitig
Beschlußfassung	NN	Beschlußfassung
durch	APPR	durch
den	ART	die
Hauptausschuß	NN	Hauptausschuß
ist	VAFIN	sein
innerhalb	APPR	innerhalb
der	ART	die
kurzen	ADJA	kurz
Frist	NN	Frist
von	APPR	von
einer	ART	eine
Woche	NN	Woche
jedoch	ADV	jedoch
praktisch	ADJD	praktisch
nicht	PTKNEG	nicht
durchführbar	ADJD	durchführbar
,	$,	,
sodaß	VVFIN	<unknown>
eine	ART	eine
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Untersagungsfrist	NN	<unknown>
in	APPR	in
den	ART	die
meisten	PIAT	meist
Fällen	NN	Fall|Fällen
wohl	ADV	wohl
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
wäre	VAFIN	sein
,	$,	,
zumal	KOUS	zumal
auch	ADV	auch
keine	PIAT	kein
Notkompetenz	NN	<unknown>
anderer	PIAT	ander
Organe	NN	Organ
vorgesehen	VVPP	vorsehen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Es	PPER	es
wurde	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
eine	ART	eine
entsprechende	ADJA	entsprechend
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
für	APPR	für
den	ART	die
Präsidenten	NN	Präsident
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
vorgesehen	VVPP	vorsehen
,	$,	,
sodaß	VVFIN	<unknown>
eine	ART	eine
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
einwöchigen	ADJA	einwöchig
Untersagungsfrist	NN	<unknown>
jedenfalls	ADV	jedenfalls
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
ENTWURF	NN	Entwurf
Gesetz	NN	Gesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
eine	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetzes	NN	<unknown>
(	$(	(
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetz	NN	<unknown>
)	$(	)
Der	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landtag	NN	Landtag
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Artikel	NN	Artikel
I	NN	I
Gesetz	NN	Gesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
I.	NE	I.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
regelt	VVFIN	regeln
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
die	ART	die
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
(	$(	(
Bienenwirtschaft	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Bienenwirtschaft	NN	<unknown>
steht	VVFIN	stehen
jedermann	PIS	jedermann
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
frei	PTKVZ	frei
.	$.	.
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
Ein	ART	eine
Bienenstock	NN	Bienenstock
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
für	APPR	für
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
eines	ART	eine
Bienenvolkes	NN	Bienenvolk
bestimmte	ADJA	bestimmt
Einrichtung	NN	Einrichtung
.	$.	.
Ein	ART	eine
Bienenstock	NN	Bienenstock
gilt	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
besiedelt	VVPP	besiedeln
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
er	PPER	er
von	APPR	von
einem	ART	eine
Bienenvolk	NN	Bienenvolk
besetzt	VVPP	besetzen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Ein	ART	eine
Bienenstand	NN	Bienenstand
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Standort	NN	Standort
eines	PIS	eine
oder	KON	oder
mehrerer	PIAT	mehrer
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
.	$.	.
Ein	ART	eine
Heimbienenstand	NN	<unknown>
(	$(	(
Dauerbienenstand	NN	<unknown>
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
ortsfester	ADJA	<unknown>
,	$,	,
dauernder	ADJA	dauernd
,	$,	,
auch	ADV	auch
für	APPR	für
die	ART	die
Überwinterung	NN	Überwinterung
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
bestimmter	ADJA	bestimmt
Standort	NN	Standort
.	$.	.
Ein	ART	eine
Wanderbienenstand	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
jeder	PIS	jede
nicht	PTKNEG	nicht
unter	APPR	unter
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
fallende	ADJA	fallend
Bienenstand	NN	Bienenstand
.	$.	.
Unter	APPR	unter
Neuerrichtung	NN	Neuerrichtung
eines	ART	eine
Bienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
erstmalige	ADJA	erstmalig
Besiedelung	NN	Besiedelung
eines	ART	eine
Standortes	NN	Standort
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
Bienenstöcken	NN	Bienenstock
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Unter	APPR	unter
Wiedererrichtung	NN	Wiedererrichtung
eines	ART	eine
Bienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Besiedelung	NN	Besiedelung
eines	ART	eine
bereits	ADV	bereits
bestehenden	ADJA	bestehend
Standortes	NN	Standort
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
Bienenstöcken	NN	Bienenstock
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Unter	APPR	unter
Erweiterung	NN	Erweiterung
eines	ART	eine
Bienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
flächenmäßige	ADJA	flächenmäßig
Vergrößerung	NN	Vergrößerung
eines	ART	eine
Bienenstandes	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
die	ART	die
Erhöhung	NN	Erhöhung
der	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
dort	ADV	dort
vorhandenen	ADJA	vorhanden
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Imker	NN	Imker
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wer	PWS	wer
die	ART	die
fachliche	ADJA	fachlich
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
innehat	VVFIN	innehat
oder	KON	oder
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
betreibt	VVFIN	betreiben
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
von	APPR	von
Bienenvölkern	NN	Bienenvolk
zur	APPRART	zu
Honiggewinnung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Gewinnung	NN	Gewinnung
anderer	PIAT	ander
umweltabhängiger	ADJA	<unknown>
Bienenprodukte	NN	Bienenprodukt
(	$(	(
Pollen	NN	Pollen
)	$(	)
an	APPR	an
Standorten	NN	Standort
außerhalb	APPR	außerhalb
ihres	PPOSAT	ihr
Heimbienenstandes	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Belegstelle	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
zur	APPRART	zu
Reinzucht	NN	<unknown>
von	APPR	von
Bienenköniginnen	NN	Bienenkönigin
und	KON	und
Drohnen	NN	Drohn
bestimmter	ADJA	bestimmt
Bienenstand	NN	Bienenstand
samt	APPR	samt
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
gilt	VVFIN	gelten
der	ART	die
im	APPRART	in
Umkreis	NN	Umkreis
von	APPR	von
4	CARD	4
km	NN	km
um	APPR	um
eine	ART	eine
Belegstelle	NN	<unknown>
befindliche	ADJA	befindlich
Bereich	NN	Bereich
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Reinzuchtgebiet	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
der	ART	die
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
an	APPR	an
das	ART	die
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
angrenzende	ADJA	angrenzend
Bereich	NN	Bereich
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Tiefe	NN	Tiefe
von	APPR	von
6	CARD	6
km	NN	km
,	$,	,
in	APPR	in
dem	PRELS	die
ausschließlich	ADV	ausschließlich
Bienen	NN	Biene
einer	ART	eine
einzigen	ADJA	einzig
Rasse	NN	Rasse
vermehrt	VVPP	vermehren
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Tracht	NN	Tracht
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Gesamtheit	NN	Gesamtheit
der	ART	die
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Jahreszeit	NN	Jahreszeit
blühenden	ADJA	blühend
Pflanzen	NN	Pflanze|Pflanzen
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Bienen	NN	Biene
als	KOKOM	als
Nahrungsquelle	NN	Nahrungsquelle
dienen	VVFIN	dienen
.	$.	.
II.	NE	II.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Grundsätze	NN	Grundsatz
der	ART	die
Bienenhaltung	NN	Bienenhaltung
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Heimbienenständen	NN	<unknown>
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
(	$(	(
Neuerrichtung	NN	Neuerrichtung
,	$,	,
Wiedererrichtung	NN	Wiedererrichtung
,	$,	,
Erweiterung	NN	Erweiterung
)	$(	)
von	APPR	von
Heimbienenständen	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
den	ART	die
Flugöffnungen	NN	<unknown>
jedes	PIAT	jed
einzelnen	ADJA	einzeln
Bienenstockes	NN	<unknown>
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
den	ART	die
der	ART	die
Flugfront	NN	<unknown>
gegenüberliegenden	ADJA	gegenüberliegend
Grundgrenzen	NN	<unknown>
ein	ART	eine
Mindestabstand	NN	Mindestabstand
von	APPR	von
sieben	CARD	sieben
Metern	NN	Meter
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Ein	ART	eine
geringerer	ADJA	gering
Abstand	NN	Abstand
als	KOKOM	als
sieben	CARD	sieben
Meter	NN	Meter
ist	VAFIN	sein
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
ein	ART	eine
solcher	PIS	solche
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Verfügungsberechtigten	NN	Verfügungsberechtigte
des	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Nachbargrundstückes	NN	<unknown>
vereinbart	VVPP	vereinbaren
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
oder	KON	oder
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
Flugöffnungen	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Grundgrenze	NN	<unknown>
in	APPR	in
einer	ART	eine
Entfernung	NN	Entfernung
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
vier	CARD	vier
Metern	NN	Meter
von	APPR	von
dieser	PDAT	dies
ein	ART	eine
die	ART	die
Flugöffnungen	NN	<unknown>
wenigstens	ADV	wenigstens
zwei	CARD	zwei
Meter	NN	Meter
überragendes	ADJA	überragend
zweckentsprechendes	ADJA	<unknown>
Flughindernis	NN	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
eine	ART	eine
Mauer	NN	Mauer
,	$,	,
eine	ART	eine
Planke	NN	Planke
,	$,	,
eine	ART	eine
dichte	ADJA	dicht
Pflanzung	NN	Pflanzung
oder	KON	oder
dergleichen	PIS	dergleichen
)	$(	)
besteht	VVFIN	bestehen
,	$,	,
das	PRELS	die
in	APPR	in
beiden	PIAT	beid
Richtungen	NN	Richtung
wenigstens	ADV	wenigstens
zwei	CARD	zwei
Meter	NN	Meter
länger	ADJD	lang
als	KOKOM	als
die	ART	die
Flugfront	NN	<unknown>
des	ART	die
Bienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
oder	KON	oder
die	PRELS	die
einem	ART	eine
unbebautem	ADJA	unbebaut
Nachbargrundstück	NN	Nachbargrundstück
zugewandten	ADJA	zugewandt
Flugöffnungen	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
drei	CARD	drei
Meter	NN	Meter
über	APPR	über
dem	ART	die
Boden	NN	Boden
liegen	VVFIN	liegen
.	$.	.
Der	ART	die
Magistrat	NN	Magistrat
kann	VMFIN	können
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
eines	ART	eine
Bienenvolkes	NN	Bienenvolk
einen	ART	eine
geringeren	ADJA	gering
Abstand	NN	Abstand
als	KOKOM	als
sieben	CARD	sieben
Meter	NN	Meter
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
betroffene	ADJA	betroffen
Nachbar	NN	Nachbar
(	$(	(
Eigentümer	NN	Eigentümer
,	$,	,
Pächter	NN	Pächter
,	$,	,
Mieter	NN	Mieter
u.	KON	und
dgl.	ADV	dgl.
)	$(	)
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Geländeverhältnisse	NN	Geländeverhältnis
oder	KON	oder
sonstiger	ADJA	sonstig
besonderer	ADJA	besonder
örtlicher	ADJA	örtlich
Verhältnisse	NN	Verhältnis
vor	APPR	vor
unzumutbaren	ADJA	unzumutbar
Belästigungen	NN	Belästigung
durch	APPR	durch
die	ART	die
Bienen	NN	Biene
ausreichend	ADJD	ausreichend
geschützt	VVPP	schützen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
und	KON	und
dem	ART	die
geringeren	ADJA	gering
Abstand	NN	Abstand
öffentliche	ADJA	öffentlich
Interessen	NN	Interesse
nicht	PTKNEG	nicht
entgegenstehen	VVFIN	entgegenstehen
.	$.	.
Der	ART	die
bewilligte	ADJA	bewilligt
Abstand	NN	Abstand
muß	VMFIN	müssen
jedoch	ADV	jedoch
mindestens	ADV	mindestens
drei	CARD	drei
Meter	NN	Meter
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Dem	ART	die
Verfahren	NN	Verfahren
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Sachverständiger	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
17	CARD	17
beizuziehen	VVIZU	beiziehen
.	$.	.
Den	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Nachbarn	NN	Nachbar
kommt	VVFIN	kommen
Parteistellung	NN	<unknown>
zu	PTKVZ	zu
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Grundflächen	NN	Grundfläche
,	$,	,
auf	APPR	auf
denen	PRELS	die
sich	PRF	sich
öffentliche	ADJA	öffentlich
Spiel-	TRUNC	Spiel-
und	KON	und
Liegewiesen	NN	Liegewiese
,	$,	,
öffentliche	ADJA	öffentlich
Sport-	TRUNC	Sport-
und	KON	und
Spielflächen	NN	Spielfläche
,	$,	,
Freibäder	NN	Freibad
,	$,	,
Campingplätze	NN	Campingplatz
und	KON	und
ähnlichen	ADJA	ähnlich
Zwecken	NN	Zweck
dienende	ADJA	dienend
Einrichtungen	NN	Einrichtung
befinden	VVFIN	befinden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
den	ART	die
Flugöffnungen	NN	<unknown>
der	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
aus	APZR	aus
gerechnet	VVPP	rechnen
ein	ART	eine
Abstand	NN	Abstand
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
fünfzehn	CARD	fünfzehn
Metern	NN	Meter
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
gelten	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Flugöffnungen	NN	<unknown>
der	ART	die
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
müssen	VMFIN	müssen
von	APPR	von
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Verkehrswegen	NN	Verkehrsweg
mindestens	ADV	mindestens
zehn	CARD	zehn
Meter	NN	Meter
,	$,	,
von	APPR	von
Autobahnen	NN	Autobahn
mindestens	ADV	mindestens
50	CARD	50
Meter	NN	Meter
entfernt	VVPP	entfernen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
soferne	ADJA	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z	NN	Z
2	CARD	2
gegeben	VVPP	geben
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Weist	VVFIN	weisen
ein	ART	eine
neu	ADJD	neu
zu	APPR	zu
errichtender	ADJA	<unknown>
Heimbienenstand	NN	<unknown>
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
30	CARD	30
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
auf	PTKVZ	auf
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Abstand	NN	Abstand
dieses	PDAT	dies
Bienenstandes	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
besiedelten	ADJA	besiedelt
Heimbienenständen	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
500	CARD	500
m	NN	m
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Der	ART	die
Mindestabstand	NN	Mindestabstand
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
gilt	VVFIN	gelten
nur	ADV	nur
insoweit	ADV	insoweit
,	$,	,
als	KOUS	als
nicht	PTKNEG	nicht
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
Eigentümern	NN	Eigentümer
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
ein	ART	eine
geringerer	ADJA	gering
Abstand	NN	Abstand
vereinbart	VVPP	vereinbaren
wurde	VAFIN	werden
.	$.	.
Evidenthaltung	NN	<unknown>
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
Der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
eines	ART	eine
Bienenvolkes	NN	Bienenvolk
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
bis	APPR	bis
längstens	ADV	längstens
30.	ADJA	30.
April	NN	April
jeden	PIAT	jed
Jahres	NN	Jahr
die	ART	die
Zahl	NN	Zahl
der	ART	die
von	APPR	von
ihm	PPER	er
gehaltenen	ADJA	gehalten
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
schriftlich	ADJD	schriftlich
bekanntzugeben	VVIZU	bekanntgeben
.	$.	.
Tierfang	NN	Tierfang
Ungeachtet	APPR	ungeachtet
des	ART	die
Verfolgungs-	TRUNC	Verfolgungs-
und	KON	und
Aneignungsrechtes	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
384	CARD	@card@
ABGB	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
eines	ART	eine
Bienenschwarms	NN	Bienenschwarm
nur	ADV	nur
aus	APPR	aus
besonderen	ADJA	besonder
Gründen	NN	Grund|Gründen
zulässig	ADJD	zulässig
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
bei	APPR	bei
Seuchengefahr	NN	Seuchengefahr
,	$,	,
bei	APPR	bei
Gefährdung	NN	Gefährdung
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheit	NN	Sicherheit
,	$,	,
bei	APPR	bei
Auftreten	NN	Auftreten
von	APPR	von
anderen	PIS	andere
als	KOKOM	als
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
zulässigen	ADJA	zulässig
Bienenrassen	NN	Bienenrasse
)	$(	)
.	$.	.
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gegen	APPR	gegen
Raubbienen	NN	<unknown>
Kommt	VVFIN	kommen
es	PPER	es
bei	APPR	bei
einem	ART	eine
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
Völkern	NN	Volk
eines	ART	eine
Bienenstandes	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
Räuberei	NN	Räuberei
durch	APPR	durch
Bienen	NN	Biene
eines	ART	eine
anderen	PIAT	ander
Bienenstandes	NN	<unknown>
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Imker	NN	Imker
des	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Bienenstandes	NN	<unknown>
die	ART	die
Ursachen	NN	Ursache
der	ART	die
Räuberei	NN	Räuberei
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
festzustellen	VVIZU	feststellen
und	KON	und
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
im	APPRART	in
eigenen	ADJA	eigen
Bienenstand	NN	Bienenstand
gelegen	VVPP	liegen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sofort	ADV	sofort
zu	PTKZU	zu
beseitigen	VVINF	beseitigen
.	$.	.
Desweiteren	ADV	desweiteren
hat	VAFIN	haben
er	PPER	er
den	ART	die
Imker	NN	Imker
jenes	PDAT	jen
Bienenstandes	NN	<unknown>
,	$,	,
von	APPR	von
dem	PRELS	die
die	ART	die
Raubbienen	NN	<unknown>
kommen	VVFIN	kommen
,	$,	,
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
von	APPR	von
der	ART	die
Räuberei	NN	Räuberei
in	APPR	in
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
Der	ART	die
Imker	NN	Imker
jenes	PDAT	jen
Bienenstandes	NN	<unknown>
,	$,	,
von	APPR	von
dem	PRELS	die
die	ART	die
Raubbienen	NN	<unknown>
kommen	VVFIN	kommen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
geeignete	ADJA	geeignet
Maßnahmen	NN	Maßnahme
die	ART	die
Fortsetzung	NN	Fortsetzung
der	ART	die
Räubereien	NN	Räuberei
zu	PTKZU	zu
verhindern	VVINF	verhindern
.	$.	.
Ein	ART	eine
Recht	NN	Recht
zur	APPRART	zu
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Raubbienen	NN	<unknown>
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
.	$.	.
Bienenrassen	NN	Bienenrasse
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
ist	VAFIN	sein
unbeschadet	APPR	unbeschadet
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
mit	APPR	mit
allen	PIAT	all
ihr	PPOSAT	ihr
zugehörigen	ADJA	zugehörig
Stämmen	NN	Stamm
und	KON	und
Linien	NN	Linie
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
angehören	VVFIN	angehören
,	$,	,
bedarf	VVFIN	bedürfen
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
Magistrates	NN	Magistrat
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
daß	KOUS	daß
nur	ADV	nur
reinrassige	ADJA	reinrassig
Bienen	NN	Biene
gehalten	VVPP	halten
oder	KON	oder
gezüchtet	VVPP	züchten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
es	PPER	es
sich	PRF	sich
dabei	PAV	dabei
um	APPR	um
keine	PIAT	kein
für	APPR	für
den	ART	die
Menschen	NN	Mensch
gefährliche	ADJA	gefährlich
Rasse	NN	Rasse
handelt	VVFIN	handeln
.	$.	.
Vor	APPR	vor
der	ART	die
Erteilung	NN	Erteilung
einer	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
,	$,	,
dem	ART	die
Bundesamt	NN	Bundesamt
und	KON	und
Forschungszentrum	NN	Forschungszentren
für	APPR	für
Landwirtschaft	NN	Landwirtschaft
(	$(	(
Institut	NN	Institut
für	APPR	für
Bienenkunde	NN	Bienenkunde
)	$(	)
und	KON	und
dem	ART	die
Landesverband	NN	Landesverband
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
Gelegenheit	NN	Gelegenheit
zur	APPRART	zu
Stellungnahme	NN	Stellungnahme
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
III.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
Allgemeines	NN	Allgemeine
Die	ART	die
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
zur	APPRART	zu
Ausnützung	NN	Ausnützung
honigender	ADJA	<unknown>
Gewächse	NN	Gewächs
ist	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
jedermann	PIS	jedermann
gestattet	VVPP	gestatten|statten
,	$,	,
soferne	ADJA	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
tierseuchenrechtliche	ADJA	<unknown>
Vorschriften	NN	Vorschrift
entgegenstehen	VVFIN	entgegenstehen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
unterliegt	VVFIN	unterliegen
keiner	PIAT	kein
jahreszeitlichen	ADJA	jahreszeitlich
Beschränkung	NN	Beschränkung
.	$.	.
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Wanderbienenständen	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Wanderbienenstände	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
in	APPR	in
einem	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Abstand	NN	Abstand
von	APPR	von
besiedelten	ADJA	besiedelt
Heimbienenständen	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
rechtmäßig	ADJD	rechtmäßig
bestehenden	ADJA	bestehend
Wanderbienenständen	NN	<unknown>
(	$(	(
§§	NN	<unknown>
12	CARD	12
und	KON	und
13	CARD	13
)	$(	)
errichtet	VVPP	errichten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
dieser	PDAT	dies
Bienenstände	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
beeinträchtigt	VVPP	beeinträchtigen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
jedenfalls	ADV	jedenfalls
aber	ADV	aber
unter	APPR	unter
Beachtung	NN	Beachtung
des	ART	die
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Mindestabstandes	NN	<unknown>
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
ist	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Abstand	NN	Abstand
zu	APPR	zu
besiedelten	ADJA	besiedelt
Heimbienenständen	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
zu	PTKA	zu
rechtmäßig	ADJD	rechtmäßig
bestehenden	ADJA	bestehend
Wanderbienenständen	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
250	CARD	@card@
m	NN	m
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Jeder	PIAT	jed
Wanderbienenstand	NN	<unknown>
muß	VMFIN	müssen
an	APPR	an
gut	ADJD	gut
sichtbarer	ADJA	sichtbar
Stelle	NN	Stelle
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Namen	NN	Name
,	$,	,
der	ART	die
Adresse	NN	Adresse
und	KON	und
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
einer	ART	eine
Telefonnummer	NN	Telefonnummer
des	ART	die
Imkers	NN	Imker
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Angabe	NN	Angabe
über	APPR	über
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
versehen	VVPP	versehen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Imker	NN	Imker
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
noch	ADV	noch
vor	APPR	vor
dessen	PDAT	die
Errichtung	NN	Errichtung
eine	ART	eine
Bienentränke	NN	<unknown>
einzurichten	VVIZU	einrichten
,	$,	,
falls	KOUS	falls
in	APPR	in
einer	ART	eine
Umgebung	NN	Umgebung
von	APPR	von
300	CARD	300
Metern	NN	Meter
vom	APPRART	von
Standort	NN	Standort
keine	PIAT	kein
geeigneten	ADJA	geeignet
natürlichen	ADJA	natürlich
Wasservorkommen	NN	Wasservorkommen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Wanderbienenständen	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
3	CARD	3
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
Jede	PIAT	jed
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
innerhalb	APPR	innerhalb
Wiens	NE	Wien
und	KON	und
nach	APPR	nach
Wien	NE	Wien
darf	VMFIN	dürfen
erst	ADV	erst
nach	APPR	nach
Ausstellung	NN	Ausstellung
einer	ART	eine
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Muster	NN	Muster
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
1	CARD	1
durch	APPR	durch
die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Die	ART	die
Gültigkeitsdauer	NN	Gültigkeitsdauer
einer	ART	eine
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
ist	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
das	ART	die
jeweilige	ADJA	jeweilig
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
beschränkt	VVPP	beschränken
.	$.	.
Die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
hat	VAFIN	haben
ein	ART	eine
Verzeichnis	NN	Verzeichnis
über	APPR	über
alle	PIS	alle
von	APPR	von
ihr	PPOSAT	ihr
ausgestellten	ADJA	ausgestellt
Wanderkarten	NN	Wanderkarte
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
eine	ART	eine
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
auszustellen	VVIZU	ausstellen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
ein	ART	eine
von	APPR	von
einem	ART	eine
Sachverständigen	NN	Sachverständige
der	ART	die
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
des	ART	die
Bienenseuchengesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
290/1988	CARD	@card@
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
66/1998	CARD	@card@
)	$(	)
im	APPRART	in
laufenden	ADJA	laufend
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
erstelltes	ADJA	erstellt
Gutachten	NN	Gutachten
über	APPR	über
die	ART	die
Freiheit	NN	Freiheit
aller	PIAT	all
Völker	NN	Volk
des	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Bienenstandes	NN	<unknown>
von	APPR	von
anzeigepflichtigen	ADJA	<unknown>
Krankheiten	NN	Krankheit
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Bienenseuchengesetz	NN	<unknown>
vorlegt	VVFIN	vorlegen
,	$,	,
und	KON	und
den	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
über	APPR	über
den	ART	die
Abschluß	NN	Abschluß
einer	ART	eine
ausreichenden	ADJA	ausreichend
Haftpflichtversicherung	NN	Haftpflichtversicherung
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
jener	PDAT	jen
Personen-	TRUNC	Personen-
und	KON	und
Sachschäden	NN	Sachschaden
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Zuge	NN	Zug
der	ART	die
Beförderung	NN	Beförderung
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
aus	APPR	aus
der	ART	die
Wanderbienenhaltung	NN	<unknown>
selbst	ADV	selbst
entstehen	VVINF	entstehen
können	VMFIN	können
,	$,	,
erbringt	VVFIN	erbringen
.	$.	.
Beförderung	NN	Beförderung
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
Die	ART	die
Beförderung	NN	Beförderung
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
bienendicht	ADJA	<unknown>
verschlossenen	ADJA	verschlossen
Behältern	NN	Behälter
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Eine	ART	eine
ausreichende	ADJA	ausreichend
Luftzufuhr	NN	Luftzufuhr
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
.	$.	.
Die	ART	die
Beförderung	NN	Beförderung
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Bienenhaltung	NN	Bienenhaltung
vertraut	VVPP	vertrauen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
durchzuführen	VVIZU	durchführen
und	KON	und
hat	VAFIN	haben
nach	APPR	nach
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
während	APPR	während
der	ART	die
Dämmerung	NN	Dämmerung
oder	KON	oder
der	ART	die
Nachtzeit	NN	Nachtzeit
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Anzeige	NN	Anzeige
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
Die	ART	die
beabsichtigte	ADJA	beabsichtigt
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
mindestens	ADV	mindestens
zwei	CARD	zwei
Wochen	NN	Woche
vor	APPR	vor
der	ART	die
Zuwanderung	NN	Zuwanderung
schriftlich	ADJD	schriftlich
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
über	APPR	über
das	ART	die
Vorliegen	NN	Vorliegen
der	ART	die
Zustimmung	NN	Zustimmung
des	ART	die
Verfügungsberechtigten	NN	Verfügungsberechtigte
über	APPR	über
jenes	PDAT	jen
Grundstück	NN	Grundstück
,	$,	,
auf	APPR	auf
dem	PRELS	die
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
erfolgen	VVINF	erfolgen
soll	VMFIN	sollen
,	$,	,
anzuschließen	VVIZU	anschließen
.	$.	.
Untersagung	NN	Untersagung
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
Die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Frist	NN	Frist
von	APPR	von
einer	ART	eine
Woche	NN	Woche
nach	APPR	nach
Einlangen	NN	<unknown>
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
12	CARD	12
von	APPR	von
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
untersagt	VVPP	untersagen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dem	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
keine	PIAT	kein
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
10	CARD	10
ausgestellt	VVPP	ausstellen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
nicht	PTKNEG	nicht
vorgelegt	VVPP	vorlegen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
ein	ART	eine
Wanderbienenstand	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Bienenvölkern	NN	Bienenvolk
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
angehören	VVFIN	angehören
,	$,	,
besetzt	VVPP	besetzen
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
,	$,	,
ohne	APPR	ohne
daß	KOUS	daß
eine	ART	eine
Ausnahmebewilligung	NN	Ausnahmebewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
im	APPRART	in
Umkreis	NN	Umkreis
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Kilometern	NN	Kilometer
vom	APPRART	von
beabsichtigten	ADJA	beabsichtigt
Aufstellungsplatz	NN	<unknown>
eine	ART	eine
anzeigepflichtige	ADJA	anzeigepflichtig
Bienenseuche	NN	Bienenseuche
behördlich	ADJD	behördlich
festgestellt	VVPP	feststellen
wurde	VAFIN	werden
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
des	ART	die
Bienenstandes	NN	<unknown>
die	ART	die
Sicherheit	NN	Sicherheit
von	APPR	von
Personen	NN	Person
oder	KON	oder
Sachen	NN	Sache
gefährdet	VVPP	gefährden
würde	VAFIN	werden
,	$,	,
Wanderbienenvölker	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
Trachten	NN	Tracht|Trachten
kommen	VVFIN	kommen
,	$,	,
die	PRELS	die
von	APPR	von
Erregern	NN	Erreger
von	APPR	von
Pflanzenkrankheiten	NN	Pflanzenkrankheit
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Feuerbrand	NN	Feuerbrand
)	$(	)
befallen	VVPP	befallen
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
aus	APPR	aus
diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
gefährdeten	ADJA	gefährdet
Gebieten	NN	Gebiet
stammen	VVINF	stammen
,	$,	,
oder	KON	oder
das	ART	die
im	APPRART	in
beabsichtigten	ADJA	beabsichtigt
Standort	NN	Standort
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehende	ADJA	stehend
Trachtangebot	NN	<unknown>
für	APPR	für
einen	ART	eine
weiteren	ADJA	weit
Wanderbienenstand	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
ausreicht	VVFIN	ausreichen
(	$(	(
Überbelegung	NN	Überbelegung
)	$(	)
.	$.	.
Soferne	NN	<unknown>
die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
eines	ART	eine
Wanderbienenstandes	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
Vorschreibung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Auflagen	NN	Auflage
oder	KON	oder
Bedingungen	NN	Bedingung
im	APPRART	in
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Interesse	NN	Interesse
oder	KON	oder
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
einer	ART	eine
geordneten	ADJA	geordnet
Bienenhaltung	NN	Bienenhaltung
oder	KON	oder
-zucht	NN	<unknown>
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
keine	PIAT	kein
Untersagungsgründe	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
vorliegen	VVINF	vorliegen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Frist	NN	Frist
von	APPR	von
einer	ART	eine
Woche	NN	Woche
nach	APPR	nach
Einlangen	NN	<unknown>
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
12	CARD	12
die	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Anordnungen	NN	Anordnung
(	$(	(
Auflagen	NN	Auflage
oder	KON	oder
Bedingungen	NN	Bedingung
)	$(	)
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
IV	NE	IV
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
örtlichen	ADJA	örtlich
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
Nichtbevölkerte	ADJA	<unknown>
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
vollständig	ADJD	vollständig
geleerte	ADJA	geleert
,	$,	,
ungereinigte	ADJA	<unknown>
Honigemballagen	NN	<unknown>
,	$,	,
Waben	NN	Wabe
(	$(	(
insbesonders	ADV	<unknown>
honigfeuchte	ADJA	<unknown>
Waben	NN	Wabe
und	KON	und
Wachsvorräte	NN	Wachsvorrat
)	$(	)
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
der	ART	die
Honig	NN	Honig
selbst	ADV	selbst
müssen	VMFIN	müssen
bienendicht	ADJD	<unknown>
verschlossen	ADJD	verschlossen
aufbewahrt	VVPP	aufbewahren
werden	VAINF	werden
.	$.	.
V.	APPR	v.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
Belegstelle	NN	<unknown>
und	KON	und
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
Als	KOKOM	als
Belegstelle	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
gilt	VVFIN	gelten
der	ART	die
Standort	NN	Standort
Sulzwiese	NE	<unknown>
im	APPRART	in
Lainzer	NN	<unknown>
Tiergarten	NN	Tiergarten
(	$(	(
Wien	NE	Wien
13	CARD	13
,	$,	,
Pulverstampfstraße	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
In	APPR	in
dem	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bezeichneten	ADJA	bezeichnet
Standort	NN	Standort
dürfen	VMFIN	dürfen
ausschließlich	ADV	ausschließlich
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
vermehrt	VVPP	vermehren
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Im	APPRART	in
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
der	ART	die
Belegstelle	NN	<unknown>
befindliche	ADJA	befindlich
Wanderbienenstöcke	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Beendigung	NN	Beendigung
der	ART	die
Tracht	NN	Tracht
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
zu	PTKZU	zu
entfernen	VVINF	entfernen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Neuerrichtung	NN	Neuerrichtung
von	APPR	von
Wanderbienenständen	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
der	ART	die
Belegstelle	NN	<unknown>
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
aus	APPR	aus
im	APPRART	in
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
der	ART	die
Belegstelle	NN	<unknown>
errichteten	ADJA	errichtet
Heimbienenständen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
innerhalb	APPR	innerhalb
eines	ART	eine
Jahres	NN	Jahr
nach	APPR	nach
deren	PDAT	die
Errichtung	NN	Errichtung
entweder	KON	entweder
aus	APPR	aus
diesem	PDAT	dies
zu	PTKZU	zu
verbringen	VVINF	verbringen
oder	KON	oder
alle	PIAT	all
zwei	CARD	zwei
Jahre	NN	Jahr
auf	APPR	auf
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
umzuweiseln	VVIZU	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Umweiselung	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
kostenlos	ADJD	kostenlos
durch	APPR	durch
den	ART	die
Landesverband	NN	Landesverband
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Die	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
neuer	ADJD	neu
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Erweiterung	NN	Erweiterung
bestehender	ADJA	bestehend
Heimbienenstände	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
der	ART	die
Belegstelle	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Reinzuchtgebiet	NN	<unknown>
Sollen	VMFIN	sollen
in	APPR	in
einem	ART	eine
Reinzuchtgebiet	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
2	CARD	2
Abs.	NN	Abs.
12	CARD	12
)	$(	)
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
angehören	VVFIN	angehören
,	$,	,
gehalten	VVPP	halten
oder	KON	oder
gezüchtet	VVPP	züchten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
des	ART	die
Bienenvolkes	NN	Bienenvolk
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
dieses	PDAT	dies
auf	APPR	auf
seine	PPOSAT	sein
Kosten	NN	Kosten
mit	APPR	mit
Königinnen	NN	Königin
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
umzuweiseln	VVIZU	<unknown>
.	$.	.
Sachverständige	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
Der	ART	die
Magistrat	NN	Magistrat
hat	VAFIN	haben
nach	APPR	nach
Anhörung	NN	Anhörung
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
und	KON	und
des	ART	die
Landesverbandes	NN	Landesverband
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
über	APPR	über
besondere	ADJA	besonder
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
Erfahrungen	NN	Erfahrung
verfügen	VVFIN	verfügen
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Zahl	NN	Zahl
als	KOKOM	als
Bienenzuchtsachverständige	NN	<unknown>
zwecks	APPR	zwecks
fachlicher	ADJA	fachlich
Beurteilung	NN	Beurteilung
von	APPR	von
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Bienen	NN	Biene
auftauchenden	ADJA	auftauchend
Fragen	NN	Frage
zu	PTKZU	zu
bestellen	VVINF	bestellen
.	$.	.
Die	ART	die
Sachverständigen	NN	Sachverständige
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
auf	APPR	auf
die	ART	die
gewissenhafte	ADJA	gewissenhaft
und	KON	und
unbeeinflußte	ADJA	unbeeinflußt
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
ihnen	PPER	sie
übertragenen	ADJA	übertragen
Aufgaben	NN	Aufgabe
und	KON	und
auf	APPR	auf
die	ART	die
Pflicht	NN	Pflicht
zur	APPRART	zu
Verschwiegenheit	NN	Verschwiegenheit
über	APPR	über
die	ART	die
ihnen	PPER	sie
anläßlich	APPR	anläßlich
ihrer	PPOSAT	ihr
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
zur	APPRART	zu
Kenntnis	NN	Kenntnis
gelangenden	ADJA	gelangend
Tatsachen	NN	Tatsache
anzugeloben	VVIZU	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Dienstausweis	NN	Dienstausweis
für	APPR	für
Sachverständige	NN	Sachverständige
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Lichtbild	NN	Lichtbild
zu	PTKZU	zu
versehen	VVINF	versehen
und	KON	und
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Muster	NN	Muster
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
herzustellen	VVFIN	herzustellen
.	$.	.
VI.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
und	KON	und
Verfall	NN	Verfall
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
Wer	PWS	wer
bei	APPR	bei
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Heimbienenständen	NN	<unknown>
die	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
3	CARD	3
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
7	CARD	7
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Mindestabstände	NN	Mindestabstand
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
,	$,	,
die	ART	die
Bekanntgabe	NN	Bekanntgabe
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
4	CARD	4
unterläßt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
die	PRELS	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
notwendigen	ADJA	notwendig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gegen	APPR	gegen
Raubbienen	NN	<unknown>
unterläßt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
Bienen	NN	Biene
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
angehören	VVFIN	angehören
,	$,	,
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
züchtet	VVFIN	züchten
,	$,	,
ohne	APPR	ohne
daß	KOUS	daß
ihm	PPER	er
eine	ART	eine
entsprechende	ADJA	entsprechend
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
Wanderbienenstände	NN	<unknown>
entgegen	APPR	entgegen
§	NN	§
9	CARD	9
errichtet	VVPP	errichten
,	$,	,
eine	ART	eine
Wanderung	NN	Wanderung
mit	APPR	mit
Bienen	NN	Biene
durchführt	VVFIN	durchführen
,	$,	,
ohne	APPR	ohne
daß	KOUS	daß
ihm	PPER	er
die	ART	die
hiefür	NN	<unknown>
erforderliche	ADJA	erforderlich
Wanderkarte	NN	Wanderkarte
ausgestellt	VVPP	ausstellen
wurde	VAFIN	werden
(	$(	(
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
Bienen	NN	Biene
entgegen	APPR	entgegen
§	NN	§
11	CARD	11
befördert	VVPP	befördern
,	$,	,
Wanderbienenstände	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
Anzeige	NN	Anzeige
(	$(	(
§	NN	§
12	CARD	12
)	$(	)
,	$,	,
entgegen	APPR	entgegen
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
oder	KON	oder
trotz	APPR	trotz
Untersagung	NN	Untersagung
durch	APPR	durch
die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
errichtet	VVPP	errichten
(	$(	(
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
nichtbevölkerte	VVFIN	<unknown>
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
vollständig	ADJD	vollständig
geleerte	ADJA	geleert
,	$,	,
ungereinigte	ADJA	<unknown>
Honigemballagen	NN	<unknown>
,	$,	,
Waben	NN	Wabe
(	$(	(
insbesonders	ADV	<unknown>
honigfeuchte	ADJA	<unknown>
Waben	NN	Wabe
und	KON	und
Wachsvorräte	NN	Wachsvorrat
)	$(	)
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
den	ART	die
Honig	NN	Honig
selbst	ADV	selbst
entgegen	APPR	entgegen
§	NN	§
14	CARD	14
aufbewahrt	VVPP	aufbewahren
,	$,	,
nach	APPR	nach
Beendigung	NN	Beendigung
der	ART	die
Tracht	NN	Tracht
die	ART	die
im	APPRART	in
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
der	ART	die
Belegstelle	NN	<unknown>
befindlichen	ADJA	befindlich
Wanderbienenstände	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
aus	APPR	aus
diesem	PDAT	dies
entfernt	ADJD	entfernt
(	$(	(
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
,	$,	,
im	APPRART	in
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
der	ART	die
Belegstelle	NN	<unknown>
Wanderbienenstände	NN	<unknown>
neu	ADJD	neu
errichtet	VVPP	errichten
(	$(	(
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
)	$(	)
,	$,	,
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
aus	APPR	aus
im	APPRART	in
Schutzgebiet	NN	Schutzgebiet
der	ART	die
Belegstelle	NN	<unknown>
errichteten	ADJA	errichtet
Heimbienenständen	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
innerhalb	APPR	innerhalb
eines	ART	eine
Jahres	NN	Jahr
nach	APPR	nach
Errichtung	NN	Errichtung
aus	APPR	aus
diesem	PDAT	dies
entfernt	ADJD	entfernt
oder	KON	oder
die	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
nicht	PTKNEG	nicht
alle	PIAT	all
zwei	CARD	zwei
Jahre	NN	Jahr
auf	APPR	auf
Bienen	NN	Biene
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
umweiselt	ADJA	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
,	$,	,
die	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
unterläßt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
die	ART	die
Umweiselung	NN	<unknown>
von	APPR	von
in	APPR	in
einem	ART	eine
Reinzuchtgebiet	NN	<unknown>
gehaltenen	ADJA	gehalten
oder	KON	oder
gezüchteten	ADJA	gezüchtet
Bienen	NN	Biene
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
"	$(	"
Carnica	NE	<unknown>
(	$(	(
Apis	NN	<unknown>
mellifera	NE	<unknown>
carnica	NE	<unknown>
)	$(	)
"	$(	"
angehören	VVFIN	angehören
,	$,	,
unterläßt	VVFIN	unterlassen
(	$(	(
§	NN	§
16	CARD	16
)	$(	)
,	$,	,
in	APPR	in
anderer	PIS	andere
als	KOKOM	als
in	APPR	in
Z	NN	Z
1	CARD	1
bis	KON	bis
14	CARD	14
bezeichneten	ADJA	bezeichnet
Weise	NN	Weise
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Bescheiden	NN	Bescheid
zuwiderhandelt	VVFIN	zuwiderhandeln
,	$,	,
begeht	VVFIN	begehen
eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
und	KON	und
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
50.000	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
liegt	VVFIN	liegen
nicht	PTKNEG	nicht
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Tat	NN	Tat
den	ART	die
Tatbestand	NN	Tatbestand
einer	ART	eine
in	APPR	in
die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
der	ART	die
Gerichte	NN	Gericht
fallenden	ADJA	fallend
strafbaren	ADJA	strafbar
Handlung	NN	Handlung
bildet	VVFIN	bilden
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
anderen	PIS	andere
Verwaltungsstrafbestimmungen	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
strengerer	ADJA	streng
Strafe	NN	Strafe
bedroht	VVPP	bedrohen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Versuch	NN	Versuch
ist	VAFIN	sein
strafbar	ADJD	strafbar
.	$.	.
Verfall	NN	Verfall
Werden	VAFIN	werden
Wander-	TRUNC	Wander-
oder	KON	oder
Heimbienenstände	NN	<unknown>
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
3	CARD	3
,	$,	,
9	CARD	9
oder	KON	oder
13	CARD	13
errichtet	VVPP	errichten
,	$,	,
so	ADV	so
können	VMFIN	können
die	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Bienenstöcke	NN	Bienenstock
und	KON	und
-völker	NN	<unknown>
unter	APPR	unter
den	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
des	ART	die
§	NN	§
17	CARD	17
VStG	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
Magistrat	NN	Magistrat
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärt	VVPP	erklären
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Herstellung	NN	Herstellung
des	ART	die
gesetzmäßigen	ADJA	gesetzmäßig
Zustandes	NN	Zustand
Unbeschadet	NN	<unknown>
einer	ART	eine
Bestrafung	NN	Bestrafung
nach	APPR	nach
§	NN	§
18	CARD	18
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Magistrat	NN	Magistrat
demjenigen	PDS	derjenige
,	$,	,
der	PRELS	die
dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
übertreten	VVPP	übertreten
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
öffentliche	ADJA	öffentlich
Interesse	NN	Interesse
es	PPER	es
erfordert	VVPP	erfordern
,	$,	,
die	ART	die
Herstellung	NN	Herstellung
des	ART	die
gesetzmäßigen	ADJA	gesetzmäßig
Zustandes	NN	Zustand
innerhalb	APPR	innerhalb
angemessener	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
aufzutragen	VVIZU	auftragen
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
Gefahr	NN	Gefahr
im	APPRART	in
Verzuge	NN	Verzug
die	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Maßnahmen	NN	Maßnahme
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
anzuordnen	VVIZU	anordnen
und	KON	und
gegen	APPR	gegen
Ersatz	NN	Ersatz
der	ART	die
Kosten	NN	Kosten
durch	APPR	durch
den	ART	die
Verpflichteten	NN	Verpflichtete
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
durchführen	VVFIN	durchfahren|durchführen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
.	$.	.
VII.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Sprachliche	ADJA	sprachlich
Gleichbehandlung	NN	Gleichbehandlung
Soweit	ADV	soweit
personenbezogene	ADJA	personenbezogen
Bezeichnungen	NN	Bezeichnung
nur	ADV	nur
in	APPR	in
männlicher	ADJA	männlich
Form	NN	Form
angeführt	VVPP	anführen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
beziehen	VVFIN	beziehen
sie	PPER	sie
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
Frauen	NN	Frau
und	KON	und
Männer	NN	Mann
in	APPR	in
gleicher	ADJA	gleich
Weise	NN	Weise
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Anwendung	NN	Anwendung
auf	APPR	auf
bestimmte	ADJA	bestimmt
Personen	NN	Person
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
geschlechtsspezifische	ADJA	geschlechtsspezifisch
Form	NN	Form
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Notifikation	NN	<unknown>
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
wurde	VAFIN	werden
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
204	CARD	@card@
vom	APPRART	von
21.	ADJA	21.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
,	$,	,
Seite	NN	Seite
37	CARD	37
,	$,	,
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Kommission	NN	Kommission
notifiziert	VVPP	notifizieren
(	$(	(
Notifikationsnummer	NN	<unknown>
98/	CARD	@card@
...	$.	...
...	$.	...
/A	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Artikel	NN	Artikel
II	CARD	II
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetzes	NN	<unknown>
Das	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landwirtschaftskammergesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
28/1957	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
81/1995	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Der	ART	die
Präsident	NN	Präsident
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Beobachtung	NN	Beobachtung
der	ART	die
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
,	$,	,
namentlich	ADJD	namentlich
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
des	ART	die
Wirkungskreises	NN	Wirkungskreis
der	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
und	KON	und
die	ART	die
Befolgung	NN	Befolgung
der	ART	die
Geschäftsordnung	NN	Geschäftsordnung
wahrzunehmen	VVIZU	wahrnehmen
und	KON	und
die	ART	die
Beschlüsse	NN	Beschluß
der	ART	die
Vollversammlung	NN	Vollversammlung
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
des	ART	die
übertragenen	ADJA	übertragen
Wirkungsbereiches	NN	Wirkungsbereich
(	$(	(
§	NN	§
4	CARD	4
lit.	ADJA	<unknown>
g	NN	g
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
vollziehen	VVINF	vollziehen
.	$.	.
Artikel	NN	Artikel
III	NE	<unknown>
Mit	APPR	mit
Wirksamkeit	NN	Wirksamkeit
vom	APPRART	von
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2002	CARD	@card@
tritt	VVFIN	treten
im	APPRART	in
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Ausdruckes	NN	Ausdruck
"	$(	"
50	CARD	50
000	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
"	$(	"
der	ART	die
Ausdruck	NN	Ausdruck
"	$(	"
3	CARD	3
500	CARD	500
Euro	NN	Euro
"	$(	"
.	$.	.
Der	ART	die
Landeshauptmann	NN	Landeshauptmann
:	$.	:
Der	ART	die
Landesamtsdirektor	NN	<unknown>
:	$.	:
Anlage	NN	Anlage
1	CARD	1
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
1060	CARD	@card@
Wien	NE	Wien
,	$,	,
Gumpendorfer	NN	<unknown>
Sraße	NE	<unknown>
15	CARD	15
Wien	NE	Wien
,	$,	,
WANDERKARTE	NN	Wanderkarte
(	$(	(
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
der	ART	die
Wanderbienenvölker	NN	<unknown>
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
,	$,	,
berechtigt	VVPP	berechtigen
,	$,	,
mit	APPR	mit
Bienenvölkern	NN	Bienenvolk
zu	PTKZU	zu
wandern	VVINF	wandern
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Berechtigung	NN	Berechtigung
wird	VAFIN	werden
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
nachgewiesenen	ADJA	nachgewiesen
Seuchenfreiheit	NN	Seuchenfreiheit
der	ART	die
Bienenvölker	NN	Bienenvolk
und	KON	und
des	ART	die
nachgewiesenen	ADJA	nachgewiesen
Abschlusses	NN	Abschluß
einer	ART	eine
Haftpflichtversicherung	NN	Haftpflichtversicherung
erteilt	VVPP	erteilen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
gilt	VVFIN	gelten
für	APPR	für
das	ART	die
Jahr	NN	Jahr
...	$.	...
Für	APPR	für
die	ART	die
Landwirtschaftskammer	NN	Landwirtschaftskammer
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
:	$.	:
Der	ART	die
Präsident	NN	Präsident
:	$.	:
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
Amtliche	ADJA	amtlich
Eintragungen	NN	Eintragung
:	$.	:
R.	NE	R.
S.	NE	S.
Name	NN	Name
:	$.	:
geboren	VVPP	gebären
am	APPRART	an
:	$.	:
Der	ART	die
Inhaber/Die	NN	<unknown>
Inhaberin	NN	Inhaberin
dieses	PDAT	dies
Dienstausweises	NN	<unknown>
wurde	VAFIN	werden
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
17	CARD	17
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Bienenzuchtgesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
/	$(	/
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
bestellt	VVPP	bestellen
und	KON	und
angelobt	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
Wien	NE	Wien
,	$,	,
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
Unterschrift	NN	Unterschrift
des	ART	die
Ausstellers/der	ADJA	<unknown>
Ausstellerin	NN	Ausstellerin
Lichtbild	NN	Lichtbild
des	ART	die
Inhabers/	NN	<unknown>
der	ART	die
Inhaberin	NN	Inhaberin
Seite	NN	Seite
2	CARD	2
Unterschrift	NN	Unterschrift
des	ART	die
Inhabers/	NN	<unknown>
der	ART	die
Inhaberin	NN	Inhaberin
Dienstausweis	NN	Dienstausweis
für	APPR	für
den	ART	die
Dienst	NN	Dienst
als	KOKOM	als
Sachverständige(r	NN	<unknown>
)	$(	)
für	APPR	für
Bienenzucht	NN	Bienenzucht
ENTWURF	NN	Entwurf
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landesregierung	NN	Landesregierung
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Pferden	NN	Pferd
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
§§	ADJA	<unknown>
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
und	KON	und
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
bis	KON	bis
7	CARD	7
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
39/1987	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
46/1996	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
verordnet	VVPP	verordnen
:	$.	:
I.	APPRART	in
Bewegungsmöglichkeit	NN	Bewegungsmöglichkeit
Pferden	NN	Pferd
ist	VAFIN	sein
ihrem	PPOSAT	ihr
Alter	NN	Alter
und	KON	und
Gesundheitszustand	NN	Gesundheitszustand
entsprechend	ADJD	entsprechend
täglich	ADJD	täglich
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
arttypischen	ADJA	arttypisch
und	KON	und
für	APPR	für
ihr	PPOSAT	ihr
Wohlbefinden	NN	Wohlbefinden
zeitlich	ADJD	zeitlich
ausreichenden	ADJA	ausreichend
Bewegung	NN	Bewegung
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Stehen	VVFIN	stehen
hiefür	NN	<unknown>
weder	KON	weder
Weiden	NN	Weide|Weiden
,	$,	,
Koppeln	NN	Koppel|Koppeln
noch	ADV	noch
geeignete	ADJA	geeignet
Ausläufe	NN	Auslauf
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
ihres	PPOSAT	ihr
Verwendungszweckes	NN	Verwendungszweck
täglich	ADJD	täglich
mindestens	ADV	mindestens
eine	ART	eine
Stunde	NN	Stunde
aktiv	ADJD	aktiv
zu	PTKZU	zu
bewegen	VVINF	bewegen
.	$.	.
Die	ART	die
Liegeflächen	NN	Liegefläche
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
dimensioniert	VVPP	dimensionieren
sein	VAINF	sein
,	$,	,
daß	KOUS	daß
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
gegenseitige	ADJA	gegenseitig
Behinderung	NN	Behinderung
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
arttypisch	ADJD	<unknown>
abliegen	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
ruhen	VVFIN	ruhen
und	KON	und
aufstehen	VVINF	aufstehen
können	VMINF	können
.	$.	.
Eine	ART	eine
Anbindehaltung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Pferden	NN	Pferd
in	APPR	in
Ständen	NN	Stand
ist	VAFIN	sein
unbeschadet	APPR	unbeschadet
§	NN	§
5	CARD	5
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
täglich	ADJD	täglich
freie	ADJA	frei
Bewegung	NN	Bewegung
auf	APPR	auf
einer	ART	eine
Weide	NN	Weide
,	$,	,
einer	ART	eine
Koppel	NN	Koppel
oder	KON	oder
in	APPR	in
einem	ART	eine
Auslauf	NN	Auslauf
gewährt	VVPP	gewähren|währen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Stehen	VVFIN	stehen
derartige	ADJA	derartig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
nicht	PTKNEG	nicht
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
Boxen	NN	Box|Boxen
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
7	CARD	7
festgelegten	ADJA	festgelegt
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
entsprechen	VVINF	entsprechen
müssen	VMFIN	müssen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Fohlen	NN	Fohlen
sind	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Wegnahme	NN	Wegnahme
von	APPR	von
der	ART	die
Mutter	NN	Mutter
nach	APPR	nach
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
zweiten	ADJA	zweit
Lebensjahr	NN	Lebensjahr
gemeinsam	ADJD	gemeinsam
mit	APPR	mit
anderen	PIS	andere
Fohlen	NN	Fohlen
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Nach	APPR	nach
Eintritt	NN	Eintritt
der	ART	die
Geschlechtsreife	NN	Geschlechtsreife
sind	VAFIN	sein
Fohlen	NN	Fohlen
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
desselben	PDAT	derselb
Geschlechts	NN	Geschlecht
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Die	ART	die
Anbindehaltung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Pferden	NN	Pferd
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Alter	NN	Alter
unter	APPR	unter
30	CARD	30
Monaten	NN	Monat
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
In	APPR	in
der	ART	die
Anbindehaltung	NN	<unknown>
muß	VMFIN	müssen
die	ART	die
Standlänge	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
die	ART	die
doppelte	ADJA	doppelt
Widerristhöhe	NN	<unknown>
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Die	ART	die
Standbreite	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
geschlossenen	ADJA	geschlossen
,	$,	,
feststehenden	ADJA	feststehend
Seitenabgrenzungen	NN	<unknown>
die	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
plus	ADV	plus
20	CARD	20
cm	NN	cm
,	$,	,
bei	APPR	bei
seitlicher	ADJA	seitlich
Begrenzung	NN	Begrenzung
mit	APPR	mit
beweglichen	ADJA	beweglich
Flankierstangen	NN	<unknown>
die	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Die	ART	die
Fläche	NN	Fläche
einer	ART	eine
Einzellaufbox	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
mindestens	ADV	mindestens
das	ART	die
doppelte	ADJA	doppelt
Maß	NN	Maß
der	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
Quadrat	NN	Quadrat
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
,	$,	,
darf	VMFIN	dürfen
jedoch	ADV	jedoch
6	CARD	6
m2	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
unterschreiten	VVINF	unterschreiten
.	$.	.
Die	ART	die
schmale	ADJA	schmal
Seite	NN	Seite
einer	ART	eine
Einzelbox	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
weniger	PIS	wenige
als	KOKOM	als
das	ART	die
1,5fache	ADJA	1,5fach
der	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Die	ART	die
Trennwände	NN	Trennwand
der	ART	die
Boxen	NN	Box|Boxen
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
gestalten	VVINF	gestalten
,	$,	,
daß	KOUS	daß
eine	ART	eine
Verletzung	NN	Verletzung
der	ART	die
Pferde	NN	Pferd
sowie	KON	sowie
ein	ART	eine
Überwinden	NN	Überwinden
der	ART	die
Boxenwand	NN	<unknown>
verhindert	VVPP	verhindern
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
In	APPR	in
jedem	PIAT	jed
Fall	NN	Fall
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Boxenwände	NN	<unknown>
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
dem	ART	die
0,8fachen	NN	<unknown>
der	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
durchgehende	ADJA	durchgehend
,	$,	,
fugenlose	ADJA	<unknown>
Wand	NN	Wand
auszugestalten	VVIZU	ausgestalten
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
der	ART	die
obere	ADJA	ober
Teil	NN	Teil
der	ART	die
Boxenwand	NN	<unknown>
vergittert	VVPP	vergittern
ausgeführt	VVPP	ausführen
,	$,	,
so	ADV	so
darf	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Lichtweite	NN	<unknown>
der	ART	die
Gitterstäbe	NN	Gitterstab
10	CARD	10
cm	NN	cm
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVINF	überschreiten
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Pferde	NN	Pferd
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
ohne	APPR	ohne
Zugang	NN	Zugang
zu	APPR	zu
einem	ART	eine
Auslauf	NN	Auslauf
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Liegefläche	NN	Liegefläche
pro	APPR	pro
Pferd	NN	Pferd
mindestens	ADV	mindestens
das	ART	die
doppelte	ADJA	doppelt
Maß	NN	Maß
der	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
Quadrat	NN	Quadrat
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
,	$,	,
darf	VMFIN	dürfen
jedoch	ADV	jedoch
6	CARD	6
m2	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
unterschreiten	VVINF	unterschreiten
.	$.	.
Besteht	VVFIN	bestehen
bei	APPR	bei
der	ART	die
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
für	APPR	für
die	ART	die
Pferde	NN	Pferd
ein	ART	eine
permanenter	ADJA	permanent
Zugang	NN	Zugang
zu	APPR	zu
einem	ART	eine
Auslauf	NN	Auslauf
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Liegefläche	NN	Liegefläche
pro	APPR	pro
Pferd	NN	Pferd
mindestens	ADV	mindestens
das	ART	die
Maß	NN	Maß
der	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
Quadrat	NN	Quadrat
multipliziert	VVFIN	multiplizieren
mit	APPR	mit
2,5	CARD	2,5
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
,	$,	,
darf	VMFIN	dürfen
jedoch	ADV	jedoch
4,5	CARD	4,5
m2	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
unterschreiten	VVINF	unterschreiten
.	$.	.
Bei	APPR	bei
einer	ART	eine
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Auslauffläche	NN	Auslauffläche
pro	APPR	pro
Pferd	NN	Pferd
mindestens	ADV	mindestens
das	ART	die
doppelte	ADJA	doppelt
Maß	NN	Maß
der	ART	die
Widerristhöhe	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
Quadrat	NN	Quadrat
multipliziert	VVFIN	multiplizieren
mit	APPR	mit
2	CARD	2
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Die	ART	die
Ausläufe	NN	Auslauf
müssen	VMFIN	müssen
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
benützbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Elektrisch	ADJD	elektrisch
geladene	ADJA	geladen
Abschrankungen	NN	<unknown>
von	APPR	von
Ständen	NN	Stand
und	KON	und
Boxen	NN	Box|Boxen
sind	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Anbindevorrichtungen	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
ungehindert	ADJD	ungehindert
abliegen	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
ruhen	VVFIN	ruhen
,	$,	,
aufstehen	VVFIN	aufstehen
,	$,	,
trinken	VVINF	trinken
und	KON	und
Nahrung	NN	Nahrung
zu	APPR	zu
sich	PRF	sich
nehmen	VVINF	nehmen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Anhängeketten	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
sich	PRF	sich
mit	APPR	mit
der	ART	die
Kopfbewegung	NN	Kopfbewegung
der	ART	die
Pferde	NN	Pferd
auf-	TRUNC	auf-
und	KON	und
abbewegen	NN	<unknown>
können	VMINF	können
,	$,	,
um	KOUI	um
ein	ART	eine
Hineinsteigen	NN	<unknown>
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
die	ART	die
Ketten	NN	Kette
zu	PTKZU	zu
verhindern	VVINF	verhindern
.	$.	.
II.	NE	II.
Sozialkontakte	NN	Sozialkontakt
Bei	APPR	bei
Einzelaufstallung	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Pferde	NN	Pferd
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
,	$,	,
daß	KOUS	daß
zumindest	ADV	zumindest
zwischen	APPR	zwischen
benachbarten	ADJA	benachbart
Tieren	NN	Tier
ein	ART	eine
Hör-	TRUNC	Hör-
,	$,	,
Sicht-	TRUNC	Sicht-
und	KON	und
Geruchskontakt	NN	<unknown>
besteht	VVFIN	bestehen
.	$.	.
Stuten	NN	Stute
und	KON	und
Hengste	NN	Hengst
sowie	KON	sowie
allgemein	ADJD	allgemein
untereinander	ADV	untereinander
unverträgliche	ADJA	unverträglich
Tiere	NN	Tier
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
nebeneinander	ADV	nebeneinander
aufgestallt	VVPP	<unknown>
werden	VAINF	werden
.	$.	.
III.	ADJA	<unknown>
Bodenbeschaffenheit	NN	Bodenbeschaffenheit
Pferde	NN	Pferd
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
auf	APPR	auf
Spalten-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Lochböden	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Stand-	TRUNC	Stand-
und	KON	und
Liegeflächen	NN	Liegefläche
in	APPR	in
Stallungen	NN	Stallung
müssen	VMFIN	müssen
trocken	ADJD	trocken
und	KON	und
mit	APPR	mit
geeigneter	ADJA	geeignet
und	KON	und
ausreichender	ADJA	ausreichend
Einstreu	NN	Einstreu
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
gute	ADJA	gut
Wärmedämmung	NN	Wärmedämmung
bewirkt	VVPP	bewirken
,	$,	,
versehen	VVPP	versehen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
IV	NE	IV
.	$.	.
Stallklima	NN	<unknown>
In	APPR	in
geschlossenen	ADJA	geschlossen
Stallungen	NN	Stallung
muß	VMFIN	müssen
für	APPR	für
einen	ART	eine
dauernden	ADJA	dauernd
und	KON	und
ausreichenden	ADJA	ausreichend
Luftwechsel	NN	Luftwechsel
gesorgt	VVPP	sorgen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
ohne	APPR	ohne
daß	KOUS	daß
es	PPER	es
im	APPRART	in
Tierbereich	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
schädlichen	ADJA	schädlich
Zuglufterscheinungen	NN	<unknown>
kommt	VVFIN	kommen
.	$.	.
Dazu	PAV	dazu
müssen	VMFIN	müssen
natürliche	ADJA	natürlich
oder	KON	oder
mechanische	ADJA	mechanisch
Lüftungsanlagen	NN	Lüftungsanlage
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Diese	PDS	diese
sind	VAFIN	sein
dauernd	ADJD	dauernd
entsprechend	ADJD	entsprechend
zu	PTKZU	zu
bedienen	VVINF	bedienen
oder	KON	oder
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
und	KON	und
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
warten	VVINF	warten
,	$,	,
daß	KOUS	daß
ihre	PPOSAT	ihr
Funktion	NN	Funktion
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Stallungen	NN	Stallung
sind	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Sommer	NN	Sommer
kühl	ADJD	kühl
,	$,	,
im	APPRART	in
Winter	NN	Winter
warm	ADJD	warm
und	KON	und
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
trocken	ADJD	trocken
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Die	ART	die
tiergerechten	ADJA	<unknown>
Durchschnittstemperaturen	NN	Durchschnittstemperatur
betragen	VVPP	betragen
für	APPR	für
Stuten	NN	Stute
mit	APPR	mit
Fohlen	NN	Fohlen
15deg	NN	<unknown>
.	$.	.
C	NN	C
bis	KON	bis
20deg	NN	<unknown>
.	$.	.
C	NN	C
,	$,	,
für	APPR	für
Sport-	TRUNC	Sport-
,	$,	,
Reit-	TRUNC	Reit-
und	KON	und
Arbeitspferde	NN	Arbeitspferd
5deg	NN	<unknown>
.	$.	.
C	NN	C
bis	KON	bis
20deg	NN	<unknown>
.	$.	.
C.	NE	C.
Diese	PDAT	dies
Temperaturgrenzen	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
in	APPR	in
geschlossenen	ADJA	geschlossen
Pferdestallungen	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
kurzfristig	ADJD	kurzfristig
über-	TRUNC	über-
bzw.	KOUI	bzw.
unterschritten	VVPP	unterschreiten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Be-	TRUNC	Be-
und	KON	und
Entlüftung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Räumen	NN	Raum|Räumen
hat	VAFIN	haben
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
ein	ART	eine
Auftreten	NN	Auftreten
von	APPR	von
zu	PTKA	zu
hohen	ADJA	hoch
Schadgaskonzentrationen	NN	<unknown>
vermieden	VVPP	vermeiden
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Folgende	ADJA	folgend
Werte	NN	Wert
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
dauernd	ADJD	dauernd
überschritten	VVPP	überschreiten
werden	VAINF	werden
:	$.	:
Kohlendioxyd	NN	Kohlendioxyd
(	$(	(
CO2	NN	<unknown>
)	$(	)
1500	CARD	1500
ppm	NN	<unknown>
Ammoniak	NN	Ammoniak
(	$(	(
NH3	NN	<unknown>
)	$(	)
10	CARD	10
ppm	NN	<unknown>
Schwefelwasserstoff	NN	Schwefelwasserstoff
(	$(	(
H2S	NN	<unknown>
)	$(	)
5	CARD	5
ppm	NN	<unknown>
Pferde	NN	Pferd
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
dauernd	ADJD	dauernd
im	APPRART	in
Dunkeln	NN	Dunkeln
oder	KON	oder
unter	APPR	unter
Dauerlicht	NN	Dauerlicht
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Lichtphase	NN	<unknown>
muß	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
8	CARD	8
Stunden	NN	Stunde|Stunden
,	$,	,
darf	VMFIN	dürfen
aber	ADV	aber
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
16	CARD	16
Stunden	NN	Stunde|Stunden
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Im	APPRART	in
Tierbereich	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Beleuchtungsstärke	NN	Beleuchtungsstärke
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
20	CARD	20
Lux	NN	Lux
zu	PTKZU	zu
erreichen	VVINF	erreichen
.	$.	.
Die	ART	die
Fensterflächen	NN	Fensterfläche
müssen	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
5	CARD	5
%	NN	%
der	ART	die
Fußbodenfläche	NN	<unknown>
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Dauernd	ADJD	dauernd
lärmerzeugende	ADJA	<unknown>
Geräte	NN	Gerät
oder	KON	oder
Maschinen	NN	Maschine
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
installiert	VVPP	installieren
oder	KON	oder
abgeschirmt	VVPP	abschirmen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
daß	KOUS	daß
der	ART	die
Schallpegel	NN	Schallpegel
im	APPRART	in
Tierbereich	NN	<unknown>
unter	APPR	unter
60	CARD	60
dB	NN	<unknown>
(	$(	(
A	FM	A
)	$(	)
liegt	VVFIN	liegen
.	$.	.
V.	APPR	v.
Betreuung	NN	Betreuung
Die	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Betreuung	NN	Betreuung
von	APPR	von
Pferden	NN	Pferd
verantwortlichen	ADJA	verantwortlich
Personen	NN	Person
müssen	VMFIN	müssen
die	ART	die
hiefür	NN	<unknown>
notwendigen	ADJA	notwendig
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
besitzen	VVINF	besitzen
.	$.	.
Pferde	NN	Pferd
sind	VAFIN	sein
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
und	KON	und
in	APPR	in
ausreichender	ADJA	ausreichend
Menge	NN	Menge
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
dem	ART	die
Alter	NN	Alter
,	$,	,
der	ART	die
Größe	NN	Größe
,	$,	,
dem	ART	die
Verwendungszweck	NN	Verwendungszweck
und	KON	und
ihrem	PPOSAT	ihr
artspezifischen	ADJA	artspezifisch
Nahrungsaufnahmeverhalten	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
geeignetem	ADJA	geeignet
Futter	NN	Futter
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
.	$.	.
Stehen	VVFIN	stehen
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Trinkwasser	NN	Trinkwasser
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
uneingeschränkt	ADJD	uneingeschränkt
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
diese	PDS	diese
auf	APPR	auf
mehrere	PIAT	mehrer
,	$,	,
mindestens	ADV	mindestens
aber	ADV	aber
auf	APPR	auf
drei	CARD	drei
Tagesrationen	NN	Tagesration
zu	PTKZU	zu
verteilen	VVINF	verteilen
.	$.	.
Die	ART	die
Futterbeschaffenheit	NN	<unknown>
und	KON	und
Trinkwasserqualität	NN	Trinkwasserqualität
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
physiologischen	ADJA	physiologisch
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
und	KON	und
den	ART	die
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
abverlangten	ADJA	abverlangt
Leistungen	NN	Leistung
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Die	ART	die
ausschließliche	ADJA	ausschließlich
Fütterung	NN	Fütterung
mit	APPR	mit
Konzentratfutter	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Pferde	NN	Pferd
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
betreuen	VVINF	betreuen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
keine	PIAT	kein
haltungsbedingten	ADJA	<unknown>
Erkrankungen	NN	Erkrankung
oder	KON	oder
Verhaltensstörungen	NN	Verhaltensstörung
auftreten	VVINF	auftreten
.	$.	.
Kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
verletzte	ADJA	verletzt
Pferde	NN	Pferd
dürfen	VMFIN	dürfen
zu	APPR	zu
keinen	PIAT	kein
unzumutbaren	ADJA	unzumutbar
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Ziehen	NN	Ziehen
einer	ART	eine
Kutsche	NN	Kutsche
)	$(	)
herangezogen	VVPP	heranziehen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
rasch	ADJD	rasch
wie	KOKOM	wie
möglich	ADJD	möglich
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Unterbringung	NN	Unterbringung
,	$,	,
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Behandlung	NN	Behandlung
zuzuführen	VVIZU	zuführen
.	$.	.
Die	ART	die
Pferde	NN	Pferd
,	$,	,
Stalleinrichtungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Geräte	NN	Gerät
sind	VAFIN	sein
sauber	ADJD	sauber
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Anbindevorrichtungen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
genügend	ADJD	genügend
oft	ADV	oft
,	$,	,
mindestens	ADV	mindestens
aber	ADV	aber
einmal	ADV	einmal
täglich	ADJD	täglich
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
.	$.	.
Technische	ADJA	technisch
Einrichtungen	NN	Einrichtung
sind	VAFIN	sein
mindestens	ADV	mindestens
einmal	ADV	einmal
täglich	ADJD	täglich
auf	APPR	auf
ihre	PPOSAT	ihr
einwandfreie	ADJA	einwandfrei
Funktion	NN	Funktion
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Defekte	NN	Defekte
an	APPR	an
Einrichtungen	NN	Einrichtung
sind	VAFIN	sein
sofort	ADV	sofort
zu	PTKZU	zu
beheben	VVINF	beheben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sich	PRF	sich
die	ART	die
Pferde	NN	Pferd
dadurch	PAV	dadurch
verletzen	VVINF	verletzen
könnten	VMFIN	können
oder	KON	oder
in	APPR	in
ihrer	PPOSAT	ihr
Grundversorgung	NN	Grundversorgung
gefährdet	VVPP	gefährden
sind	VAFIN	sein
(	$(	(
Lüftung	NN	Lüftung
,	$,	,
Fütterung	NN	Fütterung
,	$,	,
Tränken	NN	Trank|Tränke|Tränken
)	$(	)
.	$.	.
Die	ART	die
Verabreichung	NN	Verabreichung
oder	KON	oder
Anwendung	NN	Anwendung
jedweder	PIAT	jedwed
Art	NN	Art
von	APPR	von
Reiz-	TRUNC	Reiz-
oder	KON	oder
Arzneimitteln	NN	Arzneimittel
(	$(	(
Dopingmittel	NN	Dopingmittel
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Beeinflussung	NN	Beeinflussung
bzw.	KOKOM	bzw.
Leistungssteigerung	NN	Leistungssteigerung
von	APPR	von
Pferden	NN	Pferd
ist	VAFIN	sein
-	$(	-
außer	APPR	außer
in	APPR	in
veterinärmedizinisch	ADJD	<unknown>
bedingten	ADJA	bedingt
Fällen	NN	Fall|Fällen
-	$(	-
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Die	ART	die
Veränderung	NN	Veränderung
der	ART	die
physiologischen	ADJA	physiologisch
Hufstellung	NN	<unknown>
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
gesundheitsschädlicher	ADJA	gesundheitsschädlicher
Hufbeschläge	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Ebenso	ADV	ebenso
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
die	ART	die
Anbringung	NN	Anbringung
von	APPR	von
Gewichten	NN	Gewicht|Gewichten
im	APPRART	in
Hufbereich	NN	<unknown>
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
soferne	VVFIN	<unknown>
es	PPER	es
sich	PRF	sich
dabei	PAV	dabei
nicht	PTKNEG	nicht
bloß	ADJD	bloß
um	APPR	um
eine	ART	eine
kurzfristige	ADJA	kurzfristig
Maßnahme	NN	Maßnahme
handelt	VVFIN	handeln
und	KON	und
dem	ART	die
Pferd	NN	Pferd
dadurch	PAV	dadurch
keine	PIAT	kein
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Qualen	NN	Qual
,	$,	,
Verletzungen	NN	Verletzung
oder	KON	oder
sonstige	ADJA	sonstig
Schäden	NN	Schaden
zugefügt	VVPP	zufügen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Geschirr	NN	Geschirr
,	$,	,
Sattel	NN	Sattel
,	$,	,
Zaum	NN	Zaum
,	$,	,
Gebiß	NN	Gebiß
und	KON	und
andere	PIS	andere
Teile	NN	Teil
der	ART	die
Ausrüstung	NN	Ausrüstung
sind	VAFIN	sein
der	ART	die
Größe	NN	Größe
des	ART	die
Pferdes	NN	Pferd
entsprechend	ADJD	entsprechend
anzupassen	VVIZU	anpassen
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
zu	APPR	zu
Verletzungen	NN	Verletzung
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Der	ART	die
Einsatz	NN	Einsatz
jedweder	PIAT	jedwed
Art	NN	Art
von	APPR	von
Ausrüstungsgegenständen	NN	Ausrüstungsgegenstand
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Zaum-Gebißkombinationen	NN	<unknown>
,	$,	,
Hilfs-	TRUNC	Hilfs-
und	KON	und
Anbindezügel	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Pferd	NN	Pferd
Verletzungen	NN	Verletzung
zufügen	VVFIN	zufügen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Das	ART	die
Anbinden	NN	Anbinden
des	ART	die
Schweifes	NN	Schweif
an	APPR	an
Geschirr-	TRUNC	Geschirr-
oder	KON	oder
Kutschenteilen	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
-	$(	-
außer	APPR	außer
aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
der	ART	die
Verkehrssicherheit	NN	Verkehrssicherheit
als	KOKOM	als
kurzfristige	ADJA	kurzfristig
Maßnahme	NN	Maßnahme
-	$(	-
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Pferden	NN	Pferd
ist	VAFIN	sein
innerhalb	APPR	innerhalb
eines	ART	eine
Zeitraumes	NN	Zeitraum
von	APPR	von
24	CARD	24
Stunden	NN	Stunde|Stunden
jedenfalls	ADV	jedenfalls
eine	ART	eine
ununterbrochene	ADJA	ununterbrochen
Ruhepause	NN	Ruhepause
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
acht	CARD	acht
Stunden	NN	Stunde|Stunden
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
.	$.	.
Darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
sind	VAFIN	sein
Pferden	NN	Pferd
,	$,	,
die	PRELS	die
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
zu	APPR	zu
Arbeitsleistungen	NN	Arbeitsleistung
herangezogen	VVPP	heranziehen
werden	VAINF	werden
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Fiakerpferde	NN	<unknown>
,	$,	,
Ponykarussel	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
pro	APPR	pro
Woche	NN	Woche
mindestens	ADV	mindestens
zwei	CARD	zwei
nicht	PTKNEG	nicht
aufeinander	ADV	aufeinander
folgende	ADJA	folgend
Ruhetage	NN	Ruhetag
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
.	$.	.
Weiters	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
je	ADV	je
nach	APPR	nach
Art	NN	Art
ihrer	PPOSAT	ihr
Arbeitsleistung	NN	Arbeitsleistung
angemessene	ADJA	angemessen
Ruhepausen	NN	Ruhepause
gewährt	VVPP	gewähren|währen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
VI.	ADJA	<unknown>
Verbotene	ADJA	verboten
Eingriffe	NN	Eingriff
Jede	PIAT	jed
Verstümmelung	NN	Verstümmelung
von	APPR	von
Pferden	NN	Pferd
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
das	ART	die
Kürzen	NN	Kürze
der	ART	die
Schwanzrübe	NN	<unknown>
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	ADV	denn
,	$,	,
ein	ART	eine
Eingriff	NN	Eingriff
ist	VAFIN	sein
aus	APPR	aus
veterinärmedizinischen	ADJA	veterinärmedizinisch
Gründen	NN	Grund|Gründen
notwendig	ADJD	notwendig
.	$.	.
Schweifhaare	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
so	ADV	so
weit	ADJD	weit
gekürzt	VVPP	kürzen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
physiologische	ADJA	physiologisch
Funktion	NN	Funktion
des	ART	die
Schweifes	NN	Schweif
erhalten	VVINF	erhalten
bleibt	VVFIN	bleiben
.	$.	.
VII.	ADJA	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
im	APPRART	in
Freien	ADJA	frei
Pferde	NN	Pferd
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
dauernd	ADJD	dauernd
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
gesund	ADJD	gesund
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
die	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Schutzfunktionen	NN	Schutzfunktion
der	ART	die
Haut	NN	Haut
und	KON	und
des	ART	die
Haarkleides	NN	<unknown>
erhalten	VVPP	erhalten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Stacheldraht	NN	Stacheldraht
zur	APPRART	zu
Einzäunung	NN	Einzäunung
von	APPR	von
Weiden	NN	Weide|Weiden
,	$,	,
Koppeln	NN	Koppel|Koppeln
oder	KON	oder
Ausläufen	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Elektrisch	ADJD	elektrisch
geladene	ADJA	geladen
Zäune	NN	Zaun
,	$,	,
Drähte	NN	Draht
und	KON	und
dergleichen	PIS	dergleichen
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Verbindung	NN	Verbindung
mit	APPR	mit
gut	ADJD	gut
sichtbaren	ADJA	sichtbar
Abschrankungen	NN	<unknown>
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Pferden	NN	Pferd
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
nur	ADV	nur
stundenweise	ADV	stundenweise
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
,	$,	,
jederzeit	ADV	jederzeit
einen	ART	eine
geeigneten	ADJA	geeignet
Witterungsschutz	NN	Witterungsschutz
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
zu	PTKZU	zu
können	VMINF	können
,	$,	,
der	PRELS	die
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
muß	VMFIN	müssen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
ausreichend	ADJD	ausreichend
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
Niederschlägen	NN	Niederschlag
,	$,	,
Wind	NN	Wind
und	KON	und
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
finden	VVINF	finden
können	VMFIN	können
.	$.	.
VIII.	ADJA	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Zugpferden	NN	Zugpferd
(	$(	(
Fiaker	NN	Fiaker
,	$,	,
Pferdemietwagen	NN	<unknown>
u.	KON	und
dgl.	ADV	dgl.
)	$(	)
Bei	APPR	bei
den	ART	die
Standplätzen	NN	Standplatz
von	APPR	von
Zugpferden	NN	Zugpferd
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
ausreichende	ADJA	ausreichend
und	KON	und
regelmäßige	ADJA	regelmäßig
Versorgung	NN	Versorgung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
mit	APPR	mit
Trinkwasser	NN	Trinkwasser
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
.	$.	.
Das	ART	die
Gesamtgewicht	NN	Gesamtgewicht
einer	ART	eine
vollbeladenen	ADJA	vollbeladen
Kutsche	NN	Kutsche
darf	VMFIN	dürfen
das	ART	die
Dreifache	NN	Dreifache
der	ART	die
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Körpergewichte	NN	<unknown>
aller	PIAT	all
vorgespannten	ADJA	<unknown>
Pferde	NN	Pferd
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVINF	überschreiten
.	$.	.
IX.	ADJA	<unknown>
Schluß-	TRUNC	Schluß-
und	KON	und
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
tritt	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2000	CARD	2000
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
wurde	VAFIN	werden
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
204	CARD	@card@
vom	APPRART	von
21.	ADJA	21.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
,	$,	,
Seite	NN	Seite
37	CARD	37
,	$,	,
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Kommission	NN	Kommission
notifiziert	VVFIN	notifizieren
(	$(	(
Notifikationsnummer	ADJA	<unknown>
99/0229/A	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Bestehende	ADJA	bestehend
Stallungen	NN	Stallung
bzw.	KOKOM	bzw.
Haltungseinrichtungen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
fünf	CARD	fünf
Jahren	NN	Jahr
ab	APPR	ab
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
an	APPR	an
die	ART	die
neue	ADJA	neu
Rechtslage	NN	Rechtslage
anzupassen	VVIZU	anpassen
.	$.	.
Anpassungsmaßnahmen	NN	Anpassungsmaßnahme
geringfügiger	ADJA	geringfügig
Natur	NN	Natur
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Bodenbeschaffenheit	NN	Bodenbeschaffenheit
oder	KON	oder
des	ART	die
Stallklimas	NN	<unknown>
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
zwei	CARD	zwei
Jahren	NN	Jahr
ab	APPR	ab
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
.	$.	.
Entwurf	NN	Entwurf
Verordnung	NN	Verordnung
des	ART	die
Bundeskanzlers	NN	Bundeskanzler
,	$,	,
mit	APPR	mit
der	PRELS	die
die	ART	die
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung	NN	<unknown>
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
§§	ADJA	<unknown>
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
und	KON	und
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
des	ART	die
Lebensmittelgesetzes	NN	Lebensmittelgesetz
1975	CARD	1975
-	$(	-
LMG	NE	LMG
1975	CARD	1975
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.86	NN	<unknown>
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
157/1999	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Einvernehmen	NN	Einvernehmen
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Bundesminister	NN	Bundesminister
für	APPR	für
Land-	TRUNC	Land-
und	KON	und
Forstwirtschaft	NN	Forstwirtschaft
verordnet	VVPP	verordnen
:	$.	:
Die	ART	die
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
747/1995	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
438/1999	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Die	ART	die
§§	NN	<unknown>
1	CARD	1
bis	KON	bis
7	CARD	7
werden	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
ersetzt	VVPP	ersetzen
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
ist	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
pflanzlichen	ADJA	pflanzlich
und	KON	und
tierischen	ADJA	tierisch
Ursprungs	NN	Ursprung
anzuwenden	VVIZU	anwenden
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
oder	KON	oder
in	APPR	in
ihnen	PPER	sie
Rückstände	NN	Rückstand
von	APPR	von
Schädlingsbekämpfungsmitteln	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
befinden	VVFIN	befinden
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
gilt	VVFIN	gelten
auch	ADV	auch
für	APPR	für
die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
genannten	ADJA	genannt
Erzeugnisse	NN	Erzeugnis
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
getrocknet	ADJD	getrocknet
,	$,	,
verarbeitet	VVPP	verarbeiten
oder	KON	oder
einem	ART	eine
zusammengesetzten	ADJA	zusammengesetzt
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
beigefügt	VVPP	beifügen
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Gemäß	APPR	gemäß
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
sind	VAFIN	sein
‘	ADJA	<unknown>
Rückstände	NN	Rückstand
von	APPR	von
Schädlingsbekämpfungsmitteln	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
’	ADJA	<unknown>
Rückstände	NN	Rückstand
von	APPR	von
Schädlingsbekämpfungsmitteln	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
(	$(	(
Stoffe	NN	Stoff
)	$(	)
und	KON	und
ihrer	PPOSAT	ihr
Abbau-	TRUNC	Abbau-
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
,	$,	,
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
oder	KON	oder
in	APPR	in
Lebensmitteln	NN	Lebensmittel
pflanzlicher	ADJA	pflanzlich
oder	KON	oder
tierischer	ADJA	tierisch
Herkunft	NN	Herkunft
befinden	VVFIN	befinden
.	$.	.
Unter	APPR	unter
‘	ADJA	<unknown>
Inverkehrbringen	NN	<unknown>
’	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
die	ART	die
unentgeltliche	ADJA	unentgeltlich
Abgabe	NN	Abgabe
von	APPR	von
Lebensmitteln	NN	Lebensmittel
pflanzlicher	ADJA	pflanzlich
oder	KON	oder
tierischer	ADJA	tierisch
Herkunft	NN	Herkunft
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
pflanzlicher	ADJA	pflanzlich
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
genannt	VVPP	nennen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
in	APPR	in
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
ihnen	PPER	sie
vorhandenen	ADJA	vorhanden
Mengen	NN	Menge
der	ART	die
dort	ADV	dort
angeführten	ADJA	angeführt
Stoffe	NN	Stoff
die	ART	die
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Höchstwerte	NN	Höchstwert
überschreiten	VVFIN	überschreiten
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
pflanzlicher	ADJA	pflanzlich
Herkunft	NN	Herkunft
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
ihnen	PPER	sie
ein	ART	eine
in	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
1B	NN	<unknown>
angeführter	ADJA	angeführt
Stoff	NN	Stoff
vorhanden	ADJD	vorhanden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
pflanzlicher	ADJA	pflanzlich
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
die	PRELS	die
bei	APPR	bei
einem	ART	eine
in	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
angeführten	ADJA	angeführt
Stoff	NN	Stoff
nicht	PTKNEG	nicht
genannt	VVPP	nennen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
ihnen	PPER	sie
der	ART	die
betreffende	ADJA	betreffend
Stoff	NN	Stoff
in	APPR	in
einer	ART	eine
Menge	NN	Menge
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
0,01	CARD	@card@
mg/kg	ADJD	<unknown>
vorhanden	ADJD	vorhanden
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
die	ART	die
Anlage	NN	Anlage
B	NE	B
nichts	PIAT	nichts
anderes	PIS	andere
bestimmt	VVPP	bestimmen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
tierischer	ADJA	tierisch
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
genannt	VVPP	nennen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
in	APPR	in
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
ihnen	PPER	sie
vorhandenen	ADJA	vorhanden
Mengen	NN	Menge
der	ART	die
dort	ADV	dort
angeführten	ADJA	angeführt
Stoffe	NN	Stoff
die	ART	die
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Höchstwerte	NN	Höchstwert
überschreiten	VVFIN	überschreiten
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
tierischer	ADJA	tierisch
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
die	PRELS	die
bei	APPR	bei
einem	ART	eine
in	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
angeführten	ADJA	angeführt
Stoff	NN	Stoff
nicht	PTKNEG	nicht
genannt	VVPP	nennen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
ihnen	PPER	sie
der	ART	die
betreffende	ADJA	betreffend
Stoff	NN	Stoff
in	APPR	in
einer	ART	eine
Menge	NN	Menge
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
0,01	CARD	@card@
mg/kg	ADJD	<unknown>
vorhanden	ADJD	vorhanden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
amtlichen	ADJA	amtlich
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Rückstände	NN	Rückstand
von	APPR	von
Schädlingsbekämpfungsmitteln	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
in	APPR	in
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Obst	NN	Obst
und	KON	und
Gemüse	NN	Gemüse
ist	VAFIN	sein
gemäß	APPR	gemäß
Anlage	NN	Anlage
1C	NE	<unknown>
(	$(	(
Probenahmeverfahren	NN	<unknown>
)	$(	)
vorzugehen	VVIZU	vorgehen
.	$.	.
Zusammengesetzte	ADJA	zusammengesetzt
,	$,	,
getrocknete	ADJA	getrocknet
oder	KON	oder
verarbeitete	ADJA	verarbeitet
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
in	APPR	in
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
ihnen	PPER	sie
vorhandenen	ADJA	vorhanden
Rückstände	NN	Rückstand
von	APPR	von
in	APPR	in
den	ART	die
Anlagen	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
und	KON	und
2	CARD	2
genannten	ADJA	genannt
Stoffen	NN	Stoff
die	ART	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
für	APPR	für
ihre	PPOSAT	ihr
Ausgangsprodukte	NN	Ausgangsprodukt
jeweils	ADV	jeweils
festgelegten	ADJA	festgelegt
Höchstwerte	NN	Höchstwert
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
des	ART	die
Produktionsprozesses	NN	Produktionsprozeß
anteilsmäßig	ADJD	anteilsmäßig
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVFIN	überschreiten
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
in	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
oder	KON	oder
2	CARD	2
nichts	PIAT	nichts
anderes	PIS	andere
bestimmt	VVPP	bestimmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
getrockneten	ADJA	getrocknet
und	KON	und
verarbeiteten	ADJA	verarbeitet
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
in	APPR	in
den	ART	die
Anlagen	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
und	KON	und
2	CARD	2
nicht	PTKNEG	nicht
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
Höchstgehalte	NN	<unknown>
festgelegt	VVPP	festlegen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
der	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
Anlagen	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
und	KON	und
2	CARD	2
festgesetzte	ADJA	festgesetzt
Rückstandshöchstwert	NN	<unknown>
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
der	ART	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
des	ART	die
Trocknungsprozesses	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
der	ART	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
des	ART	die
Verarbeitungsprozesses	NN	<unknown>
eingetretenen	ADJA	eingetreten
Rückstandskonzentration	NN	<unknown>
oder	KON	oder
-verdünnung	NN	<unknown>
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
7	CARD	7
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
§§	NN	<unknown>
8	CARD	8
,	$,	,
9	CARD	9
,	$,	,
10	CARD	10
und	KON	und
11	CARD	11
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
In	APPR	in
Getreidebeikost	NN	<unknown>
und	KON	und
anderer	PIAT	ander
Beikost	NN	Beikost
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
1	CARD	1
der	ART	die
Beikostverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BLBl	NN	<unknown>
.	$.	.
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
133/1998	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
geltenden	ADJA	geltend
Fassung	NN	Fassung
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
Rückstände	NN	Rückstand
einzelner	ADJA	einzeln
Schädlingsbekämpfungsmittel	NN	Schädlingsbekämpfungsmittel
im	APPRART	in
verbrauchsfertig	ADJD	<unknown>
angebotenen	ADJA	angeboten
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
den	ART	die
Anweisungen	NN	Anweisung
des	ART	die
Herstellers	NN	Hersteller
zubereiteten	ADJA	zubereitet
Erzeugnis	NN	Erzeugnis
nicht	PTKNEG	nicht
die	ART	die
Menge	NN	Menge
von	APPR	von
0,01	CARD	@card@
mg/kg	ADJD	<unknown>
überschreiten	VVINF	überschreiten
.	$.	.
Bei	APPR	bei
aus	APPR	aus
anderen	PIS	andere
Mitgliedstaaten	NN	Mitgliedstaat
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
Vertragsstaaten	NN	Vertragsstaat
des	ART	die
Abkommens	NN	Abkommen
über	APPR	über
den	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Wirtschaftsraum	NN	Wirtschaftsraum
eingeführten	ADJA	eingeführt
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
jedoch	ADV	jedoch
den	ART	die
rechtlichen	ADJA	rechtlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Mitglieds-	TRUNC	Mitglieds-
oder	KON	oder
Vertragstaates	NN	<unknown>
entsprechen	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
Aufforderung	NN	Aufforderung
der	ART	die
nach	APPR	nach
§	NN	§
35	CARD	35
LMG	NE	LMG
1975	CARD	1975
autorisierten	ADJA	autorisiert
Organe	NN	Organ
die	ART	die
Rechtmäßigkeit	NN	Rechtmäßigkeit
des	ART	die
Inverkehrbringens	NE	Inverkehrbringen
im	APPRART	in
Mitglieds-	TRUNC	Mitglieds-
oder	KON	oder
Vertragstaat	NN	<unknown>
zB	VVFIN	<unknown>
durch	APPR	durch
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
Bestätigung	NN	Bestätigung
einer	ART	eine
hiefür	NN	<unknown>
autorisierten	VVFIN	autorisieren
staatlichen	ADJA	staatlich
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Mitglieds-	TRUNC	Mitglieds-
oder	KON	oder
Vertragstaates	NN	<unknown>
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Verkehrsfähigkeitsbescheinigung	NN	<unknown>
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
.	$.	.
Lebensmittel	NN	Lebensmittel
pflanzlicher	ADJA	pflanzlich
und	KON	und
tierischer	ADJA	tierisch
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
/2000	CARD	@card@
,	$,	,
jedoch	ADV	jedoch
der	ART	die
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
747/1995	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
438/1999	CARD	@card@
,	$,	,
entsprechen	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
bis	APPR	bis
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2000	CARD	2000
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Durch	APPR	durch
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
/2000	CARD	@card@
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
nachstehende	ADJA	nachstehend
Richtlinien	NN	Richtlinie
umgesetzt	VVPP	umsetzen
:	$.	:
97/41/EG	NN	<unknown>
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
L	NN	L
184/33	CARD	@card@
vom	APPRART	von
12.7.97	CARD	@card@
99/39/EG	NN	<unknown>
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
L	NN	L
124/8	CARD	@card@
vom	APPRART	von
18.5.99	CARD	@card@
99/50/EG	NN	<unknown>
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
L	NN	L
139/29	CARD	@card@
vom	APPRART	von
2.6.99	CARD	@card@
99/71/EG	NN	<unknown>
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
L	NN	L
194/36	CARD	@card@
vom	APPRART	von
27.7.99	CARD	@card@
Die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
/2000	CARD	@card@
,	$,	,
wurde	VAFIN	werden
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
unter	APPR	unter
der	ART	die
Notifikationsnummer	NN	<unknown>
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
notifiziert	VVPP	notifizieren
.	$.	.
“	NN	<unknown>
In	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
1A	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Stoffe	NN	Stoff
in	APPR	in
alphabetischer	ADJA	alphabetisch
Reihenfolge	NN	Reihenfolge
eingefügt	VVPP	einfügen
bzw.	KOKOM	bzw.
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Acephate	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
S-Dimethyl-N-acetyl-amido-monothiophosphat	NN	<unknown>
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
Kohlgemüse	NN	Kohlgemüse
ohne	APPR	ohne
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Pflaumen	NN	Pflaume
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kopfsalat	NN	Kopfsalat
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Melanzanie	NN	<unknown>
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Pfirsich	NN	Pfirsich
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Aclonifen	ADJA	<unknown>
2-Chlor-6-nitro-3-phenoxyanilin	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Allethrin	NE	<unknown>
Ester	NE	Ester
der	ART	die
2,2-Dimethyl-3-(2-methyl-l-propenyl)-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
2-Allyl-4-hydroxy-3-methyl-2-cyclopenten-l-on	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Azinphosmethyl	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-S-(4-oxo-3H-1,2,3-benzotriazin-3-yl)-methyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Obst	NN	Obst
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Azoxystrobin	NN	<unknown>
Methyl	NN	Methyl
(	$(	(
E)-2-{26-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxyªphenyl}-3-methoxyacrylate	ADJA	<unknown>
Trauben	NN	Traube
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
Weizen	NN	Weizen
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Benomyl	NN	<unknown>
Carbendazim	NE	<unknown>
Thiophanatemethyl	NN	<unknown>
Methyl-1-(butylcarbamoyl	NN	<unknown>
)	$(	)
benzimidazol-2-yl-carbamat	ADJA	<unknown>
Methyl-benzimidazol-2-yl-carbamat	NN	<unknown>
Dimethyl-4,4-0-phenylen	NN	<unknown>
bis-(3-thioallophanat	NN	<unknown>
)	$(	)
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Carbendazim	NE	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Kopfsalat	NN	Kopfsalat
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffel	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
außer	APPR	außer
Kohlsprossen	NN	<unknown>
Bohnen	NN	Bohne
getrocknet	VVPP	trocknen
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Rhabarbar	NN	<unknown>
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Pfirsich	NN	Pfirsich
,	$,	,
Zuchtpilze	NN	Zuchtpilz
Gurken	NN	Gurke
,	$,	,
Kohlsprossen	NN	<unknown>
,	$,	,
Kürbisse	NN	Kürbis
,	$,	,
Melanzani	NN	<unknown>
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
,	$,	,
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Pflaumen	NN	Pflaume
Zucchini	NN	<unknown>
Sojabohnen	NN	Sojabohne
sonstige	ADJA	sonstig
Bifenthrin	NE	<unknown>
[	$(	[
l	NN	l
α,3	ADJA	<unknown>
α(Z)]-(±)-(2-Methyl[l	NN	<unknown>
,	$,	,
l´-biphenyl]-3-yl)methyl-3-(2-chlor-3,3,3-trifluor-l-propenyl)-2,2-dimethyl-cyclopropancarboxylat	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Brom	NN	Brom
aus	APPR	aus
Bodenbegasungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
-entseuchungsmitteln	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
Vorratsschutzmitteln	NN	<unknown>
Anorganisches	ADJA	anorganisch
Bromid	NN	<unknown>
,	$,	,
berechnet	VVFIN	berechnen
als	KOKOM	als
Brom	NN	Brom
Gewürze	NN	Gewürz
,	$,	,
Trockenpilze	NN	<unknown>
Paranüsse	NN	Paranuß
Erdnüsse	NN	Erdnuß
,	$,	,
Getreide	NN	Getreide
,	$,	,
Haselnüsse	NN	Haselnuß
,	$,	,
Hülsenfrüchte	NN	Hülsenfrucht
,	$,	,
Kakaokerne	NN	<unknown>
,	$,	,
Mandeln	NN	Mandel
,	$,	,
Ölsaat	NN	<unknown>
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Rohkaffee	NN	Rohkaffee
,	$,	,
Salat	NN	Salat
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Tapioka	NN	Tapioka
,	$,	,
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Produkte	NN	Produkt
,	$,	,
Trockengemüse	NN	Trockengemüse
,	$,	,
Trockenkartoffeln	NN	<unknown>
,	$,	,
Trockenobst	NN	Trockenobst
,	$,	,
Walnüsse	NN	Walnuß
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Erdbeeren	NN	Erdbeere
sonstige	ADJA	sonstig
Carbosulfan	NN	<unknown>
2,3-Dihydro-2,2-dimethyl-7-benzofuranyl-[(dibutylamino)-thio]-methylcarbamat	NE	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Pastinaken	NN	<unknown>
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Carfentrazoneethyl	NN	<unknown>
Ethyl-2-chlor-3-(2-chlor-4-fluor-5-[4-(difluormethyl)-4,5-dihydro-3-methyl-5-oxo-1H1,2,4	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
triazol-1-yl]phenyl)propanoat	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Chlorpyrifos	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-3,5,6-trichlor-2-pyridylthio-phosphat	NN	<unknown>
Bananen	NN	Banane
Kiwis	NN	Kiwi
,	$,	,
Mandarinen	NN	Mandarin|Mandarine
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Kopfkohl	NN	<unknown>
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
Brombeeren	NN	Brombeere
,	$,	,
Chinakohl	NN	Chinakohl
,	$,	,
Himbeeren	NN	Himbeere
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
Kirschen	NN	Kirsche
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
außer	APPR	außer
Mandarinen	NN	Mandarin|Mandarine
und	KON	und
Zitronen	NN	Zitrone
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Pfirsiche	NN	Pfirsich
,	$,	,
Pflaumen	NN	Pflaume
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Zitronen	NN	Zitrone
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
sonstige	ADJA	sonstig
Chlorpyrifosmethyl	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-O-(3,5,6-trichlor-2-pyridyl)-thiophosphat	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
Mandarinen	NN	Mandarin|Mandarine
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Orangen	NN	Orange
,	$,	,
Pfirsich	NN	Pfirsich
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
Zitronen	NN	Zitrone
Trauben	NN	Traube
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Produkte	NN	Produkt
sonstige	ADJA	sonstig
Chlorthalonil	NN	<unknown>
2,4,5,6-Tetrachlor-1,3-benzoldicarbonitril	NE	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Poree	NN	<unknown>
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
Einlegegurken	NN	<unknown>
,	$,	,
Frühlingszwiebel	NN	<unknown>
,	$,	,
Kräuter	NN	Kraut
Blumenkohl	NN	Blumenkohl
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Keltertrauben	NN	<unknown>
,	$,	,
Kopfkohl	NN	<unknown>
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Preiselbeeren	NN	Preiselbeere
,	$,	,
Salanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Zuchtpilze	NN	Zuchtpilz
Cucurbitaceae	NE	<unknown>
mit	APPR	mit
ungenießbarer	ADJA	ungenießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Gurken	NN	Gurke
,	$,	,
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Pfirsich	NN	Pfirsich
,	$,	,
Tafeltrauben	NN	Tafeltraube
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Kohlsprossen	NN	<unknown>
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
Bananen	NN	Banane
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Triticole	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
ohne	APPR	ohne
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Erdnüsse	NN	Erdnuß
Cypermethrin	NE	<unknown>
(	$(	(
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Isomeren	NN	<unknown>
)	$(	)
Ester	NE	Ester
der	ART	die
3_(2,2-Dichlorvinyl)-2,2-dimethyl-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
a-Cyano-3-phenoxy-benzylalkohol	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Pfirsiche	NN	Pfirsich
,	$,	,
Wildbeeren	NN	Wildbeere
und	KON	und
Wildfrüchte	NN	Wildfrucht
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kirschen	NN	Kirsche
,	$,	,
Pflaumen	NN	Pflaume
,	$,	,
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
wildwachsende	ADJA	wildwachsend
Pilze	NN	Pilz
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Spinat	NN	Spinat
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Poree	NE	<unknown>
Cucurbitaceae	NE	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
und	KON	und
ungenießbarer	ADJA	ungenießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Kohlrabi	NN	Kohlrabi
,	$,	,
Leinsamen	NN	Leinsame
,	$,	,
Mohnsamen	NN	<unknown>
,	$,	,
Sesamsamen	NN	Sesamsame
,	$,	,
Sonnenblumenkerne	NN	Sonnenblumenkern
,	$,	,
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Baumwollsamen	NN	<unknown>
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
sonstige	ADJA	sonstig
Cyprodinil	NE	<unknown>
4-Cycloproyl-6-methyl-N-pyrimidin-2-yl)-phenyl-amin	NN	<unknown>
Trauben	NN	Traube
Erdbeeren	NN	Erdbeere
sonstige	ADJA	sonstig
Deltamethrin	NE	<unknown>
a-Cyano-m-phenoxybenzyl-(1R	NE	<unknown>
,	$,	,
3R)-3-(2,2-dibromvinyl)-2,2-dimethyl-cyclopropan-1-carboxylat	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
Getreide	NN	Getreide
,	$,	,
Hülsenfrüchte	NN	Hülsenfrucht
Brombeeren	NN	Brombeere
,	$,	,
Himbeeren	NN	Himbeere
,	$,	,
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Spinat	NN	Spinat
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
,	$,	,
gelagerte	ADJA	gelagert
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachel-beeren	NN	<unknown>
,	$,	,
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
,	$,	,
Poree	NN	<unknown>
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Oliven	NN	Olive
,	$,	,
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Frühlingszwiebeln	NN	Frühlingszwiebel
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
sonstiges	ADJA	sonstig
Dichlorprop	NN	<unknown>
Dichlorprop	NN	<unknown>
P	NE	P
(	$(	(
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
Ester	NE	Ester
)	$(	)
2-(2,4-Dichlor-phenoxy)-propionsäure	NN	<unknown>
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Dichlorprop	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
sonstige	ADJA	sonstig
Diflufencian	NN	<unknown>
2,4-Difluor-[2-(3-trifluormethylphenoxy)nicotin-säure]-anilid	VVFIN	<unknown>
alle	PIAT	all
Dimethenamid	NN	<unknown>
2-Chlor-N-(2,4-dimethyl-3-thienyl)-N-(2-methoxy-1-methylethyl)-acetamid	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Diphenyl	NN	<unknown>
Diphenyl	NN	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
sonstige	ADJA	sonstig
Zitrussäfte	NN	<unknown>
Dithiocarbamte	NE	<unknown>
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
auch	ADV	auch
Tiram	NE	Tiram
)	$(	)
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
CS2	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Poree	NN	<unknown>
Einlegegurken	NN	<unknown>
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Pfirsiche	NN	Pfirsich
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
außer	APPR	außer
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Zucchini	NN	<unknown>
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
und	KON	und
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Kirschen	NN	Kirsche
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Pflaumen	NN	Pflaume
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Gurken	NN	Gurke
,	$,	,
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
ungenieß-barer	ADJA	<unknown>
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Rapssamen	NN	Rapssame
Brunnenkresse	NN	Brunnenkresse
Chicoree	NN	<unknown>
,	$,	,
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Schwarzwurzeln	NN	Schwarzwurzel
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
Ölsaaten	NN	Ölsaat
außer	APPR	außer
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
und	KON	und
Erbsen	NN	Erbse
ohne	APPR	ohne
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Kohlrabi	NN	Kohlrabi
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Epoxiconazol	NN	<unknown>
(	$(	(
2RS	NN	<unknown>
,	$,	,
3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-2-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran	NN	<unknown>
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
sonstige	ADJA	sonstig
Fenhexamid	NN	<unknown>
1-Methyl-cyclohexanecarbolicacid(2,3-di	NE	<unknown>
chloro-4-hydroxy-phenyl)-amide	NN	<unknown>
Kirschen	NN	Kirsche
,	$,	,
Kleinfrüchte	NN	<unknown>
und	KON	und
Beeren	NN	Beere
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Tafel-	TRUNC	Tafel-
und	KON	und
Keltertrauben	NN	<unknown>
Pflaumen	NN	Pflaume
sonstige	ADJA	sonstig
Fenitrothion	NN	<unknown>
(	$(	(
und	KON	und
0-Analoge	NN	<unknown>
)	$(	)
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-O-(3-methyl-4-nitro-phenyl)-monothiophosphat	NN	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
sonstiges	ADJA	sonstig
Obst	NN	Obst
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Fenpyroximate	NN	<unknown>
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Fenpyroximate	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Trauben	NN	Traube
sonstige	ADJA	sonstig
Fenvalerate	NN	<unknown>
einschließlich	APPR	einschließlich
anderer	PIS	andere
verwandter	ADJA	verwandt
Isomerengemische	NN	<unknown>
(	$(	(
R	NN	R
,	$,	,
S)-a-Cyano-3-phenoxy-benzyl-(R	NN	<unknown>
,	$,	,
S)-2-(4-chlor-phenyl)-3-methyl-butyrat	NN	<unknown>
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Isomeren	ADJA	<unknown>
Tee	NN	Tee
Hopfen	NN	Hopfen
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Chinakohl	NN	Chinakohl
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Kürbisse	NN	Kürbis
,	$,	,
Wassermelonen	NN	Wassermelone
Gurken	NN	Gurke
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
,	$,	,
Paprika	NN	Paprika
Ölsaaten	NN	Ölsaat
sonstige	ADJA	sonstig
Fludioxonil	NN	<unknown>
4-(2,2-Difluor-1,3-benzodioxol-4-yl)pyrrole-3-carbonitrile	ADJA	<unknown>
Trauben	NN	Traube
Erdbeeren	NN	Erdbeere
sonstige	ADJA	sonstig
Flupyrsulfuronmethyl	NN	<unknown>
Methyl-2-((4,6-dimethoxypyrimidin-2-yl-carbamoyl)sulfamoyl)-6-trifluormethyl-nicotinat	NN	<unknown>
,	$,	,
Natrium-_Salz	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Flurtamone	NN	<unknown>
(	$(	(
RS)-5-Methylamino-2-phenyl-4-(SYMBOL	NN	<unknown>
,	$,	,
SYMBOL	NN	Symbol
,	$,	,
SYMBOL-trifluor-m-tolyl)furan-3(2H)-on	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Formothion	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-S-(N-formyl-N-methyl-carba-moyl)-methyldithiophosphat	NN	<unknown>
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
Obst	NN	Obst
außer	APPR	außer
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Tee	NN	Tee
Fosetyl	ADJA	<unknown>
Aluminium-tris(O-ethylphosphonat	NN	<unknown>
)	$(	)
Hopfen	NN	Hopfen
Kopfsalat	NN	Kopfsalat
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Erdbeeren	NN	Erdbeere
sonstige	ADJA	sonstig
Glyphosate	NN	<unknown>
N-Phosphono-methyl-glycin	NE	<unknown>
wildwachsende	ADJA	wildwachsend
Pilze	NN	Pilz
Gerste	NN	Gerste
,	$,	,
Hafer	NN	Hafer
,	$,	,
Sorghum	NN	<unknown>
,	$,	,
Sojabohnen	NN	Sojabohne
Lein-	TRUNC	Lein-
und	KON	und
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Senf	NN	Senf
Weizen	NN	Weizen
,	$,	,
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
Erbsen	NN	Erbse
getrocknet	VVPP	trocknen
Oliven	NN	Olive
zur	APPRART	zu
Ölgewinnung	NN	Ölgewinnung
,	$,	,
Bohnen	NN	Bohne
getrocknet	ADJD	getrocknet
sonstige	ADJA	sonstig
Imazalil	NE	<unknown>
1-(2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(2-propenyloxy)-	NN	<unknown>
ethyl)-imidazol	ADJA	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
gelagerte	ADJA	gelagert
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffel	NN	Kartoffel
)	$(	)
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
Tomaten	NN	Tomate
Cucurbitaceae	NE	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
Schale	ADJA	schal
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
sonstige	ADJA	sonstig
Imidacloprid	ADJA	<unknown>
1-[(6-Chloro-3-pyridinyl)methyl)]-N-nitro-2-imidazolidinimine	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Kartoffel	NN	Kartoffel
,	$,	,
Mais	NN	Mais
,	$,	,
Raps	NN	Raps
,	$,	,
Sonnenblumenkerne	NN	Sonnenblumenkern
,	$,	,
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
sonstige	ADJA	sonstig
Iprodion	NN	<unknown>
3-(3,5-Dichlorphenyl)-N-isopropyl-2,4-dioxoimidazolidine-1-carboximid	NN	<unknown>
Erdbeeren	NN	Erdbeere
außer	APPR	außer
Wildfrüchte	NN	Wildfrucht
,	$,	,
Heidelbeeren	NN	Heidelbeere
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelbeeren	NN	Stachelbeere
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Chinakohl	NN	Chinakohl
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Kiwis	NN	Kiwi
,	$,	,
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Kopfkohl	NN	<unknown>
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
,	$,	,
Zitronen	NN	Zitrone
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Frühlingszwiebel	NN	<unknown>
,	$,	,
Reis	NN	Reis
Chicoree	NN	<unknown>
,	$,	,
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
genießbarer	ADJA	genießbar
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Mandarinen	NN	Mandarin|Mandarine
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Gerste	NN	Gerste
Kohlsprossen	NN	<unknown>
,	$,	,
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Rote	ADJA	rot
Rüben	NN	Rübe
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
Erbsen	NN	Erbse
ohne	APPR	ohne
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Haselnüsse	NN	Haselnuß
,	$,	,
Hülsenfrüchte	NN	Hülsenfrucht
,	$,	,
Rhabarber	NN	Rhabarber
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Kohlrabi	NN	Kohlrabi
,	$,	,
Kren	NN	<unknown>
,	$,	,
Leinsamen	NN	Leinsame
,	$,	,
Pastinaken	NN	<unknown>
,	$,	,
Tee	NN	Tee
Blumenkohle	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Malathion	NN	<unknown>
Malaoxon	NE	<unknown>
S-[1,2-bis-(Ethoxy-carbonyl)-ethyl]-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-dimethyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
S-[1,2-bis-(Ethoxy-carbonyl)-ethyl]-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-dimethyl-monothio-phosphat	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Malathion	NN	<unknown>
Gemüse	NN	Gemüse
außer	APPR	außer
Wurzel-	TRUNC	Wurzel-
und	KON	und
Knollengemüse	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Wurzel-	TRUNC	Wurzel-
und	KON	und
Knollengemüse	NN	<unknown>
,	$,	,
sonstiges	ADJA	sonstig
Obst	NN	Obst
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Mecoprop	NN	<unknown>
Mecoprop	NE	<unknown>
P	NE	P
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
Ester	NE	Ester
2-(4-Chlor-2-methyl-phenoxy)-propionsäure	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Mecoprop	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Methamidophos	ADJA	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
S-Dimethyl-amido-monothiophosphat	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Gurken	NN	Gurke
Blumenkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Kopfkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Paradeiser	ADJA	<unknown>
Pflaumen	NN	Pflaume
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
,	$,	,
Kopfsalat	NN	Kopfsalat
,	$,	,
Melanzani	NN	<unknown>
Artischocken	NN	Artischocke
,	$,	,
Baumwollsamen	NN	<unknown>
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Pfirsich	NN	Pfirsich
Methoxychlor	ADJA	<unknown>
1,1,1-Trichlor-2,2-bis-(4-methoxy-phenyl)-ethan	NN	<unknown>
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
Obst	NN	Obst
Getreide	NN	Getreide
,	$,	,
Ölsaat	NN	<unknown>
Tee	NN	Tee
Monocrotophos	ADJA	<unknown>
3-Hydroxy-N-methyl-cis-crotonamino-dimethyl-phosphat	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Permethrin	NE	<unknown>
(	$(	(
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Isomeren	NN	<unknown>
)	$(	)
Ester	NE	Ester
der	ART	die
3-(2,2-Dichlorvinyl)-2,2-dimethyl-cyclopropancarbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
3-Phenoxyphenylbenzylalkohol	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
außer	APPR	außer
Mais	NN	Mais
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Kräuter	NN	Kraut
,	$,	,
Rhabarber	NN	Rhabarber
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Tee	NN	Tee
Blattkohle	NN	<unknown>
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kiwis	NN	Kiwi
,	$,	,
Kopfkohl	NN	<unknown>
,	$,	,
Spinat	NN	Spinat
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Poree	NN	<unknown>
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Baumwollsamen	NN	<unknown>
,	$,	,
Mais	NN	Mais
Karfiol	NN	<unknown>
,	$,	,
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Erdnüsse	NN	Erdnuß
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
,	$,	,
Mandeln	NN	Mandel
,	$,	,
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Radieschen	NN	Radieschen
,	$,	,
Rettich	NN	Rettich
,	$,	,
Senfsaat	NN	<unknown>
,	$,	,
Zuckermais	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
o-Phenylphenol	NN	<unknown>
und	KON	und
Na-Salz	NN	<unknown>
o-Phenylphenol	NE	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Zitrussäfte	NN	<unknown>
Phosalone	NN	<unknown>
S-[6-Chlor-2-oxo-(2H)-1,3-benz(b	NN	<unknown>
)	$(	)
oxazolon-3-yl]-0,0-diethyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Phosalone	NN	<unknown>
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Pfirsiche	NN	Pfirsich
sonstiges	ADJA	sonstig
Obst	NN	Obst
,	$,	,
Gemüse	NN	Gemüse
außer	APPR	außer
Wurzel-	TRUNC	Wurzel-
und	KON	und
Knollengemüse	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
,	$,	,
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Ölsaat	NN	<unknown>
,	$,	,
Wurzel-	TRUNC	Wurzel-
und	KON	und
Knollengemüse	NN	<unknown>
,	$,	,
Oliven	NN	Olive
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Phosmet	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-S-phthalimidomethyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Kiwi	NN	Kiwi
Rapssamen	NN	Rapssame
Erbsen	NN	Erbse
,	$,	,
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
Kartoffeln	NN	Kartoffel
)	$(	)
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
Procymidone	NN	<unknown>
3-(3,5-Dichlorphenyl)-1,5-dimethyl-3-azabicyclo	NN	<unknown>
3.1.0	CARD	@card@
hexan-2,4-dion	ADJA	<unknown>
Himbeeren	NN	Himbeere
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
,	$,	,
Kiwi	NN	Kiwi
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
,	$,	,
Chicorée	NN	<unknown>
,	$,	,
Solanacea	NN	<unknown>
,	$,	,
Steinobst	NN	Steinobst
außer	APPR	außer
Kirschen	NN	Kirsche
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülsen	NN	Hülse
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Sojabohnen	NN	Sojabohne
,	$,	,
Sonnenblumenkerne	NN	Sonnenblumenkern
mit	APPR	mit
Schale	NN	Schale
,	$,	,
Birnen	NN	Birne
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
ohne	APPR	ohne
Hülsen	NN	Hülse
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Speisezwiebel	NN	Speisezwiebel
,	$,	,
Erbsen	NN	Erbse
getrocknet	VVPP	trocknen
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
Schalenfrüchte	NN	Schalenfrucht
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Ölsaaten	NN	Ölsaat
sonstige	ADJA	sonstig
Prosulfuron	NN	<unknown>
1-(4-methoxy-6-methyl-triazin-2-yl)-3-[2-(3,3,3-trifluoropropyl)-phenylsulfonyl)harnstoff	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Pyrazophos	NN	<unknown>
O-(6-Ethoxycarbonyl-5-methylpyrazolo[2,3-a	NE	<unknown>
]	$(	]
pyrimidin-2-yl)-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-diethyl-monothiophosphat	NN	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Äpfel	NN	Apfel
,	$,	,
Karotten	NN	Karotte
Getreide	NN	Getreide
,	$,	,
Gurken	NN	Gurke
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Tee	NN	Tee
Pyrethrine	NE	<unknown>
Pyrethrin	NE	<unknown>
I	NE	I
Ester	NE	Ester
der	ART	die
2,2-Dimethyl-3-(2-methyl-1-propenyl)-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
4-Hydroxy-3-methyl-2-(2,4-pentadienyl)-2-cyclopenten-1-on	NN	<unknown>
Getreide	NN	Getreide
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
Obst	NN	Obst
sonstige	ADJA	sonstig
Pyrethrin	NN	<unknown>
II	NE	II
Ester	NE	Ester
der	ART	die
3-[2-(Methoxy-carbonyl)-1-propenyl]-2,2-dimethyl-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
4-Hydroxy-3-methyl-2-(2,4-pentadienyl)-2-cyclopenten-1-on	NN	<unknown>
Cinerin	NN	<unknown>
I	FM	I
Ester	NE	Ester
der	ART	die
2,2-Dimethyl-3-(2-methyl-1-propenyl)-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
2-(2-Butenyl)-4-hydroxy-3-methyl-2-cyclopenten-1-on	NN	<unknown>
Cinerin	NN	<unknown>
II	NE	II
Ester	NE	Ester
der	ART	die
3-[2-(Methoxy-carbonyl)-1-propenyl]-2,2-dimethyl-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
2-(2-Butenyl)-4-hydroxy-3-methyl-2-cyclopenten-1-on	NN	<unknown>
Jasmolin	NE	<unknown>
I	FM	I
Ester	NE	Ester
der	ART	die
2,2-Dimethyl-3-(2-methyl-1-propenyl)-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
2-(2-Pentenyl)-4-hydroxy-3-methyl-2-cyclopenten-1-on	NN	<unknown>
Jasmolin	NE	<unknown>
II	NE	II
Ester	NE	Ester
der	ART	die
3-[2-(Methoxy-carbonyl)-1-propenyl]-2,2-dime-thyl-cyclopropan-carbonsäure	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
2-(2-Pentenyl)-4-hydroxy-3-methyl-2-cyclopenten-1-on	NN	<unknown>
Quinalphos	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-(2-chinoxalyl)-thiophosphat	NN	<unknown>
Tee	NN	Tee
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Kernobst	NN	Kernobst
Spiroxamin	NN	<unknown>
8-tert-Butyl-1,4-dioxa-spiro[4-5]dec-2-ylmethyl)-ethyl-propyl-amine	NN	<unknown>
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
Abbau-	TRUNC	Abbau-
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
,	$,	,
die	PRELS	die
als	KOKOM	als
4-tert-Butylcyclohexanon	NN	<unknown>
bestimmt	VVPP	bestimmen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
,	$,	,
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Spiroxamin	NN	<unknown>
Keltertrauben	NN	<unknown>
Gerste	NN	Gerste
Roggen	NN	Roggen
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
,	$,	,
Triticale	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Sulfotep	NE	<unknown>
Tetraethyl-dithiopyrophosphat	NN	<unknown>
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Tebufenozide	NN	<unknown>
4-Ethylbenzoesäure-N´-tert-butyl-N´-(3,5-dimethylbenzoyl)hydrazid	NN	<unknown>
Tafel-	TRUNC	Tafel-
und	KON	und
Keltertrauben	NN	<unknown>
Kernobst	NN	Kernobst
sonstige	ADJA	sonstig
Tebufenpyrad	NN	<unknown>
N-(4-tert-Butylbenzyl)-4-chlor-3-ethyl-1-methylpyrazol-5-carboxamid	NE	<unknown>
Tafel-	TRUNC	Tafel-
und	KON	und
Keltertrauben	NN	<unknown>
Kernobst	NN	Kernobst
sonstige	ADJA	sonstig
Terbufos	NN	<unknown>
Terbufossulfoxid	NN	<unknown>
Terbufossulfon	NN	<unknown>
S-(tert	NN	<unknown>
.	$.	.
Butylthio)-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-di-	TRUNC	<unknown>
ethyl-methyl-dithiophosphat	ADJA	<unknown>
S-(tert	NN	<unknown>
.	$.	.
Butylsulfinyl)-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-diethyl-methyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
S-(tert	NN	<unknown>
.	$.	.
Butylsulfonyl)-O	NE	<unknown>
,	$,	,
O-diethyl-methyl-dithiophosphat	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Terbufos	NN	<unknown>
Mais	NN	Mais
,	$,	,
Zuckerrüben	NN	Zuckerrübe
,	$,	,
Tee	NN	Tee
Bananen	NN	Banane
Thiabendazol	NE	<unknown>
2-(4-Thiazolyl)-benzimidazol	NN	<unknown>
Zitrusfrüchte	NN	Zitrusfrucht
Brokkoli	NE	<unknown>
Erdäpfel	NN	Erdapfel
(	$(	(
gelagert	VVPP	lagern
)	$(	)
,	$,	,
Erdbeeren	NN	Erdbeere
Kernobst	NN	Kernobst
Bananen	NN	Banane
,	$,	,
Chinakohl	NN	Chinakohl
,	$,	,
Knollensellerie	NN	Knollensellerie
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
,	$,	,
Gurken	NN	Gurke
,	$,	,
Knoblauch	NN	Knoblauch
,	$,	,
Kopfsalat	NN	Kopfsalat
,	$,	,
Melonen	NN	Melone
,	$,	,
Paprika	NN	Paprika
,	$,	,
Paradeiser	NN	<unknown>
,	$,	,
Poree	NN	<unknown>
,	$,	,
Rosenkohl	NN	Rosenkohl
,	$,	,
Rote	ADJA	rot
Rüben	NN	Rübe
,	$,	,
Schalotten	NN	Schalotte
,	$,	,
Spargel	NN	Spargel
,	$,	,
Speise-zwiebel	NN	<unknown>
,	$,	,
Stangensellerie	NN	Stangensellerie
,	$,	,
Wassermelonen	NN	Wassermelone
,	$,	,
Zuchtpilze	NN	Zuchtpilz
Reis	NN	Reis
,	$,	,
Weizen	NN	Weizen
Gewürze	NN	Gewürz
,	$,	,
Hopfen	NN	Hopfen
,	$,	,
Tee	NN	Tee
,	$,	,
teeähnliche	ADJA	<unknown>
Erzeugnisse	NN	Erzeugnis
,	$,	,
Schalenfürchte	NN	<unknown>
sonstige	ADJA	sonstig
Zitrussäfte	NN	<unknown>
Trichlorfon	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-(2,2,2-trichlor-1-hydroxy-ethyl)-	TRUNC	<unknown>
phosphat	ADJA	<unknown>
Gemüse	NN	Gemüse
,	$,	,
Obst	NN	Obst
Getreide	NN	Getreide
,	$,	,
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
Triticonazole	NN	<unknown>
(	$(	(
±)-(E)-5-(4-Chlorbenzyliden)-2,2-dimethyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)cyclopentanol	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Vinclozolin	NN	<unknown>
3-(3,5-Dichlorphenyl)-5-methyl-5-vinyl-1,3-oxazolidin-2,4-dion	NN	<unknown>
einschließlich	APPR	einschließlich
Abbau-	TRUNC	Abbau-
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
sie	PPER	sie
noch	ADV	noch
Dichloranilin	NN	<unknown>
enthalten	VVFIN	enthalten
insgesamt	ADV	insgesamt
berechnet	ADJD	berechnet
als	KOKOM	als
Vinclozolin	NE	<unknown>
Hopfen	NN	Hopfen
Kiwi	NN	Kiwi
,	$,	,
Ribisel	NN	<unknown>
Erdbeeren	NN	Erdbeere
,	$,	,
Salatarten	NN	<unknown>
,	$,	,
Strauchbeerenobst	NN	Strauchbeerenobst
,	$,	,
Trauben	NN	Traube
Solanacea	NE	<unknown>
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Chicorée	NN	<unknown>
,	$,	,
Chinakohl	NN	Chinakohl
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
mit	APPR	mit
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Marillen	NN	<unknown>
,	$,	,
Pfirsiche	NN	Pfirsich
,	$,	,
Pflaumen	NN	Pflaume
Cucurbitaceae	NN	<unknown>
,	$,	,
Kernobst	NN	Kernobst
,	$,	,
Rapssamen	NN	Rapssame
,	$,	,
Zwiebelgemüse	NN	<unknown>
Bohnen	NN	Bohne
trocken	ADJD	trocken
,	$,	,
frische	ADJA	frisch
Bohnen	NN	Bohne
ohne	APPR	ohne
Hülse	NN	Hülse
,	$,	,
Erbsen	NN	Erbse
trocken	ADJD	trocken
,	$,	,
Karotten	NN	Karotte
,	$,	,
Kirschen	NN	Kirsche
frische	ADJA	frisch
Erbsen	NN	Erbse
ohne	APPR	ohne
Hülse	NN	Hülse
Tee	NN	Tee
sonstige	ADJA	sonstig
In	APPR	in
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Stoffe	NN	Stoff
in	APPR	in
alphabetischer	ADJA	alphabetisch
Reihenfolge	NN	Reihenfolge
eingefügt	VVPP	einfügen
bzw.	KOKOM	bzw.
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Azoxystrobin	ADJA	<unknown>
Methyl	NN	Methyl
(	$(	(
E)-2-{26-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxyªphenyl}-3-methoxyacrylate	NN	<unknown>
alle	PIS	alle
außer	APPR	außer
Milch	NN	Milch
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Chlorpyrifos	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Diethyl-O-3,5,6-trichlor-2-pyridyl-monothiophosphat	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
außer	APPR	außer
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
außer	APPR	außer
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
außer	APPR	außer
Geflügelfette	NN	<unknown>
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
Geflügelfette	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Chlorpyrifosmethyl	NN	<unknown>
O	NN	O
,	$,	,
O-Dimethyl-O-(3,5,6-trichlor-2-pyridyl)-monothiophosphat	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Cypermethrin	NE	<unknown>
(	$(	(
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Isomeren	ADJA	<unknown>
)	$(	)
a-Cyano-3-phenoxy-benzyl-3-(2,2-dichlor-vinyl)-2,2-dimethyl-cyclopropancarboxylat	NN	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
außer	APPR	außer
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
außer	APPR	außer
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
außer	APPR	außer
Geflügelfette	NN	<unknown>
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
,	$,	,
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
u.	KON	und
Geflügelfette	NN	<unknown>
Milch	NN	Milch
,	$,	,
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Deltamethrin	NE	<unknown>
a-Cyano-m-phenoxybenzyl-(1R,3R)-3-(2,2-dibromvinyl)-2,2-dimethyl-cyclopropan-1-carboxylat	NN	<unknown>
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Fenvalerate	NN	<unknown>
(	$(	(
einschließlich	APPR	einschließlich
anderer	PIS	andere
verwandter	ADJA	verwandt
Isomerengemische	NN	<unknown>
)	$(	)
a-Cyano-3-phenoxy-benzyl-(R	NN	<unknown>
,	$,	,
S)-2-(4-chlorphenyl)-3-methyl-butyrat	NN	<unknown>
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Isomeren	ADJA	<unknown>
Fleisch	NN	Fleisch
außer	APPR	außer
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Fleischprodukte	NN	Fleischprodukt
außer	APPR	außer
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
,	$,	,
tierische	ADJA	tierisch
Speisefette	NN	<unknown>
außer	APPR	außer
Geflügelfette	NN	<unknown>
Geflügelfleisch	NN	Geflügelfleisch
,	$,	,
Geflügelfleischprodukte	NN	<unknown>
und	KON	und
Geflügelfette	NN	<unknown>
,	$,	,
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
Milch	NN	Milch
u.	KON	und
Milchprodukte	NN	Milchprodukt
Bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
den	ART	die
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
,	$,	,
-	$(	-
bei	APPR	bei
Lebensmitteln	NN	Lebensmittel
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
von	APPR	von
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
zehn	CARD	zehn
Gewichtshundertteilen	NN	<unknown>
bezieht	VVFIN	beziehen
sich	PRF	sich
die	ART	die
Rückstandsmenge	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
das	ART	die
Gesamtgewicht	NN	Gesamtgewicht
des	ART	die
entbeinten	ADJA	<unknown>
Erzeugnisses	NN	Erzeugnis
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
beträgt	VVFIN	betragen
der	ART	die
Höchstgehalt	NN	<unknown>
1/10	CARD	1/10
des	ART	die
auf	APPR	auf
den	ART	die
Fettanteil	NN	Fettanteil
bezogenen	ADJA	bezogen
Wertes	NN	Wert
,	$,	,
mindestens	ADV	mindestens
jedoch	ADV	jedoch
0,01	CARD	@card@
mg/kg	NE	<unknown>
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Rückstandsbestimmung	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
Roh-	TRUNC	Roh-
und	KON	und
Vollmilch	NN	Vollmilch
von	APPR	von
Kühen	NN	Kuh
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
die	ART	die
Berechnung	NN	Berechnung
ein	ART	eine
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
von	APPR	von
4	CARD	4
Gewichtshundertteilen	NN	<unknown>
zugrunde	ADV	zugrunde
zu	PTKZU	zu
legen	VVINF	legen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Roh-	TRUNC	Roh-
und	KON	und
Vollmilch	NN	Vollmilch
anderen	PIS	andere
tierischen	ADJA	tierisch
Ursprungs	NN	Ursprung
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Rückstände	NN	Rückstand
unter	APPR	unter
Zugrundelegung	NN	Zugrundelegung
des	ART	die
Fettgehaltes	NN	<unknown>
bestimmt	VVPP	bestimmen
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
übrigen	ADJA	übrig
Erzeugnisse	NN	Erzeugnis
gilt	VVFIN	gelten
:	$.	:
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
von	APPR	von
weniger	ADV	weniger
als	KOKOM	als
zwei	CARD	zwei
Gewichtshundertteilen	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Höchstgehalt	NN	<unknown>
die	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
des	ART	die
für	APPR	für
Roh-	TRUNC	Roh-
und	KON	und
Vollmilch	NN	Vollmilch
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Höchstgehaltes	NN	<unknown>
;	$.	;
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
zwei	CARD	zwei
Gewichtshuntertteilen	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Höchstgehalt	NN	<unknown>
in	APPR	in
mg/kg	NE	<unknown>
Fett	NN	Fett
ausgedrückt	VVPP	ausdrücken
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
beträgt	VVFIN	betragen
der	ART	die
Höchstgehalt	NN	<unknown>
das	ART	die
25fache	ADJA	25fach
des	ART	die
für	APPR	für
Roh-	TRUNC	Roh-
und	KON	und
Vollmilch	NN	Vollmilch
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Höchstgehaltes	NN	<unknown>
.	$.	.
Für	APPR	für
Eier	NN	Ei
und	KON	und
Eiprodukte	NN	Eiprodukt
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
zehn	CARD	zehn
Gewichtshundertteilen	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Höchstgehalt	NN	<unknown>
in	APPR	in
mg/kg	NE	<unknown>
Fett	NN	Fett
ausgedrückt	VVPP	ausdrücken
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
beträgt	VVFIN	betragen
der	ART	die
Höchstgehalt	NN	<unknown>
das	ART	die
Zehnfache	NN	Zehnfache
des	ART	die
für	APPR	für
Frischei	NN	<unknown>
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Höchstgehaltes	NN	<unknown>
.	$.	.
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
den	ART	die
Fettgehalt	NN	Fettgehalt
:	$.	:
der	ART	die
angegebene	ADJA	angegeben
Höchstwert	NN	Höchstwert
stellt	VVFIN	stellen
die	ART	die
untere	ADJA	unter
Grenze	NN	Grenze
der	ART	die
analytischen	ADJA	analytisch
Bestimmung	NN	Bestimmung
dar	PTKVZ	dar
.	$.	.
In	APPR	in
diesen	PDAT	dies
Fällen	NN	Fall|Fällen
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Fußnoten	NN	Fußnote
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
3	CARD	3
)	$(	)
,	$,	,
4	CARD	4
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
.	$.	.
Verordnung	NN	Verordnung
des	ART	die
Bundesministers	NN	Bundesminister
für	APPR	für
soziale	ADJA	sozial
Sicherheit	NN	Sicherheit
und	KON	und
Generationen	NN	Generation
über	APPR	über
die	ART	die
Qualität	NN	Qualität
von	APPR	von
Wasser	NN	Wasser
für	APPR	für
den	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gebrauch	NN	Gebrauch
(	$(	(
TRINKWASSERVERORDNUNG	NN	Trinkwasserverordnung
-	$(	-
TWV	NE	<unknown>
)	$(	)
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
§§10	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
21	CARD	21
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
29	CARD	@card@
lit.	NN	Lit.
b	ADJD	<unknown>
und	KON	und
39	CARD	39
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
des	ART	die
Lebensmittelgesetzes	NN	Lebensmittelgesetz
1975	CARD	1975
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
86	CARD	86
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
105/2000	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
verordnet	VVPP	verordnen
:	$.	:
GELTUNGSBEREICH	NN	Geltungsbereich
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
regelt	VVFIN	regeln
die	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
an	APPR	an
die	ART	die
Qualität	NN	Qualität
von	APPR	von
Wasser	NN	Wasser
für	APPR	für
den	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gebrauch	NN	Gebrauch
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
anwendbar	ADJD	anwendbar
auf	APPR	auf
natürliche	ADJA	natürlich
Mineralwässer	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
der	ART	die
Mineralwasser-	TRUNC	Mineralwasser-
und	KON	und
Quellwasserverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
309/1999	CARD	@card@
.	$.	.
Bei	APPR	bei
allen	PIAT	all
personenbezogenen	ADJA	personenbezogen
Formulierungen	NN	Formulierung
gilt	VVFIN	gelten
die	ART	die
gewählte	ADJA	gewählt
Form	NN	Form
für	APPR	für
beide	PIAT	beid
Geschlechter	NN	Geschlecht
.	$.	.
DEFINITIONEN	NN	Definition
Gemäß	APPR	gemäß
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
ist	VAFIN	sein
"	$(	"
Wasser	NN	Wasser
für	APPR	für
den	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gebrauch	NN	Gebrauch
"	$(	"
(	$(	(
Im	APPRART	in
Folgenden	NN	Folgende
als	KOKOM	als
”	ADJA	<unknown>
Wasser	NN	Wasser
”	ADJD	<unknown>
bezeichnet	VVPP	bezeichnen
)	$(	)
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
das	ART	die
dazu	PAV	dazu
bestimmt	VVPP	bestimmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
1	CARD	1
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
LMG	NE	LMG
1975	CARD	1975
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
;	$.	;
"	$(	"
Zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
"	$(	"
der	ART	die
Landeshauptmann	NN	Landeshauptmann
(	$(	(
§	NN	§
35	CARD	35
LMG	NE	LMG
1975	CARD	1975
)	$(	)
.	$.	.
ANFORDERUNGEN	NN	Anforderung
Wasser	NN	Wasser
muss	VMFIN	müssen
geeignet	ADJD	geeignet
sein	VAINF	sein
,	$,	,
ohne	APPR	ohne
Gefährdung	NN	Gefährdung
der	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gesundheit	NN	Gesundheit
getrunken	VVPP	trinken
oder	KON	oder
verwendet	VVPP	verwenden
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Das	PDS	die
ist	VAFIN	sein
gegeben	VVPP	geben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
es	PPER	es
Mikroorganismen	NN	Mikroorganismus
,	$,	,
Parasiten	NN	Parasit
und	KON	und
Stoffe	NN	Stoff
jedweder	PIAT	jedwed
Art	NN	Art
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
einer	ART	eine
Anzahl	NN	Anzahl
oder	KON	oder
Konzentration	NN	Konzentration
enthält	VVFIN	enthalten
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
potentielle	ADJA	potentiell
Gefährdung	NN	Gefährdung
der	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gesundheit	NN	Gesundheit
darstellen	VVINF	darstellen
und	KON	und
den	ART	die
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teile	NN	Teil
A	NN	A
und	KON	und
B	NN	B
festgelegten	ADJA	festgelegt
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
,	$,	,
sowie	KON	sowie
den	ART	die
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
C	NN	C
definierten	ADJA	definiert
Anforderungen	NN	Anforderung
entspricht	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Für	APPR	für
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
das	PRELS	die
in	APPR	in
Lebensmittelbetrieben	NN	Lebensmittelbetrieb
ausschließlich	ADV	ausschließlich
zur	APPRART	zu
Reinigung	NN	Reinigung
und	KON	und
im	APPRART	in
Zuge	NN	Zug
von	APPR	von
Desinfektionsverfahren	NN	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Nachspülung	NN	<unknown>
)	$(	)
verwendet	VVPP	verwenden
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
bei	APPR	bei
dem	PDS	die
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
dieses	PDAT	dies
Wasser	NN	Wasser
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
andere	PIS	andere
Zwecke	NN	Zweck
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
2	CARD	2
Z	NN	Z
1	CARD	1
verwendet	VVPP	verwenden
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NE	B
nicht	PTKNEG	nicht
.	$.	.
Der	ART	die
Untersuchungsumfang	NN	Untersuchungsumfang
kann	VMFIN	können
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
Z	NN	Z
2	CARD	2
auf	APPR	auf
jene	PDAT	jen
Parameter	NN	Parameter
und	KON	und
jene	PDAT	jen
Indikatorparameter	NN	<unknown>
beschränkt	VVPP	beschränken
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
hygienischen	ADJA	hygienisch
und	KON	und
mikrobiologischen	ADJA	mikrobiologisch
Beurteilung	NN	Beurteilung
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
im	APPRART	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
festgelegten	ADJA	festgelegt
Anforderungen	NN	Anforderung
gelten	VVFIN	gelten
an	APPR	an
den	ART	die
Entnahmestellen	NN	Entnahmestelle
eines	ART	eine
Verteilungsnetzes	NN	Verteilungsnetz
,	$,	,
die	PRELS	die
üblicherweise	ADV	üblicherweise
zur	APPRART	zu
Wasserentnahme	NN	Wasserentnahme
dienen	VVFIN	dienen
;	$.	;
bei	APPR	bei
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
das	PRELS	die
in	APPR	in
Flaschen	NN	Flasche
oder	KON	oder
andere	PIS	andere
Behältnisse	NN	Behältnis
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
am	APPRART	an
Punkt	NN	Punkt
der	ART	die
Abfüllung	NN	Abfüllung
;	$.	;
bei	APPR	bei
in	APPR	in
einem	ART	eine
Lebensmittelbetrieb	NN	<unknown>
verwendeten	ADJA	verwendet
Wasser	NN	Wasser
an	APPR	an
der	ART	die
Stelle	NN	Stelle
der	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
im	APPRART	in
Betrieb	NN	Betrieb
;	$.	;
bei	APPR	bei
Wasser	NN	Wasser
aus	APPR	aus
Tankfahrzeugen	NN	Tankfahrzeug
an	APPR	an
der	ART	die
Entnahmestelle	NN	Entnahmestelle
am	APPRART	an
Tankfahrzeug	NN	Tankfahrzeug
.	$.	.
EIGENKONTROLLE	NN	Eigenkontrolle
Der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
dem	ART	die
Stand	NN	Stand
der	ART	die
Technik	NN	Technik
entsprechend	ADJD	entsprechend
zu	PTKZU	zu
errichten	VVINF	errichten
,	$,	,
in	APPR	in
ordnungsgemäßem	ADJA	ordnungsgemäß
Zustand	NN	Zustand
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
und	KON	und
vorzusorgen	VVIZU	vorsorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
negative	ADJA	negativ
Beeinflussung	NN	Beeinflussung
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
hintangehalten	VVPP	<unknown>
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zweck	NN	Zweck
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Anlage	NN	Anlage
fachgerecht	ADJD	fachgerecht
von	APPR	von
geschulten	ADJA	geschult
Personen	NN	Person
zu	PTKZU	zu
errichten	VVINF	errichten
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
warten	VVINF	warten
und	KON	und
instandzuhalten	VVIZU	instandhalten
;	$.	;
über	APPR	über
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gemäß	APPR	gemäß
lit.	NE	<unknown>
a	FM	a
sind	VAFIN	sein
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
Baupläne	NN	Bauplan
und	KON	und
Planungsunterlagen	NN	Planungsunterlage
Wartungsarbeiten	NN	Wartungsarbeit
und	KON	und
Schulungen	NN	Schulung
der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Instandhaltung	NN	Instandhaltung
und	KON	und
Wartung	NN	Wartung
eingesetzten	ADJA	eingesetzt
Personen	NN	Person
oder	KON	oder
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
Nachweise	NN	Nachweis
über	APPR	über
die	ART	die
durchgeführten	ADJA	durchgeführt
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
einschlägiger	ADJA	einschlägig
Betriebe	NN	Betrieb
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
sind	VAFIN	sein
solange	KON	solange
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
jederzeit	ADV	jederzeit
die	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
Aufgaben	NN	Aufgabe
nach	APPR	nach
lit.	NE	<unknown>
a	FM	a
nachweisen	VVINF	nachweisen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
sind	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
fünf	CARD	fünf
Jahre	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
und	KON	und
jederzeit	ADV	jederzeit
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
vorzuweisen	VVIZU	vorweisen
.	$.	.
Baupläne	NN	Bauplan
und	KON	und
Planungsunterlagen	NN	Planungsunterlage
sind	VAFIN	sein
unbegrenzt	ADJD	unbegrenzt
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
;	$.	;
Untersuchungen	NN	Untersuchung
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
gemäß	APPR	gemäß
dem	ART	die
Untersuchungsumfang	NN	Untersuchungsumfang
und	KON	und
den	ART	die
Untersuchungshäufigkeiten	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
von	APPR	von
einer	ART	eine
Lebensmitteluntersuchungsanstalt	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
42	CARD	@card@
oder	KON	oder
49	CARD	@card@
LMG	NE	LMG
1975	CARD	1975
oder	KON	oder
von	APPR	von
einer	ART	eine
nach	APPR	nach
§	NN	§
50	CARD	50
LMG	NE	LMG
1975	CARD	1975
hiezu	ADV	<unknown>
berechtigten	ADJA	berechtigt
Person	NN	Person
durchführen	VVFIN	durchfahren|durchführen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
;	$.	;
diese	PDS	diese
haben	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
der	ART	die
Probenahme	NN	Probenahme
auch	ADV	auch
die	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
(	$(	(
Lokalaugenschein	NN	Lokalaugenschein
;	$.	;
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
Wasserspende	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Fassungszone	NN	Fassungszone
)	$(	)
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
,	$,	,
Proben	NN	Probe
zu	PTKZU	zu
entnehmen	VVINF	entnehmen
und	KON	und
die	ART	die
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
III	NE	<unknown>
aufgeführten	ADJA	aufgeführt
Spezifikationen	NN	Spezifikation
für	APPR	für
die	ART	die
Analysen	NN	Analyse
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
Andere	PIS	andere
als	KOKOM	als
die	ART	die
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
III	NE	<unknown>
Z	NN	Z
1	CARD	1
genannten	ADJA	genannt
Verfahren	NN	Verfahren
dürfen	VMFIN	dürfen
angewendet	VVPP	anwenden
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
erzielten	ADJA	erzielt
Ergebnisse	NN	Ergebnis
nachweislich	ADJD	nachweislich
mindestens	ADV	mindestens
genauso	ADV	genauso
zuverlässig	ADJD	zuverlässig
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wie	KOUS	wie
die	ART	die
mit	APPR	mit
den	ART	die
vorgegebenen	ADJA	vorgegeben
Verfahren	NN	Verfahren
ermittelten	ADJA	ermittelt
Ergebnisse	NN	Ergebnis
;	$.	;
die	ART	die
Proben	NN	Probe
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
,	$,	,
die	PRELS	die
10	CARD	10
m³	ADJA	<unknown>
Wasser	NN	Wasser
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
liefert	VVFIN	liefern
,	$,	,
an	APPR	an
der	ART	die
Stelle	NN	Stelle
oder	KON	oder
an	APPR	an
den	ART	die
Stellen	NN	Stelle|Stellen
entnehmen	VVINF	entnehmen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Beurteilung	NN	Beurteilung
der	ART	die
Qualität	NN	Qualität
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
an	APPR	an
den	ART	die
in	APPR	in
§	NN	§
4	CARD	4
genannten	ADJA	genannt
Stellen	NN	Stelle|Stellen
ermöglichen	VVFIN	ermöglichen
.	$.	.
Gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
sind	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Wirksamkeit	NN	Wirksamkeit
einer	ART	eine
laufenden	ADJA	laufend
Desinfektionsmaßnahme	NN	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
B	NE	B
festgelegte	ADJA	festgelegt
Mindestprobenzahl	NN	<unknown>
hinaus	PTKVZ	hinaus
,	$,	,
eine	ART	eine
weitere	ADJA	weit
Probe	NN	Probe
bzw.	KOKOM	bzw.
weitere	ADJA	weit
Proben	NN	Probe
entnehmen	VVINF	entnehmen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
.	$.	.
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
,	$,	,
die	PRELS	die
>	$(	>
10	CARD	10
m³	ADJA	<unknown>
Wasser	NN	Wasser
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
liefert	VVFIN	liefern
,	$,	,
für	APPR	für
die	ART	die
Untersuchungen	NN	Untersuchung
gemäß	APPR	gemäß
Z	NN	Z
2	CARD	2
zumindest	ADV	zumindest
an	APPR	an
den	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
7	CARD	7
Z	NN	Z
1	CARD	1
festgelegten	ADJA	festgelegt
Probenahmestellen	NN	<unknown>
entnehmen	VVINF	entnehmen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
.	$.	.
Sind	VAFIN	sein
aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
der	ART	die
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
einwandfreien	ADJA	einwandfrei
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
an	APPR	an
weiteren	ADJA	weit
Stellen	NN	Stelle|Stellen
oder	KON	oder
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Probenahmen	NN	Probenahmen
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
oder	KON	oder
besteht	VVFIN	bestehen
Grund	NN	Grund
zur	APPRART	zu
Annahme	NN	Annahme
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Stoffe	NN	Stoff
oder	KON	oder
Mikroorganismen	NN	Mikroorganismus
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Parameterwerte	NN	<unknown>
festgesetzt	VVPP	festsetzen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
in	APPR	in
einer	ART	eine
Menge	NN	Menge
oder	KON	oder
Anzahl	NN	Anzahl
vorhanden	ADJD	vorhanden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
potentielle	ADJA	potentiell
Gefährdung	NN	Gefährdung
der	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gesundheit	NN	Gesundheit
darstellen	VVFIN	darstellen
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
entsprechende	ADJA	entsprechend
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Proben	NN	Probe
entnehmen	VVINF	entnehmen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
oder	KON	oder
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Untersuchungen	NN	Untersuchung
durchführen	VVFIN	durchfahren|durchführen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
;	$.	;
Befunde	NN	Befund
und	KON	und
Gutachten	NN	Gutachten
über	APPR	über
die	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
durchgeführten	ADJA	durchgeführt
Untersuchungen	NN	Untersuchung
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
an	APPR	an
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
weiterzuleiten	VVIZU	weiterleiten
und	KON	und
fünf	CARD	fünf
Jahre	NN	Jahr
lang	ADJD	lang
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
die	ART	die
Befunde	NN	Befund
und	KON	und
Gutachten	NN	Gutachten
der	ART	die
Vollanalyse	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
zehn	CARD	zehn
Jahre	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
soweit	ADV	soweit
bei	APPR	bei
Untersuchungen	NN	Untersuchung
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
Z	NN	Z
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
die	ART	die
Nichteinhaltung	NN	Nichteinhaltung
der	ART	die
mikrobiologischen	ADJA	mikrobiologisch
Anforderungen	NN	Anforderung
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
A	NN	A
festgestellt	VVPP	feststellen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Wiederherstellung	NN	Wiederherstellung
der	ART	die
einwandfreien	ADJA	einwandfrei
Qualität	NN	Qualität
des	ART	die
abgegebenen	ADJA	abgegeben
Wassers	NN	Wasser
zu	PTKZU	zu
ergreifen	VVINF	ergreifen
,	$,	,
um	KOUI	um
spätestens	ADV	spätestens
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
30	CARD	30
Tagen	NN	Tag
den	ART	die
Parameterwerten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
die	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Verbraucher	NN	Verbraucher
in	APPR	in
geeigneter	ADJA	geeignet
Weise	NN	Weise
davon	PAV	davon
in	APPR	in
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
und	KON	und
auf	APPR	auf
etwaige	ADJA	etwaig
Vorsichtsmaßnahmen	NN	Vorsichtsmaßnahme
(	$(	(
Nutzungsbeschränkungen	NN	Nutzungsbeschränkung
für	APPR	für
das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
oder	KON	oder
bestimmte	ADJA	bestimmt
Behandlungsverfahren	NN	Behandlungsverfahren
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Kochen	NN	Kochen
bei	APPR	bei
Siedetemperatur	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
zumindest	ADV	zumindest
drei	CARD	drei
Minuten	NN	Minute
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
muss	VMFIN	müssen
)	$(	)
hinzuweisen	VVIZU	hinweisen
und	KON	und
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
zu	PTKZU	zu
informieren	VVINF	informieren
und	KON	und
ihr	PPER	ihr
alle	PIAT	all
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Informationen	NN	Information
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
INFORMATION	NN	Information
Der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Abnehmer	NN	Abnehmer
über	APPR	über
die	ART	die
aktuelle	ADJA	aktuell
Qualität	NN	Qualität
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
zu	PTKZU	zu
informieren	VVINF	informieren
.	$.	.
Die	ART	die
Information	NN	Information
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
der	ART	die
aktuellen	ADJA	aktuell
Untersuchungsergebnisse	NN	Untersuchungsergebnis
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
5	CARD	5
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Die	ART	die
Abnehmer	NN	Abnehmer
sind	VAFIN	sein
einmal	ADV	einmal
jährlich	ADJD	jährlich
entweder	KON	entweder
mit	APPR	mit
der	ART	die
Wasserrechnung	NN	Wasserrechnung
oder	KON	oder
über	APPR	über
Informationsblätter	NN	Informationsblatt
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Gemeindezeitung	NN	Gemeindezeitung
)	$(	)
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
andere	PIAT	ander
geeignete	ADJA	geeignet
Weise	NN	Weise
zumindest	ADV	zumindest
über	APPR	über
die	ART	die
Analysenergebnisse	NN	Analysenergebnis
folgender	ADJA	folgend
Parameter	NN	Parameter
-	$(	-
in	APPR	in
der	ART	die
in	APPR	in
Klammer	ADJA	klamm
angeführten	ADJA	angeführt
Einheit	NN	Einheit
-	$(	-
zu	PTKZU	zu
informieren	VVINF	informieren
:	$.	:
"	$(	"
Nitrat	NN	Nitrat
"	$(	"
[	$(	[
mg	NN	mg
NO	NE	NO
3/l	NN	<unknown>
]	$(	]
"	$(	"
Pestizide	NN	Pestizid
"	$(	"
[	$(	[
µg/l	NN	<unknown>
]	$(	]
unter	APPR	unter
Angabe	NN	Angabe
der	ART	die
Stoffe	NN	Stoff
,	$,	,
die	PRELS	die
quantitativ	ADJD	quantitativ
erfasst	VVPP	erfassen
wurden	VAFIN	werden
;	$.	;
liegt	VVFIN	liegen
der	ART	die
Gehalt	NN	Gehalt
aller	PIAT	all
untersuchten	ADJA	untersucht
Pestizide	NN	Pestizid
unter	APPR	unter
der	ART	die
Bestimmungsgrenze	NN	Bestimmungsgrenze
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Angabe	NN	Angabe
"	$(	"
Pestizide	NN	Pestizid
im	APPRART	in
untersuchten	ADJA	untersucht
Umfang	NN	Umfang
nicht	PTKNEG	nicht
bestimmbar	ADJD	bestimmbar
"	$(	"
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
keine	PIAT	kein
Untersuchung	NN	Untersuchung
auf	APPR	auf
Pestizide	NN	Pestizid
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
an	APPR	an
Stelle	NN	Stelle
der	ART	die
Analysenergebnisse	NN	Analysenergebnis
auf	APPR	auf
diesen	PDAT	dies
Umstand	NN	Umstand
hingewiesen	VVPP	hinweisen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
diesen	PDAT	dies
Parametern	NN	Parameter
sind	VAFIN	sein
jeweils	ADV	jeweils
auch	ADV	auch
die	ART	die
Parameterwerte	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NN	B
anzugeben	VVIZU	angeben
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
bei	APPR	bei
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Abnehmern	NN	Abnehmer
die	ART	die
Konzentrationen	NN	Konzentration
der	ART	die
Parameter	NN	Parameter
unterschiedlich	ADJD	unterschiedlich
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
schwanken	VVFIN	schwanken
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
bei	APPR	bei
Mischung	NN	Mischung
von	APPR	von
Wässern	NN	Wässern
unterschiedlicher	ADJA	unterschiedlich
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
)	$(	)
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
vorliegenden	ADJA	vorliegend
Analysenergebnisse	NN	Analysenergebnis
mögliche	ADJA	möglich
Schwankungsbereich	NN	Schwankungsbereich
anzugeben	VVIZU	angeben
.	$.	.
Der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Abnehmer	NN	Abnehmer
darauf	PAV	darauf
hinzuweisen	VVIZU	hinweisen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Information	NN	Information
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
allen	PIAT	all
Verbrauchern	NN	Verbraucher
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
durch	APPR	durch
Aushang	NN	Aushang
im	APPRART	in
Gebäude	NN	Gebäude
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
,	$,	,
der	PRELS	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
eines	ART	eine
Bescheides	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
8	CARD	8
höher	ADJD	hoch
belastetes	ADJA	belastet
Wasser	NN	Wasser
abgibt	VVFIN	abgeben
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Abnehmer	NN	Abnehmer
zunächst	ADV	zunächst
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
und	KON	und
in	APPR	in
weiterer	ADJA	weit
Folge	NN	Folge
einmal	ADV	einmal
jährlich	ADJD	jährlich
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
über	APPR	über
den	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Parameter	NN	Parameter
,	$,	,
den	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Abweichung	NN	Abweichung
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
höchstzulässigen	ADJA	höchstzulässig
Wert	NN	Wert
,	$,	,
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Abweichung	NN	Abweichung
sowie	KON	sowie
den	ART	die
dazugehörigen	ADJA	dazugehörig
Parameterwert	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NN	B
zu	PTKZU	zu
informieren	VVINF	informieren
.	$.	.
Stellt	VVFIN	stellen
die	ART	die
Abweichung	NN	Abweichung
für	APPR	für
bestimmte	ADJA	bestimmt
Bevölkerungsgruppen	NN	Bevölkerungsgruppe
ein	ART	eine
besonderes	ADJA	besonder
Risiko	NN	Risiko
dar	PTKVZ	dar
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
der	ART	die
Information	NN	Information
darauf	PAV	darauf
hinzuweisen	VVIZU	hinweisen
;	$.	;
wenn	KOUS	wenn
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Reduzierung	NN	Reduzierung
des	ART	die
Risikos	NN	Risiko
empfohlen	VVPP	empfehlen
.	$.	.
Die	ART	die
Information	NN	Information
über	APPR	über
weitere	ADJA	weit
Parameter	NN	Parameter
erfolgt	VVFIN	erfolgen
auf	APPR	auf
schriftliche	ADJA	schriftlich
Anfrage	NN	Anfrage
des	ART	die
Verbrauchers	NN	Verbraucher
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1.	ADV	1.
Die	ART	die
Bekanntgabe	NN	Bekanntgabe
erfolgt	VVFIN	erfolgen
durch	APPR	durch
schriftliche	ADJA	schriftlich
Information	NN	Information
.	$.	.
ÜBERWACHUNG	NN	Überwachung
Die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Probenahmestellen	NN	<unknown>
für	APPR	für
jede	PIAT	jed
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
,	$,	,
die	PRELS	die
>	$(	>
10	CARD	10
m³	ADJA	<unknown>
Wasser	NN	Wasser
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
liefert	VVFIN	liefern
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
nach	APPR	nach
Anhörung	NN	Anhörung
des	ART	die
Betreibers	NN	Betreiber
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
sind	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
solche	PIAT	solch
Probenahmestellen	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Leitungsnetz	NN	Leitungsnetz
festzulegen	VVIZU	festlegen
,	$,	,
die	PRELS	die
einen	ART	eine
Rückschluss	NN	Rückschluß
auf	APPR	auf
die	ART	die
Wasserbeschaffenheit	NN	<unknown>
beim	APPRART	bei
Verbraucher	NN	Verbraucher
zulassen	VVFIN	zulassen
.	$.	.
Gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
sind	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
einwandfreien	ADJA	einwandfrei
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
und	KON	und
zur	APPRART	zu
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Wirksamkeit	NN	Wirksamkeit
von	APPR	von
Desinfektionsmaßnahmen	NN	<unknown>
Probenahmestellen	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
verschiedenen	ADJA	verschieden
Stufen	NN	Stufe
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
festzulegen	VVIZU	festlegen
;	$.	;
kann	VMFIN	können
bei	APPR	bei
ihrer	PPOSAT	ihr
Überwachungstätigkeit	NN	Überwachungstätigkeit
Untersuchungen	NN	Untersuchung
folgender	ADJA	folgend
Parameter	NN	Parameter
durch	APPR	durch
hierfür	PAV	hierfür
besonders	ADV	besonders
geschulte	ADJA	geschult
Organe	NN	Organ
selbst	ADV	selbst
durchführen	VVINF	durchfahren|durchführen
:	$.	:
Aussehen	NN	Aussehen
Geruch	NN	Geruch
Geschmack	NN	Geschmack
Temperatur	NN	Temperatur
pH-Wert	NN	pH-Wert
Leitfähigkeit	NN	Leitfähigkeit
Nitrit	NN	Nitrit
Messungen	NN	Messung
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
Desinfektionsmaßnahmen	NN	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Chlor	NN	Chlor
,	$,	,
Chlordioxid	NN	Chlordioxid
,	$,	,
Ozon	NN	Ozon
,	$,	,
UV-Durchlässigkeit	NN	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
kann	VMFIN	können
den	ART	die
Untersuchungsumfang	NN	Untersuchungsumfang
der	ART	die
Standarduntersuchung	NN	Standarduntersuchung
(	$(	(
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
A	NN	A
Z	NN	Z
2.1	CARD	@card@
)	$(	)
für	APPR	für
eine	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
erweitern	VVINF	erweitern
;	$.	;
kann	VMFIN	können
den	ART	die
Untersuchungsumfang	NN	Untersuchungsumfang
und	KON	und
die	ART	die
Untersuchungshäufigkeit	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
für	APPR	für
eine	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
erhöhen	VVINF	erhöhen
oder	KON	oder
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
einzelne	ADJA	einzeln
Parameter	NN	Parameter
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
vorschreiben	VVINF	vorschreiben
,	$,	,
um	KOUI	um
die	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
oder	KON	oder
Wiederherstellung	NN	Wiederherstellung
der	ART	die
einwandfreien	ADJA	einwandfrei
Wasserqualität	NN	Wasserqualität
zu	PTKZU	zu
überwachen	VVINF	überwachen
;	$.	;
kann	VMFIN	können
den	ART	die
Untersuchungsumfang	NN	Untersuchungsumfang
für	APPR	für
Pestizide	NN	Pestizid
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Betreibers	NN	Betreiber
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
abweichend	ADJD	abweichend
von	APPR	von
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
6	CARD	6
für	APPR	für
eine	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
festlegen	VVINF	festlegen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Festlegung	NN	Festlegung
des	ART	die
Untersuchungsumfanges	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Nutzungen	NN	Nutzung
der	ART	die
Flächen	NN	Fläche
im	APPRART	in
Wassereinzugsgebiet	NN	Wassereinzugsgebiet
,	$,	,
mögliche	ADJA	möglich
Anwendungen	NN	Anwendung
von	APPR	von
Pestiziden	NN	Pestizid
in	APPR	in
der	ART	die
Vergangenheit	NN	Vergangenheit
,	$,	,
die	PRELS	die
noch	ADV	noch
Auswirkungen	NN	Auswirkung
auf	APPR	auf
die	ART	die
gegenwärtige	ADJA	gegenwärtig
Wasserqualität	NN	Wasserqualität
haben	VAINF	haben
könnten	VMFIN	können
,	$,	,
die	ART	die
örtliche	ADJA	örtlich
Situation	NN	Situation
der	ART	die
Wasserspende	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
alle	PIAT	all
weiteren	ADJA	weit
Informationen	NN	Information
,	$,	,
die	PRELS	die
einen	ART	eine
Hinweis	NN	Hinweis
auf	APPR	auf
den	ART	die
Eintrag	NN	Eintrag
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
das	ART	die
Vorhandensein	NN	Vorhandensein
von	APPR	von
Pestiziden	NN	Pestizid
geben	VVFIN	geben
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Festlegung	NN	Festlegung
des	ART	die
Untersuchungsumfanges	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Liste	NN	Liste
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
6	CARD	6
um	APPR	um
jene	PDAT	jen
Pestizide	NN	Pestizid
reduziert	VVPP	reduzieren
werden	VAINF	werden
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Auftreten	NN	Auftreten
bei	APPR	bei
der	ART	die
konkreten	ADJA	konkret
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
nicht	PTKNEG	nicht
anzunehmen	VVIZU	annehmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Liste	NN	Liste
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
6	CARD	6
um	APPR	um
jene	PDAT	jen
Pestizide	NN	Pestizid
erweitert	VVPP	erweitern
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Auftreten	NN	Auftreten
bei	APPR	bei
der	ART	die
konkreten	ADJA	konkret
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
anzunehmen	VVIZU	annehmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
AUSNAHMEN	VVFIN	ausnehmen
Gelangt	ADJD	gelangt
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
von	APPR	von
Messergebnissen	NN	Meßergebnis
zu	APPR	zu
der	ART	die
Auffassung	NN	Auffassung
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Parameterwerte	NN	<unknown>
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NN	B
in	APPR	in
einer	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
nicht	PTKNEG	nicht
entsprechen	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
so	ADV	so
kann	VMFIN	können
sie	PPER	sie
über	APPR	über
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Belastung	NN	Belastung
betroffenen	ADJA	betroffen
Betreibers	NN	Betreiber
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
dieser	PDAT	dies
Parameterwerte	NN	<unknown>
befristet	VVPP	befristen
aussetzen	VVINF	aussetzen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
ortsübliche	ADJA	ortsüblich
Wasserversorgung	NN	Wasserversorgung
nicht	PTKNEG	nicht
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
zumutbare	ADJA	zumutbar
Weise	NN	Weise
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Mit	APPR	mit
dem	ART	die
Antrag	NN	Antrag
sind	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Betreiber	NN	Betreiber
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
alle	PIS	alle
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehenden	ADJA	stehend
Informationen	NN	Information
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Bescheide	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
sind	VAFIN	sein
zeitlich	ADJD	zeitlich
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
jenem	PDAT	jen
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
zu	PTKZU	zu
befristen	VVINF	befristen
,	$,	,
ab	APPR	ab
dem	PRELS	die
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
-	$(	-
insbesondere	ADV	insbesondere
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
Wasserrechtsbehörde	NN	Wasserrechtsbehörde
getroffenen	ADJA	getroffen
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
-	$(	-
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Grenzwerte	NN	Grenzwert
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Befristung	NN	Befristung
darf	VMFIN	dürfen
drei	CARD	drei
Jahre	NN	Jahr
nicht	PTKNEG	nicht
überschreiten	VVINF	überschreiten
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
von	APPR	von
Bescheiden	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
zu	PTKZU	zu
bestimmen	VVINF	bestimmen
,	$,	,
um	APPR	um
welche	PRELS	welche
Werte	NN	Wert
die	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Parameterwerte	NN	<unknown>
überschritten	VVPP	überschreiten
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Werte	NN	Wert
sind	VAFIN	sein
unter	APPR	unter
Beachtung	NN	Beachtung
der	ART	die
örtlichen	ADJA	örtlich
Gegebenheiten	NN	Gegebenheit
so	ADV	so
festzulegen	VVIZU	festlegen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Überschreitung	NN	Überschreitung
möglichst	ADV	möglichst
gering	ADJD	gering
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
in	APPR	in
dem	ART	die
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Zeitraum	NN	Zeitraum
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
die	ART	die
Volksgesundheit	NN	Volksgesundheit
aus	APPR	aus
hygienisch-toxikologischer	ADJA	<unknown>
Sicht	NN	Sicht
nicht	PTKNEG	nicht
gefährdet	VVPP	gefährden
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
von	APPR	von
Bescheiden	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
geeignetes	ADJA	geeignet
Überwachungsprogramm	NN	Überwachungsprogramm
,	$,	,
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
erhöhten	ADJA	erhöht
Untersuchungshäufigkeit	NN	<unknown>
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Ziel	NN	Ziel
vor	APPR	vor
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Frist	NN	Frist
einen	ART	eine
Trend	NN	Trend
ableiten	VVINF	ableiten
zu	PTKZU	zu
können	VMINF	können
.	$.	.
Folgende	ADJA	folgend
Informationen	NN	Information
müssen	VMFIN	müssen
für	APPR	für
jeden	PIAT	jed
Bescheid	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
vorliegen	VVINF	vorliegen
:	$.	:
Grund	NN	Grund
für	APPR	für
die	ART	die
Abweichung	NN	Abweichung
;	$.	;
betreffender	ADJA	betreffender
Parameter	NN	Parameter
;	$.	;
frühere	ADJA	früh
einschlägige	ADJA	einschlägig
Untersuchungsergebnisse	NN	Untersuchungsergebnis
;	$.	;
für	APPR	für
die	ART	die
Abweichung	NN	Abweichung
vorgesehener	ADJA	vorgesehen
höchstzulässiger	ADJA	<unknown>
Wert	NN	Wert
;	$.	;
geographisches	ADJA	geographisch
Gebiet	NN	Gebiet
(	$(	(
Versorgungsgebiet	NN	Versorgungsgebiet
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
)	$(	)
und	KON	und
durchschnittlich	ADJD	durchschnittlich
gelieferte	ADJA	geliefert
Wassermenge	NN	Wassermenge
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
;	$.	;
betroffene	ADJA	betroffen
Bevölkerung	NN	Bevölkerung
und	KON	und
die	ART	die
Angabe	NN	Angabe
,	$,	,
ob	KOUS	ob
Lebensmittelbetriebe	NN	Lebensmittelbetrieb
mit	APPR	mit
überregionaler	ADJA	überregional
Bedeutung	NN	Bedeutung
betroffen	VVPP	betreffen
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
;	$.	;
Überwachungsprogramm	NN	Überwachungsprogramm
;	$.	;
Zusammenfassung	NN	Zusammenfassung
der	ART	die
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Parameterwerte	NN	<unknown>
ergriffen	VVPP	ergreifen
werden	VAFIN	werden
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Zeitplan	NN	Zeitplan
für	APPR	für
die	ART	die
Arbeiten	NN	Arbeit|Arbeiten
,	$,	,
einer	ART	eine
Vorausschätzung	NN	<unknown>
der	ART	die
Kosten	NN	Kosten
und	KON	und
Bestimmungen	NN	Bestimmung
zur	APPRART	zu
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Maßnahmen	NN	Maßnahme
;	$.	;
erforderliche	ADJA	erforderlich
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Abweichung	NN	Abweichung
.	$.	.
Betrifft	VVFIN	betreffen
ein	ART	eine
Bescheid	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
eine	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
,	$,	,
die	ART	die
>	$(	>
1000m³	ADJA	<unknown>
Wasser	NN	Wasser
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
liefert	VVFIN	liefern
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
genannten	ADJA	genannt
Informationen	NN	Information
von	APPR	von
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
an	APPR	an
das	ART	die
Bundesministerium	NN	Bundesministerien
für	APPR	für
soziale	ADJA	sozial
Sicherheit	NN	Sicherheit
und	KON	und
Generationen	NN	Generation
weiterzuleiten	VVIZU	weiterleiten
;	$.	;
eine	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
,	$,	,
die	ART	die
1000m³	ADJA	<unknown>
Wasser	NN	Wasser
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
liefert	VVFIN	liefern
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
genannten	ADJA	genannt
Informationen	NN	Information
zumindest	ADV	zumindest
für	APPR	für
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
im	APPRART	in
Bescheid	NN	Bescheid
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Frist	NN	Frist
von	APPR	von
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
und	KON	und
auf	APPR	auf
Anfrage	NN	Anfrage
an	APPR	an
das	ART	die
Bundesministerium	NN	Bundesministerien
für	APPR	für
soziale	ADJA	sozial
Sicherheit	NN	Sicherheit
und	KON	und
Generationen	NN	Generation
weiterzuleiten	VVIZU	weiterleiten
.	$.	.
Vor	APPR	vor
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Frist	NN	Frist
des	ART	die
Bescheides	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
überprüft	VVFIN	überprüfen
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
,	$,	,
ob	KOUS	ob
entsprechende	ADJA	entsprechend
Fortschritte	NN	Fortschritt
-	$(	-
insbesondere	ADV	insbesondere
in	APPR	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
Wasserrechtsbehörde	NN	Wasserrechtsbehörde
getroffenen	ADJA	getroffen
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
-	$(	-
erzielt	VVPP	erzielen
worden	VAPP	werden
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Gelangt	ADJD	gelangt
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
zu	APPR	zu
der	ART	die
Auffassung	NN	Auffassung
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Parameterwerte	NN	<unknown>
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
I	NN	I
Teil	NN	Teil
B	NN	B
bei	APPR	bei
diesem	PDAT	dies
Wasser	NN	Wasser
nicht	PTKNEG	nicht
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
,	$,	,
jedoch	ADV	jedoch
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Frist	NN	Frist
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Jahren	NN	Jahr
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Parameterwerte	NN	<unknown>
-	$(	-
insbesondere	ADV	insbesondere
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
von	APPR	von
der	ART	die
Wasserrechtsbehörde	NN	Wasserrechtsbehörde
getroffenen	ADJA	getroffen
Maßnahmen	NN	Maßnahme
oder	KON	oder
sonstige	ADJA	sonstig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
-	$(	-
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
,	$,	,
so	ADV	so
kann	VMFIN	können
sie	PPER	sie
über	APPR	über
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Belastung	NN	Belastung
betroffenen	ADJA	betroffen
Betreibers	NN	Betreiber
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
dieser	PDAT	dies
Parameterwerte	NN	<unknown>
ein	ART	eine
zweites	ADJA	zweit
Mal	NN	Mal
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
5	CARD	5
genannten	ADJA	genannt
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
aussetzen	VVINF	aussetzen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
ortsübliche	ADJA	ortsüblich
Wasserversorgung	NN	Wasserversorgung
nicht	PTKNEG	nicht
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
zumutbare	ADJA	zumutbar
Weise	NN	Weise
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Mit	APPR	mit
dem	ART	die
Antrag	NN	Antrag
sind	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Betreiber	NN	Betreiber
einer	ART	eine
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
alle	PIS	alle
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehenden	ADJA	stehend
Informationen	NN	Information
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
genannten	ADJA	genannt
Informationen	NN	Information
sind	VAFIN	sein
betreffend	ADJD	betreffend
Bescheide	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
von	APPR	von
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
an	APPR	an
das	ART	die
Bundesministerium	NN	Bundesministerien
für	APPR	für
soziale	ADJA	sozial
Sicherheit	NN	Sicherheit
und	KON	und
Generationen	NN	Generation
weiterzuleiten	VVIZU	weiterleiten
.	$.	.
Die	ART	die
Erteilung	NN	Erteilung
einer	ART	eine
Ausnahme	NN	Ausnahme
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
8	CARD	8
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Nichteinhaltung	NN	Nichteinhaltung
der	ART	die
Parameterwerte	NN	<unknown>
unerheblich	ADJD	unerheblich
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
das	ART	die
Problem	NN	Problem
mittels	APPR	mittels
Abhilfemaßnahmen	NN	Abhilfemaßnahme
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
30	CARD	30
Tagen	NN	Tag
behoben	VVPP	beheben
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
legt	VVFIN	legen
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
den	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Abweichung	NN	Abweichung
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
höchstzulässigen	ADJA	höchstzulässig
Wert	NN	Wert
und	KON	und
die	ART	die
Frist	NN	Frist
zur	APPRART	zu
Beseitigung	NN	Beseitigung
des	ART	die
Problems	NN	Problem
fest	PTKVZ	fest
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
angewendet	VVPP	anwenden
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
ein	ART	eine
Parameterwert	NN	<unknown>
während	APPR	während
der	ART	die
vorangegangenen	ADJA	vorangegangen
12	CARD	12
Monate	NN	Monat
über	APPR	über
insgesamt	ADV	insgesamt
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
30	CARD	30
Tage	NN	Tag
nicht	PTKNEG	nicht
eingehalten	VVPP	einhalten
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN	NN	Schlußbestimmung
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
tritt	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
dem	ART	die
ihrer	PPOSAT	ihr
Kundmachung	NN	<unknown>
folgenden	ADJA	folgend
Monatsersten	NN	Monatserste
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Mit	APPR	mit
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
treten	VVFIN	treten
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
über	APPR	über
die	ART	die
Qualität	NN	Qualität
von	APPR	von
Wasser	NN	Wasser
für	APPR	für
den	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gebrauch	NN	Gebrauch
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
235/1998	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
BGBl.	NN	<unknown>
II	CARD	II
Nr.	NN	Nr.
161/2000	CARD	@card@
,	$,	,
Trinkwasser-Nitratverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
557/1989	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Verordnungen	NN	Verordnung
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
287/1996	CARD	@card@
und	KON	und
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
714/1996	CARD	@card@
,	$,	,
Trinkwasser-Pestizidverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
448/1991	CARD	@card@
,	$,	,
Trinkwasser-Ausnahmeverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
384/1993	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
287/1996	CARD	@card@
,	$,	,
und	KON	und
Trinkwasser-Informationsverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
352/1999	CARD	@card@
,	$,	,
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Befristete	ADJA	befristet
Bescheide	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
der	ART	die
Trinkwasser-Ausnahmeverordnung	NN	<unknown>
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
384/1993	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
287/1996	CARD	@card@
,	$,	,
bleiben	VVINF	bleiben
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
ihrer	PPOSAT	ihr
Befristung	NN	Befristung
,	$,	,
längstens	ADV	längstens
jedoch	ADV	jedoch
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2003	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
ANHANG	NN	Anhang
I	NN	I
PARAMETER	NN	Parameter
UND	KON	und
PARAMETERWERTE	NN	<unknown>
TEIL	NN	Teil
A	NN	A
Mikrobiologische	ADJA	mikrobiologisch
Parameter	NN	Parameter
Für	APPR	für
nicht	PTKNEG	nicht
desinfiziertes	ADJA	desinfiziert
Wasser	NN	Wasser
:	$.	:
Parameter	NN	Parameter
Parameterwert	NN	<unknown>
(	$(	(
Anzahl/100	ADJA	<unknown>
ml	NN	ml
)	$(	)
Escherichia	NE	<unknown>
coli	NE	<unknown>
coliforme	ADJA	<unknown>
Bakterien	NN	Bakterium
Enterokokken	NN	<unknown>
Pseudomonas	NE	Pseudomona
aeruginosa	ADJA	<unknown>
Clostridium	NN	<unknown>
perfringens	ADJA	<unknown>
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
)	$(	)
Für	APPR	für
desinfiziertes	ADJA	desinfiziert
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
nach	APPR	nach
Abschluss	NN	Abschluß
der	ART	die
Desinfektion	NN	Desinfektion
(	$(	(
Die	ART	die
Probenahme	NN	Probenahme
erfolgt	VVFIN	erfolgen
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
nach	APPR	nach
Abschluss	NN	Abschluß
der	ART	die
Desinfektionsmaßnahme	NN	<unknown>
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Untersuchung	NN	Untersuchung
dient	VVFIN	dienen
zur	APPRART	zu
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Wirksamkeit	NN	Wirksamkeit
der	ART	die
Desinfektionsmaßnahme	NN	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Parameter	NN	Parameter
Parameterwert	NN	<unknown>
(	$(	(
Anzahl/250	ADJA	<unknown>
ml	NN	ml
)	$(	)
Escherichia	NE	<unknown>
coli	NE	<unknown>
coliforme	ADJA	<unknown>
Bakterien	NN	Bakterium
Enterokokken	NN	<unknown>
Pseudomonas	NE	Pseudomona
aeruginosa	ADJA	<unknown>
Clostridium	NN	<unknown>
perfringens	VVFIN	<unknown>
Für	APPR	für
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
das	PRELS	die
in	APPR	in
Flaschen	NN	Flasche
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Behältnissen	NN	Behältnis
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
am	APPRART	an
Punkt	NN	Punkt
der	ART	die
Abfüllung	NN	Abfüllung
folgendes	ADJA	folgend
:	$.	:
Parameter	NN	Parameter
Parameterwert	NN	<unknown>
(	$(	(
Anzahl/Volumenseinheit	NN	<unknown>
)	$(	)
KBE	NN	<unknown>
22	CARD	22
(	$(	(
koloniebildende	ADJA	<unknown>
Einheiten	NN	Einheit
bei	APPR	bei
22°C	ADJA	<unknown>
Bebrütungstemperatur	NN	<unknown>
)	$(	)
100/ml	NE	<unknown>
KBE	NE	<unknown>
37	CARD	37
(	$(	(
koloniebildende	ADJA	<unknown>
Einheiten	NN	Einheit
bei	APPR	bei
37°C	ADJA	<unknown>
Bebrütungstemperatur	NN	<unknown>
)	$(	)
20/ml	NN	<unknown>
coliforme	ADJA	<unknown>
Bakterien	NN	Bakterium
0/250	CARD	@card@
ml	NN	ml
Escherichia	NE	<unknown>
coli	ADJD	<unknown>
0/250	CARD	@card@
ml	NN	ml
Enterokokken	NN	<unknown>
0/250	CARD	@card@
ml	NN	ml
Pseudomonas	NE	Pseudomona
aeruginosa	NE	<unknown>
0/250	CARD	@card@
ml	NN	ml
Clostridium	NN	<unknown>
perfringens	VVFIN	<unknown>
0/100	CARD	@card@
ml	NN	ml
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
:	$.	:
Dieser	PDAT	dies
Parameter	NN	Parameter
braucht	VVFIN	brauchen
nur	ADV	nur
bestimmt	VVPP	bestimmen
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
von	APPR	von
Oberflächen-wasser	NN	<unknown>
stammt	VVFIN	stammen
oder	KON	oder
von	APPR	von
Oberflächenwasser	NN	Oberflächenwasser
beeinflusst	VVPP	beeinflussen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
dieser	PDS	diese
Parameterwert	NN	<unknown>
überschritten	VVPP	überschreiten
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
Nachforschungen	NN	Nachforschung
in	APPR	in
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
,	$,	,
um	KOUI	um
festzustellen	VVIZU	feststellen
,	$,	,
ob	KOUS	ob
eine	ART	eine
Gefährdung	NN	Gefährdung
der	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gesundheit	NN	Gesundheit
durch	APPR	durch
krankheitserregende	ADJA	krankheitserregend
Mikroorganismen	NN	Mikroorganismus
oder	KON	oder
Parasiten	NN	Parasit
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Cryptosporidium	NN	<unknown>
)	$(	)
besteht	VVFIN	bestehen
.	$.	.
Die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
Z	NN	Z
5	CARD	5
dritter	ADJA	dritt
Gedankenstrich	NN	Gedankenstrich
zu	PTKZU	zu
informieren	VVINF	informieren
.	$.	.
TEIL	VVIMP	teilen
B	NE	B
Chemische	ADJA	chemisch
Parameter	NN	Parameter
Parameter	NN	Parameter
Parameterwert	NN	<unknown>
Einheit	NN	Einheit
Anmerkungen	NN	Anmerkung
Acrylamid	ADJA	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
1	CARD	1
Antimon	NN	Antimon
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
12	CARD	12
Arsen	NN	Arsen
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
12	CARD	12
Benzol	NN	Benzol
µg/l	NN	<unknown>
Benzo-(a)-pyren	NN	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
Blei	NN	Blei
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
3	CARD	3
und	KON	und
4	CARD	4
Bor	NN	Bor
mg/l	NE	<unknown>
Bromat	NN	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
2	CARD	2
Cadmium	NN	Cadmium
µg/l	NN	<unknown>
Chrom	NN	Chrom
µg/l	NN	<unknown>
Cyanid	NN	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
1,2-Dichlorethan	NE	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
Epichlorhydrin	NN	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
1	CARD	1
Fluorid	NN	Fluorid
mg/l	NE	<unknown>
Kupfer	NN	Kupfer
mg/l	NE	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
3	CARD	3
Nickel	NN	Nickel
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
3	CARD	3
Nitrat	NN	Nitrat
mg/l	NE	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
5	CARD	5
Nitrit	NN	Nitrit
mg/l	NE	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
11	CARD	11
Pestizide	NN	Pestizid
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
6	CARD	6
und	KON	und
7	CARD	7
Pestizide	NN	Pestizid
insgesamt	ADV	insgesamt
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
6	CARD	6
und	KON	und
8	CARD	8
Polyzyklische	NN	<unknown>
aromatische	ADJA	aromatisch
Kohlen-wasserstoffe	NN	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Konzentrationen	NN	Konzentration
der	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Verbindungen	NN	Verbindung
;	$.	;
Anm.	NN	Anm.
9	CARD	9
Quecksilber	NN	Quecksilber
µg/l	NN	<unknown>
Selen	NN	Selen
µg/l	NN	<unknown>
Tetrachlorethen	NN	<unknown>
und	KON	und
Trichlorethen	NN	<unknown>
µg/l	NN	<unknown>
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Konzentrationen	NN	Konzentration
der	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Parameter	NN	Parameter
Trihalomethane	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
µg/l	NN	<unknown>
Summe	NN	Summe
der	ART	die
Konzentrationen	NN	Konzentration
der	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Verbindungen	NN	Verbindung
;	$.	;
Anm.	NN	Anm.
10	CARD	10
Vinylchlorid	NN	Vinylchlorid
µg/l	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
1	CARD	1
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
:	$.	:
Der	ART	die
Parameter	NN	Parameter
bezieht	VVFIN	beziehen
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
die	ART	die
Restmonomerkonzentration	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
berechnet	VVFIN	berechnen
aus	APPR	aus
den	ART	die
Spezifikationen	NN	Spezifikation
der	ART	die
maximalen	ADJA	maximal
Freisetzung	NN	Freisetzung
aus	APPR	aus
dem	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Polymer	NN	<unknown>
in	APPR	in
Berührung	NN	Berührung
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Wasser	NN	Wasser
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
:	$.	:
Im	APPRART	in
Fall	NN	Fall
von	APPR	von
Wasser	NN	Wasser
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Z	NN	Z
1	CARD	1
,	$,	,
3	CARD	3
und	KON	und
4	CARD	4
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Wert	NN	Wert
spätestens	ADV	spätestens
am	APPRART	an
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2008	CARD	@card@
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Der	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
für	APPR	für
Bromat	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
für	APPR	für
den	ART	die
Zeitraum	NN	Zeitraum
zwischen	APPR	zwischen
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2003	CARD	@card@
und	KON	und
ab	APPR	ab
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2008	CARD	@card@
25	CARD	25
µg/l	NN	<unknown>
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
3	CARD	3
:	$.	:
Der	ART	die
Wert	NN	Wert
gilt	VVFIN	gelten
für	APPR	für
eine	ART	eine
Probe	NN	Probe
von	APPR	von
Wasser	NN	Wasser
für	APPR	für
den	ART	die
menschlichen	ADJA	menschlich
Gebrauch	NN	Gebrauch
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
geeigneten	ADJA	geeignet
Probenahmeverfahren	NN	<unknown>
an	APPR	an
der	ART	die
Wasserentnahmestelle	NN	Wasserentnahmestelle
in	APPR	in
der	ART	die
Weise	NN	Weise
entnommen	VVPP	entnehmen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
eine	ART	eine
für	APPR	für
die	ART	die
durchschnittliche	ADJA	durchschnittlich
wöchentliche	ADJA	wöchentlich
Wasseraufnahme	NN	Wasseraufnahme
durch	APPR	durch
Verbraucher	NN	Verbraucher
repräsentative	ADJA	repräsentativ
Probe	NN	Probe
ergibt	VVFIN	ergeben
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
4	CARD	4
:	$.	:
Im	APPRART	in
Fall	NN	Fall
von	APPR	von
Wasser	NN	Wasser
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Z	NN	Z
1	CARD	1
und	KON	und
3	CARD	3
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Wert	NN	Wert
spätestens	ADV	spätestens
ab	APPR	ab
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2013	CARD	@card@
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Der	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
für	APPR	für
Blei	NN	Blei
beträgt	VVFIN	betragen
bis	APPR	bis
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2003	CARD	@card@
50	CARD	50
µg/l	NN	<unknown>
und	KON	und
für	APPR	für
den	ART	die
Zeitraum	NN	Zeitraum
zwischen	APPR	zwischen
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2003	CARD	@card@
und	KON	und
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2013	CARD	@card@
25	CARD	25
µg/l	NN	<unknown>
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
5	CARD	5
:	$.	:
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Bedingung	NN	Bedingung
,	$,	,
[	$(	[
Nitrat]/50	NN	<unknown>
+	KON	+
[	$(	[
Nitrit]/3	NN	<unknown>
SYMBOL	NN	Symbol
1	CARD	1
einzuhalten	VVIZU	einhalten
(	$(	(
die	ART	die
eckigen	ADJA	eckig
Klammern	NN	Klammer|Klammern
stehen	VVFIN	stehen
für	APPR	für
Konzentrationen	NN	Konzentration
in	APPR	in
mg/l	NE	<unknown>
,	$,	,
und	KON	und
zwar	ADV	zwar
für	APPR	für
Nitrate	NN	Nitrat
[	$(	[
NO	NE	NO
3	CARD	3
]	$(	]
und	KON	und
für	APPR	für
Nitrite	NN	Nitrit
[	$(	[
NO	NE	NO
2	CARD	2
]	$(	]
)	$(	)
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
6	CARD	6
:	$.	:
”	ADJA	<unknown>
Pestizide	NN	Pestizid
”	ADJD	<unknown>
bedeuten	VVFIN	bedeuten
:	$.	:
organische	ADJA	organisch
Insektizide	NN	Insektizid
,	$,	,
organische	ADJA	organisch
Herbizide	NN	Herbizid
,	$,	,
organische	ADJA	organisch
Fungizide	NN	<unknown>
,	$,	,
organische	ADJA	organisch
Nematizide	NN	<unknown>
,	$,	,
organische	ADJA	organisch
Akarizide	NN	<unknown>
,	$,	,
organische	ADJA	organisch
Algizide	NN	<unknown>
,	$,	,
organische	ADJA	organisch
Rodentizide	NN	<unknown>
,	$,	,
organische	ADJA	organisch
Schleimbekämpfungsmittel	NN	<unknown>
,	$,	,
verwandte	ADJA	verwandt
Produkte	NN	Produkt
(	$(	(
u.	KON	und
a.	APPRART	a.
Wachstumsregulatoren	NN	Wachstumsregulator
)	$(	)
und	KON	und
die	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Metaboliten	NN	<unknown>
,	$,	,
Abbau-	TRUNC	Abbau-
und	KON	und
Reaktionsprodukte	NN	Reaktionsprodukt
.	$.	.
Es	PPER	es
brauchen	VVFIN	brauchen
nur	ADV	nur
solche	PIAT	solch
Pestizide	NN	Pestizid
überwacht	VVPP	überwachen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Vorhandensein	NN	Vorhandensein
in	APPR	in
einer	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Wasserversorgung	NN	Wasserversorgung
anzunehmen	VVIZU	annehmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Das	ART	die
Vorhandensein	NN	Vorhandensein
folgender	ADJA	folgend
Pestizide	NN	Pestizid
ist	VAFIN	sein
anzunehmen	VVIZU	annehmen
:	$.	:
Alachlor	ADJA	<unknown>
Aldrin	NN	<unknown>
und	KON	und
Dieldrin	NN	<unknown>
Amidosulfuron	NE	<unknown>
Atrazin	NN	<unknown>
Bentazone	NE	<unknown>
Bromoxynil	NE	<unknown>
Buturon	NN	<unknown>
4-(4-Chlor-2-methylphenoxy)-buttersäure	NN	<unknown>
(	$(	(
MCPB	NE	<unknown>
)	$(	)
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
Ester	NE	Ester
-	$(	-
insgesamt	ADV	insgesamt
als	KOKOM	als
MCPB	NN	<unknown>
(	$(	(
4-Chlor-2-methylphenoxy)-essigsäure	NN	<unknown>
(	$(	(
MCPA	NE	<unknown>
)	$(	)
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
Ester	NE	Ester
-	$(	-
insgesamt	ADV	insgesamt
als	KOUS	als
MCPA	NE	<unknown>
2-(4-Chlor-2-methylphenoxy)-propionsäure(Mecoprop	NN	<unknown>
,	$,	,
MCPP	NN	<unknown>
)	$(	)
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
und	KON	und
Ester	NE	Ester
-	$(	-
insgesamt	ADV	insgesamt
als	KOKOM	als
Mecoprop	NN	<unknown>
Chlorbromuron	NN	<unknown>
Chlordan	NE	<unknown>
Chlortoluron	NN	<unknown>
CL	NE	CL
9673	CARD	@card@
(	$(	(
als	KOKOM	als
Metabolit	NN	<unknown>
von	APPR	von
Pyridate	NN	<unknown>
)	$(	)
Cyanazin	NN	<unknown>
Deltametrin	NE	<unknown>
Desethylatrazin	NN	<unknown>
Desisopropylatrazin	NE	<unknown>
Dicamba	NE	<unknown>
(	$(	(
2,4-Dichlorphenoxy)-essigsäure(2,4-D	NE	<unknown>
)	$(	)
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
Ester	NE	Ester
-	$(	-
insgesamt	ADV	insgesamt
als	KOKOM	als
2,4-D	ADJA	<unknown>
2-(2,4-Dichlorphenoxy)-propionsäure(Dichlorprop	NN	<unknown>
,	$,	,
2,4-DP	NN	<unknown>
)	$(	)
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
Ester	NE	Ester
-	$(	-
insgesamt	ADV	insgesamt
als	KOKOM	als
Dichlorprop	NN	<unknown>
Dinoseb	NE	<unknown>
Dinoseb-Acetat	NN	<unknown>
Diuron	NN	<unknown>
Gluphosinat	NN	<unknown>
Glyphosat	ADJA	<unknown>
Heptachlor	ADJA	<unknown>
Heptachlorepoxid	NN	<unknown>
Hexachlorbenzol	NN	<unknown>
Isoproturon	NN	<unknown>
Ioxynil	NE	<unknown>
Lindan	NE	<unknown>
Linuron	NE	<unknown>
Metazachlor	NN	<unknown>
Metobromuron	NN	<unknown>
Metolachlor	NN	<unknown>
Metoxuron	NN	<unknown>
Metsulfuron	NN	<unknown>
Monolinuron	NN	<unknown>
Neburon	NN	<unknown>
Nicosulfuron	NE	<unknown>
Orbencarb	VVFIN	<unknown>
Primisulfuron	NE	<unknown>
Prometryn	NE	<unknown>
Propazin	NN	<unknown>
Pyridate	NN	<unknown>
Rimsulfuron	NE	<unknown>
Sebuthylazin	NE	<unknown>
Simazin	NN	<unknown>
Terbutryn	NE	<unknown>
Terbuthylazin	NN	<unknown>
Thifensulfuron	NN	<unknown>
Triasulfuron	NN	<unknown>
(	$(	(
2,4,5-Trichlorphenoxy)-essigsäure	NN	<unknown>
(	$(	(
2,4,5-T	NN	<unknown>
)	$(	)
einschließlich	APPR	einschließlich
Salze	NN	Salz
und	KON	und
Ester	NE	Ester
-	$(	-
insgesamt	ADV	insgesamt
als	KOKOM	als
2,4,5-T	NN	<unknown>
Trifluralin	NN	<unknown>
Triflusulfuron-methyl	NN	<unknown>
Vinclozolin	NE	<unknown>
Anmerkung	NN	Anmerkung
7	CARD	7
:	$.	:
Der	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
jeweils	ADV	jeweils
für	APPR	für
die	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Pestizide	NN	Pestizid
.	$.	.
Für	APPR	für
Aldrin	NN	<unknown>
,	$,	,
Dieldrin	NN	<unknown>
,	$,	,
Heptachlor	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Heptachlorepoxid	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
0,030	CARD	@card@
µg/l	NN	<unknown>
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
8	CARD	8
:	$.	:
”	ADJA	<unknown>
Pestizide	NN	Pestizid
insgesamt	ADV	insgesamt
”	ADJD	<unknown>
bezeichnet	VVFIN	bezeichnen
die	ART	die
Summe	NN	Summe
aller	PIAT	all
einzelnen	ADJA	einzeln
Pestizide	NN	Pestizid
,	$,	,
die	PRELS	die
bestimmt	ADJD	bestimmt
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
9	CARD	9
:	$.	:
Bei	APPR	bei
den	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Verbindungen	NN	Verbindung
handelt	VVFIN	handeln
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	PTKVZ	um
:	$.	:
Benzo-(b)-fluoranthen	NN	<unknown>
,	$,	,
Benzo-(k)-fluoranthen	NN	<unknown>
,	$,	,
Benzo-(ghi)-perylen	NN	<unknown>
,	$,	,
Inden-(1,2,3-cd)-pyren	NN	<unknown>
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
10	CARD	10
:	$.	:
Die	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Verbindungen	NN	Verbindung
sind	VAFIN	sein
Chloroform	NN	Chloroform
,	$,	,
Bromoform	NN	<unknown>
,	$,	,
Dibromchlormethan	NN	<unknown>
,	$,	,
Bromdichlormethan	NN	<unknown>
.	$.	.
Anmerkung11	NN	<unknown>
:	$.	:
Dieser	PDAT	dies
Wert	NN	Wert
gilt	VVFIN	gelten
jedenfalls	ADV	jedenfalls
am	APPRART	an
Ausgang	NN	Ausgang
der	ART	die
Wasserwerke	NN	Wasserwerk
.	$.	.
Für	APPR	für
einen	ART	eine
begrenzten	ADJA	begrenzt
Zeitraum	NN	Zeitraum
,	$,	,
der	PRELS	die
maximal	ADJD	maximal
6	CARD	6
Monate	NN	Monat
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigen	VVINF	übersteigen
darf	VMFIN	dürfen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Überschreitung	NN	Überschreitung
des	ART	die
Parameterwertes	NN	<unknown>
bis	APPR	bis
0,5	CARD	0,5
mg/l	NN	<unknown>
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
falls	KOUS	falls
sie	PPER	sie
technisch	ADJD	technisch
bedingt	VVPP	bedingen
ist	VAFIN	sein
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
bei	APPR	bei
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
verzinkten	ADJA	verzinkt
Werkstoffen	NN	Werkstoff
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Bildung	NN	Bildung
einer	ART	eine
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Schutzschicht	NN	Schutzschicht
)	$(	)
und	KON	und
wenn	KOUS	wenn
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
dieses	PDAT	dies
Wasser	NN	Wasser
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
die	ART	die
Zubereitung	NN	Zubereitung
von	APPR	von
Nahrung	NN	Nahrung
für	APPR	für
Säuglinge	NN	Säugling
verwendet	VVPP	verwenden
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
12	CARD	12
:	$.	:
Der	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
spätestens	ADV	spätestens
ab	APPR	ab
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2003	CARD	@card@
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Der	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
1.	ADJA	1.
November	NN	November
2003	CARD	@card@
für	APPR	für
Antimon	NN	Antimon
10	CARD	10
µg/l	NN	<unknown>
und	KON	und
für	APPR	für
Arsen	NN	Arsen
50	CARD	50
µg/l	NN	<unknown>
.	$.	.
TEIL	VVIMP	teilen
C	NN	C
Parameter	NN	Parameter
mit	APPR	mit
Indikatorfunktion	NN	<unknown>
(	$(	(
Indikatorparameter	NN	<unknown>
)	$(	)
Werte	NN	Wert
von	APPR	von
Indikatorparametern	NN	<unknown>
stellen	VVFIN	stellen
Konzentrationen	NN	Konzentration
an	APPR	an
Inhaltsstoffen	NN	Inhaltsstoff
,	$,	,
Mikroorganismen	NN	Mikroorganismus
oder	KON	oder
Strahlenaktivitäten	NN	<unknown>
dar	PTKVZ	dar
,	$,	,
bei	APPR	bei
deren	PRELAT	die
Überschreitung	NN	Überschreitung
die	ART	die
Ursache	NN	Ursache
zu	PTKZU	zu
prüfen	VVINF	prüfen
und	KON	und
festzustellen	VVIZU	feststellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
ob	KOUS	ob
bzw.	KOUS	bzw.
welche	PIAT	welch
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Aufrechterhaltung	NN	Aufrechterhaltung
einer	ART	eine
einwandfreien	ADJA	einwandfrei
Wasserqualität	NN	Wasserqualität
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Natürliche	ADJA	natürlich
Gehalte	NN	Gehalt
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
auch	ADV	auch
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
weit	ADJD	weit
unter	APPR	unter
dem	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Wert	NN	Wert
liegen	VVFIN	liegen
,	$,	,
vor	APPR	vor
unerwünschten	ADJA	unerwünscht
Veränderungen	NN	Veränderung
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
CHEMISCHE	ADJA	chemisch
UND	KON	und
PHYSIKALISCHE	ADJA	physikalisch
INDIKATORPARAMETER	NN	<unknown>
Indikatorparameter	NN	<unknown>
Wert	NN	Wert
Einheit	NN	Einheit
Anmerkungen	NN	Anmerkung
Aluminium	NN	Aluminium
mg/l	NE	<unknown>
Ammonium	NN	Ammonium
mg/l	NE	<unknown>
Geogen	ADJA	<unknown>
bedingte	ADJA	bedingt
Überschreitungen	NN	Überschreitung
bleiben	VVINF	bleiben
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
5	CARD	5
mg/l	NN	<unknown>
NH	NE	<unknown>
4	CARD	4
außer	APPR	außer
Betracht	NN	Betracht
.	$.	.
Ab	APPR	ab
einem	ART	eine
Gehalt	NN	Gehalt
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
0,2	CARD	0,2
mg/l	NN	<unknown>
NH4	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
Chlorungsverfahren	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
angewendet	VVPP	anwenden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Chlorid	NN	<unknown>
mg/l	NE	<unknown>
Das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
sollte	VMFIN	sollen
nicht	PTKNEG	nicht
korrosiv	ADJD	<unknown>
wirken	VVINF	wirken
.	$.	.
Eisen	NN	Eisen
mg/l	NE	<unknown>
Färbung	NN	Färbung
spektraler	ADJA	spektral
Absorptionskoeffizient	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
436	CARD	@card@
nm	NE	<unknown>
Für	APPR	für
den	ART	die
Verbraucher	NN	Verbraucher
annehmbar	ADJD	annehmbar
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
anormale	ADJA	anormal
Veränderung	NN	Veränderung
m	NN	m
-1	CARD	@card@
Messung	NN	Messung
nur	ADV	nur
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
grobsinnlich	ADJD	<unknown>
wahrnehmbar	ADJD	wahrnehmbar
Geruch	NN	Geruch
Für	APPR	für
den	ART	die
Verbraucher	NN	Verbraucher
annehmbar	ADJD	annehmbar
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
anormale	ADJA	anormal
Veränderung	NN	Veränderung
Geschmack	NN	Geschmack
Für	APPR	für
den	ART	die
Verbraucher	NN	Verbraucher
annehmbar	ADJD	annehmbar
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
anormale	ADJA	anormal
Veränderung	NN	Veränderung
Leitfähigkeit	NN	Leitfähigkeit
µS	ADJA	<unknown>
cm	NN	cm
-1	CARD	@card@
bei	APPR	bei
20°C	NE	<unknown>
Das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
sollte	VMFIN	sollen
nicht	PTKNEG	nicht
korrosiv	ADJD	<unknown>
wirken	VVINF	wirken
.	$.	.
Mangan	NE	<unknown>
mg/l	NE	<unknown>
Natrium	NN	Natrium
mg/l	NE	<unknown>
Organisch	NN	<unknown>
gebundener	ADJA	gebunden
Kohlenstoff	NN	Kohlenstoff
(	$(	(
TOC	NE	<unknown>
)	$(	)
Ohne	APPR	ohne
anormale	ADJA	anormal
Veränderung	NN	Veränderung
Bei	APPR	bei
Versorgungssystemen	NN	Versorgungssystem
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Abgabe	NN	Abgabe
von	APPR	von
weniger	ADV	weniger
als	KOKOM	als
10	CARD	10
000	CARD	@card@
m	NN	m
3	CARD	3
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
,	$,	,
braucht	VVFIN	brauchen
dieser	PDAT	dies
Parameter	NN	Parameter
nicht	PTKNEG	nicht
bestimmt	VVPP	bestimmen
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Oxidierbarkeit	NN	<unknown>
mg/l	NE	<unknown>
O	NN	O
2	CARD	2
Dieser	PDAT	dies
Parameter	NN	Parameter
braucht	VVFIN	brauchen
nicht	PTKNEG	nicht
bestimmt	VVPP	bestimmen
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Parameter	NN	Parameter
TOC	NE	<unknown>
analysiert	VVPP	analysieren
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
5	CARD	5
mg	NN	mg
O2	NN	<unknown>
entsprechen	VVFIN	entsprechen
20	CARD	20
mg	NN	mg
KMnO	NN	<unknown>
4.	ADJA	4.
Indikatorparameter	NN	<unknown>
Wert	NN	Wert
Einheit	NN	Einheit
Anmerkungen	NN	Anmerkung
Sulfat	NN	Sulfat
mg/l	NE	<unknown>
Das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
sollte	VMFIN	sollen
nicht	PTKNEG	nicht
korrosiv	ADJD	<unknown>
wirken	VVINF	wirken
.	$.	.
Überschreitungen	NN	Überschreitung
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
750	CARD	750
mg/l	NN	<unknown>
SO	NE	SO
4	CARD	4
bleiben	VVFIN	bleiben
außer	APPR	außer
Betracht	NN	Betracht
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
der	ART	die
dem	ART	die
Calcium	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
äquivalente	ADJA	äquivalent
Gehalt	NN	Gehalt
des	ART	die
Sulfates	NN	<unknown>
250	CARD	@card@
mg/l	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigt	VVFIN	übersteigen
.	$.	.
Temperatur	NN	Temperatur
ohne	APPR	ohne
anormale	ADJA	anormal
Veränderung	NN	Veränderung
°C	NE	<unknown>
Trübung	NN	Trübung
Für	APPR	für
den	ART	die
Verbraucher	NN	Verbraucher
annehmbar	ADJD	annehmbar
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
anormale	ADJA	anormal
Veränderung	NN	Veränderung
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Aufbereitung	NN	Aufbereitung
von	APPR	von
Oberflächenwasser	NN	Oberflächenwasser
gilt	VVFIN	gelten
ein	ART	eine
Parameterwert	NN	<unknown>
von	APPR	von
1,0	CARD	@card@
NTU	NE	NTU
(	$(	(
nephelometrische	ADJA	<unknown>
Trübungseinheiten	NN	<unknown>
)	$(	)
im	APPRART	in
Wasser	NN	Wasser
am	APPRART	an
Ausgang	NN	Ausgang
der	ART	die
Wasseraufbereitungsanlage	NN	Wasseraufbereitungsanlage
.	$.	.
Wasserstoffionen-Konzentration	NN	<unknown>
6,5	CARD	6,5
und	KON	und
9,5	CARD	9,5
pH-Einheiten	NN	<unknown>
Das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
sollte	VMFIN	sollen
nicht	PTKNEG	nicht
korrosiv	ADJD	<unknown>
wirken	VVINF	wirken
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Wasser	NN	Wasser
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
4	CARD	4
Z	NN	Z
2	CARD	2
darf	VMFIN	dürfen
der	ART	die
pH-Wert	NN	pH-Wert
am	APPRART	an
Ort	NN	Ort
der	ART	die
Abfüllung	NN	Abfüllung
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
4,5	CARD	4,5
pH-Einheiten	NN	<unknown>
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
dieses	PDAT	dies
Wasser	NN	Wasser
von	APPR	von
Natur	NN	Natur
aus	APPR	aus
kohlensäurehaltig	ADJD	<unknown>
oder	KON	oder
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
mit	APPR	mit
Kohlensäure	NN	Kohlensäure
versetzt	VVPP	versetzen
,	$,	,
kann	VMFIN	können
der	ART	die
Mindestwert	NN	Mindestwert
niedriger	ADJD	niedrig
sein	VAINF	sein
.	$.	.
MIKROBIOLOGISCHE	ADJA	mikrobiologisch
INDIKATORPARAMETER	NN	<unknown>
Für	APPR	für
nicht	PTKNEG	nicht
desinfiziertes	ADJA	desinfiziert
Wasser	NN	Wasser
:	$.	:
Indikatorparameter	NN	<unknown>
Wert	NN	Wert
Einheit	NN	Einheit
KBE	NE	<unknown>
22	CARD	22
(	$(	(
koloniebildende	ADJA	<unknown>
Einheiten	NN	Einheit
bei	APPR	bei
22°C	ADJA	<unknown>
Bebrütungstemperatur	NN	<unknown>
)	$(	)
Anzahl/ml	NE	<unknown>
KBE	NE	<unknown>
37	CARD	37
(	$(	(
koloniebildende	ADJA	<unknown>
Einheiten	NN	Einheit
bei	APPR	bei
37°C	ADJA	<unknown>
Bebrütungstemperatur	NN	<unknown>
)	$(	)
Anzahl/ml	NN	<unknown>
Für	APPR	für
desinfiziertes	ADJA	desinfiziert
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
nach	APPR	nach
Abschluss	NN	Abschluß
der	ART	die
Desinfektion	NN	Desinfektion
(	$(	(
Die	ART	die
Probenahme	NN	Probenahme
erfolgt	VVFIN	erfolgen
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
nach	APPR	nach
Abschluss	NN	Abschluß
der	ART	die
Desinfektionsmaßnahme	NN	<unknown>
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Untersuchung	NN	Untersuchung
dient	VVFIN	dienen
zur	APPRART	zu
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Wirksamkeit	NN	Wirksamkeit
der	ART	die
Desinfektionsmaßnahme	NN	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Indikatorparameter	NN	<unknown>
Wert	NN	Wert
Einheit	NN	Einheit
KBE	NE	<unknown>
22	CARD	22
(	$(	(
koloniebildende	ADJA	<unknown>
Einheiten	NN	Einheit
bei	APPR	bei
22°C	ADJA	<unknown>
Bebrütungstemperatur	NN	<unknown>
)	$(	)
Anzahl/ml	NE	<unknown>
KBE	NE	<unknown>
37	CARD	37
(	$(	(
koloniebildende	ADJA	<unknown>
Einheiten	NN	Einheit
bei	APPR	bei
37°C	ADJA	<unknown>
Bebrütungstemperatur	NN	<unknown>
)	$(	)
Anzahl/ml	NN	<unknown>
RADIOAKTIVITÄT	NN	Radioaktivität
(	$(	(
INDIKATORPARAMETER	NN	<unknown>
)	$(	)
Indikatorparameter	NN	<unknown>
Wert	NN	Wert
Einheit	NN	Einheit
Anmerkungen	NN	Anmerkung
Tritium	NN	Tritium
Bq/l	NE	<unknown>
Gesamtrichtdosis	NN	<unknown>
mSv/Jahr	NN	<unknown>
Mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
von	APPR	von
Tritium	NN	Tritium
,	$,	,
Kalium-40	NN	<unknown>
,	$,	,
Radon	NN	Radon
und	KON	und
Radonzerfallsprodukten	NN	<unknown>
.	$.	.
ANHANG	NN	Anhang
II	CARD	II
ÜBERWACHUNG	NN	Überwachung
TEIL	NN	Teil
A	NN	A
Zu	APPR	zu
analysierende	ADJA	analysierend
Parameter	NN	Parameter
Routinemäßige	ADJA	routinemäßig
Kontrollen	NN	Kontrolle
KBE	NE	<unknown>
22	CARD	22
KBE	NN	<unknown>
37	CARD	37
Escherichia	NE	<unknown>
coli	ADJD	<unknown>
coliforme	ADJA	<unknown>
Bakterien	NN	Bakterium
Enterokokken	NN	<unknown>
Pseudomonas	NE	Pseudomona
aeruginosa	NE	<unknown>
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
)	$(	)
Clostridium	NN	<unknown>
perfringens	ADJA	<unknown>
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
Geruch	NN	Geruch
Färbung	NN	Färbung
Trübung	NN	Trübung
Geschmack	NN	Geschmack
Temperatur	NN	Temperatur
Leitfähigkeit	NN	Leitfähigkeit
Ammonium	NN	Ammonium
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
3	CARD	3
)	$(	)
Wasserstoffionenkonzentration	NN	<unknown>
(	$(	(
pH-Wert	NN	pH-Wert
)	$(	)
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
3	CARD	3
)	$(	)
Aluminium	NN	Aluminium
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
4	CARD	4
)	$(	)
Eisen	NN	Eisen
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
5	CARD	5
)	$(	)
Je	ADV	je
nach	APPR	nach
Art	NN	Art
des	ART	die
eingesetzten	ADJA	eingesetzt
Desinfektionsverfahrens	NN	<unknown>
:	$.	:
Chlor	VVIMP	chloren
Chlordioxid	NN	Chlordioxid
Ozon	NN	Ozon
UV-Durchlässigkeit	NN	<unknown>
(	$(	(
254	CARD	@card@
nm	NE	<unknown>
;	$.	;
100	CARD	100
mm	NN	mm
Schichtdicke	NN	Schichtdicke
)	$(	)
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
der	ART	die
UV-Desinfektionsanlage	NN	<unknown>
Umfassende	ADJA	umfassend
Kontrollen	NN	Kontrolle
Standarduntersuchung	NN	Standarduntersuchung
KBE	NE	<unknown>
22	CARD	22
KBE	NN	<unknown>
37	CARD	37
Escherichia	NE	<unknown>
coli	ADJD	<unknown>
coliforme	ADJA	<unknown>
Bakterien	NN	Bakterium
Enterokokken	NN	<unknown>
Pseudomonas	NE	Pseudomona
aeruginosa	NE	<unknown>
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
)	$(	)
Clostridium	NN	<unknown>
perfringens	ADJA	<unknown>
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
Geruch	NN	Geruch
Färbung	NN	Färbung
Trübung	NN	Trübung
Geschmack	NN	Geschmack
Temperatur	NN	Temperatur
Leitfähigkeit	NN	Leitfähigkeit
Wasserstoffionenkonzentration	NN	<unknown>
(	$(	(
pH-Wert	NN	pH-Wert
)	$(	)
Gesamthärte	NN	<unknown>
°dH	NE	<unknown>
Carbonathärte	NE	<unknown>
°dH	NE	<unknown>
(	$(	(
Säurekapazität	NN	<unknown>
bis	KON	bis
pH	NN	<unknown>
4,3	CARD	4,3
)	$(	)
Oxidierbarkeit	NN	<unknown>
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anmerkung	NN	Anmerkung
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
C	NN	C
)	$(	)
TOC	NE	<unknown>
mg/l	NE	<unknown>
C	NN	C
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
6	CARD	6
)	$(	)
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anmerkung	NN	Anmerkung
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
C	NN	C
)	$(	)
Ammonium	NN	Ammonium
Nitrit	NN	Nitrit
Nitrat	NN	Nitrat
Chlorid	NN	<unknown>
Sulfat	NN	Sulfat
Eisen	NN	Eisen
Mangan	NN	<unknown>
Aluminium	NN	Aluminium
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
4	CARD	4
)	$(	)
Je	ADV	je
nach	APPR	nach
Art	NN	Art
des	ART	die
eingesetzten	ADJA	eingesetzt
Desinfektionsverfahrens	NN	<unknown>
:	$.	:
Chlor	VVIMP	chloren
Chlordioxid	NN	Chlordioxid
Ozon	NN	Ozon
UV-Durchlässigkeit	NN	<unknown>
(	$(	(
254	CARD	@card@
nm	NE	<unknown>
;	$.	;
100	CARD	100
mm	NN	mm
Schichtdicke	NN	Schichtdicke
)	$(	)
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
der	ART	die
UV-Desinfektionsanlage	NN	<unknown>
Zusätzlich	ADJD	zusätzlich
werden	VAFIN	werden
weitere	ADJA	weit
Parameter	NN	Parameter
einbezogen	VVPP	einbeziehen
,	$,	,
die	ART	die
nachteiligen	ADJA	nachteilig
Einfluss	NN	Einfluß
auf	APPR	auf
die	ART	die
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
des	ART	die
dem	ART	die
Verbraucher	NN	Verbraucher
gelieferten	ADJA	geliefert
Wassers	NN	Wasser
haben	VAINF	haben
können	VMFIN	können
.	$.	.
Weiters	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
solche	PIAT	solch
Parameter	NN	Parameter
bestimmt	VVPP	bestimmen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
die	ART	die
Berechnung	NN	Berechnung
der	ART	die
Ionenbilanz	NN	<unknown>
ermöglichen	VVFIN	ermöglichen
.	$.	.
Volluntersuchung	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
Parameter	NN	Parameter
des	ART	die
Anhangs	NN	Anhang
I	NN	I
Mindestuntersuchungsumfang	NN	<unknown>
für	APPR	für
kleinste	ADJA	klein
Wasserversorgungsanlagen	NN	Wasserversorgungsanlage
(	$(	(
10	CARD	10
m	NN	m
3	CARD	3
abgegebenes	ADJA	abgegeben
Wasser	NN	Wasser
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
-	$(	-
siehe	VVIMP	sehen
Anhang	NN	Anhang
II	CARD	II
Teil	NN	Teil
B	NE	B
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
KBE	NE	<unknown>
22	CARD	22
KBE	NN	<unknown>
37	CARD	37
Escherichia	NE	<unknown>
coli	ADJD	<unknown>
coliforme	ADJA	<unknown>
Bakterien	NN	Bakterium
Enterokokken	NN	<unknown>
Geruch	NN	Geruch
Färbung	NN	Färbung
Trübung	NN	Trübung
Geschmack	NN	Geschmack
Temperatur	NN	Temperatur
Leitfähigkeit	NN	Leitfähigkeit
Gesamthärte	NN	<unknown>
°dH	NE	<unknown>
Carbonathärte	NE	<unknown>
°dH	NE	<unknown>
(	$(	(
Säurekapazität	NN	<unknown>
bis	KON	bis
pH	NN	<unknown>
4,3	CARD	4,3
)	$(	)
Oxidierbarkeit	NN	<unknown>
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Anmerkung	NN	Anmerkung
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
C	NN	C
)	$(	)
Ammonium	NN	Ammonium
Nitrit	NN	Nitrit
Nitrat	NN	Nitrat
Mangan	NN	<unknown>
Je	ADV	je
nach	APPR	nach
Art	NN	Art
des	ART	die
eingesetzten	ADJA	eingesetzt
Desinfektionsverfahrens	NN	<unknown>
:	$.	:
Chlor	VVIMP	chloren
Chlordioxid	NN	Chlordioxid
Ozon	NN	Ozon
UV-Durchlässigkeit	NN	<unknown>
(	$(	(
254	CARD	@card@
nm	NE	<unknown>
;	$.	;
100	CARD	100
mm	NN	mm
Schichtdicke	NN	Schichtdicke
)	$(	)
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
vor	PTKVZ	vor
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
der	ART	die
UV-Desinfektionsanlage	NN	<unknown>
Zusätzlich	ADJD	zusätzlich
werden	VAFIN	werden
jene	PDAT	jen
Parameter	NN	Parameter
aufgenommen	VVPP	aufnehmen
,	$,	,
deren	PRELAT	die
regelmäßige	ADJA	regelmäßig
Untersuchung	NN	Untersuchung
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
um	KOUI	um
eine	ART	eine
mögliche	ADJA	möglich
Nichteinhaltung	NN	Nichteinhaltung
eines	ART	eine
Parameterwertes	NN	<unknown>
rechtzeitig	ADJD	rechtzeitig
zu	PTKZU	zu
erkennen	VVINF	erkennen
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
:	$.	:
Dieser	PDAT	dies
Parameter	NN	Parameter
muss	VMFIN	müssen
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
Wässern	NN	Wässern
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Flaschen	NN	Flasche
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
Behältnissen	NN	Behältnis
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
werden	VAINF	werden
(	$(	(
am	APPRART	an
Punkt	NN	Punkt
der	ART	die
Abfüllung	NN	Abfüllung
)	$(	)
und	KON	und
bei	APPR	bei
Wässern	NN	Wässern
,	$,	,
welche	PRELS	welche
chemisch-technisch	ADJD	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Ionenaustausch	NN	Ionenaustausch
,	$,	,
Aktivkohlefilter	NN	Aktivkohlefilter
)	$(	)
aufbereitet	VVPP	aufbereiten
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
untersucht	VVPP	untersuchen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
:	$.	:
Dieser	PDAT	dies
Parameter	NN	Parameter
braucht	VVFIN	brauchen
nur	ADV	nur
bestimmt	VVPP	bestimmen
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
von	APPR	von
Oberflächenwasser	NN	Oberflächenwasser
stammt	VVFIN	stammen
oder	KON	oder
von	APPR	von
Oberflächenwasser	NN	Oberflächenwasser
beeinflusst	VVPP	beeinflussen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Weiters	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
dieser	PDAT	dies
Parameter	NN	Parameter
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
Wirksamkeitskontrolle	NN	<unknown>
von	APPR	von
Desinfektionsverfahren	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
Proben	NN	Probe
vor	PTKVZ	vor
und	KON	und
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
nach	APPR	nach
Abschluss	NN	Abschluß
der	ART	die
Desinfektion	NN	Desinfektion
zu	PTKZU	zu
untersuchen	VVINF	untersuchen
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
3	CARD	3
:	$.	:
Dieser	PDAT	dies
Parameter	NN	Parameter
muss	VMFIN	müssen
nur	ADV	nur
im	APPRART	in
Anlassfall	NN	<unknown>
geprüft	VVPP	prüfen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
bei	APPR	bei
der	ART	die
Nutzung	NN	Nutzung
von	APPR	von
Tiefenwässern	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
Wasser	NN	Wasser
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
der	ART	die
Neuverlegung	NN	Neuverlegung
von	APPR	von
Rohren	NN	Rohr
aus	APPR	aus
zementgebundenen	ADJA	<unknown>
Werkstoffen	NN	Werkstoff
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
4	CARD	4
:	$.	:
Bei	APPR	bei
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Aluminiumverbindungen	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Wasseraufbereitung	NN	Wasseraufbereitung
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
5	CARD	5
:	$.	:
Bei	APPR	bei
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Eisenverbindungen	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Wasseraufbereitung	NN	Wasseraufbereitung
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
6	CARD	6
:	$.	:
Die	ART	die
Bestimmung	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Indikatorparameters	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
ab	APPR	ab
1.	ADJA	1.
Dezember	NN	Dezember
2003	CARD	@card@
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teil	NN	Teil
C	NN	C
,	$,	,
Anmerkungen	NN	Anmerkung
,	$,	,
verpflichtend	ADJD	verpflichtend
.	$.	.
ANHANG	NN	Anhang
II	CARD	II
TEIL	NN	Teil
B	NE	B
Untersuchungshäufigkeit	NN	<unknown>
Mindesthäufigkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
Probenahmen	NN	Probenahmen
und	KON	und
Analysen	NN	Analyse
bei	APPR	bei
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
das	PRELS	die
aus	APPR	aus
einem	ART	eine
Verteilungsnetz	NN	Verteilungsnetz
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Tankfahrzeug	NN	Tankfahrzeug
bereitgestellt	VVPP	bereitstellen
oder	KON	oder
in	APPR	in
einem	ART	eine
Lebensmittelbetrieb	NN	<unknown>
verwendet	VVPP	verwenden
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Untersuchungshäufigkeit	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
für	APPR	für
das	ART	die
Wasser	NN	Wasser
in	APPR	in
der	ART	die
Phase	NN	Phase
des	ART	die
Inverkehrbringens	NE	Inverkehrbringen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Probenahme	NN	Probenahme
und	KON	und
der	ART	die
Beurteilung	NN	Beurteilung
der	ART	die
Probe	NN	Probe
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Phase	NN	Phase
des	ART	die
Inverkehrbringens	NE	Inverkehrbringen
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
.	$.	.
Die	ART	die
Zahl	NN	Zahl
der	ART	die
Proben	NN	Probe
sind	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
Zeit	NN	Zeit
und	KON	und
Ort	NN	Ort
gleichmäßig	ADJD	gleichmäßig
zu	PTKZU	zu
verteilen	VVINF	verteilen
.	$.	.
Menge	NN	Menge
des	ART	die
abgegebenen	ADJA	abgegeben
Wassers	NN	Wasser
in	APPR	in
m³	NE	<unknown>
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
)	$(	)
Routinemäßige	ADJA	routinemäßig
Kontrollen	NN	Kontrolle
pro	APPR	pro
Jahr	NN	Jahr
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
)	$(	)
Umfassende	ADJA	umfassend
Kontrollen	NN	Kontrolle
Standarduntersuchung	NN	Standarduntersuchung
pro	APPR	pro
Jahr	NN	Jahr
Volluntersuchung	NN	<unknown>
1	CARD	1
(	$(	(
Umfang	NN	Umfang
Teil	NN	Teil
A	NN	A
Z	NN	Z
3	CARD	3
)	$(	)
alle	PIAT	all
5	CARD	5
Jahre	NN	Jahr
bei	APPR	bei
Neuerschließung	NN	Neuerschließung
alle	PIAT	all
10	CARD	10
Jahre	NN	Jahr
6	CARD	6
pro	APPR	pro
1.000	CARD	@card@
m³/Tag	NN	<unknown>
alle	PIAT	all
5	CARD	5
Jahre	NN	Jahr
und	KON	und
Teile	NN	Teil
davon	PAV	davon
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gesamtmenge	NN	Gesamtmenge
1	CARD	1
pro	APPR	pro
1.500	CARD	@card@
m³/Tag	NN	<unknown>
und	KON	und
Teile	NN	Teil
davon	PAV	davon
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gesamtmenge	NN	Gesamtmenge
alle	PIAT	all
5	CARD	5
Jahre	NN	Jahr
7	CARD	7
pro	APPR	pro
10.000	CARD	@card@
m³/Tag	NN	<unknown>
und	KON	und
Teile	NN	Teil
davon	PAV	davon
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gesamtmenge	NN	Gesamtmenge
alle	PIAT	all
5	CARD	5
Jahre	NN	Jahr
alle	PIAT	all
5	CARD	5
Jahre	NN	Jahr
jährlich	ADJD	jährlich
Die	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
Probenanzahl	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
Vorliegen	NN	Vorliegen
mehrerer	PIAT	mehrer
Wasserspender	NN	Wasserspender
bzw.	KOKOM	bzw.
mehrerer	PIAT	mehrer
Objekte	NN	Objekt
der	ART	die
Wasserversorgungsanlage	NN	Wasserversorgungsanlage
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Aufbereitungs-	TRUNC	Aufbereitungs-
und	KON	und
Desinfektionsanlagen	NN	<unknown>
,	$,	,
Behälter	NN	Behälter
,	$,	,
Versorgungsnetz	NN	Versorgungsnetz
)	$(	)
entsprechend	ADJD	entsprechend
zu	PTKZU	zu
erweitern	VVINF	erweitern
.	$.	.
Bei	APPR	bei
einer	ART	eine
Überschreitung	NN	Überschreitung
einer	ART	eine
Nitratkonzentration	NN	Nitratkonzentration
von	APPR	von
25	CARD	25
mg/l	VVFIN	<unknown>
und	KON	und
wenn	KOUS	wenn
ein	ART	eine
Anstieg	NN	Anstieg
zu	PTKZU	zu
befürchten	VVINF	befürchten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
eine	ART	eine
zumindest	ADV	zumindest
vierteljährige	ADJA	<unknown>
Untersuchung	NN	Untersuchung
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
auf	APPR	auf
Nitrat	NN	Nitrat
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
nicht	PTKNEG	nicht
gemäß	ADJD	gemäß
obiger	ADJA	obig
Tabelle	NN	Tabelle
eine	ART	eine
häufigere	ADJA	häufig
Untersuchung	NN	Untersuchung
vorgeschrieben	VVPP	vorschreiben
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
:	$.	:
Die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Proben	NN	Probe
kann	VMFIN	können
,	$,	,
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
Wasserversorgungsanlagen	NN	Wasserversorgungsanlage
,	$,	,
die	ART	die
SYMBOL	NN	Symbol
100	CARD	100
m³	VVFIN	<unknown>
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
abgeben	VVINF	abgeben
,	$,	,
verrringert	VVPP	<unknown>
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Werte	NN	Wert
der	ART	die
in	APPR	in
einem	ART	eine
Zeitraum	NN	Zeitraum
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
zwei	CARD	zwei
aufeinanderfolgenden	ADJA	aufeinanderfolgend
Jahren	NN	Jahr
durchgeführten	ADJA	durchgeführt
Probenahmen	NN	Probenahmen
konstant	ADJD	konstant
und	KON	und
erheblich	ADJD	erheblich
besser	ADJD	gut
als	KOKOM	als
die	ART	die
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
angeführten	ADJA	angeführt
Parameterwerte	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
sich	PRF	sich
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
kein	PIAT	kein
Faktor	NN	Faktor
negativ	ADJD	negativ
auf	APPR	auf
die	ART	die
Wasserqualität	NN	Wasserqualität
auswirken	VVINF	auswirken
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Mindesthäufigkeit	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
nicht	PTKNEG	nicht
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
7	CARD	7
Z	NN	Z
4	CARD	4
eine	ART	eine
erhöhte	ADJA	erhöht
Untersuchungshäufigkeit	NN	<unknown>
festgelegt	VVPP	festlegen
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
weniger	ADV	weniger
als	KOKOM	als
50	CARD	50
%	NN	%
der	ART	die
in	APPR	in
der	ART	die
Tabelle	NN	Tabelle
genannten	ADJA	genannt
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Proben	NN	Probe
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
:	$.	:
Die	ART	die
Mengen	NN	Menge
werden	VAINF	werden
als	KOKOM	als
Mittelwerte	NN	Mittelwert
über	APPR	über
ein	ART	eine
Jahr	NN	Jahr
hinweg	ADV	hinweg
berechnet	VVPP	berechnen
.	$.	.
An	APPR	an
Stelle	NN	Stelle
der	ART	die
Menge	NN	Menge
des	ART	die
abgegebenen	ADJA	abgegeben
Wassers	NN	Wasser
kann	VMFIN	können
zur	APPRART	zu
Bestimmung	NN	Bestimmung
der	ART	die
Mindesthäufigkeit	NN	<unknown>
auch	ADV	auch
die	ART	die
Einwohnerzahl	NN	Einwohnerzahl
eines	ART	eine
Versorgungsgebietes	NN	Versorgungsgebiet
herangezogen	VVPP	heranziehen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
ein	ART	eine
täglicher	ADJA	täglich
Pro-Kopf-Verbrauch	NN	Pro-Kopf-Verbrauch
von	APPR	von
200	CARD	200
l	NN	l
zur	APPRART	zu
Umrechnung	NN	Umrechnung
angesetzt	VVPP	ansetzen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Mindesthäufigkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
Probenahmen	NN	Probenahmen
und	KON	und
Analysen	NN	Analyse
bei	APPR	bei
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
das	ART	die
dazu	PAV	dazu
bestimmt	VVPP	bestimmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
Flaschen	NN	Flasche
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
Behältnissen	NN	Behältnis
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
zu	PTKZU	zu
werden	VAINF	werden
,	$,	,
am	APPRART	an
Punkt	NN	Punkt
der	ART	die
Abfüllung	NN	Abfüllung
.	$.	.
Menge	NN	Menge
des	ART	die
pro	APPR	pro
Tag	NN	Tag
produzierten	ADJA	produziert
Wassers	NN	Wasser
m	NN	m
3	CARD	3
Routinemäßige	ADJA	routinemäßig
Kontrollen	NN	Kontrolle
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Proben	NN	Probe
pro	APPR	pro
Jahr	NN	Jahr
Volluntersuchung	NN	<unknown>
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Proben	NN	Probe
pro	APPR	pro
Jahr	NN	Jahr
1	CARD	1
pro	APPR	pro
5	CARD	5
m³	NN	<unknown>
und	KON	und
Teile	NN	Teil
davon	PAV	davon
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gesamtmenge	NN	Gesamtmenge
1	CARD	1
pro	APPR	pro
100	CARD	100
m³	NN	<unknown>
und	KON	und
Teile	NN	Teil
davon	PAV	davon
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
die	ART	die
Gesamtmenge	NN	Gesamtmenge
Für	APPR	für
die	ART	die
Berechnung	NN	Berechnung
der	ART	die
Mengen	NN	Menge
werden	VAFIN	werden
Durchschnittswerte	NN	Durchschnittswert
-	$(	-
ermittelt	VVPP	ermitteln
über	APPR	über
ein	ART	eine
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
-	$(	-
zugrunde	ADV	zugrunde
gelegt	VVPP	legen
.	$.	.
ANHANG	NN	Anhang
III	NE	<unknown>
SPEZIFIKATIONEN	NN	Spezifikation
FÜR	APPR	für
DIE	ART	die
ANALYSE	NN	Analyse
DER	ART	die
PARAMETER	NN	Parameter
Parameter	NN	Parameter
,	$,	,
für	APPR	für
die	ART	die
Analyseverfahren	NN	Analyseverfahren
spezifiert	VVPP	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Die	ART	die
nachstehenden	ADJA	nachstehend
Verfahrensgrundsätze	NN	Verfahrensgrundsatz
für	APPR	für
mikrobiologische	ADJA	mikrobiologisch
Parameter	NN	Parameter
haben	VAINF	haben
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
ein	ART	eine
CEN/ISO-Verfahren	NN	<unknown>
angegeben	VVPP	angeben
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
Referenzfunktion	NN	<unknown>
;	$.	;
andernfalls	ADV	andernfalls
dienen	VVFIN	dienen
sie	PPER	sie
als	KOKOM	als
Orientierungshilfe	NN	Orientierungshilfe
.	$.	.
Coliforme	ADJA	<unknown>
Bakterien	NN	Bakterium
und	KON	und
Escherichia	NE	<unknown>
coli	NE	<unknown>
(	$(	(
E.	NE	E.
coli	NE	<unknown>
)	$(	)
(	$(	(
ISO	NE	ISO
9308-1	CARD	@card@
)	$(	)
Enterokokken	NN	<unknown>
(	$(	(
ISO	NE	ISO
7899-2	CARD	@card@
)	$(	)
Pseudomonas	NE	Pseudomona
aeruginosa	NE	<unknown>
(	$(	(
ISO	NE	ISO
12780	CARD	@card@
)	$(	)
Bestimmung	NN	Bestimmung
kultivierbarer	ADJA	<unknown>
Mikroorganismen	NN	Mikroorganismus
-	$(	-
Koloniezahl	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
22	CARD	22
°C	NN	<unknown>
(	$(	(
ÖNORM	NN	<unknown>
EN	NE	EN
ISO	NE	ISO
6222	CARD	@card@
)	$(	)
Bestimmung	NN	Bestimmung
kultivierbarer	ADJA	<unknown>
Mikroorganismen	NN	Mikroorganismus
-	$(	-
Koloniezahl	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
37	CARD	37
°C	NN	<unknown>
(	$(	(
ÖNORM	NN	<unknown>
EN	NE	EN
ISO	NE	ISO
6222	CARD	@card@
)	$(	)
Clostridium	NN	<unknown>
perfringens	VVFIN	<unknown>
(	$(	(
einschließlich	APPR	einschließlich
Sporen	NN	Spore
)	$(	)
Membranfiltration	NN	<unknown>
,	$,	,
dann	ADV	dann
anaerobe	ADJA	anaerobe
Bebrütung	NN	<unknown>
der	ART	die
Membran	NN	Membran
auf	APPR	auf
m-CP-Agar	NN	<unknown>
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
)	$(	)
bei	APPR	bei
44	CARD	44
±	NN	<unknown>
1	CARD	1
°C	NN	<unknown>
über	APPR	über
21	CARD	21
±	NN	<unknown>
3	CARD	3
Stunden	NN	Stunde|Stunden
.	$.	.
Auszählen	NN	Auszählen
aller	PIAT	all
dunkelgelben	ADJA	dunkelgelb
Kolonien	NN	Kolonie
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
einer	ART	eine
Bedampfung	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Ammoniumhydroxid	NN	<unknown>
über	APPR	über
eine	ART	eine
Dauer	NN	Dauer
von	APPR	von
20	CARD	20
bis	KON	bis
30	CARD	30
Sekunden	NN	Sekunde
rosafarben	ADJD	rosafarben
oder	KON	oder
rot	ADJD	rot
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
:	$.	:
Zusammensetzung	NN	Zusammensetzung
des	ART	die
m-CP-Agar	NN	<unknown>
:	$.	:
Basismedium	NN	<unknown>
Tryptose	NE	<unknown>
30	CARD	30
g	NN	g
Hefeextrakt	NN	<unknown>
20	CARD	20
g	NN	g
Saccharose	NN	Saccharose
5	CARD	5
g	NN	g
L-Cysteinhydrochlorid	NN	<unknown>
1	CARD	1
g	NN	g
MgSO	NE	<unknown>
4	CARD	4
H	NN	H
2O	NE	<unknown>
0,1	CARD	0,1
g	NN	g
Bromkresolpurpur	NE	<unknown>
40	CARD	40
mg	NN	mg
Agar	NE	<unknown>
15	CARD	15
g	NN	g
Wasser	NN	Wasser
1	CARD	1
000	CARD	@card@
ml	NN	ml
Die	ART	die
Bestandteile	NN	Bestandteil
des	ART	die
Basismediums	NN	<unknown>
auflösen	VVINF	auflösen
und	KON	und
einen	ART	eine
pH-Wert	NN	pH-Wert
von	APPR	von
7,6	CARD	7,6
einstellen	VVFIN	einstellen
.	$.	.
Autoklavieren	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
121	CARD	@card@
°C	NN	<unknown>
für	APPR	für
eine	ART	eine
Dauer	NN	Dauer
von	APPR	von
15	CARD	15
Minuten	NN	Minute
.	$.	.
Abkühlen	NN	Abkühlen
lassen	VVINF	lassen
und	KON	und
Folgendes	NN	Folgende
hinzufügen	VVIZU	hinfügen
:	$.	:
D-Cycloserin	NN	<unknown>
400	CARD	400
mg	NN	mg
Polymyxin-B-Sulfat	NN	<unknown>
25	CARD	25
mg	NN	mg
Indoxyl-ß-D-Glukosid	ADJD	<unknown>
aufgelöst	VVPP	auflösen
in	APPR	in
8	CARD	8
ml	NN	ml
sterilem	ADJA	steril
Wasser	NN	Wasser
60	CARD	60
mg	NN	mg
Filter-sterilisierte	NN	<unknown>
0,5%ige	ADJA	<unknown>
Phenolphtalein-Diphosphat-Lösung	NN	<unknown>
20	CARD	20
ml	NN	ml
Filter-sterilisierte	NN	<unknown>
4,5%ige	ADJA	<unknown>
FeCl	NN	<unknown>
3	CARD	3
6H	VVFIN	<unknown>
20	CARD	20
2	CARD	2
ml	NN	ml
Parameter	NN	Parameter
,	$,	,
für	APPR	für
die	ART	die
Verfahrenskennwerte	NN	<unknown>
spezifiert	VVPP	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Für	APPR	für
folgende	ADJA	folgend
Parameter	NN	Parameter
sollen	VMFIN	sollen
die	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Verfahrenskennwerte	NN	<unknown>
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
verwendete	ADJA	verwendet
Analyseverfahren	NN	Analyseverfahren
mindestens	ADV	mindestens
geeignet	ADJD	geeignet
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dem	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
entsprechende	ADJA	entsprechend
Konzentrationen	NN	Konzentration
mit	APPR	mit
den	ART	die
nachstehend	ADJD	nachstehend
genannten	ADJA	genannt
Spezifikationen	NN	Spezifikation
für	APPR	für
Richtigkeit	NN	Richtigkeit
,	$,	,
Präzision	NN	Präzision
und	KON	und
Nachweisgrenze	NN	Nachweisgrenze
zu	PTKZU	zu
messen	VVINF	messen
.	$.	.
Unabhängig	ADJD	unabhängig
von	APPR	von
der	ART	die
Empfindlichkeit	NN	Empfindlichkeit
des	ART	die
verwendeten	ADJA	verwendet
Analyseverfahrens	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Ergebnis	NN	Ergebnis
mindestens	ADV	mindestens
bis	APPR	bis
auf	APPR	auf
die	ART	die
gleiche	ADJA	gleich
Dezimalstelle	NN	<unknown>
wie	KOKOM	wie
bei	APPR	bei
dem	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Parameterwert	NN	<unknown>
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I	NN	I
Teile	NN	Teil
B	NN	B
und	KON	und
C	NN	C
anzugeben	VVIZU	angeben
.	$.	.
Parameter	NN	Parameter
Richtigkeit	NN	Richtigkeit
in	APPR	in
%	NN	%
des	ART	die
Para-meterwertes	NN	<unknown>
(	$(	(
Anm.	NN	Anm.
1	CARD	1
)	$(	)
Präzision	NN	Präzision
in	APPR	in
%	NN	%
des	ART	die
Para-meterwertes	NN	<unknown>
(	$(	(
Anm.	NN	Anm.
2	CARD	2
)	$(	)
Nachweis-grenze	NN	<unknown>
in	APPR	in
%	NN	%
des	ART	die
Para-meterwertes	NN	<unknown>
(	$(	(
Anm.	NN	Anm.
3	CARD	3
)	$(	)
Bedingungen	NN	Bedingung
Anmerkungen	NN	Anmerkung
Acrylamid	VVFIN	<unknown>
Anhand	APPR	anhand
der	ART	die
Produktspezifikation	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
Aluminium	NN	Aluminium
Ammonium	NN	Ammonium
Antimon	NN	Antimon
Arsen	NN	Arsen
Benzo-(a)-pyren	NN	<unknown>
Benzol	NN	Benzol
Bor	NN	Bor
Bromat	NN	<unknown>
Cadmium	NN	Cadmium
Chlorid	NN	<unknown>
Chrom	NN	Chrom
Leitfähigkeit	NN	Leitfähigkeit
Kupfer	NN	Kupfer
Cyanid	NN	<unknown>
1,2-Dichlorethan	NE	<unknown>
Epichlorhydrin	NN	<unknown>
Anhand	APPR	anhand
der	ART	die
Produktspezifikation	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
Fluorid	NN	Fluorid
Eisen	NN	Eisen
Blei	NN	Blei
Mangan	NN	<unknown>
Quecksilber	NN	Quecksilber
Nickel	NN	Nickel
Nitrat	NN	Nitrat
Nitrit	NN	Nitrit
Oxidierbarkeit	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
4	CARD	4
Pestizide	NN	Pestizid
Anm.	NN	Anm.
5	CARD	5
Polyzyklische	NN	<unknown>
aromatische	ADJA	aromatisch
Kohlenwasserstoffe	NN	Kohlenwasserstoff
Anm.	NN	Anm.
6	CARD	6
Selen	NN	Selen
Natrium	NN	Natrium
Sulfat	NN	Sulfat
Tetrachlorethen	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
7	CARD	7
Trichlorethen	NN	<unknown>
Anm.	NN	Anm.
7	CARD	7
Trihalomethane	NN	<unknown>
insgesamt	ADV	insgesamt
Anm.	NN	Anm.
6	CARD	6
Vinylchlorid	NN	Vinylchlorid
Anhand	APPR	anhand
der	ART	die
Produktspezifikation	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
Für	APPR	für
die	ART	die
Wasserstoffionen-Konzentration	NN	<unknown>
sollen	VMFIN	sollen
die	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Verfahrenskennwerte	NN	<unknown>
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
verwendete	ADJA	verwendet
Analyseverfahren	NN	Analyseverfahren
geeignet	VVPP	eignen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dem	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
entsprechende	ADJA	entsprechend
Konzentrationen	NN	Konzentration
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Richtigkeit	NN	Richtigkeit
von	APPR	von
0,2	CARD	0,2
pH-Einheiten	NN	<unknown>
und	KON	und
einer	ART	eine
Präzision	NN	Präzision
von	APPR	von
0,2	CARD	0,2
pH-Einheiten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
messen	VVINF	messen
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
:	$.	:
Richtigkeit	NN	Richtigkeit
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
systematische	ADJA	systematisch
Messabweichung	NN	Messabweichung
,	$,	,
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
als	KOKOM	als
Differenz	NN	Differenz
zwischen	APPR	zwischen
dem	ART	die
Mittelwert	NN	Mittelwert
aus	APPR	aus
einer	ART	eine
grossen	ADJA	groß
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
wiederholten	ADJA	wiederholt
Messungen	NN	Messung
und	KON	und
dem	ART	die
wahren	ADJA	wahr
Wert	NN	Wert
ergibt	VVFIN	ergeben
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
2	CARD	2
:	$.	:
Präzision	NN	Präzision
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
zufällige	ADJA	zufällig
Messabweichung	NN	Messabweichung
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
der	ART	die
Regel	NN	Regel
als	KOKOM	als
die	ART	die
Standardabweichung	NN	Standardabweichung
(	$(	(
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Messwertreihe	NN	<unknown>
und	KON	und
zwischen	APPR	zwischen
Messwertreihen	NN	<unknown>
)	$(	)
der	ART	die
Streuung	NN	Streuung
von	APPR	von
Ergebnissen	NN	Ergebnis
um	APPR	um
den	ART	die
Mittelwert	NN	Mittelwert
ausgedrückt	VVPP	ausdrücken
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Als	KOKOM	als
annehmbare	ADJA	annehmbar
Präzision	NN	Präzision
gilt	VVFIN	gelten
die	ART	die
zweifache	ADJA	zweifach
relative	ADJA	relativ
Standardabweichung	NN	Standardabweichung
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
3	CARD	3
:	$.	:
Nachweisgrenze	NN	Nachweisgrenze
ist	VAFIN	sein
entweder	KON	entweder
die	ART	die
dreifache	ADJA	dreifach
relative	ADJA	relativ
Standardabweichung	NN	Standardabweichung
(	$(	(
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Messwertreihe	NN	<unknown>
)	$(	)
einer	ART	eine
natürlichen	ADJA	natürlich
Probe	NN	Probe
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
niedrigen	ADJA	niedrig
Konzentration	NN	Konzentration
des	ART	die
Parameters	NN	Parameter
;	$.	;
oder	KON	oder
die	ART	die
fünffache	ADJA	fünffach
relative	ADJA	relativ
Standardabweichung	NN	Standardabweichung
(	$(	(
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Messwertreihe	NN	<unknown>
)	$(	)
einer	ART	eine
Blindprobe	NN	<unknown>
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
4	CARD	4
:	$.	:
Die	ART	die
Oxidation	NN	Oxidation
ist	VAFIN	sein
über	APPR	über
10	CARD	10
Minuten	NN	Minute
bei	APPR	bei
100	CARD	100
°C	NN	<unknown>
in	APPR	in
saurem	ADJA	sauer
Milieu	NN	Milieu
mittels	APPR	mittels
Permanganat	NN	<unknown>
durchzuführen	VVIZU	durchführen
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
5	CARD	5
:	$.	:
Die	ART	die
Verfahrenskennwerte	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
einzelne	ADJA	einzeln
Pestizid	NN	Pestizid
und	KON	und
hängen	VVFIN	hängen
von	APPR	von
dem	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Pestizid	NN	Pestizid
ab	PTKVZ	ab
.	$.	.
Anmerkung	NN	Anmerkung
6	CARD	6
:	$.	:
Die	ART	die
Verfahrenskennwerte	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
für	APPR	für
die	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Stoffe	NN	Stoff
bei	APPR	bei
25	CARD	25
%	NN	%
des	ART	die
Parameterwerts	NN	<unknown>
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I.	NE	I.
Anmerkung	NN	Anmerkung
7	CARD	7
:	$.	:
Die	ART	die
Verfahrenskennwerte	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
für	APPR	für
die	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Stoffe	NN	Stoff
bei	APPR	bei
50	CARD	50
%	NN	%
des	ART	die
Parameterwerts	NN	<unknown>
in	APPR	in
Anhang	NN	Anhang
I.	NE	I.
Indikatorparameter	NN	<unknown>
,	$,	,
für	APPR	für
die	PRELS	die
keine	PIAT	kein
Verfahrenskenndaten	NN	<unknown>
angegeben	ADJD	angegeben
sind	VAFIN	sein
Färbung	NN	Färbung
Geruch	NN	Geruch
Geschmack	NN	Geschmack
Organisch	ADJD	organisch
gebundener	ADJA	gebunden
Kohlenstoff	NN	Kohlenstoff
Trübung	NN	Trübung
(	$(	(
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
)	$(	)
Anmerkung	NN	Anmerkung
1	CARD	1
:	$.	:
Für	APPR	für
die	ART	die
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Trübung	NN	Trübung
von	APPR	von
aufbereitetem	ADJA	aufbereitet
Oberflächenwasser	NN	Oberflächenwasser
sollen	VMFIN	sollen
die	ART	die
spezifizierten	ADJA	spezifiziert
Verfahrenskennwerte	NN	<unknown>
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
angewandte	ADJA	angewandt
Analyseverfahren	NN	Analyseverfahren
mindestens	ADV	mindestens
geeignet	ADJD	geeignet
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dem	ART	die
Parameterwert	NN	<unknown>
entsprechende	ADJA	entsprechend
Konzentrationen	NN	Konzentration
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Richtigkeit	NN	Richtigkeit
von	APPR	von
25	CARD	25
%	NN	%
,	$,	,
einer	ART	eine
Präzision	NN	Präzision
von	APPR	von
25	CARD	25
%	NN	%
und	KON	und
einer	ART	eine
Nachweisgrenze	NN	Nachweisgrenze
von	APPR	von
25	CARD	25
%	NN	%
zu	PTKZU	zu
messen	VVINF	messen
.	$.	.
Entwurf	NN	Entwurf
des	ART	die
Ausschussberichts	NN	<unknown>
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
1995	CARD	1995
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
(	$(	(
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Tierschutzgesetz-Novelle	NN	<unknown>
2001	CARD	@card@
)	$(	)
Der	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Landtag	NN	Landtag
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Artikel	NN	Artikel
I	NN	I
Das	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
1995	CARD	1995
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
118	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Kundmachung	NN	<unknown>
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
131/1997	CARD	@card@
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Vor	APPR	vor
dem	ART	die
1.	ADJA	1.
Abschnitt	NN	Abschnitt
wird	VAFIN	werden
folgendes	ADJA	folgend
Inhaltsverzeichnis	NN	Inhaltsverzeichnis
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
INHALTSVERZEICHNIS	NN	Inhaltsverzeichnis
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
I	NN	I
Allgemeines	ADJA	allgemein
Ziele	NN	Ziel
und	KON	und
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
Förderung	NN	Förderung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Abgrenzung	NN	Abgrenzung
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
II	CARD	II
Schutzbestimmungen	NN	Schutzbestimmung
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
Besondere	ADJA	besonder
Formen	NN	Form
der	ART	die
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
III	NE	<unknown>
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Allgemeine	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Tierschutz	NN	Tierschutz
in	APPR	in
Schlachtbetrieben	ADJA	<unknown>
ABSCHNITT	NN	Abschnitt
IV	NE	IV
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
§	NN	§
8a	NE	<unknown>
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
Bewilligungspflichtige	ADJA	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
Landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztierhaltung	NN	Nutztierhaltung
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
anderen	PIS	andere
Nutztieren	NN	Nutztier
Tierheime	NN	Tierheim
Tierparks	NN	Tierpark
Bewilligungslose	ADJA	<unknown>
Tierhaltungen	NN	<unknown>
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
ABSCHNITT	VVFIN	abschneiden
V	NN	V
Behörden-	TRUNC	Behörden-
,	$,	,
Vollzugs-	TRUNC	Vollzugs-
und	KON	und
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
Behörden	NN	Behörde
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
Zwangsmaßnahmen	NN	Zwangsmaßnahme
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
Verfall	NN	Verfall
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
“	NN	<unknown>
Die	ART	die
Überschrift	NN	Überschrift
des	ART	die
§	NN	§
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Ziele	NN	Ziel
und	KON	und
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
“	ADJA	<unknown>
und	KON	und
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
wird	VAFIN	werden
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
bedeutet	VVFIN	bedeuten
Heimtiere	NN	Heimtier
:	$.	:
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Mensch	NN	Mensch
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
in	APPR	in
seinem	PPOSAT	sein
Haushalt	NN	Haushalt
,	$,	,
zu	APPR	zu
seiner	PPOSAT	sein
eigenen	ADJA	eigen
Freude	NN	Freude
und	KON	und
als	KOKOM	als
Gefährten	NN	Gefährt|Gefährte
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
die	ART	die
für	APPR	für
diesen	PDAT	dies
Zweck	NN	Zweck
bestimmt	VVPP	bestimmen
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
gezüchtet	VVPP	züchten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
die	ART	die
in	APPR	in
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
und	KON	und
Z.	NE	Z.
3	CARD	3
angeführten	ADJA	angeführt
Zwecke	NN	Zweck
gezüchtet	VVPP	züchten
oder	KON	oder
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
Landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
:	$.	:
Rinder	NN	Rind
,	$,	,
Schweine	NN	Schwein
,	$,	,
Ziegen	NN	Ziege
,	$,	,
Schafe	NN	Schaf
,	$,	,
Pferdeartige	NN	<unknown>
,	$,	,
Hausgeflügel	NN	<unknown>
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Erzeugung	NN	Erzeugung
von	APPR	von
Nahrungsmitteln	NN	Nahrungsmittel
,	$,	,
Wolle	NN	Wolle
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
oder	KON	oder
Fellen	NN	Fell
oder	KON	oder
zu	APPR	zu
anderen	PIS	andere
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Zwecken	NN	Zweck
ge-züchtet	VVFIN	<unknown>
oder	KON	oder
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
;	$.	;
Nutztiere	NN	Nutztier
:	$.	:
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Nahrungsmitteln	NN	Nahrungsmittel
,	$,	,
Wolle	NN	Wolle
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
,	$,	,
Fellen	NN	Fell
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
gezüchtet	VVPP	züchten
oder	KON	oder
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
gemäß	APPR	gemäß
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
Wildtiere	NN	Wildtier
:	$.	:
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
weder	KON	weder
Heimtiere	NN	Heimtier
(	$(	(
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
)	$(	)
noch	ADV	noch
Nutztiere	NN	Nutztier
(	$(	(
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
Zirkusse	NN	Zirkus
:	$.	:
Darbietungen	NN	Darbietung
,	$,	,
die	PRELS	die
u.	APPR	um
a.	ADJA	a.
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Reitkunst	NN	Reitkunst
oder	KON	oder
Tierdressur	NN	Tierdressur
liegen	VVFIN	liegen
und	KON	und
akrobatische	ADJA	akrobatisch
Vorführungen	NN	Vorführung
,	$,	,
ernste	ADJA	ernst
und	KON	und
komische	ADJA	komisch
Schaunummern	NN	<unknown>
,	$,	,
Pantomimen	NN	Pantomime
sowie	KON	sowie
Tanz-	TRUNC	Tanz-
und	KON	und
Musiknummern	NN	Musiknummer
einschließen	VVINF	einschließen
können	VMFIN	können
;	$.	;
Varietés	NN	<unknown>
:	$.	:
Darbietungen	NN	Darbietung
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Wesentlichen	NN	Wesentliche
bloß	ADJD	bloß
auf	APPR	auf
Unterhaltung	NN	Unterhaltung
abzielen	VVINF	abzielen
und	KON	und
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
in	APPR	in
abwechselnder	ADJA	abwechselnd
Programmnummernfolge	NN	<unknown>
künstlerische	ADJA	künstlerisch
Vorträge	NN	Vortrag
,	$,	,
musikalische	ADJA	musikalisch
oder	KON	oder
artistische	ADJA	artistisch
Vorführungen	NN	Vorführung
,	$,	,
Schaunummern	NN	<unknown>
,	$,	,
kurze	ADJA	kurz
Possen	NN	Posse
,	$,	,
Singspiele	NN	Singspiel
,	$,	,
Burlesken	NN	Burleske
oder	KON	oder
Szenen	NN	Szene
veranstaltet	VVPP	veranstalten
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
Dressur	NN	Dressur
:	$.	:
die	ART	die
Arbeit	NN	Arbeit
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
bei	APPR	bei
der	PRELS	die
das	ART	die
Tier	NN	Tier
auf	APPR	auf
anerzogene	ADJA	anerzogen
Schlüsselreize	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
spezifischen	ADJA	spezifisch
Verhalten	NN	Verhalten
reagiert	VVPP	reagieren
;	$.	;
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
oder	KON	oder
Varietes	NN	<unknown>
:	$.	:
die	ART	die
Präsentation	NN	Präsentation
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
in	APPR	in
einer	ART	eine
Dressurnummer	NN	Dressurnummer
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Darbietung	NN	Darbietung
jedenfalls	ADV	jedenfalls
über	APPR	über
das	ART	die
bloße	ADJA	bloß
Sitzen	NN	Sitz|Sitzen
,	$,	,
Gehen	NN	Gehen
oder	KON	oder
Laufen	NN	Laufen
hinausgeht	VVFIN	hinausgehen
;	$.	;
Tierheim	NN	Tierheim
:	$.	:
eine	ART	eine
Anlage	NN	Anlage
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
eine	ART	eine
größere	ADJA	groß
Anzahl	NN	Anzahl
herrenloser	ADJA	herrenloser
oder	KON	oder
fremder	ADJA	fremd
Tiere	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
Mithilfe	NN	Mithilfe
der	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
auf	APPR	auf
Dauer	NN	Dauer
gepflegt	VVPP	pflegen
oder	KON	oder
in	APPR	in
Obhut	NN	Obhut
genommen	VVPP	nehmen
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
Tierpark	NN	Tierpark
:	$.	:
eine	ART	eine
Anlage	NN	Anlage
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
eine	ART	eine
größere	ADJA	groß
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zur	APPRART	zu
Schaustellung	NN	Schaustellung
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Vorführungen	NN	Vorführung
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Flugvorführungen	NN	Flugvorführung
von	APPR	von
Greifvögeln	NN	Greifvogel
,	$,	,
während	KOUS	während
eines	ART	eine
Zeitraums	NN	Zeitraum
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
sieben	CARD	sieben
Tagen	NN	Tag
im	APPRART	in
Jahr	NN	Jahr
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
Z.	NE	Z.
3	CARD	3
folgende	ADJA	folgend
Z.	NE	Z.
3a	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
3a	NN	<unknown>
.	$.	.
Maßnahmen	NN	Maßnahme
am	APPRART	an
lebenden	ADJA	lebend
Tier	NN	Tier
zur	APPRART	zu
Erhöhung	NN	Erhöhung
der	ART	die
Aggressivität	NN	Aggressivität
und	KON	und
Kampfbereitschaft	NN	Kampfbereitschaft
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
bereiten	VVINF	bereiten
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
schweren	ADJA	schwer
Ängsten	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
11	CARD	11
lautet	VVFIN	lauten
und	KON	und
folgende	ADJA	folgend
Z.	NE	Z.
11a	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
Z.	NE	Z.
11	CARD	11
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
ein	ART	eine
gefangen	PTKVZ	gefangen
gehaltenes	ADJA	gehalten
Tier	NN	Tier
,	$,	,
das	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Leben	NN	Leben
in	APPR	in
der	ART	die
freien	ADJA	frei
Natur	NN	Natur
unfähig	ADJD	unfähig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Heimtier	NN	Heimtier
auszusetzen	VVIZU	aussetzen
oder	KON	oder
es	PPER	es
zurücklassen	VVFIN	zurücklassen
,	$,	,
um	KOUI	um
sich	PRF	sich
seiner	PPOSAT	sein
zu	PTKZU	zu
entledigen	VVINF	entledigen
;	$.	;
11a	NN	<unknown>
.	$.	.
Fanggeräte	NN	Fanggerät
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
unversehrt	ADJD	unversehrt
fangen	VVINF	fangen
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
sofort	ADV	sofort
töten	VVINF	töten
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
16	CARD	16
und	KON	und
17	CARD	17
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
elektrisierenden	ADJA	elektrisierend
oder	KON	oder
chemischen	ADJA	chemisch
Dressurgeräten	NN	<unknown>
,	$,	,
Stachelhalsbändern	NN	<unknown>
,	$,	,
Halsketten	NN	Halskette
,	$,	,
Brustgeschirren	NN	<unknown>
,	$,	,
Maulkörben	NN	Maulkorb
oder	KON	oder
von	APPR	von
Anbindevorrichtungen	NN	<unknown>
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
sie	PPER	sie
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
einer	ART	eine
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
nicht	PTKNEG	nicht
entsprechen	VVFIN	entsprechen
;	$.	;
das	ART	die
Zuführen	NN	Zuführen
von	APPR	von
Reiz-	TRUNC	Reiz-
oder	KON	oder
Dopingmittel	NN	Dopingmittel
oder	KON	oder
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Behandlungen	NN	Behandlung
,	$,	,
die	PRELS	die
darauf	PAV	darauf
abzielen	VVFIN	abzielen
,	$,	,
das	ART	die
natürliche	ADJA	natürlich
Leistungsniveau	NN	Leistungsniveau
bei	APPR	bei
Wettkämpfen	NN	Wettkampf
oder	KON	oder
zu	APPR	zu
jeder	PIAT	jed
anderen	PIS	andere
Zeit	NN	Zeit
zu	PTKZU	zu
steigern	VVINF	steigern
oder	KON	oder
herabzusetzen	VVIZU	herabsetzen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dadurch	PAV	dadurch
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
oder	KON	oder
das	ART	die
Wohlbefinden	NN	Wohlbefinden
des	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Tieres	NN	Tier
gefährdet	VVPP	gefährden
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
“	NN	<unknown>
Am	APPRART	an
Ende	NN	Ende
des	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
18	CARD	18
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Punkt	NN	Punkt
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
Strichpunkt	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
und	KON	und
folgende	ADJA	folgend
Z.	NE	Z.
19	CARD	19
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
oder	KON	oder
Katzen	NN	Katze
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Nahrung	NN	Nahrung
,	$,	,
Fetten	NN	Fett|Fetten
oder	KON	oder
Sonstigem	NN	Sonstige
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
a	FM	a
)	$(	)
das	ART	die
Abschleifen	NN	Abschleifen
der	ART	die
Zähne	NN	Zahn
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Tagen	NN	Tag
ab	APPR	ab
der	ART	die
Geburt	NN	Geburt
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
im	APPRART	in
Betrieb	NN	Betrieb
bei	APPR	bei
gleichem	ADJA	gleich
Haltungssystem	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Verzicht	NN	Verzicht
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
Schutzvorkehrung	NN	Schutzvorkehrung
bereits	ADV	bereits
Zitzen-	TRUNC	<unknown>
,	$,	,
Ohr-	TRUNC	Ohr-
oder	KON	oder
Schwanzverletzungen	NN	<unknown>
aufgetreten	VVPP	auftreten
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
b	NE	B
)	$(	)
das	ART	die
Stutzen	NN	Stutzen
der	ART	die
Schwänze	NN	Schwanz
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Tagen	NN	Tag
ab	APPR	ab
der	ART	die
Geburt	NN	Geburt
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
im	APPRART	in
Betrieb	NN	Betrieb
bei	APPR	bei
gleichem	ADJA	gleich
Haltungssystem	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Verzicht	NN	Verzicht
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
Schutzvorkehrung	NN	Schutzvorkehrung
nachweislich	ADJD	nachweislich
bereits	ADV	bereits
Schwanzverletzungen	NN	<unknown>
aufgetreten	VVPP	auftreten
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
c	NE	<unknown>
)	$(	)
das	ART	die
Kastrieren	NN	<unknown>
;	$.	;
bei	APPR	bei
Schweinen	NN	Schwein
über	APPR	über
drei	CARD	drei
Wochen	NN	Woche
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Kastration	NN	Kastration
unter	APPR	unter
Betäubung	NN	Betäubung
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
3	CARD	3
lit.	NN	Lit.
a	FM	a
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
a	FM	a
)	$(	)
das	ART	die
Enthornen	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
operativen	ADJA	operativ
Eingriff	NN	Eingriff
und	KON	und
das	ART	die
Entfernen	NN	Entfernen
oder	KON	oder
Zerstören	NN	Zerstören
der	ART	die
Hornanlage	NN	<unknown>
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dies	PDS	dies
unter	APPR	unter
Betäubung	NN	Betäubung
erfolgt	VVPP	erfolgen
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
4	CARD	4
lit.	NN	Lit.
b	ADJD	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
b	NN	B
)	$(	)
das	ART	die
Kürzen	NN	Kürze
der	ART	die
Schnäbel	NN	Schnabel
bei	APPR	bei
Küken	NN	Küken
,	$,	,
die	PRELS	die
jünger	ADJD	jung
als	KOKOM	als
zehn	CARD	zehn
Tage	NN	Tag
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
mehr	PIAT	mehr
Schaden	NN	Schaden
entstünde	VVFIN	entstehen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dieser	PDAT	dies
Eingriff	NN	Eingriff
unterbliebe	VVFIN	unterbleiben
;	$.	;
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
Z.	NE	Z.
6	CARD	6
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
das	ART	die
fachgerecht	ADJD	fachgerecht
durchgeführte	ADJA	durchgeführt
Kürzen	NN	Kürze
der	ART	die
Rute	NN	Rute
und	KON	und
Entfernen	NN	Entfernen
der	ART	die
Wolfskralle	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
Hunden	NN	Hund
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
der	ART	die
Eingriff	NN	Eingriff
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
der	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
liegt	VVFIN	liegen
und	KON	und
unter	APPR	unter
Betäubung	NN	Betäubung
erfolgt	VVPP	erfolgen
;	$.	;
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJA	<unknown>
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EU	NN	EU
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	ADJA	<unknown>
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EG	NE	EG
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Fleisch	NN	Fleisch
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
,	$,	,
Pelzen	NN	Pelz
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Nahrungsmitteln	NN	Nahrungsmittel
,	$,	,
Wolle	NN	Wolle
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
,	$,	,
Fellen	NN	Fell
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
“	ADJD	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
schlachtet	VVFIN	schlachten
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
vor	APPR	vor
dem	ART	die
Blutentzug	NN	<unknown>
eine	ART	eine
vollkommene	ADJA	vollkommen
allgemeine	ADJA	allgemein
Betäubung	NN	Betäubung
vornehmen	ADJA	vornehm
.	$.	.
Die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
hat	VAFIN	haben
möglichst	ADV	möglichst
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
zu	PTKZU	zu
wirken	VVINF	wirken
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
kann	VMFIN	können
entfallen	VVPP	entfallen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
bestimmter	ADJA	bestimmt
religiöser	ADJA	religiös
Riten	NN	Ritus
nicht	PTKNEG	nicht
zumutbar	ADJD	zumutbar
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Entfall	NN	<unknown>
der	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
aus	APPR	aus
veterinärmedizinischen	ADJA	veterinärmedizinisch
Gründen	NN	Grund|Gründen
oder	KON	oder
zu	APPR	zu
Versuchszwecken	NN	Versuchszweck
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
Bundesgesetzes	NN	Bundesgesetz
vom	APPRART	von
27.	ADJA	27.
September	NN	September
1989	CARD	1989
über	APPR	über
Versuche	NN	Versuch
an	APPR	an
lebenden	ADJA	lebend
Tieren	NN	Tier
(	$(	(
Tierversuchsgesetz	NN	<unknown>
\endash	NE	<unknown>
TVG	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
501/1989	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
169/1999	CARD	@card@
,	$,	,
notwendig	ADJD	notwendig
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
“	NN	<unknown>
a	FM	a
)	$(	)
b	ADJD	<unknown>
)	$(	)
Dem	ART	die
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Satz	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
entfällt	VVFIN	entfallen
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Dezember	NN	Dezember
1993	CARD	1993
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
340	CARD	@card@
vom	APPRART	von
31.12.1993	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
21	CARD	21
,	$,	,
und	KON	und
das	ART	die
Europäische	ADJA	europäisch
Übereinkommen	NN	Übereinkommen
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Schlachttieren	NN	Schlachttier
vom	APPRART	von
13.	ADJA	13.
November	NN	November
1987	CARD	1987
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
III	NE	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
137/2000	CARD	@card@
,	$,	,
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Schlachtbetriebe	NN	Schlachtbetrieb
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
betreffend	ADJD	betreffend
Tierschutz	NN	Tierschutz
in	APPR	in
Schlachtbetrieben	NN	<unknown>
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
alle	PIAT	all
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Betretungsrechts	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kein	PIAT	kein
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
letzter	ADJA	letzt
Satz	NN	Satz
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EG	NN	<unknown>
und	KON	und
das	ART	die
Europäische	ADJA	europäisch
Übereinkommen	NN	Übereinkommen
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Schlachttieren	NN	Schlachttier
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Die	ART	die
§§	NN	<unknown>
8	CARD	8
,	$,	,
9	CARD	9
,	$,	,
10	CARD	10
und	KON	und
11	CARD	11
werden	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
die	ART	die
§§	NN	<unknown>
8	CARD	8
,	$,	,
8a	NE	<unknown>
,	$,	,
9	CARD	9
,	$,	,
9a	NN	<unknown>
,	$,	,
10	CARD	10
und	KON	und
11	CARD	11
ersetzt	VVPP	ersetzen
:	$.	:
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Heim-	TRUNC	Heim-
oder	KON	oder
Wildtier	NN	Wildtier
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
betreut	VVPP	betreuen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
die	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
Unterkunft	NN	Unterkunft
,	$,	,
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Zuwendung	NN	Zuwendung
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
art-	TRUNC	art-
und	KON	und
verhaltensgerechten	ADJA	verhaltensgerecht
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
Rechnung	NN	Rechnung
tragen	VVFIN	tragen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
für	APPR	für
genügend	ADJD	genügend
geeignetes	ADJA	geeignet
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
angemessene	ADJA	angemessen
Bewegungsmöglichkeit	NN	Bewegungsmöglichkeit
,	$,	,
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Betreuung	NN	Betreuung
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
dies	PDS	dies
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
alle	PIAT	all
zumutbaren	ADJA	zumutbar
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
,	$,	,
um	KOUI	um
zu	PTKZU	zu
verhindern	VVINF	verhindern
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
Tier	NN	Tier
entweicht	VVPP	entweichen
.	$.	.
a	FM	a
)	$(	)
b	ADJA	<unknown>
)	$(	)
c	ADJA	<unknown>
)	$(	)
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Heim-	TRUNC	Heim-
oder	KON	oder
Wildtier	NN	Wildtier
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
betreut	VVPP	betreuen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
dafür	PAV	dafür
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
Gefährdung	NN	Gefährdung
oder	KON	oder
Verletzung	NN	Verletzung
anderer	PIAT	ander
Tiere	NN	Tier
vermieden	VVPP	vermeiden
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
dass	KOUS	dass
diese	PDAT	dies
nicht	PTKNEG	nicht
unnötig	ADJD	unnötig
in	APPR	in
schwere	ADJA	schwer
Angst	NN	Angst
versetzt	VVPP	versetzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Heim-	TRUNC	Heim-
oder	KON	oder
Wildtiere	NN	Wildtier
von	APPR	von
Minderjährigen	NN	Minderjährige
unter	APPR	unter
16	CARD	16
Jahren	NN	Jahr
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Erziehung	NN	Erziehung
betraut	VVPP	betrauen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
für	APPR	für
eine	PIS	eine
den	ART	die
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Anforderungen	NN	Anforderung
entsprechende	ADJA	entsprechend
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
bzw.	KOKOM	bzw.
für	APPR	für
deren	PDAT	die
Beendigung	NN	Beendigung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Ein	ART	eine
Heim-	TRUNC	Heim-
oder	KON	oder
Wildtier	NN	Wildtier
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sich	PRF	sich
das	ART	die
Tier	NN	Tier
trotz	APPR	trotz
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
vorstehenden	ADJA	vorstehend
Absätzen	NN	Absatz
genannten	ADJA	genannt
Bedingungen	NN	Bedingung
nicht	PTKNEG	nicht
an	APPR	an
die	ART	die
Gefangenschaft	NN	Gefangenschaft
gewöhnen	VVINF	gewöhnen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
die	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EG	NE	EG
und	KON	und
die	ART	die
Empfehlungen	NN	Empfehlung
des	ART	die
Europarates	NN	Europarat
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
15a	NE	<unknown>
B-VG	NE	<unknown>
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Tierarten	NN	Tierart
und	KON	und
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Geschirre	NN	Geschirr
und	KON	und
Anbindevorrichtungen	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
§	NN	§
8a	NE	<unknown>
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
Die	ART	die
erwerbsmäßige	ADJA	erwerbsmäßig
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
Beginn	NN	Beginn
der	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
schriftlich	ADJD	schriftlich
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Die	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
hat	VAFIN	haben
Angaben	NN	Angabe
über	APPR	über
entsprechende	ADJA	entsprechend
Kenntnisse	NN	Kenntnis
des	ART	die
Züchters	NN	Züchter
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
bestimmten	ADJA	bestimmt
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
acht	CARD	acht
Wochen	NN	Woche
ab	APPR	ab
Einlangen	NN	<unknown>
der	ART	die
vollständigen	ADJA	vollständig
und	KON	und
ordnungsgemäß	ADJD	ordnungsgemäß
belegten	ADJA	belegt
Anzeige	NN	Anzeige
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
nicht	PTKNEG	nicht
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
entsprechende	ADJA	entsprechend
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
geplante	ADJA	geplant
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
und	KON	und
die	ART	die
dabei	PAV	dabei
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
ausreichend	ADJD	ausreichend
qualifiziertes	ADJA	qualifiziert
Personal	NN	Personal
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
steht	VVFIN	stehen
.	$.	.
Eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
entsprechende	ADJA	entsprechend
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
ist	VAFIN	sein
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
insbesondere	ADV	insbesondere
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
artgemäße	ADJA	artgemäß
Nahrung	NN	Nahrung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
sowie	KON	sowie
verhaltensgerechte	ADJA	verhaltensgerecht
Unterbringung	NN	Unterbringung
gegeben	VVPP	geben
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
die	ART	die
artgemäße	ADJA	artgemäß
Bewegungsfreiheit	NN	Bewegungsfreiheit
nicht	PTKNEG	nicht
dauernd	ADJD	dauernd
oder	KON	oder
unnötig	ADJD	unnötig
eingeschränkt	VVPP	einschränken
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
keine	PIAT	kein
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
zugefügt	VVPP	zufügen
und	KON	und
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
schwere	ADJA	schwer
Angst	NN	Angst
versetzt	VVPP	versetzen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Untersagungsfrist	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
gewahrt	VVPP	gewahren|wahren
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
den	ART	die
Bescheid	NN	Bescheid
am	APPRART	an
letzten	ADJA	letzt
Tag	NN	Tag
der	ART	die
achtwöchigen	ADJA	achtwöchig
Frist	NN	Frist
nachweisbar	ADJD	nachweisbar
abfertigt	VVFIN	abfertigen
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
der	ART	die
Post	NN	Post
zur	APPRART	zu
Zustellung	NN	Zustellung
übergibt	VVFIN	übergeben
.	$.	.
Anstelle	APPR	anstelle
der	ART	die
Untersagung	NN	Untersagung
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
innerhalb	APPR	innerhalb
der	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
genannten	ADJA	genannt
Frist	NN	Frist
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
feststellen	VVINF	feststellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
angezeigte	ADJA	angezeigt
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
Einhaltung	NN	Einhaltung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Bedingungen	NN	Bedingung
oder	KON	oder
Auflagen	NN	Auflage
oder	KON	oder
nur	ADV	nur
befristet	VVPP	befristen
ausgeführt	VVPP	ausführen
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
notwendig	ADJD	notwendig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
um	KOUI	um
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
entsprechende	ADJA	entsprechend
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Zuchttiere	NN	Zuchttier
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
innerhalb	APPR	innerhalb
der	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
genannten	ADJA	genannt
Frist	NN	Frist
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
nicht	PTKNEG	nicht
untersagt	VVPP	untersagen
oder	KON	oder
teilt	VVFIN	teilen
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
dem	ART	die
Anzeigenden	NN	Anzeigende
schon	ADV	schon
vorher	ADV	vorher
schriftlich	ADJD	schriftlich
mit	PTKVZ	mit
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
untersagt	VVPP	untersagen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
darf	VMFIN	dürfen
mit	APPR	mit
ihr	PPER	ihr
begonnen	VVPP	beginnen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
ein	ART	eine
Bescheid	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
erlassen	VVPP	erlassen
,	$,	,
darf	VMFIN	dürfen
mit	APPR	mit
der	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
jedoch	ADV	jedoch
erst	ADV	erst
nach	APPR	nach
Rechtskraft	NE	Rechtskraft
des	ART	die
diesbezüglichen	ADJA	diesbezüglich
Bescheides	NN	Bescheid
begonnen	VVPP	beginnen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
nachträglichen	ADJA	nachträglich
Vorschreibung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Auflagen	NN	Auflage
und	KON	und
Bedingungen	NN	Bedingung
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
betreffend	ADJD	betreffend
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
alle	PIAT	all
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Betretungsrechts	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kein	PIAT	kein
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Anzeigepflicht	NN	Anzeigepflicht
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
oder	KON	oder
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bedarf	VVFIN	bedürfen
oder	KON	oder
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
keiner	PIAT	kein
Bewilligung	NN	Bewilligung
bedarf	VVFIN	bedürfen
.	$.	.
Bewilligungspflichtige	ADJA	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
,	$,	,
welche	PRELS	welche
besondere	ADJA	besonder
Ansprüche	NN	Anspruch
an	APPR	an
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
stellen	VVFIN	stellen
,	$,	,
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
jene	PDAT	jen
Tierarten	NN	Tierart
zu	PTKZU	zu
bezeichnen	VVINF	bezeichnen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
besondere	ADJA	besonder
Ansprüche	NN	Anspruch
an	APPR	an
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
stellen	VVFIN	stellen
.	$.	.
Durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
(	$(	(
EG	NE	EG
)	$(	)
Nr.	NN	Nr.
338/97	CARD	@card@
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
9.	ADJA	9.
Dezember	NN	Dezember
1996	CARD	1996
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Exemplaren	NN	Exemplar
wildlebender	ADJA	wildlebend
Tier-	TRUNC	Tier-
und	KON	und
Pflanzenarten	NN	Pflanzenart
durch	APPR	durch
Überwachung	NN	Überwachung
des	ART	die
Handels	NN	Handel
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
61	CARD	@card@
vom	APPRART	von
3.3.1997	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
1	CARD	1
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
(	$(	(
EG	NE	EG
)	$(	)
Nr.	NN	Nr.
2724/2000	CARD	@card@
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
vom	APPRART	von
30.	ADJA	30.
November	NN	November
2000	CARD	2000
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
320	CARD	320
vom	APPRART	von
18.12.2000	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
1	CARD	1
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
berührt	VVPP	berühren
.	$.	.
Eine	ART	eine
Bewilligungspflicht	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
in	APPR	in
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
genannten	ADJA	genannt
Tiere	NN	Tier
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
:	$.	:
Universitäten	NN	Universität
und	KON	und
andere	PIS	andere
wissenschaftliche	ADJA	wissenschaftlich
Einrichtungen	NN	Einrichtung
;	$.	;
Tierhaltungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
;	$.	;
Tierheime	NN	Tierheim
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
12	CARD	12
;	$.	;
Tierparks	NN	Tierpark
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13	CARD	13
und	KON	und
Tiergärten	NN	Tiergarten
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
;	$.	;
Tierhaltungen	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
des	ART	die
Tierversuchsgesetzes	NN	<unknown>
-	$(	-
TVG	VVIMP	<unknown>
;	$.	;
nach	APPR	nach
der	ART	die
Gewerbeordnung	NN	Gewerbeordnung
1994	CARD	1994
\endash	NN	<unknown>
GewO	ADV	<unknown>
1994	CARD	1994
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
194/1994	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Bundesgesetz	NN	Bundesgesetz
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
88/2000	CARD	@card@
,	$,	,
befugte	VVFIN	befugen
Tierhändler	NN	Tierhändler
bei	APPR	bei
Ausübung	NN	Ausübung
ihres	PPOSAT	ihr
Gewerbes	NN	Gewerbe
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
entsprechende	ADJA	entsprechend
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
8a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
zweiter	ADJA	zweit
Satz	NN	Satz
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
kann	VMFIN	können
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
es	PPER	es
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
genannten	ADJA	genannt
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
notwendig	ADJD	notwendig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
beschränkt	VVPP	beschränken
,	$,	,
befristet	VVPP	befristen
und	KON	und
unter	APPR	unter
Auflagen	NN	Auflage
und	KON	und
Bedingungen	NN	Bedingung
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Stellt	VVFIN	stellen
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	PIAT	mehr
art-	TRUNC	art-
oder	KON	oder
verhaltensgerecht	NN	<unknown>
durchgeführt	VVPP	durchführen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
oder	KON	oder
die	ART	die
in	APPR	in
einem	ART	eine
Bescheid	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
vorgeschriebenen	ADJA	vorgeschrieben
Auflagen	NN	Auflage
nicht	PTKNEG	nicht
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
die	ART	die
zu	APPR	zu
Erreichung	NN	Erreichung
des	ART	die
rechtmäßigen	ADJA	rechtmäßig
Zustandes	NN	Zustand
notwendigen	ADJA	notwendig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
und	KON	und
dem	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
den	ART	die
Entzug	NN	Entzug
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
anzudrohen	VVIZU	androhen
.	$.	.
Kommt	VVFIN	kommen
der	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
innerhalb	APPR	innerhalb
der	ART	die
im	APPRART	in
Bescheid	NN	Bescheid
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Frist	NN	Frist
den	ART	die
Vorschreibungen	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
nach	PTKVZ	nach
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
zu	PTKZU	zu
entziehen	VVINF	entziehen
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
betreffend	ADJD	betreffend
bewilligungspflichtige	ADJA	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Heim-	TRUNC	Heim-
und	KON	und
Wildtieren	NN	Wildtier
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
alle	PIAT	all
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Betretungsrechts	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kein	PIAT	kein
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
,	$,	,
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
.	$.	.
Hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Verfahrensvorschriften	NN	Verfahrensvorschrift
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
bis	KON	bis
7	CARD	7
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Eine	ART	eine
Bewilligungspflicht	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
bereits	ADV	bereits
eine	ART	eine
Berechtigung	NN	Berechtigung
nach	APPR	nach
anderen	PIS	andere
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
erteilt	VVPP	erteilen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
und	KON	und
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
vom	APPRART	von
Inhaber	NN	Inhaber
einer	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Berechtigung	NN	Berechtigung
vorgelegten	ADJA	vorgelegt
behördliche	ADJA	behördlich
Unterlagen	NN	Unterlage
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
diese	PDAT	dies
Berechtigung	NN	Berechtigung
zumindest	ADV	zumindest
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
oder	KON	oder
der	ART	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
entspricht	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Der	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Berechtigung	NN	Berechtigung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
hat	VAFIN	haben
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
Anzahl	NN	Anzahl
,	$,	,
Art	NN	Art
,	$,	,
Geschlecht	NN	Geschlecht
,	$,	,
Gesundheitszustand	NN	Gesundheitszustand
,	$,	,
Herkunft	NN	Herkunft
,	$,	,
Verbleib	NN	Verbleib
,	$,	,
Todesfälle	NN	Todesfall
und	KON	und
deren	PDAT	die
Ursachen	NN	Ursache
und	KON	und
Identifikation	NN	Identifikation
der	ART	die
mitwirkenden	ADJA	mitwirkend
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
und	KON	und
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
über	APPR	über
Aufforderung	NN	Aufforderung
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
die	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EG	NE	EG
und	KON	und
die	ART	die
Empfehlungen	NN	Empfehlung
des	ART	die
Europarates	NN	Europarat
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
15a	NE	<unknown>
B-VG	NE	<unknown>
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
insbesondere	ADV	insbesondere
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
und	KON	und
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
Wildtiere	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
mitwirken	VVINF	mitwirken
dürfen	VMINF	dürfen
(	$(	(
Verbotsliste	NN	Verbotsliste
)	$(	)
,	$,	,
weil	KOUS	weil
eine	ART	eine
art-	TRUNC	art-
und	KON	und
verhaltensgerechte	ADJA	verhaltensgerecht
Haltung	NN	Haltung
dieser	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
(	$(	(
EG	NE	EG
)	$(	)
Nr.	NN	Nr.
338/97	CARD	@card@
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
9.	ADJA	9.
Dezember	NN	Dezember
1996	CARD	1996
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Exemplaren	NN	Exemplar
wildlebender	ADJA	wildlebend
Tier-	TRUNC	Tier-
und	KON	und
Pflanzenarten	NN	Pflanzenart
durch	APPR	durch
Überwachung	NN	Überwachung
des	ART	die
Handels	NN	Handel
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
61	CARD	@card@
vom	APPRART	von
3.3.1997	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
1	CARD	1
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
(	$(	(
EG	NE	EG
)	$(	)
Nr.	NN	Nr.
2724/2000	CARD	@card@
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
vom	APPRART	von
30.	ADJA	30.
November	NN	November
2000	CARD	2000
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
320	CARD	320
vom	APPRART	von
18.12.2000	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
1	CARD	1
,	$,	,
nicht	PTKNEG	nicht
berührt	VVPP	berühren
.	$.	.
Landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztierhaltung	NN	Nutztierhaltung
Wer	PWS	wer
landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
1	CARD	1
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
züchtet	VVFIN	züchten
oder	KON	oder
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
dafür	PAV	dafür
sorgen	VVINF	sorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
artgerechte	ADJA	artgerecht
Fütterung	NN	Fütterung
und	KON	und
Tränkung	NN	Tränkung
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
das	ART	die
Platzangebot	NN	Platzangebot
den	ART	die
Ansprüchen	NN	Anspruch
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
genügt	VVFIN	genügen
,	$,	,
in	APPR	in
Beständen	NN	Bestand
mit	APPR	mit
mehreren	PIAT	mehrer
Tieren	NN	Tier
diese	PDAT	dies
nicht	PTKNEG	nicht
dauernd	ADJD	dauernd
einzeln	ADJD	einzeln
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
zu	APPR	zu
Sozialkontakten	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Artgenossen	NN	Artgenosse
gegeben	VVPP	geben
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
den	ART	die
Ansprüchen	NN	Anspruch
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
genügt	VVPP	genügen
und	KON	und
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
entsprechend	ADJD	entsprechend
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
ausreichend	ADJD	ausreichend
von	APPR	von
hiezu	ADV	<unknown>
fachlich	ADJD	fachlich
befähigten	ADJA	befähigt
Personen	NN	Person
betreut	VVPP	betreuen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Wer	PWS	wer
Rinder	NN	Rind
,	$,	,
Schweine	NN	Schwein
,	$,	,
Ziegen	NN	Ziege
,	$,	,
Schafe	NN	Schaf
,	$,	,
Pferdeartige	NN	<unknown>
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
züchtet	VVFIN	züchten
oder	KON	oder
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
dafür	PAV	dafür
sorgen	VVINF	sorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
deren	PDAT	die
Bewegungsmöglichkeit	NN	Bewegungsmöglichkeit
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
der	ART	die
Weise	NN	Weise
eingeschränkt	VVPP	einschränken
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
ihren	PPOSAT	ihr
Stand-	TRUNC	Stand-
und	KON	und
Liegeplatz	NN	Liegeplatz
nie	ADV	nie
verlassen	VVINF	verlassen
können	VMFIN	können
,	$,	,
die	ART	die
Böden	NN	Boden
gleitsicher	ADJD	<unknown>
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
der	ART	die
Liegebereich	NN	<unknown>
den	ART	die
Ansprüchen	NN	Anspruch
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
Weichheit	NN	Weichheit
oder	KON	oder
Wärmedämmung	NN	Wärmedämmung
genügt	VVPP	genügen
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
oder	KON	oder
der	ART	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
nicht	PTKNEG	nicht
eingehalten	VVPP	einhalten
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
betreffend	ADJD	betreffend
landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztierhaltung	NN	Nutztierhaltung
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
alle	PIAT	all
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Betretungsrechts	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kein	PIAT	kein
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
Der	ART	die
Züchter	NN	Züchter
oder	KON	oder
der	ART	die
Halter	NN	Halter
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
hat	VAFIN	haben
über	APPR	über
alle	PIAT	all
medizinischen	ADJA	medizinisch
Behandlungen	NN	Behandlung
dieser	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
über	APPR	über
die	ART	die
Zahl	NN	Zahl
der	ART	die
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
Kontrolle	NN	Kontrolle
vorgefundenen	ADJA	vorgefunden
toten	ADJA	tot
Tiere	NN	Tier
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Diese	PDS	diese
sind	VAFIN	sein
mindestens	ADV	mindestens
drei	CARD	drei
Jahre	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
und	KON	und
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
über	APPR	über
Aufforderung	NN	Aufforderung
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
die	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EG	NE	EG
und	KON	und
die	ART	die
Empfehlungen	NN	Empfehlung
des	ART	die
Europarates	NN	Europarat
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
15a	NE	<unknown>
B-VG	NE	<unknown>
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Nutztieren	NN	Nutztier
in	APPR	in
der	ART	die
Landwirtschaft	NN	Landwirtschaft
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
die	ART	die
Bewegungsmöglichkeit	NN	Bewegungsmöglichkeit
,	$,	,
die	ART	die
Bodenbeschaffenheit	NN	Bodenbeschaffenheit
,	$,	,
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
,	$,	,
die	ART	die
Betreuung	NN	Betreuung
und	KON	und
die	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Kontrollen	NN	Kontrolle
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
91/629/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.	ADJA	19.
November	NN	November
1991	CARD	1991
über	APPR	über
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Kälbern	NN	Kalb
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
340	CARD	@card@
vom	APPRART	von
11.12.1991	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
28	CARD	28
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
97/182/EG	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
24.	ADJA	24.
Februar	NN	Februar
1997	CARD	1997
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
76	CARD	@card@
vom	APPRART	von
24.2.1997	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
30	CARD	30
,	$,	,
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
91/630/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.	ADJA	19.
November	NN	November
1991	CARD	1991
über	APPR	über
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Schweinen	NN	Schwein
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
340	CARD	@card@
vom	APPRART	von
11.12.1991	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
33	CARD	33
,	$,	,
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
221	CARD	@card@
vom	APPRART	von
8.8.1998	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
23	CARD	23
,	$,	,
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
1999/74/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.	ADJA	19.
Juli	NN	Juli
1999	CARD	1999
zur	APPRART	zu
Festlegung	NN	Festlegung
von	APPR	von
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Legehennen	NN	Legehenne
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
203	CARD	@card@
vom	APPRART	von
3.8.1999	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
53	CARD	53
,	$,	,
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
2000/50/EG	NN	<unknown>
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
vom	APPRART	von
17.	ADJA	@ord@
Dezember	NN	Dezember
1999	CARD	1999
über	APPR	über
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
an	APPR	an
die	ART	die
Kontrolle	NN	Kontrolle
von	APPR	von
Betrieben	NN	Betrieb
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
19	CARD	19
vom	APPRART	von
25.1.2000	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
51	CARD	@card@
,	$,	,
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Bundesregierung	NN	Bundesregierung
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Entsprechung	NN	Entsprechung
dieser	PDAT	dies
Berichtspflicht	NN	Berichtspflicht
an	APPR	an
die	ART	die
Kommission	NN	Kommission
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaften	NN	Gemeinschaft
notwendigen	ADJA	notwendig
Daten	NN	Datum
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
.	$.	.
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
anderen	PIS	andere
Nutztieren	NN	Nutztier
Die	ART	die
erwerbsmäßige	ADJA	erwerbsmäßig
Zucht	NN	Zucht
und	KON	und
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Pelztieren	NN	Pelztier
(	$(	(
Zobeln	NN	<unknown>
,	$,	,
Mardern	NN	Marder
,	$,	,
Ottern	NN	Otter
,	$,	,
Luchsen	NN	Luchs|Luchsen
,	$,	,
Waschbären	NN	Waschbär
,	$,	,
Dachsen	NN	Dachs
,	$,	,
Nerzen	NN	Nerz
,	$,	,
Iltissen	NN	<unknown>
,	$,	,
Füchsen	NN	Fuchs
,	$,	,
Biberratten	NN	<unknown>
,	$,	,
Sumpfbibern	NN	Sumpfbiber
,	$,	,
Schweifbibern	NN	<unknown>
,	$,	,
Hermelinen	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Chinchilla	NE	<unknown>
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Nahrungsmitteln	NN	Nahrungsmittel
,	$,	,
Wolle	NN	Wolle
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
,	$,	,
Fellen	NN	Fell
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Stellt	VVFIN	stellen
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Tiere	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
dem	ART	die
Verbot	NN	Verbot
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
gezüchtet	VVPP	züchten
oder	KON	oder
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
dem	ART	die
Tierzüchter(-halter	NN	<unknown>
)	$(	)
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
aufzutragen	VVIZU	auftragen
,	$,	,
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
einzustellen	VVIZU	einstellen
.	$.	.
Die	ART	die
erwerbsmäßige	ADJA	erwerbsmäßig
Zucht	NN	Zucht
und	KON	und
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Nutztieren	NN	Nutztier
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
.	$.	.
Ausgenommen	ADV	ausgenommen
hievon	NE	<unknown>
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
und	KON	und
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wild	NN	Wild
in	APPR	in
Wildgehegen	NN	Wildgehege
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
6a	NE	<unknown>
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
,	$,	,
Wassertieren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Fischereigesetzes	NN	Fischereigesetz
und	KON	und
wirbellosen	ADJA	wirbellos
Tieren	NN	Tier
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
unter	APPR	unter
sinngemäßer	ADJA	sinngemäß
Anwendung	NN	Anwendung
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Vorschriften	NN	Vorschrift
festzulegen	VVIZU	festlegen
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
art-	TRUNC	art-
und	KON	und
verhaltensgerechte	ADJA	verhaltensgerecht
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wild	NN	Wild
in	APPR	in
Wildgehegen	NN	Wildgehege
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
6a	NE	<unknown>
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Jagdgesetz	NN	Jagdgesetz
sicherstellen	VVFIN	sicherstellen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58/EG	NN	<unknown>
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
Der	ART	die
Antrag	NN	Antrag
hat	VAFIN	haben
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
:	$.	:
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
Tierzüchters(-halters	NN	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
die	ART	die
Beschreibung	NN	Beschreibung
des	ART	die
Vorhabens	NN	Vorhaben
;	$.	;
Angaben	NN	Angabe
über	APPR	über
die	ART	die
Tierarten	NN	Tierart
und	KON	und
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
;	$.	;
die	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
tierschutzrechtliche	ADJA	<unknown>
Beurteilung	NN	Beurteilung
des	ART	die
Vorhabens	NN	Vorhaben
notwendigen	ADJA	notwendig
Planunterlagen	NN	Planunterlage
.	$.	.
Hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Bewilligungsverfahrens	NN	<unknown>
und	KON	und
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Aufzeichnungspflichten	NN	Aufzeichnungspflicht
gelten	VVFIN	gelten
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
und	KON	und
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Entspricht	VVFIN	entsprechen
die	ART	die
bewilligte	ADJA	bewilligt
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
trotz	APPR	trotz
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
im	APPRART	in
Bewilligungsbescheid	NN	Bewilligungsbescheid
vorgeschriebenen	ADJA	vorgeschrieben
Bedingungen	NN	Bedingung
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
neuere	ADJA	neu
wissenschaftliche	ADJA	wissenschaftlich
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
den	ART	die
Grundsätzen	NN	Grundsatz
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
die	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
im	APPRART	in
zumutbaren	ADJA	zumutbar
Umfang	NN	Umfang
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
anzupassen	VVIZU	anpassen
.	$.	.
Kommt	VVFIN	kommen
der	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
dieser	PDAT	dies
Pflicht	NN	Pflicht
nicht	PTKNEG	nicht
nach	PTKVZ	nach
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Auflagen	NN	Auflage
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
von	APPR	von
der	ART	die
Vorschreibung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Auflagen	NN	Auflage
abzusehen	VVIZU	absehen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
unverhältnismäßig	ADV	unverhältnismäßig
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
Auflage	NN	Auflage
verbundene	ADJA	verbunden
Aufwand	NN	Aufwand
außer	APPR	außer
Verhältnis	NN	Verhältnis
zu	APPR	zu
dem	ART	die
angestrebten	ADJA	angestrebt
Erfolg	NN	Erfolg
steht	VVFIN	stehen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	PIAT	mehr
art-	TRUNC	art-
oder	KON	oder
verhaltensgerechter	ADJA	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
Nichteinhaltung	NN	Nichteinhaltung
der	ART	die
in	APPR	in
einem	ART	eine
Bescheid	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
oder	KON	oder
6	CARD	6
vorgeschriebenen	ADJA	vorgeschrieben
Auflagen	NN	Auflage
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
betreffend	ADJD	betreffend
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
anderen	PIS	andere
Nutztieren	NN	Nutztier
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
alle	PIAT	all
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Betretungsrechts	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kein	PIAT	kein
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
bestimmen	VVINF	bestimmen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
erwerbsmäßige	ADJA	erwerbsmäßig
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
anderen	PIS	andere
als	KOKOM	als
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
genannten	ADJA	genannt
Tierarten	NN	Tierart
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Nahrungsmitteln	NN	Nahrungsmittel
,	$,	,
Wolle	NN	Wolle
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
,	$,	,
Fellen	NN	Fell
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Erzeugnissen	NN	Erzeugnis
verboten	VVPP	verbieten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
besonderen	ADJA	besonder
Bedürfnisse	NN	Bedürfnis
und	KON	und
Eigenschaften	NN	Eigenschaft
der	ART	die
Tierart	NN	Tierart
anzunehmen	VVIZU	annehmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
art-	TRUNC	art-
und	KON	und
verhaltensgerechte	ADJA	verhaltensgerecht
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
Haltung	NN	Haltung
als	KOKOM	als
Nutztier	NN	Nutztier
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
keiner	PIAT	kein
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
bedarf	VVFIN	bedürfen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Bedürfnisse	NN	Bedürfnis
und	KON	und
Eigenschaften	NN	Eigenschaft
der	ART	die
Tierart	NN	Tierart
durch	APPR	durch
die	ART	die
Festlegung	NN	Festlegung
von	APPR	von
Haltungsvorschriften	NN	<unknown>
für	APPR	für
diese	PDAT	dies
Tierart	NN	Tierart
eine	ART	eine
art-	TRUNC	art-
und	KON	und
verhaltensgerechte	ADJA	verhaltensgerecht
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
Haltung	NN	Haltung
als	KOKOM	als
Nutztier	NN	Nutztier
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
die	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EG	NE	EG
und	KON	und
die	ART	die
Empfehlungen	NN	Empfehlung
des	ART	die
Europarates	NN	Europarat
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
die	ART	die
Bewegungsmöglichkeit	NN	Bewegungsmöglichkeit
,	$,	,
die	ART	die
Bodenbeschaffenheit	NN	Bodenbeschaffenheit
,	$,	,
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
,	$,	,
die	ART	die
Betreuung	NN	Betreuung
und	KON	und
die	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Kontrollen	NN	Kontrolle
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58/EG	NN	<unknown>
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
§	NN	§
12	CARD	12
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Tierheime	NN	Tierheim
Der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Tierheimes	NN	Tierheim
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Antrags	NN	Antrag
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Projektsunterlagen	NN	<unknown>
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
(	$(	(
insbesondere	ADV	insbesondere
§	NN	§
4	CARD	4
)	$(	)
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
entsprechende	ADJA	entsprechend
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
ein	ART	eine
verantwortlicher	ADJA	verantwortlich
Leiter	NN	Leiter
bestellt	VVPP	bestellen
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
ein	ART	eine
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
geplante	ADJA	geplant
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
und	KON	und
die	ART	die
dabei	PAV	dabei
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
ausreichend	ADJD	ausreichend
qualifiziertes	ADJA	qualifiziert
Personal	NN	Personal
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
steht	VVFIN	stehen
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
der	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
genannten	ADJA	genannt
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
unter	APPR	unter
sinngemäßer	ADJA	sinngemäß
Anwendung	NN	Anwendung
des	ART	die
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
jedes	PIAT	jed
Tierheim	NN	Tierheim
jährlich	ADJD	jährlich
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
betreffend	ADJD	betreffend
Tierheime	NN	Tierheim
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
alle	PIAT	all
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Betretungsrechts	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kein	PIAT	kein
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
Hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Anpassung	NN	Anpassung
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
an	APPR	an
neuere	ADJA	neu
wissenschaftliche	ADJA	wissenschaftlich
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
und	KON	und
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Vorschreibung	NN	<unknown>
notwendiger	ADJA	notwendig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gelten	VVFIN	gelten
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
und	KON	und
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
die	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EG	NE	EG
und	KON	und
die	ART	die
Empfehlungen	NN	Empfehlung
des	ART	die
Europarates	NN	Europarat
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
die	ART	die
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Ausstattung	NN	Ausstattung
von	APPR	von
Tierheimen	NN	Tierheim
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
notwendige	ADJA	notwendig
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
die	ART	die
vom	APPRART	von
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheims	NN	Tierheim
zu	APPR	zu
führenden	ADJA	führend
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
erlassen	VVPP	erlassen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
13	CARD	13
sowie	KON	sowie
generell	ADJD	generell
wird	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
1995	CARD	1995
der	ART	die
Ausdruck	NN	Ausdruck
„	ADJA	<unknown>
Tiergarten	NN	Tiergarten
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
„	ADJA	<unknown>
Tierpark	NN	Tierpark
“	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
grammatikalisch	ADJD	grammatikalisch
richtigen	ADJA	richtig
Form	NN	Form
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
13	CARD	13
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Tierparks	NN	Tierpark
Der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Tierparks	NN	Tierpark
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Antrags	NN	Antrag
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Projektsunterlagen	NN	<unknown>
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
(	$(	(
insbesondere	ADV	insbesondere
§	NN	§
4	CARD	4
)	$(	)
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
entsprechende	ADJA	entsprechend
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
ein	ART	eine
für	APPR	für
die	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tierarten	NN	Tierart
geeigneter	ADJA	geeignet
Lebensraum	NN	Lebensraum
vorhanden	ADJD	vorhanden
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
der	ART	die
Tierpark	NN	Tierpark
über	APPR	über
Einrichtungen	NN	Einrichtung
zur	APPRART	zu
Vermittlung	NN	Vermittlung
von	APPR	von
Wissen	NN	Wissen
über	APPR	über
die	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tierarten	NN	Tierart
verfügt	VVPP	verfügen
und	KON	und
das	ART	die
Entweichen	NN	Entweichen
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
das	ART	die
Eindringen	NN	Eindringen
anderer	PIAT	ander
Tiere	NN	Tier
wirksam	ADJD	wirksam
verhindert	VVPP	verhindern
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Sicherstellung	NN	Sicherstellung
der	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
genannten	ADJA	genannt
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
unter	APPR	unter
sinngemäßer	ADJA	sinngemäß
Anwendung	NN	Anwendung
des	ART	die
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Bewilligungsinhaber	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
und	KON	und
Art	NN	Art
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
laufend	ADJD	laufend
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
und	KON	und
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
über	APPR	über
Aufforderung	NN	Aufforderung
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
jeden	PIAT	jed
Tierpark	NN	Tierpark
jährlich	ADJD	jährlich
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
betreffend	ADJD	betreffend
Tierparks	NN	Tierpark
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
alle	PIAT	all
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
;	$.	;
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
Betretungsrechts	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kein	PIAT	kein
begründeter	ADJA	begründet
Verdacht	NN	Verdacht
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
Hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Anpassung	NN	Anpassung
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
an	APPR	an
neuere	ADJA	neu
wissenschaftliche	ADJA	wissenschaftlich
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
und	KON	und
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Vorschreibung	NN	<unknown>
notwendiger	ADJA	notwendig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gelten	VVFIN	gelten
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
und	KON	und
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
die	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
EG	NE	EG
und	KON	und
die	ART	die
Empfehlungen	NN	Empfehlung
des	ART	die
Europarates	NN	Europarat
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
15a	NE	<unknown>
B-VG	NE	<unknown>
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
die	ART	die
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Ausgestaltung	NN	Ausgestaltung
von	APPR	von
Tierparks	NN	Tierpark
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
notwendige	ADJA	notwendig
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
den	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Öffentlichkeit	NN	Öffentlichkeit
erlassen	VVPP	erlassen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
1999/22/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
29.	ADJA	29.
März	NN	März
1999	CARD	1999
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zoos	NN	Zoo
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
94	CARD	@card@
vom	APPRART	von
9.4.1999	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
24	CARD	24
,	$,	,
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
und	KON	und
dabei	PAV	dabei
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
Arten	NN	Art
von	APPR	von
Tierparks	NN	Tierpark
von	APPR	von
der	ART	die
Pflicht	NN	Pflicht
der	ART	die
Beteiligung	NN	Beteiligung
an	APPR	an
Forschungsaktivitäten	NN	Forschungsaktivität
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
weil	KOUS	weil
sie	PPER	sie
keine	PIAT	kein
signifikante	ADJA	signifikant
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
oder	KON	oder
Arten	NN	Art
zur	APPRART	zu
Schau	NN	Schau
stellen	VVINF	stellen
und	KON	und
die	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
der	ART	die
biologische	ADJA	biologisch
Vielfalt	NN	Vielfalt
nicht	PTKNEG	nicht
gefährdet	VVPP	gefährden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
6	CARD	6
gelten	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
Tiergärten	NN	Tiergarten
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
.	$.	.
§	NN	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
,	$,	,
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
Tiere	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
gehalten	VVPP	halten
oder	KON	oder
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
bzw.	KOKOM	bzw.
mitwirken	VVINF	mitwirken
oder	KON	oder
Tiere	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
erwerbsmäßig	ADJD	erwerbsmäßig
gezüchtet	VVPP	züchten
oder	KON	oder
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Tierpark	NN	Tierpark
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
betrieben	VVPP	betreiben
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
Dem	ART	die
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Satz	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
rechtskräftige	ADJA	rechtskräftig
Bescheide	NN	Bescheid
über	APPR	über
Tierhaltungsverbote	NN	<unknown>
den	ART	die
anderen	PIAT	ander
Ländern	NN	Land
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
1a	NE	1a
eingefügt	VVPP	einfügen
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Abweichend	ADJD	abweichend
vom	APPRART	von
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
ist	VAFIN	sein
Behörde	NN	Behörde
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
als	KOKOM	als
Veranstaltung	NN	Veranstaltung
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
1992	CARD	1992
bedarf	VVFIN	bedürfen
.	$.	.
Der	ART	die
Unabhängige	ADJA	unabhängig
Verwaltungssenat	NN	<unknown>
entscheidet	VVFIN	entscheiden
über	APPR	über
Bescheide	NN	Bescheid
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
15	CARD	15
,	$,	,
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
,	$,	,
§	NN	§
19	CARD	19
und	KON	und
§	NN	§
20	CARD	20
in	APPR	in
zweiter	ADJA	zweit
Instanz	NN	Instanz
und	KON	und
über	APPR	über
Beschwerden	NN	Beschwerde
gegen	APPR	gegen
Maßnahmen	NN	Maßnahme
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2.	ADJA	2.
§	NN	§
17	CARD	17
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Bundespolizeibehörden	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
des	ART	die
§	NN	§
19	CARD	19
i.	APPR	in
V.	NE	V.
m.	APPR	m.
§	NN	§
4	CARD	4
,	$,	,
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
,	$,	,
2	CARD	2
,	$,	,
4	CARD	4
bis	KON	bis
11	CARD	11
und	KON	und
12	CARD	12
bis	KON	bis
18	CARD	18
,	$,	,
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
§	NN	§
15	CARD	15
und	KON	und
der	ART	die
dazu	PAV	dazu
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
im	APPRART	in
Umfang	NN	Umfang
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
von	APPR	von
Landesgesetzen	NN	Landesgesetz
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
46/1977	CARD	@card@
,	$,	,
mitzuwirken	VVIZU	mitwirken
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Bundespolizeibehörden	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
den	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörden	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
über	APPR	über
deren	PDAT	die
Ersuchen	NN	Ersuchen
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Kontroll-befugnisse	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
,	$,	,
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
,	$,	,
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
,	$,	,
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
,	$,	,
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
ihres	PPOSAT	ihr
gesetzmäßigen	ADJA	gesetzmäßig
Wirkungsbereiches	NN	Wirkungsbereich
Hilfe	NN	Hilfe
zu	PTKZU	zu
leisten	VVINF	leisten
.	$.	.
Die	ART	die
gesetzlich	ADJD	gesetzlich
anerkannten	ADJA	anerkannt
Forst-	TRUNC	Forst-
,	$,	,
Jagdschutz-	TRUNC	Jagdschutz-
,	$,	,
Fischereischutz-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Naturwacheorgane	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
Tierquälereien	NN	Tierquälerei
(	$(	(
§	NN	§
4	CARD	4
,	$,	,
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
die	PRELS	die
sie	PPER	sie
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
ihres	PPOSAT	ihr
Dienstes	NN	Dienst
wahrnehmen	VVFIN	wahrnehmen
,	$,	,
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
ersetzt	VVPP	ersetzen
:	$.	:
Wird	VAFIN	werden
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
eines	ART	eine
tierärztlichen	ADJA	tierärztlich
Gutachtens	NN	Gutachten
festgestellt	VVPP	feststellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
Haltung	NN	Haltung
,	$,	,
Pflege	NN	Pflege
oder	KON	oder
Unterbringung	NN	Unterbringung
erheblich	ADJD	erheblich
vernachlässigt	VVPP	vernachlässigen
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
Weise	NN	Weise
gequält	VVPP	quälen
wurden	VAINF	werden
,	$,	,
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
dem	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
die	ART	die
Verfügungsgewalt	NN	Verfügungsgewalt
über	APPR	über
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
entziehen	VVINF	entziehen
;	$.	;
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
er	PPER	er
von	APPR	von
dieser	PDAT	dies
Maßnahme	NN	Maßnahme
in	APPR	in
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
Der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Bescheid	NN	Bescheid
unter	APPR	unter
Hinweis	NN	Hinweis
auf	APPR	auf
die	ART	die
Folgen	NN	Folge
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
aufzufordern	VVIZU	auffordern
,	$,	,
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
,	$,	,
festzusetzenden	ADJA	festzusetzend
Frist	NN	Frist
für	APPR	für
eine	ART	eine
ordnungsgemäße	ADJA	ordnungsgemäß
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Erfüllung	NN	Erfüllung
dieser	PDAT	dies
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
durch	APPR	durch
den	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
entzogenen	ADJA	entzogen
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
Kosten	NN	Kosten
und	KON	und
Gefahr	NN	Gefahr
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
anderweitig	ADJD	anderweitig
pfleglich	ADJD	pfleglich
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
.	$.	.
Kommt	VVFIN	kommen
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
der	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
nicht	PTKNEG	nicht
nach	PTKVZ	nach
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
ihm	PPER	er
das	ART	die
Eigentum	NN	Eigentum
an	APPR	an
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
zu	PTKZU	zu
entziehen	VVINF	entziehen
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
Kosten	NN	Kosten
und	KON	und
Gefahr	NN	Gefahr
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
zu	PTKZU	zu
veräußern	VVINF	veräußern
oder	KON	oder
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
tierfreundlichen	ADJA	tierfreundlich
Personen	NN	Person
oder	KON	oder
Vereinigungen	NN	Vereinigung
zu	PTKZU	zu
übergeben	VVINF	übergeben
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
zulässig	ADJD	zulässig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
in	APPR	in
geeigneter	ADJA	geeignet
Weise	NN	Weise
in	APPR	in
Freiheit	NN	Freiheit
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
,	$,	,
ansonsten	ADV	ansonsten
schmerzlos	ADJD	schmerzlos
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Der	ART	die
Erlös	NN	Erlös
aus	APPR	aus
der	ART	die
Veräußerung	NN	Veräußerung
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Verwertung	NN	Verwertung
ist	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Abzug	NN	Abzug
der	ART	die
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
sonst	ADV	sonst
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
aufgewendeten	ADJA	aufgewandt
Kosten	NN	Kosten
dem	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
zuzuweisen	VVIZU	zuweisen
.	$.	.
§	NN	§
19	CARD	19
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Tat	NN	Tat
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Tatbestand	NN	Tatbestand
einer	ART	eine
in	APPR	in
die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
der	ART	die
Gerichte	NN	Gericht
fallenden	ADJA	fallend
strafbaren	ADJA	strafbar
Handlung	NN	Handlung
bildet	VVFIN	bilden
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
andere	PIS	andere
Verwaltungsvorschriften	NN	Verwaltungsvorschrift
mit	APPR	mit
strengerer	ADJA	streng
Strafe	NN	Strafe
bedroht	VVPP	bedrohen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
begeht	VVFIN	begehen
eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
und	KON	und
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Bezirks-ver-waltungsbehörde	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
3.600	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
,	$,	,
im	APPRART	in
Wiederholungsfall	NN	Wiederholungsfall
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
14.500	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
,	$,	,
wer	PWS	wer
ungerechtfertigt	ADJD	ungerechtfertigt
und	KON	und
vorsätzlich	ADJD	vorsätzlich
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
in	APPR	in
qualvoller	ADJA	qualvoll
Weise	NN	Weise
tötet	VVFIN	töten
,	$,	,
ungerechtfertigt	ADJD	ungerechtfertigt
und	KON	und
vorsätzlich	ADJD	vorsätzlich
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
zufügt	VVFIN	zufügen
,	$,	,
ungerechtfertigt	ADJD	ungerechtfertigt
und	KON	und
vorsätzlich	ADJD	vorsätzlich
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
in	APPR	in
schwerer	ADJA	schwer
Angst	NN	Angst
versetzt	VVPP	versetzen
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
6	CARD	6
ruhigstellt	ADJD	<unknown>
,	$,	,
betäubt	VVPP	betäuben
,	$,	,
tötet	VVFIN	töten
oder	KON	oder
schlachtet	VVFIN	schlachten
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
7	CARD	7
verbringt	VVFIN	verbringen
oder	KON	oder
unterbringt	VVFIN	unterbringen
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
4	CARD	4
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
betreut	VVPP	betreuen
,	$,	,
ein	ART	eine
Heim-	TRUNC	Heim-
oder	KON	oder
Wildtier	NN	Wildtier
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
bzw.	KOKOM	bzw.
Anzeige	NN	Anzeige
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
8a	NE	<unknown>
,	$,	,
§	NN	§
9	CARD	9
oder	KON	oder
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
züchtet	VVFIN	züchten
,	$,	,
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
mitwirken	VVINF	mitwirken
lässt	VVFIN	lassen
,	$,	,
ein	ART	eine
landwirtschaftliches	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztier	NN	Nutztier
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
10	CARD	10
züchtet	VVFIN	züchten
oder	KON	oder
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
Pelztiere	NN	Pelztier
oder	KON	oder
Nutztiere	NN	Nutztier
,	$,	,
die	PRELS	die
von	APPR	von
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
erfasst	VVPP	erfassen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
11	CARD	11
erwerbsmäßig	ADJD	erwerbsmäßig
züchtet	VVFIN	züchten
oder	KON	oder
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
Nutztiere	NN	Nutztier
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
erwerbsmäßig	ADJD	erwerbsmäßig
züchtet	VVFIN	züchten
oder	KON	oder
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
ein	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
betreibt	VVFIN	betreiben
,	$,	,
einen	ART	eine
Tierpark	NN	Tierpark
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
betreibt	VVFIN	betreiben
,	$,	,
den	ART	die
Organen	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
,	$,	,
§	NN	§
8a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
,	$,	,
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
,	$,	,
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
,	$,	,
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
oder	KON	oder
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
den	ART	die
Zutritt	NN	Zutritt
nicht	PTKNEG	nicht
gestattet	VVPP	gestatten|statten
oder	KON	oder
die	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Auskünfte	NN	Auskunft
nicht	PTKNEG	nicht
erteilt	VVPP	erteilen
,	$,	,
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§	NN	§
9a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
,	$,	,
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
oder	KON	oder
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
die	ART	die
geforderten	ADJA	gefordert
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
nicht	PTKNEG	nicht
führt	VVFIN	führen
oder	KON	oder
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
nicht	PTKNEG	nicht
vorlegt	VVFIN	vorlegen
,	$,	,
den	PRELS	die
in	APPR	in
Verordnungen	NN	Verordnung
oder	KON	oder
Bescheiden	NN	Bescheid
,	$,	,
welche	PRELS	welche
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
erlassen	VVPP	erlassen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
enthaltenen	ADJA	enthalten
sonstigen	ADJA	sonstig
Geboten	NN	Gebot
oder	KON	oder
Verboten	NN	Verbot
zuwiderhandelt	VVFIN	zuwiderhandeln
.	$.	.
§	NN	§
20	CARD	20
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Verfall	NN	Verfall
Gegenstände	NN	Gegenstand
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Begehung	NN	Begehung
einer	ART	eine
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
,	$,	,
einer	ART	eine
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
oder	KON	oder
eines	ART	eine
Bescheides	NN	Bescheid
verwendet	VVPP	verwenden
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
können	VMFIN	können
nach	APPR	nach
§	NN	§
17	CARD	17
und	KON	und
§	NN	§
18	CARD	18
Verwaltungsstrafgesetz	NN	<unknown>
1991	CARD	1991
\endash	NN	<unknown>
VStG	NE	<unknown>
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärt	VVPP	erklären
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Wert	NN	Wert
des	ART	die
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
zu	PTKZU	zu
erklärenden	ADJA	erklärend
Gegenstandes	NN	Gegenstand
in	APPR	in
einem	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Verhältnis	NN	Verhältnis
zur	APPRART	zu
Schuld	NN	Schuld
des	ART	die
Täters	NN	Täter
oder	KON	oder
zum	APPRART	zu
fahrlässigen	ADJA	fahrlässig
Verhalten	NN	Verhalten
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dieser	PDAT	dies
nicht	PTKNEG	nicht
selbst	ADV	selbst
Täter	NN	Täter
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
steht	VVFIN	stehen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
21	CARD	21
entfallen	VVFIN	entfallen
die	ART	die
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
und	KON	und
8	CARD	8
ersatzlos	ADJD	ersatzlos
und	KON	und
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
und	KON	und
6	CARD	6
lauten	VVINF	lauten
:	$.	:
Zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
bestehende	ADJA	bestehend
Anlagen	NN	Anlage
und	KON	und
Ställe	NN	Stall
im	APPRART	in
Bereich	NN	Bereich
der	ART	die
Rinder-	TRUNC	Rinder-
und	KON	und
Schweinehaltung	NN	Schweinehaltung
müssen	VMFIN	müssen
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
15	CARD	15
Jahren	NN	Jahr
ab	APPR	ab
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
dem	ART	die
§	NN	§
10	CARD	10
und	KON	und
den	ART	die
in	APPR	in
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
festgelegten	ADJA	festgelegt
Anforderungen	NN	Anforderung
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Anlagen	NN	Anlage
und	KON	und
Ställe	NN	Stall
im	APPRART	in
Bereich	NN	Bereich
der	ART	die
Geflügelhaltung	NN	Geflügelhaltung
müssen	VMFIN	müssen
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Bewegungsmöglichkeit	NN	Bewegungsmöglichkeit
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
zwei	CARD	zwei
Jahren	NN	Jahr
und	KON	und
ansonsten	ADV	ansonsten
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
zehn	CARD	zehn
Jahren	NN	Jahr
ab	APPR	ab
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
dem	ART	die
§	NN	§
10	CARD	10
und	KON	und
den	ART	die
in	APPR	in
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
festgelegten	ADJA	festgelegt
Anforderungen	NN	Anforderung
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Neuerrichtungen	NN	<unknown>
von	APPR	von
Anlagen	NN	Anlage
und	KON	und
Änderungen	NN	Änderung
bestehender	ADJA	bestehend
Anlagen	NN	Anlage
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
des	ART	die
§	NN	§
10	CARD	10
und	KON	und
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
den	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
genannten	ADJA	genannt
EG-Richtlinien	NN	EG-Richtlinie
kürzere	ADJA	kurz
Übergangsfristen	NN	Übergangsfrist
festgelegt	VVPP	festlegen
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
diese	PDS	diese
in	APPR	in
den	ART	die
Verordnungen	NN	Verordnung
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
ersten	ADJA	erst
und	KON	und
zweiten	ADJA	zweit
Satzes	NN	Satz
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
Pelztiere	NN	Pelztier
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
halten	VVFIN	halten
,	$,	,
haben	VAFIN	haben
dies	PDS	dies
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
sechs	CARD	sechs
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
diese	PDAT	dies
Haltung	NN	Haltung
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2006	CARD	@card@
weiterführen	VVINF	weiterführen
.	$.	.
In	APPR	in
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Übergangsfrist	NN	Übergangsfrist
für	APPR	für
die	ART	die
Einstellung	NN	Einstellung
bestehender	ADJA	bestehend
Tierhaltungen	NN	<unknown>
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
den	ART	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
verbundenen	ADJA	verbunden
Schutzzweck	NN	Schutzzweck
und	KON	und
auf	APPR	auf
die	ART	die
wirtschaftliche	ADJA	wirtschaftlich
Zumutbarkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
Maßnahme	NN	Maßnahme
Rücksicht	NN	Rücksicht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
§	NN	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Artikel	NN	Artikel
II	CARD	II
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
,	$,	,
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
Dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
tritt	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
Tages	NN	Tag
seiner	PPOSAT	sein
Kundmachung	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Landesgesetzblatt	NN	<unknown>
für	APPR	für
Oberösterreich	NE	Oberösterreich
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
Tiere	NN	Tier
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
8a	NE	<unknown>
züchten	VVINF	züchten
,	$,	,
haben	VAFIN	haben
dies	PDS	dies
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
zwei	CARD	zwei
Jahren	NN	Jahr
ab	APPR	ab
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
In	APPR	in
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
dieses	PDAT	dies
Landesgesetzes	NN	Landesgesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
Übergangsfristen	NN	Übergangsfrist
für	APPR	für
bestehende	ADJA	bestehend
Tierhaltungen	NN	<unknown>
festlegen	VVINF	festlegen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
auf	APPR	auf
den	ART	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
verbundenen	ADJA	verbunden
Schutzzweck	NN	Schutzzweck
und	KON	und
auf	APPR	auf
die	ART	die
wirtschaftliche	ADJA	wirtschaftlich
Zumutbarkeit	NN	<unknown>
der	ART	die
Maßnahme	NN	Maßnahme
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Fristen	NN	Frist
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
21	CARD	21
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
1995	CARD	1995
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
118	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Kundmachung	NN	<unknown>
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
131/1997	CARD	@card@
bleiben	VVFIN	bleiben
von	APPR	von
jenen	PDAT	jen
der	ART	die
Oö	NE	<unknown>
.	$.	.
Tierschutzgesetz-Novelle	NN	<unknown>
2001	CARD	@card@
,	$,	,
unbeschadet	ADV	unbeschadet
kürzerer	ADJA	kurz
Fristen	NN	Frist
nach	APPR	nach
gemeinschaftsrechtlichen	ADJA	<unknown>
Vorschriften	NN	Vorschrift
,	$,	,
unberührt	ADJD	unberührt
.	$.	.
Dieses	PDAT	dies
Landesgesetz	NN	Landesgesetz
wurde	VAFIN	werden
einem	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinn	NN	Sinn
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Parlaments	NN	Parlament
und	KON	und
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Juni	NN	Juni
1998	CARD	1998
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
und	KON	und
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
die	ART	die
Dienste	NN	Dienst
der	ART	die
Informationsgesellschaft	NN	Informationsgesellschaft
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
204	CARD	@card@
vom	APPRART	von
21.7.1998	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
37	CARD	37
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/48/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Parlaments	NN	Parlament
und	KON	und
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
217	CARD	@card@
vom	APPRART	von
5.8.1998	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
18	CARD	18
,	$,	,
unterzogen	VVPP	unterziehen
.	$.	.
Bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
des	ART	die
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2001	CARD	@card@
tritt	VVFIN	treten
im	APPRART	in
§	NN	§
19	CARD	19
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Betrags	NN	Betrag
von	APPR	von
3.600	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
der	ART	die
Betrag	NN	Betrag
von	APPR	von
50.000	CARD	@card@
S	NN	S
und	KON	und
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Betrags	NN	Betrag
von	APPR	von
14.500	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
der	ART	die
Betrag	NN	Betrag
von	APPR	von
200.000	CARD	@card@
S.	NN	S.
Z.	NE	Z.
ZI	NE	<unknown>
.	$.	.
-2V-LG-426/1	NN	<unknown>
-2000	CARD	@card@
Begutachtungsentwurf	NN	<unknown>
Gesetz	NN	Gesetz
vom	APPRART	von
mit	APPR	mit
dem	ART	die
das	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltungsgesetz	NN	<unknown>
1996	CARD	1996
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
Der	ART	die
Landtag	NN	Landtag
von	APPR	von
Kärnten	NE	Kärnten
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Artikel	NN	Artikel
I	NN	I
Das	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltungsgesetz	NN	<unknown>
1996	CARD	1996
-	$(	-
K-TTG	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBI	NN	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
77/1996	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Gesetze	NN	Gesetz
LGBI	NN	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
86/1997	CARD	@card@
und	KON	und
67/1998	CARD	@card@
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
chirurgische	ADJA	chirurgisch
Eingriffe	NN	Eingriff
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Ziel	NN	Ziel
der	ART	die
Veränderung	NN	Veränderung
des	ART	die
Erscheinungsbildes	NN	Erscheinungsbild
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
oder	KON	oder
chirurgische	ADJA	chirurgisch
Eingriffe	NN	Eingriff
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
Heilzwecke	NN	<unknown>
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Eingriffe	NN	Eingriff
zur	APPRART	zu
Durchtrennung	NN	Durchtrennung
der	ART	die
Stimmbänder	NN	Stimmband
,	$,	,
das	ART	die
Kupieren	NN	<unknown>
von	APPR	von
Körperteilen	NN	Körperteil
,	$,	,
das	ART	die
Entfernen	NN	Entfernen
der	ART	die
Krallen	NN	Kralle|Krallen
oder	KON	oder
das	ART	die
Entfernen	NN	Entfernen
oder	KON	oder
Abschleifen	NN	Abschleifen
von	APPR	von
Zähnen	NN	Zahn
;	$.	;
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Eingriffe	NN	Eingriff
ohne	APPR	ohne
Betäubung	NN	Betäubung
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
andere	PIS	andere
Personen	NN	Person
als	KOKOM	als
Tierärzte	NN	Tierarzt
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
erhebliche	ADJA	erheblich
Schmerzen	NN	Schmerz
erleiden	VVINF	erleiden
würde	VAFIN	werden
oder	KON	oder
erleiden	VVINF	erleiden
könnte	VMFIN	können
oder	KON	oder
Behandlungen	NN	Behandlung
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
unsachgemäßer	ADJA	unsachgemäß
Weise	NN	Weise
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
Dem	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
15	CARD	15
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Bestimmung	NN	Bestimmung
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
"	$(	"
oder	KON	oder
das	ART	die
Zufügen	NN	<unknown>
von	APPR	von
Reiz-	TRUNC	Reiz-
oder	KON	oder
Dopingmitteln	NN	Dopingmittel
zur	APPRART	zu
Steigerung	NN	Steigerung
der	ART	die
Leistung	NN	Leistung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
bei	APPR	bei
sportlichen	ADJA	sportlich
Wettkämpfen	NN	Wettkampf
oder	KON	oder
ähnlichen	ADJA	ähnlich
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
;	$.	;
"	$(	"
§5	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
17	CARD	17
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
durch	APPR	durch
Verwahrung	NN	Verwahrung
in	APPR	in
abgeschlossenen	ADJA	abgeschlossen
Behältnissen	NN	Behältnis
oder	KON	oder
in	APPR	in
abgeschlossenen	ADJA	abgeschlossen
Käfigen	NN	Käfig
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
in	APPR	in
einem	ART	eine
Transportmittel	NN	Transportmittel
wie	KOKOM	wie
etwa	ADV	etwa
in	APPR	in
einem	ART	eine
Fahrzeug	NN	Fahrzeug
,	$,	,
Temperaturen	NN	Temperatur
auszusetzen	VVIZU	aussetzen
,	$,	,
die	PRELS	die
ihm	PPER	er
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
bereiten	VVINF	bereiten
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
schweren	ADJA	schwer
Ängsten	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
Dem	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
20	CARD	20
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Bestimmung	NN	Bestimmung
angefügt	VVPP	anfügen
"	$(	"
oder	KON	oder
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Stachelhalsbändern	NN	<unknown>
;	$.	;
"	$(	"
Dem	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Z.	NE	Z.
22	CARD	22
angefügt	VVPP	anfügen
das	ART	die
Vernachlässigen	NN	Vernachlässigen
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
,	$,	,
das	PRELS	die
ihm	PPER	er
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
bereitet	VVFIN	bereiten
oder	KON	oder
das	PDS	die
mit	APPR	mit
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
schweren	ADJA	schwer
Ängsten	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
verbunden	VVPP	verbinden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Worte	NN	Wort
"	$(	"
die	ART	die
Kammer	NN	Kammer
der	ART	die
gewerblichen	ADJA	gewerblich
Wirtschaft	NN	Wirtschaft
für	APPR	für
Kärnten	NE	Kärnten
"	$(	"
durch	APPR	durch
die	ART	die
Worte	NN	Wort
"	$(	"
die	ART	die
Wirtschaftskammer	NN	Wirtschaftskammer
Kärnten	NE	Kärnten
"	$(	"
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
8	CARD	8
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Tierzucht	NN	Tierzucht
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
durch	APPR	durch
einseitige	ADJA	einseitig
Zuchtauswahl	NN	<unknown>
die	ART	die
Aggressivität	NN	Aggressivität
und	KON	und
Kampfbereitschaft	NN	Kampfbereitschaft
von	APPR	von
Wirbeltieren	NN	Wirbeltier
hervorzurufen	VVIZU	hervorrufen
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
erhöhen	VVINF	erhöhen
.	$.	.
Die	ART	die
Vorgabe	NN	Vorgabe
von	APPR	von
Rassestandards	NN	Rassestandard
und	KON	und
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Züchtungen	NN	Züchtung
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
schwere	ADJA	schwer
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
bereiten	VVINF	bereiten
können	VMINF	können
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
schweren	ADJA	schwer
Ängsten	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
(	$(	(
Qualzüchtungen	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Natürliche	ADJA	natürlich
oder	KON	oder
künstliche	ADJA	künstlich
Zuchtmethoden	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
Leiden	NN	Leiden
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
zufügen	VVINF	zufügen
können	VMFIN	können
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Wer	PWS	wer
Tiere	NN	Tier
-	$(	-
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
den	ART	die
Anwendungsbereich	NN	Anwendungsbereich
des	ART	die
Tierzuchtgesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBI	NN	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
42/1995	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
seiner	PPOSAT	sein
jeweils	ADV	jeweils
geltenden	ADJA	geltend
Fassung	NN	Fassung
,	$,	,
fallen	VVINF	fallen
-	$(	-
züchtet	VVFIN	züchten
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
der	ART	die
Tierschutzbehörde	NN	Tierschutzbehörde
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
Einblick	NN	Einblick
in	APPR	in
die	ART	die
Zuchtunterlagen	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
.	$.	.
Den	ART	die
Organen	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
-	$(	-
soweit	ADV	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
-	$(	-
Zutritt	NN	Zutritt
zu	APPR	zu
allen	PIAT	all
Einrichtungen	NN	Einrichtung
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
dienen	VVFIN	dienen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
gestatten	VVINF	gestatten
und	KON	und
alle	PIS	alle
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Die	ART	die
Züchtung	NN	Züchtung
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
-	$(	-
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Fische	NN	Fisch
,	$,	,
Reptilien	NN	Reptil
und	KON	und
Amphibien	NN	Amphibium
-	$(	-
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
denselben	PDAT	derselb
Bedingungen	NN	Bedingung
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
wie	KOUS	wie
sie	PPER	sie
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
durch	APPR	durch
Verordnungen	NN	Verordnung
nach	APPR	nach
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
und	KON	und
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
festzulegen	VVIZU	festlegen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
"	$(	"
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
hat	VAFIN	haben
alle	PIAT	all
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
,	$,	,
um	KOUI	um
das	ART	die
Wohlergehen	NN	Wohlergehen
seiner	PPOSAT	sein
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
und	KON	und
um	KOUI	um
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Verbote	NN	Verbot
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
So	ADV	so
ist	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
art-	TRUNC	art-
und	KON	und
altersgerechte	ADJA	altersgerecht
Nahrung	NN	Nahrung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
sowie	KON	sowie
eine	ART	eine
art-	TRUNC	art-
und	KON	und
altersgerechte	ADJA	altersgerecht
Unterbringung	NN	Unterbringung
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
und	KON	und
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
auch	ADV	auch
für	APPR	für
die	ART	die
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Betreuung	NN	Betreuung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Bestimmungen	NN	Bestimmung
gelten	VVFIN	gelten
in	APPR	in
gleicher	ADJA	gleich
Weise	NN	Weise
für	APPR	für
den	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
"	$(	"
durch	APPR	durch
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
"	$(	"
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
letzter	ADJA	letzt
Satz	NN	Satz
wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
folgende	ADJA	folgend
Bestimmungen	NN	Bestimmung
ersetzt	VVPP	ersetzen
:	$.	:
"	$(	"
Bei	APPR	bei
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztieren	NN	Nutztier
-	$(	-
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Fische	NN	Fisch
,	$,	,
Reptilien	NN	Reptil
und	KON	und
Amphibien	NN	Amphibium
-	$(	-
"	$(	"
ist	VAFIN	sein
weiters	NN	<unknown>
darauf	PAV	darauf
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Bedingungen	NN	Bedingung
,	$,	,
uner	ADJD	<unknown>
denen	PDS	die
diese	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
jedenfalls	ADV	jedenfalls
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58	CARD	@card@
EG	NE	EG
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
genügen	VVFIN	genügen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
die	ART	die
Tierart	NN	Tierart
und	KON	und
der	ART	die
Grad	NN	Grad
ihrer	PPOSAT	ihr
Entwicklung	NN	Entwicklung
,	$,	,
die	ART	die
Anpassung	NN	Anpassung
und	KON	und
Domestikation	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
ihre	PPOSAT	ihr
physiologischen	ADJA	physiologisch
und	KON	und
etnologischen	ADJA	<unknown>
Bedürfnisse	NN	Bedürfnis
entsprechend	ADJD	entsprechend
praktischen	ADJA	praktisch
Erfahrungen	NN	Erfahrung
und	KON	und
wissenschaftlichen	ADJA	wissenschaftlich
Erkenntnissen	NN	Erkenntnis
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
350	CARD	350
Legehennen	NN	Legehenne
in	APPR	in
einem	ART	eine
Betrieb	NN	Betrieb
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
überdies	ADV	überdies
darauf	PAV	darauf
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
jedenfalls	ADV	jedenfalls
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
1999/74/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.7.1999	CARD	@card@
zur	APPRART	zu
Festlegung	NN	Festlegung
von	APPR	von
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Legehennen	NN	Legehenne
entsprochen	VVPP	entsprechen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
weiters	NN	<unknown>
festzulegen	VVIZU	festlegen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
Wildtiere	NN	Wildtier
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Stand	NN	Stand
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
der	ART	die
Ethologie	NN	<unknown>
und	KON	und
Zoologie	NN	Zoologie
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietes	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
,	$,	,
jedenfalls	ADV	jedenfalls
nicht	PTKNEG	nicht
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
mitwirken	VVINF	mitwirken
dürfen	VMINF	dürfen
.	$.	.
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
letzter	ADJA	letzt
Satz	NN	Satz
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Lurchen	NN	Lurch
und	KON	und
Reptilien	NN	Reptil
in	APPR	in
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
,	$,	,
bleibt	VVFIN	bleiben
unbeschadet	APPR	unbeschadet
einer	ART	eine
Aufnahme	NN	Aufnahme
dieser	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
erlaubt	VVPP	erlauben
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
9	CARD	9
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Werden	VAFIN	werden
Tiere	NN	Tier
von	APPR	von
Minderjährigen	NN	Minderjährige
unter	APPR	unter
16	CARD	16
Jahren	NN	Jahr
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
so	ADV	so
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Eltern	NN	Eltern
oder	KON	oder
Erziehungsberechtigten	NN	Erziehungsberechtigte
für	APPR	für
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
den	ART	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
seiner	PPOSAT	sein
Grundlage	NN	Grundlage
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
entsprechende	ADJA	entsprechend
Haltung	NN	Haltung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
sie	PPER	sie
für	APPR	für
eine	ART	eine
Beendigung	NN	Beendigung
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
§10	ADJD	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
freilebenden	ADJA	freilebend
Tieren	NN	Tier
Von	APPR	von
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
jene	PDAT	jen
Tierarten	NN	Tierart
festzulegen	VVIZU	festlegen
,	$,	,
die	PRELS	die
üblicherweise	ADV	üblicherweise
ein	ART	eine
Leben	NN	Leben
in	APPR	in
Freiheit	NN	Freiheit
fuhren	VVFIN	fahren
,	$,	,
in	APPR	in
Österreich	NE	Österreich
üblicherweise	ADV	üblicherweise
nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
Haustiere	NN	Haustier
oder	KON	oder
als	KOKOM	als
landwirtschaftliche	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
gelten	VVINF	gelten
und	KON	und
auch	ADV	auch
nicht	PTKNEG	nicht
unter	APPR	unter
§	NN	§
11	CARD	11
fallen	VVFIN	fallen
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
ihrer	PPOSAT	ihr
besonderen	ADJA	besonder
Ansprüche	NN	Anspruch
an	APPR	an
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
nicht	PTKNEG	nicht
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
,	$,	,
und	KON	und
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
ihrer	PPOSAT	ihr
besonderen	ADJA	besonder
Ansprüche	NN	Anspruch
an	APPR	an
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
.	$.	.
§	NN	§
6	CARD	6
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
letzter	ADJA	letzt
Satz	NN	Satz
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
b	NN	B
ist	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
sowie	KON	sowie
den	ART	die
auf	APPR	auf
seiner	PPOSAT	sein
Grundlage	NN	Grundlage
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
entsprechende	ADJA	entsprechend
Haltung	NN	Haltung
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
wenn	KOUS	wenn
insbesondere	ADV	insbesondere
Unterkunft	NN	Unterkunft
,	$,	,
Nahrung	NN	Nahrung
und	KON	und
Klima	NN	Klima
den	ART	die
Erkenntnissen	NN	Erkenntnis
der	ART	die
Wissenschaft	NN	Wissenschaft
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
der	ART	die
Verhaltensforschung	NN	Verhaltensforschung
,	$,	,
entsprechen	VVFIN	entsprechen
;	$.	;
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
durch	APPR	durch
Personen	NN	Person
erfolgen	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
ihrer	PPOSAT	ihr
Ausbildung	NN	Ausbildung
oder	KON	oder
praktischen	ADJA	praktisch
Erfahrung	NN	Erfahrung
hiezu	ADV	<unknown>
geeignet	ADJD	geeignet
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
für	APPR	für
die	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Betreuung	NN	Betreuung
vorgesorgt	VVPP	vorsorgen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
in	APPR	in
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
angeführten	ADJA	angeführt
Tierarten	NN	Tierart
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
einzelner	ADJA	einzeln
Tiere	NN	Tier
eine	ART	eine
Ausnahmebewilligung	NN	Ausnahmebewilligung
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Halten	NN	Halt|Halten
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
oder	KON	oder
der	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
der	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Tiere	NN	Tier
unabdingbar	ADJD	unabdingbar
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
im	APPRART	in
übrigen	ADJA	übrig
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
vorliegen	VVINF	vorliegen
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Interessen	NN	Interesse
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
(	$(	(
§	NN	§
1	CARD	1
)	$(	)
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
oder	KON	oder
3	CARD	3
befristen	VVINF	befristen
oder	KON	oder
unter	APPR	unter
den	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Bedingungen	NN	Bedingung
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	NN	Lit.
b	VVFIN	<unknown>
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Hal-tung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
,	$,	,
Tierparks	NN	Tierpark
(	$(	(
§	NN	§
13	CARD	13
)	$(	)
,	$,	,
in	APPR	in
einem	ART	eine
Zirkus	NN	Zirkus
oder	KON	oder
in	APPR	in
einer	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
,	$,	,
wie	KOUS	wie
in	APPR	in
einer	ART	eine
Wandertierschau	NN	<unknown>
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
soferne	VVFIN	<unknown>
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
nicht	PTKNEG	nicht
gemäß	APPR	gemäß
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
nach	APPR	nach
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
drittletzter	ADJA	drittletzter
Satz	NN	Satz
verboten	VVPP	verbieten
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
sofern	KOUS	sofern
für	APPR	für
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
dieser	PDAT	dies
Einrichtungen	NN	Einrichtung
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
-	$(	-
fällt	VVFIN	fallen|fällen
eine	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
das	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
-	$(	-
vorliegt	VVFIN	vorliegen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
b	NN	B
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
für	APPR	für
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Gehegen	NN	Gehege
nach	APPR	nach
§	NN	§
8	CARD	8
des	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
sowie	KON	sowie
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
54	CARD	54
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
des	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
-	$(	-
in	APPR	in
der	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
geltenden	ADJA	geltend
Fassung	NN	Fassung
-	$(	-
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
für	APPR	für
Wild	NN	Wild
,	$,	,
das	PRELS	die
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
eines	ART	eine
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Betriebes	NN	Betrieb
ausschließlich	ADV	ausschließlich
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Fleisch	NN	Fleisch
gehalten	VVPP	halten
wird	VAFIN	werden
(	$(	(
§	NN	§
4	CARD	4
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
des	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
,	$,	,
in	APPR	in
seiner	PPOSAT	sein
jeweils	ADV	jeweils
geltenden	ADJA	geltend
Fassung	NN	Fassung
)	$(	)
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
einer	PIS	eine
in	APPR	in
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
angeführten	ADJA	angeführt
Tierart	NN	Tierart
angehören	VVFIN	angehören
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
insoferne	NN	<unknown>
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
als	KOUS	als
sie	PPER	sie
in	APPR	in
bewilligten	ADJA	bewilligt
Einrichtungen	NN	Einrichtung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
oder	KON	oder
erlaubterweise	ADJD	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
oder	KON	oder
3	CARD	3
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
sollen	VMFIN	sollen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
4	CARD	4
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
Pelztiere	NN	Pelztier
zur	APPRART	zu
Pelztierzucht	NN	Pelztierzucht
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
nach	APPR	nach
anderen	PIS	andere
Gesetzen	NN	Gesetz
wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
7	CARD	7
nicht	PTKNEG	nicht
berührt	VVPP	berühren
.	$.	.
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
bis	KON	bis
6	CARD	6
lauten	VVFIN	lauten
:	$.	:
Das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
gilt	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
gefährlicher	ADJA	gefährlich
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
bewilligten	ADJA	bewilligt
Tierheimen	NN	Tierheim
und	KON	und
Tierparks	NN	Tierpark
(	$(	(
§	NN	§
13	CARD	13
)	$(	)
,	$,	,
in	APPR	in
einem	ART	eine
Zirkus	NN	Zirkus
oder	KON	oder
in	APPR	in
einer	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
,	$,	,
wie	KOUS	wie
in	APPR	in
einer	ART	eine
Wandertierschau	NN	<unknown>
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
nicht	PTKNEG	nicht
gemäß	APPR	gemäß
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
nach	APPR	nach
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
drittletzter	ADJA	drittletzter
Satz	NN	Satz
verboten	VVPP	verbieten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
und	KON	und
sofern	KOUS	sofern
für	APPR	für
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
dieser	PDAT	dies
Einrichtungen	NN	Einrichtung
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
-	$(	-
fällt	VVFIN	fallen|fällen
eine	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
das	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Veranstaltungsgesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
-	$(	-
vorliegt	VVFIN	vorliegen
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
in	APPR	in
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
angeführten	ADJA	angeführt
Tierarten	NN	Tierart
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
einzelner	ADJA	einzeln
Tiere	NN	Tier
eine	ART	eine
Ausnahmebewilligung	NN	Ausnahmebewilligung
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
des	ART	die
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
vorliegen	VVINF	vorliegen
und	KON	und
eine	ART	eine
Haltung	NN	Haltung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
gesichert	VVPP	sichern
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
gilt	VVFIN	gelten
in	APPR	in
gleicher	ADJA	gleich
Weise	NN	Weise
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
angeführt	VVPP	anführen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
insofern	ADV	insofern
in	APPR	in
Verkehr	NN	Verkehr
gebracht	VVPP	bringen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
als	KOUS	als
sie	PPER	sie
in	APPR	in
bewilligten	ADJA	bewilligt
Einrichtungen	NN	Einrichtung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
oder	KON	oder
erlaubterweise	ADJD	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
sollen	VMFIN	sollen
.	$.	.
Das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
gefährlichen	ADJA	gefährlich
Tieren	NN	Tier
nach	APPR	nach
anderen	PIS	andere
Gesetzen	NN	Gesetz
wird	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
3	CARD	3
nicht	PTKNEG	nicht
berührt	VVPP	berühren
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Worte	NN	Wort
"	$(	"
von	APPR	von
Nutztieren	NN	Nutztier
"	$(	"
durch	APPR	durch
die	ART	die
Worte	NN	Wort
"	$(	"
von	APPR	von
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztieren	NN	Nutztier
"	$(	"
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Satz	NN	Satz
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Bei	APPR	bei
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztieren	NN	Nutztier
-	$(	-
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Fische	NN	Fisch
,	$,	,
Reptilien	NN	Reptil
und	KON	und
Amphibien	NN	Amphibium
-	$(	-
ist	VAFIN	sein
weiters	NN	<unknown>
darauf	PAV	darauf
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58	CARD	@card@
EG	NE	EG
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
entsprochen	VVPP	entsprechen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
die	ART	die
Tierart	NN	Tierart
und	KON	und
der	ART	die
Grad	NN	Grad
ihrer	PPOSAT	ihr
Entwicklung	NN	Entwicklung
,	$,	,
die	ART	die
Anpassung	NN	Anpassung
und	KON	und
Domestikation	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
ihre	PPOSAT	ihr
physiologischen	ADJA	physiologisch
und	KON	und
ethologischen	ADJA	<unknown>
Bedürfnisse	NN	Bedürfnis
entsprechend	ADJD	entsprechend
praktischen	ADJA	praktisch
Erfahrungen	NN	Erfahrung
und	KON	und
wissenschaftlichen	ADJA	wissenschaftlich
Erkenntnissen	NN	Erkenntnis
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Legehennen	NN	Legehenne
gilt	VVFIN	gelten
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
viertletzter	ADJA	viertletzt
Satz	NN	Satz
in	APPR	in
gleicher	ADJA	gleich
Weise	NN	Weise
.	$.	.
Die	ART	die
Überschrift	NN	Überschrift
des	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Besondere	ADJA	besonder
Kontrollen	NN	Kontrolle
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
Richtlinien	NN	Richtlinie
Im	APPRART	in
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
sowie	KON	sowie
des	ART	die
Art.	NN	Art.
6	CARD	6
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
88/166/EWG	NE	<unknown>
über	APPR	über
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Legehennen	NN	Legehenne
in	APPR	in
Käfigbatteriehaltung	NN	<unknown>
(	$(	(
Amtsblatt	NN	Amtsblatt
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
74	CARD	74
vom	APPRART	von
19.	ADJA	19.
März	NN	März
1988	CARD	1988
)	$(	)
"	$(	"
durch	APPR	durch
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
sowie	KON	sowie
des	ART	die
Art	NN	Art
8	CARD	8
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
1999/74/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.	ADJA	19.
Juli	NN	Juli
1999	CARD	1999
zur	APPRART	zu
Festlegung	NN	Festlegung
von	APPR	von
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Lege-hennen	NN	<unknown>
(	$(	(
Amtsblatt	NN	Amtsblatt
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
203/53	CARD	@card@
vom	APPRART	von
3.	ADJA	3.
August	NN	August
1999	CARD	1999
)	$(	)
"	$(	"
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
gelten	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
6	CARD	6
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
und	KON	und
der	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
7	CARD	7
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
1999/74	CARD	@card@
EG	NE	EG
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.7.1999	CARD	@card@
zur	APPRART	zu
Festlegung	NN	Festlegung
von	APPR	von
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Legehennen	NN	Legehenne
durchzuführenden	ADJA	durchzuführend
Kontrollen	NN	Kontrolle
und	KON	und
der	ART	die
Übermittlung	NN	Übermittlung
von	APPR	von
notwendigen	ADJA	notwendig
Daten	NN	Datum
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
§§	NN	<unknown>
12b	NE	<unknown>
und	KON	und
12c	NE	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
Aufzeichnungspflichten	NN	Aufzeichnungspflicht
bei	APPR	bei
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztieren	NN	Nutztier
Der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
muß	VMFIN	müssen
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
alle	PIAT	all
medizinischen	ADJA	medizinisch
Behandlungen	NN	Behandlung
und	KON	und
die	ART	die
Zahl	NN	Zahl
der	ART	die
bei	APPR	bei
jeder	PIAT	jed
Kontrolle	NN	Kontrolle
vorgefundenen	ADJA	vorgefunden
toten	ADJA	tot
Tiere	NN	Tier
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Dies	PDS	dies
gilt	VVFIN	gelten
in	APPR	in
gleicher	ADJA	gleich
Weise	NN	Weise
für	APPR	für
den	ART	die
Halter	NN	Halter
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
vom	APPRART	von
Eigentümer	NN	Eigentümer
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
sind	VAFIN	sein
mindestens	ADV	mindestens
drei	CARD	drei
Jahre	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
und	KON	und
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
anläßlich	APPR	anläßlich
einer	ART	eine
Kontrolle	NN	Kontrolle
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Anforderung	NN	Anforderung
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Pflege	NN	Pflege
bei	APPR	bei
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztieren	NN	Nutztier
Für	APPR	für
die	ART	die
Pflege	NN	Pflege
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
muß	VMFIN	müssen
Personal	NN	Personal
in	APPR	in
ausreichender	ADJA	ausreichend
Zahl	NN	Zahl
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
,	$,	,
das	PRELS	die
über	APPR	über
die	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
Eignung	NN	Eignung
,	$,	,
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
beruflichen	ADJA	beruflich
Erfahrungen	NN	Erfahrung
verfügt	VVPP	verfügen
.	$.	.
§13	ADJD	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Tierparks	NN	Tierpark
,	$,	,
Tierheime	NN	Tierheim
Der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
von	APPR	von
Tierparks	NN	Tierpark
(	$(	(
Zoos	NN	Zoo
,	$,	,
Tiergärten	NN	Tiergarten
,	$,	,
Schaugehege	NN	<unknown>
-	$(	-
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Gehege	NN	Gehege
nach	APPR	nach
§	NN	§
8	CARD	8
des	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
-	$(	-
,	$,	,
Wildparks	NN	Wildpark
u.	KON	und
ä.	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
das	PDS	die
sind	VAFIN	sein
dauerhafte	ADJA	dauerhaft
Errichtungen	NN	<unknown>
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
lebende	ADJA	lebend
Wildtierarten	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Zurschaustellung	NN	Zurschaustellung
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
und	KON	und
von	APPR	von
Tierheimen	NN	Tierheim
,	$,	,
das	PDS	die
sind	VAFIN	sein
Einrichtungen	NN	Einrichtung
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
ständig	ADJD	ständig
eine	ART	eine
größere	ADJA	groß
Zahl	NN	Zahl
fremder	ADJA	fremd
oder	KON	oder
herrenloser	ADJA	herrenloser
Tiere	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
Nutzungszweck	NN	Nutzungszweck
in	APPR	in
Verwahrung	NN	Verwahrung
genommen	VVPP	nehmen
bzw.	KOKOM	bzw.
gehalten	VVPP	halten
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
nachstehende	ADJA	nachstehend
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
erfüllt	VVPP	erfüllen
sind	VAFIN	sein
:	$.	:
es	PPER	es
steht	VVFIN	stehen
eine	ART	eine
geeignete	ADJA	geeignet
Anlage	NN	Anlage
mit	APPR	mit
entsprechender	ADJA	entsprechend
Ausstattung	NN	Ausstattung
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
und	KON	und
der	ART	die
auf	APPR	auf
seiner	PPOSAT	sein
Grundlage	NN	Grundlage
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
entsprechende	ADJA	entsprechend
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
Gewähr	NN	Gewähr
bietet	VVFIN	bieten
;	$.	;
die	ART	die
als	KOKOM	als
Leiter	NN	Leiter
vorgesehene	ADJA	vorgesehen
Person	NN	Person
muß	VMFIN	müssen
zuverlässig	ADJD	zuverlässig
sein	VAINF	sein
und	KON	und
ausreichende	ADJA	ausreichend
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
Erfahrungen	NN	Erfahrung
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
aufweisen	VVINF	aufweisen
;	$.	;
es	PPER	es
muß	VMFIN	müssen
ausreichend	ADJD	ausreichend
qualifiziertes	ADJA	qualifiziert
Personal	NN	Personal
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehen	VVINF	stehen
.	$.	.
Der	ART	die
Antrag	NN	Antrag
auf	APPR	auf
Bewilligung	NN	Bewilligung
hat	VAFIN	haben
folgende	ADJA	folgend
Angaben	NN	Angabe
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
:	$.	:
eine	ART	eine
abschließende	ADJA	abschließend
Aufzählung	NN	Aufzählung
jener	PDAT	jen
Tiergruppen	NN	Tiergruppe
bzw.	KOKOM	bzw.
Tierordnungen	NN	<unknown>
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Verwahrung	NN	Verwahrung
bzw.	KOKOM	bzw.
Haltung	NN	Haltung
beabsichtigt	VVPP	beabsichtigen
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
eine	ART	eine
ungefähre	ADJA	ungefähr
Angabe	NN	Angabe
über	APPR	über
die	ART	die
Höchstanzahl	NN	<unknown>
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
;	$.	;
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
Leiters	NN	Leiter
;	$.	;
Angaben	NN	Angabe
über	APPR	über
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
und	KON	und
die	ART	die
Qualifikation	NN	Qualifikation
des	ART	die
Betreuungspersonals	NN	Betreuungspersonal
;	$.	;
Angaben	NN	Angabe
,	$,	,
über	APPR	über
die	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Verwahrung	NN	Verwahrung
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Gebäude	NN	Gebäude
und	KON	und
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
sowie	KON	sowie
deren	PDAT	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
darf	VMFIN	dürfen
unter	APPR	unter
den	ART	die
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
der	ART	die
Sicherheit	NN	Sicherheit
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
und	KON	und
Menschen	NN	Mensch
und	KON	und
der	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Auflagen	NN	Auflage
und	KON	und
Bedingungen	NN	Bedingung
sowie	KON	sowie
befristet	VVFIN	befristen
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Ein	ART	eine
Wechsel	NN	Wechsel
in	APPR	in
der	ART	die
Person	NN	Person
des	ART	die
Leiters	NN	Leiter
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	NN	Lit.
b	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
vom	APPRART	von
Betreiber	NN	Betreiber
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
zu	PTKZU	zu
melden	VVINF	melden
.	$.	.
Tierparks	NN	Tierpark
haben	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
an	APPR	an
Forschungsaktivitäten	NN	Forschungsaktivität
zu	PTKZU	zu
beteiligen	VVINF	beteiligen
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Erhaltung	NN	Erhaltung
der	ART	die
Arten	NN	Art
beitragen	VVFIN	beitragen
;	$.	;
sie	PPER	sie
haben	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
weiters	NN	<unknown>
an	APPR	an
der	ART	die
Ausbildung	NN	Ausbildung
in	APPR	in
erhaltungsspezifischen	ADJA	<unknown>
Kenntnissen	NN	Kenntnis
und	KON	und
Fertigkeiten	NN	Fertigkeit
und/oder	KON	und/oder
am	APPRART	an
Austausch	NN	Austausch
von	APPR	von
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
die	ART	die
Artenerhaltung	NN	<unknown>
und/oder	KON	und/oder
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
an	APPR	an
der	ART	die
Aufzucht	NN	Aufzucht
in	APPR	in
menschlicher	ADJA	menschlich
Pflege	NN	Pflege
,	$,	,
der	ART	die
Bestandsemeuerung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
der	ART	die
Wiedereinbürgerung	NN	Wiedereinbürgerung
von	APPR	von
Arten	NN	Art
in	APPR	in
ihrem	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensraum	NN	Lebensraum
zu	PTKZU	zu
beteiligen	VVINF	beteiligen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
haben	VAFIN	haben
weiters	NN	<unknown>
die	ART	die
Aufklärung	NN	Aufklärung
und	KON	und
das	ART	die
Bewußtsein	NN	Bewußtsein
der	ART	die
Öffentlichkeit	NN	Öffentlichkeit
in	APPR	in
Bezug	NN	Bezug
auf	APPR	auf
den	ART	die
Erhalt	NN	Erhalt
der	ART	die
biologischen	ADJA	biologisch
Vielfalt	NN	Vielfalt
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
durch	APPR	durch
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Schau	NN	Schau
gestellten	ADJA	gestellt
Arten	NN	Art
und	KON	und
ihre	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensräume	NN	Lebensraum
zu	PTKZU	zu
fördern	VVINF	fördern
.	$.	.
§	NN	§
13c	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
Tierparks	NN	Tierpark
von	APPR	von
all	PIAT	all
diesen	PDAT	dies
Verpflichtungen	NN	Verpflichtung
auszunehmen	VVIZU	ausnehmen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
keine	PIAT	kein
signifikante	ADJA	signifikant
Anzahl	NN	Anzahl
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
oder	KON	oder
Arten	NN	Art
zur	APPRART	zu
Schau	NN	Schau
stellen	VVFIN	stellen
,	$,	,
wie	KOUS	wie
etwa	ADV	etwa
der	ART	die
Schönbrunner	NE	Schönbrunner
Tiergarten	NN	Tiergarten
Wien	NE	Wien
,	$,	,
und	KON	und
der	ART	die
Schutz	NN	Schutz
wildlebender	ADJA	wildlebend
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
die	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
der	ART	die
biologischen	ADJA	biologisch
Vielfalt	NN	Vielfalt
nicht	PTKNEG	nicht
gefährdert	VVPP	<unknown>
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
13	CARD	13
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
§§	ADJA	<unknown>
13a	NN	<unknown>
bis	KON	bis
13d	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
Räumliche	ADJA	räumlich
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
ein	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
Ein	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
muß	VMFIN	müssen
jedenfalls	ADV	jedenfalls
folgende	ADJA	folgend
Einrichtungen	NN	Einrichtung
aufweisen	VVINF	aufweisen
:	$.	:
eine	ART	eine
Quarantänestation	NN	Quarantänestation
;	$.	;
eine	ART	eine
in	APPR	in
geeigneter	ADJA	geeignet
Weise	NN	Weise
ausgestattete	ADJA	ausgestattet
Krankenstation	NN	Krankenstation
;	$.	;
Unterkünfte	NN	Unterkunft
in	APPR	in
ausreichender	ADJA	ausreichend
Anzahl	NN	Anzahl
;	$.	;
Auslaufflächen	NN	<unknown>
in	APPR	in
ausreichender	ADJA	ausreichend
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Anzahl	NN	Anzahl
.	$.	.
Die	ART	die
Einrichtungen	NN	Einrichtung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	ADJA	<unknown>
a	FM	a
und	KON	und
c	VVIMP	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
jeweils	ADV	jeweils
getrennt	ADJD	getrennt
für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
Katzen	NN	Katze
und	KON	und
andere	PIS	andere
Tiere	NN	Tier
eingerichtet	VVPP	einrichten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Auslaufflächen	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lit.	NN	Lit.
d	VVFIN	<unknown>
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
getrennte	ADJA	getrennt
Nutzung	NN	Nutzung
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
.	$.	.
Für	APPR	für
natürliche	ADJA	natürlich
Feinde	NN	Feind
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
eine	ART	eine
räumliche	ADJA	räumlich
Abtrennung	NN	Abtrennung
und	KON	und
ein	ART	eine
Sichtschutz	NN	Sichtschutz
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
Die	ART	die
Einrichtungen	NN	Einrichtung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
sind	VAFIN	sein
jeweils	ADV	jeweils
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
.	$.	.
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
Sämtliche	PIAT	sämtlich
Unterkünfte	NN	Unterkunft
sind	VAFIN	sein
verschlossen	ADJD	verschlossen
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
vom	APPRART	von
Personal	NN	Personal
oder	KON	oder
in	APPR	in
Begleitung	NN	Begleitung
von	APPR	von
Personal	NN	Personal
betreten	VVPP	betreten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
ohne	APPR	ohne
Kontrolle	NN	Kontrolle
durch	APPR	durch
das	ART	die
Personal	NN	Personal
kein	PIAT	kein
Tier	NN	Tier
gefüttert	VVPP	füttern
,	$,	,
getränkt	VVPP	<unknown>
oder	KON	oder
sonst	ADV	sonst
versorgt	VVPP	versorgen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Für	APPR	für
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
einer	ART	eine
besonderen	ADJA	besonder
Pflege	NN	Pflege
bedürfen	VVFIN	bedürfen
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
Qualität	NN	Qualität
und	KON	und
Menge	NN	Menge
des	ART	die
Futters	NN	Futter
und	KON	und
des	ART	die
Trinkwassers	NN	Trinkwasser
und	KON	und
die	ART	die
sich	PRF	sich
als	KOKOM	als
notwendig	ADJD	notwendig
erweisenden	ADJA	<unknown>
Einschränkungen	NN	Einschränkung
vom	APPRART	von
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
in	APPR	in
Absprache	NN	Absprache
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
Ein	ART	eine
enger	ADJA	eng
Kontakt	NN	Kontakt
zu	APPR	zu
Menschen	NN	Mensch
,	$,	,
der	PRELS	die
sich	PRF	sich
nicht	PTKNEG	nicht
nur	ADV	nur
auf	APPR	auf
die	ART	die
Zeiten	NN	Zeit
der	ART	die
Fütterung	NN	Fütterung
und	KON	und
Reinigung	NN	Reinigung
beschränkt	VVPP	beschränken
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Jungtiere	NN	Jungtier
und	KON	und
verhaltensgestörte	ADJA	verhaltensgestört
Tiere	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
besonders	ADV	besonders
betreut	VVPP	betreuen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Dafür	PAV	dafür
geeignete	ADJA	geeignet
Hunde	NN	Hund
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
räumlichen	ADJA	räumlich
oder	KON	oder
organisatorischen	ADJA	organisatorisch
Möglichkeiten	NN	Möglichkeit
zur	APPRART	zu
kontrollierten	ADJA	kontrolliert
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
vorliegen	VVFIN	vorliegen
.	$.	.
Neu	ADJD	neu
aufgenommene	ADJA	aufgenommen
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Einlieferung	NN	Einlieferung
in	APPR	in
eine	ART	eine
Quarantänestation	NN	Quarantänestation
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
.	$.	.
Ein	ART	eine
Kontakt	NN	Kontakt
mit	APPR	mit
anderen	PIS	andere
Tieren	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
erst	ADV	erst
dann	ADV	dann
zu	PTKZU	zu
ermöglichen	VVINF	ermöglichen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
tierärztlich	ADJD	tierärztlich
untersucht	VVPP	untersuchen
und	KON	und
versorgt	VVPP	versorgen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Erstuntersuchung	NN	Erstuntersuchung
hat	VAFIN	haben
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
24	CARD	24
Stunden	NN	Stunde|Stunden
nach	APPR	nach
Einlieferung	NN	Einlieferung
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
krankheitsverdächtige	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
sofort	ADV	sofort
entsprechend	ADJD	entsprechend
abzusondern	VVIZU	absondern
und	KON	und
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
vorzuführen	VVIZU	vorführen
.	$.	.
Vorhandene	ADJA	vorhanden
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
die	ART	die
bisherige	ADJA	bisherig
Krankengeschichte	NN	Krankengeschichte
sind	VAFIN	sein
dabei	PAV	dabei
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
von	APPR	von
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
in	APPR	in
einem	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Zeitabstand	NN	Zeitabstand
eine	ART	eine
umfassende	ADJA	umfassend
Untersuchung	NN	Untersuchung
vorgenommen	VVPP	vornehmen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
und	KON	und
Meldepflichten	NN	Meldepflicht
bei	APPR	bei
Tierheimen	NN	Tierheim
Der	ART	die
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
hat	VAFIN	haben
mit	APPR	mit
fortlaufender	ADJA	fortlaufend
Zahl	NN	Zahl
folgende	ADJA	folgend
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
die	ART	die
verwahrten	ADJA	verwahrt
bzw.	KOKOM	bzw.
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
:	$.	:
Tierart	NN	Tierart
und	KON	und
Rasse	NN	Rasse
;	$.	;
Geschlecht	NN	Geschlecht
und	KON	und
besondere	ADJA	besonder
Merkmale	NN	Merkmal
;	$.	;
Einlieferungsdatum	NN	<unknown>
,	$,	,
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
Überbringens	NN	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Abgabe	NN	Abgabe
;	$.	;
Tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
sowie	KON	sowie
Einschränkungen	NN	Einschränkung
nach	APPR	nach
§	NN	§
13b	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
das	ART	die
Ergebnis	NN	Ergebnis
der	ART	die
Erstuntersuchung	NN	Erstuntersuchung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13b	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
;	$.	;
Tag	NN	Tag
,	$,	,
Art	NN	Art
und	KON	und
Grund	NN	Grund
des	ART	die
Abganges	NN	<unknown>
(	$(	(
Abgabe	NN	Abgabe
,	$,	,
Tod	NN	Tod
,	$,	,
Todesursache	NN	Todesursache
)	$(	)
sowie	KON	sowie
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
Übernehmers	NN	<unknown>
;	$.	;
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Verwahrung	NN	Verwahrung
über	APPR	über
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
sechs	CARD	sechs
Monate	NN	Monat
.	$.	.
Die	ART	die
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
sind	VAFIN	sein
über	APPR	über
einen	ART	eine
Zeitraum	NN	Zeitraum
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
drei	CARD	drei
Jahren	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
und	KON	und
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
zur	APPRART	zu
Einsicht	NN	Einsicht
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Der	ART	die
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
hat	VAFIN	haben
alle	PIAT	all
Änderungen	NN	Änderung
der	ART	die
Personal-	TRUNC	Personal-
und	KON	und
Sachausstattung	NN	Sachausstattung
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Bescheiderlassung	NN	<unknown>
zugrundegelegen	VVPP	<unknown>
ist	VAFIN	sein
(	$(	(
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
zu	PTKZU	zu
melden	VVINF	melden
.	$.	.
Aufsicht	NN	Aufsicht
und	KON	und
Kontrolle	NN	Kontrolle
bei	APPR	bei
Tierheimen	NN	Tierheim
und	KON	und
Tierparks	NN	Tierpark
Tierheime	NN	Tierheim
und	KON	und
Tierparks	NN	Tierpark
unterliegen	VVFIN	unterliegen
der	ART	die
Aufsicht	NN	Aufsicht
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
.	$.	.
Den	ART	die
Organen	NN	Organ
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
sind	VAFIN	sein
-	$(	-
soweit	ADV	soweit
dies	PDS	dies
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
und	KON	und
der	ART	die
erlassenen	ADJA	erlassen
Bescheide	NN	Bescheid
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
-	$(	-
Zutritt	NN	Zutritt
zu	APPR	zu
allen	PIAT	all
Einrichtungen	NN	Einrichtung
zu	PTKZU	zu
gestatten	VVINF	gestatten
und	KON	und
alle	PIS	alle
zur	APPRART	zu
Kontrolle	NN	Kontrolle
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
von	APPR	von
gemeldeten	ADJA	gemeldet
Änderungen	NN	Änderung
oder	KON	oder
festgestellten	ADJA	festgestellt
Mißständen	NN	Mißstand
können	VMFIN	können
nachträglich	ADJD	nachträglich
von	APPR	von
Amts	NN	Amt
wegen	APPO	wegen
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Leiters	NN	Leiter
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Auflagen	NN	Auflage
vorgeschrieben	VVPP	vorschreiben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Eine	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Bewilligungsbescheides	NN	Bewilligungsbescheid
ist	VAFIN	sein
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dadurch	PAV	dadurch
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
durch	APPR	durch
Reduzierung	NN	Reduzierung
des	ART	die
Tierbestandes	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Beschränkung	NN	Beschränkung
auf	APPR	auf
einzelne	ADJA	einzeln
Tierarten	NN	Tierart
)	$(	)
den	ART	die
praktischen	ADJA	praktisch
Erfordernissen	NN	Erfordernis
Rechnung	NN	Rechnung
getragen	VVPP	tragen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
oder	KON	oder
Mißstände	NN	Mißstand
in	APPR	in
Hinkunft	NN	<unknown>
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAINF	werden
können	VMINF	können
.	$.	.
Bei	APPR	bei
schwerwiegenden	ADJA	schwerwiegend
Mißständen	NN	Mißstand
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
zu	PTKZU	zu
entziehen	VVINF	entziehen
.	$.	.
Als	KOKOM	als
schwerwiegende	ADJA	schwerwiegend
Mißstände	NN	Mißstand
gelten	VVFIN	gelten
solche	PIS	solche
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Vorliegen	NN	Vorliegen
den	ART	die
Weiterbetrieb	NN	Weiterbetrieb
eines	ART	eine
Tierheimes	NN	Tierheim
oder	KON	oder
eines	ART	eine
Tierparks	NN	Tierpark
auch	ADV	auch
im	APPRART	in
eingeschränkten	ADJA	eingeschränkt
Umfang	NN	Umfang
ausschließen	VVFIN	ausschließen
,	$,	,
wie	KOUS	wie
die	ART	die
Verhängung	NN	Verhängung
des	ART	die
Verbotes	NN	Verbot
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
14	CARD	14
gegenüber	APPR	gegenüber
dem	ART	die
Leiter	NN	Leiter
oder	KON	oder
die	ART	die
mangelnde	ADJA	mangelnd
Eignung	NN	Eignung
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
auch	ADV	auch
nur	ADV	nur
einer	PIS	eine
der	ART	die
bewilligten	ADJA	bewilligt
Tierarten	NN	Tierart
.	$.	.
Bei	APPR	bei
einem	ART	eine
Entzug	NN	Entzug
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Wirksamkeitsbeginnes	NN	<unknown>
des	ART	die
Entzuges	NN	Entzug
verwahrten	VVFIN	verwahren
bzw.	KOKOM	bzw.
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
tierfreundlichen	ADJA	tierfreundlich
Personen	NN	Person
oder	KON	oder
Vereinigungen	NN	Vereinigung
zu	PTKZU	zu
übergeben	VVINF	übergeben
.	$.	.
Bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
tatsächlichen	ADJA	tatsächlich
Übergabe	NN	Übergabe
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
vom	APPRART	von
Betreiber	NN	Betreiber
weiterzubetreuen	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
nicht	PTKNEG	nicht
die	ART	die
Gründe	NN	Grund
für	APPR	für
eine	ART	eine
Entziehung	NN	Entziehung
(	$(	(
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
vorliegen	VVFIN	vorliegen
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Bestimmung	NN	Bestimmung
angefügt	VVPP	anfügen
"	$(	"
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
rechtskräftige	ADJA	rechtskräftig
Bescheide	NN	Bescheid
im	APPRART	in
Wege	NN	Weg
der	ART	die
Verbindungsstelie	NN	<unknown>
der	ART	die
Bundesländer	NN	Bundesland
den	ART	die
Landesregierungen	NN	Landesregierung
der	ART	die
anderen	PIAT	ander
Länder	NN	Land
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
Im	APPRART	in
Einleitungssatz	NN	Einleitungssatz
des	ART	die
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
"	$(	"
durch	APPR	durch
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
5	CARD	5
"	$(	"
ersetzt	VVPP	ersetzen
und	KON	und
werden	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
den	ART	die
Worten	NN	Wort
"	$(	"
als	KOKOM	als
Aufträge	NN	Auftrag
"	$(	"
die	ART	die
Worte	NN	Wort
"	$(	"
-	$(	-
sofern	KOUS	sofern
nicht	PTKNEG	nicht
eine	ART	eine
Abnahme	NN	Abnahme
nach	APPR	nach
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
hat	VAFIN	haben
-	$(	-
"	$(	"
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
6lit	NE	<unknown>
.	$.	.
d	ADJD	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
die	ART	die
Anordnung	NN	Anordnung
,	$,	,
daß	KOUS	daß
bestimmte	ADJA	bestimmt
Personen	NN	Person
den	ART	die
Hund	NN	Hund
nicht	PTKNEG	nicht
führen	VVINF	führen
dürfen	VMINF	dürfen
oder	KON	oder
die	ART	die
Anordnung	NN	Anordnung
,	$,	,
daß	KOUS	daß
nur	ADV	nur
Personen	NN	Person
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Sachkundenachweis	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
15a	NE	<unknown>
)	$(	)
einen	ART	eine
von	APPR	von
§	NN	§
15a	NE	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
erfaßten	ADJA	erfaßt
Hund	NN	Hund
führen	VVINF	führen
dürfen	VMINF	dürfen
oder	KON	oder
daß	KOUS	daß
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
ein	ART	eine
Hund	NN	Hund
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
geführt	VVPP	führen
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
15	CARD	15
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
§§	NN	<unknown>
15a	NE	<unknown>
und	KON	und
15b	NE	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
Sachkundenachweis	ADJA	<unknown>
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Schulterhöhe	NN	Schulterhöhe
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
40	CARD	40
cm	NN	cm
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Gewicht	NN	Gewicht
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
20	CARD	20
kg	NN	kg
erreichen	VVINF	erreichen
können	VMINF	können
oder	KON	oder
erreicht	VVPP	erreichen
haben	VAFIN	haben
und	KON	und
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Schutzarbeit	NN	<unknown>
ausgebildet	VVPP	ausbilden
wurden	VAFIN	werden
(	$(	(
§17	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
von	APPR	von
sachkundigen	ADJA	sachkundig
Personen	NN	Person
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Schutzhunde	NN	Schutzhund
dürfen	VMFIN	dürfen
überdies	ADV	überdies
nur	ADV	nur
von	APPR	von
sachkundigen	ADJA	sachkundig
Personen	NN	Person
geführt	VVPP	führen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Sachkunde	NN	Sachkunde
vermittelt	VVFIN	vermitteln
insbesondere	ADV	insbesondere
Kenntnisse	NN	Kenntnis
über	APPR	über
Haltung	NN	Haltung
,	$,	,
Erziehung	NN	Erziehung
und	KON	und
Führung	NN	Führung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Schulterhöhe	NN	Schulterhöhe
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
40	CARD	40
cm	NN	cm
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Gewicht	NN	Gewicht
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
40	CARD	40
kg	NN	kg
erreichen	VVINF	erreichen
können	VMINF	können
oder	KON	oder
erreicht	VVPP	erreichen
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
jedenfalls	ADV	jedenfalls
die	ART	die
erfolgreich	ADJD	erfolgreich
abgelegte	ADJA	abgelegt
Begleithundeprüfung	NN	Begleithundeprüfung
I	FM	I
oder	KON	oder
die	ART	die
Gehorsamsprüfung	NN	<unknown>
1	CARD	1
entsprechend	APPR	entsprechend
den	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
des	ART	die
Österreichischen	NN	Österreichische
Kynologenverbandes	NN	<unknown>
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Hunde	NN	Hund
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Schutzarbeit	NN	<unknown>
ausgebildet	VVPP	ausbilden
wurden	VAFIN	werden
gilt	VVFIN	gelten
die	ART	die
entsprechend	APPR	entsprechend
den	ART	die
Richtlinien	NN	Richtlinie
des	ART	die
Österreichischen	NN	Österreichische
Kynologenverbandes	NN	<unknown>
abgelegte	ADJA	abgelegt
Schutzhundeprüfung	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
andere	PIAT	ander
gleichwertige	ADJA	gleichwertig
Nachweise	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
zuzulassen	VVIZU	zulassen
.	$.	.
Ein	ART	eine
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
erster	ADJA	erst
Satz	NN	Satz
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
vor	APPR	vor
der	ART	die
Vollendung	NN	Vollendung
des	ART	die
ersten	ADJA	erst
Lebensjahres	NN	Lebensjahr
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
zu	PTKZU	zu
erbringen	VVINF	erbringen
.	$.	.
Die	ART	die
Erbringung	NN	Erbringung
des	ART	die
Sachkundenachweises	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Ausbildung	NN	Ausbildung
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
zur	APPRART	zu
Schutzarbeit	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
17	CARD	17
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
der	ART	die
Halter	NN	Halter
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
seinen	PPOSAT	sein
Hauptwohnsitz	NN	Hauptwohnsitz
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
3	CARD	3
gelten	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
Wach-	TRUNC	Wach-
und	KON	und
Diensthunde	NN	Diensthund
der	ART	die
Bundespolizei	NN	Bundespolizei
,	$,	,
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Zollwache	NN	Zollwache
und	KON	und
des	ART	die
Bundesheeres	NN	Bundesheer
.	$.	.
Kennzeichnungspflicht	NN	Kennzeichnungspflicht
Alle	PIAT	all
Hunde	NN	Hund
im	APPRART	in
Alter	NN	Alter
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
unterliegen	VVFIN	unterliegen
einer	ART	eine
Kennzeichnungspflicht	NN	Kennzeichnungspflicht
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Mikrochip	NN	Mikrochip
,	$,	,
dessen	PRELAT	die
Code	NN	Code
durch	APPR	durch
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
von	APPR	von
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
beauftragte	ADJA	beauftragt
Tierregistrierungsstelle	NN	<unknown>
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
ISO-Norm	NN	<unknown>
ISO	NE	ISO
11785	CARD	@card@
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
ISO	NE	ISO
11784	CARD	@card@
vergeben	VVPP	vergeben
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
eine	ART	eine
Stelle	NN	Stelle
beauftragen	VVINF	beauftragen
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
,	$,	,
personelle	ADJA	personell
Ausstattung	NN	Ausstattung
und	KON	und
Leitung	NN	Leitung
Gewähr	NN	Gewähr
für	APPR	für
eine	ART	eine
ordnungsmäßige	ADJA	ordnungsmäßig
Führung	NN	Führung
der	ART	die
Datenbank	NN	Datenbank
bietet	VVFIN	bieten
;	$.	;
darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
muß	VMFIN	müssen
für	APPR	für
den	ART	die
Fall	NN	Fall
des	ART	die
Unterganges	NN	Untergang
der	ART	die
Stelle	NN	Stelle
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
daß	KOUS	daß
diese	PDAT	dies
Datenbank	NN	Datenbank
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
zur	APPRART	zu
Weiterführung	NN	Weiterführung
übergeben	VVPP	übergeben
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
einer	ART	eine
Beauftragung	NN	Beauftragung
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
die	ART	die
beauftragte	ADJA	beauftragt
Stelle	NN	Stelle
in	APPR	in
der	ART	die
Kärntner	NN	<unknown>
Landeszeitung	NN	Landeszeitung
kundzumachen	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
durchführen	VVFIN	durchfahren|durchführen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
.	$.	.
Der	ART	die
jeweilige	ADJA	jeweilig
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
der	ART	die
Stelle	NN	Stelle
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
eines	ART	eine
Wechsels	NN	Wechsel
des	ART	die
Halters	NN	Halter
die	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
Information	NN	Information
über	APPR	über
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
neuen	ADJA	neu
Halters	NN	Halter
bekanntzugeben	VVIZU	bekanntgeben
,	$,	,
die	PRELS	die
diese	PDAT	dies
Daten	NN	Datum
für	APPR	für
Zwecke	NN	Zweck
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
evident	ADJD	evident
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Eine	ART	eine
von	APPR	von
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
beauftragte	ADJA	beauftragt
Stelle	NN	Stelle
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
den	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörden	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
und	KON	und
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
Auskunft	NN	Auskunft
über	APPR	über
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
Halters	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
den	ART	die
Hund	NN	Hund
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
21	CARD	21
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
und	KON	und
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
"	$(	"
durch	APPR	durch
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
,	$,	,
15a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
und	KON	und
15b	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
"	$(	"
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
22	CARD	22
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wind	VVFIN	<unknown>
durch	APPR	durch
folgende	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
ersetzt	VVPP	ersetzen
:	$.	:
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
mitzuwirken	VVIZU	mitwirken
durch	APPR	durch
Vorbeugungsmaßnahmen	NN	Vorbeugungsmaßnahme
gegen	APPR	gegen
drohende	ADJA	drohend
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
;	$.	;
durch	APPR	durch
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Einleitung	NN	Einleitung
von	APPR	von
Strafverfahren	NN	Strafverfahren
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
durch	APPR	durch
Anwendung	NN	Anwendung
von	APPR	von
Zwangsgewalt	NN	Zwangsgewalt
in	APPR	in
den	ART	die
Fällen	NN	Fall|Fällen
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
2.	ADV	2.
Die	ART	die
Mitwirkungsverpflichtung	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
8	CARD	8
,	$,	,
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
,	$,	,
12a	NE	<unknown>
bis	KON	bis
12c	NE	<unknown>
,	$,	,
13	CARD	13
bis	APPR	bis
13c	NN	<unknown>
,	$,	,
17	CARD	17
,	$,	,
18	CARD	18
,	$,	,
20	CARD	20
,	$,	,
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
5	CARD	5
,	$,	,
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
6	CARD	6
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
,	$,	,
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
7	CARD	7
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
§§	ADJA	<unknown>
12b	ADJA	<unknown>
und	KON	und
12c	ADJA	<unknown>
und	KON	und
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
8,14	CARD	@card@
,	$,	,
15	CARD	15
und	KON	und
17.	ADJA	@ord@
"	$(	"
Dem	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Bestimmung	NN	Bestimmung
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
"	$(	"
Die	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
vorgesehene	ADJA	vorgesehen
Abnahme	NN	Abnahme
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
kann	VMFIN	können
durch	APPR	durch
unmittelbare	ADJA	unmittelbar
benördliche	ADJA	<unknown>
Befehls-	TRUNC	Befehls-
und	KON	und
Zwangsgewalt	NN	Zwangsgewalt
getroffen	VVPP	treffen|triefen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
"	$(	"
Nach	APPR	nach
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
3a	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
Werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
gemäß	ADJD	gemäß
§§	ADJA	<unknown>
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
und	KON	und
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
oder	KON	oder
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
nicht	PTKNEG	nicht
eingehalten	VVPP	einhalten
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
den	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
aufzufordern	VVIZU	auffordern
,	$,	,
binnen	APPR	binnen
angemessen	ADJD	angemessen
festzusetzender	ADJA	<unknown>
Frist	NN	Frist
für	APPR	für
eine	PIS	eine
diesen	PDAT	dies
Bestimmungen	NN	Bestimmung
entsprechende	ADJA	entsprechend
Haltung	NN	Haltung
,	$,	,
bei	APPR	bei
landwirtschaftlichen	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztieren	NN	Nutztier
auch	ADV	auch
diesen	PDAT	dies
Verordnungen	NN	Verordnung
entsprechende	ADJA	entsprechend
Zuchtbedingungen	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
säumig	ADJD	säumig
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Haltung	NN	Haltung
bzw.	KOKOM	bzw.
Zuchtbedingungen	NN	<unknown>
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
dieser	PDAT	dies
Bestimmungen	NN	Bestimmung
nicht	PTKNEG	nicht
entsprechen	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
solange	KOUS	solange
auf	APPR	auf
Kosten	NN	Kosten
und	KON	und
Gefahr	NN	Gefahr
des	ART	die
säumigen	ADJA	säumig
Eigentümers	NN	Eigentümer
anderweitig	ADJD	anderweitig
pfleglich	ADJD	pfleglich
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
,	$,	,
bis	KOUS	bis
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
und	KON	und
den	ART	die
Verordnungen	NN	Verordnung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
und	KON	und
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
entsprechende	ADJA	entsprechend
Haltungs-	TRUNC	Haltungs-
,	$,	,
Pflege-	TRUNC	Pflege-
und	KON	und
Züchtbedingungen	NN	<unknown>
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
entfällt	VVFIN	entfallen
das	ART	die
Zitat	NN	Zitat
"	$(	"
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
"	$(	"
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Die	ART	die
Befugnisse	NN	Befugnis
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
stehen	VVFIN	stehen
auch	ADV	auch
Veterinärsachverständigen	NN	<unknown>
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Kommission	NN	Kommission
in	APPR	in
Zusammenarbeit	NN	Zusammenarbeit
mit	APPR	mit
den	ART	die
Organen	NN	Organ
der	ART	die
Behörden	NN	Behörde
zu	PTKVZ	zu
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
Kontrollen	NN	Kontrolle
an	APPR	an
Ort	NN	Ort
und	KON	und
Stelle	NN	Stelle
durchführen	VVFIN	durchfahren|durchführen
,	$,	,
um	KOUI	um
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
die	ART	die
Kontrollen	NN	Kontrolle
nach	APPR	nach
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58	CARD	@card@
EG	NE	EG
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
6	CARD	6
bis	KON	bis
8	CARD	8
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
bei	APPR	bei
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
9	CARD	9
bis	KON	bis
11	CARD	11
oder	KON	oder
der	ART	die
hiezu	ADV	<unknown>
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
verstößt	VVFIN	verstoßen
oder	KON	oder
Tiere	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
abweichend	ADJD	abweichend
von	APPR	von
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
4	CARD	4
und	KON	und
8	CARD	8
hält	VVFIN	halten
;	$.	;
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
4	CARD	4
und	KON	und
12	CARD	12
oder	KON	oder
hiezu	ADJA	<unknown>
erlassener	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
oder	KON	oder
gegen	APPR	gegen
§§	NN	<unknown>
12b	NE	<unknown>
oder	KON	oder
12c	NE	<unknown>
verstößt	VVFIN	verstoßen
;	$.	;
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
oder	KON	oder
abweichend	ADJD	abweichend
von	APPR	von
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
Tierparks	NN	Tierpark
oder	KON	oder
Tierheime	NN	Tierheim
betreibt	VVFIN	betreiben
oder	KON	oder
gegen	APPR	gegen
§§	ADJA	<unknown>
13b	ADJA	<unknown>
,	$,	,
13c	ADJA	<unknown>
oder	KON	oder
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
verstößt	VVFIN	verstoßen
oder	KON	oder
Kontrollen	NN	Kontrolle
nach	APPR	nach
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
nicht	PTKNEG	nicht
zuläßt	VVFIN	zulassen
oder	KON	oder
Auskünfte	NN	Auskunft
nicht	PTKNEG	nicht
erteilt	VVPP	erteilen
.	$.	.
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
12	CARD	12
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
5	CARD	5
,	$,	,
§	NN	§
15a	NE	<unknown>
oder	KON	oder
15b	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
4	CARD	4
verstößt	VVFIN	verstoßen
oder	KON	oder
Anordnungen	NN	Anordnung
nach	APPR	nach
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
nicht	PTKNEG	nicht
befolgt	VVPP	befolgen
;	$.	;
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
bis	KON	bis
4	CARD	4
und	KON	und
6	CARD	6
-	$(	-
soweit	ADV	soweit
es	PPER	es
sich	PRF	sich
nicht	PTKNEG	nicht
um	APPR	um
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Pelztieren	NN	Pelztier
zur	APPRART	zu
Pelztierzucht	NN	Pelztierzucht
handelt	VVFIN	handeln
-	$(	-
sowie	KON	sowie
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
5	CARD	5
und	KON	und
8	CARD	8
bis	KON	bis
17	CARD	17
und	KON	und
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
2180	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
-	$(	-
im	APPRART	in
Wiederholungsfall	NN	Wiederholungsfall
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
4360	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
-	$(	-
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
.	$.	.
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
6	CARD	6
-	$(	-
soweit	ADV	soweit
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Pelztieren	NN	Pelztier
zur	APPRART	zu
Pelztierzucht	NN	Pelztierzucht
handelt	VVFIN	handeln
-	$(	-
und	KON	und
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
7	CARD	7
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
3630	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
-	$(	-
im	APPRART	in
Wiederholungsfall	NN	Wiederholungsfall
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
7260	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
-	$(	-
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
.	$.	.
Ein	ART	eine
Wiederholungsfall	NN	Wiederholungsfall
liegt	VVFIN	liegen
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
eine	PIS	eine
der	ART	die
im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
bzw.	KOKOM	bzw.
zweiten	ADJA	zweit
Satz	NN	Satz
angeführten	ADJA	angeführt
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
zweiten	ADJA	zweit
Mal	NN	Mal
begangen	VVPP	begehen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Ersatzfreiheitsstrafen	NN	Ersatzfreiheitsstrafe
werden	VAFIN	werden
nicht	PTKNEG	nicht
verhängt	VVPP	verhängen
.	$.	.
Dem	ART	die
§	NN	§
26	CARD	26
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Bestimmung	NN	Bestimmung
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Dies	PDS	dies
gilt	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
bestimmte	ADJA	bestimmt
Haltungsformen	NN	Haltungsform
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Intensivtierhaltung	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
von	APPR	von
Richtlinien	NN	Richtlinie
des	ART	die
Rates	NN	Rat
zu	PTKZU	zu
verbieten	VVINF	verbieten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
26	CARD	26
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
§	NN	§
27	CARD	27
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
Umsetzung	NN	Umsetzung
von	APPR	von
EU-Recht	NN	<unknown>
Durch	APPR	durch
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
,	$,	,
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
,	$,	,
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
§	NN	§
12a	NE	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
werden	VAFIN	werden
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
199/74/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.7.1999	CARD	@card@
zur	APPRART	zu
Festlegung	NN	Festlegung
von	APPR	von
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Legehennen	NN	Legehenne
umgesetzt	VVPP	umsetzen
.	$.	.
Durch	APPR	durch
dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
1999/22/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
28.	ADJA	28.
März	NN	März
1999	CARD	1999
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zoos	NN	Zoo
umgesetzt	VVPP	umsetzen
.	$.	.
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
wurde	VAFIN	werden
einem	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Parlaments	NN	Parlament
und	KON	und
des	ART	die
Rates	NN	Rat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Juni	NN	Juni
1998	CARD	1998
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiete	NN	Gebiet
der	ART	die
Nonnen	NN	Nonne
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
und	KON	und
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
die	ART	die
Dienste	NN	Dienst
der	ART	die
Informationsgesellschaft	NN	Informationsgesellschaft
(	$(	(
ABI	NE	Abi
.	$.	.
EG	NE	EG
L	NE	L
204	CARD	@card@
)	$(	)
,	$,	,
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/48/EG	NN	<unknown>
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
,	$,	,
unterzogen	VVPP	unterziehen
.	$.	.
Artikel	NN	Artikel
II	NE	II
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
tritt	VVFIN	treten
am	APPRART	an
XXX	NN	<unknown>
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Jaguare	NN	Jaguar
(	$(	(
Panthera	NE	<unknown>
onca	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Leoparden	NN	Leopard
(	$(	(
Panthera	NE	<unknown>
pardus	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Löwen	NN	Löwe
(	$(	(
Panthera	NE	<unknown>
leo	NE	Leo
)	$(	)
,	$,	,
Tiger	NN	Tiger
(	$(	(
Panthera	NE	<unknown>
tigris	NE	Tigris
)	$(	)
,	$,	,
Schwarzbären	NN	Schwarzbär
(	$(	(
Ursus	NE	Ursus
americanus	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Braunbären	NN	Braunbär
(	$(	(
Ursus	NE	Ursus
arctos	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Herrentiere	NN	Herrentier
(	$(	(
Primates	NN	<unknown>
)	$(	)
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
von	APPR	von
Menschenaffen	NN	Menschenaffe
(	$(	(
Hominidae	NE	<unknown>
)	$(	)
und	KON	und
Rüsseltiere	NN	Rüsseltier
(	$(	(
Proboscidea	NE	<unknown>
)	$(	)
die	ART	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
nach	APPR	nach
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
(	$(	(
Art.	NN	Art.
I	NE	I
Z.	NE	Z.
11	CARD	11
)	$(	)
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
Wandertierschauen	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
Wandertierschauen	NN	<unknown>
noch	ADV	noch
bis	APPR	bis
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2004	CARD	@card@
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
,	$,	,
der	PRELS	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
das	ART	die
erste	ADJA	erst
Lebensjahr	NN	Lebensjahr
bereits	ADV	bereits
vollendet	VVPP	vollenden
hat	VAFIN	haben
-	$(	-
hat	VAFIN	haben
einen	ART	eine
Sachkundenachweis	NN	<unknown>
(	$(	(
Art.	NN	Art.
I	NE	I
Z.	NE	Z.
26	CARD	26
)	$(	)
binnen	APPR	binnen
sechs	CARD	sechs
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
zu	PTKZU	zu
erbringen	VVINF	erbringen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Hund	NN	Hund
eine	ART	eine
Schulterhöhe	NN	Schulterhöhe
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
40	CARD	40
cm	NN	cm
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Gewicht	NN	Gewicht
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
20	CARD	20
kg	NN	kg
erreichen	VVINF	erreichen
kann	VMFIN	können
oder	KON	oder
erreicht	VVPP	erreichen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
derartigen	ADJA	derartig
Hundes	NN	Hund
den	ART	die
Sachkundenachweis	NN	<unknown>
bereits	ADV	bereits
vor	APPR	vor
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erworben	VVPP	erwerben
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
er	PPER	er
dies	PDS	dies
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
er	PPER	er
seinen	PPOSAT	sein
Hauptwohnsitz	NN	Hauptwohnsitz
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
binnen	APPR	binnen
vier	CARD	vier
Wochen	NN	Woche
ab	APPR	ab
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Dies	PDS	dies
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
für	APPR	für
die	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
des	ART	die
Sachkundenachweises	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Führung	NN	Führung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Schutzarbeit	NN	<unknown>
ausgebildet	VVPP	ausbilden
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
älter	ADJD	alt
als	KOKOM	als
drei	CARD	drei
Monate	NN	Monat
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
binnen	APPR	binnen
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
(	$(	(
Art.	NN	Art.
I	NE	I
Z.	NE	Z.
26	CARD	26
)	$(	)
.	$.	.
Soweit	ADV	soweit
Hunde	NN	Hund
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
bereits	ADV	bereits
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Mikrochip	NN	Mikrochip
,	$,	,
der	PRELS	die
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
des	ART	die
§	NN	§
15b	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
entspricht	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
gekennzeichnet	VVPP	kennzeichnen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Halter	NN	Halter
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
verpflichtet	VVPP	verpflichten
binnen	APPR	binnen
zwei	CARD	zwei
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
die	ART	die
Registrierungsstelle	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Code	NN	Code
der	ART	die
Registrierung	NN	Registrierung
und	KON	und
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
des	ART	die
Halters	NN	Halter
bekanntzugeben	VVIZU	bekanntgeben
.	$.	.
Entspricht	VVFIN	entsprechen
der	ART	die
Mikrochip	NN	Mikrochip
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
des	ART	die
§	NN	§
15b	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Hund	NN	Hund
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
ersten	ADJA	erst
Satzes	NN	Satz
nochmals	ADV	nochmals
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
.	$.	.
Tierheime	NN	Tierheim
und	KON	und
Tierparks	NN	Tierpark
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
haben	VAFIN	haben
binnen	APPR	binnen
drei	CARD	drei
Monate	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
um	APPR	um
Bewilligung	NN	Bewilligung
anzusuchen	VVIZU	<unknown>
.	$.	.
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
und	KON	und
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Abschluß	NN	Abschluß
eines	ART	eine
allfälligen	ADJA	allfällig
Bewilligungsverfahrens	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
Tierheime	NN	Tierheim
und	KON	und
Tierparks	NN	Tierpark
weiter	ADV	weiter
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
;	$.	;
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
8	CARD	8
ist	VAFIN	sein
während	APPR	während
dieser	PDAT	dies
Zeit	NN	Zeit
nicht	PTKNEG	nicht
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
ohne	APPR	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
Tiere	NN	Tier
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
die	PRELS	die
unter	APPR	unter
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
fallen	VVFIN	fallen
und	KON	und
liegt	VVFIN	liegen
kein	PIAT	kein
Fall	NN	Fall
des	ART	die
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
binnen	APPR	binnen
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
um	APPR	um
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bzw.	KOKOM	bzw.
3	CARD	3
anzusuchen	NN	<unknown>
.	$.	.
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
und	KON	und
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Abschluß	NN	Abschluß
eines	ART	eine
allfälligen	ADJA	allfällig
Bewilligungsverfahrens	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
Tiere	NN	Tier
weiter	ADV	weiter
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
;	$.	;
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
6	CARD	6
ist	VAFIN	sein
während	APPR	während
dieser	PDAT	dies
Zeit	NN	Zeit
nicht	PTKNEG	nicht
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
Tiere	NN	Tier
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
die	PRELS	die
unter	APPR	unter
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
fallen	VVFIN	fallen
,	$,	,
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
binnen	APPR	binnen
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
ab	APPR	ab
dem	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
um	APPR	um
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
anzusuchen	NN	<unknown>
.	$.	.
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
und	KON	und
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Abschluß	NN	Abschluß
eines	ART	eine
allfälligen	ADJA	allfällig
Bewilligungsverfahrens	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
Tiere	NN	Tier
weiter	ADV	weiter
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
Z.	NE	Z.
6	CARD	6
ist	VAFIN	sein
während	APPR	während
dieser	PDAT	dies
Zeit	NN	Zeit
nicht	PTKNEG	nicht
anzuwenden	VVIZU	anwenden
.	$.	.
Bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2001	CARD	@card@
tritt	VVFIN	treten
in	APPR	in
Art.	NN	Art.
I	NE	I
Z.	NE	Z.
35	CARD	35
(	$(	(
§	NN	§
24	CARD	24
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Betrages	NN	Betrag
2180	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
der	ART	die
Betrag	NN	Betrag
S	NN	S
30.000	CARD	@card@
,	$,	,
-	$(	-
,	$,	,
jeweils	ADV	jeweils
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Betrages	NN	Betrag
4360	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
der	ART	die
Betrag	NN	Betrag
S	NN	S
60.000	CARD	@card@
,	$,	,
-	$(	-
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Betrages	NN	Betrag
3630	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
der	ART	die
Betrag	NN	Betrag
S	NN	S
50.000	CARD	@card@
,	$,	,
-	$(	-
und	KON	und
an	APPR	an
die	ART	die
Stelle	NN	Stelle
des	ART	die
Betrages	NN	Betrag
7200	CARD	@card@
Euro	NN	Euro
der	ART	die
Betrag	NN	Betrag
S	NN	S
100.000	CARD	@card@
,	$,	,
-.	ADJA	<unknown>
Entwurf	NN	Entwurf
I/7	ADJA	<unknown>
Gesetz	NN	Gesetz
vom	APPRART	von
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
(	$(	(
Steiermärkisches	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
2001	CARD	@card@
)	$(	)
Der	ART	die
Steiermärkische	ADJA	steiermärkisch
Landtag	NN	Landtag
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
I.	APPRART	in
Abschnitt	NN	Abschnitt
Allgemeine	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Ziel	NN	Ziel
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
hat	VAFIN	haben
zum	APPRART	zu
Ziel	NN	Ziel
,	$,	,
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Verantwortung	NN	Verantwortung
des	ART	die
Menschen	NN	Mensch
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
als	KOKOM	als
Mitgeschöpf	NN	<unknown>
dessen	PDAT	die
Leben	NN	Leben
und	KON	und
Wohlbefinden	NN	Wohlbefinden
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
tier-	TRUNC	tier-
und	KON	und
verhaltensgerechte	ADJA	verhaltensgerecht
Haltung	NN	Haltung
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Das	ART	die
Land	NN	Land
und	KON	und
die	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
sind	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
das	ART	die
Verständnis	NN	Verständnis
der	ART	die
Öffentlichkeit	NN	Öffentlichkeit
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
der	ART	die
Jugend	NN	Jugend
,	$,	,
für	APPR	für
den	ART	die
Tierschutz	NN	Tierschutz
zu	PTKZU	zu
wecken	VVINF	wecken
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
vertiefen	VVINF	vertiefen
.	$.	.
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wer	PWS	wer
im	APPRART	in
eigenen	ADJA	eigen
Namen	NN	Name
über	APPR	über
dieses	PDAT	dies
verfügen	VVINF	verfügen
darf	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Verwahrer	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wer	PWS	wer
ein	ART	eine
fremdes	ADJA	fremd
Tier	NN	Tier
in	APPR	in
seine	PPOSAT	sein
Obsorge	NN	Obsorge
nimmt	VVFIN	nehmen
.	$.	.
Betreuer	NN	Betreuer
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wer	PWS	wer
die	ART	die
Pflegearbeiten	NN	Pflegearbeit
tatsächlich	ADJD	tatsächlich
durchführt	VVFIN	durchführen
.	$.	.
Haustiere	ADJA	haustiere
(	$(	(
domestizierte	ADJA	domestiziert
Tiere	NN	Tier
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
während	APPR	während
langer	ADJA	lang
Zeiträume	NN	Zeitraum
der	ART	die
künstlichen	ADJA	künstlich
Auslese	NN	Auslese
durch	APPR	durch
ihre	PPOSAT	ihr
Halter	NN	Halter
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
gewesen	VAPP	sein
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
im	APPRART	in
Verlaufe	NN	Verlauf
vieler	PIAT	viel
Generationen	NN	Generation
in	APPR	in
ihren	PPOSAT	ihr
Körperfunktionen	NN	Körperfunktion
und	KON	und
in	APPR	in
ihrem	PPOSAT	ihr
Verhalten	NN	Verhalten
an	APPR	an
ein	ART	eine
Leben	NN	Leben
im	APPRART	in
Hausstand	NN	Hausstand
angepasst	VVPP	anpassen
wurden	VAINF	werden
.	$.	.
Nutztiere	NN	Nutztier
sind	VAFIN	sein
Haustiere	NN	Haustier
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Nahrungsmitteln	NN	Nahrungsmittel
,	$,	,
Wolle	NN	Wolle
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
,	$,	,
Fellen	NN	Fell
,	$,	,
Leder	NN	Leder
,	$,	,
Federn	NN	Feder|Federn
,	$,	,
als	KOKOM	als
Arbeitskraft	NN	Arbeitskraft
oder	KON	oder
zu	APPR	zu
anderen	PIS	andere
Zwecken	NN	Zweck
gezüchtet	VVPP	züchten
oder	KON	oder
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
aufgrund	APPR	aufgrund
ihrer	PPOSAT	ihr
Art	NN	Art
und	KON	und
Rasse	NN	Rasse
hiefür	NN	<unknown>
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Nutztiere	NN	Nutztier
sind	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
Schafe	NN	Schaf
,	$,	,
Ziegen	NN	Ziege
,	$,	,
Schweine	NN	Schwein
,	$,	,
Rinder	NN	Rind
,	$,	,
Pferde	NN	Pferd
,	$,	,
Esel	NN	Esel
,	$,	,
Maultiere	NN	Maultier
,	$,	,
Maulesel	NN	Maulesel
,	$,	,
Nutzfische	NN	<unknown>
,	$,	,
Bienen	NN	Biene
,	$,	,
Hühner	NN	Huhn
,	$,	,
Truthühner	NN	<unknown>
,	$,	,
Perlhühner	NN	Perlhuhn
,	$,	,
Wachteln	NN	Wachtel
,	$,	,
Fasane	NN	Fasan
,	$,	,
Gänse	NN	Gans
,	$,	,
Enten	NN	Ente
,	$,	,
Tauben	NN	Taube
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
.	$.	.
Heimtiere	NN	Heimtier
sind	VAFIN	sein
Haustiere	NN	Haustier
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Mensch	NN	Mensch
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
in	APPR	in
seinem	PPOSAT	sein
Haushalt	NN	Haushalt
,	$,	,
zu	APPR	zu
seiner	PPOSAT	sein
eigenen	ADJA	eigen
Freude	NN	Freude
und	KON	und
als	KOKOM	als
Gefährten	NN	Gefährt|Gefährte
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
die	ART	die
für	APPR	für
diesen	PDAT	dies
Zweck	NN	Zweck
bestimmt	VVPP	bestimmen
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
gezüchtet	VVPP	züchten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
die	ART	die
in	APPR	in
Abs.5	NN	<unknown>
angeführten	ADJA	angeführt
Zwecke	NN	Zweck
gezüchtet	VVPP	züchten
oder	KON	oder
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
ihrer	PPOSAT	ihr
Art	NN	Art
und	KON	und
Rasse	NN	Rasse
hiefür	NN	<unknown>
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Heimtiere	NN	Heimtier
sind	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
Katzen	NN	Katze
,	$,	,
Kaninchen	NN	Kaninchen
,	$,	,
Meerschweinchen	NN	Meerschweinchen
,	$,	,
Hamster	NN	Hamster
,	$,	,
(	$(	(
Streifen)Hörnchen	NN	<unknown>
,	$,	,
Mäuse	NN	Maus
,	$,	,
Ratten	NN	Ratte
,	$,	,
Gerbile	NN	<unknown>
,	$,	,
Degus	NN	<unknown>
,	$,	,
Chinchillas	NN	<unknown>
,	$,	,
Frettchen	NN	<unknown>
,	$,	,
Astrilde	NN	<unknown>
,	$,	,
Amadinen	NN	<unknown>
,	$,	,
Plattschweifsittiche	NN	<unknown>
,	$,	,
Agaporniden	NN	<unknown>
,	$,	,
Nymphensittiche	NN	Nymphensittich
,	$,	,
Kanarienvögel	NN	Kanarienvogel
,	$,	,
Beos	NN	<unknown>
,	$,	,
Zwergwachteln	NN	<unknown>
,	$,	,
Ziergeflügel	NN	Ziergeflügel
,	$,	,
Ziertauben	NN	<unknown>
und	KON	und
Zierfische	NN	Zierfisch
.	$.	.
Wildtiere	NN	Wildtier
sind	VAFIN	sein
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
üblicherweise	ADV	üblicherweise
in	APPR	in
Freiheit	NN	Freiheit
leben	VVINF	leben
und	KON	und
keine	PIAT	kein
Haustiere	NN	Haustier
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Tierheime	NN	Tierheim
sind	VAFIN	sein
Einrichtungen	NN	Einrichtung
zur	APPRART	zu
Verwahrung	NN	Verwahrung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
einer	ART	eine
größeren	ADJA	groß
Zahl	NN	Zahl
herrenloser	ADJA	herrenloser
oder	KON	oder
fremder	ADJA	fremd
Tiere	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
Nutzungszweck	NN	Nutzungszweck
.	$.	.
Tierparks	NN	Tierpark
sind	VAFIN	sein
Anlagen	NN	Anlage
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
heimisches	ADJA	heimisch
jagdbares	ADJA	jagdbar
Wild	NN	Wild
,	$,	,
das	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
im	APPRART	in
Anhang	NN	Anhang
A	NN	A
oder	KON	oder
B	NN	B
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
(	$(	(
EG	NE	EG
)	$(	)
Nr.	NN	Nr.
338/97	CARD	@card@
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
9.	ADJA	9.
Dezember	NN	Dezember
1996	CARD	1996
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Exemplaren	NN	Exemplar
wildlebender	ADJA	wildlebend
Tier-	TRUNC	Tier-
und	KON	und
Pflanzenarten	NN	Pflanzenart
durch	APPR	durch
Überwachung	NN	Überwachung
des	ART	die
Handels	NN	Handel
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
61	CARD	@card@
vom	APPRART	von
3.3.1997	CARD	@card@
,	$,	,
S.	NE	S.
1	CARD	1
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
(	$(	(
EG	NE	EG
)	$(	)
Nr.2724/2000	NN	<unknown>
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
vom	APPRART	von
30.	ADJA	30.
November	NN	November
2000	CARD	2000
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
320	CARD	320
vom	APPRART	von
18.12.2000	CARD	@card@
,	$,	,
S	NN	S
1	CARD	1
,	$,	,
enthalten	VVPP	enthalten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
zur	APPRART	zu
Schaustellung	NN	Schaustellung
gehalten	VVPP	halten
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Zoos	NN	Zoo
sind	VAFIN	sein
dauerhafte	ADJA	dauerhaft
,	$,	,
der	ART	die
Öffentlichkeit	NN	Öffentlichkeit
zugängliche	ADJA	zugänglich
Anlagen	NN	Anlage
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
auch	ADV	auch
andere	PIS	andere
als	KOKOM	als
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
genannte	ADJA	genannt
Wildtiere	NN	Wildtier
zum	APPRART	zu
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Schaustellung	NN	Schaustellung
und	KON	und
der	ART	die
Förderung	NN	Förderung
der	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
wildlebender	ADJA	wildlebend
Tierarten	NN	Tierart
durch	APPR	durch
Forschungs-	TRUNC	Forschungs-
und	KON	und
Informationsaktivitäten	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zoos	NN	Zoo
oder	KON	oder
Tierparks	NN	Tierpark
gilt	VVFIN	gelten
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Töten	NN	Töten
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
durch	APPR	durch
Entbluten	NN	<unknown>
und	KON	und
nachfolgendes	ADJA	nachfolgend
Ausweiden	NN	Ausweiden
zum	APPRART	zu
Zweck	NN	Zweck
der	ART	die
Fleischgewinnung	NN	<unknown>
.	$.	.
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
sind	VAFIN	sein
Einrichtungen	NN	Einrichtung
oder	KON	oder
Anlagen	NN	Anlage
zur	APPRART	zu
gewerbsmäßigen	ADJA	gewerbsmäßig
Schlachtung	NN	Schlachtung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
Anlagen	NN	Anlage
für	APPR	für
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
und	KON	und
Unterbringen	NN	Unterbringen
dieser	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
.	$.	.
Grundsätze	NN	Grundsatz
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
Allgemeines	ADJA	allgemein
Es	NN	Es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
vernünftigen	ADJA	vernünftig
Grund	NN	Grund
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
einschließlich	APPR	einschließlich
schwerer	ADJA	schwer
Angst	NN	Angst
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
(	$(	(
Verletzungen	NN	Verletzung
oder	KON	oder
Gesundheitsschäden	NN	Gesundheitsschaden
)	$(	)
zuzufügen	VVIZU	zufügen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
vernünftigen	ADJA	vernünftig
Grund	NN	Grund
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
Tatbestände	NN	Tatbestand
Als	KOKOM	als
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
sind	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
anzusehen	VVIZU	ansehen
:	$.	:
Tiere	NN	Tier
mit	APPR	mit
dem	ART	die
unmittelbaren	ADJA	unmittelbar
oder	KON	oder
mittelbaren	ADJA	mittelbar
Ziel	NN	Ziel
zu	PTKZU	zu
züchten	VVINF	züchten
,	$,	,
abzurichten	VVIZU	abrichten
oder	KON	oder
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ihr	PPOSAT	ihr
aggressives	ADJA	aggressiv
Verhalten	NN	Verhalten
gegenüber	APPR	gegenüber
Menschen	NN	Mensch
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
Tieren	NN	Tier
gesteigert	VVPP	steigern
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
chirurgische	ADJA	chirurgisch
Eingriffe	NN	Eingriff
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Ziel	NN	Ziel
der	ART	die
Veränderung	NN	Veränderung
des	ART	die
Erscheinungsbildes	NN	Erscheinungsbild
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
oder	KON	oder
chirurgische	ADJA	chirurgisch
Eingriffe	NN	Eingriff
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Verhütung	NN	Verhütung
der	ART	die
Fortpflanzung	NN	Fortpflanzung
dienen	VVINF	dienen
oder	KON	oder
die	ART	die
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
Heilzwecke	NN	<unknown>
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wie	KOUS	wie
die	ART	die
Durchtrennung	NN	Durchtrennung
der	ART	die
Stimmbänder	NN	Stimmband
,	$,	,
das	ART	die
Kupieren	NN	<unknown>
von	APPR	von
Körperteilen	NN	Körperteil
,	$,	,
das	ART	die
Entfernen	NN	Entfernen
der	ART	die
Krallen	NN	Kralle|Krallen
oder	KON	oder
Zähne	NN	Zahn
;	$.	;
chirurgische	ADJA	chirurgisch
Eingriffe	NN	Eingriff
ohne	APPR	ohne
Betäubung	NN	Betäubung
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
andere	PIS	andere
Personen	NN	Person
als	KOKOM	als
Tierärzte	NN	Tierarzt
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
erhebliche	ADJA	erheblich
Schmerzen	NN	Schmerz
erleiden	VVINF	erleiden
könnte	VMFIN	können
;	$.	;
Züchtungen	NN	Züchtung
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
erhebliche	ADJA	erheblich
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
bereiten	VVINF	bereiten
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
erheblichen	ADJA	erheblich
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
Ängsten	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
(	$(	(
Qualzüchtungen	NN	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
die	ART	die
Abrichtung	NN	Abrichtung
oder	KON	oder
Prüfung	NN	Prüfung
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
an	APPR	an
einem	ART	eine
anderen	PIAT	ander
lebenden	ADJA	lebend
Tier	NN	Tier
auf	APPR	auf
Schärfe	NN	Schärfe
;	$.	;
lebenden	ADJA	lebend
Fröschen	NN	Frosch
die	ART	die
Schenkel	NN	Schenkel
auszureißen	VVIZU	ausreißen
oder	KON	oder
abzutrennen	VVIZU	abtrennen
;	$.	;
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
Leistungen	NN	Leistung
abzuverlangen	VVIZU	abverlangen
,	$,	,
die	PRELS	die
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
seine	PPOSAT	sein
Kräfte	NN	Kraft
übersteigen	VVINF	übersteigen
oder	KON	oder
denen	PRELS	die
es	PPER	es
aufgrund	APPR	aufgrund
seines	PPOSAT	sein
Zustandes	NN	Zustand
nicht	PTKNEG	nicht
gewachsen	VVPP	wachsen
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
Tierkämpfe	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
veranstalten	VVINF	veranstalten
oder	KON	oder
mutwillig	ADJD	mutwillig
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
durch	APPR	durch
ein	ART	eine
anderes	PIS	andere
hetzen	VVINF	hetzen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
;	$.	;
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
Ausbildung	NN	Ausbildung
,	$,	,
zu	APPR	zu
Filmaufnahmen	NN	Filmaufnahme
,	$,	,
zur	APPRART	zu
Schaustellung	NN	Schaustellung
,	$,	,
zu	APPR	zu
Sportveranstaltung	NN	Sportveranstaltung
,	$,	,
zur	APPRART	zu
Werbung	NN	Werbung
oder	KON	oder
zu	APPR	zu
ähnlichen	ADJA	ähnlich
Zwecken	NN	Zweck
heranzuziehen	VVIZU	heranziehen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
damit	PAV	damit
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
,	$,	,
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
schwere	ADJA	schwer
Ängste	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
das	ART	die
Fangen	NN	Fangen
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
mit	APPR	mit
Fallen	NN	Falle
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Selbstfangvorrichtungen	NN	<unknown>
;	$.	;
freilebende	ADJA	freilebend
Tiere	NN	Tier
mutwillig	ADJD	mutwillig
ihrer	PPOSAT	ihr
Freiheit	NN	Freiheit
zu	PTKZU	zu
berauben	VVINF	berauben
;	$.	;
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
das	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Leben	NN	Leben
in	APPR	in
der	ART	die
freien	ADJA	frei
Natur	NN	Natur
unfähig	ADJD	unfähig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
auszusetzen	VVIZU	aussetzen
oder	KON	oder
zurückzulassen	VVIZU	zurücklassen
,	$,	,
um	KOUI	um
sich	PRF	sich
seiner	PPOSAT	sein
zu	PTKZU	zu
entledigen	VVINF	entledigen
;	$.	;
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
für	APPR	für
das	PRELS	die
ein	ART	eine
Weiterleben	NN	Weiterleben
mit	APPR	mit
nicht	PTKNEG	nicht
behebbaren	ADJA	<unknown>
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
verbunden	VVPP	verbinden
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
zu	APPR	zu
einem	ART	eine
anderen	PIAT	ander
Zweck	NN	Zweck
als	KOKOM	als
zur	APPRART	zu
unverzüglichen	ADJA	unverzüglich
schmerzlosen	ADJA	schmerzlos
Tötung	NN	Tötung
weiterzugeben	VVIZU	weitergeben
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
erwerben	VVINF	erwerben
;	$.	;
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
zwangsweise	ADV	zwangsweise
Futter	NN	Futter
oder	KON	oder
Mittel	NN	Mittel
einzuverleiben	VVIZU	<unknown>
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
zur	APPRART	zu
Erhaltung	NN	Erhaltung
oder	KON	oder
Wiederherstellung	NN	Wiederherstellung
seiner	PPOSAT	sein
Gesundheit	NN	Gesundheit
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
Futter	NN	Futter
vorzusetzen	VVIZU	vorsetzen
,	$,	,
das	PRELS	die
ihm	PPER	er
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
verursacht	VVPP	verursachen
;	$.	;
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
durch	APPR	durch
Verwahrung	NN	Verwahrung
in	APPR	in
abgeschlossenen	ADJA	abgeschlossen
Behältnissen	NN	Behältnis
oder	KON	oder
in	APPR	in
abgeschlossenen	ADJA	abgeschlossen
Käfigen	NN	Käfig
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
in	APPR	in
einem	ART	eine
PKW	NN	Pkw
)	$(	)
Temperaturen	NN	Temperatur
oder	KON	oder
sonstigen	ADJA	sonstig
Einwirkungen	NN	Einwirkung
auszusetzen	VVIZU	aussetzen
,	$,	,
die	PRELS	die
ihm	PPER	er
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
bereiten	VVINF	bereiten
oder	KON	oder
die	ART	die
mit	APPR	mit
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
schweren	ADJA	schwer
Ängsten	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
übermäßiger	ADJA	übermäßig
Härte	NN	Härte
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Abgabe	NN	Abgabe
von	APPR	von
Strafschüssen	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
der	ART	die
Abrichtung	NN	Abrichtung
und	KON	und
Prüfung	NN	Prüfung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
;	$.	;
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Stachelhalsbändern	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
von	APPR	von
elektrisierenden	ADJA	elektrisierend
oder	KON	oder
chemischen	ADJA	chemisch
Dressurgeräten	NN	<unknown>
;	$.	;
das	ART	die
Zuführen	NN	Zuführen
von	APPR	von
Reiz-	TRUNC	Reiz-
oder	KON	oder
Dopingmitteln	NN	Dopingmittel
zur	APPRART	zu
Steigerung	NN	Steigerung
der	ART	die
Leistung	NN	Leistung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
bei	APPR	bei
sportlichen	ADJA	sportlich
Wettkämpfen	NN	Wettkampf
oder	KON	oder
ähnlichen	ADJA	ähnlich
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
;	$.	;
das	ART	die
Vernachlässigen	NN	Vernachlässigen
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
bereitet	VVFIN	bereiten
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
Schäden	NN	Schaden
oder	KON	oder
schweren	ADJA	schwer
Ängsten	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
verbunden	VVPP	verbinden
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
oder	KON	oder
Katzen	NN	Katze
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Nahrung	NN	Nahrung
,	$,	,
Fetten	NN	Fett|Fetten
,	$,	,
Häuten	NN	Haut|Häuten
,	$,	,
Fellen	NN	Fell
oder	KON	oder
sonstigem	ADJA	sonstig
;	$.	;
der	ART	die
nicht	PTKNEG	nicht
tiergerechte	ADJA	tiergerecht
Transport	NN	Transport
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
.	$.	.
Ausnahmen	NN	Ausnahme
Nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
gelten	VVINF	gelten
:	$.	:
Handlungen	NN	Handlung
bei	APPR	bei
weidgerechter	ADJA	<unknown>
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Jagd	NN	Jagd
oder	KON	oder
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
;	$.	;
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
aus	APPR	aus
sanitäts-	TRUNC	Sanitäts-
oder	KON	oder
veterinärpolizeilichen	ADJA	<unknown>
Gründen	NN	Grund|Gründen
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Schädlingsbekämpfung	NN	Schädlingsbekämpfung
;	$.	;
Maßnahmen	NN	Maßnahme
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
oder	KON	oder
unter	APPR	unter
Aufsicht	NN	Aufsicht
eines	ART	eine
Tierarztes	NN	Tierarzt
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
ein	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
diese	PDAT	dies
entweder	KON	entweder
aus	APPR	aus
veterinärmedizinischen	ADJA	veterinärmedizinisch
Gründen	NN	Grund|Gründen
oder	KON	oder
zum	APPRART	zu
Wohl	NN	Wohl
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
für	APPR	für
notwendig	ADJD	notwendig
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
diese	PDS	diese
dem	ART	die
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
Verletzungen	NN	Verletzung
von	APPR	von
Personen	NN	Person
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
Tieren	NN	Tier
dienen	VVINF	dienen
;	$.	;
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
welche	PRELS	welche
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassene	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
zulässig	ADJD	zulässig
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
Maßnahmen	NN	Maßnahme
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
von	APPR	von
zulässigen	ADJA	zulässig
Versuchen	NN	Versuch|Versuchen
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Tierversuchsgesetz	NN	<unknown>
1988.	ADJA	@ord@
Hilfeleistungspflicht	NN	Hilfeleistungspflicht
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
verletzt	VVPP	verletzen
,	$,	,
erkennbar	ADJD	erkennbar
in	APPR	in
Gefahr	NN	Gefahr
gebracht	VVPP	bringen
hat	VAFIN	haben
oder	KON	oder
ein	ART	eine
verletztes	ADJA	verletzt
Tier	NN	Tier
auffindet	VVFIN	auffinden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
die	ART	die
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
erforderliche	ADJA	erforderlich
Hilfe	NN	Hilfe
zu	PTKZU	zu
leisten	VVINF	leisten
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
er	PPER	er
dazu	PAV	dazu
nicht	PTKNEG	nicht
fähig	ADJD	fähig
oder	KON	oder
ist	VAFIN	sein
ihm	PPER	er
die	ART	die
Hilfeleistung	NN	Hilfeleistung
nicht	PTKNEG	nicht
zumutbar	ADJD	zumutbar
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
er	PPER	er
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
für	APPR	für
fremde	ADJA	fremd
Hilfe	NN	Hilfe
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Die	ART	die
Hilfeleistung	NN	Hilfeleistung
ist	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
dann	ADV	dann
nicht	PTKNEG	nicht
zumutbar	ADJD	zumutbar
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
Gefährdung	NN	Gefährdung
der	ART	die
eigenen	ADJA	eigen
Person	NN	Person
oder	KON	oder
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
Verletzung	NN	Verletzung
anderer	PIAT	ander
höherwertiger	ADJA	höherwertig
Schutzgüter	NN	Schutzgut
möglich	ADJD	möglich
wäre	VAFIN	sein
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Verletzung	NN	Verletzung
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
mit	APPR	mit
erheblichen	ADJA	erheblich
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
verbunden	VVPP	verbinden
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Tier	NN	Tier
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
möglichst	ADV	möglichst
schmerzlos	ADJD	schmerzlos
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
oder	KON	oder
töten	VVINF	töten
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
mit	APPR	mit
vertretbarem	ADJA	vertretbar
Aufwand	NN	Aufwand
die	ART	die
Wiederherstellung	NN	Wiederherstellung
seiner	PPOSAT	sein
Gesundheit	NN	Gesundheit
für	APPR	für
ein	ART	eine
Weiterleben	NN	Weiterleben
ohne	APPR	ohne
Schmerzen	NN	Schmerz
und	KON	und
Leiden	NN	Leiden
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
ihm	PPER	er
nicht	PTKNEG	nicht
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
vertretbaren	ADJA	vertretbar
Frist	NN	Frist
Hilfe	NN	Hilfe
geleistet	VVPP	leisten
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Wildtier	NN	Wildtier
,	$,	,
das	PRELS	die
dem	ART	die
Jagdrecht	NN	Jagdrecht
unterliegt	VVFIN	unterliegen
,	$,	,
verletzt	VVPP	verletzen
oder	KON	oder
erkennbar	ADJD	erkennbar
in	APPR	in
Gefahr	NN	Gefahr
gebracht	VVPP	bringen
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
den	ART	die
Jagdausübungsberechtigten	NN	<unknown>
,	$,	,
allenfalls	ADV	allenfalls
im	APPRART	in
Wege	NN	Weg
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Polizei-	TRUNC	Polizei-
oder	KON	oder
Gendarmeriedienststelle	NN	<unknown>
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
.	$.	.
Der	ART	die
Jagdausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
alle	PIAT	all
weiteren	ADJA	weit
Veranlassungen	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
der	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
und	KON	und
2	CARD	2
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
.	$.	.
II.	NE	II.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Grundsätze	NN	Grundsatz
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Ernährung	NN	Ernährung
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
verwahrt	VVPP	verwahren
oder	KON	oder
betreut	VVPP	betreuen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
es	PPER	es
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
und	KON	und
in	APPR	in
ausreichender	ADJA	ausreichend
Menge	NN	Menge
mit	APPR	mit
geeignetem	ADJA	geeignet
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
.	$.	.
Die	ART	die
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
des	ART	die
Futters	NN	Futter
und	KON	und
die	ART	die
Qualität	NN	Qualität
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
physiologischen	ADJA	physiologisch
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
den	ART	die
abverlangten	ADJA	abverlangt
Leistungen	NN	Leistung
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Auf	APPR	auf
das	ART	die
artspezifische	ADJA	artspezifisch
Nahrungs-	TRUNC	Nahrungs-
und	KON	und
Flüssigkeitsaufnahmeverhalten	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
der	ART	die
Futter-	TRUNC	Futter-
und	KON	und
Wasserversorgung	NN	Wasserversorgung
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Fressplätze	NN	<unknown>
und	KON	und
Tränkeinrichtungen	NN	<unknown>
so	ADV	so
auszulegen	VVIZU	auslegen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
ihren	PPOSAT	ihr
Bedarf	NN	Bedarf
decken	VVINF	decken
können	VMFIN	können
.	$.	.
Pflege	NN	Pflege
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
verwahrt	VVPP	verwahren
oder	KON	oder
betreut	VVPP	betreuen
,	$,	,
muß	VMFIN	müssen
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
dessen	PDAT	die
Befinden	NN	Befinden
überprüfen	VVINF	überprüfen
und	KON	und
durch	APPR	durch
Pflegemaßnahmen	NN	Pflegemaßnahme
sicherstellen	VVINF	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
haltungsbedingte	ADJA	<unknown>
Erkrankungen	NN	Erkrankung
und	KON	und
Verletzungen	NN	Verletzung
hintangehalten	VVPP	<unknown>
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Pflege	NN	Pflege
muss	VMFIN	müssen
das	ART	die
artspezifische	ADJA	artspezifisch
Pflegeverhalten	NN	<unknown>
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
weitestgehend	ADJD	weitestgehend
ersetzen	VVINF	ersetzen
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
dieses	PDAT	dies
durch	APPR	durch
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
eingeschränkt	VVPP	einschränken
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
verletzte	ADJA	verletzt
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
ihrem	PPOSAT	ihr
Zustand	NN	Zustand
entsprechend	ADJD	entsprechend
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
pflegen	VVINF	pflegen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
sind	VAFIN	sein
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
von	APPR	von
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
behandeln	VVINF	behandeln
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
oder	KON	oder
ohne	APPR	ohne
Zufügung	NN	Zufügung
unnötiger	ADJA	unnötig
Schmerzen	NN	Schmerz
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
oder	KON	oder
töten	VVINF	töten
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
.	$.	.
Unterbringung	NN	Unterbringung
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
verwahrt	VVFIN	verwahren
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
für	APPR	für
eine	ART	eine
geeignete	ADJA	geeignet
Unterbringung	NN	Unterbringung
oder	KON	oder
Unterkunft	NN	Unterkunft
(	$(	(
Gehege	NN	Gehege
,	$,	,
Käfige	NN	Käfig
,	$,	,
Ausläufe	NN	Auslauf
,	$,	,
Boxen	NN	Box|Boxen
,	$,	,
Ställe	NN	Stall
,	$,	,
Hütten	NN	Hütte
,	$,	,
Terrarien	NN	<unknown>
,	$,	,
Aquarien	NN	Aquarium
etc.	ADV	etc.
)	$(	)
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
und	KON	und
für	APPR	für
eine	ART	eine
entsprechende	ADJA	entsprechend
regelmäßige	ADJA	regelmäßig
Überprüfung	NN	Überprüfung
der	ART	die
Einrichtungen	NN	Einrichtung
sorgen	VVFIN	sorgen
.	$.	.
Er	PPER	er
muss	VMFIN	müssen
Mängel	NN	Mangel
an	APPR	an
den	ART	die
Einrichtungen	NN	Einrichtung
,	$,	,
die	PRELS	die
das	ART	die
Befinden	NN	Befinden
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
erheblich	ADJD	erheblich
beeinträchtigen	VVFIN	beeinträchtigen
,	$,	,
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
beheben	VVINF	beheben
oder	KON	oder
andere	PIS	andere
geeignete	ADJA	geeignet
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
treffen	VVFIN	treffen
.	$.	.
Die	ART	die
Unterkünfte	NN	Unterkunft
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
Bauweise	NN	Bauweise
,	$,	,
Material	NN	Material
,	$,	,
technischer	ADJA	technisch
Ausstattung	NN	Ausstattung
,	$,	,
Hygiene	NN	Hygiene
und	KON	und
Zustand	NN	Zustand
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
dadurch	PAV	dadurch
keine	PIAT	kein
Erkrankungen	NN	Erkrankung
oder	KON	oder
Verletzungen	NN	Verletzung
auftreten	VVINF	auftreten
.	$.	.
Das	ART	die
Bewegungsbedürfnis	NN	Bewegungsbedürfnis
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
dauernd	ADJD	dauernd
oder	KON	oder
so	ADV	so
eingeschränkt	VVPP	einschränken
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
zugefügt	VVPP	zufügen
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
es	PPER	es
in	APPR	in
schwere	ADJA	schwer
Angst	NN	Angst
versetzt	VVPP	versetzen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Zucht	NN	Zucht
Wer	PWS	wer
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
zur	APPRART	zu
Vermehrung	NN	Vermehrung
oder	KON	oder
Zucht	NN	Zucht
verwendet	VVPP	verwenden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
jene	PDAT	jen
anatomischen	ADJA	anatomisch
,	$,	,
physiologischen	ADJA	physiologisch
und	KON	und
ethologischen	ADJA	<unknown>
Merkmale	NN	Merkmal
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
und	KON	und
das	ART	die
Wohlbefinden	NN	Wohlbefinden
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
oder	KON	oder
dessen	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
gefährden	VVINF	gefährden
können	VMFIN	können
.	$.	.
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
durch	APPR	durch
Minderjährige	NN	Minderjährige
Werden	VAFIN	werden
Tiere	NN	Tier
von	APPR	von
Minderjährigen	NN	Minderjährige
unter	APPR	unter
16	CARD	16
Jahren	NN	Jahr
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
so	ADV	so
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Erziehung	NN	Erziehung
des	ART	die
Minderjährigen	NN	Minderjährige
betraut	VVPP	betrauen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
für	APPR	für
eine	PIS	eine
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
und	KON	und
den	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
entsprechende	ADJA	entsprechend
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
die	ART	die
Beendigung	NN	Beendigung
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
durch	APPR	durch
den	ART	die
Minderjährigen	ADJA	minderjährig
Sorge	NN	Sorge
zu	PTKZU	zu
tragen	VVINF	tragen
.	$.	.
III.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Besondere	ADJA	besonder
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Nutztieren	NN	Nutztier
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Regelungen	NN	Regelung
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Nutztieren	NN	Nutztier
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
Diese	PDS	diese
hat	VAFIN	haben
insbesondere	ADV	insbesondere
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
Haltungsanforderungen	NN	<unknown>
,	$,	,
Stalleinrichtungen	NN	<unknown>
,	$,	,
Ernährung	NN	Ernährung
sowie	KON	sowie
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
bestimmter	ADJA	bestimmt
Haltungsformen	NN	Haltungsform
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
.	$.	.
Vor	APPR	vor
Erlassung	NN	Erlassung
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Landeskammer	NN	<unknown>
für	APPR	für
Land-	TRUNC	Land-
und	KON	und
Forstwirtschaft	NN	Forstwirtschaft
Steiermark	NE	Steiermark
,	$,	,
die	ART	die
Landeskammer	NN	<unknown>
der	ART	die
Tierärzte	NN	Tierarzt
,	$,	,
der	ART	die
Landestierschutzverein	NN	<unknown>
für	APPR	für
Steiermark	NE	Steiermark
,	$,	,
der	ART	die
Aktive	ADJA	aktiv
Tierschutz	NN	Tierschutz
Steiermark	NE	Steiermark
,	$,	,
der	ART	die
Tierschutzbeauftragte	NN	Tierschutzbeauftragte
und	KON	und
der	ART	die
Umweltanwalt	NN	Umweltanwalt
zu	PTKZU	zu
hören	VVINF	hören
.	$.	.
Hunde	NN	Hund
Allgemeines	ADJA	allgemein
Hunde	NN	Hund
sind	VAFIN	sein
an	APPR	an
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Orten	NN	Ort|Orten
,	$,	,
wie	KOUS	wie
auf	APPR	auf
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Straßen	NN	Straße
oder	KON	oder
Plätzen	NN	Platz
,	$,	,
Gaststätten	NN	Gaststätte
,	$,	,
Geschäftslokalen	NN	Geschäftslokal
u.	KON	und
dgl.	ADV	dgl.
,	$,	,
entweder	KON	entweder
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
um	APPR	um
den	ART	die
Fang	NN	Fang
geschlossenen	ADJA	geschlossen
Maulkorb	NN	Maulkorb
zu	PTKZU	zu
versehen	VVINF	versehen
oder	KON	oder
so	ADV	so
an	APPR	an
der	ART	die
Leine	NN	Leine
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
jederzeitige	ADJA	<unknown>
Beherrschung	NN	Beherrschung
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
In	APPR	in
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Parkanlagen	NN	Parkanlage
sind	VAFIN	sein
Hunde	NN	Hund
jedenfalls	ADV	jedenfalls
an	APPR	an
der	ART	die
Leine	NN	Leine
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Ausgenommen	ADV	ausgenommen
sind	VAFIN	sein
Flächen	NN	Fläche
,	$,	,
die	PRELS	die
als	KOKOM	als
Hundewiesen	NN	<unknown>
gekennzeichnet	VVPP	kennzeichnen
und	KON	und
eingezäunt	VVPP	einzäunen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Maulkorb	NN	Maulkorb
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Hund	NN	Hund
weder	KON	weder
beißen	VVFIN	beißen
noch	ADV	noch
den	ART	die
Maulkorb	NN	Maulkorb
vom	APPRART	von
Kopf	NN	Kopf
abstreifen	VVINF	abstreifen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Der	ART	die
Maulkorb-	TRUNC	Maulkorb-
oder	KON	oder
Leinenzwang	NN	Leinenzwang
gilt	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
zu	APPR	zu
speziellen	ADJA	speziell
Zwecken	NN	Zweck
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Sicherung	NN	Sicherung
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
mit	APPR	mit
Maulkorb	NN	Maulkorb
oder	KON	oder
Leine	NN	Leine
der	ART	die
bestimmungsgemäßen	ADJA	bestimmungsgemäß
Verwendung	NN	Verwendung
entgegensteht	VVFIN	entgegenstehen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
diesen	PDAT	dies
Hunden	NN	Hund
zählen	VVFIN	zählen
insbesondere	ADV	insbesondere
Jagd-	TRUNC	Jagd-
,	$,	,
Hüte-	TRUNC	<unknown>
,	$,	,
Diensthunde	NN	Diensthund
der	ART	die
Exekutive	NN	Exekutive
und	KON	und
des	ART	die
Militärs	NN	Militär
und	KON	und
Rettungshunde	NN	Rettungshund
.	$.	.
Der	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
hat	VAFIN	haben
dafür	PAV	dafür
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Hund	NN	Hund
das	ART	die
Grundstück	NN	Grundstück
,	$,	,
Gebäude	NN	Gebäude
oder	KON	oder
den	ART	die
Zwinger	NN	Zwinger
gegen	APPR	gegen
den	ART	die
Willen	NN	Wille
des	ART	die
Halters	NN	Halter
oder	KON	oder
ohne	APPR	ohne
sein	PPOSAT	sein
Wissen	NN	Wissen
nicht	PTKNEG	nicht
verlassen	VVINF	verlassen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Regelungen	NN	Regelung
über	APPR	über
die	ART	die
Hundehaltung	NN	Hundehaltung
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
Jeder	PIAT	jed
Hund	NN	Hund
ist	VAFIN	sein
ab	APPR	ab
einem	ART	eine
Alter	NN	Alter
von	APPR	von
über	APPR	über
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
,	$,	,
jedenfalls	ADV	jedenfalls
aber	ADV	aber
vor	APPR	vor
der	ART	die
ersten	ADJA	erst
Weitergabe	NN	Weitergabe
,	$,	,
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
Mikrochips	NN	Mikrochip
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
,	$,	,
dessen	PRELAT	die
Code	NN	Code
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
oder	KON	oder
einer	ART	eine
von	APPR	von
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
beauftragten	ADJA	beauftragt
Tierregistrierungsstelle	NN	<unknown>
(	$(	(
registerführende	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
)	$(	)
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
nähere	ADJA	nah
technische	ADJA	technisch
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
der	ART	die
Mikrochips	NN	Mikrochip
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
unterbleiben	VVINF	unterbleiben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Hund	NN	Hund
bereits	ADV	bereits
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
codierten	ADJA	codiert
Mikrochip	NN	Mikrochip
(	$(	(
Abs.1	NN	<unknown>
)	$(	)
gekennzeichnet	VVPP	kennzeichnen
wurde	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
diesbezüglichen	ADJA	diesbezüglich
,	$,	,
in	APPR	in
einem	ART	eine
Register	NN	Register
festgehaltenen	ADJA	festgehalten
Daten	NN	Datum
,	$,	,
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
des	ART	die
Abs.3	NN	<unknown>
entsprechen	VVINF	entsprechen
und	KON	und
für	APPR	für
Behördenzwecke	NN	<unknown>
unentgeltlich	ADJD	unentgeltlich
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehen	VVFIN	stehen
.	$.	.
Die	ART	die
Daten	NN	Datum
derart	ADV	derart
gekennzeichneter	ADJA	gekennzeichnet
Hunde	NN	Hund
sind	VAFIN	sein
der	ART	die
registerführenden	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
zu	PTKZU	zu
melden	VVINF	melden
.	$.	.
Die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Anlässlich	APPR	anläßlich
dieses	PDAT	dies
Vorganges	NN	Vorgang
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Tierarzt	NN	Tierarzt
den	ART	die
Namen	NN	Name
,	$,	,
die	ART	die
Adresse	NN	Adresse
und	KON	und
das	ART	die
Geburtsdatum	NN	Geburtsdatum
des	ART	die
Hundehalters	NN	Hundehalter
,	$,	,
die	ART	die
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
das	ART	die
Geschlecht	NN	Geschlecht
,	$,	,
das	ART	die
Alter	NN	Alter
und	KON	und
die	ART	die
Farbe	NN	Farbe
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Kennnummer	NN	<unknown>
des	ART	die
eingesetzten	ADJA	eingesetzt
Mikrochips	NN	Mikrochip
festzuhalten	VVIZU	festhalten
und	KON	und
diese	PDAT	dies
Daten	NN	Datum
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
der	ART	die
registerführenden	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
Der	ART	die
Hundehalter	NN	Hundehalter
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
der	ART	die
registerführenden	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
jede	PIAT	jed
Änderung	NN	Änderung
seines	PPOSAT	sein
Wohnsitzes	NN	Wohnsitz
und	KON	und
jeden	PIAT	jed
Wechsel	NN	Wechsel
im	APPRART	in
Eigentum	NN	Eigentum
seines	PPOSAT	sein
Hundes	NN	Hund
binnen	APPR	binnen
eines	ART	eine
Monats	NN	Monat
bekannt	ADJD	bekannt
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
hat	VAFIN	haben
über	APPR	über
die	ART	die
zu	APPR	zu
kennzeichnenden	ADJA	kennzeichnend
Hunde	NN	Hund
ein	ART	eine
Register	NN	Register
(	$(	(
Hunderegister	NN	<unknown>
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
in	APPR	in
welches	PRELS	welche
die	ART	die
Daten	NN	Datum
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
aufzunehmen	VVIZU	aufnehmen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Neben	APPR	neben
diesen	PDAT	dies
Daten	NN	Datum
können	VMFIN	können
auch	ADV	auch
andere	PIS	andere
zweckdienliche	ADJA	zweckdienlich
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
den	ART	die
Hund	NN	Hund
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Zwischenfälle	NN	Zwischenfall
mit	APPR	mit
Bissverletzungen	NN	Bißverletzung
)	$(	)
aufgenommen	VVPP	aufnehmen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
hat	VAFIN	haben
Behörden	NN	Behörde
und	KON	und
Gerichten	NN	Gericht
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
Auskünfte	NN	Auskunft
über	APPR	über
die	ART	die
im	APPRART	in
Register	NN	Register
enthaltenen	ADJA	enthalten
Daten	NN	Datum
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Übermittlung	NN	Übermittlung
dieser	PDAT	dies
Daten	NN	Datum
aus	APPR	aus
tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
oder	KON	oder
finanzrechtlichen	ADJA	<unknown>
,	$,	,
veterinär-	ADJA	<unknown>
oder	KON	oder
sicherheitspolizeilichen	ADJA	<unknown>
Gründen	NN	Grund|Gründen
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Verwaltungsstrafverfahren	NN	<unknown>
,	$,	,
gerichtlichen	ADJA	gerichtlich
Strafverfahren	NN	Strafverfahren
oder	KON	oder
Zivilrechtsverfahren	NN	Zivilrechtsverfahren
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
jedermann	PIS	jedermann
Auskünfte	NN	Auskunft
über	APPR	über
die	ART	die
im	APPRART	in
Register	NN	Register
enthaltenen	ADJA	enthalten
Daten	NN	Datum
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
ein	ART	eine
rechtliches	ADJA	rechtlich
Interesse	NN	Interesse
glaubhaft	ADJD	glaubhaft
macht	VVFIN	machen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
die	ART	die
Führung	NN	Führung
des	ART	die
Hunderegisters	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.5	NN	<unknown>
)	$(	)
einer	ART	eine
geeigneten	ADJA	geeignet
Institution	NN	Institution
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
oder	KON	oder
privaten	ADJA	privat
Rechts	NN	Recht
übertragen	VVPP	übertragen
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
,	$,	,
personelle	ADJA	personell
Ausstattung	NN	Ausstattung
und	KON	und
Leitung	NN	Leitung
Gewähr	NN	Gewähr
für	APPR	für
eine	ART	eine
ordnungsgemäße	ADJA	ordnungsgemäß
Führung	NN	Führung
der	ART	die
Datenbank	NN	Datenbank
bietet	VVFIN	bieten
.	$.	.
Die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Auskunftserteilung	NN	Auskunftserteilung
geht	VVFIN	gehen
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
in	APPR	in
gleicher	ADJA	gleich
Weise	NN	Weise
über	PTKVZ	über
.	$.	.
Gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
kostendeckende	ADJA	kostendeckend
Entgelte	NN	Entgelt
für	APPR	für
den	ART	die
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
der	ART	die
Führung	NN	Führung
dieses	PDAT	dies
Registers	NN	Register
entstehenden	ADJA	entstehend
Aufwand	NN	Aufwand
einzuheben	VVIZU	<unknown>
;	$.	;
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
einen	ART	eine
Höchsttarif	NN	<unknown>
festlegen	VVINF	festlegen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Vorschriften	NN	Vorschrift
über	APPR	über
die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
mittels	APPR	mittels
Mikrochips	NN	Mikrochip
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
die	ART	die
Führung	NN	Führung
des	ART	die
Hunderegisters	NN	<unknown>
erlassen	VVPP	erlassen
.	$.	.
Sachkundenachweis	ADJA	<unknown>
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Schulterhöhe	NN	Schulterhöhe
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
40	CARD	40
cm	NN	cm
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Gewicht	NN	Gewicht
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
kg	NN	kg
erreichen	VVINF	erreichen
können	VMINF	können
oder	KON	oder
erreicht	VVPP	erreichen
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
gemäß	APPR	gemäß
Abs.2	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
gilt	VVFIN	gelten
jedenfalls	ADV	jedenfalls
eine	ART	eine
erfolgreich	ADJD	erfolgreich
abgelegte	ADJA	abgelegt
Prüfung	NN	Prüfung
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
vom	APPRART	von
Österreichischen	NN	Österreichische
Kynologenverband	NN	<unknown>
oder	KON	oder
von	APPR	von
der	ART	die
Österreichischen	NN	Österreichische
Hundesport	NN	Hundesport
Union	NE	Union
anerkannten	ADJA	anerkannt
Ausbildungsstätte	NN	Ausbildungsstätte
.	$.	.
Die	ART	die
Prüfung	NN	Prüfung
muss	VMFIN	müssen
jedenfalls	ADV	jedenfalls
Unterordnungsübungen	NN	<unknown>
mit	PTKVZ	mit
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
Leine	NE	Leine
beinhalten	VVINF	beinhalten
.	$.	.
Die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
der	ART	die
Prüfung	NN	Prüfung
sowie	KON	sowie
andere	PIS	andere
gleichwertige	ADJA	gleichwertig
Nachweise	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
.	$.	.
Der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
ist	VAFIN	sein
spätestens	ADV	spätestens
vor	APPR	vor
der	ART	die
Vollendung	NN	Vollendung
des	ART	die
30.	ADJA	30.
Lebensmonats	NN	<unknown>
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
zu	PTKZU	zu
erbringen	VVINF	erbringen
.	$.	.
Die	ART	die
Erbringung	NN	Erbringung
des	ART	die
Sachkundenachweises	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Hundehalter	NN	Hundehalter
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
der	ART	die
Halter	NN	Halter
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
seinen	PPOSAT	sein
Hauptwohnsitz	NN	Hauptwohnsitz
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Sachkundenachweis	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Vollendung	NN	Vollendung
des	ART	die
30.	ADJA	30.
Lebensmonats	NN	<unknown>
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
nicht	PTKNEG	nicht
erbracht	VVPP	erbringen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Hund	NN	Hund
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
erfolgreich	ADJD	erfolgreich
abgelegten	ADJA	abgelegt
Prüfung	NN	Prüfung
an	APPR	an
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Orten	NN	Ort|Orten
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.1	NN	<unknown>
jedenfalls	ADV	jedenfalls
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
um	APPR	um
den	ART	die
Fang	NN	Fang
geschlossenen	ADJA	geschlossen
Maulkorb	NN	Maulkorb
zu	PTKZU	zu
versehen	VVINF	versehen
.	$.	.
Die	ART	die
Abs.1	NN	<unknown>
bis	APPR	bis
3	CARD	3
gelten	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
Diensthunde	NN	Diensthund
der	ART	die
Exekutive	NN	Exekutive
und	KON	und
des	ART	die
Militärs	NN	Militär
,	$,	,
Rettungshunde	NN	Rettungshund
,	$,	,
Behindertenbegleithunde	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
Blinden-	TRUNC	Blinden-
,	$,	,
Gehörlosen-	TRUNC	Gehörlosen-
und	KON	und
Therapiehunde	NN	<unknown>
.	$.	.
Pelztiere	NN	Pelztier
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Pelztieren	NN	Pelztier
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Pelzgewinnung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Wildtiere	NN	Wildtier
Allgemeines	NN	Allgemeine
Das	ART	die
Halten	NN	Halt|Halten
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
in	APPR	in
Wildgattern	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
4	CARD	4
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
1986	CARD	1986
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.23	NN	<unknown>
,	$,	,
sowie	KON	sowie
für	APPR	für
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Falknerei	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
Jagdausübung	NN	Jagdausübung
;	$.	;
nachfolgende	ADJA	nachfolgend
Tiere	NN	Tier
:	$.	:
Schwämme	NN	Schwamm
(	$(	(
Porifera	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Hohltiere	NN	<unknown>
(	$(	(
Coelenterata	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Weichtiere	NN	Weichtier
(	$(	(
Mollusca	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Gliederfüßer	NN	<unknown>
(	$(	(
Arthropoda	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Stachelhäuter	NN	<unknown>
(	$(	(
Echinodermata	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Fische	NN	Fisch
(	$(	(
Pisces	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Lurche	NN	Lurch
(	$(	(
Amphibien	NN	Amphibium
)	$(	)
,	$,	,
Kriechtiere	NN	Kriechtier
(	$(	(
Reptilia	NE	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
aufgrund	APPR	aufgrund
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
19	CARD	19
;	$.	;
aufgrund	APPR	aufgrund
einer	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
20.	ADJA	20.
Haltung	NN	Haltung
gefährlicher	ADJA	gefährlich
Wildtiere	NN	Wildtier
Das	ART	die
Halten	NN	Halt|Halten
der	ART	die
in	APPR	in
§	NN	§
17	CARD	17
Z	NN	Z
2	CARD	2
genannten	ADJA	genannt
Tiere	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
melden	VVINF	melden
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
Tieren	NN	Tier
Gefahren	NN	Gefahr
für	APPR	für
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
Tieren	NN	Tier
ausgehen	VVINF	ausgehen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Meldung	NN	Meldung
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
genaue	ADJA	genau
Bezeichnung	NN	Bezeichnung
und	KON	und
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
den	ART	die
Ort	NN	Ort
der	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
sowie	KON	sowie
die	ART	die
getroffenen	ADJA	getroffen
Sicherheitsvorkehrungen	NN	Sicherheitsvorkehrung
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
.	$.	.
Bestehen	VVFIN	bestehen
Bedenken	NN	Bedenken
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
gemeldeten	ADJA	gemeldet
Sicherheitsvorkehrungen	NN	Sicherheitsvorkehrung
ausreichen	VVFIN	ausreichen
,	$,	,
um	APPR	um
die	PRELS	die
von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
Tieren	NN	Tier
ausgehenden	ADJA	ausgehend
Gefahren	NN	Gefahr
abzuwehren	VVIZU	abwehren
,	$,	,
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
in	APPR	in
dem	ART	die
zur	APPRART	zu
Gefahrenabwehr	NN	Gefahrenabwehr
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Ausmaß	NN	Ausmaß
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
anordnen	VVINF	anordnen
.	$.	.
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Wildgehegen	NN	Wildgehege
,	$,	,
Tierparks	NN	Tierpark
und	KON	und
Zoos	NN	Zoo
Für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Rot-	TRUNC	Rot-
,	$,	,
Dam-	TRUNC	Dam-
,	$,	,
Muffel-	TRUNC	Muffel-
oder	KON	oder
Schwarzwild	NN	Schwarzwild
in	APPR	in
Wildgehegen	NN	Wildgehege
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
eines	ART	eine
land-	TRUNC	land-
und	KON	und
forstwirtschaftlichen	ADJA	forstwirtschaftlich
Betriebes	NN	Betrieb
zur	APPRART	zu
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Gewinnung	NN	Gewinnung
von	APPR	von
Fleisch	NN	Fleisch
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
Ausnahmen	NN	Ausnahme
vom	APPRART	von
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Wildtierhaltung	NN	<unknown>
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Rechnung	NN	Rechnung
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
das	ART	die
Wildtier	NN	Wildtier
im	APPRART	in
Bereich	NN	Bereich
des	ART	die
geplanten	ADJA	geplant
Geheges	NN	Gehege
in	APPR	in
freier	ADJA	frei
Wildbahn	NN	Wildbahn
nicht	PTKNEG	nicht
vorkommt	VVFIN	vorkommen
oder	KON	oder
ungünstige	ADJA	ungünstig
Auswirkungen	NN	Auswirkung
aus	APPR	aus
forstlicher	ADJA	<unknown>
,	$,	,
jagdlicher	ADJA	<unknown>
und	KON	und
landeskultureller	ADJA	<unknown>
Sicht	NN	Sicht
nicht	PTKNEG	nicht
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Bezirksjägermeister	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Verfahren	NN	Verfahren
zu	PTKZU	zu
hören	VVINF	hören
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Tierparks	NN	Tierpark
und	KON	und
Zoos	NN	Zoo
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
Ausnahmen	NN	Ausnahme
vom	APPRART	von
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Wildtierhaltung	NN	<unknown>
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
20	CARD	20
geregelten	ADJA	geregelt
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
und	KON	und
Aufzeichnungspflichten	NN	Aufzeichnungspflicht
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
)	$(	)
keinesfalls	ADV	keinesfalls
unterschritten	VVPP	unterschreiten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
den	ART	die
sonstigen	ADJA	sonstig
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Rechnung	NN	Rechnung
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
von	APPR	von
Zoos	NN	Zoo
haben	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
zur	APPRART	zu
Erreichung	NN	Erreichung
des	ART	die
Ziels	NN	Ziel
der	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
der	ART	die
biologischen	ADJA	biologisch
Vielfalt	NN	Vielfalt
von	APPR	von
wildlebenden	ADJA	wildlebend
Tieren	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
beteiligen	VVINF	beteiligen
:	$.	:
an	APPR	an
Forschungsaktivitäten	NN	Forschungsaktivität
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Erhaltung	NN	Erhaltung
der	ART	die
Art	NN	Art
beitragen	VVINF	beitragen
oder	KON	oder
an	APPR	an
der	ART	die
Ausbildung	NN	Ausbildung
in	APPR	in
erhaltungsspezifischen	ADJA	<unknown>
Kenntnissen	NN	Kenntnis
und	KON	und
Fertigkeiten	NN	Fertigkeit
oder	KON	oder
am	APPRART	an
Austausch	NN	Austausch
von	APPR	von
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
die	ART	die
Artenerhaltung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
an	APPR	an
der	ART	die
Aufzucht	NN	Aufzucht
in	APPR	in
Gefangenschaft	NN	Gefangenschaft
,	$,	,
der	ART	die
Bestandserneuerung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
der	ART	die
Wiedereinbürgerung	NN	Wiedereinbürgerung
von	APPR	von
Arten	NN	Art
in	APPR	in
ihren	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensraum	NN	Lebensraum
.	$.	.
Die	ART	die
Betreiber	NN	Betreiber
von	APPR	von
Zoos	NN	Zoo
sind	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
die	ART	die
Aufklärung	NN	Aufklärung
und	KON	und
das	ART	die
Bewußtsein	NN	Bewußtsein
der	ART	die
Öffentlichkeit	NN	Öffentlichkeit
in	APPR	in
Bezug	NN	Bezug
auf	APPR	auf
den	ART	die
Erhalt	NN	Erhalt
der	ART	die
biologischen	ADJA	biologisch
Vielfalt	NN	Vielfalt
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
durch	APPR	durch
Informationen	NN	Information
über	APPR	über
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Schau	NN	Schau
gestellten	ADJA	gestellt
Tierarten	NN	Tierart
und	KON	und
ihre	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensräume	NN	Lebensraum
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
fördern	VVINF	fördern
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
und	KON	und
2	CARD	2
befristen	VVINF	befristen
sowie	KON	sowie
durch	APPR	durch
Auflagen	NN	Auflage
oder	KON	oder
Bedingungen	NN	Bedingung
sicherstellen	VVINF	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Rechnung	NN	Rechnung
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
Tierparks	NN	Tierpark
und	KON	und
Zoos	NN	Zoo
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Missstände	NN	Mißstand
festgestellt	VVPP	feststellen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
dem	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Wildtiere	NN	Wildtier
Verantwortlichen	NN	Verantwortliche
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Beseitigung	NN	Beseitigung
dieser	PDAT	dies
Missstände	NN	Mißstand
notwendigen	ADJA	notwendig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
unter	APPR	unter
Setzung	NN	Setzung
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
aufzutragen	VVIZU	auftragen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
einem	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Auftrag	NN	Auftrag
nicht	PTKNEG	nicht
entsprochen	VVPP	entsprechen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
das	ART	die
Wildgehege	NN	Wildgehege
,	$,	,
den	ART	die
Tierpark	NN	Tierpark
oder	KON	oder
Zoo	NN	Zoo
im	APPRART	in
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Ausmaß	NN	Ausmaß
zu	PTKZU	zu
schließen	VVINF	schließen
.	$.	.
Der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Wildtiere	NN	Wildtier
Verantwortliche	NN	Verantwortliche
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
wesentliche	ADJA	wesentlich
Änderungen	NN	Änderung
des	ART	die
Wildgeheges	NN	Wildgehege
,	$,	,
Tierparks	NN	Tierpark
oder	KON	oder
des	ART	die
Zoos	NN	Zoo
sowie	KON	sowie
des	ART	die
Bestandes	NN	Bestand
der	ART	die
Wildtiere	NN	Wildtier
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
)	$(	)
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
in	APPR	in
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
hat	VAFIN	haben
neben	APPR	neben
einer	ART	eine
Verbotsliste	NN	Verbotsliste
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Wildtiere	NN	Wildtier
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
an	APPR	an
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
,	$,	,
Pflege	NN	Pflege
,	$,	,
Betreuung	NN	Betreuung
und	KON	und
Dressur	NN	Dressur
der	ART	die
Wildtiere	NN	Wildtier
zu	PTKZU	zu
beinhalten	VVINF	beinhalten
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
kann	VMFIN	können
Ausnahmen	NN	Ausnahme
vom	APPRART	von
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Wildtierhaltung	NN	<unknown>
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Wildtiere	NN	Wildtier
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
der	ART	die
Verbotsliste	NN	Verbotsliste
gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
angeführt	VVPP	anführen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
der	ART	die
in	APPR	in
Abs.1	NN	<unknown>
genannten	ADJA	genannt
Verordnung	NN	Verordnung
nicht	PTKNEG	nicht
unterschritten	VVPP	unterschreiten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
den	ART	die
sonstigen	ADJA	sonstig
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Rechnung	NN	Rechnung
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.2	NN	<unknown>
befristen	VVINF	befristen
sowie	KON	sowie
durch	APPR	durch
Auflagen	NN	Auflage
oder	KON	oder
Bedingungen	NN	Bedingung
sicherstellen	VVINF	sicherstellen
,	$,	,
daß	KOUS	daß
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Rechnung	NN	Rechnung
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Ein	ART	eine
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
durchzuführen	VVIZU	durchführen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
bereits	ADV	bereits
in	APPR	in
einem	ART	eine
anderen	PIAT	ander
Bundesland	NN	Bundesland
oder	KON	oder
in	APPR	in
einem	ART	eine
Bezirk	NN	Bezirk
der	ART	die
Steiermark	NE	Steiermark
aufgrund	APPR	aufgrund
eines	ART	eine
derartigen	ADJA	derartig
Verfahrens	NN	Verfahren
eine	ART	eine
Bewilligung	NN	Bewilligung
,	$,	,
sei	VAFIN	sein
es	PPER	es
auch	ADV	auch
für	APPR	für
das	ART	die
in	APPR	in
Österreich	NE	Österreich
liegende	ADJA	liegend
Winterquartier	NN	Winterquartier
,	$,	,
erlangt	VVPP	erlangen
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Das	ART	die
Verfahren	NN	Verfahren
ist	VAFIN	sein
trotz	APPR	trotz
Vorliegens	NN	Vorliegen
der	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
des	ART	die
Abs.4	NN	<unknown>
dennoch	ADV	dennoch
durchzuführen	VVIZU	durchführen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Bewilligungsbescheid	NN	Bewilligungsbescheid
eines	ART	eine
anderen	PIAT	ander
Bundeslandes	NN	Bundesland
hervorgeht	VVFIN	hervorgehen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
gemäß	APPR	gemäß
der	ART	die
im	APPRART	in
Abs.1	NN	<unknown>
genannten	ADJA	genannt
Verordnung	NN	Verordnung
unterschritten	VVPP	unterschreiten
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
Tiere	NN	Tier
aus	APPR	aus
der	ART	die
Verbotsliste	NN	Verbotsliste
enthalten	VVPP	enthalten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Unterlagen	NN	Unterlage
für	APPR	für
das	ART	die
Ansuchen	NN	Ansuchen
nach	APPR	nach
§	NN	§
20	CARD	20
Das	ART	die
Ansuchen	NN	Ansuchen
um	APPR	um
eine	ART	eine
Ausnahmebewilligung	NN	Ausnahmebewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
20	CARD	20
hat	VAFIN	haben
Folgendes	NN	Folgende
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
:	$.	:
Name	NN	Name
und	KON	und
Adresse	NN	Adresse
des	ART	die
verantwortlichen	ADJA	verantwortlich
Leiters	NN	Leiter
,	$,	,
Angabe	NN	Angabe
über	APPR	über
den	ART	die
Standort	NN	Standort
,	$,	,
Aufenthaltsdauer	NN	Aufenthaltsdauer
und	KON	und
die	ART	die
Art	NN	Art
der	ART	die
Darbietung	NN	Darbietung
(	$(	(
Zirkus	NN	Zirkus
,	$,	,
Varieté	NN	Varieté
etc.	ADV	etc.
)	$(	)
,	$,	,
Anzahl	NN	Anzahl
und	KON	und
Art	NN	Art
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Wildtiere	NN	Wildtier
,	$,	,
Angaben	NN	Angabe
über	APPR	über
Anzahl	NN	Anzahl
und	KON	und
Qualifikation	NN	Qualifikation
des	ART	die
Betreuungspersonals	NN	Betreuungspersonal
,	$,	,
kurze	ADJA	kurz
Beschreibung	NN	Beschreibung
der	ART	die
Art	NN	Art
der	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Darbietungen	NN	Darbietung
(	$(	(
Dressurnummer	NN	Dressurnummer
)	$(	)
,	$,	,
planliche	ADJA	<unknown>
Gesamtdarstellung	NN	Gesamtdarstellung
mit	APPR	mit
Angaben	NN	Angabe
über	APPR	über
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Ausstattung	NN	Ausstattung
der	ART	die
Unterkünfte	NN	Unterkunft
(	$(	(
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
)	$(	)
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
.	$.	.
IV	NE	IV
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Transport	NN	Transport
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Der	ART	die
Transport	NN	Transport
von	APPR	von
transportunfähigen	ADJA	<unknown>
Tieren	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Transportunfähig	ADJD	transportunfähig
sind	VAFIN	sein
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
einer	ART	eine
Krankheit	NN	Krankheit
oder	KON	oder
Verletzung	NN	Verletzung
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
der	ART	die
Lage	NN	Lage
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
aus	APPR	aus
eigener	ADJA	eigen
Kraft	NN	Kraft
ohne	APPR	ohne
schmerzhafte	ADJA	schmerzhaft
Treibhilfen	NN	<unknown>
in	APPR	in
das	ART	die
Transportmittel	NN	Transportmittel
zu	PTKZU	zu
gelangen	VVINF	gelangen
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
ihres	PPOSAT	ihr
Zustandes	NN	Zustand
abzusehen	VVIZU	absehen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
dieses	PDAT	dies
aus	APPR	aus
eigener	ADJA	eigen
Kraft	NN	Kraft
nicht	PTKNEG	nicht
wieder	ADV	wieder
verlassen	VVINF	verlassen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Beim	APPRART	bei
Transport	NN	Transport
müssen	VMFIN	müssen
Tiere	NN	Tier
über	APPR	über
angemessenen	ADJA	angemessen
Raum	NN	Raum
verfügen	VVINF	verfügen
und	KON	und
sich	PRF	sich
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
niederlegen	VVINF	niederlegen
können	VMINF	können
.	$.	.
Der	ART	die
Transport	NN	Transport
hat	VAFIN	haben
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
ausreichenden	ADJA	ausreichend
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
ungünstigen	ADJA	ungünstig
Witterungsverhältnissen	NN	Witterungsverhältnis
haben	VAFIN	haben
.	$.	.
Behältnisse	NN	Behältnis
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
Tiere	NN	Tier
befördert	VVPP	befördern
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Symbol	NN	Symbol
für	APPR	für
lebende	ADJA	lebend
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
und	KON	und
müssen	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
Zeichen	NN	Zeichen
tragen	VVINF	tragen
,	$,	,
das	PRELS	die
die	ART	die
aufrechte	ADJA	aufrecht
Stellung	NN	Stellung
anzeigt	VVFIN	anzeigen
.	$.	.
Während	KOUS	während
des	ART	die
Transportes	NN	Transport
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
mit	APPR	mit
Wasser	NN	Wasser
und	KON	und
geeignetem	ADJA	geeignet
Futter	NN	Futter
ausreichend	ADJD	ausreichend
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
.	$.	.
Für	APPR	für
das	ART	die
Verladen	NN	Verladen
und	KON	und
Ausladen	NN	Ausladen
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
geeignete	ADJA	geeignet
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Die	ART	die
Bodenfläche	NN	Bodenfläche
dieser	PDAT	dies
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ein	ART	eine
Ausgleiten	NN	Ausgleiten
weitestgehend	ADJD	weitestgehend
verhindert	VVPP	verhindern
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Boden	NN	Boden
der	ART	die
Transportmittel	NN	Transportmittel
muss	VMFIN	müssen
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
ausreichenden	ADJA	ausreichend
Menge	NN	Menge
Einstreu	NN	Einstreu
zur	APPRART	zu
Aufnahme	NN	Aufnahme
der	ART	die
Exkremente	NN	Exkrement
bedeckt	VVPP	bedecken
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
6	CARD	6
finden	VVFIN	finden
keine	PIAT	kein
Anwendung	NN	Anwendung
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
bundesrechtliche	ADJA	bundesrechtlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
bestehen	VVFIN	bestehen
.	$.	.
Auf	APPR	auf
Wirtschaftsfuhren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
30	CARD	30
Straßenverkehrsordnung	NN	Straßenverkehrsordnung
1960	CARD	@card@
finden	VVFIN	finden
die	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
bis	KON	bis
4	CARD	4
keine	PIAT	kein
Anwendung	NN	Anwendung
.	$.	.
V.	APPR	v.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Die	ART	die
vom	APPRART	von
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
nicht	PTKNEG	nicht
erfasste	ADJA	erfaßt
Tötung	NN	Tötung
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
so	ADV	so
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
jede	PIAT	jed
unnötige	ADJA	unnötig
Schmerzzufügung	NN	<unknown>
und	KON	und
Ängstigung	NN	<unknown>
vermieden	VVPP	vermeiden
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Das	ART	die
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
Betäubung	NN	Betäubung
vor	APPR	vor
dem	ART	die
Blutentzug	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
ist	VAFIN	sein
so	ADV	so
durchzuführen	VVIZU	durchführen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
unnötige	ADJA	unnötig
Schmerzen	NN	Schmerz
und	KON	und
Ängste	NN	Angst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Betäubung	NN	Betäubung
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
oder	KON	oder
bestätigt	ADJD	bestätigt
eine	ART	eine
gesetzlich	ADJD	gesetzlich
anerkannte	ADJA	anerkannt
Religionsgemeinschaft	NN	Religionsgemeinschaft
,	$,	,
dass	KOUS	dass
deren	PDAT	die
Gebote	NN	Gebot
oder	KON	oder
Verbote	NN	Verbot
eine	ART	eine
Betäubung	NN	Betäubung
ausschließen	VVFIN	ausschließen
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
so	ADV	so
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
keine	PIAT	kein
unnötigen	ADJA	unnötig
Schmerzen	NN	Schmerz
zugefügt	VVPP	zufügen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
es	PPER	es
nicht	PTKNEG	nicht
unnötig	ADJD	unnötig
in	APPR	in
Angst	NN	Angst
versetzt	VVPP	versetzen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
,	$,	,
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
Verbringung	NN	<unknown>
,	$,	,
Unterbringung	NN	Unterbringung
,	$,	,
Ruhigstellung	NN	Ruhigstellung
,	$,	,
Betäubung	NN	Betäubung
und	KON	und
Entblutung	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
durch	APPR	durch
Personen	NN	Person
vorgenommen	VVPP	vornehmen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
dazu	PAV	dazu
die	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
besitzen	VVFIN	besitzen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
nach	APPR	nach
Maßgabe	NN	Maßgabe
der	ART	die
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Anforderungen	NN	Anforderung
über	APPR	über
die	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
(	$(	(
Baumerkmale	NN	<unknown>
,	$,	,
Anlagen	NN	Anlage
,	$,	,
Ausrüstung	NN	Ausrüstung
etc.	ADV	etc.
)	$(	)
sowie	KON	sowie
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
über	APPR	über
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
,	$,	,
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Betäuben	NN	Betäuben
und	KON	und
Entbluten	NN	<unknown>
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
Geräte	NN	Gerät
,	$,	,
Ausrüstungen	NN	Ausrüstung
,	$,	,
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
Geräte	NN	Gerät
,	$,	,
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
zum	APPRART	zu
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Ausrüstungen	NN	Ausrüstung
sowie	KON	sowie
Anlagen	NN	Anlage
für	APPR	für
die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
planen	VVINF	planen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
bauen	VVINF	bauen
,	$,	,
instand	PTKVZ	instand
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
rasche	ADJA	rasch
und	KON	und
wirksame	ADJA	wirksam
Betäubung	NN	Betäubung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
entsprechend	ADJD	entsprechend
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
und	KON	und
der	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
müssen	VMFIN	müssen
von	APPR	von
ihren	PPOSAT	ihr
Baumerkmalen	NN	<unknown>
,	$,	,
ihren	PPOSAT	ihr
Anlagen	NN	Anlage
und	KON	und
Ausrüstungen	NN	Ausrüstung
sowie	KON	sowie
ihrem	PPOSAT	ihr
Betrieb	NN	Betrieb
her	APZR	her
so	ADV	so
angelegt	VVPP	anlegen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
von	APPR	von
vermeidbaren	ADJA	vermeidbar
Aufregungen	NN	Aufregung
,	$,	,
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
und	KON	und
Schäden	NN	Schaden
verschont	VVPP	verschonen
bleiben	VVFIN	bleiben
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
auf	APPR	auf
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
und	KON	und
der	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Missstände	NN	Mißstand
festgestellt	VVPP	feststellen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
dem	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
des	ART	die
Schlachthofes	NN	Schlachthof
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Beseitigung	NN	Beseitigung
dieser	PDAT	dies
Missstände	NN	Mißstand
notwendigen	ADJA	notwendig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
unter	APPR	unter
Setzung	NN	Setzung
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
aufzutragen	VVIZU	auftragen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
einem	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Auftrag	NN	Auftrag
nicht	PTKNEG	nicht
entsprochen	VVPP	entsprechen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
den	ART	die
Schlachthof	NN	Schlachthof
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
im	APPRART	in
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Ausmaß	NN	Ausmaß
zu	PTKZU	zu
schließen	VVINF	schließen
.	$.	.
VI.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zu	APPR	zu
Sportzwecken	NN	<unknown>
Das	ART	die
Zuführen	NN	Zuführen
von	APPR	von
Reiz-	TRUNC	Reiz-
oder	KON	oder
Dopingmitteln	NN	Dopingmittel
zur	APPRART	zu
Leistungssteigerung	NN	Leistungssteigerung
,	$,	,
zum	APPRART	zu
Dämpfen	NN	Dampf|Dämpfen
des	ART	die
Allgemeinverhaltens	NN	<unknown>
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Schmerzbeeinflussung	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
der	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zu	APPR	zu
sportlichen	ADJA	sportlich
Zwecken	NN	Zweck
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Sportveranstaltungen	NN	Sportveranstaltung
,	$,	,
an	APPR	an
denen	PRELS	die
Tiere	NN	Tier
beteiligt	VVPP	beteiligen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
die	ART	die
Rufbereitschaft	NN	Rufbereitschaft
eines	ART	eine
Tierarztes	NN	Tierarzt
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
für	APPR	für
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
ein	ART	eine
erhöhtes	ADJA	erhöht
Verletzungsrisiko	NN	Verletzungsrisiko
besteht	VVFIN	bestehen
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
anwesend	ADJD	anwesend
sein	VAINF	sein
.	$.	.
VII.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Tierheime	NN	Tierheim
Der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Tierheimes	NN	Tierheim
sowie	KON	sowie
dessen	PDAT	die
wesentliche	ADJA	wesentlich
Änderung	NN	Änderung
sind	VAFIN	sein
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
schriftlich	ADJD	schriftlich
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
In	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Anzeige	NN	Anzeige
sind	VAFIN	sein
der	ART	die
Standort	NN	Standort
,	$,	,
die	ART	die
räumlichen	ADJA	räumlich
Verhältnisse	NN	Verhältnis
,	$,	,
die	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tierarten	NN	Tierart
sowie	KON	sowie
der	ART	die
verantwortliche	ADJA	verantwortlich
Leiter	NN	Leiter
anzugeben	VVIZU	angeben
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
kann	VMFIN	können
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
zwei	CARD	zwei
Monaten	NN	Monat
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
untersagen	VVINF	untersagen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
nicht	PTKNEG	nicht
entsprochen	VVPP	entsprechen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
Mindeststandards	NN	Mindeststandard
für	APPR	für
Tierheime	NN	Tierheim
betreffend	ADJD	betreffend
die	ART	die
räumlichen	ADJA	räumlich
und	KON	und
personellen	ADJA	personell
Anforderungen	NN	Anforderung
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Führung	NN	Führung
von	APPR	von
schriftlichen	ADJA	schriftlich
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Tierheime	NN	Tierheim
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
auf	APPR	auf
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
und	KON	und
der	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Missstände	NN	Mißstand
festgestellt	VVPP	feststellen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
dem	ART	die
verantwortlichen	ADJA	verantwortlich
Leiter	NN	Leiter
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Beseitigung	NN	Beseitigung
dieser	PDAT	dies
Missstände	NN	Mißstand
notwendigen	ADJA	notwendig
Maßnahmen	NN	Maßnahme
unter	APPR	unter
Setzung	NN	Setzung
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
aufzutragen	VVIZU	auftragen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
einem	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Auftrag	NN	Auftrag
nicht	PTKNEG	nicht
entsprochen	VVPP	entsprechen
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
das	ART	die
Tierheim	NN	Tierheim
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
im	APPRART	in
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Ausmaß	NN	Ausmaß
zu	PTKZU	zu
schließen	VVINF	schließen
und	KON	und
allfällige	ADJA	allfällig
Anordnungen	NN	Anordnung
über	APPR	über
die	ART	die
dort	ADV	dort
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
.	$.	.
VIII.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Tierschutzbeauftragter	NN	Tierschutzbeauftragte
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
einen	ART	eine
Tierschutzbeauftragten	NN	Tierschutzbeauftragte
zu	PTKZU	zu
bestellen	VVINF	bestellen
.	$.	.
Zum	APPRART	zu
Tierschutzbeauftragten	NN	Tierschutzbeauftragte
kann	VMFIN	können
nur	ADV	nur
ein	ART	eine
Landesbediensteter	NN	Landesbedienstete
mit	APPR	mit
abgeschlossenem	ADJA	abgeschlossen
veterinärmedizinischen	ADJA	veterinärmedizinisch
Studium	NN	Studium
und	KON	und
tierärztlicher	ADJA	tierärztlich
Physikatsprüfung	NN	<unknown>
bestellt	VVPP	bestellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Tierschutzbeauftragte	NN	Tierschutzbeauftragte
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Aufgabe	NN	Aufgabe
,	$,	,
die	ART	die
Interessen	NN	Interesse
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
zu	PTKZU	zu
wahren	VVINF	wahren
und	KON	und
für	APPR	für
die	ART	die
Rechte	NN	Recht|Rechte
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
einzutreten	VVIZU	eintreten
.	$.	.
Im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
dieser	PDAT	dies
Aufgabe	NN	Aufgabe
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Tierschutzbeauftragte	NN	Tierschutzbeauftragte
insbesondere	ADV	insbesondere
:	$.	:
die	ART	die
Bevölkerung	NN	Bevölkerung
über	APPR	über
die	ART	die
Bedeutung	NN	Bedeutung
,	$,	,
die	ART	die
Ziele	NN	Ziel
und	KON	und
die	ART	die
Grundsätze	NN	Grundsatz
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
zu	PTKZU	zu
informieren	VVINF	informieren
;	$.	;
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
an	APPR	an
ihn	PPER	er
wenden	VVFIN	wenden
,	$,	,
in	APPR	in
allen	PIAT	all
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
zu	PTKZU	zu
beraten	VVINF	beraten
;	$.	;
an	APPR	an
der	ART	die
Begutachtung	NN	Begutachtung
von	APPR	von
einschlägigen	ADJA	einschlägig
Gesetzes-	TRUNC	Gesetzes-
und	KON	und
Verordnungsentwürfen	NN	<unknown>
mitzuarbeiten	VVIZU	mitarbeiten
.	$.	.
Alle	PIAT	all
Landes-	TRUNC	Landes-
und	KON	und
Gemeindebehörden	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
dem	ART	die
Tierschutzbeauftragten	NN	Tierschutzbeauftragte
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Ausübung	NN	Ausübung
seiner	PPOSAT	sein
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
notwendige	ADJA	notwendig
Unterstützung	NN	Unterstützung
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
und	KON	und
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Der	ART	die
Tierschutzbeauftragte	NN	Tierschutzbeauftragte
darf	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
ausüben	VVINF	ausüben
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
seinen	PPOSAT	sein
Obliegenheiten	NN	Obliegenheit
unvereinbar	ADJD	unvereinbar
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
den	ART	die
Anschein	NN	Anschein
der	ART	die
Befangenheit	NN	Befangenheit
hervorzurufen	VVIZU	hervorrufen
.	$.	.
Das	ART	die
Amt	NN	Amt
des	ART	die
Tierschutzbeauftragten	NN	Tierschutzbeauftragte
endet	VVFIN	enden
durch	APPR	durch
Verzicht	NN	Verzicht
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
Abberufung	NN	Abberufung
durch	APPR	durch
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
den	ART	die
Tierschutzbeauftragten	NN	Tierschutzbeauftragte
abzuberufen	VVIZU	abberufen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
seiner	PPOSAT	sein
Person	NN	Person
Umstände	NN	Umstand
eintreten	VVINF	eintreten
,	$,	,
die	PRELS	die
ihn	PPER	er
für	APPR	für
dieses	PDAT	dies
Amt	NN	Amt
als	KOKOM	als
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
geeignet	ADJD	geeignet
erscheinen	VVINF	erscheinen
lassen	VVFIN	lassen
.	$.	.
IX.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Sicherung	NN	Sicherung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Schutzverwahrung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
unter	APPR	unter
Umständen	NN	Umstand
angetroffen	VVPP	antreffen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Ermittlung	NN	Ermittlung
ihres	PPOSAT	ihr
Eigentümers	NN	Eigentümer
oder	KON	oder
Halters	NN	Halter
nicht	PTKNEG	nicht
auf	APPR	auf
einfache	ADJA	einfach
Weise	NN	Weise
gestatten	VVFIN	gestatten
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
Tierheimen	NN	Tierheim
in	APPR	in
Schutzverwahrung	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
.	$.	.
Für	APPR	für
diese	PDAT	dies
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
ist	VAFIN	sein
den	ART	die
Tierheimen	NN	Tierheim
eine	ART	eine
Entschädigung	NN	Entschädigung
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
,	$,	,
die	PRELS	die
je	ADV	je
zur	APPRART	zu
Hälfte	NN	Hälfte
durch	APPR	durch
das	ART	die
Land	NN	Land
und	KON	und
jene	PDAT	jen
Gemeinde	NN	Gemeinde
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
das	ART	die
Tier	NN	Tier
aufgegriffen	VVPP	aufgreifen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
näheren	ADJA	nah
Regelungen	NN	Regelung
über	APPR	über
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Entschädigung	NN	Entschädigung
werden	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
festgelegt	VVPP	festlegen
.	$.	.
Der	ART	die
Schutzverwahrer	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
für	APPR	für
die	ART	die
sorgfältige	ADJA	sorgfältig
Pflege	NN	Pflege
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
angemessenen	ADJA	angemessen
tierärztlichen	ADJA	tierärztlich
Betreuung	NN	Betreuung
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Bedeutet	VVFIN	bedeuten
das	ART	die
Weiterleben	NN	Weiterleben
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
aufgrund	APPR	aufgrund
eines	ART	eine
tierärztlichen	ADJA	tierärztlich
Gutachtens	NN	Gutachten
eine	ART	eine
Qual	NN	Qual
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Tier	NN	Tier
schmerzlos	ADJD	schmerzlos
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Der	ART	die
Schutzverwahrer	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
hierüber	PAV	hierüber
schriftliche	ADJA	schriftlich
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Ein	ART	eine
in	APPR	in
Schutzverwahrung	NN	<unknown>
befindliches	ADJA	befindlich
Tier	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
ihr	PPOSAT	ihr
Eigentum	NN	Eigentum
oder	KON	oder
ihre	PPOSAT	ihr
sonstige	ADJA	sonstig
Verfügungsberechtigung	NN	Verfügungsberechtigung
glaubhaft	ADJD	glaubhaft
nachweisen	VVFIN	nachweisen
,	$,	,
auszufolgen	VVIZU	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Verwahrer	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
eine	ART	eine
aktuelle	ADJA	aktuell
Liste	NN	Liste
der	ART	die
von	APPR	von
ihm	PPER	er
in	APPR	in
Schutzverwahrung	NN	<unknown>
genommenen	ADJA	genommen
Tiere	NN	Tier
zur	APPRART	zu
allgemeinen	ADJA	allgemein
Einsicht	NN	Einsicht
auszuhängen	VVIZU	aushängen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
den	ART	die
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
der	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Tiere	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
Personen	NN	Person
der	ART	die
Zutritt	NN	Zutritt
zu	PTKZU	zu
gestatten	VVINF	gestatten
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Verlust	NN	Verlust
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
behaupten	VVINF	behaupten
,	$,	,
das	PRELS	die
sich	PRF	sich
nach	APPR	nach
dieser	PDAT	dies
Liste	NN	Liste
in	APPR	in
Schutzverwahrung	NN	<unknown>
befinden	VVINF	befinden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Der	ART	die
Verwahrer	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
gegenüber	APPR	gegenüber
demjenigen	PDS	derjenige
,	$,	,
dem	PRELS	die
ein	ART	eine
verwahrtes	ADJA	<unknown>
Tier	NN	Tier
ausgefolgt	VVPP	<unknown>
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
Anspruch	NN	Anspruch
auf	APPR	auf
Ersatz	NN	Ersatz
aller	PIAT	all
während	APPR	während
der	ART	die
Verwahrung	NN	Verwahrung
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
aufgewendeten	ADJA	aufgewandt
Kosten	NN	Kosten
.	$.	.
Abnahme	NN	Abnahme
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Wird	VAFIN	werden
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
offenkundig	ADJD	offenkundig
in	APPR	in
tierquälerischer	ADJA	tierquälerisch
Weise	NN	Weise
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
behandelt	VVPP	behandeln
,	$,	,
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
verwahrt	VVPP	verwahren
oder	KON	oder
befördert	VVPP	befördern
und	KON	und
kann	VMFIN	können
sein	PPOSAT	sein
Halter	NN	Halter
,	$,	,
Verwahrer	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Betreuer	NN	Betreuer
nicht	PTKNEG	nicht
sofort	ADV	sofort
zur	APPRART	zu
Beendigung	NN	Beendigung
der	ART	die
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
verhalten	VVPP	verhalten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
aufgrund	APPR	aufgrund
eines	ART	eine
tierärztlichen	ADJA	tierärztlich
Gutachtens	NN	Gutachten
ohne	APPR	ohne
vorausgegangenes	ADJA	vorausgegangen
Verfahren	NN	Verfahren
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Beseitigung	NN	Beseitigung
des	ART	die
Missstandes	NN	Mißstand
auf	APPR	auf
Kosten	NN	Kosten
des	ART	die
Tierhalters	NN	Tierhalter
anzuordnen	VVIZU	anordnen
oder	KON	oder
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
das	ART	die
Tier	NN	Tier
abzunehmen	VVIZU	abnehmen
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
die	ART	die
vorläufige	ADJA	vorläufig
Verwahrung	NN	Verwahrung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
eines	ART	eine
abgenommenen	ADJA	abgenommen
Tieres	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
den	ART	die
Halter	NN	Halter
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
von	APPR	von
der	ART	die
vorläufigen	ADJA	vorläufig
Verwahrung	NN	Verwahrung
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dieser	PDS	diese
davon	PAV	davon
nicht	PTKNEG	nicht
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
bereits	ADV	bereits
Kenntnis	NN	Kenntnis
erlangt	VVPP	erlangen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Das	ART	die
Tier	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
dem	ART	die
Halter	NN	Halter
wieder	ADV	wieder
auszufolgen	VVIZU	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
eine	ART	eine
weitere	ADJA	weit
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
nicht	PTKNEG	nicht
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Andernfalls	ADV	andernfalls
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
den	ART	die
Verfall	NN	Verfall
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
auszusprechen	VVIZU	aussprechen
.	$.	.
Der	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
während	APPR	während
der	ART	die
vorläufigen	ADJA	vorläufig
Verwahrung	NN	Verwahrung
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
aufgewendeten	ADJA	aufgewandt
Kosten	NN	Kosten
zu	PTKZU	zu
ersetzen	VVINF	ersetzen
.	$.	.
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
kann	VMFIN	können
einer	ART	eine
Person	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
wegen	APPR	wegen
tierquälerischen	ADJA	tierquälerisch
Verhaltens	NN	Verhalten
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
bestraft	VVPP	bestrafen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
oder	KON	oder
wegen	APPR	wegen
wiederholter	ADJA	wiederholt
oder	KON	oder
einer	ART	eine
besonders	ADV	besonders
schwerwiegenden	ADJA	schwerwiegend
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
bestraft	VVPP	bestrafen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
oder	KON	oder
wegen	APPR	wegen
wiederholter	ADJA	wiederholt
oder	KON	oder
einer	ART	eine
besonders	ADV	besonders
schwerwiegenden	ADJA	schwerwiegend
Übertretung	NN	Übertretung
von	APPR	von
Tierschutzgesetzen	NN	<unknown>
anderer	PIAT	ander
Bundesländer	NN	Bundesland
bestraft	VVPP	bestrafen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
das	ART	die
Halten	NN	Halt|Halten
,	$,	,
Verwahren	NN	Verwahren
und	KON	und
Betreuen	NN	Betreuen
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
aller	PIAT	all
oder	KON	oder
bestimmter	ADJA	bestimmt
Arten	NN	Art
verbieten	VVFIN	verbieten
.	$.	.
Die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
und	KON	und
der	ART	die
Umfang	NN	Umfang
des	ART	die
Verbotes	NN	Verbot
sind	VAFIN	sein
entsprechend	ADJD	entsprechend
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
.	$.	.
Abs.1	NN	<unknown>
gilt	VVFIN	gelten
auch	ADV	auch
für	APPR	für
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
ein	ART	eine
tierquälerisches	ADJA	<unknown>
Verhalten	NN	Verhalten
deshalb	PAV	deshalb
nicht	PTKNEG	nicht
bestraft	VVPP	bestrafen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
weil	KOUS	weil
ihre	PPOSAT	ihr
Zurechnungsfähigkeit	NN	Zurechnungsfähigkeit
zur	APPRART	zu
Zeit	NN	Zeit
der	ART	die
Tat	NN	Tat
ausgeschlossen	VVPP	ausschließen
war	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Person	NN	Person
abermals	ADV	abermals
Tiere	NN	Tier
quälen	VVINF	quälen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
kann	VMFIN	können
von	APPR	von
der	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
eines	ART	eine
Verbotes	NN	Verbot
nach	APPR	nach
Abs.1	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Abs.2	NN	<unknown>
absehen	VVINF	absehen
und	KON	und
ein	ART	eine
solches	PIAT	solch
Verbot	NN	Verbot
nur	ADV	nur
androhen	VVINF	androhen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
ausreicht	VVFIN	ausreichen
,	$,	,
um	KOUI	um
die	ART	die
betreffende	ADJA	betreffend
Person	NN	Person
in	APPR	in
Hinkunft	NN	<unknown>
von	APPR	von
einer	ART	eine
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
oder	KON	oder
besonders	ADV	besonders
schwerwiegenden	ADJA	schwerwiegend
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
abzuhalten	VVIZU	abhalten
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
einem	ART	eine
Verbot	NN	Verbot
nach	APPR	nach
Abs.1	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Abs.2	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
es	PPER	es
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
ohne	APPR	ohne
vorausgegangenes	ADJA	vorausgegangen
Verfahren	NN	Verfahren
abzunehmen	VVIZU	abnehmen
und	KON	und
für	APPR	für
seine	PPOSAT	sein
vorläufige	ADJA	vorläufig
Verwahrung	NN	Verwahrung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
hat	VAFIN	haben
überdies	ADV	überdies
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
den	ART	die
Verfall	NN	Verfall
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
auszusprechen	VVIZU	aussprechen
.	$.	.
Der	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
während	APPR	während
der	ART	die
vorläufigen	ADJA	vorläufig
Verwahrung	NN	Verwahrung
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
aufgewendeten	ADJA	aufgewandt
Kosten	NN	Kosten
zu	PTKZU	zu
ersetzen	VVINF	ersetzen
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
rechtskräftige	ADJA	rechtskräftig
Bescheide	NN	Bescheid
über	APPR	über
Tierhalteverbote	NN	<unknown>
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
zu	PTKZU	zu
übermitteln	VVINF	übermitteln
,	$,	,
welche	PRELS	welche
diese	PDAT	dies
Bescheide	NN	Bescheid
über	APPR	über
die	ART	die
Verbindungsstelle	NN	Verbindungsstelle
der	ART	die
Bundesländer	NN	Bundesland
den	ART	die
Landesregierungen	NN	Landesregierung
der	ART	die
anderen	PIAT	ander
Bundesländer	NN	Bundesland
zur	APPRART	zu
Kenntnis	NN	Kenntnis
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Verfallene	ADJA	verfallen
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
Gegenstände	NN	Gegenstand
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
die	ART	die
Verwahrung	NN	Verwahrung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
eines	ART	eine
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärten	ADJA	erklärt
Tieres	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Ein	ART	eine
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärtes	ADJA	erklärt
Tier	NN	Tier
,	$,	,
das	PRELS	die
an	APPR	an
erheblichen	ADJA	erheblich
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Qualen	NN	Qual
leidet	VVFIN	leiden
,	$,	,
von	APPR	von
denen	PRELS	die
es	PPER	es
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
vertretbaren	ADJA	vertretbar
Frist	NN	Frist
nicht	PTKNEG	nicht
oder	KON	oder
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
unverhältnismäßig	ADV	unverhältnismäßig
hohen	ADJA	hoch
Kosten	NN	Kosten
befreit	VVPP	befreien
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
schmerzlos	ADJD	schmerzlos
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärtes	ADJA	erklärt
Tier	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Leben	NN	Leben
in	APPR	in
der	ART	die
Freiheit	NN	Freiheit
fähig	ADJD	fähig
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
in	APPR	in
Freiheit	NN	Freiheit
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
.	$.	.
Andernfalls	ADV	andernfalls
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
zu	PTKZU	zu
veräußern	VVINF	veräußern
oder	KON	oder
an	APPR	an
Tierparks	NN	Tierpark
,	$,	,
Tierheime	NN	Tierheim
oder	KON	oder
tierliebende	ADJA	tierliebend
Personen	NN	Person
zu	PTKZU	zu
übergeben	VVINF	übergeben
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
schmerzlos	ADJD	schmerzlos
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Der	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärten	ADJA	erklärt
Tieres	NN	Tier
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
aufgewendeten	ADJA	aufgewandt
Kosten	NN	Kosten
zu	PTKZU	zu
ersetzen	VVINF	ersetzen
.	$.	.
Der	ART	die
Erlös	NN	Erlös
aus	APPR	aus
der	ART	die
Veräußerung	NN	Veräußerung
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
,	$,	,
dessen	PRELAT	die
Verfall	NN	Verfall
ausgesprochen	VVPP	aussprechen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Abzug	NN	Abzug
der	ART	die
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
aufgewendeten	ADJA	aufgewandt
und	KON	und
der	ART	die
anlässlich	APPR	anläßlich
der	ART	die
Veräußerung	NN	Veräußerung
entstandenen	ADJA	entstanden
Kosten	NN	Kosten
dem	ART	die
Halter	NN	Halter
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
auszufolgen	VVIZU	<unknown>
.	$.	.
Gegenstände	NN	Gegenstand
,	$,	,
die	PRELS	die
ausschließlich	ADV	ausschließlich
der	ART	die
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
dienen	VVFIN	dienen
,	$,	,
können	VMFIN	können
ohne	APPR	ohne
Rücksicht	NN	Rücksicht
darauf	PAV	darauf
,	$,	,
wem	PWS	wer
sie	PPER	sie
gehören	VVFIN	gehören
,	$,	,
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
erklärt	VVPP	erklären
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
X.	NE	X.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Behörden	NN	Behörde
;	$.	;
Betreten	NN	Betreten
von	APPR	von
Grundstücken	NN	Grundstück
Behörden	NN	Behörde
Behörde	NN	Behörde
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
nicht	PTKNEG	nicht
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
anderes	PIS	andere
bestimmt	VVPP	bestimmen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
die	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
.	$.	.
Die	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
§	NN	§
1	CARD	1
Abs.2	NN	<unknown>
,	$,	,
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.1	NN	<unknown>
bis	APPR	bis
5	CARD	5
,	$,	,
§	NN	§
15	CARD	15
und	KON	und
§	NN	§
18	CARD	18
den	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
übertragenen	ADJA	übertragen
Aufgaben	NN	Aufgabe
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
des	ART	die
Verwaltungsstraf-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Verwaltungsvollstreckungsverfahrens	NN	<unknown>
,	$,	,
im	APPRART	in
eigenen	ADJA	eigen
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
zu	PTKZU	zu
vollziehen	VVINF	vollziehen
.	$.	.
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundessicherheitswache	NN	<unknown>
der	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
Graz	NE	Graz
und	KON	und
Leoben	NE	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
an	APPR	an
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
des	ART	die
§	NN	§
35	CARD	35
in	APPR	in
Verbindung	NN	Verbindung
mit	APPR	mit
§	NN	§
3	CARD	3
,	$,	,
§	NN	§
4	CARD	4
Z	NN	Z
5	CARD	5
,	$,	,
Z	NN	Z
7	CARD	7
,	$,	,
Z	NN	Z
8	CARD	8
,	$,	,
Z	NN	Z
9	CARD	9
,	$,	,
Z	NN	Z
10	CARD	10
,	$,	,
Z	NN	Z
16	CARD	16
,	$,	,
Z	NN	Z
20	CARD	20
,	$,	,
Z	NN	Z
22	CARD	22
,	$,	,
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
2	CARD	2
und	KON	und
4	CARD	4
,	$,	,
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.1	NN	<unknown>
,	$,	,
mitzuwirken	VVIZU	mitwirken
durch	APPR	durch
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Vorbeugung	NN	Vorbeugung
gegen	APPR	gegen
drohende	ADJA	drohend
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
,	$,	,
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Einleitung	NN	Einleitung
und	KON	und
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Verwaltungsstrafverfahren	NN	<unknown>
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
Anwendung	NN	Anwendung
von	APPR	von
Zwangsmitteln	NN	Zwangsmittel
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
dies	PDS	dies
gesetzlich	ADJD	gesetzlich
vorgesehen	VVPP	vorsehen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Den	ART	die
in	APPR	in
Abs.1	NN	<unknown>
genannten	ADJA	genannt
Organen	NN	Organ
kommt	VVFIN	kommen
die	ART	die
Befugnis	NN	Befugnis
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
34	CARD	@card@
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
ihrer	PPOSAT	ihr
Mitwirkungspflicht	NN	Mitwirkungspflicht
zu	PTKVZ	zu
.	$.	.
Betreten	NN	Betreten
von	APPR	von
Grundstücken	NN	Grundstück
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Behörden	NN	Behörde
sowie	KON	sowie
in	APPR	in
deren	PDAT	die
Begleitung	NN	Begleitung
befindliche	ADJA	befindlich
Sachverständige	NN	Sachverständige
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
sind	VAFIN	sein
befugt	VVPP	befugen
,	$,	,
Grundstücke	NN	Grundstück
,	$,	,
Gebäude	NN	Gebäude
und	KON	und
sonstige	ADJA	sonstig
Anlagen	NN	Anlage
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
auch	ADV	auch
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
betreten	VVINF	betreten
sowie	KON	sowie
Einfriedungen	NN	Einfriedung
,	$,	,
Ställe	NN	Stall
,	$,	,
Zwinger	NN	Zwinger
,	$,	,
Transportbehälter	NN	Transportbehälter
,	$,	,
Fahrzeuge	NN	Fahrzeug
und	KON	und
dergleichen	PIS	dergleichen
zu	PTKZU	zu
öffnen	VVINF	öffnen
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
betreten	VVINF	betreten
,	$,	,
um	KOUI	um
Tiere	NN	Tier
sowie	KON	sowie
Räume	NN	Raum
und	KON	und
Einrichtungen	NN	Einrichtung
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
dienen	VVFIN	dienen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
besichtigen	VVINF	besichtigen
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
untersuchen	VVINF	untersuchen
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
es	PPER	es
zur	APPRART	zu
Vollziehung	NN	Vollziehung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
möglichster	ADJA	möglich
Schonung	NN	Schonung
der	ART	die
Interessen	NN	Interesse
der	ART	die
Betroffenen	NN	Betroffene
vorzugehen	VVIZU	vorgehen
.	$.	.
Insbesondere	ADV	insbesondere
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
soweit	ADV	soweit
die	ART	die
Erhebungszwecke	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
beeinträchtigt	VVPP	beeinträchtigen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
den	ART	die
Eigentümern	NN	Eigentümer
der	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Grundstücke	NN	Grundstück
,	$,	,
Gebäude	NN	Gebäude
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Anlagen	NN	Anlage
und	KON	und
den	ART	die
sonstigen	ADJA	sonstig
Verfügungsberechtigten	NN	Verfügungsberechtigte
Gelegenheit	NN	Gelegenheit
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
,	$,	,
bei	APPR	bei
der	ART	die
Besichtigung	NN	Besichtigung
und	KON	und
Untersuchung	NN	Untersuchung
anwesend	ADJD	anwesend
zu	PTKZU	zu
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
der	ART	die
amtlichen	ADJA	amtlich
Erhebungen	NN	Erhebung
einen	ART	eine
Dienstausweis	NN	Dienstausweis
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
und	KON	und
ihre	PPOSAT	ihr
Legitimation	NN	Legitimation
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
dem	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Eigentümer	NN	Eigentümer
oder	KON	oder
dem	ART	die
sonstigen	ADJA	sonstig
Verfügungsberechtigten	NN	Verfügungsberechtigte
vorzuweisen	VVIZU	vorweisen
.	$.	.
Die	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
oder	KON	oder
die	ART	die
sonstigen	ADJA	sonstig
Verfügungsberechtigten	NN	Verfügungsberechtigte
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Befugnisse	NN	Befugnis
nach	APPR	nach
Abs.1	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
dulden	VVINF	dulden
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Überwachungstätigkeit	NN	Überwachungstätigkeit
der	ART	die
Organe	NN	Organ
nicht	PTKNEG	nicht
behindern	VVINF	behindern
.	$.	.
XI.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Straf-	TRUNC	Straf-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
Eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
begeht	VVFIN	begehen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Tat	NN	Tat
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Tatbestand	NN	Tatbestand
einer	ART	eine
in	APPR	in
die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
der	ART	die
Gerichte	NN	Gericht
fallende	ADJA	fallend
strafbare	ADJA	strafbar
Handlung	NN	Handlung
bildet	VVFIN	bilden
,	$,	,
wer	PWS	wer
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
3	CARD	3
oder	KON	oder
4	CARD	4
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
,	$,	,
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
die	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
6	CARD	6
zumutbare	ADJA	zumutbar
Hilfe	NN	Hilfe
leistet	VVFIN	leisten
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
7	CARD	7
bis	KON	bis
10	CARD	10
oder	KON	oder
den	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
12	CARD	12
,	$,	,
13	CARD	13
oder	KON	oder
20	CARD	20
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
verwahrt	VVPP	verwahren
oder	KON	oder
betreut	VVPP	betreuen
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
10	CARD	10
züchtet	VVFIN	züchten
,	$,	,
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
13	CARD	13
oder	KON	oder
14	CARD	14
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
,	$,	,
den	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Nachweis	NN	Nachweis
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
15	CARD	15
nicht	PTKNEG	nicht
erbringt	VVFIN	erbringen
oder	KON	oder
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
nicht	PTKNEG	nicht
anzeigt	VVFIN	anzeigen
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
Nichterbringung	NN	<unknown>
des	ART	die
Sachkundenachweises	NN	<unknown>
die	ART	die
Bestimmung	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.3	NN	<unknown>
letzter	ADJA	letzt
Satz	NN	Satz
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
dem	ART	die
Verbot	NN	Verbot
des	ART	die
§	NN	§
16	CARD	16
oder	KON	oder
§	NN	§
17	CARD	17
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
in	APPR	in
§	NN	§
18	CARD	18
genannten	ADJA	genannt
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Gemeinde	NN	Gemeinde
meldet	VVFIN	melden
oder	KON	oder
die	ART	die
geforderten	ADJA	gefordert
Sicherheitsvorkehrungen	NN	Sicherheitsvorkehrung
nicht	PTKNEG	nicht
durchführt	VVFIN	durchführen
,	$,	,
ohne	KOUI	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
19	CARD	19
oder	KON	oder
20	CARD	20
Tiere	NN	Tier
hält	VVFIN	halten
oder	KON	oder
die	ART	die
im	APPRART	in
Bescheid	NN	Bescheid
vorgeschriebenen	ADJA	vorgeschrieben
Auflagen	NN	Auflage
,	$,	,
Bedingungen	NN	Bedingung
oder	KON	oder
Befristungen	NN	Befristung
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
22	CARD	22
transportiert	VVPP	transportieren
,	$,	,
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
23	CARD	23
oder	KON	oder
24	CARD	24
oder	KON	oder
der	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
,	$,	,
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.1	NN	<unknown>
Reiz-	TRUNC	Reiz-
oder	KON	oder
Dopingmittel	NN	Dopingmittel
zuführt	VVFIN	zuführen
,	$,	,
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
25	CARD	25
Abs.2	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
einhält	VVFIN	einhalten
,	$,	,
ein	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
entgegen	APPR	entgegen
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
26	CARD	26
oder	KON	oder
der	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
§	NN	§
26	CARD	26
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
betreibt	VVFIN	betreiben
,	$,	,
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
entgegen	APPR	entgegen
einem	ART	eine
Tierhalteverbot	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
30	CARD	30
hält	VVFIN	halten
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
§	NN	§
34	CARD	@card@
geregelten	ADJA	geregelt
Ausübungsbefugnisse	NN	<unknown>
von	APPR	von
Organen	NN	Organ
der	ART	die
Behörden	NN	Behörde
sowie	KON	sowie
in	APPR	in
deren	PDAT	die
Begleitung	NN	Begleitung
befindlichen	ADJA	befindlich
Sachverständigen	NN	Sachverständige
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
nicht	PTKNEG	nicht
duldet	VVFIN	dulden
oder	KON	oder
deren	PDAT	die
Überwachungstätigkeit	NN	Überwachungstätigkeit
behindert	VVPP	behindern
,	$,	,
und	KON	und
wird	VAFIN	werden
von	APPR	von
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
11.000	CARD	@card@
EURO	NN	Euro
bestraft	VVPP	bestrafen
.	$.	.
Wer	PWS	wer
es	PPER	es
wissentlich	ADJD	wissentlich
duldet	VVFIN	dulden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	PIS	eine
seiner	PPOSAT	sein
Aufsicht	NN	Aufsicht
oder	KON	oder
Erziehung	NN	Erziehung
unterstehende	ADJA	unterstehend
straf-unmündige	ADJA	<unknown>
Person	NN	Person
eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
Abs.1	NN	<unknown>
begeht	VVFIN	begehen
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
ebenso	ADV	ebenso
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
11.000	CARD	@card@
EURO	NN	Euro
bestraft	VVPP	bestrafen
.	$.	.
Der	ART	die
Versuch	NN	Versuch
ist	VAFIN	sein
strafbar	ADJD	strafbar
.	$.	.
Die	ART	die
Strafe	NN	Strafe
des	ART	die
Verfalls	NN	Verfall
kann	VMFIN	können
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
von	APPR	von
Gegenständen	NN	Gegenstand
ausgesprochen	VVPP	aussprechen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
verwendet	VVPP	verwenden
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Personenbezogene	ADJA	personenbezogen
Bezeichnungen	NN	Bezeichnung
Alle	PIAT	all
Personenbezeichnungen	NN	Personenbezeichnung
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
sprachlich	ADJD	sprachlich
in	APPR	in
der	ART	die
männlichen	ADJA	männlich
Form	NN	Form
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
gelten	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
auch	ADV	auch
in	APPR	in
der	ART	die
weiblichen	ADJA	weiblich
Form.	NE	<unknown>
Verweise	NN	Verweis
Verweise	NN	Verweis
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
Landesgesetze	NN	Landesgesetz
sind	VAFIN	sein
als	KOKOM	als
Verweise	NN	Verweis
auf	APPR	auf
die	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
gültige	ADJA	gültig
Fassung	NN	Fassung
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Die	ART	die
Verweise	NN	Verweis
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
auf	APPR	auf
Bundesgesetze	NN	Bundesgesetz
sind	VAFIN	sein
als	KOKOM	als
Verweise	NN	Verweis
auf	APPR	auf
folgende	ADJA	folgend
Fassungen	NN	Fassung
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
:	$.	:
Tierversuchsgesetz	NN	<unknown>
1988	CARD	1988
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
501/1989	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
169/1999	CARD	@card@
;	$.	;
Straßenverkehrsordnung	NN	Straßenverkehrsordnung
1960	CARD	@card@
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
159/1960	CARD	@card@
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
142/2000	CARD	@card@
.	$.	.
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
In	APPR	in
den	ART	die
Verordnungen	NN	Verordnung
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
§§	NN	<unknown>
12	CARD	12
,	$,	,
13	CARD	13
,	$,	,
20	CARD	20
,	$,	,
23	CARD	23
und	KON	und
26	CARD	26
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
die	ART	die
Anpassung	NN	Anpassung
der	ART	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
bestehenden	ADJA	bestehend
Anlagen	NN	Anlage
an	APPR	an
die	ART	die
neue	ADJA	neu
Rechtslage	NN	Rechtslage
angemessene	ADJA	angemessen
Übergangsfristen	NN	Übergangsfrist
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
Dürfen	VMFIN	dürfen
Wildtiere	NN	Wildtier
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
aufgrund	APPR	aufgrund
einer	ART	eine
Genehmigung	NN	Genehmigung
rechtmäßig	ADJD	rechtmäßig
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
nach	APPR	nach
der	ART	die
neuen	ADJA	neu
Rechtslage	NN	Rechtslage
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
in	APPR	in
den	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Anlagen	NN	Anlage
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
einer	ART	eine
befristeten	ADJA	befristet
Genehmigung	NN	Genehmigung
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Befristung	NN	Befristung
,	$,	,
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
einer	ART	eine
unbefristeten	ADJA	unbefristet
Genehmigung	NN	Genehmigung
bis	APPR	bis
längstens	ADV	längstens
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2005	CARD	2005
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Besteht	VVFIN	bestehen
ein	ART	eine
öffentliches	ADJA	öffentlich
Interesse	NN	Interesse
an	APPR	an
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
,	$,	,
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Frist	NN	Frist
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
bis	APPR	bis
längstens	ADV	längstens
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2010	CARD	@card@
verlängert	VVPP	verlängern
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2001	CARD	@card@
sind	VAFIN	sein
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
35	CARD	35
mit	APPR	mit
Geldstrafen	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
150.000	CARD	@card@
Schilling	NN	Schilling
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
.	$.	.
In-	TRUNC	In-
und	KON	und
Außerkrafttreten	NN	<unknown>
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
tritt	VVFIN	treten
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
§§	NN	<unknown>
14	CARD	14
und	KON	und
15	CARD	15
am	APPRART	an
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
tritt	VVFIN	treten
das	ART	die
Steiermärkische	ADJA	steiermärkisch
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
1984	CARD	1984
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
74	CARD	74
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
58/2000	CARD	@card@
,	$,	,
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Die	ART	die
§§	NN	<unknown>
14	CARD	14
und	KON	und
15	CARD	15
treten	VVFIN	treten
ein	ART	eine
Jahr	NN	Jahr
nach	APPR	nach
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
,	$,	,
das	PDS	die
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
,	$,	,
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Verordnungen	NN	Verordnung
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
können	VMFIN	können
bereits	ADV	bereits
von	APPR	von
dem	ART	die
seiner	PPOSAT	sein
Kundmachung	NN	<unknown>
folgenden	ADJA	folgend
Tag	NN	Tag
an	APZR	an
erlassen	VVPP	erlassen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
dürfen	VMFIN	dürfen
frühestens	ADV	frühestens
mit	APPR	mit
dem	ART	die
im	APPRART	in
Abs.1	NN	<unknown>
bezeichneten	ADJA	bezeichnet
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
gesetzt	VVPP	setzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Gemeinschaftsrecht	NN	Gemeinschaftsrecht
Durch	APPR	durch
dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
und	KON	und
die	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
werden	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
umgesetzt	VVPP	umsetzen
:	$.	:
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Dezember	NN	Dezember
1993	CARD	1993
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
340	CARD	@card@
vom	APPRART	von
31.12.1993	CARD	@card@
,	$,	,
S.21	NE	<unknown>
.	$.	.
Richtlinie	NN	Richtlinie
99/22/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
29.	ADJA	29.
März	NN	März
1999	CARD	1999
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zoos	NN	Zoo
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
94	CARD	@card@
vom	APPRART	von
9.4.1999	CARD	@card@
,	$,	,
S.24	NE	<unknown>
.	$.	.
Richtlinie	NN	Richtlinie
91/629/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.	ADJA	19.
November	NN	November
1991	CARD	1991
über	APPR	über
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Kälbern	NN	Kalb
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
340	CARD	@card@
vom	APPRART	von
11.12.1991	CARD	@card@
,	$,	,
S.18	NE	<unknown>
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
97/2/EG	NN	<unknown>
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
25	CARD	25
vom	APPRART	von
28.1.1997	CARD	@card@
,	$,	,
S.24	NE	<unknown>
.	$.	.
Richtlinie	NN	Richtlinie
91/630/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
19.	ADJA	19.
November	NN	November
1991	CARD	1991
über	APPR	über
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Schweinen	NN	Schwein
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
340	CARD	@card@
vom	APPRART	von
11.12.1991	CARD	@card@
,	$,	,
S.33	NE	<unknown>
.	$.	.
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/58/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Nutztiere	NN	Nutztier
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
221	CARD	@card@
vom	APPRART	von
8.8.1998	CARD	@card@
,	$,	,
S.23	NE	<unknown>
.	$.	.
Notifikation	NN	<unknown>
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
wurde	VAFIN	werden
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
und	KON	und
der	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
die	ART	die
Dienste	NN	Dienst
der	ART	die
Informationsgesellschaft	NN	Informationsgesellschaft
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Fassung	NN	Fassung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/48/EG	NN	<unknown>
,	$,	,
notifiziert	VVPP	notifizieren
(	$(	(
Notifikationsnummer	NN	<unknown>
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
/	$(	/
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
/A	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Erläuterungen	NN	Erläuterung
zum	APPRART	zu
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
Vorblatt	NN	Vorblatt
Problem	NN	Problem
:	$.	:
Die	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
der	ART	die
Bundesländer	NN	Bundesland
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
ist	VAFIN	sein
von	APPR	von
allen	PIAT	all
Landeshauptleuten	NN	<unknown>
unterzeichnet	VVPP	unterzeichnen
und	KON	und
vom	APPRART	von
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Landtag	NN	Landtag
mit	APPR	mit
Beschluss	NN	Beschluß
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juni	NN	Juni
2000	CARD	2000
genehmigt	VVPP	genehmigen
worden	VAPP	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Landesgesetzgeber	NN	Landesgesetzgeber
hat	VAFIN	haben
daher	PAV	daher
die	ART	die
in	APPR	in
der	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
angeführten	ADJA	angeführt
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
Einführung	NN	Einführung
eines	ART	eine
behördlichen	ADJA	behördlich
Verfahrens	NN	Verfahren
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
Varietés	NN	<unknown>
etc.	ADV	etc.
sowie	KON	sowie
für	APPR	für
die	ART	die
Vorschreibung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
Tierheime	NN	Tierheim
landesrechtlich	ADJD	landesrechtlich
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
Die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
des	ART	die
Landesgesetzgebers	NN	<unknown>
ergibt	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
aus	APPR	aus
Art.15	ADJA	<unknown>
B-VG	NN	<unknown>
.	$.	.
Aus	APPR	aus
der	ART	die
EU-Mitgliedschaft	NN	EU-Mitgliedschaft
erwächst	VVFIN	erwachsen
dem	ART	die
Landesgesetzgeber	NN	Landesgesetzgeber
des	ART	die
Weiteren	NN	Weiter
die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
,	$,	,
die	ART	die
EU-Rechtsetzungsakte	NN	<unknown>
wie	KOKOM	wie
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
und	KON	und
die	ART	die
RL	NN	<unknown>
99/22/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zoos	NN	Zoo
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
Ziel	NN	Ziel
und	KON	und
Problemlösung	NN	Problemlösung
:	$.	:
Mit	APPR	mit
vorliegendem	ADJA	vorliegend
Gesetzesentwurf	NN	Gesetzesentwurf
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
die	ART	die
oben	ADV	oben
angeführten	ADJA	angeführt
EU-Richtlinien	NN	EU-Richtlinie
umgesetzt	VVPP	umsetzen
.	$.	.
Alternative	NN	Alternative
:	$.	:
Keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
:	$.	:
Mit	APPR	mit
dem	ART	die
Vollzug	NN	Vollzug
des	ART	die
Tierschutzgesetzes	NN	Tierschutzgesetz
sind	VAFIN	sein
(	$(	(
ohne	APPR	ohne
die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
die	ART	die
Tierheimentschädigungen	NN	<unknown>
)	$(	)
Aufwendungen	NN	Aufwendung
von	APPR	von
ca.	ADV	ca.
öS	ADJA	<unknown>
8,900.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
verbunden	ADJD	verbunden
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
gegenüber	APPR	gegenüber
dem	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
Mehrkosten	NN	Mehrkosten
von	APPR	von
ca.	ADV	ca.
öS	ADJA	<unknown>
3,500.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
anfallen	VVINF	anfallen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Entschädigungssumme	NN	Entschädigungssumme
,	$,	,
die	PRELS	die
das	ART	die
Land	NN	Land
und	KON	und
die	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
je	ADV	je
zur	APPRART	zu
Hälfte	NN	Hälfte
an	APPR	an
die	ART	die
Tierheime	NN	Tierheim
zu	PTKZU	zu
zahlen	VVINF	zahlen
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
einer	ART	eine
eigenen	ADJA	eigen
Verordnung	NN	Verordnung
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Berechnung	NN	Berechnung
der	ART	die
Entschädigungssumme	NN	Entschädigungssumme
wurde	VAFIN	werden
von	APPR	von
der	ART	die
vom	APPRART	von
größten	ADJA	groß
Tierschutzverein	NN	Tierschutzverein
der	ART	die
Steiermark	NE	Steiermark
vorgelegten	ADJA	vorgelegt
Kostenauflistung	NN	Kostenauflistung
ausgegangen	VVPP	ausgehen
,	$,	,
in	APPR	in
welcher	PRELS	welche
für	APPR	für
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
des	ART	die
größten	ADJA	groß
steirischen	ADJA	steirisch
Tierheimes	NN	Tierheim
(	$(	(
Aufnahme	NN	Aufnahme
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
,	$,	,
Versorgung	NN	Versorgung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Betreuung	NN	Betreuung
,	$,	,
Abgabe	NN	Abgabe
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
neue	ADJA	neu
Plätze	NN	Platz
)	$(	)
ein	ART	eine
jährlicher	ADJA	jährlich
Aufwand	NN	Aufwand
von	APPR	von
öS	ADJA	<unknown>
8,300.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
berechnet	VVPP	berechnen
wurde	VAFIN	werden
.	$.	.
Von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
Kosten	NN	Kosten
sind	VAFIN	sein
öS	ADJD	<unknown>
2,500.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
von	APPR	von
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Hand	NN	Hand
(	$(	(
öS	VVFIN	<unknown>
1,700.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
vom	APPRART	von
Land	NN	Land
und	KON	und
öS	ADJA	<unknown>
800.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
von	APPR	von
der	ART	die
Stadt	NN	Stadt
Graz	NE	Graz
)	$(	)
subventioniert	VVPP	subventionieren
.	$.	.
Die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Entschädigungssumme	NN	Entschädigungssumme
wird	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
ausgehend	ADJD	ausgehend
von	APPR	von
dieser	PDAT	dies
Kostenauflistung	NN	Kostenauflistung
für	APPR	für
die	ART	die
Steiermark	NE	Steiermark
vorerst	ADV	vorerst
auf	APPR	auf
rund	ADV	rund
öS	ADJA	<unknown>
15,000.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
geschätzt	VVPP	schätzen
.	$.	.
Erläuterungen	NN	Erläuterung
Allgemeiner	ADJA	allgemein
Teil	NN	Teil
Anlass	NN	Anlaß
des	ART	die
vorliegenden	ADJA	vorliegend
Gesetzesvorhabens	NN	Gesetzesvorhaben
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
der	ART	die
Bundesländer	NN	Bundesland
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
,	$,	,
welche	PRELS	welche
von	APPR	von
allen	PIAT	all
Landeshauptleuten	NN	<unknown>
unterzeichnet	VVPP	unterzeichnen
und	KON	und
vom	APPRART	von
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Landtag	NN	Landtag
mit	APPR	mit
Beschluss	NN	Beschluß
vom	APPRART	von
20.	ADJA	20.
Juni	NN	Juni
2000	CARD	2000
genehmigt	VVPP	genehmigen
wurde	VAFIN	werden
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Art.15	NN	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
soll	VMFIN	sollen
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
bundesweiten	ADJA	bundesweit
Vereinheitlichung	NN	Vereinheitlichung
von	APPR	von
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
beitragen	VVINF	beitragen
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Umsetzung	NN	Umsetzung
dieser	PDAT	dies
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Landesgesetzgeber	NN	Landesgesetzgeber
gemäß	APPO	gemäß
Art.15	ADJA	<unknown>
B-VG	NN	<unknown>
zuständig	ADJD	zuständig
.	$.	.
Das	ART	die
Gesetzesvorhaben	NN	Gesetzesvorhaben
beinhaltet	VVFIN	beinhalten
gegenüber	APPR	gegenüber
dem	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
weitergehende	ADJA	weitergehend
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
ferner	ADJD	fern
die	ART	die
Ermächtigung	NN	Ermächtigung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
zur	APPRART	zu
Erlassung	NN	Erlassung
von	APPR	von
Verordnungen	NN	Verordnung
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
.	$.	.
Durch	APPR	durch
die	ART	die
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
obgenannten	ADJA	<unknown>
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
sollen	VMFIN	sollen
ferner	ADJD	fern
behördliche	ADJA	behördlich
Verfahren	NN	Verfahren
mit	APPR	mit
der	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
der	ART	die
Vorschreibung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Bedingungen	NN	Bedingung
oder	KON	oder
Auflagen	NN	Auflage
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
Varietés	NN	<unknown>
vorgesehen	VVPP	vorsehen
und	KON	und
außerdem	ADV	außerdem
auch	ADV	auch
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
Tierheime	NN	Tierheim
festgelegt	VVPP	festlegen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Außerdem	ADV	außerdem
soll	VMFIN	sollen
ein	ART	eine
Tierschutzbeauftragter	NN	Tierschutzbeauftragte
zur	APPRART	zu
Besorgung	NN	Besorgung
von	APPR	von
Informations-	TRUNC	Informations-
und	KON	und
Öffentlichkeitsarbeiten	NN	<unknown>
und	KON	und
Beratungstätigkeit	NN	Beratungstätigkeit
beim	APPRART	bei
Land	NN	Land
bestellt	VVPP	bestellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Des	ART	die
Weiteren	NN	Weiter
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
strengere	ADJA	streng
Vorschriften	NN	Vorschrift
,	$,	,
wie	KOUS	wie
das	ART	die
Erbringen	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Sachkundenachweises	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
(	$(	(
ab	APPR	ab
einer	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Größe	NN	Größe
oder	KON	oder
eines	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Gewichtes	NN	Gewicht
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
)	$(	)
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Pflicht	NN	Pflicht
des	ART	die
Hundehalters	NN	Hundehalter
,	$,	,
seinen	PPOSAT	sein
Hund	NN	Hund
mittels	APPR	mittels
Mikrochip	NN	Mikrochip
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
,	$,	,
enthalten	VVPP	enthalten
.	$.	.
Durch	APPR	durch
vorliegenden	ADJA	vorliegend
Gesetzesentwurf	NN	Gesetzesentwurf
werden	VAFIN	werden
ferner	ADJD	fern
folgende	ADJA	folgend
Richtlinie	NN	Richtlinie
der	ART	die
EU	NN	EU
umgesetzt	VVPP	umsetzen
:	$.	:
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
Richtlinie	NN	Richtlinie
99/22/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zoos	NN	Zoo
.	$.	.
Es	PPER	es
ergeben	VVFIN	ergeben
sich	PRF	sich
im	APPRART	in
Wesentlichen	ADJA	wesentlich
folgende	ADJA	folgend
inhaltliche	ADJA	inhaltlich
Neuerungen	NN	Neuerung
gegenüber	APPR	gegenüber
dem	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
:	$.	:
Erweiterte	ADJA	erweitert
Haltungsvorschriften	NN	<unknown>
für	APPR	für
gewisse	ADJA	gewiß
Tierarten	NN	Tierart
einschließlich	APPR	einschließlich
Verordnungsermächtigung	NN	Verordnungsermächtigung
für	APPR	für
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
betreffend	ADJD	betreffend
Regelungen	NN	Regelung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Tierarten	NN	Tierart
und	KON	und
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
bestimmten	ADJA	bestimmt
Tierarten	NN	Tierart
;	$.	;
Behördliches	ADJA	behördlich
Verfahren	NN	Verfahren
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
;	$.	;
detailliertere	ADJA	detailliert
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
Verordnungsermächtigung	NN	Verordnungsermächtigung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
;	$.	;
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
Tierheime	NN	Tierheim
.	$.	.
Bestellung	NN	Bestellung
eines	ART	eine
Tierschutzbeauftragen	NN	<unknown>
beim	APPRART	bei
Amt	NN	Amt
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
.	$.	.
strengere	ADJA	streng
Vorschriften	NN	Vorschrift
betreffend	ADJD	betreffend
die	ART	die
Hundehaltung	NN	Hundehaltung
Die	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
an	APPR	an
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
ist	VAFIN	sein
ähnlich	APPR	ähnlich
dem	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
vorgesehen	VVPP	vorsehen
.	$.	.
Finanzielle	ADJA	finanziell
Auswirkungen	NN	Auswirkung
:	$.	:
Die	ART	die
Vollzugskosten	NN	<unknown>
des	ART	die
vorliegenden	ADJA	vorliegend
Gesetzentwurfes	NN	Gesetzentwurf
werden	VAFIN	werden
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
ca.	ADV	ca.
öS	ADJA	<unknown>
8,912.500	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
belaufen	VVFIN	belaufen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
gegenüber	APPR	gegenüber
dem	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Gesetz	NN	Gesetz
Mehrkosten	NN	Mehrkosten
in	APPR	in
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
ca.	ADV	ca.
öS	ADJA	<unknown>
3,478.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
anfallen	VVINF	anfallen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
genaue	ADJA	genau
Aufstellung	NN	Aufstellung
der	ART	die
Kosten	NN	Kosten
ist	VAFIN	sein
aus	APPR	aus
den	ART	die
Tabellen	NN	Tabelle
1	CARD	1
,	$,	,
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
zu	PTKZU	zu
entnehmen	VVINF	entnehmen
.	$.	.
Nominalkosten	NN	<unknown>
,	$,	,
das	PDS	die
sind	VAFIN	sein
Kosten	NN	Kosten
von	APPR	von
Leistungen	NN	Leistung
an	APPR	an
Begünstigte	NN	Begünstigte
u.	APPR	um
ä.	NE	Ä.
fallen	VVFIN	fallen
keine	PIS	keine
an	PTKVZ	an
.	$.	.
Die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
die	ART	die
Mikrochips	NN	Mikrochip
für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
und	KON	und
deren	PDAT	die
Implantation	NN	Implantation
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Hundehalter	NN	Hundehalter
zu	PTKZU	zu
tragen	VVINF	tragen
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
belaufen	VVFIN	belaufen
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
ca.	ADV	ca.
600	CARD	600
ÖS	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Führung	NN	Führung
eines	ART	eine
Hunderegisters	NN	<unknown>
soll	VMFIN	sollen
von	APPR	von
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
zentrale	ADJA	zentral
österreichweite	ADJA	<unknown>
Institution	NN	Institution
,	$,	,
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
die	ART	die
Bundeskammer	NN	Bundeskammer
der	ART	die
Tierärzte	NN	Tierarzt
,	$,	,
übertragen	VVPP	übertragen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Entschädigungssumme	NN	Entschädigungssumme
,	$,	,
die	PRELS	die
das	ART	die
Land	NN	Land
und	KON	und
die	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
je	ADV	je
zur	APPRART	zu
Hälfte	NN	Hälfte
an	APPR	an
die	ART	die
Tierheime	NN	Tierheim
zu	PTKZU	zu
zahlen	VVINF	zahlen
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
einer	ART	eine
eigenen	ADJA	eigen
Verordnung	NN	Verordnung
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Berechnung	NN	Berechnung
der	ART	die
Entschädigungssumme	NN	Entschädigungssumme
wurde	VAFIN	werden
von	APPR	von
der	ART	die
vom	APPRART	von
größten	ADJA	groß
Tierschutzverein	NN	Tierschutzverein
der	ART	die
Steiermark	NE	Steiermark
vorgelegten	ADJA	vorgelegt
Kostenauflistung	NN	Kostenauflistung
ausgegangen	VVPP	ausgehen
,	$,	,
in	APPR	in
welcher	PRELS	welche
für	APPR	für
den	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
des	ART	die
größten	ADJA	groß
steirischen	ADJA	steirisch
Tierheimes	NN	Tierheim
(	$(	(
Aufnahme	NN	Aufnahme
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
,	$,	,
Versorgung	NN	Versorgung
und	KON	und
Pflege	NN	Pflege
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Betreuung	NN	Betreuung
,	$,	,
Abgabe	NN	Abgabe
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
neue	ADJA	neu
Plätze	NN	Platz
)	$(	)
ein	ART	eine
jährlicher	ADJA	jährlich
Aufwand	NN	Aufwand
von	APPR	von
öS	ADJA	<unknown>
8,300.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
berechnet	VVPP	berechnen
wurde	VAFIN	werden
.	$.	.
Von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
Kosten	NN	Kosten
sind	VAFIN	sein
öS	ADJD	<unknown>
2,500.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
von	APPR	von
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Hand	NN	Hand
(	$(	(
öS	VVFIN	<unknown>
1,700.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
vom	APPRART	von
Land	NN	Land
und	KON	und
öS	ADJA	<unknown>
800.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
von	APPR	von
der	ART	die
Stadt	NN	Stadt
Graz	NE	Graz
)	$(	)
subventioniert	VVPP	subventionieren
.	$.	.
Die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Entschädigungssumme	NN	Entschädigungssumme
wird	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
ausgehend	ADJD	ausgehend
von	APPR	von
dieser	PDAT	dies
Kostenauflistung	NN	Kostenauflistung
für	APPR	für
die	ART	die
Steiermark	NE	Steiermark
vorerst	ADV	vorerst
auf	APPR	auf
rund	ADV	rund
öS	ADJA	<unknown>
15,000.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
geschätzt	VVPP	schätzen
.	$.	.
Volkswirtschaftliche	ADJA	volkswirtschaftlich
Kosteneffekte	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
eruierbar	ADJD	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
des	ART	die
Landes	NN	Land
durch	APPR	durch
den	ART	die
vorliegenden	ADJA	vorliegend
Gesetzentwurf	NN	Gesetzentwurf
werden	VAFIN	werden
sich	PRF	sich
jährlich	ADJD	jährlich
für	APPR	für
Verwaltungsabgaben	NN	<unknown>
(	$(	(
für	APPR	für
Bewilligungen	NN	Bewilligung
)	$(	)
auf	APPR	auf
ca.	ADV	ca.
öS	ADJA	<unknown>
70.000	CARD	@card@
,	$,	,
--	$(	--
belaufen	VVFIN	belaufen
.	$.	.
Der	ART	die
Nutzen	NN	Nutzen
,	$,	,
der	PRELS	die
sich	PRF	sich
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Gesetzentwurf	NN	Gesetzentwurf
ergeben	VVPP	ergeben
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
hauptsächlich	ADJD	hauptsächlich
ein	ART	eine
qualitativer	ADJA	qualitativ
Nutzen	NN	Nutzen
sein	VAINF	sein
(	$(	(
ein	ART	eine
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
Geld	NN	Geld
quantifizierbarer	ADJA	<unknown>
Nutzen	NN	Nutzen
)	$(	)
,	$,	,
in	APPR	in
dem	PRELS	die
der	ART	die
Standard	NN	Standard
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
verbessert	VVPP	verbessern
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
.	$.	.
Besonderer	ADJA	besonder
Teil	NN	Teil
Zu	APPR	zu
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Zu	APPR	zu
§	NN	§
1	CARD	1
:	$.	:
Die	ART	die
Zielsetzung	NN	Zielsetzung
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
legt	VVFIN	legen
die	ART	die
an	APPR	an
sich	PRF	sich
selbstverständlichen	ADJA	selbstverständlich
ethischen	ADJA	ethisch
Grundlagen	NN	Grundlage
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
und	KON	und
die	ART	die
Verantwortung	NN	Verantwortung
des	ART	die
Menschen	NN	Mensch
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
fest	PTKVZ	fest
.	$.	.
Vom	APPRART	vom
Schutzbereich	NN	Schutzbereich
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
umfasst	VVPP	umfassen
sind	VAFIN	sein
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
.	$.	.
Eine	ART	eine
Einschränkung	NN	Einschränkung
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
nach	APPR	nach
Wirbeltieren	NN	Wirbeltier
wird	VAFIN	werden
nicht	PTKNEG	nicht
vorgenommen	VVPP	vornehmen
und	KON	und
zwar	ADV	zwar
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Überlegung	NN	Überlegung
,	$,	,
dass	KOUS	dass
unabhängig	ADJD	unabhängig
von	APPR	von
der	ART	die
Einstufung	NN	Einstufung
in	APPR	in
zoologische	ADJA	zoologisch
Systeme	NN	System
oder	KON	oder
Nützlichkeitsüberlegung	NN	<unknown>
jeder	PIAT	jed
Kreatur	NN	Kreatur
ihre	PPOSAT	ihr
eigene	ADJA	eigen
Würde	NN	Würde
und	KON	und
ihr	PPOSAT	ihr
eigener	ADJA	eigen
Wert	NN	Wert
zukommen	VVFIN	zukommen
.	$.	.
Abs.2	NN	<unknown>
entspricht	VVFIN	entsprechen
dem	ART	die
§	NN	§
1	CARD	1
Abs.2	NN	<unknown>
,	$,	,
1.	ADJA	1.
Satz	NN	Satz
,	$,	,
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.74/1984	NE	<unknown>
,	$,	,
idF	NE	<unknown>
.	$.	.
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
58/2000	CARD	@card@
(	$(	(
TSchG	NE	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
2	CARD	2
:	$.	:
Im	APPRART	in
§	NN	§
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
einige	PIAT	einig
wesentliche	ADJA	wesentlich
Begriffe	NN	Begriff
des	ART	die
Entwurfes	NN	Entwurf
definiert	VVPP	definieren
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.1	NN	<unknown>
:	$.	:
Der	ART	die
Begriff	NN	Begriff
des	ART	die
Tierhalters	NN	Tierhalter
spielt	VVFIN	spielen
in	APPR	in
der	ART	die
Rechtsordnung	NN	Rechtsordnung
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
dem	ART	die
zivilrechtlich	ADJD	zivilrechtlich
geregelten	ADJA	geregelt
Schadenersatzrecht	NN	<unknown>
eine	ART	eine
große	ADJA	groß
Rolle	NN	Rolle
.	$.	.
Nach	APPR	nach
§	NN	§
1320	CARD	@card@
ABGB	NN	<unknown>
haftet	VVFIN	haften
für	APPR	für
Tierschäden	NN	<unknown>
in	APPR	in
erster	ADJA	erst
Linie	NN	Linie
derjenige	PDS	diejenige
,	$,	,
der	PRELS	die
das	ART	die
Tier	NN	Tier
dazu	PAV	dazu
angetrieben	VVPP	antreiben
oder	KON	oder
gereizt	VVPP	reizen
hat	VAFIN	haben
oder	KON	oder
es	PPER	es
zu	PTKZU	zu
verwahren	VVINF	verwahren
vernachlässigt	VVPP	vernachlässigen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Der	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
haftet	VVFIN	haften
darüber	PAV	darüber
hinaus	PTKVZ	hinaus
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
er	PPER	er
nicht	PTKNEG	nicht
beweist	VVFIN	beweisen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
er	PPER	er
für	APPR	für
die	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
Verwahrung	NN	Verwahrung
oder	KON	oder
Beaufsichtigung	NN	Beaufsichtigung
gesorgt	VVPP	sorgen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Halter	NN	Halter
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieser	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
wird	VAFIN	werden
in	APPR	in
der	ART	die
Rechtssprechung	NN	Rechtssprechung
derjenige	PDS	diejenige
verstanden	VVPP	verstehen
,	$,	,
der	PRELS	die
die	ART	die
tatsächliche	ADJA	tatsächlich
Herrschaft	NN	Herrschaft
über	APPR	über
das	ART	die
Verhalten	NN	Verhalten
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
ausübt	VVFIN	ausüben
und	KON	und
diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
weisungsfrei	ADJD	<unknown>
ist	VAFIN	sein
(	$(	(
vergl.	ADJA	<unknown>
Reischauer	NN	<unknown>
in	APPR	in
Rummel	NN	Rummel
,	$,	,
RZ	NN	<unknown>
7	CARD	7
ff	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
§	NN	§
1320	CARD	@card@
)	$(	)
.	$.	.
Eine	ART	eine
von	APPR	von
der	ART	die
Rechtssprechung	NN	Rechtssprechung
verwendete	ADJA	verwendet
Kurzdefinition	NN	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
Tierhalter	NN	Tierhalter
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wer	PWS	wer
im	APPRART	in
eigenen	ADJA	eigen
Namen	NN	Name
darüber	PAV	darüber
zu	PTKZU	zu
entscheiden	VVINF	entscheiden
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
wie	KOUS	wie
das	ART	die
Tier	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
verwahren	VVINF	verwahren
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
beaufsichtigen	VVINF	beaufsichtigen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
im	APPRART	in
Entwurf	NN	Entwurf
enthaltene	ADJA	enthalten
Definition	NN	Definition
bringt	VVFIN	bringen
diese	PDAT	dies
Gesichtspunkte	NN	Gesichtspunkt
zum	APPRART	zu
Ausdruck	NN	Ausdruck
,	$,	,
berücksichtigt	VVPP	berücksichtigen
aber	KON	aber
auch	ADV	auch
die	ART	die
besonderen	ADJA	besonder
Erfordernisse	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzrechtes	NN	<unknown>
,	$,	,
da	KOUS	da
hier	ADV	hier
weniger	ADV	weniger
die	ART	die
Beaufsichtigung	NN	Beaufsichtigung
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
einer	ART	eine
Schadensvermeidung	NN	<unknown>
,	$,	,
sondern	KON	sondern
eher	ADV	eher
die	ART	die
tierschutzrechtlichen	ADJA	tierschutzrechtlich
Aspekte	NN	Aspekt
wie	KOKOM	wie
Haltungsbedingungen	NN	Haltungsbedingung
und	KON	und
Vermeidung	NN	Vermeidung
von	APPR	von
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
,	$,	,
Verletzungen	NN	Verletzung
und	KON	und
Gesundheitsschäden	NN	Gesundheitsschaden
eine	ART	eine
Rolle	NN	Rolle
spielen	VVFIN	spielen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.2	NN	<unknown>
:	$.	:
Verwahrer	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
957	CARD	@card@
ABGB	VVFIN	<unknown>
derjenige	PDS	diejenige
,	$,	,
der	PRELS	die
ein	ART	eine
fremdes	ADJA	fremd
Tier	NN	Tier
in	APPR	in
seine	PPOSAT	sein
Obsorge	NN	Obsorge
übernimmt	VVFIN	übernehmen
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
Schubert	NE	Schubert
in	APPR	in
Rummel	NN	Rummel
,	$,	,
RZ	NN	<unknown>
1	CARD	1
ff	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
§	NN	§
957	CARD	@card@
)	$(	)
.	$.	.
Im	APPRART	in
Unterschied	NN	Unterschied
zum	APPRART	zu
Halter	NN	Halter
kann	VMFIN	können
der	ART	die
Verwahrer	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
über	APPR	über
das	ART	die
Tier	NN	Tier
verfügen	VVINF	verfügen
,	$,	,
sondern	KON	sondern
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
es	PPER	es
für	APPR	für
den	ART	die
Halter	NN	Halter
zu	PTKZU	zu
pflegen	VVINF	pflegen
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
betreuen	VVINF	betreuen
.	$.	.
Verwahrer	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
jemand	PIS	jemand
,	$,	,
der	PRELS	die
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
während	APPR	während
eines	ART	eine
Urlaubsaufenthaltes	NN	Urlaubsaufenthalt
des	ART	die
Halters	NN	Halter
in	APPR	in
Pflege	NN	Pflege
nimmt	VVFIN	nehmen
.	$.	.
Ob	KOUS	ob
für	APPR	für
die	ART	die
Pflege	NN	Pflege
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
vom	APPRART	von
Halter	NN	Halter
ein	ART	eine
Entgelt	NN	Entgelt
geleistet	VVPP	leisten
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
spielt	VVFIN	spielen
für	APPR	für
die	ART	die
Pflichten	NN	Pflicht
des	ART	die
Verwahrers	NN	<unknown>
keine	PIAT	kein
Rolle	NN	Rolle
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.3	NN	<unknown>
:	$.	:
Der	ART	die
Betreuer	NN	Betreuer
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
derjenige	PDS	diejenige
,	$,	,
der	PRELS	die
die	ART	die
Pflegearbeiten	NN	Pflegearbeit
(	$(	(
Fütterung	NN	Fütterung
,	$,	,
Körperpflege	NN	Körperpflege
,	$,	,
Gewährung	NN	Gewährung
von	APPR	von
Auslauf	NN	Auslauf
u.	APPR	um
ä.	NE	Ä.
)	$(	)
tatsächlich	ADJD	tatsächlich
vornimmt	VVFIN	vornehmen
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
ein	ART	eine
Tierpfleger	NN	Tierpfleger
in	APPR	in
einem	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
oder	KON	oder
Tierpark	NN	Tierpark
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.4	NN	<unknown>
:	$.	:
Haustiere	ADJA	haustiere
(	$(	(
domestizierte	ADJA	domestiziert
Tiere	NN	Tier
)	$(	)
sind	VAFIN	sein
sowohl	KON	sowohl
Nutztiere	NN	Nutztier
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
Heimtiere	NN	Heimtier
und	KON	und
werden	VAFIN	werden
den	ART	die
Wildtieren	NN	Wildtier
gegenübergestellt	VVPP	gegenüberstellen
.	$.	.
Die	ART	die
Aufzählung	NN	Aufzählung
in	APPR	in
Abs.5	NN	<unknown>
und	KON	und
Abs.6	NN	<unknown>
der	ART	die
verschiedenen	ADJA	verschieden
Nutztiere	NN	Nutztier
und	KON	und
Heimtiere	NN	Heimtier
sind	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
taxativ	ADJD	<unknown>
und	KON	und
schließen	VVFIN	schließen
es	PPER	es
auch	ADV	auch
nicht	PTKNEG	nicht
aus	PTKVZ	aus
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ein	ART	eine
und	KON	und
dasselbe	PDAT	dasselb
Tier	NN	Tier
einmal	ADV	einmal
von	APPR	von
der	ART	die
Begriffsbestimmung	NN	Begriffsbestimmung
Nutztier	NN	Nutztier
und	KON	und
einmal	ADV	einmal
von	APPR	von
der	ART	die
Definition	NN	Definition
Heimtier	NN	Heimtier
erfasst	VVPP	erfassen
sein	VAINF	sein
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Aufzählung	NN	Aufzählung
der	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Tiere	NN	Tier
entspricht	VVFIN	entsprechen
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.7	NN	<unknown>
:	$.	:
Der	ART	die
Begriff	NN	Begriff
„	ADJA	<unknown>
Wildtier	NN	Wildtier
“	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
der	ART	die
Sicht	NN	Sicht
des	ART	die
Verwaltungsgerichtshofes	NN	Verwaltungsgerichtshof
wird	VAFIN	werden
in	APPR	in
den	ART	die
Erläuterungen	NN	Erläuterung
zu	APPR	zu
§	NN	§
17	CARD	17
näher	ADJD	nah
ausgeführt	VVPP	ausführen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.8	NN	<unknown>
:	$.	:
Unter	APPR	unter
einer	ART	eine
größeren	ADJA	groß
Zahl	NN	Zahl
herrenloser	ADJA	herrenloser
oder	KON	oder
fremder	ADJA	fremd
Tiere	NN	Tier
gilt	VVFIN	gelten
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
zum	APPRART	zu
Strafgesetzbuch	NN	Strafgesetzbuch
(	$(	(
das	PRELS	die
diesen	PDAT	dies
Begriff	NN	Begriff
ebenfalls	ADV	ebenfalls
kennt	VVFIN	kennen
)	$(	)
ergangenen	ADJA	ergangen
Judikatur	NN	Judikatur
eine	ART	eine
Zahl	NN	Zahl
von	APPR	von
etwa	ADV	etwa
10.	ADJA	10.
Ohne	APPR	ohne
Nutzungszweck	NN	Nutzungszweck
bedeutet	VVFIN	bedeuten
insbesondere	ADV	insbesondere
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ein	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
nicht	PTKNEG	nicht
gewerblich	ADJD	gewerblich
betrieben	VVPP	betreiben
werden	VAINF	werden
darf	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
3	CARD	3
:	$.	:
Sowohl	KON	sowohl
ein	ART	eine
Ziel	NN	Ziel
,	$,	,
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
ein	ART	eine
Grundsatz	NN	Grundsatz
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
,	$,	,
welches	PRELS	welche
Tiere	NN	Tier
vor	APPR	vor
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
,	$,	,
schwerer	ADJA	schwer
Angst	NN	Angst
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
,	$,	,
Verletzungen	NN	Verletzung
oder	KON	oder
Gesundheitsschäden	NN	Gesundheitsschaden
bewahren	VVINF	bewahren
soll	VMFIN	sollen
.	$.	.
Unter	APPR	unter
dem	ART	die
Begriff	NN	Begriff
„	ADJA	<unknown>
Schmerzen	NN	Schmerz
“	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
von	APPR	von
einem	ART	eine
Unlustgefühl	NN	<unknown>
begleitete	VVFIN	begleiten
von	APPR	von
einem	ART	eine
zentral	ADJD	zentral
orientierten	ADJA	orientiert
Nervenapparat	NN	<unknown>
hervorgebrachte	ADJA	hervorgebracht
Erregung	NN	Erregung
von	APPR	von
Sinnesnerven	NN	<unknown>
verstanden	VVPP	verstehen
.	$.	.
Es	PPER	es
gilt	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
zumindest	ADV	zumindest
Wirbeltiere	NN	Wirbeltier
ebenso	ADV	ebenso
wie	KOKOM	wie
Menschen	NN	Mensch
Schmerzen	NN	Schmerz
empfinden	VVINF	empfinden
können	VMFIN	können
.	$.	.
„	ADJA	<unknown>
Leiden	NN	Leiden
“	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
dem	ART	die
gegenüber	APPR	gegenüber
psychische	ADJA	psychisch
Vorgänge	NN	Vorgang
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
Überschreitung	NN	Überschreitung
einer	ART	eine
Erheblichkeitsgrenze	NN	<unknown>
Unlustgefühle	NN	Unlustgefühl
auslösen	VVFIN	auslösen
.	$.	.
Darunter	PAV	darunter
sind	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Vielzahl	NN	Vielzahl
von	APPR	von
Stressphänomen	NN	<unknown>
u.	KON	und
a.	APPRART	a.
auch	ADV	auch
Angstgefühle	NN	Angstgefühl
zu	PTKZU	zu
subsumieren	VVINF	subsumieren
(	$(	(
Gaisbauer	NN	<unknown>
,	$,	,
„	ADJA	<unknown>
Wettfischen	NN	Wettfischen
aus	APPR	aus
tierschutzrechtlicher	ADJA	<unknown>
Sicht	NN	Sicht
“	ADJD	<unknown>
,	$,	,
ÖJZ	NE	<unknown>
1991	CARD	1991
,	$,	,
236	CARD	@card@
;	$.	;
Kallab/Kallab/Noll	ADJD	<unknown>
,	$,	,
Tierschutzrecht	NN	Tierschutzrecht
,	$,	,
S	NN	S
IX/X	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Die	ART	die
Begriffe	NN	Begriff
„	ADJA	<unknown>
Verletzungen	NN	Verletzung
“	ADJA	<unknown>
und	KON	und
„	ADJA	<unknown>
Gesundheitsschäden	NN	Gesundheitsschaden
“	NN	<unknown>
entstammen	VVFIN	entstammen
der	ART	die
strafgesetzlichen	ADJA	<unknown>
Umschreibung	NN	Umschreibung
der	ART	die
Verletzungsdelikte	NN	<unknown>
der	ART	die
Menschen	NN	Mensch
(	$(	(
§§	ADJD	<unknown>
83	CARD	83
ff	NN	<unknown>
StGB	NE	<unknown>
„	ADJA	<unknown>
Wer	PWS	wer
einen	ART	eine
anderen	PIS	andere
am	APPRART	an
Körper	NN	Körper
verletzt	VVPP	verletzen
oder	KON	oder
an	APPR	an
der	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
schädigt	VVFIN	schädigen
...	$.	...
.	$.	.
“	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Verletzungen	NN	Verletzung
gelten	VVFIN	gelten
dabei	PAV	dabei
alle	PIAT	all
nicht	PTKNEG	nicht
ganz	ADV	ganz
unerheblichen	ADJA	unerheblich
Eingriffe	NN	Eingriff
in	APPR	in
die	ART	die
körperliche	ADJA	körperlich
Unversehrtheit	NN	Unversehrtheit
;	$.	;
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Wunden	NN	Wunde
,	$,	,
Schwellungen	NN	Schwellung
,	$,	,
Verstauchungen	NN	Verstauchung
,	$,	,
Verrenkungen	NN	Verrenkung
,	$,	,
Brüche	NN	Bruch
,	$,	,
Verletzungen	NN	Verletzung
innerer	ADJA	inner
Organe	NN	Organ
.	$.	.
Als	KOUS	als
unerheblich	ADJD	unerheblich
angesehen	VVPP	ansehen
werden	VAINF	werden
unbedeutende	ADJA	unbedeutend
Hautrötungen	NN	Hautrötung
,	$,	,
Kratzer	NN	Kratzer
,	$,	,
kleine	ADJA	klein
Hautabschürfungen	NN	Hautabschürfung
und	KON	und
ähnliches	ADJA	ähnlich
.	$.	.
Keine	PIAT	kein
Verletzungen	NN	Verletzung
sind	VAFIN	sein
bloße	ADJA	bloß
Beeinträchtigungen	NN	Beeinträchtigung
des	ART	die
Aussehens	NN	Aussehen
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Scheren	NN	Schere|Scheren
des	ART	die
Fells	NN	<unknown>
,	$,	,
Stutzen	NN	Stutzen
der	ART	die
Krallen	NN	Kralle|Krallen
)	$(	)
oder	KON	oder
die	ART	die
Erregung	NN	Erregung
körperlichen	ADJA	körperlich
Unbehagens	NN	Unbehagen
oder	KON	oder
von	APPR	von
Unlustgefühlen	NN	<unknown>
;	$.	;
letzteres	ADJA	letzt
kann	VMFIN	können
aber	ADV	aber
ab	APPR	ab
einer	ART	eine
gewissen	ADJA	gewiß
Intensität	NN	Intensität
als	KOKOM	als
Leiden	NN	Leiden
gewertet	VVPP	werten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
„	ADJA	<unknown>
Gesundheitsschäden	NN	Gesundheitsschaden
“	ADJD	<unknown>
sind	VAFIN	sein
körperliche	ADJA	körperlich
oder	KON	oder
seelische	ADJA	seelisch
Krankheitszustände	NN	<unknown>
im	APPRART	in
pathologischen	ADJA	pathologisch
Sinn	NN	Sinn
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
durch	APPR	durch
Vergiftungen	NN	Vergiftung
(	$(	(
Kienapfel	NN	<unknown>
,	$,	,
Grundriss	NN	Grundriß
des	ART	die
Österreichischen	NN	Österreichische
Strafrechtes	NN	Strafrecht
,	$,	,
Besonderer	ADJA	besonder
Teil	NN	Teil
I	NN	I
,	$,	,
Rz	NN	<unknown>
.	$.	.
277	CARD	@card@
ff	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Derartige	ADJA	derartig
Einwirkungen	NN	Einwirkung
des	ART	die
Menschen	NN	Mensch
auf	APPR	auf
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
bedürfen	VVFIN	bedürfen
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
einer	ART	eine
Rechtfertigung	NN	Rechtfertigung
,	$,	,
an	APPR	an
die	PRELS	die
allerdings	ADV	allerdings
je	ADV	je
nach	APPR	nach
Entwicklungsstufe	NN	Entwicklungsstufe
des	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Tieres	NN	Tier
unterschiedliche	ADJA	unterschiedlich
Anforderungen	NN	Anforderung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Der	ART	die
Begriff	NN	Begriff
des	ART	die
„	ADJA	<unknown>
vernünftigen	ADJA	vernünftig
Grundes	NN	Grund
“	NN	<unknown>
,	$,	,
den	PRELS	die
das	ART	die
Gesetz	NN	Gesetz
noch	ADV	noch
an	APPR	an
mehreren	PIAT	mehrer
Stellen	NN	Stelle|Stellen
verwendet	VVPP	verwenden
,	$,	,
entstammt	VVFIN	entstammen
dem	ART	die
Deutschen	ADJA	deutsch
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
(	$(	(
Lorz	NE	<unknown>
,	$,	,
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
mit	APPR	mit
Rechtsverordnungen	NN	Rechtsverordnung
und	KON	und
Europäischen	ADJA	europäisch
Übereinkommen	NN	Übereinkommen
,	$,	,
München	NE	München
1992	CARD	1992
;	$.	;
„	NN	<unknown>
Der	ART	die
vernünftige	ADJA	vernünftig
Grund	NN	Grund
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
17	CARD	17
Nr.1	NN	<unknown>
des	ART	die
Tierschutzgesetzes	NN	Tierschutzgesetz
“	ADJD	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Als	KOKOM	als
„	NN	<unknown>
vernünftig	ADJD	vernünftig
“	ADJD	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieser	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
wird	VAFIN	werden
eine	ART	eine
Begründung	NN	Begründung
dann	ADV	dann
anzusehen	VVIZU	ansehen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
bei	APPR	bei
einsichtiger	ADJA	einsichtig
und	KON	und
sachkundiger	ADJA	sachkundiger
Abwägung	NN	Abwägung
der	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Rechtsgüter	NN	Rechtsgut
eine	ART	eine
Handlung	NN	Handlung
zur	APPRART	zu
Wahrung	NN	Wahrung
eines	ART	eine
höherwertigen	ADJA	höherwertig
Rechtsgutes	NN	Rechtsgut
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
In	APPR	in
diese	PDAT	dies
Abwägung	NN	Abwägung
müssen	VMFIN	müssen
notwendigerweise	ADV	notwendigerweise
auch	ADV	auch
subjektive	ADJA	subjektiv
Wertungen	NN	Wertung
einfließen	VVINF	einfließen
.	$.	.
;	$.	;
dies	PDS	dies
ist	VAFIN	sein
umso	ADV	umso
mehr	ADV	mehr
der	ART	die
Fall	NN	Fall
,	$,	,
als	KOUS	als
diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
schützt	VVFIN	schützen
.	$.	.
Die	ART	die
Anforderung	NN	Anforderung
an	APPR	an
die	ART	die
Begründung	NN	Begründung
von	APPR	von
Handlungen	NN	Handlung
oder	KON	oder
Unterlassungen	NN	Unterlassung
müssen	VMFIN	müssen
umso	ADV	umso
strenger	ADJD	streng
sein	VAINF	sein
,	$,	,
je	ADV	je
höher	ADJD	hoch
entwickelt	VVFIN	entwickeln
das	ART	die
betroffene	ADJA	betroffen
Tier	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
So	ADV	so
kann	VMFIN	können
etwa	ADV	etwa
für	APPR	für
das	ART	die
Töten	NN	Töten
einer	ART	eine
Fliege	NN	Fliege
bereits	ADV	bereits
ein	ART	eine
vernünftiger	ADJA	vernünftig
Grund	NN	Grund
angesehen	VVPP	ansehen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
diese	PDS	diese
als	KOKOM	als
lästig	ADJD	lästig
empfunden	VVPP	empfinden
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
bei	APPR	bei
einem	ART	eine
Wirbeltier	NN	Wirbeltier
wäre	VAFIN	sein
dies	PDS	dies
jedoch	ADV	jedoch
keinesfalls	ADV	keinesfalls
ein	ART	eine
ausreichender	ADJA	ausreichend
Grund	NN	Grund
für	APPR	für
eine	ART	eine
Tötung	NN	Tötung
.	$.	.
Bestimmte	ADJA	bestimmt
Wertungen	NN	Wertung
gibt	VVFIN	geben
auch	ADV	auch
das	ART	die
Gesetz	NN	Gesetz
selbst	ADV	selbst
in	APPR	in
den	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
5	CARD	5
enthaltenen	ADJA	enthalten
Ausnahmen	NN	Ausnahme
vor	PTKVZ	vor
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Schädlings-	TRUNC	Schädlings-
oder	KON	oder
Seuchenbekämpfung	NN	Seuchenbekämpfung
)	$(	)
.	$.	.
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
3	CARD	3
kann	VMFIN	können
sowohl	KON	sowohl
durch	APPR	durch
aktives	ADJA	aktiv
Handeln	NN	Handeln
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
durch	APPR	durch
Unterlassen	NN	Unterlassen
eines	ART	eine
rechtlich	ADJD	rechtlich
gebotenen	ADJA	geboten
Handelns	NN	Handeln
begangen	VVPP	begehen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Vorsätzlichkeit	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
die	ART	die
Begehung	NN	Begehung
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
fahrlässiges	ADJA	fahrlässig
Begehen	NN	Begehen
reicht	VVFIN	reichen
daher	PAV	daher
für	APPR	für
die	ART	die
Strafbarkeit	NN	Strafbarkeit
aus	PTKVZ	aus
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
4	CARD	4
:	$.	:
Dieser	PDAT	dies
Paragraph	NN	Paragraph
enthält	VVFIN	enthalten
eine	ART	eine
Aufzählung	NN	Aufzählung
verschiedener	ADJA	verschieden
besonderer	ADJA	besonder
Tatbestände	NN	Tatbestand
,	$,	,
die	PRELS	die
vom	APPRART	von
Gesetzgeber	NN	Gesetzgeber
jedenfalls	ADV	jedenfalls
als	KOKOM	als
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
angesehen	VVPP	ansehen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Ob	KOUS	ob
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
dadurch	PAV	dadurch
tatsächlich	ADJD	tatsächlich
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
,	$,	,
Verletzungen	NN	Verletzung
oder	KON	oder
Gesundheitsschäden	NN	Gesundheitsschaden
zugefügt	VVPP	zufügen
worden	VAPP	werden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
bei	APPR	bei
Erfüllung	NN	Erfüllung
dieser	PDAT	dies
Tatbilder	NN	<unknown>
rechtlich	ADJD	rechtlich
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
relevant	ADJD	relevant
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
angeführt	VVPP	anführen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Aufzählung	NN	Aufzählung
der	ART	die
Tatbilder	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
enthalten	VVPP	enthalten
bzw.	KOKOM	bzw.
entspricht	VVFIN	entsprechen
dem	ART	die
§	NN	§
1a	NE	1a
und	KON	und
§	NN	§
2	CARD	2
TSchG	NN	<unknown>
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
5	CARD	5
:	$.	:
Bestimmte	ADJA	bestimmt
Handlungen	NN	Handlung
,	$,	,
Maßnahmen	NN	Maßnahme
oder	KON	oder
Eingriffe	NN	Eingriff
gelten	VVFIN	gelten
demnach	PAV	demnach
nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
,	$,	,
so	ADV	so
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
die	ART	die
Seuchen-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Schädlingsbekämpfung	NN	Schädlingsbekämpfung
oder	KON	oder
Eingriffe	NN	Eingriff
an	APPR	an
Nutztieren	NN	Nutztier
,	$,	,
die	PRELS	die
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
für	APPR	für
zulässig	ADJD	zulässig
erklärt	VVPP	erklären
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Unter	APPR	unter
einer	ART	eine
weidgerechten	ADJA	<unknown>
Jagdausübung	NN	Jagdausübung
(	$(	(
gleiches	ADJA	gleich
gilt	VVFIN	gelten
sinngemäß	ADJD	sinngemäß
für	APPR	für
die	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
)	$(	)
wird	VAFIN	werden
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
höchstgerichtlichen	ADJA	<unknown>
Judikatur	NN	Judikatur
eine	ART	eine
Form	NN	Form
der	ART	die
Jagd	NN	Jagd
verstanden	VVPP	verstehen
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
herkömmlichen	ADJA	herkömmlich
Jagdbrauch	NN	<unknown>
entspricht	VVFIN	entsprechen
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
VwSlg	NN	<unknown>
.	$.	.
4801	CARD	@card@
A/1958	NN	<unknown>
;	$.	;
2015/73	CARD	@card@
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
6	CARD	6
:	$.	:
Die	ART	die
Beurteilung	NN	Beurteilung
,	$,	,
ob	KOUS	ob
die	ART	die
Hilfeleistungspflicht	NN	Hilfeleistungspflicht
gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
zumutbar	ADJD	zumutbar
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
kann	VMFIN	können
nur	ADV	nur
im	APPRART	in
Einzelfall	NN	Einzelfall
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
Interessensabwägung	NN	<unknown>
vorgenommen	VVPP	vornehmen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Abs.2	NN	<unknown>
erfasst	VVFIN	erfassen
Notfälle	NN	Notfall
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
sich	PRF	sich
auch	ADV	auch
ein	ART	eine
verantwortungsbewusster	ADJA	verantwortungsbewußt
Tierhalter	NN	Tierhalter
für	APPR	für
ein	ART	eine
schmerzloses	ADJA	<unknown>
Töten	NN	Töten
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Schwere	NN	Schwere
der	ART	die
Verletzung	NN	Verletzung
aussprechen	VVINF	aussprechen
würde	VAFIN	werden
.	$.	.
Zum	APPRART	zu
II.	NE	II.
Abschnitt	NN	Abschnitt
:	$.	:
Die	ART	die
Grundsätze	NN	Grundsatz
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
richten	VVFIN	richten
sich	PRF	sich
sowohl	KON	sowohl
an	APPR	an
den	ART	die
Halter	NN	Halter
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
,	$,	,
den	ART	die
Verwahrer	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
und	KON	und
zumeist	ADV	zumeist
auch	ADV	auch
an	APPR	an
den	ART	die
Betreuer	NN	Betreuer
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
(	$(	(
siehe	VVIMP	sehen
Erläuterungen	NN	Erläuterung
zu	APPR	zu
§	NN	§
2	CARD	2
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
7	CARD	7
:	$.	:
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
legt	VVFIN	legen
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
daß	KOUS	daß
Tiere	NN	Tier
entsprechend	ADJD	entsprechend
ihren	PPOSAT	ihr
artspezifischen	ADJA	artspezifisch
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
und	KON	und
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
ihres	PPOSAT	ihr
Gesundheitszustandes	NN	Gesundheitszustand
und	KON	und
ihres	PPOSAT	ihr
Leistungsniveaus	NN	Leistungsniveau
so	ADV	so
mit	APPR	mit
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
ihren	PPOSAT	ihr
Bedarf	NN	Bedarf
decken	VVINF	decken
können	VMINF	können
und	KON	und
das	ART	die
Auftreten	NN	Auftreten
von	APPR	von
Schäden	NN	Schaden
verhindert	VVPP	verhindern
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
müssen	VMFIN	müssen
dabei	PAV	dabei
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
und	KON	und
in	APPR	in
solcher	PIAT	solch
Form	NN	Form
angeboten	VVPP	anbieten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
von	APPR	von
hygienischen	ADJA	hygienisch
Aspekten	NN	Aspekt
und	KON	und
der	ART	die
Anpassungsfähigkeit	NN	Anpassungsfähigkeit
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
die	ART	die
Nahrungs-	TRUNC	Nahrungs-
und	KON	und
Flüssigkeitsaufnahme	NN	Flüssigkeitsaufnahme
nicht	PTKNEG	nicht
beeinträchtigt	VVPP	beeinträchtigen
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
und	KON	und
Schäden	NN	Schaden
verhindert	VVPP	verhindern
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
stellt	VVFIN	stellen
sicher	ADJD	sicher
,	$,	,
dass	KOUS	dass
bei	APPR	bei
der	ART	die
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
allen	PIAT	all
Individuen	NN	Individuum
in	APPR	in
Bezug	NN	Bezug
auf	APPR	auf
die	ART	die
Nahrungsaufnahme	NN	Nahrungsaufnahme
die	ART	die
Bedarfsdeckung	NN	Bedarfsdeckung
und	KON	und
Schadensvermeidung	NN	<unknown>
gelingt	VVFIN	gelingen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
in	APPR	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
Vorrats-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Abruffütterungssysteme	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
dass	KOUS	dass
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
der	ART	die
Gruppe	NN	Gruppe
ihren	PPOSAT	ihr
Nahrungsbedarf	NN	Nahrungsbedarf
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
decken	VVFIN	decken
.	$.	.
Sollten	VMFIN	sollen
dabei	PAV	dabei
allerdings	ADV	allerdings
zu	APPR	zu
starke	ADJA	stark
Auseinandersetzungen	NN	Auseinandersetzung
mit	APPR	mit
Verletzungsfolgen	NN	Verletzungsfolge
auftreten	VVFIN	auftreten
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
entsprechende	ADJA	entsprechend
Maßnahmen	NN	Maßnahme
(	$(	(
Vergrößerung	NN	Vergrößerung
oder	KON	oder
Erhöhung	NN	Erhöhung
der	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Fressplätze	NN	<unknown>
,	$,	,
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
Gruppengröße	NN	Gruppengröße
und	KON	und
-zusammensetzung	NN	<unknown>
usw.	ADV	usw.
)	$(	)
Abhilfe	NN	Abhilfe
zu	PTKZU	zu
schaffen	VVINF	schaffen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
8	CARD	8
:	$.	:
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
verpflichtet	VVFIN	verpflichten
den	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
,	$,	,
Verwahrer	NN	<unknown>
und	KON	und
Betreuer	NN	Betreuer
,	$,	,
die	PRELS	die
ihm	PPER	er
anvertrauten	VVFIN	anvertrauen
Tiere	NN	Tier
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
auf	APPR	auf
Abweichungen	NN	Abweichung
des	ART	die
Gesundheitszustandes	NN	Gesundheitszustand
und	KON	und
des	ART	die
Verhaltens	NN	Verhalten
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
,	$,	,
um	KOUI	um
frühzeitig	ADJD	frühzeitig
entsprechende	ADJA	entsprechend
korrigierende	ADJA	korrigierend
Schritte	NN	Schritt
einzuleiten	VVIZU	einleiten
.	$.	.
Andererseits	ADV	andererseits
müssen	VMFIN	müssen
geeignete	ADJA	geeignet
Pflegemaßnahmen	NN	Pflegemaßnahme
(	$(	(
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
der	ART	die
Haut	NN	Haut
und	KON	und
deren	PDAT	die
Anhangsgebilde	NN	<unknown>
wie	KOKOM	wie
Hufe	NN	Huf
,	$,	,
Klauen	NN	Klaue|Klauen
udgl	NE	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Vorbeuge	NN	<unknown>
gegen	APPR	gegen
haltungsbedingte	ADJA	<unknown>
Erkrankungen	NN	Erkrankung
und	KON	und
Verletzungen	NN	Verletzung
(	$(	(
Parasitosen	NN	<unknown>
,	$,	,
Stallklauenbildung	NN	<unknown>
udgl	NE	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
getroffen	VVPP	treffen|triefen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
legt	VVFIN	legen
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kranke	ADJA	krank
und	KON	und
verletzte	ADJA	verletzt
Tiere	NN	Tier
so	ADV	so
gepflegt	VVPP	pflegen
und	KON	und
untergebracht	VVPP	unterbringen
werden	VAINF	werden
müssen	VMFIN	müssen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
vorhandene	ADJA	vorhanden
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Schäden	NN	Schaden
und	KON	und
Leiden	NN	Leiden
gemildert	VVPP	mildern
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Abhängig	ADJD	abhängig
von	APPR	von
Art	NN	Art
und	KON	und
Schwere	NN	Schwere
der	ART	die
Erkrankung	NN	Erkrankung
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
der	ART	die
Regel	NN	Regel
eine	ART	eine
abgesonderte	ADJA	abgesondert
,	$,	,
ruhige	ADJA	ruhig
Unterbringung	NN	Unterbringung
,	$,	,
eine	ART	eine
Erhöhung	NN	Erhöhung
des	ART	die
Platzangebotes	NN	Platzangebot
und	KON	und
spezifische	ADJA	spezifisch
Pflegemaßnahmen	NN	Pflegemaßnahme
(	$(	(
Wärmezufuhr	NN	<unknown>
,	$,	,
Verbände	NN	Verband
,	$,	,
diätetische	ADJA	diätetisch
Maßnahmen	NN	Maßnahme
udgl	NE	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
abzusehen	VVIZU	absehen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
alleinige	ADJA	alleinig
Anwendung	NN	Anwendung
dieser	PDAT	dies
Maßnahmen	NN	Maßnahme
durch	APPR	durch
den	ART	die
Tierhalter	NN	Tierhalter
,	$,	,
Verwahrer	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Betreuer	NN	Betreuer
selbst	ADV	selbst
keine	PIAT	kein
Besserung	NN	Besserung
des	ART	die
Gesundheitszustandes	NN	Gesundheitszustand
zur	APPRART	zu
Folge	NN	Folge
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
beizuziehen	VVIZU	beiziehen
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
therapeutische	ADJA	therapeutisch
Maßnahmen	NN	Maßnahme
unmöglich	ADJD	unmöglich
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
keinen	PIAT	kein
Aussicht	NN	Aussicht
auf	APPR	auf
Erfolg	NN	Erfolg
haben	VAFIN	haben
oder	KON	oder
aus	APPR	aus
wirtschaftlichen	ADJA	wirtschaftlich
Gründen	NN	Grund|Gründen
unzumutbar	ADJD	unzumutbar
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
eine	ART	eine
umgehende	ADJA	umgehend
schmerzlose	ADJA	schmerzlos
Tötung	NN	Tötung
oder	KON	oder
Schlachtung	NN	Schlachtung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
legt	VVFIN	legen
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
an	APPR	an
den	ART	die
tierartspezifischen	ADJA	<unknown>
natürlichen	ADJA	natürlich
Ansprüchen	NN	Anspruch
zu	PTKZU	zu
orientieren	VVINF	orientieren
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
eine	ART	eine
Einschränkung	NN	Einschränkung
der	ART	die
Bewegungsfreiheit	NN	Bewegungsfreiheit
nur	ADV	nur
zeitlich	ADJD	zeitlich
begrenzt	ADJD	begrenzt
und	KON	und
in	APPR	in
einem	ART	eine
solchem	PIAT	solch
Ausmaß	NN	Ausmaß
zulässig	ADJD	zulässig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
,	$,	,
Schäden	NN	Schaden
,	$,	,
oder	KON	oder
schwere	ADJA	schwer
Angst	NN	Angst
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
regelt	VVFIN	regeln
die	ART	die
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
durchzuführende	ADJA	durchzuführend
Kontrolle	NN	Kontrolle
der	ART	die
Haltungseinrichtung	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
etwaige	ADJA	etwaig
,	$,	,
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
und	KON	und
das	ART	die
Wohlbefinden	NN	Wohlbefinden
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
beeinträchtigende	ADJA	beeinträchtigend
Mängel	NN	Mangel
und	KON	und
die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Beseitigung	NN	Beseitigung
derselben	PDAT	dieselb
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
bringt	VVFIN	bringen
zum	APPRART	zu
Ausdruck	NN	Ausdruck
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sowohl	KON	sowohl
bei	APPR	bei
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
bei	APPR	bei
der	ART	die
Instandhaltung	NN	Instandhaltung
von	APPR	von
Einrichtungen	NN	Einrichtung
zur	APPRART	zu
Unterbringung	NN	Unterbringung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
auf	APPR	auf
mögliche	ADJA	möglich
davon	PAV	davon
ausgehende	ADJA	ausgehend
Gesundheitsgefährdungen	NN	Gesundheitsgefährdung
für	APPR	für
die	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
10	CARD	10
:	$.	:
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Anpaarung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
kann	VMFIN	können
es	PPER	es
durch	APPR	durch
falsche	ADJA	falsch
Zuchtwahl	NN	Zuchtwahl
dazu	PAV	dazu
kommen	VVINF	kommen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
entweder	KON	entweder
den	ART	die
angepaarten	ADJA	<unknown>
Tieren	NN	Tier
oder	KON	oder
deren	PDAT	die
Nachkommen	NN	Nachkomme
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
oder	KON	oder
Schäden	NN	Schaden
zugefügt	VVPP	zufügen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Anpaarungen	NN	<unknown>
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
diese	PDAT	dies
Folgen	NN	Folge
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
aufgrund	APPR	aufgrund
vererbbarer	ADJA	vererbbar
schwerer	ADJA	schwer
körperlicher	ADJA	körperlich
Mängel	NN	Mangel
oder	KON	oder
Verhaltensstörungen	NN	Verhaltensstörung
)	$(	)
mit	APPR	mit
hoher	ADJA	hoch
Wahrscheinlichkeit	NN	Wahrscheinlichkeit
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
11	CARD	11
:	$.	:
Da	KOUS	da
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
selten	ADJD	selten
von	APPR	von
Jugendlichen	NN	Jugendliche
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
eine	ART	eine
Regelung	NN	Regelung
vorgesehen	VVPP	vorsehen
,	$,	,
die	PRELS	die
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
für	APPR	für
die	ART	die
Tierschutzbehörde	NN	Tierschutzbehörde
klarstellt	VVFIN	klarstellen
,	$,	,
an	PTKVZ	an
wen	PWS	wer
ein	ART	eine
allfälliger	ADJA	allfällig
Anpassungsauftrag	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
richten	VVINF	richten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Minderjährige	NN	Minderjährige
ab	APPR	ab
dem	ART	die
vollendeten	ADJA	vollendet
16.	ADJA	16.
Lebensjahr	NN	Lebensjahr
können	VMFIN	können
daher	PAV	daher
selbst	ADV	selbst
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
das	ART	die
Dazwischenschalten	NN	<unknown>
der	ART	die
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
der	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Erziehung	NN	Erziehung
des	ART	die
Minderjährigen	NN	Minderjährige
betraut	VVPP	betrauen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
von	APPR	von
einer	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Verfügung	NN	Verfügung
betroffen	VVPP	betreffen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
12	CARD	12
:	$.	:
Abs.1	NN	<unknown>
des	ART	die
Gesetzesentwurfes	NN	Gesetzesentwurf
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Grundlage	NN	Grundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Nutztieren	NN	Nutztier
.	$.	.
Abs.2	NN	<unknown>
entspricht	VVFIN	entsprechen
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.4	NN	<unknown>
des	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Gesetzes	NN	Gesetz
,	$,	,
das	ART	die
Anhörungsrecht	NN	Anhörungsrecht
wurde	VAFIN	werden
jedoch	ADV	jedoch
erweitert	ADJD	erweitert
auf	APPR	auf
die	ART	die
Landeskammer	NN	<unknown>
der	ART	die
Tierärzte	NN	Tierarzt
sowie	KON	sowie
auf	APPR	auf
den	ART	die
zukünftig	ADJD	zukünftig
einzurichtenden	ADJA	einzurichtend
Tierschutzbeauftragten	NN	Tierschutzbeauftragte
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
13	CARD	13
:	$.	:
Abs.1	NN	<unknown>
bis	KON	bis
Abs.4	NN	<unknown>
entsprechen	VVFIN	entsprechen
dem	ART	die
§	NN	§
6	CARD	6
a	FM	a
Abs.1	NN	<unknown>
bis	APPR	bis
4	CARD	4
des	ART	die
derzeit	ADV	derzeit
geltenden	ADJA	geltend
Steiermärkischen	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
.	$.	.
Unter	APPR	unter
einem	ART	eine
„	NN	<unknown>
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Ort	NN	Ort
“	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Ort	NN	Ort
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
,	$,	,
welcher	PRELS	welche
von	APPR	von
jedermann	PIS	jedermann
unter	APPR	unter
den	ART	die
gleichen	ADJA	gleich
Bedingungen	NN	Bedingung
benützt	VVPP	benützen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
er	PPER	er
einerseits	ADV	einerseits
faktisch	ADJD	faktisch
in	APPR	in
der	ART	die
Lage	NN	Lage
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
diesen	PDAT	dies
Ort	NN	Ort
zu	PTKZU	zu
benutzen	VVINF	benutzen
und	KON	und
andererseits	ADV	andererseits
keine	PIAT	kein
sichtbaren	ADJA	sichtbar
Beweise	NN	Beweis
vorhanden	ADJD	vorhanden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
einen	PIS	eine
der	ART	die
Öffentlichkeit	NN	Öffentlichkeit
nicht	PTKNEG	nicht
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Ort	NN	Ort
handle	VVFIN	handeln
.	$.	.
Durch	APPR	durch
Abs.5	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
normiert	VVPP	normieren
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Hundehalter	NN	Hundehalter
dafür	PAV	dafür
verantwortlich	ADJD	verantwortlich
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sein	PPOSAT	sein
Hund	NN	Hund
den	ART	die
Ort	NN	Ort
seiner	PPOSAT	sein
Verwahrung	NN	Verwahrung
unbeaufsichtigt	ADJD	unbeaufsichtigt
nicht	PTKNEG	nicht
verlassen	VVINF	verlassen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Abs.1	NN	<unknown>
bis	APPR	bis
5	CARD	5
sind	VAFIN	sein
Angelegenheiten	NN	Angelegenheit
des	ART	die
eigenen	ADJA	eigen
Wirkungsbereiches	NN	Wirkungsbereich
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
.	$.	.
Durch	APPR	durch
Abs.6	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Grundlage	NN	Grundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
durch	APPR	durch
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
geschaffen	VVPP	schaffen
,	$,	,
um	KOUI	um
die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Hundehaltung	NN	Hundehaltung
der	ART	die
Art.15a	NN	<unknown>
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
umzusetzen	VVIZU	umsetzen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
14	CARD	14
:	$.	:
Die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
aller	PIAT	all
Hunde	NN	Hund
durch	APPR	durch
Mikrochips	NN	Mikrochip
zielt	VVFIN	zielen
darauf	PAV	darauf
ab	PTKVZ	ab
,	$,	,
einen	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Hund	NN	Hund
eindeutig	ADJD	eindeutig
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
großen	ADJA	groß
Aufwand	NN	Aufwand
einem	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Halter	NN	Halter
zuordnen	VVINF	zuordnen
zu	PTKZU	zu
können	VMINF	können
und	KON	und
dient	VVFIN	dienen
dem	ART	die
Schutz	NN	Schutz
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B	NN	B
Aussetzen	NN	Aussetzen
oder	KON	oder
Misshandlung	NN	Mißhandlung
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
so	ADV	so
einfach	ADJD	einfach
möglich	ADJD	möglich
)	$(	)
,	$,	,
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
können	VMFIN	können
aber	ADV	aber
auch	ADV	auch
Vorfälle	NN	Vorfall
den	ART	die
Hund	NN	Hund
betreffend	ADJD	betreffend
im	APPRART	in
Register	NN	Register
Eingang	NN	Eingang
finden.	NE	<unknown>
.	$.	.
Durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
technische	ADJA	technisch
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
der	ART	die
Chips	NN	Chip
(	$(	(
österreichweit	ADJA	<unknown>
einheitliche	ADJA	einheitlich
Normung	NN	Normung
)	$(	)
festzulegen	VVIZU	festlegen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
15	CARD	15
:	$.	:
Zu	APPR	zu
Abs.1	NN	<unknown>
:	$.	:
Der	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
ab	APPR	ab
einer	ART	eine
Größe	NN	Größe
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
40	CARD	40
cm	NN	cm
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Gewicht	NN	Gewicht
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
15	CARD	15
kg	NN	kg
muss	VMFIN	müssen
einen	ART	eine
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
erbringen	VVINF	erbringen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.2	NN	<unknown>
:	$.	:
Als	KOKOM	als
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Sachkunde	NN	Sachkunde
gilt	VVFIN	gelten
zumindest	ADV	zumindest
die	ART	die
erfolgreich	ADJD	erfolgreich
abgelegte	ADJA	abgelegt
Begleithundeprüfung	NN	Begleithundeprüfung
1	CARD	1
des	ART	die
ÖKV	NE	<unknown>
oder	KON	oder
der	ART	die
ÖHU	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Prüfung	NN	Prüfung
legt	VVFIN	legen
der	ART	die
Hundehalter	NN	Hundehalter
mit	APPR	mit
dem	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Hund	NN	Hund
ab	PTKVZ	ab
.	$.	.
Durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
der	ART	die
Prüfung	NN	Prüfung
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Anerkennung	NN	Anerkennung
anderer	PIAT	ander
gleichwertiger	ADJA	gleichwertig
Sachkundenachweise	NN	<unknown>
festzulegen	VVIZU	festlegen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Prüfungszeugnisse	NN	Prüfungszeugnis
anderer	PIAT	ander
Länder	NN	Land
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Prüfung	NN	Prüfung
von	APPR	von
Hundehalter	NN	Hundehalter
und	KON	und
Hund	NN	Hund
nicht	PTKNEG	nicht
gemeinsam	ADJD	gemeinsam
abgelegt	VVPP	ablegen
wurde	VAFIN	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.3	NN	<unknown>
:	$.	:
Wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Sachkundenachweis	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
erbracht	VVPP	erbringen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Hund	NN	Hund
an	APPR	an
öffentlich	ADJD	öffentlich
zugänglichen	ADJA	zugänglich
Orten	NN	Ort|Orten
immer	ADV	immer
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Maulkorb	NN	Maulkorb
zu	PTKZU	zu
versehen	VVINF	versehen
,	$,	,
d.	PDS	d.
h.	VVFIN	heißen
die	ART	die
Wahlmöglichkeit	NN	Wahlmöglichkeit
nach	APPR	nach
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.1	NN	<unknown>
besteht	VVFIN	bestehen
nicht	PTKNEG	nicht
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
16	CARD	16
:	$.	:
Durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
werden	VAFIN	werden
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
sogenannte	ADJA	sogenannt
Pelztierfarmen	NN	Pelztierfarm
zum	APPRART	zu
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Pelzgewinnung	NN	<unknown>
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
17	CARD	17
:	$.	:
Grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
wie	KOUS	wie
schon	ADV	schon
im	APPRART	in
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
das	ART	die
Halten	NN	Halt|Halten
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
mit	APPR	mit
den	ART	die
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Ausnahmen	NN	Ausnahme
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Unter	APPR	unter
dem	ART	die
Begriff	NN	Begriff
„	ADJA	<unknown>
Wildtier	NN	Wildtier
“	NN	<unknown>
versteht	VVFIN	verstehen
der	ART	die
Verwaltungsgerichtshof	NN	Verwaltungsgerichtshof
entsprechend	ADJD	entsprechend
seinem	PPOSAT	sein
Erkenntnis	NN	Erkenntnis
vom	APPRART	von
18.	ADJA	18.
Dezember	NN	Dezember
1991	CARD	1991
,	$,	,
Zl	NE	<unknown>
.	$.	.
90/01/0125	CARD	@card@
,	$,	,
solche	PIAT	solch
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
im	APPRART	in
Zustand	NN	Zustand
ihrer	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Freiheit	NN	Freiheit
befinden	VVFIN	befinden
und	KON	und
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
gefangen	VVPP	fangen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
ihre	PPOSAT	ihr
Freiheit	NN	Freiheit
wieder	ADV	wieder
zu	PTKZU	zu
erlangen	VVINF	erlangen
streben	VVINF	streben
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
Klang	NN	Klang
in	APPR	in
Klang	NN	Klang
,	$,	,
„	ADJA	<unknown>
Kommentar	NN	Kommentar
zum	APPRART	zu
ABGB	ADJA	<unknown>
2	CARD	2
,	$,	,
Wien	NE	Wien
1950	CARD	@card@
,	$,	,
2.	ADJA	2.
Band	NN	Band
,	$,	,
Seite	NN	Seite
245	CARD	@card@
)	$(	)
.	$.	.
Hingegen	ADV	hingegen
handelt	VVFIN	handeln
es	PPER	es
sich	PRF	sich
bei	APPR	bei
zahmen	ADJA	zahm
Tieren	NN	Tier
um	APPR	um
solche	PIS	solche
,	$,	,
deren	PRELAT	die
ganze	ADJA	ganz
Gattung	NN	Gattung
sich	PRF	sich
zum	APPRART	zu
Menschen	NN	Mensch
hält	VVFIN	halten
wie	KOKOM	wie
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
Pferde	NN	Pferd
,	$,	,
Schafe	NN	Schaf
und	KON	und
die	ART	die
anderen	PIAT	ander
Haustiere	NN	Haustier
.	$.	.
Als	KOKOM	als
gezähmte	ADJA	gezähmt
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
solche	PIAT	solch
anzusehen	VVIZU	ansehen
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Gattung	NN	Gattung
im	APPRART	in
allgemeinen	ADJA	allgemein
wild	ADJD	wild
,	$,	,
das	ART	die
einzelne	ADJA	einzeln
(	$(	(
das	PDS	die
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
gezähmte	ADJA	gezähmt
Tier	NN	Tier
)	$(	)
aber	ADV	aber
an	APPR	an
den	ART	die
Menschen	NN	Mensch
gewöhnt	VVPP	gewöhnen
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
dies	PDS	dies
aber	ADV	aber
nur	ADV	nur
so	ADV	so
lange	ADV	lange
,	$,	,
als	KOUS	als
das	ART	die
gezähmte	ADJA	gezähmt
Tier	NN	Tier
die	ART	die
„	NN	<unknown>
consuetudo	NE	<unknown>
revertendi	ADJA	<unknown>
“	NN	<unknown>
-	$(	-
also	ADV	also
die	ART	die
Gewohnheit	NN	Gewohnheit
(	$(	(
zum	APPRART	zu
Menschen	NN	Mensch
)	$(	)
zurückzukehren	VVIZU	zurückkehren
-	$(	-
besitzt	VVFIN	besitzen
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
Klang	NN	Klang
in	APPR	in
Klang	NN	Klang
,	$,	,
wie	KOUS	wie
oben	ADV	oben
,	$,	,
Seite	NN	Seite
252	CARD	@card@
)	$(	)
.	$.	.
Der	ART	die
Begriff	NN	Begriff
„	ADJA	<unknown>
Wildtier	NN	Wildtier
“	ADJD	<unknown>
ist	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
nicht	PTKNEG	nicht
nur	ADV	nur
anhand	APPR	anhand
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
auszulegen	VVIZU	auslegen
.	$.	.
Neben	APPR	neben
der	ART	die
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Ausnahme	NN	Ausnahme
vom	APPRART	von
Wildtierhaltungsverbot	NN	<unknown>
für	APPR	für
Wildgatter	NN	Wildgatter
nach	APPR	nach
§	NN	§
4	CARD	4
des	ART	die
Jagdgesetzes	NN	Jagdgesetz
wird	VAFIN	werden
nunmehr	ADV	nunmehr
auch	ADV	auch
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Greifvögeln	NN	Greifvogel
,	$,	,
welche	PRELS	welche
für	APPR	für
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Jagd	NN	Jagd
verwendet	VVPP	verwenden
und	KON	und
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
erlaubt	VVPP	erlauben
.	$.	.
Die	ART	die
in	APPR	in
Z.2	NN	<unknown>
aufgezählten	ADJA	aufgezählt
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Gegensatz	NN	Gegensatz
zu	APPR	zu
Säugetieren	NN	Säugetier
und	KON	und
Vögeln	NN	Vogel
wechselwarme	ADJA	wechselwarm
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
die	ART	die
Körpertemperatur	NN	Körpertemperatur
nicht	PTKNEG	nicht
wesentlich	ADJD	wesentlich
über	APPR	über
die	ART	die
Umgebungstemperatur	NN	Umgebungstemperatur
hinausgeht	VVFIN	hinausgehen
.	$.	.
Einige	PIAT	einig
davon	PAV	davon
zählen	VVFIN	zählen
überdies	ADV	überdies
zur	APPRART	zu
Gruppe	NN	Gruppe
der	ART	die
wirbellosen	ADJA	wirbellos
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Verhältnis	NN	Verhältnis
zu	APPR	zu
den	ART	die
Wirbeltieren	NN	Wirbeltier
über	APPR	über
ein	ART	eine
einfacheres	ADJA	<unknown>
Reizleitungs-	TRUNC	<unknown>
bzw.	KOUS	bzw.
Nervensystem	NN	Nervensystem
verfügen	VVFIN	verfügen
.	$.	.
Für	APPR	für
jene	PDAT	jen
Tierarten	NN	Tierart
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Reptilien	NN	Reptil
)	$(	)
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
besondere	ADJA	besonder
Ansprüche	NN	Anspruch
stellen	VVFIN	stellen
,	$,	,
werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
der	ART	die
Tierhaltungsverordnung	NN	<unknown>
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
festgelegt	VVPP	festlegen
,	$,	,
die	PRELS	die
auch	ADV	auch
als	KOKOM	als
Basis	NN	Basis
für	APPR	für
die	ART	die
im	APPRART	in
Einzelfall	NN	Einzelfall
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Sachverständigengutachten	NN	Sachverständigengutachten
der	ART	die
Amtstierärzte	NN	Amtstierarzt
heranzuziehen	VVIZU	heranziehen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
18	CARD	18
:	$.	:
§	NN	§
18	CARD	18
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
eigenen	ADJA	eigen
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
der	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
zu	PTKZU	zu
vollziehen	VVINF	vollziehen
(	$(	(
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
des	ART	die
Verwaltungsstrafverfahrens	NN	<unknown>
und	KON	und
Verwaltungsvollstreckungsverfahrens	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Die	ART	die
Gemeinde	NN	Gemeinde
soll	VMFIN	sollen
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
beispielsweise	ADV	beispielsweise
giftigen	ADJA	giftig
Reptilien	NN	Reptil
informiert	VVPP	informieren
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
von	APPR	von
fehlenden	ADJA	fehlend
oder	KON	oder
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
unzureichenden	ADJA	unzureichend
Sicherheitsvorkehrungen	NN	Sicherheitsvorkehrung
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Anordnungen	NN	Anordnung
auftragen	VVINF	auftragen
können	VMINF	können
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
19	CARD	19
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
entspricht	VVFIN	entsprechen
größtenteils	ADV	größtenteils
dem	ART	die
derzeit	ADV	derzeit
geltenden	ADJA	geltend
§	NN	§
8.	ADJA	@ord@
Demnach	PAV	demnach
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
Ausnahmen	NN	Ausnahme
vom	APPRART	von
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Wildtierhaltung	NN	<unknown>
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
Rechnung	NN	Rechnung
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
aufgezählten	ADJA	aufgezählt
Wildtierarten	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
des	ART	die
land-	TRUNC	land-
und	KON	und
forstwirtschaftlichen	ADJA	forstwirtschaftlich
Betriebes	NN	Betrieb
zur	APPRART	zu
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Fleischgewinnung	NN	<unknown>
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
das	ART	die
Wildtier	NN	Wildtier
im	APPRART	in
Bereich	NN	Bereich
des	ART	die
geplanten	ADJA	geplant
Geheges	NN	Gehege
in	APPR	in
freier	ADJA	frei
Wildbahn	NN	Wildbahn
nicht	PTKNEG	nicht
vorkommt	VVFIN	vorkommen
oder	KON	oder
ungünstige	ADJA	ungünstig
Auswirkungen	NN	Auswirkung
aus	APPR	aus
forstlicher	ADJA	<unknown>
,	$,	,
jagdlicher	ADJA	<unknown>
Sicht	NN	Sicht
und	KON	und
aus	APPR	aus
der	ART	die
Sicht	NN	Sicht
der	ART	die
Landeskultur	NN	Landeskultur
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Gefährdung	NN	Gefährdung
landwirtschaftlicher	ADJA	landwirtschaftlich
Kulturen	NN	Kultur
durch	APPR	durch
verstärkt	ADJD	verstärkt
auftretende	ADJA	auftretend
Wildschäden	NN	Wildschäden
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
zu	PTKVZ	zu
erwarten	VVINF	erwarten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
In	APPR	in
Abs.2	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
nunmehr	ADV	nunmehr
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
eine	ART	eine
behördliche	ADJA	behördlich
Ausnahmebewilligung	NN	Ausnahmebewilligung
vom	APPRART	von
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Wildtierhaltung	NN	<unknown>
in	APPR	in
Tierparks	NN	Tierpark
und	KON	und
Zoos	NN	Zoo
normiert	VVPP	normieren
.	$.	.
Aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
vorgeschrieben	VVPP	vorschreiben
,	$,	,
dass	KOUS	dass
für	APPR	für
Wildtiere	NN	Wildtier
in	APPR	in
Tierparks	NN	Tierpark
und	KON	und
Zoos	NN	Zoo
die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
vorgeschrieben	VVPP	vorschreiben
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
keinesfalls	ADV	keinesfalls
unterschritten	VVPP	unterschreiten
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.3	NN	<unknown>
:	$.	:
In	APPR	in
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
1999/22	CARD	@card@
über	APPR	über
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zoos	NN	Zoo
werden	VAFIN	werden
unter	APPR	unter
anderem	PIS	andere
die	ART	die
verschiedenen	ADJA	verschieden
Verpflichtungen	NN	Verpflichtung
der	ART	die
Zoobetreiber	NN	<unknown>
(	$(	(
zB	VVFIN	<unknown>
:	$.	:
Beteiligung	NN	Beteiligung
an	APPR	an
Forschungsaktivitäten	NN	Forschungsaktivität
)	$(	)
festgelegt	VVPP	festlegen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
20	CARD	20
:	$.	:
Zu	APPR	zu
Abs.1	NN	<unknown>
und	KON	und
2	CARD	2
:	$.	:
Für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietès	NN	<unknown>
und	KON	und
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
wird	VAFIN	werden
ein	ART	eine
behördliches	ADJA	behördlich
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
vorgesehen	VVPP	vorsehen
.	$.	.
Die	ART	die
detaillierten	ADJA	detailliert
Anforderungen	NN	Anforderung
an	APPR	an
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
,	$,	,
Pflege	NN	Pflege
,	$,	,
Betreuung	NN	Betreuung
und	KON	und
Dressur	NN	Dressur
der	ART	die
Wildtiere	NN	Wildtier
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Verbotsliste	NN	Verbotsliste
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Wildtiere	NN	Wildtier
wird	VAFIN	werden
in	APPR	in
der	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
lehnen	VVFIN	lehnen
sich	PRF	sich
im	APPRART	in
Wesentlichen	NN	Wesentliche
an	APPR	an
die	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.4	NN	<unknown>
und	KON	und
Abs.5	NN	<unknown>
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
stellt	VVFIN	stellen
eine	ART	eine
Erleichterung	NN	Erleichterung
für	APPR	für
Zirkusse	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
oder	KON	oder
sonstige	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
dar	PTKVZ	dar
,	$,	,
indem	KOUS	indem
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
ein	ART	eine
behördliches	ADJA	behördlich
Verfahren	NN	Verfahren
vorgesehen	VVPP	vorsehen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
soferne	VVFIN	<unknown>
die	ART	die
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
in	APPR	in
dem	ART	die
Bundesland	NN	Bundesland
,	$,	,
in	APPR	in
dem	PRELS	die
eine	ART	eine
Berechtigung	NN	Berechtigung
erlangt	VVPP	erlangen
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
unter	APPR	unter
den	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
des	ART	die
Bundeslandes	NN	Bundesland
Steiermark	NE	Steiermark
liegen	VVFIN	liegen
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
erste	ADJA	erst
Auftritt	NN	Auftritt
des	ART	die
Zirkusses	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
oder	KON	oder
sonstiger	ADJA	sonstig
Einrichtung	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
in	APPR	in
Österreich	NE	Österreich
im	APPRART	in
Bundesland	NN	Bundesland
Steiermark	NE	Steiermark
erfolgt	VVFIN	erfolgen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
21	CARD	21
:	$.	:
Darin	PAV	darin
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Unterlagen	NN	Unterlage
aufgezählt	VVPP	aufzählen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
für	APPR	für
das	ART	die
Ansuchen	NN	Ansuchen
um	APPR	um
eine	ART	eine
Ausnahmebewilligung	NN	Ausnahmebewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
20	CARD	20
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
22	CARD	22
:	$.	:
Dieser	PDS	diese
entspricht	VVFIN	entsprechen
inhaltlich	ADJD	inhaltlich
weitestgehend	ADJD	weitestgehend
dem	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
§	NN	§
9	CARD	9
des	ART	die
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
.	$.	.
Abs.1wird	NN	<unknown>
neu	ADJD	neu
eingefügt	VVPP	einfügen
,	$,	,
wonach	PWAV	wonach
der	ART	die
Transport	NN	Transport
von	APPR	von
transportunfähigen	ADJA	<unknown>
Tieren	NN	Tier
verboten	VVPP	verbieten
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
der	ART	die
Terminus	NN	Terminus
„	ADJD	<unknown>
transportunfähig	ADJD	transportunfähig
“	ADJD	<unknown>
definiert	VVPP	definieren
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Abs.7	NN	<unknown>
:	$.	:
Soweit	ADV	soweit
bundesrechtliche	ADJA	bundesrechtlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Tiertransportgesetz-Straße	NN	<unknown>
)	$(	)
keine	PIAT	kein
Anwendung	NN	Anwendung
finden	VVFIN	finden
,	$,	,
sollen	VMFIN	sollen
die	ART	die
Abs.1	NN	<unknown>
bis	APPR	bis
6	CARD	6
aus	APPR	aus
Tierschutzaspekten	NN	<unknown>
diese	PDAT	dies
Tiertransporte	NN	Tiertransport
erfassen	VVINF	erfassen
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
private	ADJA	privat
Transporte	NN	Transport
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
23	CARD	23
:	$.	:
Dieser	PDAT	dies
Paragraph	NN	Paragraph
entspricht	VVFIN	entsprechen
weitestgehend	ADJD	weitestgehend
dem	ART	die
§	NN	§
4a	NN	<unknown>
des	ART	die
derzeit	ADV	derzeit
geltenden	ADJA	geltend
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
jedoch	ADV	jedoch
wurde	VAFIN	werden
darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
Verordnungserlassung	NN	<unknown>
über	APPR	über
detaillierte	ADJA	detailliert
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
Vorschriften	NN	Vorschrift
über	APPR	über
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
,	$,	,
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Betäuben	NN	Betäuben
und	KON	und
Entbluten	NN	<unknown>
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
sowie	KON	sowie
Vorschriften	NN	Vorschrift
über	APPR	über
die	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
.	$.	.
Durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
und	KON	und
dem	ART	die
folgenden	ADJA	folgend
§	NN	§
24	CARD	24
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
EU-Richtlinie	NN	EU-Richtlinie
93/199/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
in	APPR	in
innerstaatliches	ADJA	innerstaatlich
Recht	NN	Recht
umgesetzt	VVPP	umsetzen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
24	CARD	24
:	$.	:
Darin	PAV	darin
werden	VAFIN	werden
allgemeine	ADJA	allgemein
Vorschriften	NN	Vorschrift
über	APPR	über
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
und	KON	und
die	ART	die
dazugehörigen	ADJA	dazugehörig
Anlagen	NN	Anlage
und	KON	und
Ausrüstungen	NN	Ausrüstung
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
In	APPR	in
Abs.3	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
behördlichen	ADJA	behördlich
Überprüfungen	NN	Überprüfung
der	ART	die
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
festgelegt	VVPP	festlegen
.	$.	.
Stellt	VVFIN	stellen
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hiebei	ADV	<unknown>
Missstände	NN	Mißstand
fest	PTKVZ	fest
,	$,	,
die	PRELS	die
auf	APPR	auf
der	ART	die
Nichteinhaltung	NN	Nichteinhaltung
von	APPR	von
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
beruhen	VVFIN	beruhen
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
die	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Massnahmen	NN	Maßnahme
zu	PTKZU	zu
veranlassen	VVINF	veranlassen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
zu	PTKZU	zu
setzen	VVINF	setzen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Durch	APPR	durch
das	ART	die
Schließungs-	TRUNC	Schließungs-
bzw.	KOUS	bzw.
Teilschließungsrecht	NN	<unknown>
des	ART	die
Betriebes	NN	Betrieb
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
,	$,	,
aus	APPR	aus
tierschutzrechtlicher	ADJA	<unknown>
Sicht	NN	Sicht
gegen	APPR	gegen
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
vorzugehen	VVIZU	vorgehen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
Bescheide	NN	Bescheid
nach	APPR	nach
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
gesetzen	ADJA	<unknown>
Frist	NN	Frist
nicht	PTKNEG	nicht
erfüllen	VVFIN	erfüllen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
25	CARD	25
:	$.	:
Abs.1	NN	<unknown>
verbietet	VVFIN	verbieten
die	ART	die
Zufuhr	NN	Zufuhr
jeglicher	PIAT	jeglich
Stoffe	NN	Stoff
,	$,	,
welche	PRELS	welche
die	ART	die
Leistungsfähigkeit	NN	Leistungsfähigkeit
von	APPR	von
zu	PTKA	zu
sportlichen	ADJA	sportlich
Zwecken	NN	Zweck
verwendeten	ADJA	verwendet
Tieren	NN	Tier
in	APPR	in
negativer	ADJA	negativ
oder	KON	oder
positiver	ADJA	positiv
Weise	NN	Weise
beeinflussen	VVFIN	beeinflussen
.	$.	.
Zweck	NN	Zweck
dieser	PDAT	dies
Vorschrift	NN	Vorschrift
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
primär	ADJD	primär
die	ART	die
Verhinderung	NN	Verhinderung
betrügerischer	ADJA	betrügerisch
Manipulationen	NN	Manipulation
,	$,	,
sondern	KON	sondern
der	ART	die
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
vor	APPR	vor
der	ART	die
Gefahr	NN	Gefahr
einer	ART	eine
Überbeanspruchung	NN	Überbeanspruchung
mit	APPR	mit
gesundheitlichen	ADJA	gesundheitlich
Folgeschäden	NN	Folgeschaden
.	$.	.
Abs.2	NN	<unknown>
stellt	VVFIN	stellen
sicher	ADJD	sicher
,	$,	,
dass	KOUS	dass
bei	APPR	bei
Sportveranstaltungen	NN	Sportveranstaltung
mit	APPR	mit
Tieren	NN	Tier
eine	ART	eine
rasche	ADJA	rasch
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Versorgung	NN	Versorgung
verletzter	ADJA	verletzt
Tiere	NN	Tier
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
26	CARD	26
:	$.	:
Wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
schon	ADV	schon
im	APPRART	in
derzeit	ADV	derzeit
geltenden	ADJA	geltend
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Betrieb	NN	Betrieb
eines	ART	eine
Tierheimes	NN	Tierheim
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Nunmehr	ADV	nunmehr
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
jede	PIAT	jed
wesentliche	ADJA	wesentlich
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
schriftlich	ADJD	schriftlich
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
,	$,	,
weiters	VVFIN	<unknown>
der	ART	die
Standort	NN	Standort
,	$,	,
die	ART	die
räumlichen	ADJA	räumlich
Verhältnisse	NN	Verhältnis
,	$,	,
die	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tierarten	NN	Tierart
sowie	KON	sowie
der	ART	die
verantwortliche	ADJA	verantwortlich
Leiter	NN	Leiter
.	$.	.
Die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Meldungen	NN	Meldung
in	APPR	in
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
erleichtern	VVFIN	erleichtern
die	ART	die
behördliche	ADJA	behördlich
Aufsicht	NN	Aufsicht
.	$.	.
Im	APPRART	in
Abs.2	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Grundlage	NN	Grundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
einer	ART	eine
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
geschaffen	VVPP	schaffen
,	$,	,
damit	KOUS	damit
die	ART	die
näheren	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
Mindeststandards	NN	Mindeststandard
für	APPR	für
Tierheime	NN	Tierheim
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
umgesetzt	VVPP	umsetzen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
zu	APPR	zu
führenden	ADJA	führend
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
sind	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
Aufsichtspflicht	NN	Aufsichtspflicht
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
um	KOUI	um
den	ART	die
Tierheimbetrieb	NN	<unknown>
effizient	ADJD	effizient
zu	PTKZU	zu
überwachen	VVINF	überwachen
.	$.	.
Abs.3	NN	<unknown>
dient	VVFIN	dienen
ebenso	ADV	ebenso
der	ART	die
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
dem	ART	die
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
unter	APPR	unter
Setzung	NN	Setzung
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Frist	NN	Frist
die	ART	die
Beseitigung	NN	Beseitigung
der	ART	die
Missstände	NN	Mißstand
vorzuschreiben	VVIZU	vorschreiben
sowie	KON	sowie
notfalls	ADV	notfalls
die	ART	die
Schließung	NN	Schließung
oder	KON	oder
Teilschließung	NN	Teilschließung
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
und	KON	und
allenfalls	ADV	allenfalls
Anordnungen	NN	Anordnung
über	APPR	über
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
wie	KOUS	wie
etwa	ADV	etwa
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
bei	APPR	bei
Tierparks	NN	Tierpark
,	$,	,
anderen	PIS	andere
tierliebenden	ADJA	tierliebend
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	ART	die
Veräußerung	NN	Veräußerung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
oder	KON	oder
notfalls	ADV	notfalls
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
27	CARD	27
:	$.	:
Die	ART	die
Funktion	NN	Funktion
des	ART	die
Tierschutzbeauftragten	NN	Tierschutzbeauftragte
ist	VAFIN	sein
neu	ADJD	neu
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
,	$,	,
um	KOUI	um
der	ART	die
Bevölkerung	NN	Bevölkerung
einen	ART	eine
kompetenten	ADJA	kompetent
,	$,	,
sowohl	KON	sowohl
mit	APPR	mit
Tierschutzfragen	NN	Tierschutzfrage
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
mit	APPR	mit
internen	ADJA	intern
Behördenabläufen	NN	<unknown>
vertrauten	ADJA	vertraut
Ansprechpartner	NN	Ansprechpartner
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Der	ART	die
Tierschutzbeauftragte	NN	Tierschutzbeauftragte
ist	VAFIN	sein
als	KOKOM	als
Landesbediensteter	NN	Landesbedienstete
konzipiert	VVPP	konzipieren
,	$,	,
dessen	PRELAT	die
Hauptaufgaben	NN	Hauptaufgabe
in	APPR	in
der	ART	die
Informations-	TRUNC	Informations-
und	KON	und
Öffentlichkeitsarbeit	NN	Öffentlichkeitsarbeit
für	APPR	für
den	ART	die
Tierschutz	NN	Tierschutz
liegen	VVFIN	liegen
.	$.	.
Das	ART	die
Ausbildungserfordernis	NN	<unknown>
(	$(	(
Tierarzt	NN	Tierarzt
mit	APPR	mit
Physikatsprüfung	NN	<unknown>
)	$(	)
entspricht	VVFIN	entsprechen
der	ART	die
Aufgabenstellung	NN	Aufgabenstellung
,	$,	,
da	KOUS	da
sowohl	KON	sowohl
veterinärmedizinische	ADJA	veterinärmedizinisch
Kenntnisse	NN	Kenntnis
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
Erfahrung	NN	Erfahrung
und	KON	und
Praxis	NN	Praxis
im	APPRART	in
Umgang	NN	Umgang
mit	APPR	mit
Tieren	NN	Tier
und	KON	und
Vertrautheit	NN	Vertrautheit
mit	APPR	mit
Behördenverfahren	NN	Behördenverfahren
erforderlich	ADJD	erforderlich
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
28	CARD	28
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
schützt	VVFIN	schützen
verlorene	ADJA	verloren
(	$(	(
entlaufene	ADJA	entlaufen
)	$(	)
und	KON	und
herrenlose	ADJA	herrenlos
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
die	ART	die
Begriffe	NN	Begriff
„	NN	<unknown>
verloren	VVFIN	verlieren
“	ADJD	<unknown>
und	KON	und
„	ADJD	<unknown>
herrenlos	ADJD	herrenlos
“	ADJD	<unknown>
im	APPRART	in
Privatrecht	NN	Privatrecht
(	$(	(
§§	NN	<unknown>
386	CARD	@card@
,	$,	,
388	CARD	@card@
ABGB	NN	<unknown>
)	$(	)
geregelt	VVPP	regeln
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Aufnahme	NN	Aufnahme
von	APPR	von
entlaufenen	ADJA	entlaufen
und	KON	und
herrenlosen	ADJA	herrenlos
Tieren	NN	Tier
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
stellt	VVFIN	stellen
ein	ART	eine
von	APPR	von
der	ART	die
örtlichen	ADJA	örtlich
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
zu	APPR	zu
verfolgendes	ADJA	verfolgend
Interesse	NN	Interesse
(	$(	(
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Gemeinde	NN	Gemeinde
)	$(	)
dar	PTKVZ	dar
,	$,	,
da	KOUS	da
streunende	ADJA	streunend
Tiere	NN	Tier
ein	ART	eine
nicht	PTKNEG	nicht
zu	APPR	zu
unterschätzendes	ADJA	unterschätzend
Risiko	NN	Risiko
für	APPR	für
die	ART	die
Bevölkerung	NN	Bevölkerung
darstellen	VVINF	darstellen
können	VMINF	können
(	$(	(
Verbreitung	NN	Verbreitung
von	APPR	von
Tierseuchen	NN	Tierseuche
,	$,	,
unberechenbare	ADJA	unberechenbar
Reaktionen	NN	Reaktion
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
)	$(	)
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
aufgenommen	VVPP	aufnehmen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
es	PPER	es
entsprechend	ADJD	entsprechend
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
weiterbetreut	VVPP	<unknown>
werden	VAINF	werden
,	$,	,
da	KOUS	da
dann	ADV	dann
der	ART	die
Tierheimleiter	NN	<unknown>
dafür	PAV	dafür
die	ART	die
Verantwortung	NN	Verantwortung
übernommen	VVPP	übernehmen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Der	ART	die
Begriff	NN	Begriff
„	ADJA	<unknown>
Qual	NN	Qual
“	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Abs.2	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
gleichbedeutend	ADJD	gleichbedeutend
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Bestehen	NN	Bestehen
von	APPR	von
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
.	$.	.
Um	KOUI	um
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
rechtfertigen	VVINF	rechtfertigen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
vielmehr	ADV	vielmehr
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
dass	KOUS	dass
nach	APPR	nach
tierärztlichem	ADJA	tierärztlich
Gutachten	NN	Gutachten
längerdauernde	ADJA	längerdauernd
oder	KON	oder
wiederholte	ADJA	wiederholt
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
von	APPR	von
erheblichem	ADJA	erheblich
Ausmaß	NN	Ausmaß
zu	PTKZU	zu
erwarten	VVINF	erwarten
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
die	PRELS	die
durch	APPR	durch
Therapiemaßnahmen	NN	Therapiemaßnahme
nicht	PTKNEG	nicht
zufriedenstellend	ADJD	zufriedenstellend
beeinflusst	VVPP	beeinflussen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
.	$.	.
In	APPR	in
einem	ART	eine
ähnlichen	ADJA	ähnlich
Sinn	NN	Sinn
-	$(	-
wenn	KOUS	wenn
auch	ADV	auch
bei	APPR	bei
gänzlich	ADJD	gänzlich
anderer	PIAT	ander
Ausgangslage	NN	Ausgangslage
-	$(	-
wird	VAFIN	werden
dieser	PDAT	dies
Begriff	NN	Begriff
auch	ADV	auch
im	APPRART	in
§	NN	§
222	CARD	@card@
StGB	NN	<unknown>
verwendet	VVPP	verwenden
(	$(	(
vgl.	ADV	vgl.
Gaisbauer	NN	<unknown>
,	$,	,
Das	ART	die
österreichische	ADJA	österreichisch
Tierschutzrecht	NN	Tierschutzrecht
im	APPRART	in
Spiegel	NN	Spiegel
der	ART	die
Rechtsprechung	NN	Rechtsprechung
,	$,	,
ÖJZ	NN	<unknown>
1986	CARD	1986
,	$,	,
S	NN	S
714	CARD	@card@
)	$(	)
.	$.	.
Angesprochen	VVPP	ansprechen
werden	VAINF	werden
hier	ADV	hier
Krankheiten	NN	Krankheit
oder	KON	oder
Verletzungen	NN	Verletzung
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
ein	ART	eine
verantwortungsbewusster	ADJA	verantwortungsbewußt
Tierhalter	NN	Tierhalter
sich	PRF	sich
in	APPR	in
der	ART	die
Regel	NN	Regel
für	APPR	für
ein	ART	eine
Einschläfern	NN	Einschläfern
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
entscheiden	VVINF	entscheiden
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
dieser	PDAT	dies
Entscheidung	NN	Entscheidung
werden	VAFIN	werden
auch	ADV	auch
die	ART	die
Verantwortlichen	NN	Verantwortliche
eines	ART	eine
Tierheimes	NN	Tierheim
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
29	CARD	@card@
:	$.	:
Bei	APPR	bei
der	ART	die
täglichen	ADJA	täglich
Anwendung	NN	Anwendung
der	ART	die
Tierschutzbestimmungen	NN	Tierschutzbestimmung
treten	VVFIN	treten
häufig	ADJD	häufig
Akut-	TRUNC	Akut-
oder	KON	oder
Krisenfälle	NN	Krisenfall
auf	PTKVZ	auf
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
sofort	ADV	sofort
gehandelt	VVPP	handeln
werden	VAINF	werden
muss	VMFIN	müssen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
eine	ART	eine
gröbliche	ADJA	gröblich
Verletzung	NN	Verletzung
der	ART	die
Gesetzesbestimmungen	NN	Gesetzesbestimmung
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
vorliegen	VVINF	vorliegen
muss	VMFIN	müssen
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Tatbestand	NN	Tatbestand
der	ART	die
Tierquälerei	NN	Tierquälerei
darstellt	VVFIN	darstellen
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
ermächtigt	VVFIN	ermächtigen
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
dazu	PAV	dazu
,	$,	,
das	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Abstellung	NN	Abstellung
des	ART	die
Missstandes	NN	Mißstand
Erforderliche	NN	Erforderliche
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
unmittelbarer	ADJA	unmittelbar
staatlicher	ADJA	staatlich
Befehls-	TRUNC	Befehls-
und	KON	und
Zwangsgewalt	NN	Zwangsgewalt
zu	PTKZU	zu
veranlassen	VVINF	veranlassen
.	$.	.
Ein	ART	eine
vorangehendes	ADJA	<unknown>
Verwaltungsverfahren	NN	Verwaltungsverfahren
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Gemäß	APPR	gemäß
Abs.2	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
die	ART	die
Vorsorge	NN	Vorsorge
für	APPR	für
die	ART	die
Verwahrung	NN	Verwahrung
des	ART	die
abgenommenen	ADJA	abgenommen
Tieres	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
30	CARD	30
:	$.	:
Ähnlich	APPR	ähnlich
der	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Rechtslage	NN	Rechtslage
(	$(	(
§	NN	§
17	CARD	17
des	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Gesetzes	NN	Gesetz
)	$(	)
soll	VMFIN	sollen
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
,	$,	,
wegen	APPR	wegen
wiederholter	ADJD	wiederholter
(	$(	(
mindestens	ADV	mindestens
zweimal	ADV	zweimal
)	$(	)
oder	KON	oder
zumindest	ADV	zumindest
einer	ART	eine
besonders	ADV	besonders
schwerwiegenden	ADJA	schwerwiegend
rechtskräftigen	ADJA	rechtskräftig
Übertretung	NN	Übertretung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
,	$,	,
wegen	APPR	wegen
wiederholter	ADJA	wiederholt
oder	KON	oder
einer	ART	eine
besonders	ADV	besonders
schwerwiegenden	ADJA	schwerwiegend
rechtskräftiger	ADJA	rechtskräftig
Übertretung	NN	Übertretung
von	APPR	von
Tierschutzgesetzen	NN	<unknown>
anderer	PIAT	ander
Bundesländer	NN	Bundesland
oder	KON	oder
sonst	ADV	sonst
wegen	APPR	wegen
einer	ART	eine
Verurteilung	NN	Verurteilung
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
222	CARD	@card@
StGB	NN	<unknown>
,	$,	,
das	ART	die
Halten	NN	Halt|Halten
,	$,	,
Verwahren	NN	Verwahren
und	KON	und
Betreuen	NN	Betreuen
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
aller	PIAT	all
oder	KON	oder
bestimmter	ADJA	bestimmt
Arten	NN	Art
verbieten	VVINF	verbieten
können	VMFIN	können
.	$.	.
Das	PDS	die
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
bei	APPR	bei
der	ART	die
Handhabung	NN	Handhabung
dieser	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
eingeräumte	ADJA	eingeräumt
Ermessen	NN	Ermessen
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
zu	PTKZU	zu
nutzen	VVINF	nutzen
,	$,	,
d.	PDS	d.
h.	VVFIN	heißen
dass	KON	dass
in	APPR	in
erster	ADJA	erst
Linie	NN	Linie
der	ART	die
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
vor	APPR	vor
unsachgemäßer	ADJA	unsachgemäß
Haltung	NN	Haltung
im	APPRART	in
Vordergrund	NN	Vordergrund
steht	VVFIN	stehen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Festsetzung	NN	Festsetzung
der	ART	die
Dauer	NN	Dauer
und	KON	und
des	ART	die
Umfanges	NN	Umfang
des	ART	die
Verbotes	NN	Verbot
werden	VAFIN	werden
ebenfalls	ADV	ebenfalls
Art	NN	Art
und	KON	und
Gewicht	NN	Gewicht
der	ART	die
bestraften	ADJA	bestraft
Handlung	NN	Handlung
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
vorsätzliches	ADJA	vorsätzlich
oder	KON	oder
grob	ADJD	grob
fahrlässiges	ADJA	fahrlässig
Handeln	NN	Handeln
,	$,	,
Vorliegen	NN	Vorliegen
von	APPR	von
Milderungs-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Erschwerungsgründen	NN	<unknown>
)	$(	)
in	APPR	in
die	ART	die
Beurteilung	NN	Beurteilung
einzufließen	VVIZU	<unknown>
haben	VAFIN	haben
.	$.	.
Sinngemäß	ADJD	sinngemäß
im	APPRART	in
Abs.3	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Gründe	NN	Grund
für	APPR	für
das	ART	die
Absehen	NN	Absehen
von	APPR	von
einem	ART	eine
Tierhalteverbot	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
Gründe	NN	Grund
,	$,	,
die	PRELS	die
das	ART	die
Wohl	NN	Wohl
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
betreffen	VVINF	betreffen
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
bloß	ADJD	bloß
fahrlässiges	ADJA	fahrlässig
Handeln	NN	Handeln
,	$,	,
Vorliegen	NN	Vorliegen
von	APPR	von
Milderungsgründen	NN	Milderungsgrund
)	$(	)
.	$.	.
Abs.4	NN	<unknown>
ermächtigt	VVFIN	ermächtigen
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
im	APPRART	in
Fall	NN	Fall
der	ART	die
Nichteinhaltung	NN	Nichteinhaltung
eines	ART	eine
ausgesprochenen	ADJA	ausgesprochen
Tierhaltungsverbotes	NN	<unknown>
,	$,	,
das	ART	die
betroffene	ADJA	betroffen
Tier	NN	Tier
ohne	APPR	ohne
vorausgegangenes	ADJA	vorausgegangen
Verfahren	NN	Verfahren
abzunehmen	VVIZU	abnehmen
.	$.	.
Der	ART	die
Verfall	NN	Verfall
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
hat	VAFIN	haben
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Abs.5	NN	<unknown>
:	$.	:
In	APPR	in
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vorgesehen	VVPP	vorsehen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Vertragsparteien	NN	Vertragspartei
(	$(	(
die	ART	die
Bundesländer	NN	Bundesland
)	$(	)
sich	PRF	sich
gegenseitig	ADJD	gegenseitig
von	APPR	von
verhängten	ADJA	verhängt
Tierhalteverboten	NN	<unknown>
verständigen	VVFIN	verständigen
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Maßnahmen	NN	Maßnahme
soll	VMFIN	sollen
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
ein	ART	eine
Ausweichen	NN	Ausweichen
der	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Tierhalter	NN	Tierhalter
von	APPR	von
einem	ART	eine
Bundesland	NN	Bundesland
in	APPR	in
ein	ART	eine
anderes	PIS	andere
verhindern	VVINF	verhindern
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
31	CARD	31
:	$.	:
Gemäß	APPR	gemäß
Abs.1	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
für	APPR	für
die	ART	die
Verwahrung	NN	Verwahrung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
von	APPR	von
verfallen	ADJD	verfallen
erklärten	ADJA	erklärt
Tieren	NN	Tier
zuständig	ADJD	zuständig
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Beurteilung	NN	Beurteilung
der	ART	die
Frage	NN	Frage
,	$,	,
ob	KOUS	ob
das	ART	die
Tier	NN	Tier
an	APPR	an
erheblichen	ADJA	erheblich
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Qualen	NN	Qual
leidet	VVFIN	leiden
,	$,	,
sowie	KON	sowie
ob	KOUS	ob
es	PPER	es
hievon	VVFIN	<unknown>
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
vertretbaren	ADJA	vertretbar
Frist	NN	Frist
befreit	VVPP	befreien
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
oder	KON	oder
nur	ADV	nur
mit	APPR	mit
unverhältnismäßig	ADV	unverhältnismäßig
hohen	ADJA	hoch
Kosten	NN	Kosten
behandelt	VVPP	behandeln
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
bzw.	KOKOM	bzw.
ob	KOUS	ob
es	PPER	es
zu	APPR	zu
einem	ART	eine
Leben	NN	Leben
in	APPR	in
Freiheit	NN	Freiheit
fähig	ADJD	fähig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
von	APPR	von
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
zu	PTKZU	zu
beurteilen	VVINF	beurteilen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Abs.4	NN	<unknown>
stellt	VVFIN	stellen
eine	ART	eine
Sicherungsmaßnahme	NN	Sicherungsmaßnahme
dar	PTKVZ	dar
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
32	CARD	32
:	$.	:
Abs.1	NN	<unknown>
:	$.	:
Die	ART	die
der	ART	die
Tierschutzbehörde	NN	Tierschutzbehörde
zugewiesenen	ADJA	zugewiesen
Aufgaben	NN	Aufgabe
fallen	VVFIN	fallen
wie	KOKOM	wie
schon	ADV	schon
im	APPRART	in
geltenden	ADJA	geltend
Gesetz	NN	Gesetz
in	APPR	in
erster	ADJA	erst
Instanz	NN	Instanz
in	APPR	in
die	ART	die
sachliche	ADJA	sachlich
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörden	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
.	$.	.
Abs.2	NN	<unknown>
legt	VVFIN	legen
den	ART	die
eigenen	ADJA	eigen
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
der	ART	die
Gemeinden	NN	Gemeinde
fest	PTKVZ	fest
(	$(	(
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
des	ART	die
Verwaltungsstrafverfahrens	NN	<unknown>
und	KON	und
des	ART	die
Verwaltungsvollstreckungsverfahrens	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
33	CARD	33
:	$.	:
Wie	KON	wie
im	APPRART	in
geltenden	ADJA	geltend
Gesetz	NN	Gesetz
ist	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
hier	ADV	hier
die	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
der	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Bundespolizeidirektionen	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
vorgesehen	VVPP	vorsehen
.	$.	.
Die	ART	die
Mitwirkungspflicht	NN	Mitwirkungspflicht
wird	VAFIN	werden
allerdings	ADV	allerdings
,	$,	,
wie	KOUS	wie
bisher	ADV	bisher
,	$,	,
auf	APPR	auf
bestimmte	ADJA	bestimmt
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
eingeschränkt	VVPP	einschränken
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
34	CARD	@card@
:	$.	:
Der	ART	die
Inhalt	NN	Inhalt
dieses	PDAT	dies
Paragraphen	NN	Paragraph
verankert	VVFIN	verankern
die	ART	die
Kontrollbefugnisse	NN	Kontrollbefugnis
der	ART	die
behördlichen	ADJA	behördlich
Organe	NN	Organ
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Sachverständigen	NN	Sachverständige
der	ART	die
Kommission	NN	Kommission
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
,	$,	,
soweit	KOUS	soweit
es	PPER	es
zur	APPRART	zu
Vollziehung	NN	Vollziehung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
oder	KON	oder
einer	ART	eine
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnung	NN	Verordnung
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Nutztierhaltungsverordnung	NN	<unknown>
)	$(	)
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Anwesenheit	NN	Anwesenheit
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
des	ART	die
betroffenen	ADJA	betroffen
Grundstückes	NN	Grundstück
,	$,	,
Gebäudes	NN	Gebäude
oder	KON	oder
sonstiger	ADJA	sonstig
Anlagen	NN	Anlage
oder	KON	oder
den	ART	die
sonst	ADV	sonst
hierüber	PAV	hierüber
Verfügungsberechtigten	NN	Verfügungsberechtigte
bei	APPR	bei
der	ART	die
Besichtigung	NN	Besichtigung
und	KON	und
Untersuchung	NN	Untersuchung
wird	VAFIN	werden
in	APPR	in
den	ART	die
meisten	PIAT	meist
Fällen	NN	Fall|Fällen
schon	ADV	schon
deshalb	PAV	deshalb
notwendig	ADJD	notwendig
sein	VAINF	sein
,	$,	,
um	KOUI	um
eventuell	ADJD	eventuell
nähere	ADJA	nah
Auskünfte	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
erhalten	VVINF	erhalten
.	$.	.
Behinderungshandlungen	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
ein	ART	eine
bestimmtes	ADJA	bestimmt
Maß	NN	Maß
überschreiten	VVINF	überschreiten
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Drohungen	NN	Drohung
,	$,	,
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
)	$(	)
können	VMFIN	können
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
269	CARD	@card@
StGB	NN	<unknown>
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
bestraft	VVPP	bestrafen
werden	VAINF	werden
-	$(	-
die	ART	die
verwaltungsbehördliche	ADJA	<unknown>
Strafbarkeit	NN	Strafbarkeit
wird	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
relativ	ADJD	relativ
geringfügigen	ADJA	geringfügig
Behinderungshandlungen	NN	<unknown>
Anwendung	NN	Anwendung
finden	VVINF	finden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
35	CARD	35
:	$.	:
Wie	KON	wie
im	APPRART	in
geltenden	ADJA	geltend
Gesetz	NN	Gesetz
sollen	VMFIN	sollen
Doppelbestrafungen	NN	Doppelbestrafung
zum	APPRART	zu
gerichtlichen	ADJA	gerichtlich
Strafrecht	NN	Strafrecht
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Entgegen	APPR	entgegen
dem	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Gesetz	NN	Gesetz
werden	VAFIN	werden
jedoch	ADV	jedoch
die	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Übertretungen	NN	Übertretung
aufgezählt	VVPP	aufzählen
.	$.	.
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
entsprechen	VVFIN	entsprechen
dem	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
§	NN	§
14	CARD	14
des	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Gesetzes	NN	Gesetz
.	$.	.
Abs.4	NN	<unknown>
sieht	VVFIN	sehen
die	ART	die
Strafe	NN	Strafe
des	ART	die
Verfalls	NN	Verfall
(	$(	(
§§	NN	<unknown>
17	CARD	17
,	$,	,
18	CARD	18
VStG	NN	<unknown>
)	$(	)
von	APPR	von
Gegenständen	NN	Gegenstand
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Begehung	NN	Begehung
einer	ART	eine
Verwaltungsstraftat	NN	<unknown>
verwendet	VVPP	verwenden
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
36	CARD	36
:	$.	:
Entspricht	VVFIN	entsprechen
dem	ART	die
§	NN	§
18	CARD	18
des	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Gesetzes	NN	Gesetz
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
37	CARD	37
:	$.	:
Aus	APPR	aus
verfassungsrechtlichen	ADJA	verfassungsrechtlich
Gründen	NN	Grund|Gründen
werden	VAFIN	werden
jene	PDAT	jen
Fassungen	NN	Fassung
der	ART	die
im	APPRART	in
Gesetz	NN	Gesetz
zitierten	ADJA	zitiert
Bundesgesetze	NN	Bundesgesetz
aufgezählt	VVPP	aufzählen
,	$,	,
auf	APPR	auf
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
die	ART	die
Verweise	NN	Verweis
beziehen	VVFIN	beziehen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
38	CARD	@card@
:	$.	:
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
die	ART	die
Anpassung	NN	Anpassung
bereits	ADV	bereits
bestehender	ADJA	bestehend
Anlagen	NN	Anlage
an	APPR	an
die	ART	die
neue	ADJA	neu
Rechtslage	NN	Rechtslage
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
sowie	KON	sowie
insbesondere	ADV	insbesondere
für	APPR	für
bestehende	ADJA	bestehend
,	$,	,
genehmigte	ADJA	genehmigt
Wildtierhaltungen	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
der	ART	die
neuen	ADJA	neu
Rechtslage	NN	Rechtslage
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
zulässig	ADJD	zulässig
sind	VAFIN	sein
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Straußenhaltung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Pelztierhaltung	NN	<unknown>
)	$(	)
bzw.	KOKOM	bzw.
für	APPR	für
genehmigte	ADJA	genehmigt
Tierparks	NN	Tierpark
,	$,	,
die	PRELS	die
nunmehr	ADV	nunmehr
unter	APPR	unter
die	ART	die
Definition	NN	Definition
„	ADJA	<unknown>
Zoo	NN	Zoo
“	ADJD	<unknown>
fallen	VVFIN	fallen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
39	CARD	39
:	$.	:
In	APPR	in
Abs.1	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Inkrafttretungszeitpunkt	NN	<unknown>
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
festgesetzt	VVPP	festsetzen
und	KON	und
in	APPR	in
Abs.2	NN	<unknown>
welches	PIAT	welch
Gesetz	NN	Gesetz
bzw.	KOKOM	bzw.
welche	PIAT	welch
Verordnung	NN	Verordnung
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
zu	PTKZU	zu
treten	VVINF	treten
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
40	CARD	40
:	$.	:
§	NN	§
40	CARD	40
enthält	VVFIN	enthalten
jene	PDAT	jen
Richtlinien	NN	Richtlinie
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
,	$,	,
welche	PRELS	welche
durch	APPR	durch
dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
und	KON	und
die	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
landesrechtlich	ADJD	landesrechtlich
umgesetzt	VVPP	umsetzen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Tabelle	NN	Tabelle
1	CARD	1
Kosten-Nutzen-Ermittlung	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
Kostenermittlung	NN	Kostenermittlung
-	$(	-
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
A/a	NE	<unknown>
B/b	NE	<unknown>
C/c	NE	<unknown>
D/d	NE	<unknown>
Leistungsprozesse	NN	<unknown>
in	APPR	in
Minuten	NN	Minute
-	$(	-
Summe	NN	Summe
Leistungsprozesse	NN	<unknown>
in	APPR	in
Stunden	NN	Stunde|Stunden
-	$(	-
Summe	NN	Summe
Personalkosten	NN	Personalkosten
-	$(	-
brutto	ADV	brutto
-	$(	-
Summe	NN	Summe
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Personalkosten	NN	Personalkosten
-	$(	-
Gesamtsumme	NN	Gesamtsumme
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
zukünftige	ADJA	zukünftig
Pensionstangente	NN	<unknown>
(	$(	(
45	CARD	45
%	NN	%
)	$(	)
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Sachaufwand	NN	Sachaufwand
(	$(	(
32	CARD	32
%	NN	%
)	$(	)
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Büromiete	NN	Büromiete
(	$(	(
90	CARD	90
,	$,	,
--	$(	--
x	ADJD	<unknown>
14	CARD	14
m2	ADJA	<unknown>
x	ADJA	<unknown>
12	CARD	12
)	$(	)
x	ADJD	<unknown>
8	CARD	8
Dienstp	NN	<unknown>
.	$.	.
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Gesamtkosten	NN	Gesamtkosten
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Tabelle	NN	Tabelle
2	CARD	2
Kosten-Nutzen-Ermittlung	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
Mehrkosten	NN	Mehrkosten
gegenüber	APPR	gegenüber
dem	ART	die
derzeit	ADV	derzeit
geltenden	ADJA	geltend
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
Nr.	NN	Nr.
Leistungsprozess	NN	<unknown>
A/a	NE	<unknown>
B/b	NE	<unknown>
C/c	NE	<unknown>
D/d	NE	<unknown>
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
für	APPR	für
Zirkusse	NN	Zirkus
,	$,	,
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
mit	APPR	mit
Wildtieren	NN	Wildtier
)	$(	)
Tierheime	NN	Tierheim
-	$(	-
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
(	$(	(
einschl.	ADJA	<unknown>
Überprüfung	NN	Überprüfung
)	$(	)
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
-	$(	-
Überprüfungen	NN	Überprüfung
Minuten	NN	Minute
Stunden	NN	Stunde|Stunden
Tierschutzbeauftragter	NN	Tierschutzbeauftragte
(	$(	(
in	APPR	in
Stunden	NN	Stunde|Stunden
)	$(	)
Personalkosten	NN	Personalkosten
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Personalkosten	NN	Personalkosten
-	$(	-
Gesamtsumme	NN	Gesamtsumme
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
zukünftige	ADJA	zukünftig
Pensionstangente	NN	<unknown>
(	$(	(
45	CARD	45
%	NN	%
)	$(	)
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Sachaufwand	NN	Sachaufwand
(	$(	(
32	CARD	32
%	NN	%
)	$(	)
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Büromiete	NN	Büromiete
(	$(	(
90	CARD	90
,	$,	,
--	$(	--
x	ADJD	<unknown>
14	CARD	14
m2	ADJA	<unknown>
x	ADJA	<unknown>
12	CARD	12
)	$(	)
x	ADJD	<unknown>
2,9	CARD	2,9
Dienstp	NN	<unknown>
.	$.	.
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Mehrkosten	NN	Mehrkosten
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
neu	ADJD	neu
gegenüber	APPR	gegenüber
dem	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Kosten	NN	Kosten
des	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Tierschutzgesetzes	NN	Tierschutzgesetz
in	APPR	in
Schilling	NE	Schilling
Tabelle	NN	Tabelle
3	CARD	3
Kosten-Nutzen-Ermittlung	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
Summenblatt	NN	<unknown>
Zeitbedarf	NN	Zeitbedarf
in	APPR	in
Minuten	NN	Minute
pro	APPR	pro
Verwendungsgruppe	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Leistungsprozesse	NN	<unknown>
Nr.	NN	Nr.
Leistungsprozess	NN	<unknown>
Anzahl/Jahr	NN	<unknown>
A/a	NE	<unknown>
B/b	NE	<unknown>
C/c	NE	<unknown>
D/d	NE	<unknown>
Genehmigung	NN	Genehmigung
eines	ART	eine
Wildgeheges	NN	Wildgehege
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
für	APPR	für
Zirkusse	NN	Zirkus
,	$,	,
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
mit	APPR	mit
Wildtieren	NN	Wildtier
)	$(	)
Bewilligungsverfahren	NN	Bewilligungsverfahren
für	APPR	für
Tierparks	NN	Tierpark
und	KON	und
Zoos	NN	Zoo
Tierheime	NN	Tierheim
-	$(	-
Anzeigeverfahren	NN	<unknown>
(	$(	(
einschl.	ADJA	<unknown>
Überprüfung	NN	Überprüfung
)	$(	)
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
-	$(	-
Überprüfungen	NN	Überprüfung
Verwaltungsstrafverfahren	NN	<unknown>
(	$(	(
TSchG	NE	<unknown>
und	KON	und
Verordnungen	NN	Verordnung
)	$(	)
Verfahren	NN	Verfahren
(	$(	(
Übertretungen	NN	Übertretung
)	$(	)
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
(	$(	(
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Tierabnahme	NN	<unknown>
)	$(	)
Übertretungen	NN	Übertretung
der	ART	die
Nutztierhaltungsverordnung	NN	<unknown>
Tierschutzbeauftragter	NN	Tierschutzbeauftragte
Summe	NN	Summe
Entwurf	NN	Entwurf
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Landesregierung	NN	Landesregierung
vom	APPRART	von
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
Aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.4	NN	<unknown>
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
2001	CARD	@card@
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
verordnet	VVPP	verordnen
:	$.	:
I.	APPRART	in
Abschnitt	NN	Abschnitt
Allgemeine	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
regelt	VVFIN	regeln
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
,	$,	,
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Betäuben	NN	Betäuben
,	$,	,
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
und	KON	und
Töten	NN	Töten
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
,	$,	,
die	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
über	APPR	über
die	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Tötungsverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Fall	NN	Fall
der	ART	die
Seuchenbekämpfung	NN	Seuchenbekämpfung
.	$.	.
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
Für	APPR	für
die	ART	die
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
verwendeten	ADJA	verwendet
Begriffe	NN	Begriff
gelten	VVFIN	gelten
nachfolgende	ADJA	nachfolgend
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
:	$.	:
Schlachthof	NN	Schlachthof
:	$.	:
Eine	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
oder	KON	oder
Anlage	NN	Anlage
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
gewerbsmäßigen	ADJA	gewerbsmäßig
Schlachtung	NN	Schlachtung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
genutzt	VVPP	nutzen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
Anlagen	NN	Anlage
für	APPR	für
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
und	KON	und
Unterbringen	NN	Unterbringen
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
.	$.	.
Verbringung	NN	<unknown>
:	$.	:
Das	ART	die
Entladen	NN	Entladen
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
aus	APPR	aus
den	ART	die
Transportfahrzeugen	NN	Transportfahrzeug
und	KON	und
ihre	PPOSAT	ihr
Beförderung	NN	Beförderung
von	APPR	von
den	ART	die
Entladerampen	NN	<unknown>
in	APPR	in
die	ART	die
Ställe	NN	Stall
und	KON	und
Buchten	NN	Bucht
des	ART	die
Schlachthofes	NN	Schlachthof
und	KON	und
zu	APPR	zu
den	ART	die
Schlachtplätzen	NN	Schlachtplatz
.	$.	.
Unterbringung	NN	Unterbringung
:	$.	:
Die	ART	die
zeitlich	ADJD	zeitlich
begrenzte	ADJA	begrenzt
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
in	APPR	in
den	ART	die
von	APPR	von
Ställen	NN	Stall
,	$,	,
Buchten	NN	Bucht
,	$,	,
überdachten	ADJA	überdacht
Standplätzen	NN	Standplatz
oder	KON	oder
Ausläufen	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Schlachthofes	NN	Schlachthof
zur	APPRART	zu
Gewährleistung	NN	Gewährleistung
einer	ART	eine
Ausruhzeit	NN	<unknown>
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Versorgung	NN	Versorgung
mit	APPR	mit
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
.	$.	.
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
bzw.	KOKOM	bzw.
Ruhigstellung	NN	Ruhigstellung
:	$.	:
Die	ART	die
Einschränkung	NN	Einschränkung
der	ART	die
Bewegungsfähigkeit	NN	Bewegungsfähigkeit
zur	APPRART	zu
Ermöglichung	NN	Ermöglichung
einer	ART	eine
wirksamen	ADJA	wirksam
Betäubung	NN	Betäubung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
.	$.	.
Betäuben	NN	Betäuben
bzw.	KOKOM	bzw.
Betäubung	NN	Betäubung
:	$.	:
Jedes	PIAT	jed
Verfahren	NN	Verfahren
,	$,	,
dessen	PRELAT	die
Anwendung	NN	Anwendung
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
schnell	ADJD	schnell
in	APPR	in
eine	ART	eine
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
Eintritt	NN	Eintritt
des	ART	die
Todes	NN	Tod
anhaltende	ADJA	anhaltend
Empfindungs-	TRUNC	Empfindungs-
und	KON	und
Wahrnehmungslosigkeit	NN	<unknown>
versetzt	VVPP	versetzen
.	$.	.
Töten	NN	Töten
bzw.	KOKOM	bzw.
Tötung	NN	Tötung
:	$.	:
Jedes	PIAT	jed
Verfahren	NN	Verfahren
,	$,	,
das	PRELS	die
den	ART	die
Tod	NN	Tod
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
herbeiführt	VVFIN	herbeiführen
.	$.	.
Schlachtung	NN	Schlachtung
:	$.	:
Das	ART	die
Töten	NN	Töten
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
durch	APPR	durch
Blutentzug	NN	<unknown>
und	KON	und
nachfolgendes	ADJA	nachfolgend
Ausweiden	NN	Ausweiden
zum	APPRART	zu
Zweck	NN	Zweck
der	ART	die
Fleischgewinnung	NN	<unknown>
.	$.	.
Beim	APPRART	bei
Verbringen	NN	Verbringen
,	$,	,
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Betäuben	NN	Betäuben
,	$,	,
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
und	KON	und
Töten	NN	Töten
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
diese	PDAT	dies
von	APPR	von
vermeidbaren	ADJA	vermeidbar
Aufregungen	NN	Aufregung
,	$,	,
Schmerzen	NN	Schmerz
und	KON	und
Leiden	NN	Leiden
verschont	VVPP	verschonen
bleiben	VVFIN	bleiben
.	$.	.
II.	NE	II.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Besondere	ADJA	besonder
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
A	NN	A
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Einhufer	NN	<unknown>
,	$,	,
Wiederkäuer	NN	Wiederkäuer
,	$,	,
Schweine	NN	Schwein
,	$,	,
Kaninchen	NN	Kaninchen
und	KON	und
Geflügel	NN	Geflügel
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Schlachtung	NN	Schlachtung
in	APPR	in
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
verbracht	VVPP	verbringen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
A	NN	A
zu	PTKZU	zu
verbringen	VVINF	verbringen
und	KON	und
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
;	$.	;
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
B	NN	B
ruhig	ADJD	ruhig
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
;	$.	;
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
C	NN	C
vor	APPR	vor
dem	ART	die
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
zu	PTKZU	zu
betäuben	VVINF	betäuben
oder	KON	oder
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
;	$.	;
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
D	NN	D
zu	PTKZU	zu
entbluten	VVINF	<unknown>
.	$.	.
Für	APPR	für
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
bestimmter	ADJA	bestimmt
zwingender	ADJA	zwingend
religiöser	ADJA	religiös
Gebote	NN	Gebot
oder	KON	oder
Verbote	NN	Verbot
einer	ART	eine
anerkannten	ADJA	anerkannt
Religionsgemeinschaft	NN	Religionsgemeinschaft
besondere	ADJA	besonder
Schlachtmethoden	NN	Schlachtmethode
angewandt	VVPP	anwenden
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Auflagen	NN	Auflage
nach	APPR	nach
Abs.1	NN	<unknown>
lit.	NE	<unknown>
c	VVFIN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
.	$.	.
Geräte	NN	Gerät
,	$,	,
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
zur	APPRART	zu
Ruhigstellung	NN	Ruhigstellung
,	$,	,
Ausrüstungen	NN	Ausrüstung
und	KON	und
Anlagen	NN	Anlage
für	APPR	für
die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
der	ART	die
Anhänge	NN	Anhang
B	NN	B
,	$,	,
C	NN	C
und	KON	und
D	NN	D
entsprechen	VVINF	entsprechen
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
demgemäß	PAV	demgemäß
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Die	ART	die
für	APPR	für
Notfälle	NN	Notfall
am	APPRART	an
Schlachtplatz	NN	Schlachtplatz
vorzusehenden	ADJA	<unknown>
Ersatzausrüstungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Ersatzgeräte	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
sachgerecht	ADJD	sachgerecht
zu	PTKZU	zu
warten	VVINF	warten
und	KON	und
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
.	$.	.
Die	ART	die
Inspektion	NN	Inspektion
und	KON	und
Kontrolle	NN	Kontrolle
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
,	$,	,
welche	PRELS	welche
durch	APPR	durch
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
in	APPR	in
regelmäßigen	ADJA	regelmäßig
Abständen	NN	Abstand
durchzuführen	VVIZU	durchführen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
kann	VMFIN	können
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
von	APPR	von
Kontrollen	NN	Kontrolle
vorgenommen	VVPP	vornehmen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
welche	PRELS	welche
zu	APPR	zu
anderen	PIS	andere
Zwecken	NN	Zweck
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
bzw.	KOKOM	bzw.
Töten	NN	Töten
außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
Für	APPR	für
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
von	APPR	von
Einhufern	NN	<unknown>
,	$,	,
Wiederkäuern	NN	Wiederkäuer
,	$,	,
Schweinen	NN	Schwein
,	$,	,
Kaninchen	NN	Kaninchen
und	KON	und
Geflügel	NN	Geflügel
außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
gelten	VVFIN	gelten
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
B	NN	B
,	$,	,
Anhang	NN	Anhang
C	NN	C
und	KON	und
Anhang	NN	Anhang
D.	NE	D.
Für	APPR	für
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Geflügel	NN	Geflügel
,	$,	,
Kaninchen	NN	Kaninchen
,	$,	,
Schweinen	NN	Schwein
,	$,	,
Schafen	NN	Schaf
und	KON	und
Ziegen	NN	Ziege
außerhalb	APPR	außerhalb
des	ART	die
Schlachthofes	NN	Schlachthof
vom	APPRART	von
Eigentümer	NN	Eigentümer
zum	APPRART	zu
Eigenverbrauch	NN	Eigenverbrauch
sind	VAFIN	sein
Ausnahmen	NN	Ausnahme
von	APPR	von
Abs.1	NN	<unknown>
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
3	CARD	3
eingehalten	VVPP	einhalten
und	KON	und
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
Schweine	NN	Schwein
,	$,	,
Schafe	NN	Schaf
oder	KON	oder
Ziegen	NN	Ziege
handelt	VVFIN	handeln
,	$,	,
zuvor	ADV	zuvor
betäubt	VVPP	betäuben
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Notschlachtung	NN	Notschlachtung
bzw.	KOKOM	bzw.
Tötung	NN	Tötung
Die	ART	die
Notschlachtung	NN	Notschlachtung
bzw.	KOKOM	bzw.
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Einhufern	NN	<unknown>
,	$,	,
Wiederkäuern	NN	Wiederkäuer
,	$,	,
Schweinen	NN	Schwein
,	$,	,
Kaninchen	NN	Kaninchen
und	KON	und
Geflügel	NN	Geflügel
zum	APPRART	zu
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Seuchenbekämpfung	NN	Seuchenbekämpfung
ist	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Anhang	NN	Anhang
E	NN	E
durchzuführen	VVIZU	durchführen
.	$.	.
Überzählige	ADJA	überzählig
Eintagsküken	NN	<unknown>
,	$,	,
das	PDS	die
ist	VAFIN	sein
sämtliches	PIAT	sämtlich
Geflügel	NN	Geflügel
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Alter	NN	Alter
von	APPR	von
weniger	ADV	weniger
als	KOKOM	als
72	CARD	72
Stunden	NN	Stunde|Stunden
,	$,	,
das	PRELS	die
noch	ADV	noch
nicht	PTKNEG	nicht
gefüttert	VVPP	füttern
wurde	VAFIN	werden
(	$(	(
Flugenten	NN	Flugente
können	VMFIN	können
jedoch	ADV	jedoch
gefüttert	VVPP	füttern
werden	VAINF	werden
)	$(	)
sowie	KON	sowie
Embryonen	NN	<unknown>
in	APPR	in
Brutrückständen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
schnell	ADJD	schnell
wie	KOKOM	wie
möglich	ADJD	möglich
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
F	NN	F
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Die	ART	die
§§	NN	<unknown>
8	CARD	8
und	KON	und
9	CARD	9
gelten	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
den	ART	die
Fall	NN	Fall
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
in	APPR	in
einem	ART	eine
Notfall	NN	Notfall
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
getötet	VVPP	töten
werden	VAINF	werden
muss	VMFIN	müssen
.	$.	.
III.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Übergangs-	TRUNC	Übergangs-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
findet	VVFIN	finden
auf	APPR	auf
die	ART	die
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
ihres	PPOSAT	ihr
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
bestehenden	ADJA	bestehend
Anlagen	NN	Anlage
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
Anwendung	NN	Anwendung
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Anpassungsmaßnahmen	NN	Anpassungsmaßnahme
bis	APPR	bis
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2002	CARD	@card@
durchzuführen	VVIZU	durchführen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Schlußbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
tritt	VVFIN	treten
mit	PTKVZ	mit
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
A	NN	A
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
und	KON	und
Unterbringen	NN	Unterbringen
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
I.	NE	I.
Allgemeine	ADJA	allgemein
Anforderungen	NN	Anforderung
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
müssen	VMFIN	müssen
über	APPR	über
angemessene	ADJA	angemessen
Ausrüstungen	NN	Ausrüstung
und	KON	und
Einrichtungen	NN	Einrichtung
zum	APPRART	zu
Entladen	NN	Entladen
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
aus	APPR	aus
Transportmitteln	NN	Transportmittel
verfügen	VVINF	verfügen
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Ankunft	NN	Ankunft
im	APPRART	in
Schlachthof	NN	Schlachthof
so	ADV	so
schnell	ADJD	schnell
wie	KOKOM	wie
möglich	ADJD	möglich
zu	PTKZU	zu
entladen	VVINF	entladen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
unvermeidlichen	ADJA	unvermeidlich
Verzögerungen	NN	Verzögerung
sind	VAFIN	sein
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
extremen	ADJA	extrem
Witterungsverhältnissen	NN	Witterungsverhältnis
und	KON	und
angemessene	ADJA	angemessen
Lüftung	NN	Lüftung
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
ihrer	PPOSAT	ihr
Art	NN	Art
,	$,	,
ihres	PPOSAT	ihr
Geschlechtes	NN	Geschlecht
,	$,	,
ihres	PPOSAT	ihr
Alters	NN	Alter
oder	KON	oder
ihrer	PPOSAT	ihr
Herkunft	NN	Herkunft
die	ART	die
Gefahr	NN	Gefahr
besteht	VVFIN	bestehen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
sich	PRF	sich
gegenseitig	ADJD	gegenseitig
verletzen	VVFIN	verletzen
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
getrennt	ADJD	getrennt
voneinander	ADV	voneinander
untergebracht	VVPP	unterbringen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
Wetterunbilden	NN	Wetterunbilden
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Waren	VAFIN	sein
sie	PPER	sie
bei	APPR	bei
schwülem	ADJA	schwül
Wetter	NN	Wetter
hohen	ADJA	hoch
Temperaturen	NN	Temperatur
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
geeigneten	ADJA	geeignet
Mitteln	NN	Mittel|Mitteln
für	APPR	für
ihre	PPOSAT	ihr
Abkühlung	NN	Abkühlung
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Das	ART	die
Allgemeinbefinden	NN	Allgemeinbefinden
und	KON	und
der	ART	die
Gesundheitszustand	NN	Gesundheitszustand
der	ART	die
untergebrachten	ADJA	untergebracht
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
mindestens	ADV	mindestens
jeden	PIAT	jed
Morgen	NN	Morgen
und	KON	und
jeden	PIAT	jed
Abend	NN	Abend
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
während	APPR	während
des	ART	die
Transports	NN	Transport
bzw.	KOKOM	bzw.
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Ankunft	NN	Ankunft
im	APPRART	in
Schlachthof	NN	Schlachthof
Leiden	NN	Leiden
oder	KON	oder
Schmerzen	NN	Schmerz
erdulden	VVINF	erdulden
mussten	VMFIN	müssen
,	$,	,
sowie	KON	sowie
noch	ADV	noch
nicht	PTKNEG	nicht
entwöhnte	ADJA	entwöhnt
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
notzuschlachten	VVIZU	notschlachten
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
abzusondern	VVIZU	absondern
und	KON	und
in	APPR	in
kürzester	ADJA	kurz
Zeit	NN	Zeit
,	$,	,
und	KON	und
zwar	ADV	zwar
binnen	APPR	binnen
höchstens	ADV	höchstens
zwei	CARD	zwei
Stunden	NN	Stunde|Stunden
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
schlachten	VVINF	schlachten
.	$.	.
Laufunfähige	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
zum	APPRART	zu
Schlachtplatz	NN	Schlachtplatz
gezogen	VVPP	ziehen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
sondern	KON	sondern
sind	VAFIN	sein
dort	ADV	dort
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
,	$,	,
wo	PWAV	wo
sie	PPER	sie
liegengeblieben	VVPP	liegenbleiben
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dies	PDS	dies
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
keine	PIAT	kein
unnötigen	ADJA	unnötig
Leiden	NN	Leiden
verursacht	VVPP	verursachen
,	$,	,
auf	APPR	auf
einem	ART	eine
Karren	NN	Karren
oder	KON	oder
Roller	NN	Roller
zum	APPRART	zu
Notschlachtungsraum	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
transportieren	VVINF	transportieren
.	$.	.
II.	NE	II.
Anforderungen	NN	Anforderung
in	APPR	in
bezug	NN	Bezug
auf	APPR	auf
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
Containern	NN	Container
angeliefert	VVPP	anliefern
werden	VAINF	werden
Verfügen	NN	Verfügen
die	ART	die
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
über	APPR	über
Entladeeinrichtungen	NN	<unknown>
,	$,	,
so	ADV	so
müssen	VMFIN	müssen
diese	PDS	diese
eine	ART	eine
trittsichere	ADJA	<unknown>
Bodenfläche	NN	Bodenfläche
und	KON	und
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
ein	ART	eine
Schutzgeländer	NN	Schutzgeländer
aufweisen	VVINF	aufweisen
.	$.	.
Laufstege	NN	Laufsteg
,	$,	,
Rampen	NN	Rampe
und	KON	und
Treibgänge	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
mit	APPR	mit
Schutzgeländern	NN	<unknown>
,	$,	,
Gittern	NN	Gitter
oder	KON	oder
anderen	PIS	andere
Schutzvorrichtungen	NN	Schutzvorrichtung
versehen	VVPP	versehen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
damit	KOUS	damit
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
stürzen	VVINF	stürzen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Entladerampen	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
möglichst	ADV	möglichst
geringe	ADJA	gering
Neigung	NN	Neigung
haben	VAINF	haben
.	$.	.
Beim	APPRART	bei
Entladen	NN	Entladen
ist	VAFIN	sein
dafür	PAV	dafür
Sorge	NN	Sorge
zu	PTKZU	zu
tragen	VVINF	tragen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
Angst	NN	Angst
oder	KON	oder
Erregung	NN	Erregung
versetzt	VVPP	versetzen
oder	KON	oder
misshandelt	VVPP	mißhandeln
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
stürzen	VVINF	stürzen
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
Art	NN	Art
und	KON	und
Weise	NN	Weise
,	$,	,
durch	APPR	durch
die	PRELS	die
ihnen	PPER	sie
unnötige	ADJA	unnötig
Schmerzen	NN	Schmerz
oder	KON	oder
Leiden	NN	Leiden
zugefügt	VVPP	zufügen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
an	APPR	an
Kopf	NN	Kopf
,	$,	,
Hörnern	NN	Horn
,	$,	,
Ohren	NN	Ohr
,	$,	,
Beinen	NN	Bein
,	$,	,
am	APPRART	an
Schwanz	NN	Schwanz
oder	KON	oder
am	APPRART	an
Fell	NN	Fell
hochgehoben	VVPP	hochheben
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
einzeln	ADJD	einzeln
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
behutsam	ADJD	behutsam
zu	PTKZU	zu
treiben	VVINF	treiben
.	$.	.
Die	ART	die
Treibgänge	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
gebaut	VVPP	bauen
und	KON	und
angelegt	VVPP	anlegen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
Verletzung	NN	Verletzung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
möglichst	ADV	möglichst
vermieden	VVPP	vermeiden
und	KON	und
ihr	PPOSAT	ihr
Herdentrieb	NN	Herdentrieb
ausgenutzt	VVPP	ausnutzen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Treibhilfen	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
zum	APPRART	zu
Leiten	NN	Leiten
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
nur	ADV	nur
kurz	ADJD	kurz
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Elektrische	ADJA	elektrisch
Treibstöcke	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
bewegungsverweigernden	ADJA	<unknown>
ausgewachsenen	ADJA	ausgewachst
Rindern	NN	Rind
und	KON	und
bewegungsverweigernden	ADJA	<unknown>
Schweinen	NN	Schwein
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
nur	ADV	nur
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Stromstöße	NN	Stromstoß
nicht	PTKNEG	nicht
länger	ADJD	lang
als	KOKOM	als
zwei	CARD	zwei
Sekunden	NN	Sekunde
dauern	VVFIN	dauern
,	$,	,
in	APPR	in
zumutbaren	ADJA	zumutbar
Abständen	NN	Abstand
versetzt	VVPP	versetzen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sich	PRF	sich
vorwärts	ADV	vorwärts
bewegen	VVINF	bewegen
können	VMINF	können
.	$.	.
Elektrische	ADJA	elektrisch
Treibstöcke	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
am	APPRART	an
Hinterviertelmuskel	NN	<unknown>
angesetzt	VVPP	ansetzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
besonders	ADV	besonders
empfindliche	ADJA	empfindlich
Stellen	NN	Stelle|Stellen
zu	PTKZU	zu
schlagen	VVINF	schlagen
oder	KON	oder
dagegen	PAV	dagegen
zu	PTKZU	zu
stoßen	VVINF	stoßen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
insbesondere	ADV	insbesondere
untersagt	VVPP	untersagen
,	$,	,
ihren	PPOSAT	ihr
Schwanz	NN	Schwanz
zu	PTKZU	zu
quetschen	VVINF	quetschen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
verdrehen	VVINF	verdrehen
oder	KON	oder
gar	ADV	gar
zu	PTKZU	zu
brechen	VVINF	brechen
,	$,	,
ihnen	PPER	sie
in	APPR	in
die	ART	die
Augen	NN	Auge
zu	PTKZU	zu
greifen	VVINF	greifen
sowie	KON	sowie
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
durch	APPR	durch
Hiebe	NN	Hieb
,	$,	,
Fußtritte	NN	Fußtritt
oder	KON	oder
sonstige	ADJA	sonstig
Einwirkungen	NN	Einwirkung
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Schäden	NN	Schaden
und	KON	und
Leiden	NN	Leiden
zuzufügen	VVIZU	zufügen
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
dürfen	VMFIN	dürfen
erst	ADV	erst
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
vor	APPR	vor
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
an	APPR	an
den	ART	die
Schlachtplatz	NN	Schlachtplatz
geführt	VVPP	führen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
sofort	ADV	sofort
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Ankunft	NN	Ankunft
geschlachtet	VVPP	schlachten
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
sie	PPER	sie
angemessen	ADJD	angemessen
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
.	$.	.
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
müssen	VMFIN	müssen
über	APPR	über
genügend	ADJD	genügend
Buchten	NN	Bucht
für	APPR	für
die	ART	die
angemessene	ADJA	angemessen
Unterbringung	NN	Unterbringung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
verfügen	VVINF	verfügen
;	$.	;
diese	PDAT	dies
Buchten	NN	Bucht
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
ausreichenden	ADJA	ausreichend
Witterungsschutz	NN	Witterungsschutz
bieten	VVINF	bieten
.	$.	.
Die	ART	die
Stallungen	NN	Stallung
müssen	VMFIN	müssen
über	APPR	über
trittsichere	ADJA	<unknown>
Böden	NN	Boden
,	$,	,
an	APPR	an
denen	PRELS	die
sich	PRF	sich
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
bei	APPR	bei
Berührung	NN	Berührung
nicht	PTKNEG	nicht
verletzen	VVINF	verletzen
können	VMFIN	können
;	$.	;
über	APPR	über
ein	ART	eine
angemessenes	ADJA	angemessen
Lüftungssystem	NN	Lüftungssystem
,	$,	,
das	ART	die
voraussehbaren	ADJA	voraussehbar
Temperatur-	TRUNC	Temperatur-
und	KON	und
Luftfeuchtigkeitsschwankungen	NN	<unknown>
Rechnung	NN	Rechnung
trägt	VVFIN	tragen
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
automatische	ADJA	automatisch
Lüftung	NN	Lüftung
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
Störfälle	NN	Störfall
ein	ART	eine
betriebsbereites	ADJA	betriebsbereit
Hilfsaggregat	NN	<unknown>
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
;	$.	;
über	APPR	über
ausreichende	ADJA	ausreichend
Beleuchtung	NN	Beleuchtung
,	$,	,
damit	KOUS	damit
die	ART	die
Inspektion	NN	Inspektion
aller	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
jederzeit	ADV	jederzeit
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
künstliche	ADJA	künstlich
Ersatzbeleuchtung	NN	<unknown>
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
;	$.	;
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
über	APPR	über
Anbindevorrichtungen	NN	<unknown>
;	$.	;
falls	KOUS	falls
nötig	ADJD	nötig
,	$,	,
über	APPR	über
ausreichende	ADJA	ausreichend
Mengen	NN	Menge
geeigneter	ADJA	geeignet
Einstreu	NN	Einstreu
für	APPR	für
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
über	APPR	über
Nacht	NN	Nacht
in	APPR	in
der	ART	die
Stallung	NN	Stallung
verbleiben	VVFIN	verbleiben
,	$,	,
verfügen	VVFIN	verfügen
.	$.	.
Verfügen	VVFIN	verfügen
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
neben	APPR	neben
den	ART	die
vorgenannten	ADJA	vorgenannt
Stallungen	NN	Stallung
auch	ADV	auch
über	APPR	über
Ausläufe	NN	Auslauf
,	$,	,
die	PRELS	die
weder	KON	weder
natürlichen	ADJA	natürlich
Witterungsschutz	NN	Witterungsschutz
noch	KON	noch
Schatten	NN	Schatten
bieten	VVFIN	bieten
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
angemessenen	ADJA	angemessen
Witterungsschutz	NN	Witterungsschutz
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Die	ART	die
Ausläufe	NN	Auslauf
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
gutem	ADJA	gut
Zustand	NN	Zustand
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
,	$,	,
damit	KOUS	damit
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
weder	KON	weder
physischen	ADJA	physisch
noch	KON	noch
chemischen	ADJA	chemisch
noch	KON	noch
sonstigen	ADJA	sonstig
Gesundheitsrisiken	NN	Gesundheitsrisiko
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
direkt	ADJD	direkt
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Ankunft	NN	Ankunft
an	APPR	an
die	ART	die
Schlachtplätze	NN	<unknown>
geführt	VVPP	führen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
über	APPR	über
geeignete	ADJA	geeignet
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
jederzeit	ADV	jederzeit
mit	APPR	mit
Trinkwasser	NN	Trinkwasser
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
binnen	APPR	binnen
zwölf	CARD	zwölf
Stunden	NN	Stunde|Stunden
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Anlieferung	NN	Anlieferung
geschlachtet	VVPP	schlachten
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
füttern	VVINF	füttern
und	KON	und
dann	ADV	dann
in	APPR	in
den	ART	die
angemessenen	ADJA	angemessen
Abständen	NN	Abstand
weiter	ADV	weiter
mäßig	ADJD	mäßig
mit	APPR	mit
Futter	NN	Futter
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
länger	ADJD	lang
als	KOKOM	als
zwölf	CARD	zwölf
Stunden	NN	Stunde|Stunden
in	APPR	in
einem	ART	eine
Schlachthof	NN	Schlachthof
verbleiben	VVFIN	verbleiben
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
und	KON	und
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
anzubinden	VVIZU	anbinden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
sich	PRF	sich
leicht	ADJD	leicht
niederlegen	VVINF	niederlegen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
angebunden	VVPP	anbinden
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
Fressplätze	NN	<unknown>
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
,	$,	,
die	PRELS	die
ein	ART	eine
ungestörtes	ADJA	ungestört
Fressen	NN	Fressen
ermöglichen	VVFIN	ermöglichen
.	$.	.
III.	ADJA	<unknown>
Anforderungen	NN	Anforderung
in	APPR	in
bezug	NN	Bezug
auf	APPR	auf
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Containern	NN	Container
angeliefert	VVPP	anliefern
werden	VAINF	werden
Transportcontainer	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Tieren	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
umsichtig	ADJD	umsichtig
zu	PTKZU	zu
behandeln	VVINF	behandeln
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
geworfen	VVPP	werfen
,	$,	,
fallengelassen	VVPP	fallenlassen
oder	KON	oder
umgestoßen	VVPP	umstoßen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
in	APPR	in
waagerechter	ADJA	waagerecht
Stellung	NN	Stellung
zu	APPR	zu
be-	TRUNC	be-
und	KON	und
entladen	VVPP	entladen
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Containern	NN	Container
mit	APPR	mit
nachgebenden	ADJA	nachgebend
oder	KON	oder
perforierten	ADJA	perforiert
Böden	NN	Boden
angeliefert	VVPP	anliefern
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
Vermeidung	NN	Vermeidung
von	APPR	von
Verletzungen	NN	Verletzung
mit	APPR	mit
besonderer	ADJA	besonder
Vorsicht	NN	Vorsicht
zu	PTKZU	zu
entladen	VVINF	entladen
.	$.	.
Gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
sind	VAFIN	sein
sie	PPER	sie
einzeln	ADJD	einzeln
auszuladen	VVIZU	ausladen
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Containern	NN	Container
befördert	VVPP	befördern
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
schnell	ADJD	schnell
wie	KOKOM	wie
möglich	ADJD	möglich
zu	PTKZU	zu
schlachten	VVINF	schlachten
.	$.	.
Andernfalls	ADV	andernfalls
sind	VAFIN	sein
sie	PPER	sie
falls	KOUS	falls
erforderlich	ADJD	erforderlich
gemäß	APPR	gemäß
Abschnitt	NN	Abschnitt
II	CARD	II
Nr.9	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
tränken	VVINF	tränken
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
füttern	VVINF	füttern
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
B	NE	B
Ruhigstellen	NE	Ruhigstellen
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
vor	APPR	vor
dem	ART	die
Betäuben	NN	Betäuben
,	$,	,
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
oder	KON	oder
Töten	NN	Töten
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
Art	NN	Art
ruhig	ADJD	ruhig
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
,	$,	,
so	ADV	so
dass	KOUS	dass
unnötige	ADJA	unnötig
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
,	$,	,
Aufregungen	NN	Aufregung
und	KON	und
Verletzungen	NN	Verletzung
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Bei	APPR	bei
rituellen	ADJA	rituell
Schlachtungen	NN	Schlachtung
von	APPR	von
Rindern	NN	Rind
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
mit	APPR	mit
geeigneten	ADJA	geeignet
mechanischen	ADJA	mechanisch
Mitteln	NN	Mittel|Mitteln
ruhig	ADJD	ruhig
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
,	$,	,
so	ADV	so
dass	KOUS	dass
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Leiden	NN	Leiden
und	KON	und
Aufregungen	NN	Aufregung
sowie	KON	sowie
Verletzungen	NN	Verletzung
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
untersagt	VVPP	untersagen
,	$,	,
vor	APPR	vor
dem	ART	die
Betäuben	NN	Betäuben
bzw.	KOKOM	bzw.
Töten	NN	Töten
die	ART	die
Beine	NN	Bein
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
zusammenzubinden	VVIZU	zusammenbinden
und	KON	und
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
aufzuhängen	VVIZU	aufhängen
.	$.	.
Geflügel	NN	Geflügel
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
können	VMFIN	können
dagegen	PAV	dagegen
zur	APPRART	zu
Schlachtung	NN	Schlachtung
aufgehängt	VVPP	aufhängen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
geeignete	ADJA	geeignet
Maßnahmen	NN	Maßnahme
ergriffen	VVPP	ergreifen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
damit	KOUS	damit
die	ART	die
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
zu	APPR	zu
betäubenden	ADJA	betäubend
Tiere	NN	Tier
sich	PRF	sich
in	APPR	in
einem	ART	eine
ruhigen	ADJA	ruhig
Zustand	NN	Zustand
befinden	VVFIN	befinden
,	$,	,
so	ADV	so
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
wirksam	ADJD	wirksam
und	KON	und
ohne	APPR	ohne
unnötige	ADJA	unnötig
Verzögerung	NN	Verzögerung
durchgeführt	VVPP	durchführen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
durch	APPR	durch
mechanische	ADJA	mechanisch
oder	KON	oder
elektrische	ADJA	elektrisch
Betäubungsgeräte	NN	<unknown>
am	APPRART	an
Kopf	NN	Kopf
betäubt	VVPP	betäuben
oder	KON	oder
getötet	VVPP	töten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
eine	ART	eine
solche	PIAT	solch
Lage	NN	Lage
oder	KON	oder
Stellung	NN	Stellung
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
Gerät	NN	Gerät
problemlos	ADJD	problemlos
,	$,	,
exakt	ADJD	exakt
und	KON	und
so	ADV	so
lange	ADV	lange
wie	KOKOM	wie
nötig	ADJD	nötig
angesetzt	VVPP	ansetzen
und	KON	und
bedient	VVPP	bedienen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Elektrische	ADJA	elektrisch
Betäubungsgeräte	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
dazu	PAV	dazu
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
bändigen	VVINF	bändigen
,	$,	,
ruhigzustellen	VVINF	ruhigstellen
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
veranlassen	VVINF	veranlassen
,	$,	,
sich	PRF	sich
zu	PTKZU	zu
bewegen	VVINF	bewegen
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
C	NN	C
Betäuben	NN	Betäuben
und	KON	und
Töten	NN	Töten
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Zulässige	ADJA	zulässig
Verfahren	NN	Verfahren
Betäuben	NN	Betäuben
Bolzenschuss	NN	Bolzenschuß
Elektrobetäubung	NN	<unknown>
Betäubung	NN	Betäubung
mit	APPR	mit
Kohlendioxid	NN	Kohlendioxid
Kopfschlag	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
Geflügel	NN	Geflügel
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
Töten	NN	Töten
Pistolen-	TRUNC	Pistolen-
oder	KON	oder
Gewehrschuss	NN	Gewehrschuß
Tötung	NN	Tötung
durch	APPR	durch
elektrischen	ADJA	elektrisch
Strom	NN	Strom
Töten	NN	Töten
durch	APPR	durch
Kohlendioxid	NN	Kohlendioxid
.	$.	.
Abtrennen	NN	Abtrennen
des	ART	die
Kopfes	NN	Kopf
bei	APPR	bei
Geflügel	NN	Geflügel
.	$.	.
Besondere	ADJA	besonder
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
das	ART	die
Betäuben	NN	Betäuben
Die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
vorgenommen	VVPP	vornehmen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Entbluten	NN	<unknown>
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
danach	PAV	danach
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Bolzenschuss	NN	Bolzenschuß
Die	ART	die
Geräte	NN	Gerät
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
anzusetzen	VVIZU	ansetzen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
das	ART	die
Projektil	NN	Projektil
die	ART	die
Gehirnrinde	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Sicherheit	NN	Sicherheit
durchschlägt	VVFIN	durchschlagen
.	$.	.
So	ADV	so
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
insbesondere	ADV	insbesondere
untersagt	VVPP	untersagen
,	$,	,
Rindern	NN	Rind
in	APPR	in
den	ART	die
Hinterkopf	NN	Hinterkopf
zu	PTKZU	zu
schießen	VVINF	schießen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Schafen	NN	Schaf
und	KON	und
Ziegen	NN	Ziege
darf	VMFIN	dürfen
der	ART	die
Schuss	NN	Schuß
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
am	APPRART	an
Hinterkopf	NN	Hinterkopf
angesetzt	VVPP	ansetzen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
das	ART	die
Ansetzen	NN	Ansetzen
des	ART	die
Schussapparates	NN	<unknown>
am	APPRART	an
Vorderkopf	NN	<unknown>
wegen	APPR	wegen
der	ART	die
Hörner	NN	Horn
unmöglich	ADJD	unmöglich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
In	APPR	in
diesen	PDAT	dies
Fällen	NN	Fall|Fällen
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Schuss	NN	Schuß
direkt	ADJD	direkt
hinter	APPR	hinter
der	ART	die
Hörnerbasis	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
Maul	NN	Maul
hin	APZR	hin
anzusetzen	VVIZU	ansetzen
;	$.	;
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Blutentzug	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
binnen	APPR	binnen
fünfzehn	CARD	fünfzehn
Sekunden	NN	Sekunde
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Schuss	NN	Schuß
begonnen	VVPP	beginnen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Verwendung	NN	Verwendung
eines	ART	eine
Bolzenschussapparates	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
ausführende	ADJA	ausführend
Person	NN	Person
nachzuprüfen	VVIZU	nachprüfen
,	$,	,
ob	KOUS	ob
der	ART	die
Bolzen	NN	Bolzen
nach	APPR	nach
jedem	PIAT	jed
Schuss	NN	Schuß
wieder	ADV	wieder
vollständig	ADJD	vollständig
in	APPR	in
den	ART	die
Schaft	NN	Schaft
einfährt	VVFIN	einfahren
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
der	ART	die
Fall	NN	Fall
,	$,	,
so	ADV	so
darf	VMFIN	dürfen
der	ART	die
Apparat	NN	Apparat
erst	ADV	erst
nach	APPR	nach
entsprechender	ADJA	entsprechend
Reparatur	NN	Reparatur
wiederverwendet	VVPP	wiederverwenden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
dürfen	VMFIN	dürfen
erst	ADV	erst
dann	ADV	dann
in	APPR	in
die	ART	die
Betäubungsboxen	NN	<unknown>
geführt	VVPP	führen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Betäuber	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
sofortigen	ADJA	sofortig
Betäubung	NN	Betäubung
des	ART	die
in	APPR	in
der	ART	die
Box	NN	Box
anstehenden	ADJA	anstehend
Tieres	NN	Tier
bereitsteht	VVFIN	bereitstehen
.	$.	.
Das	ART	die
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
des	ART	die
Kopfes	NN	Kopf
darf	VMFIN	dürfen
erst	ADV	erst
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Schlächter	NN	Schlächter
zum	APPRART	zu
Vollzug	NN	Vollzug
der	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
bereitsteht	VVFIN	bereitstehen
.	$.	.
Elektrobetäubung	NN	<unknown>
Elektroden	NN	Elektrode
Die	ART	die
Elektroden	NN	Elektrode
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
am	APPRART	an
Kopf	NN	Kopf
angesetzt	VVPP	ansetzen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Strom	NN	Strom
durch	APPR	durch
das	ART	die
Gehirn	NN	Gehirn
fließen	VVINF	fließen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Außerdem	ADV	außerdem
sind	VAFIN	sein
Vorkehrungen	NN	Vorkehrung
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
,	$,	,
die	PRELS	die
einen	ART	eine
guten	ADJA	gut
Stromkontakt	NN	<unknown>
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
ist	VAFIN	sein
überschüssige	ADJA	überschüssig
Wolle	NN	Wolle
zu	PTKZU	zu
entfernen	VVINF	entfernen
oder	KON	oder
die	ART	die
Haut	NN	Haut
zu	PTKZU	zu
befeuchten	VVINF	befeuchten
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
einzeln	ADJD	einzeln
betäubt	VVPP	betäuben
,	$,	,
so	ADV	so
muss	VMFIN	müssen
die	ART	die
Elektrobetäubungsanlage	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Gerät	NN	Gerät
zur	APPRART	zu
Impedanzmessung	NN	<unknown>
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
damit	KOUS	damit
diese	PDAT	dies
nicht	PTKNEG	nicht
betätigt	VVPP	betätigen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
erforderliche	ADJA	erforderlich
Mindeststromdurchfluss	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
akustischen	ADJA	akustisch
oder	KON	oder
optischen	ADJA	optisch
Signal	NN	Signal
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Stromeinwirkung	NN	<unknown>
anzeigen	VVFIN	anzeigen
;	$.	;
an	APPR	an
einen	ART	eine
Spannungs-	TRUNC	Spannungs-
und	KON	und
Strommesser	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sichtfeld	NN	Sichtfeld
der	ART	die
ausführenden	ADJA	ausführend
Person	NN	Person
angeschlossen	VVPP	anschließen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Mindeststromstärke	NN	<unknown>
I	NN	I
ef	ADJA	<unknown>
(	$(	(
Effektivstromstärke	NN	<unknown>
)	$(	)
bei	APPR	bei
Verwendung	NN	Verwendung
eines	ART	eine
50	CARD	50
-	$(	-
1500	CARD	1500
Hz	NN	Hz
Sinus-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Rechteckwechselstromes	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
für	APPR	für
Rinder	NN	Rind
Kälber	NN	Kalb
-	$(	-
6	CARD	6
Monate	NN	Monat
Schafe/Ziegen	ADJA	<unknown>
Lämmer/Kitze	NN	<unknown>
Schweine	NN	Schwein
Kaninchen	NN	Kaninchen
Truthähne	NN	Truthahn
Hühner	NN	Huhn
Strauße	NN	Strauß
Die	ART	die
angeführte	ADJA	angeführt
Stromstärke	NN	Stromstärke
muss	VMFIN	müssen
über	APPR	über
einen	ART	eine
Zeitraum	NN	Zeitraum
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
3	CARD	3
Sekunden	NN	Sekunde
einwirken	VVINF	einwirken
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Verwendung	NN	Verwendung
eines	ART	eine
Sinus-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Rechteckwechselstromes	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
50	CARD	50
Hz	NN	Hz
zur	APPRART	zu
Betäubung	NN	Betäubung
von	APPR	von
Schweinen	NN	Schwein
ist	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
Gewährleistung	NN	Gewährleistung
einer	ART	eine
ausreichend	ADJD	ausreichend
langen	ADJA	lang
Betäubungsdauer	NN	<unknown>
eine	ART	eine
nachzuschaltende	ADJA	<unknown>
Herzdurchströmung	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
50	CARD	50
-	$(	-
90	CARD	90
Hz-Sinus-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Rechteckwechselstrom	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
Mindeststromstärke	NN	<unknown>
I	NN	I
ef	ADJD	<unknown>
von	APPR	von
0,7	CARD	0,7
A	NN	A
und	KON	und
einer	ART	eine
Stromflusszeit	NN	<unknown>
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
4	CARD	4
Sekunden	NN	Sekunde
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
.	$.	.
Wasserbad	NN	Wasserbad
Wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
von	APPR	von
Geflügel	NN	Geflügel
in	APPR	in
mit	APPR	mit
Wasser	NN	Wasser
gefüllten	ADJA	gefüllt
Betäubungswannen	NN	<unknown>
vorgenommen	VVPP	vornehmen
,	$,	,
so	ADV	so
muss	VMFIN	müssen
der	ART	die
Wasserstand	NN	Wasserstand
regulierbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
,	$,	,
damit	KOUS	damit
ein	ART	eine
guter	ADJA	gut
Kontakt	NN	Kontakt
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Kopf	NN	Kopf
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
Geflügel	NN	Geflügel
gruppenweise	ADV	gruppenweise
im	APPRART	in
Wasserband	NN	<unknown>
betäubt	VVPP	betäuben
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
ausreichende	ADJA	ausreichend
Spannung	NN	Spannung
zur	APPRART	zu
Erzeugung	NN	Erzeugung
einer	ART	eine
wirksamen	ADJA	wirksam
Stromstärke	NN	Stromstärke
beizubehalten	VVIZU	beibehalten
,	$,	,
damit	KOUS	damit
die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
jedes	PIAT	jed
Tieres	NN	Tier
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Es	PPER	es
sind	VAFIN	sein
geeignete	ADJA	geeignet
Vorkehrungen	NN	Vorkehrung
für	APPR	für
einen	ART	eine
guten	ADJA	gut
Durchfluss	NN	Durchfluß
des	ART	die
Stroms	NN	Strom
und	KON	und
insbesondere	ADV	insbesondere
einen	ART	eine
guten	ADJA	gut
Kontakt	NN	Kontakt
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Befeuchtung	NN	Befeuchtung
dieses	PDAT	dies
Kontaktes	NN	Kontakt
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
Füßen	NN	Fuß
und	KON	und
den	ART	die
Aufhängehaken	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
.	$.	.
Die	ART	die
Wasserbecken	NN	Wasserbecken
zum	APPRART	zu
Betäuben	NN	Betäuben
von	APPR	von
Geflügel	NN	Geflügel
müssen	VMFIN	müssen
von	APPR	von
der	ART	die
Größe	NN	Größe
und	KON	und
von	APPR	von
der	ART	die
Tiefe	NN	Tiefe
her	APZR	her
ausreichend	ADJD	ausreichend
sein	VAINF	sein
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
beim	APPRART	bei
Eintauchen	NN	Eintauchen
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
überlaufen	VVPP	überlaufen
.	$.	.
Die	ART	die
ins	APPRART	in
Wasser	NN	Wasser
eingelassene	ADJA	eingelassen
Elektrode	NN	Elektrode
muss	VMFIN	müssen
über	APPR	über
die	ART	die
gesamte	ADJA	gesamt
Länge	NN	Länge
des	ART	die
Wasserbeckens	NN	Wasserbecken
laufen	VVINF	laufen
.	$.	.
Erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
muss	VMFIN	müssen
manuelles	ADJA	manuell
Eingreifen	NN	Eingreifen
möglich	ADJD	möglich
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Mindeststromstärke	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
der	ART	die
Wasserbaddurchströmung	NN	<unknown>
beträgt	VVFIN	betragen
für	APPR	für
Truthähne	NN	Truthahn
Hühner	NN	Huhn
Gänse	NN	Gans
Enten	NN	Ente
Jeder	PIAT	jed
Vogel	NN	Vogel
muss	VMFIN	müssen
dieser	PDAT	dies
Mindeststromstärke	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
4	CARD	4
Sekunden	NN	Sekunde
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Betäubung	NN	Betäubung
mit	APPR	mit
Kohlendioxid	NN	Kohlendioxid
Schweine	NN	Schwein
müssen	VMFIN	müssen
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
10	CARD	10
Sekunden	NN	Sekunde
einer	ART	eine
Kohlendioxidkonzentration	NN	Kohlendioxidkonzentration
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
70	CARD	70
Volumsprozent	NN	<unknown>
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Anschließend	ADJD	anschließend
müssen	VMFIN	müssen
sie	PPER	sie
während	APPR	während
eines	ART	eine
Zeitraumes	NN	Zeitraum
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
70	CARD	70
Sekunden	NN	Sekunde
einer	ART	eine
Gaskonzentration	NN	Gaskonzentration
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
80	CARD	80
Volumenprozent	NN	Volumenprozent
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Kammer	NN	Kammer
,	$,	,
in	APPR	in
der	ART	die
Schweine	NN	Schwein
dem	ART	die
Gas	NN	Gas
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
sowie	KON	sowie
das	ART	die
Transportband	NN	Transportband
zur	APPRART	zu
Beförderung	NN	Beförderung
der	ART	die
Schweine	NN	Schwein
durch	APPR	durch
die	ART	die
Kammer	NN	Kammer
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
konzipieren	VVINF	konzipieren
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
bauen	VVINF	bauen
und	KON	und
instand	PTKVZ	instand
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Verletzungen	NN	Verletzung
und	KON	und
Brustkorbkompressionen	NN	<unknown>
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
aufrecht	PTKVZ	aufrecht
stehen	VVINF	stehen
können	VMINF	können
,	$,	,
bis	KOUS	bis
sie	PPER	sie
das	ART	die
Bewusstsein	NN	Bewußtsein
verlieren	VVFIN	verlieren
.	$.	.
Beförderungsvorrichtungen	NN	<unknown>
und	KON	und
Kammer	NN	Kammer
müssen	VMFIN	müssen
angemessen	ADJD	angemessen
beleuchtet	VVPP	beleuchten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
damit	KOUS	damit
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
ihre	PPOSAT	ihr
Artgenossen	NN	Artgenosse
und	KON	und
ihre	PPOSAT	ihr
Umgebung	NN	Umgebung
sehen	VVINF	sehen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Kammer	NN	Kammer
muss	VMFIN	müssen
mit	APPR	mit
Geräten	NN	Gerät
zur	APPRART	zu
kontinuierlichen	ADJA	kontinuierlich
Messung	NN	Messung
der	ART	die
Gaskonzentration	NN	Gaskonzentration
am	APPRART	an
Hauptexpositionspunkt	NN	<unknown>
(	$(	(
erster	ADJA	erst
Stop	NN	Stop
bei	APPR	bei
Paternoster-Systemen	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
nach	APPR	nach
10	CARD	10
Sekunden	NN	Sekunde
bei	APPR	bei
anderen	PIS	andere
Systemen	NN	System
)	$(	)
und	KON	und
am	APPRART	an
Boden	NN	Boden
der	ART	die
Kammer	NN	Kammer
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Geräte	NN	Gerät
müssen	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
deutliches	ADJA	deutlich
visuelles	ADJA	visuell
und	KON	und
akustisches	ADJA	akustisch
Warnsignal	NN	Warnsignal
abgeben	VVINF	abgeben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Kohlendioxidkonzentration	NN	Kohlendioxidkonzentration
unter	APPR	unter
das	ART	die
vorgeschriebene	ADJA	vorgeschrieben
Niveau	NN	Niveau
fällt	VVFIN	fallen|fällen
.	$.	.
Schweine	NN	Schwein
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
Buchten	NN	Bucht
oder	KON	oder
Containern	NN	Container
so	ADV	so
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
sich	PRF	sich
gegenseitig	ADJD	gegenseitig
sehen	VVINF	sehen
können	VMINF	können
und	KON	und
binnen	APPR	binnen
30	CARD	30
Sekunden	NN	Sekunde
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Einschleusen	NN	Einschleusen
in	APPR	in
die	ART	die
Anlage	NN	Anlage
in	APPR	in
die	ART	die
Kammer	NN	Kammer
zu	PTKZU	zu
befördern	VVINF	befördern
,	$,	,
in	APPR	in
der	PRELS	die
sie	PPER	sie
dem	ART	die
Gas	NN	Gas
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
rasch	ADJD	rasch
wie	KOKOM	wie
möglich	ADJD	möglich
zum	APPRART	zu
Hauptexpositionspunkt	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
befördern	VVINF	befördern
und	KON	und
dem	ART	die
Gas	NN	Gas
so	ADV	so
lange	ADV	lange
auszusetzen	VVIZU	aussetzen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
bis	APPR	bis
zu	APPR	zu
ihrem	PPOSAT	ihr
Tod	NN	Tod
empfindungs-	TRUNC	empfindungs-
und	KON	und
wahrnehmungslos	ADJD	<unknown>
bleiben	VVFIN	bleiben
.	$.	.
Kopfschlag	NN	<unknown>
Dieses	PDAT	dies
Verfahren	NN	Verfahren
darf	VMFIN	dürfen
ausschließlich	ADV	ausschließlich
für	APPR	für
die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
von	APPR	von
Geflügel	NN	Geflügel
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
8	CARD	8
Abs.2	NN	<unknown>
und	KON	und
nur	ADV	nur
von	APPR	von
Personen	NN	Person
mit	APPR	mit
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
und	KON	und
Kenntnissen	NN	Kenntnis
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
allgemeinen	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
3	CARD	3
angewandt	VVPP	anwenden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Betäubung	NN	Betäubung
mittels	APPR	mittels
Kopfschlag	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
so	ADV	so
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
und	KON	und
bis	APPR	bis
zu	APPR	zu
ihrem	PPOSAT	ihr
Tod	NN	Tod
in	APPR	in
einen	ART	eine
Zustand	NN	Zustand
der	ART	die
Empfindungs-	TRUNC	Empfindungs-
und	KON	und
Wahrnehmungslosigkeit	NN	<unknown>
versetzt	VVPP	versetzen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Mit	APPR	mit
diesem	PDAT	dies
Verfahren	NN	Verfahren
dürfen	VMFIN	dürfen
höchstens	ADV	höchstens
100	CARD	100
Tiere	NN	Tier
pro	APPR	pro
Person	NN	Person
und	KON	und
Tag	NN	Tag
betäubt	VVPP	betäuben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Besondere	ADJA	besonder
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
das	ART	die
Töten	NN	Töten
Pistolen-	TRUNC	Pistolen-
oder	KON	oder
Gewehrschuss	NN	Gewehrschuß
Dieses	PDAT	dies
Verfahren	NN	Verfahren
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
von	APPR	von
Personen	NN	Person
mit	APPR	mit
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
und	KON	und
Kenntnissen	NN	Kenntnis
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
allgemeinen	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
3	CARD	3
und	KON	und
nachfolgender	ADJA	nachfolgend
Auflagen	NN	Auflage
angewandt	VVPP	anwenden
werden	VAINF	werden
:	$.	:
In	APPR	in
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
des	ART	die
Pistolen-	TRUNC	Pistolen-
oder	KON	oder
Gewehrschusses	NN	<unknown>
nur	ADV	nur
zulässig	ADJD	zulässig
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
eine	ART	eine
Schussentfernung	NN	Schußentfernung
von	APPR	von
10	CARD	10
cm	NN	cm
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
kann	VMFIN	können
diese	PDAT	dies
Entfernung	NN	Entfernung
größer	ADJD	groß
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Schüssen	NN	Schuß
aus	APPR	aus
größerer	ADJA	groß
Entfernung	NN	Entfernung
soll	VMFIN	sollen
die	ART	die
Schusswaffe	NN	Schußwaffe
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Zielfernrohr	NN	Zielfernrohr
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Munition	NN	Munition
sind	VAFIN	sein
Leicht-	TRUNC	Leicht-
oder	KON	oder
Hohlmantelgeschosse	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Das	ART	die
minimale	ADJA	minimal
Kaliber	NN	Kaliber
und	KON	und
die	ART	die
Auftreffenergie	NN	<unknown>
des	ART	die
Geschosses	NN	Geschoß
müssen	VMFIN	müssen
der	ART	die
Tierspezies	NN	Tierspezies
,	$,	,
der	ART	die
Schussentfernung	NN	Schußentfernung
,	$,	,
sowie	KON	sowie
der	ART	die
verwendeten	ADJA	verwendet
Waffe	NN	Waffe
und	KON	und
Munitionsart	NN	<unknown>
angepasst	VVPP	anpassen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Falls	KOUS	falls
das	ART	die
Tier	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
sofort	ADV	sofort
getötet	VVPP	töten
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
es	PPER	es
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
mittels	APPR	mittels
Schuss	NN	Schuß
getötet	VVPP	töten
.	$.	.
.	$.	.
oder	KON	oder
betäubt	VVPP	betäuben
und	KON	und
entblutet	VVPP	<unknown>
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Elektrotötung	NN	<unknown>
Dieses	PDAT	dies
Verfahren	NN	Verfahren
kann	VMFIN	können
für	APPR	für
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Rindern	NN	Rind
,	$,	,
Schafen	NN	Schaf
,	$,	,
Ziegen	NN	Ziege
,	$,	,
Schweinen	NN	Schwein
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
ist	VAFIN	sein
das	PDS	die
unter	APPR	unter
Abschnitt	NN	Abschnitt
II	CARD	II
3.	ADJA	3.
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
C	NN	C
beschriebene	ADJA	beschrieben
Verfahren	NN	Verfahren
um	APPR	um
eine	ART	eine
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
anschließende	ADJA	anschließend
Herzdurchströmung	NN	<unknown>
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
3	CARD	3
Sekunden	NN	Sekunde
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Sinus-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Rechteckstrom	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Frequenz	NN	Frequenz
von	APPR	von
weniger	ADV	weniger
als	KOKOM	als
100	CARD	100
Hz	NN	Hz
zu	PTKZU	zu
erweitern	VVINF	erweitern
,	$,	,
sodass	KON	sodass
ein	ART	eine
Herzkammerflimmern	NN	Herzkammerflimmern
eintritt	VVFIN	eintreten
.	$.	.
Kohlendioxidtötung	NN	<unknown>
Dieses	PDAT	dies
Verfahren	NN	Verfahren
kann	VMFIN	können
für	APPR	für
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Schweinen	NN	Schwein
,	$,	,
Hühnern	NN	Huhn
und	KON	und
Puten	NN	Pute
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Schweine	NN	Schwein
müssen	VMFIN	müssen
für	APPR	für
eine	ART	eine
Periode	NN	Periode
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
6	CARD	6
Minuten	NN	Minute
einer	ART	eine
Kohlendioxidkonzentration	NN	Kohlendioxidkonzentration
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
90	CARD	90
%	NN	%
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Hühner	NN	Huhn
und	KON	und
Puten	NN	Pute
müssen	VMFIN	müssen
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
Periode	NN	Periode
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
6	CARD	6
Minuten	NN	Minute
einer	ART	eine
Kohlendioxidkonzentration	NN	Kohlendioxidkonzentration
von	APPR	von
50	CARD	50
%	NN	%
ausgesetzt	VVPP	aussetzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Abtrennen	NN	Abtrennen
des	ART	die
Kopfes	NN	Kopf
Dieses	PDAT	dies
Verfahren	NN	Verfahren
darf	VMFIN	dürfen
ausschließlich	ADV	ausschließlich
für	APPR	für
das	ART	die
Töten	NN	Töten
von	APPR	von
Geflügel	NN	Geflügel
gem.	NE	<unknown>
§	NN	§
8	CARD	8
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
nur	ADV	nur
von	APPR	von
Personen	NN	Person
mit	APPR	mit
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
und	KON	und
Kenntnissen	NN	Kenntnis
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
allgemeinen	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
§	NN	§
3	CARD	3
angewandt	VVPP	anwenden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
D	NN	D
ENTBLUTEN	VVFIN	<unknown>
VON	APPR	von
TIEREN	NN	Tier
Bei	APPR	bei
betäubten	ADJA	betäubt
Tieren	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
so	ADV	so
bald	ADV	bald
wie	KOKOM	wie
möglich	ADJD	möglich
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Betäuben	NN	Betäuben
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Entbluten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
beginnen	VVINF	beginnen
;	$.	;
es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
dafür	PAV	dafür
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
rasch	ADJD	rasch
eine	ART	eine
starke	ADJA	stark
Blutung	NN	Blutung
eintritt	VVFIN	eintreten
,	$,	,
die	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Tod	NN	Tod
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
führt	VVFIN	führen
.	$.	.
Auf	APPR	auf
jeden	PIAT	jed
Fall	NN	Fall
muss	VMFIN	müssen
das	ART	die
Entbluten	NN	<unknown>
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
solange	KOUS	solange
das	ART	die
Tier	NN	Tier
noch	ADV	noch
empfindungs-	TRUNC	empfindungs-
und	KON	und
wahrnehmungsunfähig	ADJD	wahrnehmungsunfähig
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
allen	PIAT	all
betäubten	ADJA	betäubt
Tieren	NN	Tier
wird	VAFIN	werden
das	ART	die
Entbluten	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
Anstechen	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
einer	PIS	eine
der	ART	die
beiden	PIAT	beid
Halsschlagadern	NN	Halsschlagader
(	$(	(
Arteria	NN	<unknown>
carotis	NE	<unknown>
)	$(	)
bzw.	KOKOM	bzw.
der	ART	die
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Hauptblutgefäße	NN	<unknown>
eingeleitet	VVPP	einleiten
.	$.	.
Nach	APPR	nach
Durchführung	NN	Durchführung
der	ART	die
Entblutungsstiche	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
weitere	ADJA	weit
Zurichtung	NN	Zurichtung
oder	KON	oder
Stromstöße	NN	Stromstoß
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
bis	KOUS	bis
das	ART	die
Entbluten	NN	<unknown>
abgeschlossen	VVPP	abschließen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
für	APPR	für
das	ART	die
Betäuben	NN	Betäuben
,	$,	,
Anschlingen	NN	<unknown>
,	$,	,
Hochwinden	NN	<unknown>
und	KON	und
Entbluten	NN	<unknown>
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zuständige	ADJA	zuständig
Person	NN	Person
muss	VMFIN	müssen
die	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Arbeitsgänge	NN	Arbeitsgang
erst	ADV	erst
an	APPR	an
ein	ART	eine
und	KON	und
demselben	PDAT	dieselb
Tier	NN	Tier
vornehmen	ADJA	vornehm
,	$,	,
bevor	KOUS	bevor
sie	PPER	sie
diese	PDAT	dies
an	APPR	an
einem	ART	eine
anderen	PIAT	ander
Tier	NN	Tier
beginnt	VVFIN	beginnen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
Geflügel	NN	Geflügel
durch	APPR	durch
Halsschnittautomaten	NN	<unknown>
entblutet	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
so	ADV	so
muss	VMFIN	müssen
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
sofortige	ADJA	sofortig
manuelle	ADJA	manuell
Entblutung	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
jenen	PDAT	jen
Tieren	NN	Tier
erfolgt	VVFIN	erfolgen
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
die	ART	die
Automatik	NN	Automatik
versagt	VVPP	versagen
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
E	NN	E
Tötung	NN	Tötung
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
Seuchenbekämpfung	NN	Seuchenbekämpfung
Zulässige	ADJA	zulässig
Verfahren	NN	Verfahren
Alle	PIAT	all
Verfahren	NN	Verfahren
,	$,	,
die	PRELS	die
gemäß	APPR	gemäß
Anhang	NN	Anhang
C	NN	C
zulässig	ADJD	zulässig
sind	VAFIN	sein
und	KON	und
mit	APPR	mit
Sicherheit	NN	Sicherheit
zum	APPRART	zu
Tod	NN	Tod
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Außerdem	ADV	außerdem
können	VMFIN	können
mit	APPR	mit
Zustimmung	NN	Zustimmung
und	KON	und
unter	APPR	unter
Aufsicht	NN	Aufsicht
der	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörde	NN	Behörde
andere	PIAT	ander
Verfahren	NN	Verfahren
zur	APPRART	zu
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zur	APPRART	zu
Anwendung	NN	Anwendung
gelangen	VVINF	gelangen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
bei	APPR	bei
der	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
von	APPR	von
Verfahren	NN	Verfahren
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
zum	APPRART	zu
Tod	NN	Tod
führen	VVINF	führen
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Bolzenschussverfahren	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
dafür	PAV	dafür
Sorge	NN	Sorge
getragen	VVPP	tragen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
so	ADV	so
bald	ADV	bald
wie	KOKOM	wie
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
in	APPR	in
jedem	PIAT	jed
Fall	NN	Fall
jedoch	ADV	jedoch
noch	ADV	noch
bei	APPR	bei
Empfindungs-	TRUNC	Empfindungs-
und	KON	und
Wahrnehmungsunfähigkeit	NN	<unknown>
getötet	VVPP	töten
werden	VAFIN	werden
;	$.	;
weitere	ADJA	weit
Eingriffe	NN	Eingriff
an	APPR	an
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
erst	ADV	erst
stattfinden	VVFIN	stattfinden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
deren	PDAT	die
Tod	NN	Tod
festgestellt	VVPP	feststellen
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
F	NN	F
Töten	NN	Töten
von	APPR	von
überzählichen	ADJA	<unknown>
Küken	NN	Küken
und	KON	und
Embryonen	NN	<unknown>
in	APPR	in
Brutrückständen	NN	<unknown>
Zulässiges	ADJA	zulässig
Verfahren	NN	Verfahren
für	APPR	für
das	ART	die
Töten	NN	Töten
von	APPR	von
Küken	NN	Küken
Schnell	ADJD	schnell
wirksames	ADJA	wirksam
maschinelles	ADJA	maschinell
Töten	NN	Töten
;	$.	;
Kohlendioxidexposition	NN	<unknown>
;	$.	;
Besondere	ADJA	besonder
Anforderungen	NN	Anforderung
Schnell	ADJD	schnell
wirksames	ADJA	wirksam
maschinelles	ADJA	maschinell
Töten	NN	Töten
Das	ART	die
Töten	NN	Töten
erfolgt	VVFIN	erfolgen
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
Apparates	NN	Apparat
,	$,	,
der	PRELS	die
mit	APPR	mit
schnell	ADJD	schnell
rotierenden	ADJA	rotierend
,	$,	,
mechanisch	ADJD	mechanisch
angetriebenen	ADJA	angetrieben
Messern	NN	Messer
oder	KON	oder
Schaumstoffnoppen	NN	<unknown>
ausgestattet	VVPP	ausstatten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Maschinenleistung	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
ausreichen	VVINF	ausreichen
,	$,	,
um	KOUI	um
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
große	ADJA	groß
Zahl	NN	Zahl
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Kohlendioxidexposition	NN	<unknown>
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
einer	PIS	eine
aus	APPR	aus
einer	ART	eine
Quelle	NN	Quelle
von	APPR	von
100	CARD	100
%igem	ADJA	<unknown>
Kohlendioxid	NN	Kohlendioxid
erzeugten	ADJA	erzeugt
Atmosphäre	NN	Atmosphäre
mit	APPR	mit
höchstmöglicher	ADJA	höchstmöglicher
Kohlendioxidkonzentration	NN	Kohlendioxidkonzentration
auszusetzen	VVIZU	aussetzen
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
in	APPR	in
dieser	PDAT	dies
Gasatmosphäre	NN	<unknown>
verbleiben	VVINF	verbleiben
,	$,	,
bis	KOUS	bis
der	ART	die
Tod	NN	Tod
eingetreten	VVPP	eintreten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Zulässiges	ADJA	zulässig
Verfahren	NN	Verfahren
für	APPR	für
das	ART	die
Töten	NN	Töten
von	APPR	von
Embryonen	NN	<unknown>
Um	APPR	um
lebende	ADJA	lebend
Embryonen	NN	<unknown>
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
abzutöten	VVIZU	abtöten
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
alle	PIAT	all
Brutrückstände	NN	<unknown>
in	APPR	in
dem	ART	die
in	APPR	in
Abschnitt	NN	Abschnitt
II	CARD	II
Nr.1	NN	<unknown>
genannten	ADJA	genannt
Apparat	NN	Apparat
zu	PTKZU	zu
behandeln	VVINF	behandeln
.	$.	.
Erläuterungen	NN	Erläuterung
zur	APPRART	zu
Verordnung	NN	Verordnung
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
Vorblatt	NN	Vorblatt
Problem	NN	Problem
:	$.	:
Durch	APPR	durch
Erlassung	NN	Erlassung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Dezember	NN	Dezember
1993	CARD	1993
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Mitgliedsstaaten	NN	Mitgliedsstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Rechts-	TRUNC	Rechts-
und	KON	und
Verwaltungsvorschriften	NN	Verwaltungsvorschrift
zur	APPRART	zu
Umsetzung	NN	Umsetzung
dieser	PDAT	dies
Richtlinie	NN	Richtlinie
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
,	$,	,
da	ADV	da
im	APPRART	in
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Steiermärkischen	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.74/1984	NE	<unknown>
idF	NE	<unknown>
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.58/2000	NE	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
nicht	PTKNEG	nicht
im	APPRART	in
vollen	ADJA	voll
Umfang	NN	Umfang
umgesetzt	VVPP	umsetzen
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Ziel	NN	Ziel
und	KON	und
Problemlösung	NN	Problemlösung
:	$.	:
Die	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
der	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Verordnung	NN	Verordnung
dient	VVFIN	dienen
daher	PAV	daher
der	ART	die
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
.	$.	.
Die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
wird	VAFIN	werden
aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.4	NN	<unknown>
des	ART	die
neuen	ADJA	neu
Steiermärkischen	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
,	$,	,
erlassen	VVPP	erlassen
.	$.	.
In	APPR	in
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
werden	VAFIN	werden
nähere	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
über	APPR	über
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
,	$,	,
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Betäuben	NN	Betäuben
und	KON	und
Entbluten	NN	<unknown>
dieser	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
sowie	KON	sowie
über	APPR	über
die	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
und	KON	und
auch	ADV	auch
das	ART	die
Tötungsverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
der	ART	die
Seuchenbekämpfung	NN	Seuchenbekämpfung
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Alternative	NN	Alternative
:	$.	:
keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
:	$.	:
Dem	ART	die
Land	NN	Land
Steiermark	NE	Steiermark
erwachsen	VVFIN	erwachsen
durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
keine	PIAT	kein
weitergehenden	ADJA	weitergehend
Kosten	NN	Kosten
,	$,	,
da	KOUS	da
die	ART	die
anfallenden	ADJA	anfallend
Kosten	NN	Kosten
bei	APPR	bei
der	ART	die
Überprüfung	NN	Überprüfung
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
im	APPRART	in
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
mitberechnet	VVPP	mitberechnen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Erläuterungen	NN	Erläuterung
A.	APPRART	am
Allgemeiner	ADJA	allgemein
Teil	NN	Teil
Die	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
der	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Verordnung	NN	Verordnung
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
dient	VVFIN	dienen
der	ART	die
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
93/119/EG	NN	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Dezember	NN	Dezember
1993	CARD	1993
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
.	$.	.
Da	KOUS	da
die	ART	die
Mitgliedsstaaten	NN	Mitgliedsstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
verpflichtet	VVPP	verpflichten
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
die	ART	die
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Rechts-	TRUNC	Rechts-
und	KON	und
Verwaltungsvorschriften	NN	Verwaltungsvorschrift
zur	APPRART	zu
Umsetzung	NN	Umsetzung
dieser	PDAT	dies
Richtlinie	NN	Richtlinie
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
,	$,	,
und	KON	und
da	ADV	da
das	ART	die
geltende	ADJA	geltend
Steiermärkische	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.74/1984	NE	<unknown>
idF	NE	<unknown>
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.58/2000	NN	<unknown>
,	$,	,
diese	PDAT	dies
Richtlinie	NN	Richtlinie
nicht	PTKNEG	nicht
im	APPRART	in
vollen	ADJA	voll
Umfang	NN	Umfang
umsetzte	VVFIN	umsetzen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
wird	VAFIN	werden
aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.4	NN	<unknown>
des	ART	die
neuen	ADJA	neu
Steiermärkischen	NN	<unknown>
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
,	$,	,
erlassen	VVPP	erlassen
und	KON	und
regelt	VVFIN	regeln
die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
und	KON	und
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
über	APPR	über
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
,	$,	,
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Betäuben	NN	Betäuben
und	KON	und
Entbluten	NN	<unknown>
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
,	$,	,
die	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
über	APPR	über
die	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
sowie	KON	sowie
das	ART	die
Tötungsverfahren	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Fall	NN	Fall
der	ART	die
Seuchenbekämpfung	NN	Seuchenbekämpfung
.	$.	.
B.	APPRART	bei
Besonderer	ADJA	besonder
Teil	NN	Teil
Zu	APPR	zu
§	NN	§
1	CARD	1
:	$.	:
Darin	PAV	darin
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
festgelegt	VVPP	festlegen
.	$.	.
Die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
legt	VVFIN	legen
,	$,	,
das	ART	die
Steiermärkische	ADJA	steiermärkisch
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
ergänzend	ADJD	ergänzend
,	$,	,
ausführliche	ADJA	ausführlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
den	ART	die
Schutz	NN	Schutz
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Schlachtung	NN	Schlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
fest	PTKVZ	fest
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
2	CARD	2
:	$.	:
Im	APPRART	in
§	NN	§
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
wesentliche	ADJA	wesentlich
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
definiert	VVPP	definieren
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
4	CARD	4
:	$.	:
Neben	APPR	neben
der	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
allgemeinen	ADJA	allgemein
Vorschriften	NN	Vorschrift
des	ART	die
Tierschutzgesetzes	NN	Tierschutzgesetz
betreffend	ADJD	betreffend
die	ART	die
Baumerkmale	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Ausrüstung	NN	Ausrüstung
und	KON	und
die	ART	die
Anlagen	NN	Anlage
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
sind	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
die	ART	die
spezifischen	ADJA	spezifisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
beachten	VVINF	beachten
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
5	CARD	5
:	$.	:
Abs.1	NN	<unknown>
verpflichtet	VVFIN	verpflichten
die	ART	die
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
zur	APPRART	zu
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
Anhängen	NN	Anhängen
A	FM	A
-	$(	-
D	NN	D
detailliert	VVFIN	detaillieren
angeführten	ADJA	angeführt
Anforderungen	NN	Anforderung
an	APPR	an
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
,	$,	,
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
Ruhigstellen	NN	Ruhigstellen
,	$,	,
Betäuben	NN	Betäuben
und	KON	und
Entbluten	NN	<unknown>
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
.	$.	.
Abs.2	NN	<unknown>
sieht	VVFIN	sehen
eine	ART	eine
Ausnahmemöglichkeit	NN	Ausnahmemöglichkeit
für	APPR	für
das	ART	die
Betäuben	NN	Betäuben
in	APPR	in
jenen	PDAT	jen
Fällen	NN	Fall|Fällen
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
zwingende	ADJA	zwingend
Gebote	NN	Gebot
einer	ART	eine
anerkannten	ADJA	anerkannt
Religionsgemeinschaft	NN	Religionsgemeinschaft
dem	PDS	die
entgegenstehen	VVFIN	entgegenstehen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
6	CARD	6
:	$.	:
Die	ART	die
Planung	NN	Planung
und	KON	und
der	ART	die
Bau	NN	Bau
der	ART	die
Ausrüstungen	NN	Ausrüstung
und	KON	und
Anlagen	NN	Anlage
sowie	KON	sowie
die	ART	die
regelmäßige	ADJA	regelmäßig
Instandhaltung	NN	Instandhaltung
oder	KON	oder
ordnungsgemäße	ADJA	ordnungsgemäß
Verwendung	NN	Verwendung
(	$(	(
auch	ADV	auch
der	ART	die
bereitzuhaltenden	ADJA	<unknown>
Ersatzausrüstungen	NN	<unknown>
)	$(	)
sollen	VMFIN	sollen
eine	ART	eine
tierschutzgerechte	ADJA	tierschutzgerecht
Betäubung	NN	Betäubung
und	KON	und
Schlachtung	NN	Schlachtung
sicherstellen	VVINF	sicherstellen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
7	CARD	7
:	$.	:
Die	ART	die
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
regelmäßigen	ADJA	regelmäßig
behördlichen	ADJA	behördlich
Inspektionen	NN	Inspektion
können	VMFIN	können
auch	ADV	auch
im	APPRART	in
Zuge	NN	Zug
anderer	PIAT	ander
Kontrollen	NN	Kontrolle
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
16	CARD	16
Fleischuntersuchungsgesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
vorgenommen	VVPP	vornehmen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
8	CARD	8
:	$.	:
Abs.1	NN	<unknown>
:	$.	:
Beim	APPRART	bei
Schlachten	NN	Schlacht|Schlachten
bzw.	KOKOM	bzw.
Töten	NN	Töten
außerhalb	ADV	außerhalb
von	APPR	von
Schlachthöfen	NN	Schlachthof
gelten	VVFIN	gelten
generell	ADJD	generell
die	ART	die
gleichen	ADJA	gleich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
wie	KOKOM	wie
für	APPR	für
Schlachthöfe	NN	Schlachthof
.	$.	.
Ausgenommen	ADV	ausgenommen
sind	VAFIN	sein
lediglich	ADV	lediglich
die	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
an	APPR	an
das	ART	die
Verbringen	NN	Verbringen
und	KON	und
Unterbringen	NN	Unterbringen
,	$,	,
da	KOUS	da
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
vor	APPR	vor
Ort	NN	Ort
geschlachtet	VVPP	schlachten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Abs.2	NN	<unknown>
:	$.	:
Bei	APPR	bei
sogenannten	ADJA	sogenannt
Hausschlachtungen	NN	Hausschlachtung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Tierarten	NN	Tierart
sind	VAFIN	sein
weitere	ADJA	weit
Ausnahmen	NN	Ausnahme
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
vor	APPR	vor
vermeidbaren	ADJA	vermeidbar
Aufregungen	NN	Aufregung
,	$,	,
Schmerzen	NN	Schmerz
und	KON	und
Leiden	NN	Leiden
verschont	VVPP	verschonen
bleiben	VVFIN	bleiben
.	$.	.
Eine	ART	eine
Ausnahme	NN	Ausnahme
von	APPR	von
der	ART	die
Betäubungspflicht	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
Hausschlachtungen	NN	Hausschlachtung
besteht	VVFIN	bestehen
nur	ADV	nur
für	APPR	für
Geflügel	NN	Geflügel
und	KON	und
Kaninchen	NN	Kaninchen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
auch	ADV	auch
durch	APPR	durch
Abtrennen	NN	Abtrennen
des	ART	die
Kopfes	NN	Kopf
(	$(	(
Geflügel	NN	Geflügel
)	$(	)
oder	KON	oder
Kugelschuss	NN	<unknown>
(	$(	(
Kaninchen	NN	Kaninchen
)	$(	)
getötet	VVPP	töten
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
9	CARD	9
:	$.	:
Damit	PAV	damit
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
im	APPRART	in
Seuchenfall	NN	<unknown>
notwendige	ADJA	notwendig
Notschlachtung	NN	Notschlachtung
oder	KON	oder
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Tötung	NN	Tötung
von	APPR	von
unzähligen	ADJA	unzählig
Eintagsküken	NN	<unknown>
und	KON	und
Embryonen	NN	<unknown>
in	APPR	in
Brutrückständen	NN	<unknown>
einer	ART	eine
Regelung	NN	Regelung
unterzogen	VVPP	unterziehen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
10	CARD	10
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
soll	VMFIN	sollen
sicherstellen	VVINF	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
im	APPRART	in
Notfall	NN	Notfall
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Verkehrsunfall	NN	Verkehrsunfall
)	$(	)
erforderliche	ADJA	erforderlich
unverzügliche	ADJA	unverzüglich
Tötung	NN	Tötung
auch	ADV	auch
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
andere	PIAT	ander
Weise	NN	Weise
erfolgen	VVINF	erfolgen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
11	CARD	11
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
als	KOKOM	als
Ergänzung	NN	Ergänzung
zu	APPR	zu
§	NN	§
21	CARD	21
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
(	$(	(
Verbot	NN	Verbot
des	ART	die
Transportes	NN	Transport
transportunfähiger	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
)	$(	)
gedachte	ADJA	gedacht
Bestimmung	NN	Bestimmung
soll	VMFIN	sollen
verdeutlichen	VVINF	verdeutlichen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
verletzte	ADJA	verletzt
Tiere	NN	Tier
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
transportiert	VVPP	transportieren
werden	VAINF	werden
dürfen	VMFIN	dürfen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
damit	PAV	damit
keine	PIAT	kein
zusätzlichen	ADJA	zusätzlich
Leiden	NN	Leiden
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
12	CARD	12
:	$.	:
Für	APPR	für
die	ART	die
Adaptierung	NN	<unknown>
bereits	ADV	bereits
bestehender	ADJD	bestehender
und	KON	und
den	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Vorschriften	NN	Vorschrift
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Anlagen	NN	Anlage
soll	VMFIN	sollen
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
Anpassungsfrist	NN	Anpassungsfrist
vorgesehen	VVPP	vorsehen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
13	CARD	13
:	$.	:
Das	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
soll	VMFIN	sollen
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Inkrafttretungszeitpunkt	NN	<unknown>
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutzgesetzes	NN	Tierschutzgesetz
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
,	$,	,
übereinstimmen	VVFIN	übereinstimmen
.	$.	.
Verletzte	ADJA	verletzt
oder	KON	oder
kranke	ADJA	krank
Tiere	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
an	APPR	an
Ort	NN	Ort
und	KON	und
Stelle	NN	Stelle
geschlachtet	VVPP	schlachten
oder	KON	oder
getötet	VVPP	töten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	ADV	denn
,	$,	,
dass	KOUS	dass
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
durch	APPR	durch
den	ART	die
Transport	NN	Transport
zum	APPRART	zu
Schlachtort	NN	Schlachtort
keine	PIAT	kein
zusätzlichen	ADJA	zusätzlich
Leiden	NN	Leiden
zugefügt	VVPP	zufügen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
I/3	ADJA	<unknown>
Entwurf	NN	Entwurf
Verordnung	NN	Verordnung
der	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Landesregierung	NN	Landesregierung
vom	APPRART	von
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
über	APPR	über
die	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
.	$.	.
Aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
§§	ADJA	<unknown>
13	CARD	13
Abs.6	NN	<unknown>
,	$,	,
20	CARD	20
Abs.1	NN	<unknown>
und	KON	und
26	CARD	26
Abs.2	NN	<unknown>
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
2001	CARD	@card@
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
wird	VAFIN	werden
verordnet	VVFIN	verordnen
:	$.	:
I.	APPRART	in
Abschnitt	NN	Abschnitt
Allgemeine	ADJA	allgemein
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
regelt	VVFIN	regeln
die	ART	die
Hundehaltung	NN	Hundehaltung
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Wildtiere	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
u.	APPR	um
ä.	NE	Ä.
und	KON	und
die	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
.	$.	.
Begriffbestimmungen	ADJD	<unknown>
Als	KOKOM	als
Zirkusse	NN	Zirkus
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
gelten	VVFIN	gelten
Darbietungen	NN	Darbietung
,	$,	,
die	PRELS	die
u.	APPR	um
a.	ADJA	a.
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiete	NN	Gebiet
der	ART	die
Reitkunst	NN	Reitkunst
oder	KON	oder
Tierdressur	NN	Tierdressur
liegen	VVFIN	liegen
,	$,	,
und	KON	und
akrobatische	ADJA	akrobatisch
Vorführungen	NN	Vorführung
,	$,	,
ernste	ADJA	ernst
und	KON	und
komische	ADJA	komisch
Schaunummern	NN	<unknown>
,	$,	,
Pantomimen	NN	Pantomime
sowie	KON	sowie
Tanz-	TRUNC	Tanz-
und	KON	und
Musiknummern	NN	Musiknummer
einschließen	VVINF	einschließen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Varietés	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
Darbietungen	NN	Darbietung
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
wesentlichen	ADJA	wesentlich
bloß	ADJD	bloß
auf	APPR	auf
Unterhaltung	NN	Unterhaltung
abzielen	VVINF	abzielen
und	KON	und
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
in	APPR	in
abwechselnder	ADJA	abwechselnd
Programmnummernfolge	NN	<unknown>
deklamatorische	ADJA	<unknown>
oder	KON	oder
musikalische	ADJA	musikalisch
Vorträge	NN	Vortrag
,	$,	,
artistische	ADJA	artistisch
Vorführungen	NN	Vorführung
,	$,	,
Schaunummern	NN	<unknown>
,	$,	,
kurze	ADJA	kurz
Possen	NN	Posse
,	$,	,
Singspiele	NN	Singspiel
,	$,	,
Burlesken	NN	Burleske
oder	KON	oder
Szenen	NN	Szene
veranstaltet	VVPP	veranstalten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Dressur	NN	Dressur
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Arbeit	NN	Arbeit
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
bei	APPR	bei
der	PRELS	die
das	ART	die
Tier	NN	Tier
auf	APPR	auf
anerzogene	ADJA	anerzogen
Schlüsselreize	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
spezifischen	ADJA	spezifisch
Verhalten	NN	Verhalten
reagiert	VVPP	reagieren
.	$.	.
Unter	APPR	unter
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
oder	KON	oder
Varietés	NN	<unknown>
versteht	VVFIN	verstehen
man	PIS	man
dessen	PDAT	die
Präsentation	NN	Präsentation
in	APPR	in
einer	ART	eine
Dressurnummer	NN	Dressurnummer
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Darbietung	NN	Darbietung
jedenfalls	ADV	jedenfalls
über	APPR	über
das	ART	die
bloße	ADJA	bloß
Sitzen	NN	Sitz|Sitzen
,	$,	,
Gehen	NN	Gehen
oder	KON	oder
Laufen	NN	Laufen
hinausgeht	VVFIN	hinausgehen
.	$.	.
II.	NE	II.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
hat	VAFIN	haben
den	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
des	ART	die
Anhanges	ADJA	<unknown>
1	CARD	1
zu	PTKZU	zu
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
III.	ADJA	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	ADJA	<unknown>
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
in	APPR	in
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
den	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
des	ART	die
Anhanges	NN	<unknown>
2	CARD	2
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Anhanges	NN	<unknown>
über	APPR	über
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
und	KON	und
den	ART	die
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
in	APPR	in
Außenanlagen	NN	Außenanlage
sind	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
anzuwenden	VVIZU	anwenden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
und	KON	und
soweit	ADV	soweit
veterinärmedizinische	ADJA	veterinärmedizinisch
Erfordernisse	NN	Erfordernis
entgegenstehen	VVFIN	entgegenstehen
.	$.	.
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Wildtiere	NN	Wildtier
.	$.	.
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
folgender	ADJA	folgend
Wildtiere	NN	Wildtier
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
und	KON	und
gilt	VVFIN	gelten
-	$(	-
ausgenommen	ADV	ausgenommen
Lurche	NN	Lurch
und	KON	und
Reptilien	NN	Reptil
-	$(	-
auch	ADV	auch
für	APPR	für
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Säugetiere	NN	Säugetier
(	$(	(
Mammalia	NE	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Kloakentiere	NN	<unknown>
(	$(	(
Monotremata	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Beuteltiere	NN	Beuteltier
(	$(	(
Marsupialia	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Insektenfresser	NN	Insektenfresser
(	$(	(
Insektivora	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Fledertiere	NN	<unknown>
(	$(	(
Chiroptera	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Riesengleiter	NN	<unknown>
(	$(	(
Dermoptera	NE	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
Spitzhörnchen	NN	Spitzhörnchen
(	$(	(
Tupaiidae	NE	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
Herrentiere	NN	Herrentier
(	$(	(
Primatas	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Nebengelenktiere	NN	<unknown>
(	$(	(
Xenarthra	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Schuppentiere	NN	Schuppentier
(	$(	(
Pholidota	NE	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
Schleichkatzen	NN	<unknown>
(	$(	(
Viverridae	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
;	$.	;
Hyänen	NN	Hyäne
(	$(	(
Hyaenidae	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Hundeartige	ADJA	<unknown>
Raubtiere	NN	Raubtier
(	$(	(
Candae	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Großkatzen	NN	Großkatze
(	$(	(
Pantherini	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
Kleinkatzen	NN	<unknown>
(	$(	(
Felini	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Gepard	NN	Gepard
(	$(	(
Acinonyx	NE	<unknown>
jubatus	NE	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
Großbären	NN	<unknown>
(	$(	(
Ursidae	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Katzenbären	NN	Katzenbär
(	$(	(
Ailurus	NE	<unknown>
fulgens	NE	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
Bambusbär	NN	Bambusbär
(	$(	(
Ailuropoda	NE	<unknown>
melanoleuca	NE	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
Hasentiere	NN	<unknown>
(	$(	(
Lagomorpha	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
;	$.	;
Robben	NN	Robbe
(	$(	(
Pinnipedia	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Wale	NN	Wal
(	$(	(
Cetacea	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
;	$.	;
Röhrchenzähner	NN	<unknown>
(	$(	(
Tubulidentata	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Seekühe	NN	Seekuh
(	$(	(
Sirenia	NE	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Nashörner	NN	Nashorn
(	$(	(
Rhinocerotidae	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Tapire	NN	Tapir
(	$(	(
Tapiridae	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Flusspferde	NN	Flußpferd
(	$(	(
Hippopotamidae	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Giraffen	NN	Giraffe
(	$(	(
Giraffidae	NN	<unknown>
spp	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Rüsseltiere	NN	Rüsseltier
(	$(	(
Proboscidea	NE	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
alle	PIAT	all
Arten	NN	Art
;	$.	;
Vögel	NN	Vogel
(	$(	(
Aves	NN	Ave
)	$(	)
:	$.	:
Alle	PIAT	all
Ordnungen	NN	Ordnung
außer	APPR	außer
der	ART	die
Ordnung	NN	Ordnung
der	ART	die
Papageienvögel	NN	Papageienvogel
.	$.	.
Lurche	NN	Lurch
(	$(	(
Amphibia	NE	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Alle	PIAT	all
Ordnungen	NN	Ordnung
.	$.	.
Reptilien	NN	Reptil
(	$(	(
Reptilia	NE	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Alle	PIAT	all
Ordnungen	NN	Ordnung
.	$.	.
Fische	NN	Fisch
(	$(	(
Pisces	NE	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Alle	PIAT	all
Ordnungen	NN	Ordnung
.	$.	.
Aufzeichnungspflicht	NN	Aufzeichnungspflicht
Die	ART	die
Zirkusse	NN	Zirkus
oder	KON	oder
Varietés	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
über	APPR	über
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
oder	KON	oder
Varietés	NN	<unknown>
mitwirken	VVFIN	mitwirken
,	$,	,
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
über	APPR	über
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
,	$,	,
Art	NN	Art
,	$,	,
Geschlecht	NN	Geschlecht
,	$,	,
Gesundheitszustand	NN	Gesundheitszustand
und	KON	und
Herkunft	NN	Herkunft
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
.	$.	.
Weiters	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Zirkusse	NN	Zirkus
oder	KON	oder
Varietés	NN	<unknown>
Nachweise	NN	Nachweis
über	APPR	über
den	ART	die
Verbleib	NN	Verbleib
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
über	APPR	über
Todesfälle	NN	Todesfall
und	KON	und
deren	PDAT	die
Ursachen	NN	Ursache
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
und	KON	und
Nachweise	NN	Nachweis
sind	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Einer	ART	eine
behördlichen	ADJA	behördlich
Anordnung	NN	Anordnung
der	ART	die
Identifikation	NN	Identifikation
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
umgehend	ADJD	umgehend
nachzukommen	VVIZU	nachkommen
.	$.	.
IV	NE	IV
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Mindeststandards	NN	Mindeststandard
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
Räumliche	ADJA	räumlich
Anforderungen	NN	Anforderung
Ein	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
muss	VMFIN	müssen
jedenfalls	ADV	jedenfalls
folgende	ADJA	folgend
Abteilungen	NN	Abteilung
(	$(	(
Räumlichkeiten	NN	Räumlichkeit
)	$(	)
,	$,	,
die	PRELS	die
entsprechend	ADJD	entsprechend
gekennzeichnet	VVPP	kennzeichnen
sein	VAINF	sein
müssen	VMFIN	müssen
,	$,	,
umfassen	VVFIN	umfassen
:	$.	:
eine	ART	eine
Quarantänestation	NN	Quarantänestation
,	$,	,
getrennt	ADJD	getrennt
für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
Katzen	NN	Katze
,	$,	,
Vögel	NN	Vogel
und	KON	und
Kleinsäuger	NN	Kleinsäuger
;	$.	;
eine	ART	eine
in	APPR	in
geeigneter	ADJA	geeignet
Weise	NN	Weise
ausgestattete	ADJA	ausgestattet
Krankenstation	NN	Krankenstation
;	$.	;
Unterkünfte	NN	Unterkunft
,	$,	,
getrennt	ADJD	getrennt
für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
Katzen	NN	Katze
und	KON	und
andere	PIS	andere
Tiere	NN	Tier
;	$.	;
Auslaufflächen	NN	<unknown>
,	$,	,
getrennt	ADJD	getrennt
für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
Katzen	NN	Katze
und	KON	und
andere	PIS	andere
Tiere	NN	Tier
.	$.	.
Gegenüber	APPR	gegenüber
natürlichen	ADJA	natürlich
Feinden	NN	Feind
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
räumliche	ADJA	räumlich
Abtrennung	NN	Abtrennung
und	KON	und
ein	ART	eine
Sichtschutz	NN	Sichtschutz
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
Personelle	ADJA	personell
Anforderungen	NN	Anforderung
Ein	ART	eine
verantwortlicher	ADJA	verantwortlich
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
muss	VMFIN	müssen
bestellt	VVPP	bestellen
und	KON	und
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
bekannt	ADJD	bekannt
gegeben	VVPP	geben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
die	ART	die
geplante	ADJA	geplant
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
und	KON	und
die	ART	die
dabei	PAV	dabei
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
muss	VMFIN	müssen
ausreichend	ADJD	ausreichend
qualifiziertes	ADJA	qualifiziert
Personal	NN	Personal
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehen	VVINF	stehen
.	$.	.
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
Sämtliche	PIAT	sämtlich
Unterkünfte	NN	Unterkunft
sind	VAFIN	sein
verschlossen	ADJD	verschlossen
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Begleitung	NN	Begleitung
des	ART	die
Personals	NN	Personal
betreten	VVPP	betreten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ohne	APPR	ohne
Kontrolle	NN	Kontrolle
durch	APPR	durch
das	ART	die
Personal	NN	Personal
kein	PIAT	kein
Tier	NN	Tier
gefüttert	VVPP	füttern
,	$,	,
getränkt	ADJD	<unknown>
oder	KON	oder
anderweitig	ADJD	anderweitig
versorgt	VVPP	versorgen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Für	APPR	für
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
einer	ART	eine
besonderen	ADJA	besonder
Pflege	NN	Pflege
bedürfen	VVFIN	bedürfen
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
Qualität	NN	Qualität
und	KON	und
Menge	NN	Menge
des	ART	die
Futters	NN	Futter
und	KON	und
Trinkwassers	NN	Trinkwasser
sowie	KON	sowie
besondere	ADJA	besonder
sich	PRF	sich
als	KOKOM	als
notwendig	ADJD	notwendig
erweisende	ADJA	erweisend
Einschränkungen	NN	Einschränkung
vom	APPRART	von
verantwortlichen	ADJA	verantwortlich
Leiter	NN	Leiter
in	APPR	in
Absprache	NN	Absprache
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
Ein	ART	eine
enger	ADJA	eng
Kontakt	NN	Kontakt
zum	APPRART	zu
Menschen	NN	Mensch
,	$,	,
der	PRELS	die
sich	PRF	sich
nicht	PTKNEG	nicht
nur	ADV	nur
auf	APPR	auf
die	ART	die
Zeiten	NN	Zeit
der	ART	die
Fütterung	NN	Fütterung
und	KON	und
Reinigung	NN	Reinigung
beschränkt	VVPP	beschränken
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Jungtiere	NN	Jungtier
und	KON	und
verhaltensgestörte	ADJA	verhaltensgestört
Tiere	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
besonders	ADV	besonders
betreut	VVPP	betreuen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Hunde	NN	Hund
-	$(	-
ausgenommen	ADV	ausgenommen
aggressive	ADJA	aggressiv
Hunde	NN	Hund
-	$(	-
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
räumlichen	ADJA	räumlich
oder	KON	oder
organisatorischen	ADJA	organisatorisch
Möglichkeiten	NN	Möglichkeit
zur	APPRART	zu
kontrollierten	ADJA	kontrolliert
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
vorliegen	VVFIN	vorliegen
.	$.	.
Neu	ADJD	neu
aufgenommene	ADJA	aufgenommen
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Einlieferung	NN	Einlieferung
entweder	KON	entweder
in	APPR	in
einen	ART	eine
Quarantänebereich	NN	<unknown>
oder	KON	oder
in	APPR	in
eine	ART	eine
zur	APPRART	zu
Eingewöhnung	NN	Eingewöhnung
geeignete	ADJA	geeignet
Ruhezone	NN	Ruhezone
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
.	$.	.
Ein	ART	eine
Kontakt	NN	Kontakt
mit	APPR	mit
anderen	PIS	andere
Tieren	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
erst	ADV	erst
dann	ADV	dann
zu	PTKZU	zu
ermöglichen	VVINF	ermöglichen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
tierärztlich	ADJD	tierärztlich
untersucht	VVPP	untersuchen
und	KON	und
versorgt	VVPP	versorgen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Erstuntersuchung	NN	Erstuntersuchung
hat	VAFIN	haben
innerhalb	APPR	innerhalb
einer	ART	eine
Woche	NN	Woche
nach	APPR	nach
Einlieferung	NN	Einlieferung
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
krankheitsverdächtige	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
sofort	ADV	sofort
entsprechend	ADJD	entsprechend
abzusondern	VVIZU	absondern
und	KON	und
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
vorzuführen	VVIZU	vorführen
.	$.	.
Vorliegende	ADJA	vorliegend
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
die	ART	die
bisherige	ADJA	bisherig
Krankengeschichte	NN	Krankengeschichte
sind	VAFIN	sein
dabei	PAV	dabei
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
von	APPR	von
einem	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
in	APPR	in
angemessenen	ADJA	angemessen
Zeitabständen	NN	Zeitabstand
eine	ART	eine
umfassende	ADJA	umfassend
Untersuchung	NN	Untersuchung
vorgenommen	VVPP	vornehmen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
Der	ART	die
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
hat	VAFIN	haben
mit	APPR	mit
fortlaufender	ADJA	fortlaufend
Zahl	NN	Zahl
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
Tierart	NN	Tierart
und	KON	und
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
Geschlecht	NN	Geschlecht
und	KON	und
besondere	ADJA	besonder
Merkmale	NN	Merkmal
,	$,	,
das	ART	die
Einlieferungsdatum	NN	<unknown>
,	$,	,
Name	NN	Name
und	KON	und
Wohnanschrift	NN	Wohnanschrift
des	ART	die
Überbringers	NN	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Abgabe	NN	Abgabe
,	$,	,
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
sowie	KON	sowie
Tag	NN	Tag
und	KON	und
Art	NN	Art
des	ART	die
Abganges	NN	<unknown>
(	$(	(
Übergabe	NN	Übergabe
,	$,	,
Tötung	NN	Tötung
,	$,	,
Verendung	NN	<unknown>
)	$(	)
sowie	KON	sowie
Name	NN	Name
und	KON	und
Wohnanschrift	NN	Wohnanschrift
des	ART	die
Übernehmers	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Der	ART	die
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
hat	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
jeder	PIAT	jed
Einschläferung	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Tieres	NN	Tier
sowie	KON	sowie
bei	APPR	bei
sonstigen	ADJA	sonstig
Todesfällen	NN	Todesfall
genau	ADJD	genau
datierte	ADJA	datiert
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
den	ART	die
Grund	NN	Grund
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Der	ART	die
Leiter	NN	Leiter
der	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
über	APPR	über
einen	ART	eine
Zeitraum	NN	Zeitraum
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
drei	CARD	drei
Jahren	NN	Jahr
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
.	$.	.
V.	APPR	v.
Abschnitt	NN	Abschnitt
Übergangs-	TRUNC	Übergangs-
und	KON	und
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
findet	VVFIN	finden
auf	APPR	auf
die	ART	die
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
ihres	PPOSAT	ihr
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
bestehenden	ADJA	bestehend
Anlagen	NN	Anlage
mit	APPR	mit
der	ART	die
Maßgabe	NN	Maßgabe
Anwendung	NN	Anwendung
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Einhaltung	NN	Einhaltung
dieser	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Anpassungsmaßnahmen	NN	Anpassungsmaßnahme
bis	APPR	bis
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2003	CARD	@card@
durchzuführen	VVIZU	durchführen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Wildtiere	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
sonstigen	ADJA	sonstig
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
5	CARD	5
gilt	VVFIN	gelten
ab	APPR	ab
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2005.	ADJA	@ord@
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
tritt	VVFIN	treten
mit	PTKVZ	mit
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
1	CARD	1
MINDESTANFORDERUNGEN	NN	Mindestanforderung
FÜR	APPR	für
DIE	ART	die
HALTUNG	NN	Haltung
VON	APPR	von
HUNDEN	NN	Hund
Hunden	NN	Hund
muss	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
einmal	ADV	einmal
täglich	ADJD	täglich
ihrem	PPOSAT	ihr
Bewegungsbedürfnis	NN	Bewegungsbedürfnis
entsprechend	ADJD	entsprechend
Gelegenheit	NN	Gelegenheit
zum	APPRART	zu
Auslauf	NN	Auslauf
gegeben	VVPP	geben
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Ein	ART	eine
enger	ADJA	eng
Sozialkontakt	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
Menschen	NN	Mensch
,	$,	,
der	PRELS	die
sich	PRF	sich
nicht	PTKNEG	nicht
nur	ADV	nur
auf	APPR	auf
die	ART	die
Zeiten	NN	Zeit
der	ART	die
Fütterung	NN	Fütterung
und	KON	und
Reinigung	NN	Reinigung
beschränkt	VVPP	beschränken
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
angemessen	ADJD	angemessen
großer	ADJA	groß
Schutzraum	NN	Schutzraum
mit	APPR	mit
einem	PIS	eine
der	ART	die
Wetterseite	NN	Wetterseite
abgewandten	ADJA	abgewandt
Zugang	NN	Zugang
(	$(	(
Hütte	NN	Hütte
)	$(	)
bereitgestellt	VVPP	bereitstellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Dieser	PDS	diese
muss	VMFIN	müssen
das	ART	die
Tier	NN	Tier
gegen	APPR	gegen
Witterungseinflüsse	NN	Witterungseinfluß
und	KON	und
Feuchtigkeit	NN	Feuchtigkeit
schützen	VVINF	schützen
,	$,	,
aus	APPR	aus
wärmedämmendem	ADJA	wärmedämmend
Material	NN	Material
hergestellt	VVPP	herstellen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
eine	ART	eine
für	APPR	für
den	ART	die
Hund	NN	Hund
geeignete	ADJA	geeignet
Auflage	NN	Auflage
(	$(	(
Matte	NN	Matte
)	$(	)
aufweisen	VVFIN	aufweisen
,	$,	,
sowie	KON	sowie
trocken	ADJD	trocken
und	KON	und
sauber	ADJD	sauber
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Eine	ART	eine
dauernde	ADJA	dauernd
Anbinde-	TRUNC	<unknown>
oder	KON	oder
Zwingerhaltung	NN	Zwingerhaltung
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Welpen	NN	Welpe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
einem	ART	eine
Lebensalter	NN	Lebensalter
von	APPR	von
acht	CARD	acht
Wochen	NN	Woche
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
gemeinsam	ADJD	gemeinsam
mit	APPR	mit
der	ART	die
Mutter	NN	Mutter
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Hunde	NN	Hund
angebunden	VVPP	anbinden
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
folgendes	ADJA	folgend
:	$.	:
es	PPER	es
muss	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
Halsband	NN	Halsband
oder	KON	oder
ein	ART	eine
Brustgeschirr	NN	<unknown>
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAINF	werden
,	$,	,
das	PRELS	die
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
keine	PIAT	kein
Schmerzen	NN	Schmerz
bereitet	VVFIN	bereiten
;	$.	;
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Würgehalsbändern	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
;	$.	;
die	ART	die
Kette	NN	Kette
muss	VMFIN	müssen
an	APPR	an
einer	ART	eine
mindestens	ADV	mindestens
6	CARD	6
m	NN	m
langen	ADJA	lang
Laufvorrichtung	NN	<unknown>
angebracht	VVPP	anbringen
sein	VAINF	sein
und	KON	und
dem	ART	die
Hund	NN	Hund
einen	ART	eine
seitlichen	ADJA	seitlich
Bewegungsraum	NN	Bewegungsraum
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
3	CARD	3
m	NN	m
bieten	VVINF	bieten
;	$.	;
die	ART	die
verwendete	ADJA	verwendet
Anbindevorrichtung	NN	<unknown>
(	$(	(
Kette	NN	Kette
)	$(	)
muss	VMFIN	müssen
mit	APPR	mit
drehbaren	ADJA	drehbar
Wirbeln	NN	Wirbel|Wirbeln
versehen	VVPP	versehen
sein	VAINF	sein
;	$.	;
das	ART	die
Gewicht	NN	Gewicht
der	ART	die
Anbindevorrichtung	NN	<unknown>
(	$(	(
Kette	NN	Kette
)	$(	)
muss	VMFIN	müssen
der	ART	die
Größe	NN	Größe
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
angepasst	VVPP	anpassen
sein	VAINF	sein
;	$.	;
der	ART	die
Hund	NN	Hund
muss	VMFIN	müssen
seine	PPOSAT	sein
Hütte	NN	Hütte
jederzeit	ADV	jederzeit
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
können	VMINF	können
und	KON	und
der	ART	die
Bewegungsbereich	NN	Bewegungsbereich
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
durch	APPR	durch
andere	PIS	andere
Gegenstände	NN	Gegenstand
eingeschränkt	VVPP	einschränken
sein	VAINF	sein
,	$,	,
die	PRELS	die
ihn	PPER	er
behindern	VVINF	behindern
oder	KON	oder
gefährden	VVINF	gefährden
könnten	VMFIN	können
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Hunde	NN	Hund
in	APPR	in
Zwingern	NN	Zwinger
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
folgendes	ADJA	folgend
:	$.	:
Hunde	NN	Hund
in	APPR	in
Zwingern	NN	Zwinger
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
angebunden	VVPP	anbinden
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
;	$.	;
die	ART	die
Mindestgröße	NN	Mindestgröße
des	ART	die
Zwingers	NN	Zwinger
muss	VMFIN	müssen
15	CARD	15
m	NN	m
2	CARD	2
betragen	VVPP	betragen
;	$.	;
für	APPR	für
die	ART	die
Einfriedung	NN	Einfriedung
des	ART	die
Zwingers	NN	Zwinger
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Material	NN	Material
zu	PTKZU	zu
wählen	VVINF	wählen
,	$,	,
das	PRELS	die
auch	ADV	auch
durch	APPR	durch
die	ART	die
Hunde	NN	Hund
nicht	PTKNEG	nicht
zerstört	VVPP	zerstören
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Einfriedung	NN	Einfriedung
muss	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
1,80	CARD	@card@
m	NN	m
hoch	ADJD	hoch
ausgeführt	VVPP	ausführen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Einfriedungen	NN	Einfriedung
sind	VAFIN	sein
ausreichend	ADJD	ausreichend
tief	ADJD	tief
im	APPRART	in
Boden	NN	Boden
zu	PTKZU	zu
verankern	VVINF	verankern
;	$.	;
an	APPR	an
der	ART	die
Hauptwetterseite	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
der	ART	die
Zwinger	NN	Zwinger
geschlossen	ADJD	geschlossen
ausgebildet	VVPP	ausbilden
werden	VAINF	werden
;	$.	;
die	ART	die
Zwingertüren	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
an	APPR	an
der	ART	die
Zwingerinnenseite	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Drehknauf	NN	<unknown>
auszustatten	VVIZU	ausstatten
;	$.	;
die	ART	die
Türen	NN	Tür
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
auszuführen	VVIZU	ausführen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
nach	APPR	nach
innen	ADV	innen
aufschwingen	VVFIN	aufschwingen
;	$.	;
der	ART	die
Zwingerboden	NN	<unknown>
und	KON	und
alle	PIAT	all
Einrichtungen	NN	Einrichtung
des	ART	die
Zwingers	NN	Zwinger
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
gewählt	VVPP	wählen
und	KON	und
gestaltet	VVPP	gestalten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
der	ART	die
Hunde	NN	Hund
nicht	PTKNEG	nicht
beeinträchtigt	VVPP	beeinträchtigen
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
sich	PRF	sich
nicht	PTKNEG	nicht
verletzen	VVINF	verletzen
können	VMINF	können
.	$.	.
Der	ART	die
Boden	NN	Boden
ist	VAFIN	sein
so	ADV	so
auszubilden	VVIZU	ausbilden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Flüssigkeit	NN	Flüssigkeit
abfließen	VVINF	abfließen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Außerhalb	APPR	außerhalb
der	ART	die
Hundehütte	NN	Hundehütte
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
Liegefläche	NN	Liegefläche
aus	APPR	aus
wärmedämmendem	ADJA	wärmedämmend
Material	NN	Material
bereitgestellt	VVPP	bereitstellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Das	ART	die
Innere	NN	Innere
des	ART	die
Zwingers	NN	Zwinger
muss	VMFIN	müssen
sauber	ADJD	sauber
,	$,	,
ungezieferfrei	ADJD	<unknown>
und	KON	und
trocken	ADJD	trocken
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
Zwinger	NN	Zwinger
müssen	VMFIN	müssen
ausreichend	ADJD	ausreichend
natürlich	ADV	natürlich
belichtet	VVPP	belichten
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Ketten-	TRUNC	Ketten-
und	KON	und
Zwingerhunden	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
bei	APPR	bei
hohen	ADJA	hoch
Außentemperaturen	NN	Außentemperatur
außerhalb	APPR	außerhalb
der	ART	die
Hütte	NN	Hütte
ein	ART	eine
schattiger	ADJA	schattig
Platz	NN	Platz
bereitgestellt	VVPP	bereitstellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
ihrer	PPOSAT	ihr
Art	NN	Art
,	$,	,
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Verwendung	NN	Verwendung
sowie	KON	sowie
ihrem	PPOSAT	ihr
Alter	NN	Alter
entsprechend	ADJD	entsprechend
in	APPR	in
ausreichender	ADJA	ausreichend
Menge	NN	Menge
und	KON	und
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
mit	APPR	mit
geeignetem	ADJA	geeignet
Futter	NN	Futter
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
.	$.	.
Frisches	ADJA	frisch
sauberes	ADJA	sauber
Trinkwasser	NN	Trinkwasser
muss	VMFIN	müssen
in	APPR	in
den	ART	die
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
ständig	ADJD	ständig
für	APPR	für
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
verfügbar	ADJD	verfügbar
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
2	CARD	2
MINDESTANFORDERUNGEN	NN	Mindestanforderung
FÜR	APPR	für
DIE	ART	die
HALTUNG	NN	Haltung
UND	KON	und
MITWIRKUNG	NN	Mitwirkung
VON	NE	VON
WILDTIEREN	VVFIN	<unknown>
IN	APPR	in
ZIRKUSSEN	NN	Zirkus
,	$,	,
VARIETÉS	NN	<unknown>
UND	KON	und
IN	APPR	in
SONSTIGEN	ADJA	sonstig
EINRICHTUNGEN	NN	Einrichtung
IM	NE	IM
UMHERZIEHEN	NN	Umherziehen
,	$,	,
WIE	PWAV	wie
WANDERTIERSCHAUEN	NN	<unknown>
Allgemeine	ADJA	allgemein
Grundsätze	NN	Grundsatz
In	APPR	in
Zirkus-	TRUNC	Zirkus-
und	KON	und
Varietéunternehmen	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
Tiere	NN	Tier
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
bei	APPR	bei
einzelnen	ADJA	einzeln
Veranstaltungen	NN	Veranstaltung
mitwirken	VVFIN	mitwirken
.	$.	.
Eine	ART	eine
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
nach	APPR	nach
Abs.1	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
erfolgen	VVINF	erfolgen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dies	PDS	dies
aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
der	ART	die
Veterinärmedizin	NN	Veterinärmedizin
oder	KON	oder
der	ART	die
Sicherheit	NN	Sicherheit
geboten	VVPP	bieten|gebieten
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Art	NN	Art
der	ART	die
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
ein	ART	eine
Verhalten	NN	Verhalten
erfordert	VVPP	erfordern
,	$,	,
das	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
im	APPRART	in
natürlichen	ADJA	natürlich
Verhaltensrepertoir	NN	<unknown>
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
enthalten	VVPP	enthalten
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
sonst	ADV	sonst
für	APPR	für
das	ART	die
Tier	NN	Tier
mit	APPR	mit
negativen	ADJA	negativ
Auswirkungen	NN	Auswirkung
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Stress	NN	Streß
,	$,	,
verbunden	VVPP	verbinden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ihre	PPOSAT	ihr
Sicherheit	NN	Sicherheit
und	KON	und
Gesundheit	NN	Gesundheit
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Sicherheit	NN	Sicherheit
und	KON	und
Gesundheit	NN	Gesundheit
des	ART	die
Betreuungspersonals	NN	Betreuungspersonal
und	KON	und
der	ART	die
Besucher	NN	Besucher
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Unterbringung	NN	Unterbringung
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
unterzubringen	VVIZU	unterbringen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
keine	PIAT	kein
haltungsbedingten	ADJA	<unknown>
Erkrankungen	NN	Erkrankung
oder	KON	oder
Verhaltensstörungen	NN	Verhaltensstörung
auftreten	VVINF	auftreten
.	$.	.
Jedem	PIAT	jed
Tier	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
eine	PIS	eine
den	ART	die
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
seiner	PPOSAT	sein
Art	NN	Art
angemessene	ADJA	angemessen
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlage	NN	Außenanlage
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Den	ART	die
Tieren	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
täglich	ADJD	täglich
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
der	ART	die
freien	ADJA	frei
Bewegung	NN	Bewegung
in	APPR	in
der	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
mit	APPR	mit
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
mindestens	ADV	mindestens
zweimal	ADV	zweimal
täglich	ADJD	täglich
gearbeitet	VVPP	arbeiten
(	$(	(
Auftritt	NN	Auftritt
oder	KON	oder
Probe	NN	Probe
)	$(	)
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
tägliche	ADJA	täglich
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
in	APPR	in
der	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
mindestens	ADV	mindestens
sechs	CARD	sechs
Stunden	NN	Stunde|Stunden
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
,	$,	,
ansonsten	ADV	ansonsten
acht	CARD	acht
Stunden	NN	Stunde|Stunden
.	$.	.
Von	APPR	von
einem	ART	eine
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
den	ART	die
Außenanlagen	NN	Außenanlage
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
im	APPRART	in
begründeten	ADJA	begründet
Einzelfall	NN	Einzelfall
abgesehen	VVPP	absehen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Jede	PIAT	jed
Innenanlage	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
beschaffen	VVINF	beschaffen
und	KON	und
eingerichtet	VVPP	einrichten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
alle	PIS	alle
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
artgemäß	ADJD	artgemäß
abliegen	VVFIN	<unknown>
,	$,	,
ruhen	VVFIN	ruhen
,	$,	,
aufstehen	VVFIN	aufstehen
,	$,	,
trinken	VVFIN	trinken
,	$,	,
fressen	VVFIN	fressen
,	$,	,
putzen	VVFIN	putzen
,	$,	,
koten	ADJA	<unknown>
,	$,	,
urinieren	VVFIN	urinieren
,	$,	,
sich	PRF	sich
strecken	VVFIN	strecken
,	$,	,
dehnen	VVINF	dehnen
und	KON	und
aufrichten	VVINF	aufrichten
können	VMFIN	können
,	$,	,
zugluftfrei	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
,	$,	,
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ein	ART	eine
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Tierart	NN	Tierart
entsprechendes	ADJA	entsprechend
Raumklima	NN	Raumklima
(	$(	(
Temperatur	NN	Temperatur
,	$,	,
Luftfeuchtigkeit	NN	Luftfeuchtigkeit
)	$(	)
jederzeit	ADV	jederzeit
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
kurzfristige	ADJA	kurzfristig
Über-	TRUNC	Über-
oder	KON	oder
Unterschreitungen	NN	Unterschreitung
der	ART	die
Klimawerte	NN	Klimawert
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
zulässig	ADJD	zulässig
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dadurch	PAV	dadurch
das	ART	die
Wohlbefinden	NN	Wohlbefinden
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
beeinträchtigt	VVPP	beeinträchtigen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
über	APPR	über
optische	ADJA	optisch
Rückzugsmöglichkeiten	NN	Rückzugsmöglichkeit
verfügen	VVFIN	verfügen
,	$,	,
entsprechend	APPR	entsprechend
der	PRELS	die
jeweils	ADV	jeweils
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tierart	NN	Tierart
mit	APPR	mit
Kletter-	TRUNC	Kletter-
,	$,	,
Liege-	TRUNC	Liege-
und	KON	und
Beschäftigungsmöglichkeiten	NN	Beschäftigungsmöglichkeit
ausgestattet	VVPP	ausstatten
und	KON	und
mit	APPR	mit
Einstreu	NN	Einstreu
versehen	VVPP	versehen
sein	VAINF	sein
und	KON	und
über	APPR	über
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
des	ART	die
Separierens	NN	<unknown>
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
verfügen	VVFIN	verfügen
.	$.	.
Jede	PIAT	jed
Außenanlage	NN	Außenanlage
muss	VMFIN	müssen
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Ausstattung	NN	Ausstattung
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
alle	PIS	alle
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
ihr	PPOSAT	ihr
angeborenes	ADJA	angeboren
Bewegungs-	TRUNC	Bewegungs-
und	KON	und
Komfortverhalten	NN	<unknown>
ausleben	VVINF	ausleben
können	VMFIN	können
,	$,	,
so	ADV	so
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
vor	APPR	vor
negativen	ADJA	negativ
Witterungseinflüssen	NN	Witterungseinfluß
und	KON	und
übermäßiger	ADJA	übermäßig
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
geschützt	VVPP	schützen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dies	PDS	dies
für	APPR	für
das	ART	die
Wohlbefinden	NN	Wohlbefinden
der	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Tier	NN	Tier
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
und	KON	und
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
haben	VAINF	haben
,	$,	,
in	APPR	in
ihre	PPOSAT	ihr
Innenanlage	NN	<unknown>
auszuweichen	VVIZU	ausweichen
,	$,	,
über	APPR	über
Rückzugsmöglichkeiten	NN	Rückzugsmöglichkeit
bzw.	KOKOM	bzw.
bei	APPR	bei
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
über	APPR	über
Ausweichmöglichkeiten	NN	Ausweichmöglichkeit
verfügen	VVFIN	verfügen
,	$,	,
entsprechend	APPR	entsprechend
der	PRELS	die
jeweils	ADV	jeweils
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tierart	NN	Tierart
mit	APPR	mit
Kletter-	TRUNC	Kletter-
,	$,	,
Liege-	TRUNC	Liege-
und	KON	und
Beschäftigungsmöglichkeiten	NN	Beschäftigungsmöglichkeit
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sein	VAINF	sein
und	KON	und
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Bodenbeschaffenheit	NN	Bodenbeschaffenheit
den	ART	die
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Art	NN	Art
entsprechen	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Die	ART	die
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
sowie	KON	sowie
darin	PAV	darin
befindliche	ADJA	befindlich
Einrichtungen	NN	Einrichtung
sind	VAFIN	sein
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
,	$,	,
mindestens	ADV	mindestens
jedoch	ADV	jedoch
einmal	ADV	einmal
täglich	ADJD	täglich
zu	PTKZU	zu
reinigen	VVINF	reinigen
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
.	$.	.
Festgestellte	ADJA	festgestellt
Schäden	NN	Schaden
sind	VAFIN	sein
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
zu	PTKZU	zu
beheben	VVINF	beheben
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
andere	PIS	andere
geeignete	ADJA	geeignet
Vorkehrungen	NN	Vorkehrung
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
der	ART	die
Gesundheit	NN	Gesundheit
und	KON	und
des	ART	die
Wohlbefindens	NN	Wohlbefinden
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Behebung	NN	Behebung
des	ART	die
Schadens	NN	Schaden
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
ist	VAFIN	sein
dafür	PAV	dafür
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	PIS	eine
zu	APPR	zu
starke	ADJA	stark
Dominierung	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
Einzeltiere	NN	Einzeltier
sowie	KON	sowie
ständige	ADJA	ständig
Konflikte	NN	Konflikt
zwischen	APPR	zwischen
den	ART	die
Mitgliedern	NN	Mitglied
der	ART	die
Gruppe	NN	Gruppe
vermieden	VVPP	vermeiden
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
In	APPR	in
benachbarten	ADJA	benachbart
Anlagen	NN	Anlage
dürfen	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
Tiere	NN	Tier
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
gegeneinander	ADV	gegeneinander
aggressiv	ADJD	aggressiv
reagieren	VVFIN	reagieren
.	$.	.
Beutegreifer	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
in	APPR	in
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
angrenzenden	ADJA	angrenzend
Anlagen	NN	Anlage
ihrer	PPOSAT	ihr
potentiellen	ADJA	potentiell
Beutetiere	NN	Beutetier
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
ein	ART	eine
entsprechender	ADJA	entsprechend
Sichtschutz	NN	Sichtschutz
vorhanden	ADJD	vorhanden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Lichtverhältnisse	NN	Lichtverhältnis
in	APPR	in
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
artspezifischen	ADJA	artspezifisch
Ansprüchen	NN	Anspruch
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
in	APPR	in
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Anlagen	NN	Anlage
aufhalten	VVINF	aufhalten
,	$,	,
entsprechen	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
müssen	VMFIN	müssen
routinemäßige	ADJA	routinemäßig
Gesundheits-	TRUNC	Gesundheits-
und	KON	und
Hygienekontrollen	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
eine	ART	eine
effiziente	ADJA	effizient
Reinigung	NN	Reinigung
der	ART	die
Anlagen	NN	Anlage
ermöglichen	VVINF	ermöglichen
.	$.	.
Das	ART	die
Spektrum	NN	Spektrum
einer	ART	eine
künstlichen	ADJA	künstlich
Beleuchtung	NN	Beleuchtung
muss	VMFIN	müssen
weitestgehend	ADJD	weitestgehend
jenem	PDAT	jen
des	ART	die
Sonnenlichtes	NN	Sonnenlicht
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Die	ART	die
Beleuchtung	NN	Beleuchtung
darf	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
keinesfalls	ADV	keinesfalls
blenden	VVINF	blenden
oder	KON	oder
stören	VVFIN	stören
und	KON	und
hat	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
am	APPRART	an
natürlichen	ADJA	natürlich
Tag-/Nachtrhythmus	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
orientieren	VVINF	orientieren
.	$.	.
Im	APPRART	in
übrigen	ADJA	übrig
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
besonderen	ADJA	besonder
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
von	APPR	von
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
(	$(	(
F.	NE	F.
Z.	NE	Z.
1-9	CARD	@card@
)	$(	)
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Fütterung	NN	Fütterung
Die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
ihrer	PPOSAT	ihr
Art	NN	Art
,	$,	,
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
Alter	NN	Alter
,	$,	,
Größe	NN	Größe
und	KON	und
Verwendung	NN	Verwendung
entsprechend	ADJD	entsprechend
in	APPR	in
ausreichender	ADJA	ausreichend
Menge	NN	Menge
und	KON	und
Häufigkeit	NN	Häufigkeit
mit	APPR	mit
geeigneten	ADJA	geeignet
Futter	NN	Futter
zu	PTKZU	zu
versorgen	VVINF	versorgen
.	$.	.
Das	ART	die
Futter	NN	Futter
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
beschaffen	VVINF	beschaffen
und	KON	und
zusammengesetzt	VVPP	zusammensetzen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
ihr	PPOSAT	ihr
arttypisches	ADJA	<unknown>
Beschäftigungsbedürfnis	NN	<unknown>
befriedigen	VVINF	befriedigen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Frisches	ADJA	frisch
sauberes	ADJA	sauber
Trinkwasser	NN	Trinkwasser
muss	VMFIN	müssen
in	APPR	in
den	ART	die
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
ständig	ADJD	ständig
für	APPR	für
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
verfügbar	ADJD	verfügbar
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasserbehälter	NN	Wasserbehälter
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
anzubringen	VVIZU	anbringen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
für	APPR	für
alle	PIS	alle
in	APPR	in
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Anlage	NN	Anlage
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
erreichbar	ADJD	erreichbar
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Es	PPER	es
muss	VMFIN	müssen
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
einer	ART	eine
Anlage	NN	Anlage
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
aufnehmen	VVINF	aufnehmen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Im	APPRART	in
übrigen	ADJA	übrig
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
besonderen	ADJA	besonder
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Fütterung	NN	Fütterung
,	$,	,
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
(	$(	(
F.	NE	F.
Z.	NE	Z.
1-9	CARD	@card@
)	$(	)
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Betreuungspersonal	NN	Betreuungspersonal
Zur	APPRART	zu
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
Personen	NN	Person
herangezogen	VVPP	heranziehen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	PRELS	die
über	APPR	über
die	ART	die
hiefür	NN	<unknown>
notwendigen	ADJA	notwendig
Kenntnisse	NN	Kenntnis
und	KON	und
Fähigkeiten	NN	Fähigkeit
verfügen	VVFIN	verfügen
.	$.	.
Dressur	NN	Dressur
Jedem	PIAT	jed
Tier	NN	Tier
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
solche	PIAT	solch
Handlungen	NN	Handlung
und	KON	und
Leistungen	NN	Leistung
abverlangt	VVPP	abverlangen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
zu	APPR	zu
dem	PRELS	die
es	PPER	es
seiner	PPOSAT	sein
Natur	NN	Natur
nach	APPR	nach
fähig	ADJD	fähig
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
jeder	PIAT	jed
Dressur	NN	Dressur
ist	VAFIN	sein
darauf	PAV	darauf
zu	PTKZU	zu
achten	VVINF	achten
,	$,	,
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
nur	ADV	nur
Körperhaltungen	NN	Körperhaltung
und	KON	und
Bewegungsabläufe	NN	Bewegungsablauf
abzuverlangen	VVIZU	abverlangen
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
arttypischen	ADJA	arttypisch
Möglichkeiten	NN	Möglichkeit
liegen	VVFIN	liegen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
Alter	NN	Alter
,	$,	,
Allgemeinbefinden	NN	Allgemeinbefinden
,	$,	,
Geschlecht	NN	Geschlecht
,	$,	,
Handlungsbereitschaft	NN	Handlungsbereitschaft
und	KON	und
Ausbildungsstand	NN	Ausbildungsstand
des	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Auf	APPR	auf
die	ART	die
soziale	ADJA	sozial
Rangstellung	NN	<unknown>
der	ART	die
Einzelindividuen	NN	Einzelindividuum
bei	APPR	bei
Dressuren	NN	Dressur
mit	APPR	mit
soziallebenden	ADJA	<unknown>
Arten	NN	Art
ist	VAFIN	sein
ebenfalls	ADV	ebenfalls
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
.	$.	.
Kombinationsauftritte	NN	<unknown>
von	APPR	von
Beutegreifern	NN	Beutegreifer
mit	APPR	mit
deren	PDAT	die
potentiellen	ADJA	potentiell
Beutetieren	NN	Beutetier
und	KON	und
Dressurnummern	NN	Dressurnummer
,	$,	,
bei	APPR	bei
denen	PRELS	die
offenes	ADJA	offen
Feuer	NN	Feuer
verwendet	VVPP	verwenden
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
von	APPR	von
Ausbildungs-	TRUNC	Ausbildungs-
und	KON	und
Dressurmitteln	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
Angst	NN	Angst
,	$,	,
Schmerzen	NN	Schmerz
,	$,	,
Qualen	NN	Qual
oder	KON	oder
sonstige	ADJA	sonstig
Schäden	NN	Schaden
zufügen	VVFIN	zufügen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Besondere	ADJA	besonder
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
RÜSSELTIERE	VVFIN	<unknown>
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Pro	APPR	pro
Tier	NN	Tier
15	CARD	15
m	NN	m
2.	ADJA	2.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Nicht	PTKNEG	nicht
unter	APPR	unter
15o	NE	<unknown>
C	NN	C
;	$.	;
Luftfeuchtigkeit	NN	Luftfeuchtigkeit
:	$.	:
Diese	PDAT	dies
Werte	NN	Wert
dürfen	VMFIN	dürfen
kurzzeitig	ADJD	kurzzeitig
unter-	TRUNC	unter-
oder	KON	oder
überschritten	VVPP	überschreiten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Einstreu	NN	Einstreu
,	$,	,
trockene	ADJA	trocken
Aufstallung	NN	<unknown>
,	$,	,
rasch	ADJD	rasch
trocknende	ADJA	<unknown>
Oberfläche	NN	Oberfläche
,	$,	,
Abfluss	NN	Abfluß
für	APPR	für
Wasser	NN	Wasser
und	KON	und
Urin	NN	Urin
.	$.	.
Anketten	NN	Anketten
:	$.	:
Ketten	NN	Kette
müssen	VMFIN	müssen
gepolstert	VVPP	polstern
sein	VAINF	sein
,	$,	,
weiters	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
sie	PPER	sie
das	ART	die
Abliegen	NN	<unknown>
und	KON	und
Liegen	NN	Liege|Liegen
in	APPR	in
Seitenlage	NN	Seitenlage
ermöglichen	VVINF	ermöglichen
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
beim	APPRART	bei
Aufstehen	NN	Aufstehen
nicht	PTKNEG	nicht
behindern	VVINF	behindern
.	$.	.
Das	ART	die
Tier	NN	Tier
muss	VMFIN	müssen
die	ART	die
Gesamtfläche	NN	Gesamtfläche
des	ART	die
ihm	PPER	er
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehenden	ADJA	stehend
Radius	NN	Radius
zur	APPRART	zu
Bewegung	NN	Bewegung
nutzen	VVINF	nutzen
können	VMINF	können
.	$.	.
Fußfesseln	NN	Fußfessel
sind	VAFIN	sein
täglich	ADJD	täglich
diagonal	ADJD	diagonal
zu	PTKZU	zu
wechseln	VVINF	wechseln
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Für	APPR	für
ein	ART	eine
bis	APPR	bis
vier	CARD	vier
Tiere	NN	Tier
mindestens	ADV	mindestens
400	CARD	400
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
mindestens	ADV	mindestens
100	CARD	100
m	NN	m
2	CARD	2
mehr	ADV	mehr
.	$.	.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Bei	APPR	bei
Temperaturen	NN	Temperatur
unter	APPR	unter
-10o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
dürfen	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
nicht	PTKNEG	nicht
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Temperaturen	NN	Temperatur
zwischen	APPR	zwischen
-10o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
und	KON	und
+10o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
dürfen	VMFIN	dürfen
diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
akklimatisierte	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
Windstille	ADJA	windstill
und	KON	und
trockener	ADJA	trocken
Witterung	NN	Witterung
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
;	$.	;
sie	PPER	sie
müssen	VMFIN	müssen
hiebei	ADV	<unknown>
ständig	ADJD	ständig
beobachtet	VVPP	beobachten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Sobald	KOUS	sobald
sich	PRF	sich
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
selbständig	ADJD	selbständig
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
ausreichend	ADJD	ausreichend
bewegen	VVFIN	bewegen
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
sie	PPER	sie
in	APPR	in
die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bringen	VVINF	bringen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Temperaturen	NN	Temperatur
über	APPR	über
+10o	NE	<unknown>
C	NN	C
muss	VMFIN	müssen
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
eine	ART	eine
schattige	ADJA	schattig
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
geboten	VVPP	bieten|gebieten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Naturboden	NN	Naturboden
;	$.	;
befestigte	ADJA	befestigt
Böden	NN	Boden
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Aufschüttung	NN	Aufschüttung
mit	APPR	mit
Sand	NN	Sand
oder	KON	oder
mit	APPR	mit
anderem	PIS	andere
adäquaten	ADJA	adäquat
Material	NN	Material
entsprechend	ADJD	entsprechend
zu	PTKZU	zu
adaptieren	VVINF	adaptieren
.	$.	.
Aufschüttmaterial	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
Bedarf	NN	Bedarf
zu	PTKZU	zu
erneuern	VVINF	erneuern
.	$.	.
Bade-	TRUNC	Bade-
und	KON	und
Suhlmöglichkeit	NN	<unknown>
,	$,	,
Sandbad	NN	<unknown>
,	$,	,
Äste	NN	Ast
zum	APPRART	zu
Scheuern	NN	Scheuer|Scheuern
und	KON	und
Beschäftigen	NN	Beschäftigen
.	$.	.
Anketten	NN	Anketten
:	$.	:
Verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
es	PPER	es
sei	VAFIN	sein
denn	ADV	denn
,	$,	,
dass	KOUS	dass
es	PPER	es
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
oder	KON	oder
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
der	ART	die
Sicherheit	NN	Sicherheit
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
liegt	VVFIN	liegen
,	$,	,
wie	KOUS	wie
bei	APPR	bei
Tieren	NN	Tier
mit	APPR	mit
erhöhter	ADJA	erhöht
Aggressivität	NN	Aggressivität
.	$.	.
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Betreuung	NN	Betreuung
:	$.	:
Den	ART	die
Elefanten	NN	Elefant
ist	VAFIN	sein
täglich	ADJD	täglich
eine	ART	eine
Bademöglichkeit	NN	Bademöglichkeit
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Davon	PAV	davon
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Ausnahmefällen	NN	Ausnahmefall
aufgrund	APPR	aufgrund
unüberwindbarer	ADJA	unüberwindbar
Hindernisse	NN	Hindernis
abgesehen	VVPP	absehen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
jedes	PIAT	jed
Tier	NN	Tier
täglich	ADJD	täglich
mit	APPR	mit
handwarmen	ADJA	<unknown>
Wasser	NN	Wasser
abgespritzt	VVPP	abspritzen
und	KON	und
ihm	PPER	er
danach	PAV	danach
ein	ART	eine
Sand-	TRUNC	Sand-
bzw.	KOUS	bzw.
Scheuerbad	NN	<unknown>
ermöglicht	VVPP	ermöglichen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Zustand	NN	Zustand
der	ART	die
Sohlen	NN	Sohle
,	$,	,
Nägel	NN	Nagel
und	KON	und
Zähne	NN	Zahn
ist	VAFIN	sein
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
und	KON	und
in	APPR	in
einem	ART	eine
optimalen	ADJA	optimal
Zustand	NN	Zustand
zu	PTKZU	zu
erhalten	VVINF	erhalten
.	$.	.
Besondere	ADJA	besonder
Erfordernisse	NN	Erfordernis
für	APPR	für
die	ART	die
kalte	ADJA	kalt
Jahreszeit	NN	Jahreszeit
:	$.	:
Es	PPER	es
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
akklimatisierte	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Vom	APPRART	vom
1.	ADJA	1.
November	NN	November
bis	APPR	bis
15.	ADJA	15.
März	NN	März
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
auch	ADV	auch
in	APPR	in
der	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
ein	ART	eine
Paddock	NN	Paddock
einzurichten	VVIZU	einrichten
,	$,	,
um	KOUI	um
die	ART	die
freie	ADJA	frei
Bewegung	NN	Bewegung
im	APPRART	in
Ausmaß	NN	Ausmaß
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
acht	CARD	acht
Stunden	NN	Stunde|Stunden
-	$(	-
wird	VAFIN	werden
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
mindestens	ADV	mindestens
zweimal	ADV	zweimal
täglich	ADJD	täglich
gearbeitet	VVPP	arbeiten
,	$,	,
von	APPR	von
sechs	CARD	sechs
Stunden	NN	Stunde|Stunden
-	$(	-
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
JAGUARE	NN	Jaguar
(	$(	(
PANTHERA	NE	<unknown>
ONCA	NE	<unknown>
)	$(	)
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
2	CARD	2
m	NN	m
x	ADJD	<unknown>
4	CARD	4
m	NN	m
,	$,	,
Mindesthöhe	NN	Mindesthöhe
2,5	CARD	2,5
m.	APPR	m.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
Zugluft	NN	Zugluft
und	KON	und
direkter	ADJA	direkt
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Raumtemperatur	NN	Raumtemperatur
nicht	PTKNEG	nicht
unter	APPR	unter
15o	NE	<unknown>
C.	NE	C.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Stroh-Einstreu	ADJD	<unknown>
;	$.	;
Kälteisolation	NN	<unknown>
;	$.	;
Liegeflächen	NN	Liegefläche
mit	APPR	mit
seitlicher	ADJA	seitlich
Isolation	NN	Isolation
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
Kälte	NN	Kälte
und	KON	und
Feuchtigkeit	NN	Feuchtigkeit
;	$.	;
Kratzbaum	NE	Kratzbaum
zum	APPRART	zu
Krallenschärfen	NN	<unknown>
und	KON	und
Markieren	NN	Markieren
;	$.	;
Spielmöglichkeiten	NN	Spielmöglichkeit
;	$.	;
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
vier	CARD	vier
Tiere	NN	Tier
mindestens	ADV	mindestens
80	CARD	80
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
plus	ADV	plus
10	CARD	10
m	NN	m
2.	ADJA	2.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Sonnen-	TRUNC	Sonnen-
und	KON	und
Schattenbereiche	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Naturboden	NN	Naturboden
,	$,	,
Sand	NN	Sand
(	$(	(
Torfgemisch	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Rindenschnitzel	NN	<unknown>
;	$.	;
Kratzbaum	NE	Kratzbaum
,	$,	,
an	APPR	an
dem	ART	die
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
Hinterbeinen	NN	Hinterbein
stehend	ADJD	stehend
ihre	PPOSAT	ihr
Krallen	NN	Kralle|Krallen
schärfen	VVINF	schärfen
können	VMFIN	können
;	$.	;
erhöhte	ADJA	erhöht
Liegefläche	NN	Liegefläche
oder	KON	oder
Plattform	NN	Plattform
für	APPR	für
mindestens	ADV	mindestens
die	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
bei	APPR	bei
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
;	$.	;
Spielmöglichkeit	NN	Spielmöglichkeit
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Bälle	NN	Ball
,	$,	,
beweglich	ADJD	beweglich
aufgehängte	ADJA	aufgehängt
Holzobjekte	NN	Holzobjekt
;	$.	;
Kletterstrukturen	NN	<unknown>
,	$,	,
Bademöglichkeiten	NN	Bademöglichkeit
;	$.	;
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Zwischen	APPR	zwischen
15.	ADJA	15.
Oktober	NN	Oktober
und	KON	und
31.	ADJA	31.
März	NN	März
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
selbständig	ADJD	selbständig
die	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
verlassen	VVPP	verlassen
und	KON	und
die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
können	VMFIN	können
.	$.	.
LEOPARDEN	NN	Leopard
(	$(	(
PANTHERA	NE	<unknown>
PARDUS	NE	<unknown>
)	$(	)
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
8	CARD	8
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
Mindesthöhe	NN	Mindesthöhe
2,5	CARD	2,5
m.	APPR	m.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
Zugluft	NN	Zugluft
und	KON	und
direkter	ADJA	direkt
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Raumtemperatur	NN	Raumtemperatur
nicht	PTKNEG	nicht
unter	APPR	unter
15	CARD	15
o	ADJA	<unknown>
C.	NE	C.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Stroh-Einstreu	ADJD	<unknown>
;	$.	;
Kälteisolation	NN	<unknown>
;	$.	;
Liegeflächen	NN	Liegefläche
mit	APPR	mit
seitlicher	ADJA	seitlich
Isolation	NN	Isolation
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
Kälte	NN	Kälte
und	KON	und
Feuchtigkeit	NN	Feuchtigkeit
;	$.	;
Kratzbaum	NE	Kratzbaum
zum	APPRART	zu
Krallenschärfen	NN	<unknown>
und	KON	und
Markieren	NN	Markieren
;	$.	;
Spielmöglichkeiten	NN	Spielmöglichkeit
;	$.	;
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
vier	CARD	vier
Tiere	NN	Tier
mindestens	ADV	mindestens
80	CARD	80
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
plus	ADV	plus
10	CARD	10
m	NN	m
2.	ADJA	2.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Sonnen-	TRUNC	Sonnen-
und	KON	und
Schattenbereiche	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Naturboden	NN	Naturboden
,	$,	,
Sand	NN	Sand
(	$(	(
Torfgemisch	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Rindenschnitzel	NN	<unknown>
;	$.	;
Kratzbaum	NE	Kratzbaum
,	$,	,
an	APPR	an
dem	ART	die
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
Hinterbeinen	NN	Hinterbein
stehend	ADJD	stehend
ihre	PPOSAT	ihr
Krallen	NN	Kralle|Krallen
schärfen	VVINF	schärfen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Erhöhte	ADJA	erhöht
Liegefläche	NN	Liegefläche
oder	KON	oder
Plattform	NN	Plattform
für	APPR	für
mindestens	ADV	mindestens
die	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
bei	APPR	bei
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
;	$.	;
Spielmöglichkeit	NN	Spielmöglichkeit
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Bälle	NN	Ball
,	$,	,
beweglich	ADJD	beweglich
aufgehängte	ADJA	aufgehängt
Holzobjekte	NN	Holzobjekt
;	$.	;
Kletterstrukturen	NN	<unknown>
;	$.	;
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Zwischen	APPR	zwischen
15.	ADJA	15.
Oktober	NN	Oktober
und	KON	und
31.	ADJA	31.
März	NN	März
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
selbständig	ADJD	selbständig
die	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
verlassen	VVPP	verlassen
und	KON	und
die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
können	VMFIN	können
.	$.	.
TIGER	VVIMP	tigern
(	$(	(
PANTHERA	NN	<unknown>
TIGRIS	NE	Tigris
)	$(	)
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
8	CARD	8
m	NN	m
2	CARD	2
;	$.	;
Mindesthöhe	NN	Mindesthöhe
2,5	CARD	2,5
m.	APPR	m.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Sonnen-	TRUNC	Sonnen-
und	KON	und
Schattenbereiche	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Stroh-Einstreu	ADJD	<unknown>
;	$.	;
Kälteisolation	NN	<unknown>
;	$.	;
Liegeflächen	NN	Liegefläche
mit	APPR	mit
seitlicher	ADJA	seitlich
Isolation	NN	Isolation
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
Kälte	NN	Kälte
und	KON	und
Feuchtigkeit	NN	Feuchtigkeit
;	$.	;
Kratzbaum	NE	Kratzbaum
zum	APPRART	zu
Krallenschärfen	NN	<unknown>
und	KON	und
Markieren	NN	Markieren
;	$.	;
Spielmöglichkeiten	NN	Spielmöglichkeit
;	$.	;
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Sonnen-	TRUNC	Sonnen-
und	KON	und
Schattenbereiche	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Naturboden	NN	Naturboden
,	$,	,
Sand	NN	Sand
(	$(	(
Torfgemisch	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Rindenschnitzel	NN	<unknown>
;	$.	;
Kratzbaum	NE	Kratzbaum
,	$,	,
an	APPR	an
dem	ART	die
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
Hinterbeinen	NN	Hinterbein
stehend	ADJD	stehend
ihre	PPOSAT	ihr
Krallen	NN	Kralle|Krallen
schärfen	VVINF	schärfen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Erhöhte	ADJA	erhöht
Liegefläche	NN	Liegefläche
oder	KON	oder
Plattform	NN	Plattform
für	APPR	für
mindestens	ADV	mindestens
die	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
bei	APPR	bei
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
;	$.	;
Spielmöglichkeit	NN	Spielmöglichkeit
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Bälle	NN	Ball
,	$,	,
beweglich	ADJD	beweglich
aufgehängte	ADJA	aufgehängt
Holzobjekte	NN	Holzobjekt
;	$.	;
Kletterstrukturen	NN	<unknown>
,	$,	,
Bademöglichkeiten	NN	Bademöglichkeit
.	$.	.
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Zwischen	APPR	zwischen
15.	ADJA	15.
Oktober	NN	Oktober
und	KON	und
31.	ADJA	31.
März	NN	März
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
selbständig	ADJD	selbständig
die	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
verlassen	VVPP	verlassen
und	KON	und
die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
können	VMFIN	können
.	$.	.
LÖWEN	NN	Löwe
(	$(	(
PANTHERA	NE	<unknown>
LEO	NE	Leo
)	$(	)
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
8	CARD	8
m	NN	m
2	CARD	2
;	$.	;
Mindesthöhe	NN	Mindesthöhe
2,5	CARD	2,5
m.	APPR	m.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
Zugluft	NN	Zugluft
und	KON	und
direkter	ADJA	direkt
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Raumtemperatur	NN	Raumtemperatur
nicht	PTKNEG	nicht
unter	APPR	unter
15	CARD	15
o	ADJA	<unknown>
C.	NE	C.
Bodenbeschaffenheit/Eintreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Stroh-Einstreu	NN	<unknown>
,	$,	,
Kälteisolation	NN	<unknown>
;	$.	;
Liegeflächen	NN	Liegefläche
mit	APPR	mit
seitlicher	ADJA	seitlich
Isolation	NN	Isolation
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
Kälte	NN	Kälte
und	KON	und
Feuchtigkeit	NN	Feuchtigkeit
;	$.	;
Kratzbaum	NE	Kratzbaum
zum	APPRART	zu
Krallenschärfen	NN	<unknown>
und	KON	und
Markieren	NN	Markieren
;	$.	;
Spielmöglichkeiten	NN	Spielmöglichkeit
.	$.	.
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
vier	CARD	vier
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
einem	ART	eine
Gehege	NN	Gehege
(	$(	(
mindestens	ADV	mindestens
80	CARD	80
m	NN	m
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
plus	ADV	plus
10	CARD	10
m	NN	m
2.	ADJA	2.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Sonnen-	TRUNC	Sonnen-
und	KON	und
Schattenbereiche	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Naturboden	NN	Naturboden
,	$,	,
Sand	NN	Sand
(	$(	(
Torfgemisch	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
Rindenschnitzel	NN	<unknown>
;	$.	;
Kratzbaum	NN	Kratzbaum
,	$,	,
damit	KOUS	damit
Tiere	NN	Tier
auf	APPR	auf
Hinterbeinen	NN	Hinterbein
stehend	ADJD	stehend
ihre	PPOSAT	ihr
Krallen	NN	Kralle|Krallen
schärfen	VVINF	schärfen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Erhöhte	ADJA	erhöht
Liegefläche	NN	Liegefläche
oder	KON	oder
Plattform	NN	Plattform
für	APPR	für
mindestens	ADV	mindestens
die	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
bei	APPR	bei
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
;	$.	;
Spielmöglichkeiten	NN	Spielmöglichkeit
wie	KOKOM	wie
Bälle	NN	Ball
,	$,	,
beweglich	ADJD	beweglich
aufgehängte	ADJA	aufgehängt
Holzobjekte	NN	Holzobjekt
,	$,	,
Kletterstrukturen	NN	<unknown>
;	$.	;
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
an	APPR	an
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Zwischen	APPR	zwischen
15.	ADJA	15.
Oktober	NN	Oktober
und	KON	und
31.	ADJA	31.
März	NN	März
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
selbständig	ADJD	selbständig
die	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
verlassen	VVPP	verlassen
und	KON	und
die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
können	VMFIN	können
.	$.	.
BRAUNBÄREN	ADJA	<unknown>
(	$(	(
URSUS	NN	<unknown>
ARCTOS	NE	<unknown>
)	$(	)
UND	KON	und
SCHWARZBÄREN	ADJA	<unknown>
(	$(	(
URSUS	NN	<unknown>
AMERICANUS	NN	<unknown>
)	$(	)
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
,	$,	,
8	CARD	8
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
;	$.	;
Höhe	NN	Höhe
mindestens	ADV	mindestens
2,5	CARD	2,5
m	NN	m
(	$(	(
Tiere	NN	Tier
müssen	VMFIN	müssen
auf	APPR	auf
ihren	PPOSAT	ihr
Hinterbeinen	NN	Hinterbein
stehen	VVINF	stehen
können	VMINF	können
)	$(	)
.	$.	.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Die	ART	die
Anlage	NN	Anlage
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
Zugluft	NN	Zugluft
und	KON	und
direkter	ADJA	direkt
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Einstreu	NN	Einstreu
,	$,	,
Beschäftigungsmaterial	NN	Beschäftigungsmaterial
;	$.	;
versetzte	ADJA	versetzt
Liegebretter	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
Kletter-	TRUNC	Kletter-
und	KON	und
Liegemöglichkeit	NN	<unknown>
;	$.	;
optische	ADJA	optisch
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
zwei	CARD	zwei
Tiere	NN	Tier
mindestens	ADV	mindestens
100	CARD	100
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
plus	ADV	plus
20	CARD	20
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
.	$.	.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Sonnen-	TRUNC	Sonnen-
und	KON	und
Schattenbereiche	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Substrat	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
Erde	NN	Erde
,	$,	,
Sand	NN	Sand
oder	KON	oder
Torfgemisch	NN	<unknown>
,	$,	,
Beschäftigungsmaterial	NN	Beschäftigungsmaterial
,	$,	,
Bademöglichkeit	NN	Bademöglichkeit
,	$,	,
Stämme	NN	Stamm
und	KON	und
Äste	NN	Ast
,	$,	,
optische	ADJA	optisch
Rückzugsmöglichkeit	NN	Rückzugsmöglichkeit
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
für	APPR	für
Einzelaufstallungen	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Zwischen	APPR	zwischen
1.	ADJA	1.
November	NN	November
und	KON	und
15.	ADJA	15.
März	NN	März
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
selbständig	ADJD	selbständig
die	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
verlassen	VVPP	verlassen
und	KON	und
die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
können	VMFIN	können
.	$.	.
AFFEN	ADJA	<unknown>
(	$(	(
SIMIAE	NN	<unknown>
)	$(	)
AUSSER	NN	<unknown>
MENSCHENAFFEN	ADJA	<unknown>
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Bis	KON	bis
zu	APPR	zu
fünf	CARD	fünf
Tiere	NN	Tier
30	CARD	30
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
1,5	CARD	1,5
m	NN	m
2	CARD	2
;	$.	;
Gehegehöhe	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
3	CARD	3
m.	APPR	m.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Anlage	NN	Anlage
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
direkter	ADJA	direkt
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
und	KON	und
Zugluft	NN	Zugluft
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Stroh	NN	Stroh
,	$,	,
Klettergelegenheiten	NN	<unknown>
;	$.	;
Sichtblenden	NN	Sichtblende
;	$.	;
Nischen	NN	Nische
und	KON	und
andere	PIS	andere
Rückzugsmöglichkeiten	NN	Rückzugsmöglichkeit
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
;	$.	;
Spiel-	TRUNC	Spiel-
und	KON	und
Beschäftigungsmöglichkeiten	NN	Beschäftigungsmöglichkeit
wie	KOKOM	wie
Zweige	NN	Zweig
,	$,	,
Stroh	NN	Stroh
,	$,	,
Seile	NN	Seil
,	$,	,
Ketten	NN	Kette
etc.	ADV	etc.
;	$.	;
Sitzplätze	NN	Sitzplatz
in	APPR	in
verschiedenen	ADJA	verschieden
Höhen	NN	Höhe
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Für	APPR	für
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
fünf	CARD	fünf
Tiere	NN	Tier
30	CARD	30
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
3	CARD	3
m	NN	m
2	CARD	2
;	$.	;
Gehegehöhe	NN	<unknown>
mindestens	ADV	mindestens
5	CARD	5
m	NN	m
,	$,	,
Gehegebegrenzung	NN	<unknown>
:	$.	:
Gitter	NN	Gitter
oder	KON	oder
Zaun	NN	Zaun
;	$.	;
geeignete	ADJA	geeignet
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
,	$,	,
um	KOUI	um
das	ART	die
Überklettern	NN	Überklettern
der	ART	die
Gehegebegrenzung	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verhindern	VVINF	verhindern
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Netze	NN	Netz
oder	KON	oder
Elektrodraht	NN	<unknown>
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Bei	APPR	bei
Temperaturen	NN	Temperatur
unter	APPR	unter
15o	NE	<unknown>
C	NN	C
müssen	VMFIN	müssen
tropische	ADJA	tropisch
Arten	NN	Art
jederzeit	ADV	jederzeit
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
haben	VAINF	haben
,	$,	,
die	ART	die
Außenanlage	NN	Außenanlage
zu	PTKZU	zu
verlassen	VVINF	verlassen
und	KON	und
eine	ART	eine
entsprechend	ADJD	entsprechend
temperierte	ADJA	temperiert
Innenanlage	NN	<unknown>
aufzusuchen	VVIZU	aufsuchen
.	$.	.
Winterharte	ADJA	winterhart
Arten	NN	Art
wie	KOKOM	wie
Paviane	NN	Pavian
können	VMFIN	können
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
die	ART	die
Möglichkeiten	NN	Möglichkeit
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
leicht	ADJD	leicht
temperierte	ADJA	temperiert
Innenräume	NN	Innenraum
wahlweise	ADJD	wahlweise
aufzusuchen	VVIZU	aufsuchen
(	$(	(
5	CARD	5
o	NN	O
bis	APPR	bis
8o	NE	<unknown>
C	NN	C
)	$(	)
.	$.	.
Gruppenhaltung	NN	Gruppenhaltung
:	$.	:
Einzelhaltung	NN	Einzelhaltung
und	KON	und
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Horden	NN	Horde
mit	APPR	mit
mehreren	PIAT	mehrer
geschlechtsreifen	ADJA	geschlechtsreif
Männchen	NN	Männchen
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
soll	VMFIN	sollen
in	APPR	in
großen	ADJA	groß
Haremsgruppen	NN	<unknown>
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
KAMELE	NN	Kamel
(	$(	(
CAMELIDAE	NE	<unknown>
)	$(	)
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Pro	APPR	pro
Tier	NN	Tier
3	CARD	3
m	NN	m
x	ADJD	<unknown>
4	CARD	4
m.	APPR	m.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Einstreu	NN	Einstreu
;	$.	;
Äste	NN	Ast
als	KOKOM	als
Beschäftigungsmöglichkeit	NN	Beschäftigungsmöglichkeit
.	$.	.
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Mindestgröße	NN	Mindestgröße
für	APPR	für
eine	ART	eine
Gruppe	NN	Gruppe
von	APPR	von
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
drei	CARD	drei
Großkamelen	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
von	APPR	von
Guanakos	NN	Guanako
oder	KON	oder
Vikunjas	NN	Vikunja
300	CARD	300
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
50	CARD	50
m	NN	m
2.	ADV	2.
Für	APPR	für
Lama	NN	Lama
und	KON	und
Alpaka	NN	Alpaka
Mindestgröße	NN	Mindestgröße
für	APPR	für
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
drei	CARD	drei
Tiere	NN	Tier
150	CARD	150
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
25	CARD	25
m	NN	m
2.	ADJA	2.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Sand	NN	Sand
oder	KON	oder
Naturboden	NN	Naturboden
;	$.	;
Äste	NN	Ast
als	KOKOM	als
Beschäftigungsmöglichkeit	NN	Beschäftigungsmöglichkeit
;	$.	;
wind-	TRUNC	wind-
und	KON	und
wettergeschützter	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Anbindehaltung	NN	<unknown>
und	KON	und
Einzelhaltung	NN	Einzelhaltung
sind	VAFIN	sein
unzulässig	ADJD	unzulässig
:	$.	:
Alle	PIAT	all
Kamelarten	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
winterhart	ADJD	winterhart
und	KON	und
können	VMFIN	können
ganzjährig	ADJD	ganzjährig
in	APPR	in
Außenanlagen	NN	Außenanlage
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
Unterstände	NN	Unterstand
bzw.	KOKOM	bzw.
Ställe	NN	Stall
(	$(	(
ungeheizt	ADJD	ungeheizt
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehen	VVINF	stehen
müssen	VMFIN	müssen
,	$,	,
wo	PWAV	wo
sich	PRF	sich
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
unterstellen	VVINF	unterstellen
und	KON	und
auch	ADV	auch
abliegen	VVINF	<unknown>
können	VMFIN	können
.	$.	.
Für	APPR	für
Hengste	NN	Hengst
sind	VAFIN	sein
Absperrmöglichkeiten	NN	<unknown>
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
ZEBRAS	NN	Zebra
(	$(	(
EQUUS	NE	<unknown>
ZEBRA	NN	Zebra
,	$,	,
EQUUS	NE	<unknown>
QUAGGA	NE	<unknown>
,	$,	,
EQUUS	NE	<unknown>
GREVYI	NE	<unknown>
)	$(	)
Innenanlagen	NN	<unknown>
:	$.	:
Platzbedarf	NN	Platzbedarf
:	$.	:
Pro	APPR	pro
Tier	NN	Tier
12	CARD	12
m	NN	m
2.	ADJA	2.
Klima	NN	Klima
:	$.	:
Die	ART	die
Innenanlage	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vor	APPR	vor
Zugluft	NN	Zugluft
und	KON	und
direkter	ADJA	direkt
Sonneneinstrahlung	NN	Sonneneinstrahlung
zu	PTKZU	zu
schützen	VVINF	schützen
.	$.	.
Raumtemperatur	NN	Raumtemperatur
nicht	PTKNEG	nicht
unter	APPR	unter
12	CARD	12
o	ADJA	<unknown>
C.	NE	C.
Bodenbeschaffenheit/Einstreu/Möblierung	NN	<unknown>
:	$.	:
Stroheinstreu	ADJD	<unknown>
;	$.	;
Äste	NN	Ast
als	KOKOM	als
Beschäftigungsmöglichkeit	NN	Beschäftigungsmöglichkeit
.	$.	.
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
Innen-	TRUNC	Innen-
und	KON	und
Außenanlagen	NN	Außenanlage
:	$.	:
Anbindehaltung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
3	CARD	3
MINDESTANFORDERUNGEN	NN	Mindestanforderung
FÜR	APPR	für
DIE	ART	die
HALTUNG	NN	Haltung
VON	APPR	von
VÖGELN	NN	Vogel
Allgemeine	ADJA	allgemein
Haltungsbedingungen	NN	Haltungsbedingung
Vögel	NN	Vogel
sind	VAFIN	sein
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
paarweise	ADV	paarweise
oder	KON	oder
in	APPR	in
Gruppen	NN	Gruppe
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Ausgenommen	ADV	ausgenommen
sind	VAFIN	sein
unverträgliche	ADJA	unverträglich
,	$,	,
derzeit	ADV	derzeit
vorhandene	ADJA	vorhanden
und	KON	und
nur	ADV	nur
auf	APPR	auf
Menschen	NN	Mensch
geprägte	ADJA	geprägt
Vögel	NN	Vogel
.	$.	.
Die	ART	die
angegebenen	ADJA	angegeben
Maße	NN	Maß
für	APPR	für
Käfige	NN	Käfig
oder	KON	oder
Volieren	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
für	APPR	für
die	ART	die
paarweise	ADV	paarweise
Unterbringung	NN	Unterbringung
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
auch	ADV	auch
bei	APPR	bei
begründeter	ADJA	begründet
Einzelhaltung	NN	Einzelhaltung
nicht	PTKNEG	nicht
unterschritten	VVPP	unterschreiten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Grundflächen	NN	Grundfläche
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Paar	NN	Paar
um	APPR	um
50	CARD	50
Prozent	NN	Prozent
zu	PTKZU	zu
erweitern	VVINF	erweitern
.	$.	.
Käfige	NN	Käfig
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
mindestens	ADV	mindestens
80	CARD	80
cm	NN	cm
Höhe	NN	Höhe
aufzustellen	VVIZU	aufstellen
.	$.	.
Vogelkäfige	NN	Vogelkäfig
müssen	VMFIN	müssen
rechteckige	ADJA	rechteckig
Grundflächen	NN	Grundfläche
haben	VAINF	haben
.	$.	.
Rundvolieren	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
erst	ADV	erst
ab	APPR	ab
einem	ART	eine
Durchmesser	NN	Durchmesser
von	APPR	von
2	CARD	2
m	NN	m
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Die	ART	die
Vergitterung	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
aus	APPR	aus
korrosionsbeständigem	ADJA	<unknown>
Material	NN	Material
bestehen	VVINF	bestehen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Psittaciden	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Kunststoffüberzüge	NN	<unknown>
unzulässig	ADJD	unzulässig
.	$.	.
Die	ART	die
Gitterweite	NN	<unknown>
und	KON	und
-festigkeit	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
der	ART	die
Größe	NN	Größe
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Vögel	NN	Vogel
angepasst	VVPP	anpassen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Außenvolieren	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
Schutzraum	NN	Schutzraum
oder	KON	oder
im	APPRART	in
Einzelfall	NN	Einzelfall
Witterungsschutz	NN	Witterungsschutz
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
,	$,	,
der	PRELS	die
jederzeit	ADV	jederzeit
von	APPR	von
den	ART	die
Vögeln	NN	Vogel
aufgesucht	VVPP	aufsuchen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
schädlicher	ADJA	schädlich
Witterung	NN	Witterung
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
strengem	ADJA	streng
Frost	NN	Frost
,	$,	,
dürfen	VMFIN	dürfen
die	ART	die
Vögel	NN	Vogel
auch	ADV	auch
tagsüber	ADV	tagsüber
im	APPRART	in
Schutzraum	NN	Schutzraum
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Arten	NN	Art
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
der	ART	die
Regel	NN	Regel
in	APPR	in
temperierten	ADJA	temperiert
Rüumen	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
müssen	VMFIN	müssen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Innvenvoliere	NN	<unknown>
entsprechend	ADJD	entsprechend
den	ART	die
Maßen	NN	Maß
der	ART	die
Außenvoliere	NN	<unknown>
einzurichten	VVIZU	einrichten
.	$.	.
Der	ART	die
Boden	NN	Boden
des	ART	die
Käfigs	NN	Käfig
,	$,	,
der	ART	die
Innenvoliere	NN	<unknown>
und	KON	und
des	ART	die
Schutzraumes	NN	Schutzraum
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
Sand	NN	Sand
,	$,	,
Hobelspänen	NN	<unknown>
von	APPR	von
unbehandeltem	ADJA	<unknown>
Holz	NN	Holz
,	$,	,
Holzgranulat	NN	<unknown>
,	$,	,
Rindermulch	NN	<unknown>
oder	KON	oder
ähnlich	ADJD	ähnlich
geeignetem	ADJA	geeignet
Material	NN	Material
abzudecken	VVIZU	abdecken
.	$.	.
Sand	NN	Sand
ist	VAFIN	sein
als	KOKOM	als
Einstreu	NN	Einstreu
für	APPR	für
Weichfresser	NN	Weichfresser
unzulässig	ADJD	unzulässig
.	$.	.
Der	ART	die
Boden	NN	Boden
einer	ART	eine
Außenvoliere	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
entweder	KON	entweder
Naturboden	NN	Naturboden
sein	VAINF	sein
oder	KON	oder
er	PPER	er
muss	VMFIN	müssen
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Belag	NN	Belag
aus	APPR	aus
Sand	NN	Sand
,	$,	,
Kies	NN	Kies
o.	APPRART	oder
Ä	NN	Ä
.	$.	.
versehen	VVPP	versehen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Das	ART	die
Material	NN	Material
der	ART	die
Volieren	NN	<unknown>
,	$,	,
Käfige	NN	Käfig
und	KON	und
deren	PDAT	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
darf	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
zu	APPR	zu
Gesundheitsschäden	NN	Gesundheitsschaden
führen	VVINF	führen
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
leicht	ADJD	leicht
zu	PTKZU	zu
reinigen	VVINF	reinigen
und	KON	und
so	ADV	so
verarbeitet	VVPP	verarbeiten
bzw.	KOKOM	bzw.
angebracht	VVPP	anbringen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Verletzungen	NN	Verletzung
nicht	PTKNEG	nicht
auftreten	VVINF	auftreten
können	VMFIN	können
.	$.	.
Am	APPRART	an
Boden	NN	Boden
lebende	ADJA	lebend
Vögel	NN	Vogel
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
Wachteln	NN	Wachtel
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
die	ART	die
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
zum	APPRART	zu
Scharren	NN	Scharren
haben	VAINF	haben
.	$.	.
Die	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
der	ART	die
Käfige	NN	Käfig
ist	VAFIN	sein
dem	ART	die
Verhaltensmuster	NN	Verhaltensmuster
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tierart	NN	Tierart
anzupassen	VVIZU	anpassen
.	$.	.
Die	ART	die
Vergitterung	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
bei	APPR	bei
Psittaciden	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
Querstäben	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Geflecht	NN	Geflecht
bestehen	VVINF	bestehen
.	$.	.
Käfige	NN	Käfig
,	$,	,
Volieren	NN	<unknown>
und	KON	und
Schutzräume	NN	Schutzraum
müssen	VMFIN	müssen
mit	APPR	mit
mindestens	ADV	mindestens
drei	CARD	drei
Sitzstangen	NN	Sitzstange
aus	APPR	aus
Holz	NN	Holz
unterschiedlicher	ADJA	unterschiedlich
Stärke	NN	Stärke
ausgestattet	VVPP	ausstatten
sein	VAINF	sein
,	$,	,
die	PRELS	die
so	ADV	so
angebracht	VVPP	anbringen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
möglichst	ADV	möglichst
lange	ADJA	lang
Flugstrecken	NN	Flugstrecke
entstehen	VVFIN	entstehen
.	$.	.
Papageien	NN	Papagei
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
angekettet	VVPP	anketten
,	$,	,
auf	APPR	auf
einem	ART	eine
Bügel	NN	Bügel
gehalten	VVPP	halten
oder	KON	oder
flugunfähig	ADJD	flugunfähig
gemacht	VVPP	machen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Flugunfähige	ADJA	flugunfähig
Papageien	NN	Papagei
sind	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
einer	ART	eine
Fläche	NN	Fläche
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Maßen	NN	Maß
des	ART	die
Käfigs	NN	Käfig
oder	KON	oder
der	ART	die
Voliere	NN	Voliere
entspricht	VVFIN	entsprechen
und	KON	und
vielfältige	ADJA	vielfältig
Klettermöglichkeiten	NN	Klettermöglichkeit
enthält	VVFIN	enthalten
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
müssen	VMFIN	müssen
jederzeit	ADV	jederzeit
ihren	PPOSAT	ihr
Schutzraum	NN	Schutzraum
aufsuchen	VVINF	aufsuchen
können	VMINF	können
.	$.	.
Für	APPR	für
Vögel	NN	Vogel
,	$,	,
die	PRELS	die
baden	VVFIN	baden
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Badeeinrichtung	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
In	APPR	in
Räumen	NN	Raum|Räumen
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
der	ART	die
Schutzräume	NN	Schutzraum
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
für	APPR	für
ausreichend	ADJD	ausreichend
Tageslicht	NN	Tageslicht
oder	KON	oder
für	APPR	für
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
von	APPR	von
Kunstlicht	NN	Kunstlicht
,	$,	,
das	PRELS	die
dem	ART	die
Tageslicht	NN	Tageslicht
entspricht	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Ein	ART	eine
natürlicher	ADJA	natürlich
Tag-Nach-Rhythmus	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Wasser-	TRUNC	Wasser-
und	KON	und
Futtergefäße	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
aufzustellen	VVIZU	aufstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
eine	ART	eine
Verschmutzung	NN	Verschmutzung
des	ART	die
Inhaltes	NN	Inhalt
ausgeschlossen	VVPP	ausschließen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
sind	VAFIN	sein
täglich	ADJD	täglich
frisch	ADJD	frisch
zu	PTKZU	zu
verabreichen	VVINF	verabreichen
.	$.	.
Grit	NE	Grit
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
einem	ART	eine
Behälter	NN	Behälter
anzubieten	VVIZU	anbieten
.	$.	.
Futter	NN	Futter
muss	VMFIN	müssen
grundsätzlich	ADJD	grundsätzlich
den	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Vogelart	NN	Vogelart
angepasst	VVPP	anpassen
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Alle	PIAT	all
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
täglich	ADJD	täglich
auf	APPR	auf
Krankheitsanzeichen	NN	Krankheitsanzeichen
und	KON	und
Verletzungen	NN	Verletzung
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
.	$.	.
Besondere	ADJA	besonder
Haltungsbedingungen	NN	Haltungsbedingung
Kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
verletzte	ADJA	verletzt
Vögel	NN	Vogel
Die	ART	die
unter	APPR	unter
Punkt	NN	Punkt
A	NN	A
lit.	NE	<unknown>
a	FM	a
bis	APPR	bis
f	ADJA	<unknown>
beschriebenen	ADJA	beschrieben
Haltungsanforderungen	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
kranke	ADJA	krank
oder	KON	oder
verletzte	ADJA	verletzt
Vögel	NN	Vogel
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
nach	APPR	nach
tierärztlichem	ADJA	tierärztlich
Ermessen	NN	Ermessen
eine	ART	eine
andere	PIAT	ander
Haltung	NN	Haltung
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Vogelausstellungen	NN	Vogelausstellung
Die	ART	die
Gesamtdauer	NN	Gesamtdauer
einer	ART	eine
Ausstellung	NN	Ausstellung
darf	VMFIN	dürfen
inklusive	APPR	inklusive
An-	TRUNC	An-
und	KON	und
Abreise	NN	Abreise
maximal	ADJD	maximal
vier	CARD	vier
Tage	NN	Tag
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Die	ART	die
Vögel	NN	Vogel
dürfen	VMFIN	dürfen
der	ART	die
Öffentlichkeit	NN	Öffentlichkeit
maximal	ADJD	maximal
drei	CARD	drei
Tage	NN	Tag
präsentiert	VVPP	präsentieren
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Ausreichende	ADJA	ausreichend
zeitliche	ADJA	zeitlich
Ruhepausen	NN	Ruhepause
und	KON	und
Dunkelphasen	NN	Dunkelphase
müssen	VMFIN	müssen
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Offensichtlich	ADJD	offensichtlich
scheue	VVFIN	scheuen
Vögel	NN	Vogel
dürfen	VMFIN	dürfen
nicht	PTKNEG	nicht
ausgestellt	VVPP	ausstellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Ausstellungs-	TRUNC	Ausstellungs-
und	KON	und
Bewertungskäfige	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
in	APPR	in
Tischhöhe	NN	Tischhöhe
aufgestellt	VVPP	aufstellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Ausstellungs-	TRUNC	Ausstellungs-
und	KON	und
Bewertungskäfige	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
zwei	CARD	zwei
gegenüberliegende	ADJA	gegenüberliegend
Sitzstangen	NN	Sitzstange
haben	VAINF	haben
.	$.	.
Alle	PIAT	all
Vögel	NN	Vogel
müssen	VMFIN	müssen
-	$(	-
entsprechend	ADJD	entsprechend
ihrem	PPOSAT	ihr
Individualabstand	NN	<unknown>
-	$(	-
gleich	ADJD	gleich
zeitig	ADJD	zeitig
sitzen	VVINF	sitzen
können	VMINF	können
.	$.	.
In	APPR	in
Ausstellungskäfigen	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
Futter	NN	Futter
nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
Einstreu	NN	Einstreu
verwendet	VVPP	verwenden
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Vögeln	NN	Vogel
in	APPR	in
Käfigen	NN	Käfig
:	$.	:
Käfigmindestgrößen	NN	<unknown>
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
lit.	NE	<unknown>
c	VVFIN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
anderes	PIS	andere
bestimmt	VVPP	bestimmen
:	$.	:
Gesamtlänge	NN	Gesamtlänge
der	ART	die
Vögel	NN	Vogel
in	APPR	in
cm	NN	cm
bezogen	VVPP	beziehen
auf	APPR	auf
Arten	NN	Art
Maße	NN	Maß
des	ART	die
Käfigs/der	NN	<unknown>
Voliere	NN	Voliere
Länge	NN	Länge
x	ADJA	<unknown>
Breit	NN	<unknown>
x	ADJA	<unknown>
Höhe	NN	Höhe
in	APPR	in
m	NN	m
Grundfläche	NN	Grundfläche
des	ART	die
Schutzraumes	NN	Schutzraum
in	APPR	in
m	NN	m
2	CARD	2
bis	KON	bis
15	CARD	15
bis	KON	bis
20	CARD	20
bis	KON	bis
25	CARD	25
bis	KON	bis
40	CARD	40
bis	KON	bis
60	CARD	60
über	APPR	über
60	CARD	60
Bodenlebende	NN	<unknown>
Vögel	NN	Vogel
:	$.	:
Zwerg-Wachteln	NN	<unknown>
Käfige	NN	Käfig
und	KON	und
Haltung	NN	Haltung
Die	ART	die
Käfige	NN	Käfig
bzw.	KOKOM	bzw.
Volieren	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
des	ART	die
geeigneten	ADJA	geeignet
Standortes	NN	Standort
,	$,	,
der	ART	die
Umweltparameter	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Ausstattung	NN	Ausstattung
(	$(	(
Sitzstangen	NN	Sitzstange
,	$,	,
Futter-	TRUNC	Futter-
,	$,	,
Trink-	TRUNC	Trink-
und	KON	und
Badegefäße	NN	<unknown>
,	$,	,
Bodenbelag	NN	Bodenbelag
,	$,	,
Zweige	NN	Zweig
und	KON	und
Pflanzengruppen	NN	<unknown>
etc.	ADV	etc.
)	$(	)
und	KON	und
der	ART	die
Besatzdichte	NN	<unknown>
den	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
artspezifischen	ADJA	artspezifisch
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Vogelart	NN	Vogelart
zu	PTKZU	zu
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Die	ART	die
Vögel	NN	Vogel
sind	VAFIN	sein
entsprechend	ADJD	entsprechend
ihrer	PPOSAT	ihr
spezifischen	ADJA	spezifisch
Bedürfnisse	NN	Bedürfnis
zu	PTKZU	zu
füttern	VVINF	füttern
und	KON	und
in	APPR	in
einer	PIS	eine
ihrer	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Sozialform	NN	<unknown>
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Anzahl	NN	Anzahl
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Es	PPER	es
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
untereinander	ADV	untereinander
verträgliche	ADJA	verträglich
Vögel	NN	Vogel
mit	APPR	mit
ähnlichen	ADJA	ähnlich
Umweltansprüchen	NN	<unknown>
und	KON	und
ähnlicher	ADJA	ähnlich
Größe	NN	Größe
zusammengelegt	VVPP	zusammenlegen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Besondere	ADJA	besonder
Regelungen	NN	Regelung
für	APPR	für
Taggreifvögel	NN	<unknown>
und	KON	und
Eulen	NN	Eule
Tierart	NN	Tierart
Mindestfläche	NN	Mindestfläche
Mindestvolumen	NN	Mindestvolumen
Mindesthöhe	NN	Mindesthöhe
Für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
Mindestfl	NE	<unknown>
.	$.	.
m	NN	m
2	CARD	2
Kondore	NN	Kondor
,	$,	,
große	ADJA	groß
Geier	NN	Geier
,	$,	,
große	ADJA	groß
Adler	NN	Adler
Kleine	ADJA	klein
Neuwelt-Geier	NN	<unknown>
kleine	ADJA	klein
Adler	NN	Adler
Großfalken	NN	<unknown>
Bussarde	NN	Bussard
Caracara	NN	<unknown>
,	$,	,
Milane	NN	<unknown>
Weihen	NN	Weihe|Weihen
,	$,	,
große	ADJA	groß
Eulen	NN	Eule
Kleine	ADJA	klein
Falken	NN	Falke
mittelgroße	ADJA	mittelgroß
Eulen	NN	Eule
Zwergfalken	NN	<unknown>
kleine	ADJA	klein
Eulen	NN	Eule
Anhang	NN	Anhang
4	CARD	4
MINDESTANFORDERUNGEN	NN	Mindestanforderung
FÜR	APPR	für
DIE	ART	die
HALTUNG	NN	Haltung
VON	APPR	von
KLEINNAGERN	NN	<unknown>
Allgemeine	ADJA	allgemein
Haltungsbedingungen	NN	Haltungsbedingung
Den	ART	die
Tieren	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
ausreichend	ADJD	ausreichend
Beschäftigungsmaterial	NN	Beschäftigungsmaterial
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Die	ART	die
Käfige	NN	Käfig
müssen	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
rechteckige	ADJA	rechteckig
Form	NN	Form
mit	APPR	mit
Querverdrahtung	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
und	KON	und
aus	APPR	aus
korrisionsbeständigem	ADJA	<unknown>
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
reflektierendem	ADJA	reflektierend
Material	NN	Material
bestehen	VVINF	bestehen
.	$.	.
Die	ART	die
Gitterweite	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
gewählt	VVPP	wählen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
ein	ART	eine
Hängenbleiben	NN	<unknown>
der	ART	die
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
ausgeschlossen	VVPP	ausschließen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Glasbecken	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
Die	ART	die
Haltungseinrichtung	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
dreidimensional	ADJD	dreidimensional
strukturiert	VVPP	strukturieren
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Kleinnagern	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Rückzugsmöglichkeiten	NN	Rückzugsmöglichkeit
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
in	APPR	in
Form	NN	Form
von	APPR	von
Häuschen	NN	Häuschen
,	$,	,
Papprollen	NN	Papprolle
,	$,	,
Rohren	NN	Rohr
,	$,	,
Wurzeln	NN	Wurzel
oder	KON	oder
zuvor	ADV	zuvor
heißgebrühter	ADJA	<unknown>
Korkeiche	NN	Korkeiche
anzubieten	VVIZU	anbieten
.	$.	.
Nagern	NN	Nager
muss	VMFIN	müssen
Nagematerial	NN	<unknown>
in	APPR	in
Form	NN	Form
von	APPR	von
Holz	NN	Holz
,	$,	,
Ästen	NN	Ast
u.	KON	und
dgl.	ADV	dgl.
immer	ADV	immer
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehen	VVFIN	stehen
.	$.	.
Boden	NN	Boden
und	KON	und
Einstreu	NN	Einstreu
müssen	VMFIN	müssen
ständig	ADJD	ständig
in	APPR	in
sauberem	ADJA	sauber
und	KON	und
trockenem	ADJA	trocken
Zustand	NN	Zustand
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Einstreu	NN	Einstreu
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
gesamte	ADJA	gesamt
Boden	NN	Boden
gleichmäßig	ADJD	gleichmäßig
rutschsicher	ADJD	<unknown>
bedeckt	VVPP	bedecken
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Das	ART	die
verwendete	ADJA	verwendet
Material	NN	Material
muss	VMFIN	müssen
saugfähig	ADJD	saugfähig
und	KON	und
gesundheitlich	ADJD	gesundheitlich
unbedenklich	ADJD	unbedenklich
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Mineralische	ADJA	mineralisch
Katzenstreu	NN	Katzenstreu
sowie	KON	sowie
Torfmull	NN	Torfmull
und	KON	und
Sand	NN	Sand
sind	VAFIN	sein
ungeeignet	ADJD	ungeeignet
.	$.	.
Wasser	NN	Wasser
muss	VMFIN	müssen
in	APPR	in
Trinkwasserqualität	NN	Trinkwasserqualität
in	APPR	in
Hängeflaschen	NN	<unknown>
oder	KON	oder
standfesten	ADJA	standfest
,	$,	,
offenen	ADJA	offen
Gefäßen	NN	Gefäß
verfügbar	ADJD	verfügbar
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Wasser-	TRUNC	Wasser-
und	KON	und
Futtergefäße	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
so	ADV	so
anzuordnen	VVIZU	anordnen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
verschmutzt	VVPP	verschmutzen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
.	$.	.
Futter	NN	Futter
und	KON	und
Wasser	NN	Wasser
sind	VAFIN	sein
täglich	ADJD	täglich
frisch	ADJD	frisch
zu	PTKZU	zu
verabreichen	VVINF	verabreichen
.	$.	.
Für	APPR	für
alle	PIAT	all
Kleinnager	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
natürlicher	ADJA	natürlich
Tag/Nacht-Rhythmus	NN	<unknown>
einzuhalten	VVIZU	einhalten
.	$.	.
Werden	VAFIN	werden
Tiere	NN	Tier
in	APPR	in
Käfigen	NN	Käfig
gehalten	VVPP	halten
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
ihnen	PPER	sie
-	$(	-
abhängig	ADJD	abhängig
von	APPR	von
der	ART	die
Tierart	NN	Tierart
-	$(	-
täglich	ADJD	täglich
nach	APPR	nach
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
ein	ART	eine
Auslauf	NN	Auslauf
außerhalb	APPR	außerhalb
des	ART	die
Käfigs	NN	Käfig
zu	PTKZU	zu
ermöglichen	VVINF	ermöglichen
.	$.	.
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
bei	APPR	bei
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Kleinnagern	NN	<unknown>
in	APPR	in
Käfigen	NN	Käfig
Käfige	NN	Käfig
Mindestgröße	NN	Mindestgröße
(	$(	(
in	APPR	in
cm	NN	cm
)	$(	)
Mäuse	NN	Maus
,	$,	,
Goldhamster	NN	Goldhamster
Streifenhörnchen	NN	Streifenhörnchen
Chinchilla	NE	<unknown>
Meerschweinchen	NN	Meerschweinchen
,	$,	,
Zwergkaninchen	NN	Zwergkaninchen
Ratten	NN	Ratte
Inventar	NN	Inventar
Käfige	NN	Käfig
sind	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
strukturieren	VVINF	strukturieren
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Ausgestaltung	NN	Ausgestaltung
und	KON	und
Ausstattung	NN	Ausstattung
der	ART	die
Käfige	NN	Käfig
sind	VAFIN	sein
unter	APPR	unter
Bedachtnahme	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
das	ART	die
artgemäße	ADJA	artgemäß
Verhalten	NN	Verhalten
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
Kletter-	TRUNC	Kletter-
und	KON	und
Versteckmöglichkeiten	NN	<unknown>
,	$,	,
entsprechend	ADJD	entsprechend
tiefe	ADJA	tief
Einstreu	NN	Einstreu
,	$,	,
Polstermaterial	NN	Polstermaterial
,	$,	,
Sitz-	TRUNC	Sitz-
,	$,	,
Liege-	TRUNC	Liege-
und	KON	und
Nagemöglichkeiten	NN	<unknown>
u.	KON	und
a.	APPRART	a.
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
5	CARD	5
MINDESTANFORDERUNGEN	NN	Mindestanforderung
FÜR	APPR	für
DIE	ART	die
HALTUNG	NN	Haltung
VON	APPR	von
SCHILDKRÖTEN	NN	Schildkröte
;	$.	;
KROKODILEN	NN	Krokodil
,	$,	,
CHAMÄLEONS	NN	Chamäleon
SOWIE	ADJA	<unknown>
ECHSEN	NN	Echse
UND	KON	und
SCHLANGEN	ADJA	<unknown>
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Schildkröten	NN	Schildkröte
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Schildkröten	NN	Schildkröte
hat	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
am	APPRART	an
biologischen	ADJA	biologisch
Rhythmus	NN	Rhythmus
der	ART	die
Wildform	NN	Wildform
zu	PTKZU	zu
orientieren	VVINF	orientieren
.	$.	.
Arten	NN	Art
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Winterruhe	NN	Winterruhe
oder	KON	oder
einen	ART	eine
Trockenschlaf	NN	<unknown>
halten	VVINF	halten
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
entsprechendes	ADJA	entsprechend
Temperatur-	TRUNC	Temperatur-
und	KON	und
Fütterungsmanagement	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
Inaktivitätsphase	NN	<unknown>
vorzubereiten	VVIZU	vorbereiten
.	$.	.
Landschildkröten	NN	Landschildkröte
Direkte	ADJA	direkt
Freilandhaltung	NN	Freilandhaltung
von	APPR	von
Landschildkröten	NN	Landschildkröte
ist	VAFIN	sein
nur	ADV	nur
bei	APPR	bei
der	ART	die
Art	NN	Art
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Temperaturen	NN	Temperatur
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Zimmer-	TRUNC	Zimmer-
und	KON	und
Freilandterrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
dimensioniert	VVPP	dimensionieren
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
die	ART	die
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
ausreichend	ADJD	ausreichend
bewegen	VVINF	bewegen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Für	APPR	für
kleinere	ADJA	klein
Landschildkröten	NN	Landschildkröte
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Mindestfläche	NN	Mindestfläche
für	APPR	für
ein	ART	eine
bis	APPR	bis
zwei	CARD	zwei
Tiere	NN	Tier
2	CARD	2
m	NN	m
2	CARD	2
(	$(	(
0,5	CARD	0,5
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Für	APPR	für
mittelgroße	ADJA	mittelgroß
Landschildkröten	NN	Landschildkröte
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Grundfläche	NN	Grundfläche
für	APPR	für
ein	ART	eine
bis	APPR	bis
zwei	CARD	zwei
Tiere	NN	Tier
3	CARD	3
m	NN	m
2	CARD	2
(	$(	(
1	CARD	1
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
)	$(	)
und	KON	und
für	APPR	für
größere	ADJA	groß
Landschildkröten	NN	Landschildkröte
für	APPR	für
ein	ART	eine
bis	APPR	bis
zwei	CARD	zwei
Tiere	NN	Tier
6	CARD	6
m	NN	m
2	CARD	2
(	$(	(
2	CARD	2
m	NN	m
2	CARD	2
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Riesenschildkröten	NN	Riesenschildkröte
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Terrarien	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Bodenfläche	NN	Bodenfläche
mindestens	ADV	mindestens
40	CARD	40
m	NN	m
2	CARD	2
beträgt	VVFIN	betragen
.	$.	.
Terrarien	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
mindestens	ADV	mindestens
5	CARD	5
cm	NN	cm
hohen	ADJA	hoch
Schicht	NN	Schicht
aus	APPR	aus
Sand	NN	Sand
und	KON	und
Erdgemisch	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
füllen	VVINF	füllen
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
sind	VAFIN	sein
Versteck-	TRUNC	Versteck-
und	KON	und
Rückzugsmöglichkeiten	NN	Rückzugsmöglichkeit
einzurichten	VVIZU	einrichten
,	$,	,
die	PRELS	die
es	PPER	es
den	ART	die
Tieren	NN	Tier
gestatten	VVFIN	gestatten
,	$,	,
sich	PRF	sich
zur	APPRART	zu
Gänze	NN	Gänze
darin	PAV	darin
zurückzuziehen	VVIZU	zurückziehen
.	$.	.
Die	ART	die
Zimmerterrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
beheizbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Temperatur	NN	Temperatur
in	APPR	in
einem	ART	eine
Zimmerterrarium	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
der	ART	die
Art	NN	Art
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Schildkröten	NN	Schildkröte
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Ein	ART	eine
lokal	ADJD	lokal
über	APPR	über
die	ART	die
Umgebungstemperatur	NN	Umgebungstemperatur
hinaus	ADV	hinaus
erwärmter	ADJA	erwärmt
Platz	NN	Platz
muss	VMFIN	müssen
für	APPR	für
die	ART	die
Schildkröte	NN	Schildkröte
erreichbar	ADJD	erreichbar
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Temperatur	NN	Temperatur
muss	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
20	CARD	20
0	CARD	@card@
C	NN	C
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Zimmerterrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
beleuchtet	VVPP	beleuchten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
die	ART	die
Qualität	NN	Qualität
des	ART	die
Lichtes	NN	Licht
hat	VAFIN	haben
tageslichtähnlich	ADJD	<unknown>
zu	PTKZU	zu
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Terrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
gut	ADJD	gut
durchlüftbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Freilandterrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
über	APPR	über
beheizbare	ADJA	<unknown>
Schutzhütten	NN	Schutzhütte
verfügen	VVINF	verfügen
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Unterstand	NN	Unterstand
nicht	PTKNEG	nicht
beheizbar	ADJD	<unknown>
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
Zimmerterrarien	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Unterbringung	NN	Unterbringung
an	APPR	an
klimatisch	ADJD	klimatisch
ungünstigen	ADJA	ungünstig
Tagen	NN	Tag
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
Zum	APPRART	zu
Teil	NN	Teil
terrestrisch	ADJD	terrestrisch
lebende	ADJA	lebend
Sumpfschildkröten	NN	Sumpfschildkröte
Schildkröten	NN	Schildkröte
,	$,	,
die	PRELS	die
sowohl	KON	sowohl
am	APPRART	an
Land	NN	Land
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
im	APPRART	in
Wasser	NN	Wasser
leben	VVFIN	leben
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
in	APPR	in
einem	ART	eine
Aquaterrarium	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
großen	ADJA	groß
Landteil	NN	<unknown>
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Das	ART	die
Wasservolumen	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
0,5	CARD	0,5
m	NN	m
3	CARD	3
für	APPR	für
ein	ART	eine
Tier	NN	Tier
und	KON	und
weitere	ADJA	weit
0,3	CARD	@card@
m	NN	m
3	CARD	3
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Die	ART	die
Wassertemperatur	NN	Wassertemperatur
und	KON	und
die	ART	die
Lufttemperatur	NN	Lufttemperatur
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
der	ART	die
im	APPRART	in
Terrarium	NN	<unknown>
gehaltenen	ADJA	gehalten
Schildkröten	NN	Schildkröte
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Ein	ART	eine
lokal	ADJD	lokal
über	APPR	über
die	ART	die
Umgebungstemperatur	NN	Umgebungstemperatur
hinaus	ADV	hinaus
erwärmter	ADJA	erwärmt
Platz	NN	Platz
muss	VMFIN	müssen
für	APPR	für
die	ART	die
Schildkröte	NN	Schildkröte
erreichbar	ADJD	erreichbar
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Temperatur	NN	Temperatur
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
und	KON	und
der	ART	die
Luft	NN	Luft
muss	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
20o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
nicht	PTKNEG	nicht
unterschreiten	VVINF	unterschreiten
.	$.	.
Kleinere	ADJA	klein
Arten	NN	Art
können	VMFIN	können
in	APPR	in
Terrarien	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mindestens	ADV	mindestens
0,4	CARD	0,4
m	NN	m
3	CARD	3
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Meeresschildkröten	NN	Meeresschildkröte
benötigen	VVFIN	benötigen
Bassins	NN	Bassin
mit	APPR	mit
mindestens	ADV	mindestens
50	CARD	50
m	NN	m
3	CARD	3
Wasser	NN	Wasser
.	$.	.
Sumpf-	TRUNC	Sumpf-
und	KON	und
Wasserschildkröten	NN	Wasserschildkröte
Große	ADJA	groß
Sumpf-	TRUNC	Sumpf-
bzw.	KOUS	bzw.
Wasserschildkröten	NN	Wasserschildkröte
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
Terrarien	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
Wasservolumen	NN	<unknown>
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
1	CARD	1
m	NN	m
3	CARD	3
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Die	ART	die
Wassertemperatur	NN	Wassertemperatur
darf	VMFIN	dürfen
20	CARD	20
o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
nicht	PTKNEG	nicht
unterschreiten	VVINF	unterschreiten
.	$.	.
Kleinere	ADJA	klein
Arten	NN	Art
können	VMFIN	können
in	APPR	in
Terrarien	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
mindestens	ADV	mindestens
0,4	CARD	0,4
m	NN	m
3	CARD	3
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Meeresschildkröten	NN	Meeresschildkröte
benötigen	VVFIN	benötigen
Bassins	NN	Bassin
mit	APPR	mit
mindestens	ADV	mindestens
50	CARD	50
m	NN	m
3	CARD	3
Wasser	NN	Wasser
.	$.	.
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Krokodilen	NN	Krokodil
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Krokodilen	NN	Krokodil
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
ausbruchsicheren	ADJA	<unknown>
Anlagen	NN	Anlage
,	$,	,
gegliedert	VVPP	gliedern
in	APPR	in
einen	ART	eine
Landteil	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
einen	ART	eine
Wasserteil	NN	<unknown>
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Für	APPR	für
Jungtiere	NN	Jungtier
bis	APPR	bis
130	CARD	130
cm	NN	cm
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Landteil	NN	<unknown>
2	CARD	2
m	NN	m
2	CARD	2
der	ART	die
Wasserteil	NN	<unknown>
3	CARD	3
m	NN	m
2	CARD	2
zu	PTKVZ	zu
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Anlage	NN	Anlage
um	APPR	um
1	CARD	1
m	NN	m
2	CARD	2
Landteil	NN	<unknown>
und	KON	und
1,5	CARD	1,5
m	NN	m
2	CARD	2
Wasserteil	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
vergrößern	VVINF	vergrößern
.	$.	.
Für	APPR	für
adulte	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Landteil	NN	<unknown>
für	APPR	für
kleinere	ADJA	klein
Arten	NN	Art
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Glattstirnkaiman	NN	<unknown>
,	$,	,
Stumpfkrokodil	NN	<unknown>
)	$(	)
mindestens	ADV	mindestens
3	CARD	3
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
für	APPR	für
größere	ADJA	groß
Arten	NN	Art
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Alligatoren	NN	Alligator
,	$,	,
Nilkrokodile	NN	Nilkrokodil
,	$,	,
Gaviale	NN	<unknown>
)	$(	)
mindestens	ADV	mindestens
15	CARD	15
m	NN	m
2	CARD	2
zu	PTKVZ	zu
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Der	ART	die
Wasserteil	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
6	CARD	6
,2	CARD	@card@
(	$(	(
kleinere	ADJA	klein
Arten	NN	Art
)	$(	)
bzw.	KOKOM	bzw.
25	CARD	25
m	NN	m
2	CARD	2
(	$(	(
größere	ADJA	groß
Arten	NN	Art
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
unterschreiten	VVINF	unterschreiten
.	$.	.
Der	ART	die
Landteil	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
strukturiert	VVPP	strukturieren
und	KON	und
beschaffen	ADJD	beschaffen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
darin	PAV	darin
graben	VVINF	graben
können	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Wassertiefe	NN	Wassertiefe
muss	VMFIN	müssen
so	ADV	so
bemessen	VVPP	bemessen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
auch	ADV	auch
tatsächlich	ADJD	tatsächlich
abtauchen	VVINF	abtauchen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Die	ART	die
Luft-	TRUNC	Luft-
und	KON	und
Wassertemperatur	NN	Wassertemperatur
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
muss	VMFIN	müssen
der	ART	die
Art	NN	Art
des	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Krokodils	NN	Krokodil
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Die	ART	die
Wassertemperatur	NN	Wassertemperatur
muss	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
25o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Die	ART	die
Luftfeuchtigkeit	NN	Luftfeuchtigkeit
im	APPRART	in
Terrarium	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
50	CARD	50
%	NN	%
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Das	ART	die
verwendete	ADJA	verwendet
Licht	NN	Licht
muss	VMFIN	müssen
dem	ART	die
Tageslicht	NN	Tageslicht
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Chamäleons	NN	Chamäleon
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
hat	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
an	APPR	an
der	ART	die
biologischen	ADJA	biologisch
Charakteristik	NN	Charakteristik
der	ART	die
Wildform	NN	Wildform
zu	PTKZU	zu
orientieren	VVINF	orientieren
.	$.	.
Arten	NN	Art
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Winter-	TRUNC	Winter-
oder	KON	oder
Trockenruhe	NN	<unknown>
halten	VVINF	halten
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
entsprechendes	ADJA	entsprechend
Temperatur-	TRUNC	Temperatur-
und	KON	und
Fütterungsmanagement	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
Inaktivitätsphase	NN	<unknown>
vorzubereiten	VVIZU	vorbereiten
.	$.	.
Chamäleons	NN	Chamäleon
dürfen	VMFIN	dürfen
in	APPR	in
Zimmerterrarien	NN	<unknown>
,	$,	,
Freilandterrarien	NN	<unknown>
und	KON	und
,	$,	,
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
der	ART	die
Biologie	NN	Biologie
der	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Chamäleongattung	NN	<unknown>
,	$,	,
auch	ADV	auch
zeitweise	ADV	zeitweise
frei	ADJD	frei
im	APPRART	in
Zimmer	NN	Zimmer
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Zimmer-	TRUNC	Zimmer-
und	KON	und
Freilandterrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
dimensioniert	VVPP	dimensionieren
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
die	ART	die
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
ausreichend	ADJD	ausreichend
bewegen	VVINF	bewegen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Erdchamäleons	NE	<unknown>
benötigen	VVFIN	benötigen
eine	ART	eine
Grundfläche	NN	Grundfläche
von	APPR	von
mindestens	ADV	mindestens
0,15	CARD	@card@
m	NN	m
2	CARD	2
,	$,	,
größere	ADJA	groß
,	$,	,
baumbewohnende	ADJA	<unknown>
Chamäleons	NN	Chamäleon
zwischen	APPR	zwischen
0,2	CARD	0,2
und	KON	und
0,6	CARD	0,6
m	NN	m
2	CARD	2
bei	APPR	bei
Einzelhaltung	NN	Einzelhaltung
.	$.	.
Terrarien	NN	<unknown>
für	APPR	für
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
feuchttropischen	ADJA	<unknown>
Klimazonen	NN	Klimazone
leben	VVFIN	leben
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
mindestens	ADV	mindestens
70	CARD	70
%	NN	%
Luftfeuchtigkeit	NN	Luftfeuchtigkeit
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
,	$,	,
Trockenterrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
über	APPR	über
Lüftungsöffnungen	NN	<unknown>
verfügen	VVINF	verfügen
,	$,	,
die	PRELS	die
sicherstellen	VVFIN	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
überschüssige	ADJA	überschüssig
Feuchtigkeit	NN	Feuchtigkeit
innerhalb	APPR	innerhalb
kurzer	ADJA	kurz
Zeit	NN	Zeit
verdunsten	VVINF	verdunsten
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Je	ADV	je
nach	APPR	nach
Chamäleonart	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Bodengrund	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
Sand	NN	Sand
,	$,	,
Torf	NN	Torf
,	$,	,
Steinen	NN	Stein
,	$,	,
Laub	NN	Laub
und	KON	und
Moospolstern	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bestehen	VVINF	bestehen
.	$.	.
Jedes	PIAT	jed
Terrarium	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
über	APPR	über
Klettermöglichkeiten	NN	Klettermöglichkeit
zu	PTKZU	zu
verfügen	VVINF	verfügen
.	$.	.
Äste	NN	Ast
müssen	VMFIN	müssen
stabil	ADJD	stabil
montiert	VVPP	montieren
sein	VAINF	sein
und	KON	und
müssen	VMFIN	müssen
das	ART	die
Mehrfache	NN	Mehrfache
des	ART	die
Chamäleongewichtes	NN	<unknown>
aushalten	VVINF	aushalten
.	$.	.
Terrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
beheizbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Je	ADV	je
nach	APPR	nach
Art	NN	Art
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
muss	VMFIN	müssen
die	ART	die
Temperatur	NN	Temperatur
während	APPR	während
der	ART	die
Belichtungsphase	NN	<unknown>
zwischen	APPR	zwischen
23o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
und	KON	und
35o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
und	KON	und
während	APPR	während
der	ART	die
Dunkelphase	NN	<unknown>
16o	NE	<unknown>
C	NN	C
bis	APPR	bis
24	CARD	24
o	ADJA	<unknown>
C	NN	C
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Zimmerterrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
beleuchtet	VVPP	beleuchten
werden	VAINF	werden
;	$.	;
die	ART	die
Qualität	NN	Qualität
des	ART	die
Lichtes	NN	Licht
muss	VMFIN	müssen
tageslichtähnlich	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Echsen	NN	Echse
und	KON	und
Schlangen	NN	Schlange
Unter	APPR	unter
Echsen	NN	Echse
der	ART	die
lit.	ADJA	<unknown>
D	NN	D
sind	VAFIN	sein
Reptilien	NN	Reptil
der	ART	die
Familien	NN	Familie
Geckos	NN	Gecko
,	$,	,
Agamen	NN	<unknown>
,	$,	,
Leguane	NN	<unknown>
,	$,	,
Skinke	NN	<unknown>
,	$,	,
Schildechsen	TRUNC	<unknown>
,	$,	,
Schienenechsen	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Warane	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Allgemeine	ADJA	allgemein
Anforderungen	NN	Anforderung
Die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Echsen	NN	Echse
und	KON	und
Schlangen	NN	Schlange
hat	VAFIN	haben
in	APPR	in
Terrarien	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Die	ART	die
Terrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
so	ADV	so
dimensioniert	VVPP	dimensionieren
sein	VAINF	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
die	ART	die
darin	PAV	darin
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
der	ART	die
artspezifischen	ADJA	artspezifisch
Lebensweise	NN	Lebensweise
ausreichend	ADJD	ausreichend
bewegen	VVINF	bewegen
können	VMFIN	können
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Bodenfülle	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Art	NN	Art
Sand	NN	Sand
,	$,	,
Torf	NN	Torf
,	$,	,
Erde	NN	Erde
,	$,	,
Laub	NN	Laub
,	$,	,
Kies	NN	Kies
,	$,	,
Steine	NN	Stein
und	KON	und
Rindenstücke	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Insbesondere	ADV	insbesondere
bei	APPR	bei
bodenlebenden	ADJA	<unknown>
Arten	NN	Art
ist	VAFIN	sein
sicherzustellen	VVIZU	sicherstellen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Bodenfülle	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
aus	APPR	aus
scharfkantigem	ADJA	<unknown>
Material	NN	Material
besteht	VVFIN	bestehen
und	KON	und
so	ADV	so
hoch	ADJD	hoch
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
zur	APPRART	zu
Gänze	NN	Gänze
eingraben	VVINF	eingraben
können	VMFIN	können
.	$.	.
Terrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
beheizbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
,	$,	,
Ein	ART	eine
lokal	ADJD	lokal
über	APPR	über
die	ART	die
Umgebungstemperatur	NN	Umgebungstemperatur
hinaus	ADV	hinaus
erwärmter	ADJA	erwärmt
Platz	NN	Platz
muss	VMFIN	müssen
verfügbar	ADJD	verfügbar
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Terrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
gut	ADJD	gut
durchlüftbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Terrarien	NN	<unknown>
müssen	VMFIN	müssen
beleuchtbar	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Qualität	NN	Qualität
des	ART	die
Lichtes	NN	Licht
muss	VMFIN	müssen
tageslichtähnlich	ADJD	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Je	ADV	je
nach	APPR	nach
der	ART	die
biologischen	ADJA	biologisch
Charakteristik	NN	Charakteristik
der	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Art	NN	Art
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Terrarium	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Ästen	NN	Ast
,	$,	,
Rindenstücken	NN	Rindenstück
,	$,	,
Steinen	NN	Stein
,	$,	,
Wasserbecken	NN	Wasserbecken
und	KON	und
Versteckmöglichkeiten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
strukturieren	VVINF	strukturieren
.	$.	.
Die	ART	die
Gestaltung	NN	Gestaltung
des	ART	die
Versteckplatzes	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
nach	APPR	nach
den	ART	die
thigmotaktischen	ADJA	<unknown>
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
richten	VVINF	richten
.	$.	.
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Winterruhe	NN	Winterruhe
oder	KON	oder
einen	ART	eine
Trockenschlaf	NN	<unknown>
halten	VVINF	halten
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
ein	ART	eine
entsprechendes	ADJA	entsprechend
Temperatur-	TRUNC	Temperatur-
und	KON	und
Fütterungsmanagement	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
diese	PDAT	dies
Inaktivitätsphase	NN	<unknown>
vorzubereiten	VVIZU	vorbereiten
.	$.	.
Besondere	ADJA	besonder
Anforderungen	NN	Anforderung
für	APPR	für
die	ART	die
Größe	NN	Größe
von	APPR	von
Terrarien	NN	<unknown>
Die	ART	die
Terrariengrundfläche	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
zwei	CARD	zwei
Echsen	NN	Echse
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Körperlänge	NN	Körperlänge
inklusive	APPR	inklusive
Schwanz	NN	Schwanz
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Grundfläche	NN	Grundfläche
um	APPR	um
mindestens	ADV	mindestens
20	CARD	20
%	NN	%
zu	PTKZU	zu
vergrößern	VVINF	vergrößern
.	$.	.
Die	ART	die
Terrariengrundfläche	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
zwei	CARD	zwei
Schlangen	NN	Schlange
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Gesamtlänge	NN	Gesamtlänge
zu	PTKZU	zu
betragen	VVINF	betragen
.	$.	.
Für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Tier	NN	Tier
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Grundfläche	NN	Grundfläche
um	APPR	um
mindestens	ADV	mindestens
20	CARD	20
%	NN	%
zu	PTKZU	zu
vergrößern	VVINF	vergrößern
.	$.	.
Anhang	NN	Anhang
6	CARD	6
MINDESTANFORDERUNGEN	NN	Mindestanforderung
FÜR	APPR	für
DIE	ART	die
HALTUNG	NN	Haltung
VON	APPR	von
ZIERFISCHEN	NN	Zierfisch
Aquarien	NN	Aquarium
Aquarien	NN	Aquarium
müssen	VMFIN	müssen
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Wasserbeschaffenheit	NN	<unknown>
,	$,	,
Beheizung	NN	Beheizung
,	$,	,
Beleuchtung	NN	Beleuchtung
,	$,	,
Bodenbeschaffenheit	NN	Bodenbeschaffenheit
,	$,	,
Strukturierung	NN	Strukturierung
und	KON	und
Besatzdichte	NN	<unknown>
den	ART	die
jeweils	ADV	jeweils
artspezifischen	ADJA	artspezifisch
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Fischart	NN	Fischart
entsprechen	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Die	ART	die
Fische	NN	Fisch
sind	VAFIN	sein
entsprechend	ADJD	entsprechend
ihren	PPOSAT	ihr
spezifischen	ADJA	spezifisch
Bedürfnissen	NN	Bedürfnis
zu	PTKZU	zu
füttern	VVINF	füttern
und	KON	und
in	APPR	in
einer	PIS	eine
ihrer	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Sozialform	NN	<unknown>
entsprechenden	ADJA	entsprechend
Anzahl	NN	Anzahl
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Es	PPER	es
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
untereinander	ADV	untereinander
verträgliche	ADJA	verträglich
Fische	NN	Fisch
mit	APPR	mit
ähnlichen	ADJA	ähnlich
Wasseransprüchen	NN	<unknown>
und	KON	und
ähnlicher	ADJA	ähnlich
Größe	NN	Größe
zusammengelegt	VVPP	zusammenlegen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Erläuterungen	NN	Erläuterung
zur	APPRART	zu
Tierhaltungsverordnung	NN	<unknown>
Vorblatt	NN	Vorblatt
Problem	NN	Problem
:	$.	:
Wie	KOKOM	wie
schon	ADV	schon
aus	APPR	aus
den	ART	die
Erläuterungen	NN	Erläuterung
zum	APPRART	zu
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
ersichtlich	ADJD	ersichtlich
,	$,	,
besteht	VVFIN	bestehen
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
der	ART	die
Bundesländer	NN	Bundesland
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
eine	ART	eine
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
der	ART	die
Landesgesetzgeber	NN	Landesgesetzgeber
gemäß	APPO	gemäß
Art.15	ADJA	<unknown>
B-VG	NN	<unknown>
zur	APPRART	zu
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
in	APPR	in
der	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
angeführten	ADJA	angeführt
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
.	$.	.
Ziel	NN	Ziel
und	KON	und
Problemlösung	NN	Problemlösung
:	$.	:
Mit	APPR	mit
dem	ART	die
vorliegenden	ADJA	vorliegend
Verordnungsentwurf	NN	Verordnungsentwurf
werden	VAFIN	werden
gemäß	APPR	gemäß
den	ART	die
§§	ADJA	<unknown>
13	CARD	13
Abs.6	NN	<unknown>
,	$,	,
20	CARD	20
Abs.1	NN	<unknown>
und	KON	und
26	CARD	26
Abs.2	NN	<unknown>
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
2001	CARD	@card@
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
,	$,	,
die	ART	die
näheren	ADJA	nah
Haltungsanforderungen	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Hundehaltung	NN	Hundehaltung
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
,	$,	,
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Wildtiere	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
ähnlichem	ADJA	ähnlich
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Alternative	NN	Alternative
:	$.	:
Keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
:	$.	:
Dem	ART	die
Land	NN	Land
Steiermark	NE	Steiermark
erwachsen	VVFIN	erwachsen
durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Verordnung	NN	Verordnung
keine	PIAT	kein
weitergehenden	ADJA	weitergehend
Kosten	NN	Kosten
,	$,	,
da	KOUS	da
die	ART	die
anfallenden	ADJA	anfallend
Kosten	NN	Kosten
beim	APPRART	bei
Tierschutzgesetz	NN	Tierschutzgesetz
mitberechnet	VVPP	mitberechnen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Erläuterungen	NN	Erläuterung
Allgemeiner	ADJA	allgemein
Teil	NN	Teil
Die	ART	die
Erlassung	NN	Erlassung
der	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Verordnung	NN	Verordnung
über	APPR	über
die	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
dient	VVFIN	dienen
der	ART	die
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
der	ART	die
Bundesländer	NN	Bundesland
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
(	$(	(
im	APPRART	in
folgenden	ADJA	folgend
Art.15	NN	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
genannt	VVPP	nennen
)	$(	)
.	$.	.
Die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
wird	VAFIN	werden
aufgrund	APPR	aufgrund
der	ART	die
§§	ADJA	<unknown>
13	CARD	13
Abs.5	NN	<unknown>
,	$,	,
20	CARD	20
Abs.1	NN	<unknown>
und	KON	und
26	CARD	26
Abs.2	NN	<unknown>
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
2001	CARD	@card@
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
,	$,	,
erlassen	VVPP	erlassen
und	KON	und
regelt	VVFIN	regeln
die	ART	die
Bestimmun-gen	NN	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
Hundehaltung	NN	Hundehaltung
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Wildtieren	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
,	$,	,
Varietés	NN	<unknown>
und	KON	und
in	APPR	in
Einrichtungen	NN	Einrichtung
im	APPRART	in
Umherziehen	NN	Umherziehen
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
Wandertierschauen	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
bestimmter	ADJA	bestimmt
Wildtiere	NN	Wildtier
in	APPR	in
Zirkussen	NN	Zirkus
und	KON	und
ähnlichem	ADJA	ähnlich
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
.	$.	.
B.	APPRART	bei
Besonderer	ADJA	besonder
Teil	NN	Teil
Zu	APPR	zu
§	NN	§
1	CARD	1
:	$.	:
Darin	PAV	darin
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
festgelegt	VVPP	festlegen
.	$.	.
Die	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
enthält	VVFIN	enthalten
,	$,	,
in	APPR	in
Ergänzung	NN	Ergänzung
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutzgesetzes	NN	Tierschutzgesetz
,	$,	,
nähere	ADJA	nah
Haltungsbestimmungen	NN	<unknown>
für	APPR	für
bestimmte	ADJA	bestimmt
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
Vorschriften	NN	Vorschrift
für	APPR	für
Tierheime	NN	Tierheim
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
2	CARD	2
:	$.	:
Im	APPRART	in
§	NN	§
2	CARD	2
werden	VAFIN	werden
einige	PIAT	einig
wesentliche	ADJA	wesentlich
Begriffe	NN	Begriff
des	ART	die
Entwurfes	NN	Entwurf
definiert	VVPP	definieren
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
3	CARD	3
:	$.	:
Die	ART	die
im	APPRART	in
Anhang	NN	Anhang
1	CARD	1
festgelegten	ADJA	festgelegt
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
entsprechen	VVFIN	entsprechen
weitestgehend	ADJD	weitestgehend
der	ART	die
Art15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
4	CARD	4
Der	ART	die
Hundehalter	NN	Hundehalter
ist	VAFIN	sein
demnach	PAV	demnach
dafür	PAV	dafür
verantwortlich	ADJD	verantwortlich
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sein	PPOSAT	sein
Hund	NN	Hund
den	ART	die
Ort	NN	Ort
seiner	PPOSAT	sein
Verwahrung	NN	Verwahrung
unbeaufsichtigt	ADJD	unbeaufsichtigt
nicht	PTKNEG	nicht
verlassen	VVINF	verlassen
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
5	CARD	5
:	$.	:
Die	ART	die
im	APPRART	in
Anhang	NN	Anhang
2	CARD	2
festgelegten	ADJA	festgelegt
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
entsprechen	VVFIN	entsprechen
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
.	$.	.
Bei	APPR	bei
erhöhter	ADJA	erhöht
Aggressivität	NN	Aggressivität
zwischen	APPR	zwischen
Gruppenmitgliedern	NN	Gruppenmitglied
kann	VMFIN	können
es	PPER	es
im	APPRART	in
Einzelfall	NN	Einzelfall
angezeigt	VVPP	anzeigen
sein	VAINF	sein
,	$,	,
die	ART	die
Tiere	NN	Tier
zum	APPRART	zu
Schutz	NN	Schutz
vor	APPR	vor
gegenseitigen	ADJA	gegenseitig
Verletzungen	NN	Verletzung
vorübergehend	ADJD	vorübergehend
oder	KON	oder
dauernd	ADJD	dauernd
getrennt	ADJD	getrennt
voneinander	ADV	voneinander
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
.	$.	.
Gegen	APPR	gegen
einen	ART	eine
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
im	APPRART	in
Freien	NN	Freie
können	VMFIN	können
im	APPRART	in
Einzelfall	NN	Einzelfall
gesundheitliche	ADJA	gesundheitlich
Gründe	NN	Grund
oder	KON	oder
widrige	ADJA	widrig
Witterungsverhältnisse	NN	Witterungsverhältnis
sprechen	VVINF	sprechen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
6	CARD	6
:	$.	:
Die	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
6	CARD	6
enthaltene	ADJA	enthalten
Verbotsliste	NN	Verbotsliste
entspricht	VVFIN	entsprechen
der	ART	die
Verbotsliste	NN	Verbotsliste
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
,	$,	,
ergänzt	VVFIN	ergänzen
durch	APPR	durch
das	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Haltung	NN	Haltung
und	KON	und
Mitwirkung	NN	Mitwirkung
von	APPR	von
Löwen	NN	Löwe
und	KON	und
Tigern	NN	Tiger
.	$.	.
Bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
des	ART	die
Verbotes	NN	Verbot
am	APPRART	an
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2005	CARD	2005
sind	VAFIN	sein
zumindest	ADV	zumindest
die	ART	die
Mindestanforderungen	NN	Mindestanforderung
des	ART	die
Anhanges	ADJA	<unknown>
2	CARD	2
zu	PTKZU	zu
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
.	$.	.
Im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
von	APPR	von
Wandertierschauen	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
Lurche	NN	Lurch
und	KON	und
Reptilien	NN	Reptil
gehalten	VVPP	halten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
soferne	VVFIN	<unknown>
eine	ART	eine
tiergerechte	ADJA	tiergerecht
Unterbringung	NN	Unterbringung
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
7	CARD	7
:	$.	:
Die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zum	APPRART	zu
Führen	NN	Führe
von	APPR	von
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
dient	VVFIN	dienen
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
zu	APPR	zu
Kontrollzwecken	NN	<unknown>
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
.	$.	.
Der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
über	APPR	über
die	ART	die
Ursache	NN	Ursache
von	APPR	von
Todesfällen	NN	Todesfall
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
tierärztlichen	ADJA	tierärztlich
Befund	NN	Befund
zu	PTKZU	zu
erbringen	VVINF	erbringen
und	KON	und
soll	VMFIN	sollen
die	ART	die
Erkennung	NN	Erkennung
und	KON	und
Abstellung	NN	Abstellung
haltungsbedingter	ADJA	<unknown>
Mängel	NN	Mangel
erleichtern	VVINF	erleichtern
.	$.	.
Die	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
nachfolgenden	ADJA	nachfolgend
§§	NN	<unknown>
8	CARD	8
bis	KON	bis
11	CARD	11
enthalten	VVPP	enthalten
Mindeststandards	NN	Mindeststandard
für	APPR	für
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Tieren	NN	Tier
in	APPR	in
Tierheimen	NN	Tierheim
,	$,	,
welche	PRELS	welche
weitestgehend	ADJD	weitestgehend
der	ART	die
Art.15a	NN	<unknown>
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
entsprechen	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
8	CARD	8
:	$.	:
Bei	APPR	bei
der	ART	die
gemeinsamen	ADJA	gemeinsam
Haltung	NN	Haltung
von	APPR	von
Beutegreifern	NN	Beutegreifer
und	KON	und
Beutieren	NN	<unknown>
in	APPR	in
einem	ART	eine
Tierheim	NN	Tierheim
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
geeignete	ADJA	geeignet
bauliche	ADJA	baulich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
(	$(	(
Mauern	NN	Mauer
,	$,	,
blickdichte	ADJA	blickdicht
Zäune	NN	Zaun
)	$(	)
Sorge	NN	Sorge
zu	PTKZU	zu
tragen	VVINF	tragen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
diese	PDAT	dies
nicht	PTKNEG	nicht
miteinander	ADV	miteinander
in	APPR	in
Kontakt	NN	Kontakt
kommen	VVINF	kommen
und	KON	und
einander	PRF	einander
nicht	PTKNEG	nicht
sehen	VVFIN	sehen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
9	CARD	9
:	$.	:
In	APPR	in
Abhängigkeit	NN	Abhängigkeit
von	APPR	von
der	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
ausreichende	ADJA	ausreichend
Anzahl	NN	Anzahl
an	APPR	an
sachkundigen	ADJA	sachkundig
Personen	NN	Person
(	$(	(
als	KOKOM	als
solche	PIS	solche
gelten	VVFIN	gelten
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
ausgebildete	ADJA	ausgebildet
Tierpfleger	NN	Tierpfleger
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Betreuung	NN	Betreuung
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
vorhanden	ADJD	vorhanden
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Weiters	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
regelmäßige	ADJA	regelmäßig
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Versorgung	NN	Versorgung
kranker	ADJA	krank
und	KON	und
verletzter	ADJA	verletzt
Tiere	NN	Tier
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
10	CARD	10
:	$.	:
Abs.2	NN	<unknown>
bestimmt	VVPP	bestimmen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sich	PRF	sich
Menschen	NN	Mensch
mit	APPR	mit
den	ART	die
gehaltenen	ADJA	gehalten
Tiere	NN	Tier
auch	ADV	auch
außerhalb	APPR	außerhalb
der	ART	die
Fütterungs-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Reinigungszeiten	NN	<unknown>
beschäftigen	VVINF	beschäftigen
müssen	VMFIN	müssen
.	$.	.
Derartige	ADJA	derartig
Sozialkontakte	NN	Sozialkontakt
in	APPR	in
Form	NN	Form
von	APPR	von
Spazierengehen	NN	Spazierengehen
oder	KON	oder
Spielen	NN	Spiel|Spielen
können	VMFIN	können
auch	ADV	auch
durch	APPR	durch
andere	PIS	andere
Personen	NN	Person
als	KOKOM	als
das	ART	die
beschäftigte	ADJA	beschäftigt
Pflegepersonal	NN	Pflegepersonal
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Von	APPR	von
besonderer	ADJA	besonder
Bedeutung	NN	Bedeutung
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
intensive	ADJA	intensiv
Beschäftigung	NN	Beschäftigung
für	APPR	für
Jungtiere	NN	Jungtier
,	$,	,
verhaltensgestörte	ADJA	verhaltensgestört
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
für	APPR	für
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
aus	APPR	aus
räumlichen	ADJA	räumlich
oder	KON	oder
organisatorischen	ADJA	organisatorisch
Gründen	NN	Grund|Gründen
einzeln	ADJD	einzeln
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Abs.3	NN	<unknown>
schreibt	VVFIN	schreiben
die	ART	die
Quarantänisierung	NN	<unknown>
und	KON	und
tierärztliche	ADJA	tierärztlich
Untersuchung	NN	Untersuchung
neu	ADJD	neu
aufgenommener	ADJA	aufgenommen
Tiere	NN	Tier
vor	PTKVZ	vor
.	$.	.
Damit	PAV	damit
soll	VMFIN	sollen
die	ART	die
Einschleppung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Infektionskrankheiten	NN	Infektionskrankheit
verhindert	VVPP	verhindern
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
11	CARD	11
:	$.	:
Für	APPR	für
die	ART	die
Führung	NN	Führung
von	APPR	von
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
Leiter	NN	Leiter
des	ART	die
Tierheimes	NN	Tierheim
verantwortlich	ADJD	verantwortlich
.	$.	.
Dessen	PDAT	die
Angaben	NN	Angabe
über	APPR	über
den	ART	die
Grund	NN	Grund
für	APPR	für
Einschläferungen	NN	<unknown>
und	KON	und
von	APPR	von
Todesfällen	NN	Todesfall
haben	VAFIN	haben
dem	ART	die
tierärztlich	ADJD	tierärztlich
erhobenen	ADJA	erhoben
Befund	NN	Befund
zu	PTKZU	zu
entsprechen	VVINF	entsprechen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
12	CARD	12
:	$.	:
Die	ART	die
Übergangsfrist	NN	Übergangsfrist
in	APPR	in
Abs.1	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Adaptierung	NN	<unknown>
bestehender	ADJA	bestehend
Anlagen	NN	Anlage
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
geltenden	ADJA	geltend
Vorschriften	NN	Vorschrift
entsprechen	VVFIN	entsprechen
,	$,	,
soll	VMFIN	sollen
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
2	CARD	2
Jahre	NN	Jahr
betragen	VVPP	betragen
.	$.	.
Für	APPR	für
das	ART	die
in	APPR	in
Abs.2	NN	<unknown>
vorgesehene	ADJA	vorgesehen
Verbot	NN	Verbot
soll	VMFIN	sollen
entsprechend	ADJD	entsprechend
der	ART	die
Art.15	ADJA	<unknown>
a	FM	a
B-VG-Vereinbarung	NN	<unknown>
eine	ART	eine
einheitliche	ADJA	einheitlich
Übergangsfrist	NN	Übergangsfrist
bis	APPR	bis
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2005	CARD	2005
statuiert	VVPP	statuieren
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
§	NN	§
13	CARD	13
:	$.	:
Das	ART	die
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
der	ART	die
Verordnung	NN	Verordnung
soll	VMFIN	sollen
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Inkrafttretungszeitpunkt	NN	<unknown>
des	ART	die
Steiermärkischen	ADJA	steiermärkisch
Tierschutzgesetzes	NN	Tierschutzgesetz
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
,	$,	,
übereinstimmen	VVFIN	übereinstimmen
.	$.	.
Der	ART	die
Landtag	NN	Landtag
von	APPR	von
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
hat	VAFIN	haben
am	PTKA	am
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
...	$.	...
.	$.	.
.	$.	.
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
NÖ	NE	<unknown>
Fischereigesetz	NN	Fischereigesetz
2001	CARD	@card@
(	$(	(
NÖ	NE	<unknown>
FiG	NE	<unknown>
2001	CARD	@card@
)	$(	)
INHALTSVERZEICHNIS	NN	Inhaltsverzeichnis
Abschnitt	NN	Abschnitt
I	FM	I
:	$.	:
Allgemeines	ADJA	allgemein
Ziele	NN	Ziel
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
Besatzpflicht	ADJA	<unknown>
Aussetzen	NN	Aussetzen
von	APPR	von
Wassertieren	NN	<unknown>
Fangbericht	NN	<unknown>
und	KON	und
Fangstatistik	NN	<unknown>
Vertretung	NN	Vertretung
mehrerer	PIAT	mehrer
Fischereiberechtigter	NN	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
II	CARD	II
:	$.	:
Fischereipolizeiliche	ADJA	<unknown>
Bestimmungen	NN	Bestimmung
Rechtliche	ADJA	rechtlich
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
für	APPR	für
das	ART	die
Fischen	NN	Fisch|Fischen
Schonzeiten	NN	Schonzeit
und	KON	und
Brittelmaße	NE	<unknown>
Lizenzen	NN	Lizenz
Weidgerechte	ADJA	<unknown>
Ausübung	NN	Ausübung
des	ART	die
Fischens	NN	Fischen
,	$,	,
Verbote	NN	Verbot
Ausnahmen	NN	Ausnahme
von	APPR	von
Verboten	NN	Verbot
Abschnitt	NN	Abschnitt
III	NE	<unknown>
:	$.	:
Fischerkarten	NN	<unknown>
und	KON	und
Fischergastkarten	NN	<unknown>
Fischerkarte	NN	<unknown>
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
Verbandsbeitrag	NN	<unknown>
Fischergastkarten	NN	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
IV	NE	IV
:	$.	:
Fischereischutz	ADJA	<unknown>
Aufgaben	NN	Aufgabe
der	ART	die
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
Bestellung	NN	Bestellung
von	APPR	von
Fischereiaufsehern	NN	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
V	NN	V
:	$.	:
Fischereireviere	ADJA	<unknown>
Reviereinteilung	NN	<unknown>
Eigenreviere	NN	<unknown>
Pachtreviere	NN	<unknown>
Zuweisung	NN	Zuweisung
von	APPR	von
Fischwässern	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
Eigenrevieren	NN	<unknown>
(	$(	(
Mitbewirtschaftung	NN	<unknown>
)	$(	)
Verpachtung	NN	Verpachtung
Pachtfähigkeit	NN	<unknown>
des	ART	die
Pächters	NN	Pächter
Abschnitt	NN	Abschnitt
VI	NE	<unknown>
:	$.	:
Beziehungen	NN	Beziehung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
zu	APPR	zu
anderen	PIS	andere
Rechten	ADJA	recht
Benützung	NN	Benützung
von	APPR	von
Grundstücken	NN	Grundstück
Fischen	NN	Fisch|Fischen
in	APPR	in
überfluteten	ADJA	überflutet
Gebieten	NN	Gebiet
Beziehungen	NN	Beziehung
zu	APPR	zu
anderen	PIS	andere
Rechten	ADJA	recht
Abschnitt	NN	Abschnitt
VII	NE	<unknown>
:	$.	:
Fischereikataster	ADJA	<unknown>
Fischereikataster	NN	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
VIII	NE	<unknown>
:	$.	:
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
Organe	NN	Organ
und	KON	und
Zusammensetzung	NN	Zusammensetzung
Aufgaben	NN	Aufgabe
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
Organe	NN	Organ
und	KON	und
Zusammensetzung	NN	Zusammensetzung
Aufgaben	NN	Aufgabe
Revierbeiträge	NN	<unknown>
Abschnitt	NN	Abschnitt
IX	CARD	IX
:	$.	:
Übertretungen	NN	Übertretung
und	KON	und
Strafen	NN	Strafe
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
Verfall	NN	Verfall
von	APPR	von
Gegenständen	NN	Gegenstand
§	NN	§
38	CARD	@card@
Hilfeleistung	NN	Hilfeleistung
durch	APPR	durch
Organe	NN	Organ
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheitsdienstes	NN	Sicherheitsdienst
Abschnitt	NN	Abschnitt
X	NN	X
:	$.	:
Umgesetzte	ADJA	umgesetzt
EG	NE	EG
Richtlinien	NN	Richtlinie
Umgesetzte	ADJA	umgesetzt
EG	NE	EG
Richtlinien	NN	Richtlinie
Abschnitt	NN	Abschnitt
XI	NN	<unknown>
:	$.	:
Schluss-	TRUNC	Schluß-
und	KON	und
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
Abschnitt	NN	Abschnitt
I	NN	I
ALLGEMEINES	ADJA	allgemein
Ziele	NN	Ziel
Ziele	NN	Ziel
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
nachhaltige	ADJA	nachhaltig
Pflege	NN	Pflege
,	$,	,
Schaffung	NN	Schaffung
bzw.	KOKOM	bzw.
Wiederherstellung	NN	Wiederherstellung
eines	ART	eine
gewässer-typischen	ADJA	<unknown>
(	$(	(
natürlichen	ADJA	natürlich
)	$(	)
,	$,	,
artenreichen	ADJA	artenreich
und	KON	und
gesunden	ADJA	gesund
Bestandes	NN	Bestand
an	APPR	an
Wassertieren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Grundlage	NN	Grundlage
des	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensraumes	NN	Lebensraum
als	KOKOM	als
wesentlichen	ADJA	wesentlich
Bestandteil	NN	Bestandteil
der	ART	die
Gewässer	NN	Gewässer
,	$,	,
die	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
und	KON	und
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Arten-	TRUNC	Arten-
und	KON	und
genetischen	ADJA	genetisch
Vielfalt	NN	Vielfalt
der	ART	die
Fischfauna	NN	Fischfauna
unter	APPR	unter
besonderer	ADJA	besonder
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
gefährdeter	ADJA	gefährdet
Fischarten	NN	Fischart
,	$,	,
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Entnahme	NN	Entnahme
von	APPR	von
wildlebenden	ADJA	wildlebend
Fischbeständen	NN	Fischbestand
,	$,	,
Neunaugen	NN	<unknown>
,	$,	,
Krustentieren	NN	Krustentier
und	KON	und
Muscheln	NN	Muschel
aus	APPR	aus
der	ART	die
Natur	NN	Natur
sowie	KON	sowie
deren	PDAT	die
Nutzung	NN	Nutzung
mit	APPR	mit
der	ART	die
Aufrechterhaltung	NN	Aufrechterhaltung
und	KON	und
Sicherung	NN	Sicherung
eines	ART	eine
günstigen	ADJA	günstig
Erhaltungszustandes	NN	Erhaltungszustand
der	ART	die
Lebensräume	NN	Lebensraum
zu	PTKZU	zu
vereinbaren	VVINF	vereinbaren
.	$.	.
Geltungsbereich	NN	Geltungsbereich
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
gilt	VVFIN	gelten
für	APPR	für
alle	PIAT	all
Fischwässer	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
12	CARD	12
)	$(	)
in	APPR	in
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
.	$.	.
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
findet	VVFIN	finden
hingegen	ADV	hingegen
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
des	ART	die
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
,	$,	,
Abs.	NN	Abs.
und	KON	und
3.	ADJA	3.
Punkt	NN	Punkt
,	$,	,
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
bis	KON	bis
8	CARD	8
und	KON	und
§	NN	§
13	CARD	13
keine	PIAT	kein
Anwendung	NN	Anwendung
auf	APPR	auf
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
in	APPR	in
künstlichen	ADJA	künstlich
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
14	CARD	14
)	$(	)
.	$.	.
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
gilt	VVFIN	gelten
für	APPR	für
alle	PIAT	all
heimischen	ADJA	heimisch
und	KON	und
eingebürgerten	ADJA	eingebürgert
Fische	NN	Fisch
,	$,	,
Neunaugen	NN	<unknown>
,	$,	,
Krustentiere	NN	Krustentier
,	$,	,
Muscheln	NN	Muschel
und	KON	und
Fischnährtiere	NN	<unknown>
.	$.	.
Begriffsbestimmungen	NN	Begriffsbestimmung
Im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
gelten	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Altarme	NN	Altarm
:	$.	:
durch	APPR	durch
Schutz-	TRUNC	Schutz-
oder	KON	oder
Regulierungsbauten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
Anlandungen	NN	Anlandung
von	APPR	von
einem	ART	eine
natürlichen	ADJA	natürlich
Gewässer	NN	Gewässer
abgetrennte	ADJA	abgetrennt
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
dem	ART	die
ursprünglichen	ADJA	ursprünglich
Gewässer	NN	Gewässer
ganz	ADV	ganz
oder	KON	oder
teilweise	ADV	teilweise
oberirdisch	ADJD	oberirdisch
verbunden	VVPP	verbinden
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
Behörde	NN	Behörde
:	$.	:
jene	PDAT	jen
Bezirkshauptmannschaft	NN	<unknown>
,	$,	,
an	APPR	an
deren	PRELAT	die
Sitz	NN	Sitz
der	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
seinen	PPOSAT	sein
Sitz	NN	Sitz
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
seinen	PPOSAT	sein
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
;	$.	;
Brittelmaße	NE	<unknown>
:	$.	:
Mindestgrößen	NN	Mindestgröße
für	APPR	für
die	ART	die
Aneignung	NN	Aneignung
von	APPR	von
Fischen	NN	Fisch|Fischen
,	$,	,
Neunaugen	NN	<unknown>
,	$,	,
Krustentieren	NN	Krustentier
und	KON	und
Muscheln	NN	Muschel
;	$.	;
Schonzeiten	NN	Schonzeit
:	$.	:
Zeitraum	NN	Zeitraum
,	$,	,
in	APPR	in
dem	PRELS	die
der	ART	die
absichtliche	ADJA	absichtlich
Fang	NN	Fang
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Aneignung	NN	Aneignung
dieser	PDAT	dies
Tiere	NN	Tier
ver-boten	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
Fischen	NN	Fisch|Fischen
:	$.	:
Fang	NN	Fang
von	APPR	von
Wassertieren	NN	<unknown>
;	$.	;
Wassertiere	NN	Wassertier
:	$.	:
Fische	NN	Fisch
,	$,	,
Neunaugen	NN	<unknown>
,	$,	,
Krustentiere	NN	Krustentier
,	$,	,
Muscheln	NN	Muschel
und	KON	und
Fischnährtiere	NN	<unknown>
;	$.	;
Fischereiberechtigte	NN	<unknown>
:	$.	:
Besitzer	NN	Besitzer
von	APPR	von
Fischereirechten	NN	Fischereirecht
,	$,	,
ohne	APPR	ohne
Rücksicht	NN	Rücksicht
darauf	PAV	darauf
,	$,	,
ob	KOUS	ob
sie	PPER	sie
dieses	PDAT	dies
Recht	NN	Recht
ausüben	VVINF	ausüben
dürfen	VMFIN	dürfen
;	$.	;
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
:	$.	:
die	ART	die
Besitzer	NN	Besitzer
nicht	PTKNEG	nicht
verpachteter	ADJA	<unknown>
Eigenreviere	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Pächter	NN	Pächter
von	APPR	von
Eigen-	TRUNC	Eigen-
und	KON	und
Pachtrevieren	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Besitzer	NN	Besitzer
und	KON	und
Pächter	NN	Pächter
des	ART	die
Fischereirechtes	NN	<unknown>
in	APPR	in
solchen	PIAT	solch
Gewässern	NN	Gewässer
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
in	APPR	in
die	ART	die
Reviereinteilung	NN	<unknown>
einbezogen	VVPP	einbeziehen
sind	VAFIN	sein
;	$.	;
Fischergäste	NN	<unknown>
:	$.	:
Personen	NN	Person
,	$,	,
denen	PRELS	die
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
die	ART	die
Erlaubnis	NN	Erlaubnis
(	$(	(
Lizenz	NN	Lizenz
)	$(	)
zum	APPRART	zu
Fischen	NN	Fisch|Fischen
erteilt	VVPP	erteilen
hat	VAFIN	haben
;	$.	;
Fischereigesellschaft	NN	Fischereigesellschaft
:	$.	:
Vereinigung	NN	Vereinigung
von	APPR	von
zwei	CARD	zwei
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
physischen	ADJA	physisch
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
gemeinsamen	ADJA	gemeinsam
Pachtung	NN	<unknown>
eines	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Fischereirevieres	NN	<unknown>
einen	ART	eine
Gesellschaftsvertrag	NN	Gesellschaftsvertrag
abgeschlossen	VVPP	abschließen
haben	VAFIN	haben
;	$.	;
Fischereibewirtschaftung	NN	<unknown>
:	$.	:
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Erhaltung	NN	Erhaltung
und	KON	und
nachhaltigen	ADJA	nachhaltig
Nutzung	NN	Nutzung
eines	ART	eine
standortgerechten	ADJA	standortgerecht
Bestandes	NN	Bestand
an	APPR	an
Wassertieren	NN	<unknown>
dienen	VVFIN	dienen
;	$.	;
Fischwässer	NN	<unknown>
:	$.	:
natürliche	ADJA	natürlich
oder	KON	oder
künstliche	ADJA	künstlich
Gerinne	NN	<unknown>
und	KON	und
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
,	$,	,
einschließlich	APPR	einschließlich
des	ART	die
zu	APPR	zu
Tage	NN	Tag
tretenden	ADJA	tretend
Grundwassers	NN	Grundwasser
,	$,	,
die	PRELS	die
aufgrund	APPR	aufgrund
ihrer	PPOSAT	ihr
ständigen	ADJA	ständig
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
für	APPR	für
die	ART	die
Fischereibewirtschaftung	NN	<unknown>
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Zu	APPR	zu
den	ART	die
Fischwässern	NN	<unknown>
gehören	VVFIN	gehören
auch	ADV	auch
die	ART	die
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Gewässer	NN	Gewässer
oder	KON	oder
der	ART	die
Wasseransammlung	NN	Wasseransammlung
oberirdisch	ADJD	oberirdisch
verbundenen	ADJA	verbunden
Altarme	NN	Altarm
und	KON	und
künstliche	ADJA	künstlich
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
Verbindung	NN	Verbindung
zumindest	ADV	zumindest
fallweise	ADJD	fallweise
-	$(	-
und	KON	und
zwar	ADV	zwar
in	APPR	in
Zeitabständen	NN	Zeitabstand
,	$,	,
die	PRELS	die
unter	APPR	unter
den	ART	die
zehnjährigen	ADJA	zehnjährig
Hochwässern	NN	Hochwässern
liegen	VVFIN	liegen
-	$(	-
den	ART	die
Wechsel	NN	Wechsel
der	ART	die
Fische	NN	Fisch
gestattet	VVPP	gestatten|statten
;	$.	;
künstliche	ADJA	künstlich
Gerinne	NN	<unknown>
:	$.	:
künstliche	ADJA	künstlich
Anlagen	NN	Anlage
,	$,	,
durch	APPR	durch
die	ART	die
Wasser	NN	Wasser
aus	APPR	aus
einem	ART	eine
Gerinne	NN	<unknown>
oder	KON	oder
aus	APPR	aus
einer	ART	eine
Wasseransammlung	NN	Wasseransammlung
für	APPR	für
besondere	ADJA	besonder
Zwecke	NN	Zweck
abgeleitet	VVPP	ableiten
und/oder	KON	und/oder
in	APPR	in
solche	PIAT	solch
zugeleitet	VVPP	zuleiten
wird	VAFIN	werden
;	$.	;
künstliche	ADJA	künstlich
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
:	$.	:
künstliche	ADJA	künstlich
Anlagen	NN	Anlage
zur	APPRART	zu
Speicherung	NN	Speicherung
von	APPR	von
Wasser	NN	Wasser
,	$,	,
sei	VAFIN	sein
es	PPER	es
aus	APPR	aus
Niederschlägen	NN	Niederschlag
,	$,	,
dem	ART	die
Grundwasser	NN	Grundwasser
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
Zuleitung	NN	Zuleitung
;	$.	;
das	ART	die
durch	APPR	durch
Schutz-	TRUNC	Schutz-
oder	KON	oder
Regulierungsbauten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
in	APPR	in
seiner	PPOSAT	sein
Richtung	NN	Richtung
veränderte	ADJA	verändert
Gerinne	NN	<unknown>
eines	ART	eine
natürlichen	ADJA	natürlich
Wasserlaufes	NN	Wasserlauf
,	$,	,
ein	ART	eine
an	APPR	an
den	ART	die
Ufern	NN	Ufer
reguliertes	ADJA	<unknown>
Becken	NN	Becken
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Aufstauung	NN	<unknown>
des	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Wasserlaufes	NN	Wasserlauf
sind	VAFIN	sein
hingegen	ADV	hingegen
nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
eine	ART	eine
künstliche	ADJA	künstlich
Wasseransammlung	NN	Wasseransammlung
anzusehen	VVIZU	ansehen
;	$.	;
Fangstatistik	NN	<unknown>
:	$.	:
eine	ART	eine
inhaltlich	ADJD	inhaltlich
bestimmte	ADJA	bestimmt
Zusammenstellung	NN	Zusammenstellung
von	APPR	von
Bewirtschaftungsdaten	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Fischereireviers	NN	<unknown>
.	$.	.
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
Das	ART	die
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
besteht	VVFIN	bestehen
in	APPR	in
der	ART	die
Berechtigung	NN	Berechtigung
,	$,	,
in	APPR	in
jenen	PDAT	jen
Gewässern	NN	Gewässer
,	$,	,
auf	APPR	auf
die	PRELS	die
sich	PRF	sich
das	ART	die
Recht	NN	Recht
räumlich	ADJD	räumlich
erstreckt	VVPP	erstrecken
,	$,	,
Wassertiere	NN	Wassertier
zu	PTKZU	zu
hegen	VVINF	hegen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
fangen	VVINF	fangen
,	$,	,
sich	PRF	sich
anzueignen	VVIZU	aneignen
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Fang	NN	Fang
bzw.	KOKOM	bzw.
Aneignung	NN	Aneignung
durch	APPR	durch
andere	PIS	andere
zu	PTKZU	zu
gestatten	VVINF	gestatten
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
.	$.	.
Mit	APPR	mit
dem	ART	die
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
ist	VAFIN	sein
untrennbar	ADJD	untrennbar
die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
verbunden	VVPP	verbinden
,	$,	,
das	ART	die
Fischwasser	NN	Fischwasser
sachgemäß	ADJD	sachgemäß
und	KON	und
nachhaltig	ADJD	nachhaltig
auf	APPR	auf
Basis	NN	Basis
der	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Produktionsgrundlagen	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bewirtschaften	VVINF	bewirtschaften
.	$.	.
Das	ART	die
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
selbständiges	ADJA	selbständig
,	$,	,
mit	APPR	mit
Grund	NN	Grund
und	KON	und
Boden	NN	Boden
nicht	PTKNEG	nicht
verbundenes	ADJA	verbunden
Recht	NN	Recht
.	$.	.
Es	PPER	es
kann	VMFIN	können
nach	APPR	nach
den	ART	die
allgemeinen	ADJA	allgemein
Vorschriften	NN	Vorschrift
über	APPR	über
den	ART	die
Erwerb	NN	Erwerb
und	KON	und
den	ART	die
Besitz	NN	Besitz
von	APPR	von
Privatrechten	NN	<unknown>
erworben	VVPP	erwerben
und	KON	und
besessen	VVPP	besitzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Entscheidung	NN	Entscheidung
von	APPR	von
Streitfällen	NN	Streitfall
über	APPR	über
den	ART	die
Besitz	NN	Besitz
und	KON	und
über	APPR	über
den	ART	die
Erwerb	NN	Erwerb
von	APPR	von
Fischereirechten	NN	Fischereirecht
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
ordentlichen	ADJA	ordentlich
Gerichte	NN	Gericht
zuständig	ADJD	zuständig
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
in	APPR	in
einem	ART	eine
natürlichen	ADJA	natürlich
oder	KON	oder
künstlichen	ADJA	künstlich
Gerinne	NN	<unknown>
oder	KON	oder
in	APPR	in
einer	ART	eine
natürlichen	ADJA	natürlich
Wasseransammlung	NN	Wasseransammlung
ein	ART	eine
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
nicht	PTKNEG	nicht
nachgewiesen	VVPP	nachweisen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
so	ADV	so
steht	VVFIN	stehen
das	ART	die
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
dem	ART	die
Land	NN	Land
zu	PTKVZ	zu
.	$.	.
In	APPR	in
künstlichen	ADJA	künstlich
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
steht	VVFIN	stehen
jedoch	ADV	jedoch
das	ART	die
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
mit	APPR	mit
den	ART	die
im	APPRART	in
Absatz	NN	Absatz
5	CARD	5
genannten	ADJA	genannt
Ausnahmen	NN	Ausnahme
dem	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
der	ART	die
Anlage	NN	Anlage
zu	PTKVZ	zu
.	$.	.
Entsteht	VVFIN	entstehen
in	APPR	in
einem	ART	eine
natürlichen	ADJA	natürlich
Gerinne	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
bauliche	ADJA	baulich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
(	$(	(
Durchstich	NN	<unknown>
)	$(	)
oder	KON	oder
ohne	APPR	ohne
unmittelbare	ADJA	unmittelbar
menschliche	ADJA	menschlich
Einwirkung	NN	Einwirkung
(	$(	(
Durchbruch	NN	Durchbruch
)	$(	)
ein	ART	eine
neuer	ADJA	neu
Wasserlauf	NN	Wasserlauf
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
im	APPRART	in
Durchstich	NN	<unknown>
oder	KON	oder
im	APPRART	in
Durchbruch	NN	Durchbruch
vom	APPRART	von
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
auf	APPR	auf
die	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
der	ART	die
Fischereirechte	NN	Fischereirecht
im	APPRART	in
alten	ADJA	alt
Wasserlauf	NN	Wasserlauf
aufzuteilen	VVIZU	aufteilen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
muss	VMFIN	müssen
das	ART	die
Flächenverhältnis	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Reihenfolge	NN	Reihenfolge
der	ART	die
Fischereirechte	NN	Fischereirecht
im	APPRART	in
alten	ADJA	alt
Wasserlauf	NN	Wasserlauf
berücksichtigt	VVPP	berücksichtigen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Besatzpflicht	NN	<unknown>
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
sein	PPOSAT	sein
Fischwasser	NN	Fischwasser
jährlich	ADJD	jährlich
mit	APPR	mit
geeigneter	ADJA	geeignet
und	KON	und
gesunder	ADJA	gesund
Brut	NN	Brut
,	$,	,
einjährigen	ADJA	einjährig
Setzlingen	NN	Setzling
oder	KON	oder
gegebenenfalls	ADV	gegebenenfalls
mit	APPR	mit
älteren	ADJA	alt
Fischen	NN	Fisch|Fischen
zu	PTKZU	zu
besetzen	VVINF	besetzen
.	$.	.
Dadurch	PAV	dadurch
muss	VMFIN	müssen
ein	ART	eine
für	APPR	für
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Gewässertyp	NN	<unknown>
und	KON	und
für	APPR	für
die	ART	die
Fischregion	NN	<unknown>
charakteristischer	ADJA	charakteristisch
Fischbestand	NN	Fischbestand
nach	APPR	nach
Art	NN	Art
,	$,	,
Altersstufen	NN	Altersstufe
und	KON	und
Bestandesdichte	NN	<unknown>
erhalten	VVPP	erhalten
bzw.	KOKOM	bzw.
wiederhergestellt	VVPP	wiederherstellen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Es	PPER	es
sind	VAFIN	sein
Fische	NN	Fisch
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Bestände	NN	Bestand
gesund	ADJD	gesund
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
die	PRELS	die
vorrangig	ADJD	vorrangig
von	APPR	von
heimischen	ADJA	heimisch
Elterntieren	NN	<unknown>
abstammen	VVFIN	abstammen
bzw.	KOKOM	bzw.
bei	APPR	bei
denen	PDS	die
zur	APPRART	zu
Wahrung	NN	Wahrung
der	ART	die
genetischen	ADJA	genetisch
Vielfalt	NN	Vielfalt
regelmäßig	ADJD	regelmäßig
heimische	ADJA	heimisch
Wildfische	NN	<unknown>
,	$,	,
möglichst	ADV	möglichst
aus	APPR	aus
benachbarten	ADJA	benachbart
Vorkommen	NN	Vorkommen
,	$,	,
eingekreuzt	VVPP	<unknown>
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
dies	PDS	dies
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
standorttypisches	ADJA	<unknown>
Besatzmaterial	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Der	ART	die
Besatz	NN	Besatz
darf	VMFIN	dürfen
die	ART	die
ökologische	ADJA	ökologisch
Funktionsfähigkeit	NN	Funktionsfähigkeit
der	ART	die
Gewässer	NN	Gewässer
nicht	PTKNEG	nicht
beeinträchtigen	VVINF	beeinträchtigen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
den	ART	die
Besatz	NN	Besatz
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Nullbesatz	NN	<unknown>
,	$,	,
Mindestbesatz	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Höchstbesatz	NN	<unknown>
)	$(	)
für	APPR	für
die	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Reviere	NN	Revier
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
festzulegen	VVIZU	festlegen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
hat	VAFIN	haben
er	PPER	er
auf	APPR	auf
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Gewässertyp	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Fischregion	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Reproduktionsverhältnisse	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Erhaltung	NN	Erhaltung
und	KON	und
Förderung	NN	Förderung
der	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Fischartengemeinschaft	NN	<unknown>
und	KON	und
Bewilligungen	NN	Bewilligung
nach	APPR	nach
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
besonders	ADV	besonders
Bedacht	NN	Bedacht
zu	PTKZU	zu
nehmen	VVINF	nehmen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Besatzfestlegung	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
sich	PRF	sich
an	APPR	an
einer	ART	eine
Bestandserhebung	NN	Bestandserhebung
der	ART	die
Fischarten	NN	Fischart
zu	PTKZU	zu
orientieren	VVINF	orientieren
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
Berufung	NN	Berufung
an	APPR	an
den	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
erheben	VVINF	erheben
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
den	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
vor	APPR	vor
Durchführung	NN	Durchführung
des	ART	die
Besatzes	NN	Besatz
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
.	$.	.
Alle	PIAT	all
Besatzmaßnahmen	NN	Besatzmaßnahme
sind	VAFIN	sein
dem	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
längstens	ADV	längstens
bis	APPR	bis
zum	APPRART	zu
31.	ADJA	31.
März	NN	März
des	ART	die
Folgejahres	NN	Folgejahr
schrift-lich	ADJD	<unknown>
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
.	$.	.
Aussetzen	NN	Aussetzen
von	APPR	von
Wassertieren	NN	<unknown>
Das	ART	die
Aussetzen	NN	Aussetzen
nicht	PTKNEG	nicht
heimischer	ADJD	heimisch
und	KON	und
nicht	PTKNEG	nicht
eingebürgerter	ADJA	eingebürgert
Wassertiere	NN	Wassertier
(	$(	(
auch	ADV	auch
Eier	NN	Ei
,	$,	,
Brut	NN	Brut
,	$,	,
Setzlinge	NN	Setzling
)	$(	)
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
durch	APPR	durch
den	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
durch	APPR	durch
das	ART	die
Aussetzen	NN	Aussetzen
dieser	PDAT	dies
Wassertiere	NN	Wassertier
weder	KON	weder
die	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensräume	NN	Lebensraum
in	APPR	in
ihrem	PPOSAT	ihr
natürlichen	ADJA	natürlich
Verbreitungsgebiet	NN	Verbreitungsgebiet
noch	ADV	noch
die	ART	die
heimischen	ADJA	heimisch
Tier-	TRUNC	Tier-
und	KON	und
Pflanzenarten	NN	Pflanzenart
geschädigt	VVPP	schädigen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
es	PPER	es
sich	PRF	sich
um	APPR	um
Gerinne	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
handelt	VVFIN	handeln
,	$,	,
die	PRELS	die
keinerlei	PIAT	keinerlei
Verbindung	NN	Verbindung
(	$(	(
auch	ADV	auch
nicht	PTKNEG	nicht
fallweise	ADJD	fallweise
)	$(	)
zu	APPR	zu
anderen	PIS	andere
Gerinnen	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
haben	VAFIN	haben
(	$(	(
geschlossene	ADJA	geschlossen
Gewässer	NN	Gewässer
)	$(	)
.	$.	.
Fangbericht	NN	<unknown>
und	KON	und
Fangstatistik	NN	<unknown>
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
sein(e	NE	<unknown>
)	$(	)
Revier(e	NE	<unknown>
)	$(	)
pro	APPR	pro
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
eine	ART	eine
Fangstatistik	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischergast	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
die	ART	die
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Fangstatistik	NN	<unknown>
einen	ART	eine
Fangbericht	NN	<unknown>
auszufüllen	VVIZU	ausfüllen
und	KON	und
dem	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Fangstatistik	NN	<unknown>
bis	KON	bis
zum	APPRART	zu
30.	ADJA	30.
Juni	NN	Juni
des	ART	die
Folgejahres	NN	Folgejahr
dem	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
schriftlich	ADJD	schriftlich
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
unter	APPR	unter
Bedachtnahme	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Ziele	NN	Ziel
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
den	ART	die
Inhalt	NN	Inhalt
und	KON	und
die	ART	die
Form	NN	Form
des	ART	die
Fangberichts	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Fangstatistik	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bestimmen	VVINF	bestimmen
.	$.	.
In	APPR	in
der	ART	die
Fangstatistik	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
jeder	PIAT	jed
unbeabsichtigte	ADJA	unbeabsichtigt
Fang	NN	Fang
und	KON	und
jede	PIAT	jed
unbeabsichtigte	ADJA	unbeabsichtigt
Tötung	NN	Tötung
der	ART	die
gemeinen	ADJA	gemein
Flussmuschel	NN	Flußmuschel
einzutragen	VVIZU	eintragen
.	$.	.
Vertretung	NN	Vertretung
mehrerer	PIAT	mehrer
Fischereiberechtigter	NN	<unknown>
Bestehen	NN	Bestehen
an	APPR	an
einem	ART	eine
Fischereirevier	NN	<unknown>
mehrere	PIAT	mehrer
Fischereirechte	NN	Fischereirecht
oder	KON	oder
besitzen	VVFIN	besitzen
mehrere	PIAT	mehrer
Personen	NN	Person
ideelle	ADJA	ideell
Anteile	NN	Anteil
an	APPR	an
einem	ART	eine
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
,	$,	,
so	ADV	so
müssen	VMFIN	müssen
die	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
und	KON	und
die	ART	die
Besitzer	NN	Besitzer
aus	APPR	aus
ihrer	PPOSAT	ihr
Mitte	NN	Mitte
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
4	CARD	4
Wochen	NN	Woche
ab	APPR	ab
Veränderung	NN	Veränderung
des	ART	die
Rechtsverhältnisses	NN	<unknown>
einen	ART	eine
Vertreter	NN	Vertreter
bestimmen	VVINF	bestimmen
.	$.	.
Der	ART	die
Vertreter	NN	Vertreter
ist	VAFIN	sein
sowohl	KON	sowohl
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
)	$(	)
als	KOKOM	als
auch	ADV	auch
dem	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
bekannt	ADJD	bekannt
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
kein	PIAT	kein
Vertreter	NN	Vertreter
bekannt	ADJD	bekannt
gegeben	VVPP	geben
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
zuständige	ADJA	zuständig
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
einen	ART	eine
Vertreter	NN	Vertreter
zu	PTKZU	zu
bestimmen	VVINF	bestimmen
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
II	CARD	II
FISCHEREIPOLIZEILICHE	ADJA	<unknown>
BESTIMMUNGEN	NN	Bestimmung
Rechtliche	ADJA	rechtlich
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
für	APPR	für
das	ART	die
Fischen	NN	Fisch|Fischen
Wer	PWS	wer
fischt	VVFIN	fischen
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
gültige	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
14	CARD	14
)	$(	)
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Fischergastkarte	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
16	CARD	16
)	$(	)
und	KON	und
einen	ART	eine
amtlichen	ADJA	amtlich
Lichtbildausweis	NN	Lichtbildausweis
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
er	PPER	er
nicht	PTKNEG	nicht
selbst	ADV	selbst
Fischereiausübungsberechtigter	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
muss	VMFIN	müssen
er	PPER	er
zusätzlich	ADJD	zusätzlich
eine	ART	eine
Lizenz	NN	Lizenz
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
)	$(	)
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Diese	PDS	diese
müssen	VMFIN	müssen
den	ART	die
Organen	NN	Organ
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheitsdienstes	NN	Sicherheitsdienst
und	KON	und
den	ART	die
Fischereiaufsehern	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
deren	PDAT	die
Verlangen	NN	Verlangen
vorgezeigt	VVPP	vorzeigen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Unmündige	NN	Unmündige
benötigen	VVFIN	benötigen
eine	ART	eine
Lizenz	NN	Lizenz
und	KON	und
dürfen	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
unter	APPR	unter
Aufsicht	NN	Aufsicht
und	KON	und
Anwesenheit	NN	Anwesenheit
einer	ART	eine
volljährigen	ADJA	volljährig
Person	NN	Person
fischen	VVINF	fischen
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
gültige	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Fischergastkarte	NN	<unknown>
besitzt	VVFIN	besitzen
.	$.	.
Schonzeiten	NN	Schonzeit
und	KON	und
Brittelmaße	NE	<unknown>
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
unter	APPR	unter
Bedachtnahme	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
den	ART	die
Artenschutz	NN	Artenschutz
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Schonzeiten	NN	Schonzeit
für	APPR	für
alle	PIS	alle
in	APPR	in
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
fischereiwirtschaftlich	ADJD	<unknown>
wichtigen	ADJA	wichtig
Fischarten	NN	Fischart
,	$,	,
Neunaugen	NN	<unknown>
,	$,	,
Krustentiere	NN	Krustentier
,	$,	,
und	KON	und
Muscheln	NN	Muschel
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
hat	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
deren	PDAT	die
Gefährdungsgrad	NN	Gefährdungsgrad
und	KON	und
deren	PDAT	die
Laichverhalten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
;	$.	;
Brittelmaße	NE	<unknown>
für	APPR	für
diese	PDAT	dies
Tierarten	NN	Tierart
zu	PTKZU	zu
bestimmen	VVINF	bestimmen
und	KON	und
heimische	ADJA	heimisch
und	KON	und
eingebürgerte	ADJA	eingebürgert
Fischarten	NN	Fischart
,	$,	,
Neunaugen	NN	<unknown>
,	$,	,
Krustentiere	NN	Krustentier
und	KON	und
Muscheln	NN	Muschel
aufzulisten	VVIZU	auflisten
.	$.	.
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
)	$(	)
kann	VMFIN	können
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
oder	KON	oder
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
oder	KON	oder
von	APPR	von
Amts	NN	Amt
wegen	APPO	wegen
und	KON	und
nach	APPR	nach
Anhörung	NN	Anhörung
des	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Fischereirevierverbandes	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
für	APPR	für
einzelne	ADJA	einzeln
Fischereireviere	NN	<unknown>
Ausnahmen	NN	Ausnahme
von	APPR	von
den	ART	die
Schonzeiten	NN	Schonzeit
und	KON	und
Brittelmaßen	NN	<unknown>
für	APPR	für
bestimmte	ADJA	bestimmt
Zeiten	NN	Zeit
festsetzen	VVINF	festsetzen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
eine	ART	eine
solche	PIAT	solch
Maßnahme	NN	Maßnahme
im	APPRART	in
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Interesse	NN	Interesse
(	$(	(
insbesondere	ADV	insbesondere
für	APPR	für
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Wissenschaft	NN	Wissenschaft
,	$,	,
des	ART	die
Unterrichtes	NN	Unterricht
sowie	KON	sowie
des	ART	die
Natur-	TRUNC	Natur-
und	KON	und
Artenschutzes	NN	Artenschutz
)	$(	)
oder	KON	oder
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
der	ART	die
Fischereibewirtschaftung	NN	<unknown>
liegt	VVFIN	liegen
.	$.	.
Lizenzen	NN	Lizenz
Die	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
anderen	PIS	andere
Personen	NN	Person
die	ART	die
Erlaubnis	NN	Erlaubnis
zum	APPRART	zu
Fischen	NN	Fisch|Fischen
nur	ADV	nur
durch	APPR	durch
Ausstellen	NN	Ausstellen
von	APPR	von
Lizenzen	NN	Lizenz
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
dürfen	VMFIN	dürfen
Lizenzen	NN	Lizenz
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
ausstellen	VVINF	ausstellen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Lizenznehmer	NN	Lizenznehmer
eine	ART	eine
gültige	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Fischergastkarte	NN	<unknown>
besitzt	VVFIN	besitzen
und	KON	und
dadurch	PAV	dadurch
die	ART	die
Höchstanzahl	NN	<unknown>
der	ART	die
für	APPR	für
das	ART	die
Fischereirevier	NN	<unknown>
festgesetzten	ADJA	festgesetzt
Lizenzen	NN	Lizenz
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
überschritten	ADJD	überschritten
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Eine	ART	eine
Lizenz	NN	Lizenz
hat	VAFIN	haben
jedenfalls	ADV	jedenfalls
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
:	$.	:
den	ART	die
Namen	NN	Name
des	ART	die
Lizenzgebers	NN	Lizenzgeber
,	$,	,
den	ART	die
Namen	NN	Name
des	ART	die
Lizenznehmers	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Bezeichnung	NN	Bezeichnung
des	ART	die
Fischereireviers	NN	<unknown>
,	$,	,
eine	ART	eine
fortlaufende	ADJA	fortlaufend
Nummer	NN	Nummer
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Kontrollmarke	NN	<unknown>
des	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Fischereirevierverbandes	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Gültigkeit	NN	Gültigkeit
und	KON	und
den	ART	die
Fangbericht	NN	<unknown>
,	$,	,
der	PRELS	die
vom	APPRART	von
Fischergast	NN	<unknown>
auszufüllen	VVIZU	ausfüllen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Lizenz	NN	Lizenz
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
übertragbar	ADJD	übertragbar
.	$.	.
Die	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Höchstanzahl	NN	<unknown>
der	ART	die
für	APPR	für
ein	ART	eine
Fischereirevier	NN	<unknown>
auszustellenden	ADJA	auszustellend
Lizenzen	NN	Lizenz
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
und	KON	und
die	ART	die
Ausstellung	NN	Ausstellung
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
natürliche	ADJA	natürlich
Reproduktionsfähigkeit	NN	Reproduktionsfähigkeit
,	$,	,
der	ART	die
Fischbestand	NN	Fischbestand
,	$,	,
die	ART	die
Fischereiordnung	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Bewirtschaftung	NN	Bewirtschaftung
des	ART	die
Fischereireviers	NN	<unknown>
maßgebend	ADJD	maßgebend
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
Berufung	NN	Berufung
an	APPR	an
den	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
erheben	VVINF	erheben
.	$.	.
Weidgerechte	ADJA	<unknown>
Ausübung	NN	Ausübung
des	ART	die
Fischens	NN	Fischen
,	$,	,
Verbote	NN	Verbot
Der	ART	die
Fischfang	NN	Fischfang
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
einer	ART	eine
allgemein	ADJD	allgemein
als	KOKOM	als
weidgerecht	ADJD	weidgerecht
anerkannten	ADJA	anerkannt
Weise	NN	Weise
und	KON	und
unter	APPR	unter
Beobachtung	NN	Beobachtung
der	ART	die
fischereikundlichen	ADJA	<unknown>
Erkenntnisse	NN	Erkenntnis
auszuüben	VVIZU	ausüben
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
,	$,	,
Fangmittel	NN	<unknown>
und	KON	und
-methoden	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Grundsätzen	NN	Grundsatz
der	ART	die
Weidgerechtigkeit	NN	<unknown>
widersprechen	VVFIN	widersprechen
;	$.	;
sich	PRF	sich
Wassertiere	NN	Wassertier
anzueignen	VVIZU	aneignen
,	$,	,
die	PRELS	die
während	APPR	während
der	ART	die
Schonzeit	NN	Schonzeit
gefangen	VVPP	fangen
wurden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
die	PRELS	die
das	ART	die
Brittelmaß	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
erreicht	VVPP	erreichen
haben	VAINF	haben
.	$.	.
Dies	PDS	dies
gilt	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
ein	ART	eine
Bescheid	NN	Bescheid
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
10	CARD	10
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
dazu	PAV	dazu
berechtigt	VVPP	berechtigen
;	$.	;
Fangvorrichtungen	NN	<unknown>
unbeaufsichtigt	ADJD	unbeaufsichtigt
auszulegen	VVIZU	auslegen
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
Angeln	NN	Angel|Angeln
versehen	VVPP	versehen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
den	ART	die
Fischfang	NN	Fischfang
auszuüben	VVIZU	ausüben
aus	APPR	aus
Luftfahrzeugen	NN	Luftfahrzeug
oder	KON	oder
aus	APPR	aus
fahrenden	ADJA	fahrend
Kraftfahrzeugen	NN	Kraftfahrzeug
;	$.	;
in	APPR	in
Einrichtungen	NN	Einrichtung
zum	APPRART	zu
Durchzug	NN	Durchzug
der	ART	die
Fische	NN	Fisch
,	$,	,
wie	KOUS	wie
in	APPR	in
Fischwegen	NN	<unknown>
,	$,	,
Aufstiegshilfen	NN	Aufstiegshilfe
usw.	ADV	usw.
;	$.	;
durch	APPR	durch
das	ART	die
Auslegen	NN	Auslegen
von	APPR	von
Legschnüren	NN	<unknown>
(	$(	(
das	PDS	die
sind	VAFIN	sein
Schnüre	NN	Schnur
,	$,	,
die	PRELS	die
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
Haken	NN	Haken
versehen	VVPP	versehen
sind	VAFIN	sein
)	$(	)
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
Wassertiere	NN	Wassertier
mutwillig	ADJD	mutwillig
zu	PTKZU	zu
beunruhigen	VVINF	beunruhigen
;	$.	;
beim	APPRART	bei
Fischen	NN	Fisch|Fischen
und	KON	und
beim	APPRART	bei
Transport	NN	Transport
den	ART	die
gefangenen	ADJA	gefangen
lebenden	ADJA	lebend
Tieren	NN	Tier
unnötige	ADJA	unnötig
Schmerzen	NN	Schmerz
zuzufügen	VVIZU	zufügen
;	$.	;
Laichgründe	NN	Laichgrund
zu	PTKZU	zu
schädigen	VVINF	schädigen
.	$.	.
Insbesondere	ADV	insbesondere
folgende	ADJA	folgend
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
und	KON	und
Fangmittel	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
:	$.	:
Explosivstoffe	NN	Explosivstoff
,	$,	,
Schusswaffen	NN	Schußwaffe
,	$,	,
Harpunen	NN	Harpune
,	$,	,
Betäubungsmittel	NN	Betäubungsmittel
,	$,	,
Gifte	NN	Gift
und	KON	und
Schlingen	NN	Schlinge|Schlingen
,	$,	,
elektrischer	ADJA	elektrisch
Strom	NN	Strom
,	$,	,
künstliche	ADJA	künstlich
Lichtquellen	NN	Lichtquelle
und	KON	und
Echolot	NN	Echolot
.	$.	.
Ausgenommen	ADV	ausgenommen
vom	APPRART	von
Verbot	NN	Verbot
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Fischen	NN	Fisch|Fischen
mit	APPR	mit
elektrischem	ADJA	elektrisch
Strom	NN	Strom
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
Maßnahme	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Rettung	NN	Rettung
des	ART	die
Fischbestandes	NN	Fischbestand
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
(	$(	(
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
bei	APPR	bei
Gewässerregulierungen	NN	<unknown>
,	$,	,
bei	APPR	bei
Bachabkehren	NN	<unknown>
,	$,	,
bei	APPR	bei
außergewöhnlichem	ADJA	außergewöhnlich
Niedrigwasserstand	NN	<unknown>
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
Gefahr	NN	Gefahr
des	ART	die
Austrocknens	NN	<unknown>
eines	ART	eine
Gewässers	NN	Gewässer
)	$(	)
und	KON	und
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
des	ART	die
§	NN	§
13	CARD	13
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
4	CARD	4
1.	ADJA	1.
Satz	NN	Satz
eingehalten	VVPP	einhalten
werden	VAFIN	werden
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
beabsichtigten	ADJA	beabsichtigt
Maßnahmen	NN	Maßnahme
und	KON	und
deren	PDAT	die
Beendigung	NN	Beendigung
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Insbesondere	ADV	insbesondere
folgende	ADJA	folgend
Fangmethoden	NN	Fangmethode
sind	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
:	$.	:
das	ART	die
Stechen	NN	Stechen
,	$,	,
das	ART	die
Anreißen	NN	Anreißen
,	$,	,
das	ART	die
Prellen	NN	<unknown>
und	KON	und
das	ART	die
Keulen	NN	Keule
,	$,	,
das	ART	die
Verwenden	NN	Verwenden
lebender	ADJA	lebend
Köder	NN	Köder
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
gesetzlich	ADJD	gesetzlich
nicht	PTKNEG	nicht
geschützte	ADJA	geschützt
wirbellose	ADJA	wirbellos
Tiere	NN	Tier
,	$,	,
Vorkehrungen	NN	Vorkehrung
zu	PTKZU	zu
treffen	VVINF	treffen
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Wechsel	NN	Wechsel
der	ART	die
Fische	NN	Fisch
verhindern	VVINF	verhindern
können	VMFIN	können
,	$,	,
außer	APPR	außer
§	NN	§
27	CARD	27
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
verpflichtet	VVFIN	verpflichten
hiezu	ADV	<unknown>
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
die	ART	die
gemeine	ADJA	gemein
Flussmuschel	NN	Flußmuschel
in	APPR	in
allen	PIAT	all
Lebensstadien	NN	Lebensstadium
zu	PTKZU	zu
fangen	VVINF	fangen
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
töten	VVINF	töten
,	$,	,
absichtlich	ADJD	absichtlich
zu	PTKZU	zu
stören	VVINF	stören
(	$(	(
insbesondere	ADV	insbesondere
während	APPR	während
der	ART	die
Fortpflanzungszeit	NN	<unknown>
)	$(	)
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
zerstören	VVINF	zerstören
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
besitzen	VVINF	besitzen
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
transportieren	VVINF	transportieren
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
handeln	VVINF	handeln
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
tauschen	VVINF	tauschen
oder	KON	oder
zum	APPRART	zu
Kauf	NN	Kauf
oder	KON	oder
Tausch	NN	Tausch
anzubieten	VVIZU	anbieten
.	$.	.
Ausnahmen	NN	Ausnahme
von	APPR	von
Verboten	NN	Verbot
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
Ausnahmen	NN	Ausnahme
von	APPR	von
den	ART	die
Verboten	NN	Verbot
zu	PTKZU	zu
bewilligen	VVINF	bewilligen
aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
der	ART	die
besten	ADJA	gut
Fischereibewirtschaftung	NN	<unknown>
oder	KON	oder
einer	ART	eine
wirksamen	ADJA	wirksam
Pflege	NN	Pflege
des	ART	die
Gewässers	NN	Gewässer
oder	KON	oder
zu	APPR	zu
wissenschaftlichen	ADJA	wissenschaftlich
Zwecken	NN	Zweck
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
,	$,	,
Fangmittel	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Fangmethoden	NN	Fangmethode
für	APPR	für
den	ART	die
Verwendungszweck	NN	Verwendungszweck
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
über	APPR	über
ausgebildetes	ADJA	ausgebildet
Personal	NN	Personal
und	KON	und
die	ART	die
notwendigen	ADJA	notwendig
Hilfseinrichtungen	NN	Hilfseinrichtung
verfügt	VVPP	verfügen
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Hälter-	TRUNC	<unknown>
und	KON	und
Transporteinrichtungen	NN	Transporteinrichtung
)	$(	)
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
fachgemäße	ADJA	<unknown>
Anwendung	NN	Anwendung
gewährleisten	VVINF	gewährleisten
,	$,	,
eine	ART	eine
Schädigung	NN	Schädigung
der	ART	die
Nachbarreviere	NN	<unknown>
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
nicht	PTKNEG	nicht
oder	KON	oder
nur	ADV	nur
in	APPR	in
einem	ART	eine
unbedeutenden	ADJA	unbedeutend
Ausmaß	NN	Ausmaß
eintreten	VVINF	eintreten
wird	VAFIN	werden
und	KON	und
aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Verhaltens	NN	Verhalten
des	ART	die
Antragstellers	NN	Antragsteller
angenommen	VVPP	annehmen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
dass	KOUS	dass
er	PPER	er
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
missbräuchlich	ADJD	mißbräuchlich
anwenden	VVINF	anwenden
und	KON	und
die	PRELS	die
ihm	PPER	er
aufgetragenen	ADJA	aufgetragen
Maßnahmen	NN	Maßnahme
erfüllen	VVINF	erfüllen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Bewilligung	NN	Bewilligung
ist	VAFIN	sein
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
unter	APPR	unter
Befristungen	NN	Befristung
,	$,	,
Bedingungen	NN	Bedingung
und	KON	und
Auflagen	NN	Auflage
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
.	$.	.
In	APPR	in
Gewässerstrecken	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
nachgewiesenem	ADJA	nachgewiesen
Vorkommen	NN	Vorkommen
von	APPR	von
heimischen	ADJA	heimisch
Krustentieren	NN	Krustentier
oder	KON	oder
Flussperlmuscheln	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
eine	ART	eine
Ausnahmebewilligung	NN	Ausnahmebewilligung
zum	APPRART	zu
Abfischen	NN	Abfischen
mit	APPR	mit
elektrischem	ADJA	elektrisch
Strom	NN	Strom
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
erteilt	VVPP	erteilen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
eine	ART	eine
Gefährdung	NN	Gefährdung
dieser	PDAT	dies
Tierarten	NN	Tierart
vermieden	VVPP	vermeiden
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Eine	ART	eine
solche	PIAT	solch
Abfischung	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
nur	ADV	nur
in	APPR	in
mehrjährigen	ADJA	mehrjährig
Abständen	NN	Abstand
stattfinden	VVINF	stattfinden
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
III	NE	<unknown>
FISCHERKARTEN	NN	<unknown>
UND	KON	und
FISCHERGASTKARTEN	NN	<unknown>
Fischerkarte	NN	<unknown>
Für	APPR	für
die	ART	die
Ausstellung	NN	Ausstellung
der	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
jener	PDAT	jen
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
zuständig	ADJD	zuständig
,	$,	,
in	APPR	in
dessen	PRELAT	die
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
gemäß	APPR	gemäß
Anlage	NN	Anlage
1	CARD	1
der	ART	die
Hauptwohnsitz	NN	Hauptwohnsitz
des	ART	die
Antragstellers	NN	Antragsteller
liegt	VVFIN	liegen
.	$.	.
Hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
keinen	PIAT	kein
Hauptwohnsitz	NN	Hauptwohnsitz
in	APPR	in
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
,	$,	,
richtet	VVFIN	richten
sich	PRF	sich
die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
nach	APPR	nach
seinem	PPOSAT	sein
Wohnsitz	NN	Wohnsitz
oder	KON	oder
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
.	$.	.
Der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
muss	VMFIN	müssen
die	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
des	ART	die
Fischfangs	NN	Fischfang
erforderlichen	ADJA	erforderlich
rechtlichen	ADJA	rechtlich
,	$,	,
theoretischen	ADJA	theoretisch
und	KON	und
praktischen	ADJA	praktisch
Kenntnisse	NN	Kenntnis
besitzen	VVFIN	besitzen
.	$.	.
Dieser	PDAT	dies
Nachweis	NN	Nachweis
ist	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
vom	APPRART	von
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
ausgestellten	ADJA	ausgestellt
Bescheinigung	NN	Bescheinigung
über	APPR	über
den	ART	die
Besuch	NN	Besuch
eines	ART	eine
Kurses	NN	Kurs
zu	PTKZU	zu
erbringen	VVINF	erbringen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Bestimmungen	NN	Bestimmung
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
über	APPR	über
die	ART	die
Anmeldung	NN	Anmeldung
zum	APPRART	zu
Kurs	NN	Kurs
,	$,	,
Form	NN	Form
,	$,	,
Dauer	NN	Dauer
und	KON	und
Inhalt	NN	Inhalt
des	ART	die
fischereifachlichen	ADJA	<unknown>
Kurses	NN	Kurs
,	$,	,
die	ART	die
Ausstellung	NN	Ausstellung
der	ART	die
Kursbescheinigung	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
des	ART	die
Kursbeitrages	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Eignung	NN	Eignung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
gilt	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
erbracht	VVPP	erbringen
,	$,	,
durch	APPR	durch
den	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
einer	ART	eine
gleichwertigen	ADJA	gleichwertig
Ausbildung	NN	Ausbildung
in	APPR	in
einem	ART	eine
anderen	PIAT	ander
Land	NN	Land
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
den	ART	die
erfolgreichen	ADJA	erfolgreich
Abschluss	NN	Abschluß
einer	ART	eine
einschlägigen	ADJA	einschlägig
Berufsausbildung	NN	Berufsausbildung
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
diese	PDS	diese
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
zu	PTKZU	zu
bestimmen	VVINF	bestimmen
.	$.	.
Dem	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
der	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
eine	ART	eine
Aufstellung	NN	Aufstellung
der	ART	die
Schonzeiten	NN	Schonzeit
und	KON	und
Brittelmaße	NE	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
fischereipolizeilichen	ADJA	<unknown>
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
zu	PTKZU	zu
übergeben	VVINF	übergeben
.	$.	.
Die	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
übertragbar	ADJD	übertragbar
und	KON	und
nur	ADV	nur
in	APPR	in
Verbindung	NN	Verbindung
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
über	APPR	über
die	ART	die
Einzahlung	NN	Einzahlung
der	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
des	ART	die
Verbandsbeitrages	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
15	CARD	15
)	$(	)
für	APPR	für
das	ART	die
laufende	ADJA	laufend
Jahr	NN	Jahr
gültig	ADJD	gültig
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
gilt	VVFIN	gelten
für	APPR	für
das	ART	die
gesamte	ADJA	gesamt
Gebiet	NN	Gebiet
des	ART	die
Landes	NN	Land
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
.	$.	.
Die	ART	die
Gültigkeit	NN	Gültigkeit
der	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
ruht	VVFIN	ruhen
,	$,	,
solange	KOUS	solange
die	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Verbandsbeitrag	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
entrichtet	VVPP	entrichten
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
berechtigt	VVFIN	berechtigen
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
ohne	KOUI	ohne
Lizenz	NN	Lizenz
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
fischen	VVINF	fischen
.	$.	.
Die	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
bei	APPR	bei
Unlesbarkeit	NN	<unknown>
und	KON	und
Unvollständigkeit	NN	Unvollständigkeit
ungültig	ADJD	ungültig
.	$.	.
Die	ART	die
Aus-stellungsbehörde	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
bei	APPR	bei
Verlust	NN	Verlust
,	$,	,
Unlesbarkeit	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Unvollständigkeit	NN	Unvollständigkeit
einer	ART	eine
Fischerkarte	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
ein	ART	eine
Duplikat	NN	Duplikat
auszustellen	VVIZU	ausstellen
.	$.	.
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
Verbandsbeitrag	NN	<unknown>
Inhaber	NN	Inhaber
von	APPR	von
Fischerkarten	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
-	$(	-
bevor	KOUS	bevor
sie	PPER	sie
fischen	VVINF	fischen
-	$(	-
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
die	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Verbandsbeitrag	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
laufende	ADJA	laufend
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
zu	PTKZU	zu
bezahlen	VVINF	bezahlen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
jährlich	ADJD	jährlich
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
des	ART	die
Verbandsbeitrages	NN	<unknown>
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
der	ART	die
Verbraucherpreise	NN	Verbraucherpreis
ausgehend	ADJD	ausgehend
von	APPR	von
€	NN	<unknown>
15	CARD	15
,	$,	,
-	$(	-
für	APPR	für
die	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
€	NN	<unknown>
5	CARD	5
,	$,	,
-	$(	-
für	APPR	für
den	ART	die
Verbandsbeitrag	NN	<unknown>
zum	APPRART	zu
1.	ADJA	1.
Jänner	NN	<unknown>
2002	CARD	@card@
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Festsetzung	NN	Festsetzung
sind	VAFIN	sein
Schwankungen	NN	Schwankung
der	ART	die
Verbraucherpreise	NN	Verbraucherpreis
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
5	CARD	5
%	NN	%
nicht	PTKNEG	nicht
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
.	$.	.
Die	ART	die
Beträge	NN	Betrag
sind	VAFIN	sein
auf	APPR	auf
volle	ADJA	voll
10	CARD	10
Cent	NN	Cent
aufzurunden	VVIZU	aufrunden
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
50	CARD	50
%	NN	%
der	ART	die
eingehobenen	ADJA	<unknown>
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
an	APPR	an
das	ART	die
Land	NN	Land
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
abzuführen	VVIZU	abführen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
je	APPR	je
2	CARD	2
%	NN	%
der	ART	die
eingehobenen	ADJA	<unknown>
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
an	APPR	an
die	ART	die
5	CARD	5
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
weiterzugeben	VVIZU	weitergeben
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
und	KON	und
die	ART	die
5	CARD	5
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
die	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
aus	APPR	aus
der	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
vollständig	ADJD	vollständig
und	KON	und
nachweislich	ADJD	nachweislich
für	APPR	für
die	ART	die
Förderung	NN	Förderung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
und	KON	und
der	ART	die
Forschung	NN	Forschung
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Artenvielfalt	NN	Artenvielfalt
,	$,	,
zur	APPRART	zu
Überwachung	NN	Überwachung
des	ART	die
Erhaltungszustandes	NN	Erhaltungszustand
und	KON	und
zur	APPRART	zu
Erhaltung	NN	Erhaltung
der	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensräume	NN	Lebensraum
der	ART	die
Fischarten	NN	Fischart
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Die	ART	die
Forschungsergebnisse	NN	Forschungsergebnis
sind	VAFIN	sein
den	ART	die
anderen	PIAT	ander
Mitgliedstaaten	NN	Mitgliedstaat
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
auf	APPR	auf
Wunsch	NN	Wunsch
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
und	KON	und
die	ART	die
5	CARD	5
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
mit	APPR	mit
den	ART	die
Einnahmen	NN	Einnahme
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Verbandsbeitrag	NN	<unknown>
die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
der	ART	die
ordnungsgemäßen	ADJA	ordnungsgemäß
Geschäftsführung	NN	Geschäftsführung
zu	PTKZU	zu
decken	VVINF	decken
.	$.	.
Fischergastkarten	NN	<unknown>
Die	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
geben	VVFIN	geben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
Fischergastkarten	NN	<unknown>
an	APPR	an
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
aus	PTKVZ	aus
.	$.	.
Zuständig	ADJD	zuständig
ist	VAFIN	sein
jener	PDAT	jen
Verband	NN	Verband
in	APPR	in
dessen	PDAT	die
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
gemäß	APPR	gemäß
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
das	ART	die
Fischereirevier	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
seine	PPOSAT	sein
größeren	ADJA	groß
Teile	NN	Teil
oder	KON	oder
die	ART	die
Mehrzahl	NN	Mehrzahl
der	ART	die
bewirtschafteten	ADJA	bewirtschaftet
Fischereireviere	NN	<unknown>
liegen	VVINF	liegen
.	$.	.
Die	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
jeder	PIAT	jed
ausgegebenen	ADJA	ausgegeben
Fischergastkarte	NN	<unknown>
eine	ART	eine
Aufstellung	NN	Aufstellung
der	ART	die
Schonzeiten	NN	Schonzeit
und	KON	und
Brittelmaße	NE	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
fischereipolizeilichen	ADJA	<unknown>
Bestimmungen	NN	Bestimmung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
anzuschließen	VVIZU	anschließen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
diese	PDAT	dies
Aufstellung	NN	Aufstellung
dem	ART	die
Fischergast	NN	<unknown>
übergeben	VVINF	übergeben
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
stellt	VVFIN	stellen
die	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
an	APPR	an
den	ART	die
Fischergast	NN	<unknown>
aus	PTKVZ	aus
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
den	ART	die
Vor-	TRUNC	Vor-
und	KON	und
Zunamen	NN	Zuname
des	ART	die
Fischergastes	NN	<unknown>
,	$,	,
dessen	PRELAT	die
Hauptwohnsitz	NN	Hauptwohnsitz
und	KON	und
den	ART	die
Tag	NN	Tag
der	ART	die
Ausfolgung	NN	<unknown>
der	ART	die
Karte	NN	Karte
einzutragen	VVIZU	eintragen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischergast	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
dem	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
seine	PPOSAT	sein
fischereifachliche	ADJA	<unknown>
Eignung	NN	Eignung
glaubhaft	ADJD	glaubhaft
machen	VVINF	machen
und	KON	und
die	ART	die
Fischergastkarte	NN	<unknown>
vor	APPR	vor
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
eigenhändig	ADJD	eigenhändig
unterschreiben	VVINF	unterschreiben
.	$.	.
Fischergastkarten	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
für	APPR	für
Land	NN	Land
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
sind	VAFIN	sein
für	APPR	für
einen	ART	eine
Zeitraum	NN	Zeitraum
von	APPR	von
höchstens	ADV	höchstens
30	CARD	30
Tagen	NN	Tag
,	$,	,
gerechnet	VVPP	rechnen
vom	APPRART	von
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Ausfolgung	NN	<unknown>
an	APPR	an
den	ART	die
Fischergast	NN	<unknown>
,	$,	,
oder	KON	oder
für	APPR	für
einen	ART	eine
bestimmten	ADJA	bestimmt
Kalendertag	NN	Kalendertag
auszustellen	VVIZU	ausstellen
.	$.	.
Die	ART	die
Fischergastkarte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
nicht	PTKNEG	nicht
übertragbar	ADJD	übertragbar
.	$.	.
Die	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Fischergastkarte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
höchstens	ADV	höchstens
30	CARD	30
Tage	NN	Tag
pro	APPR	pro
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
pro	APPR	pro
Person	NN	Person
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Die	ART	die
Fischergastkarte	NN	<unknown>
berechtigt	VVFIN	berechtigen
nicht	PTKNEG	nicht
,	$,	,
ohne	KOUI	ohne
Lizenz	NN	Lizenz
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
fischen	VVINF	fischen
.	$.	.
Eine	ART	eine
unlesbare	ADJA	<unknown>
oder	KON	oder
unvollständige	ADJA	unvollständig
Fischergastkarte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
ungültig	ADJD	ungültig
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
IV	NE	IV
FISCHEREISCHUTZ	NN	<unknown>
Aufgaben	NN	Aufgabe
der	ART	die
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
Die	ART	die
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
haben	VAFIN	haben
den	ART	die
Fischereischutz	NN	<unknown>
innerhalb	APPR	innerhalb
des	ART	die
Fischereirevieres	NN	<unknown>
,	$,	,
für	APPR	für
das	PRELS	die
sie	PPER	sie
bestellt	VVPP	bestellen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
wahrzunehmen	VVIZU	wahrnehmen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereischutz	NN	<unknown>
besteht	VVFIN	bestehen
in	APPR	in
der	ART	die
Sorge	NN	Sorge
um	APPR	um
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
und	KON	und
Überwachung	NN	Überwachung
aller	PIAT	all
fischereirechtlich	ADJD	<unknown>
bedeutsamen	ADJA	bedeutsam
Vorschriften	NN	Vorschrift
.	$.	.
Er	PPER	er
umfasst	VVFIN	umfassen
auch	ADV	auch
das	ART	die
Recht	NN	Recht
und	KON	und
die	ART	die
Pflicht	NN	Pflicht
,	$,	,
die	ART	die
ordnungsgemäße	ADJA	ordnungsgemäß
Betreuung	NN	Betreuung
des	ART	die
Bestandes	NN	Bestand
an	APPR	an
Wassertieren	NN	<unknown>
und	KON	und
deren	PDAT	die
Lebensräume	NN	Lebensraum
zu	PTKZU	zu
überprüfen	VVINF	überprüfen
und	KON	und
damit	PAV	damit
zur	APPRART	zu
Pflege	NN	Pflege
und	KON	und
Sicherung	NN	Sicherung
ihrer	PPOSAT	ihr
Lebensgrundlagen	NN	Lebensgrundlage
beizutragen	VVIZU	beitragen
.	$.	.
Die	ART	die
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
haben	VAFIN	haben
Zuwiderhandlungen	NN	Zuwiderhandlung
gegen	APPR	gegen
Rechtsvorschriften	NN	Rechtsvorschrift
aufzuzeigen	VVIZU	aufzeigen
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
verhüten	VVINF	verhüten
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
unterbinden	VVINF	unterbinden
und	KON	und
bei	APPR	bei
ihrer	PPOSAT	ihr
Verfolgung	NN	Verfolgung
mitzuwirken	VVIZU	mitwirken
.	$.	.
Wahrgenommene	ADJA	wahrgenommen
Missstände	NN	Mißstand
und	KON	und
Übertretungen	NN	Übertretung
sind	VAFIN	sein
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
zu	PTKZU	zu
melden	VVINF	melden
.	$.	.
Die	ART	die
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
sind	VAFIN	sein
berechtigt	VVPP	berechtigen
und	KON	und
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
des	ART	die
Fischdiebstahls	NN	<unknown>
verdächtig	ADJD	verdächtig
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
fischereirechtlichen	ADJA	<unknown>
Vorschriften	NN	Vorschrift
zuwiderhandeln	VVINF	zuwiderhandeln
,	$,	,
in	APPR	in
ihrem	PPOSAT	ihr
dienstlichen	ADJA	dienstlich
Wirkungskreis	NN	Wirkungskreis
anzuhalten	VVIZU	anhalten
die	ART	die
Identität	NN	Identität
festzustellen	VVIZU	feststellen
,	$,	,
die	ART	die
Aushändigung	NN	Aushändigung
der	ART	die
Fischer(gast)karte	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Lizenz	NN	Lizenz
zur	APPRART	zu
Prüfung	NN	Prüfung
zu	PTKZU	zu
verlangen	VVINF	verlangen
,	$,	,
die	ART	die
mitgeführten	ADJA	mitgeführt
Fanggeräte	NN	Fanggerät
und	KON	und
die	ART	die
gefangenen	ADJA	gefangen
Fische	NN	Fisch
,	$,	,
auch	ADV	auch
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
sich	PRF	sich
in	APPR	in
Fahrzeugen	NN	Fahrzeug
oder	KON	oder
in	APPR	in
Behältnissen	NN	Behältnis
befinden	VVFIN	befinden
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
kontrollieren	VVINF	kontrollieren
und	KON	und
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
abzunehmen	VVIZU	abnehmen
,	$,	,
unbeaufsichtigt	ADJD	unbeaufsichtigt
vorgefundene	ADJA	vorgefunden
oder	KON	oder
abgenommene	ADJA	abgenommen
Fanggeräte	NN	Fanggerät
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
bei	APPR	bei
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
abzuliefern	VVIZU	abliefern
.	$.	.
Die	ART	die
Rechte	NN	Recht|Rechte
und	KON	und
Pflichten	NN	Pflicht
des	ART	die
Fischereiaufsehers	NN	Fischereiaufseher
nach	APPR	nach
den	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
des	ART	die
Gesetzes	NN	Gesetz
über	APPR	über
Jagd-	TRUNC	Jagd-
und	KON	und
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
6560	CARD	@card@
,	$,	,
bleiben	VVFIN	bleiben
unberührt	ADJD	unberührt
.	$.	.
Bestellung	NN	Bestellung
von	APPR	von
Fischereiaufsehern	NN	<unknown>
Der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
einen	ART	eine
ausreichenden	ADJA	ausreichend
Fischereischutz	NN	<unknown>
in	APPR	in
dem	ART	die
von	APPR	von
ihm	PPER	er
bewirtschafteten	ADJA	bewirtschaftet
Fischereirevier	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
sorgen	VVINF	sorgen
.	$.	.
Er	PPER	er
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
Personen	NN	Person
(	$(	(
Bewerber	NN	Bewerber
)	$(	)
zur	APPRART	zu
Bestellung	NN	Bestellung
als	KOKOM	als
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
in	APPR	in
einer	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Zahl	NN	Zahl
namhaft	ADJD	namhaft
zu	PTKZU	zu
machen	VVINF	machen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Fischereischutz	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Fischereirevier	NN	<unknown>
gewährleistet	VVPP	gewährleisten
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Kommt	VVFIN	kommen
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
seiner	PPOSAT	sein
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
trotz	APPR	trotz
wiederholter	ADJA	wiederholt
Aufforderung	NN	Aufforderung
nicht	PTKNEG	nicht
nach	PTKVZ	nach
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
auf	APPR	auf
seine	PPOSAT	sein
Rechnung	NN	Rechnung
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
zu	PTKZU	zu
bestellen	VVINF	bestellen
.	$.	.
Für	APPR	für
Fischwässer	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
zu	APPR	zu
keinem	PIAT	kein
Revier	NN	Revier
gehören	VVFIN	gehören
,	$,	,
kann	VMFIN	können
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
ebenfalls	ADV	ebenfalls
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
namhaft	ADJD	namhaft
machen	VVINF	machen
.	$.	.
Personen	NN	Person
können	VMFIN	können
nur	ADV	nur
zum	APPRART	zu
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
bestellt	VVPP	bestellen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
über	APPR	über
aus-reichende	ADJA	<unknown>
Kenntnisse	NN	Kenntnis
im	APPRART	in
rechtlichen	ADJA	rechtlich
und	KON	und
fischereifachlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
verfügen	VVFIN	verfügen
;	$.	;
insbesondere	ADV	insbesondere
sind	VAFIN	sein
Kenntnisse	NN	Kenntnis
über	APPR	über
die	ART	die
Aufgaben	NN	Aufgabe
des	ART	die
Fischereischutzes	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Befugnisse	NN	Befugnis
öffentlicher	ADJA	öffentlich
Wachen	NN	Wache|Wachen
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Kenntnisse	NN	Kenntnis
sind	VAFIN	sein
durch	APPR	durch
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
vom	APPRART	von
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
ausgestellten	ADJA	ausgestellt
Bescheinigung	NN	Bescheinigung
über	APPR	über
den	ART	die
Besuch	NN	Besuch
eines	ART	eine
Fischereiaufseherkurses	NN	<unknown>
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
.	$.	.
Der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
gilt	VVFIN	gelten
auch	ADV	auch
erbracht	VVPP	erbringen
durch	APPR	durch
die	ART	die
Absolvierung	NN	Absolvierung
einer	ART	eine
gleichwertigen	ADJA	gleichwertig
Ausbildung	NN	Ausbildung
in	APPR	in
einem	ART	eine
anderen	PIAT	ander
Land	NN	Land
oder	KON	oder
durch	APPR	durch
den	ART	die
erfolgreichen	ADJA	erfolgreich
Abschluss	NN	Abschluß
einer	ART	eine
einschlägigen	ADJA	einschlägig
Berufsausbildung	NN	Berufsausbildung
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
Bestimmungen	NN	Bestimmung
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
über	APPR	über
die	ART	die
Anmeldung	NN	Anmeldung
zum	APPRART	zu
Kurs	NN	Kurs
,	$,	,
Form	NN	Form
,	$,	,
Dauer	NN	Dauer
und	KON	und
Inhalt	NN	Inhalt
des	ART	die
Kurses	NN	Kurs
,	$,	,
die	ART	die
Ausstellung	NN	Ausstellung
der	ART	die
Kursbestätigung	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
des	ART	die
Kursbeitrages	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
einschlägigen	ADJA	einschlägig
Berufsausbildungen	NN	Berufsausbildung
.	$.	.
Die	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
zum	APPRART	zu
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
erfolgt	VVFIN	erfolgen
durch	APPR	durch
Bescheid	NN	Bescheid
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
.	$.	.
Als	KOKOM	als
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
kann	VMFIN	können
nur	ADV	nur
bestellt	VVPP	bestellen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wer	PWS	wer
die	ART	die
österreichische	ADJA	österreichisch
Staatsbürgerschaft	NN	Staatsbürgerschaft
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Staatsangehörigkeit	NN	Staatsangehörigkeit
eines	ART	eine
EU-	TRUNC	EU-
oder	KON	oder
EWR-Mitgliedstaates	NN	<unknown>
besitzt	VVFIN	besitzen
,	$,	,
volljährig	ADJD	volljährig
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
im	APPRART	in
Besitz	NN	Besitz
einer	ART	eine
gültigen	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
über	APPR	über
solche	PIAT	solch
körperliche	ADJA	körperlich
und	KON	und
geistige	ADJA	geistig
Eigenschaften	NN	Eigenschaft
verfügt	VVFIN	verfügen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
angenommen	VVPP	annehmen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
er	PPER	er
kann	VMFIN	können
seine	PPOSAT	sein
Aufgaben	NN	Aufgabe
als	KOKOM	als
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
erfüllen	VVINF	erfüllen
,	$,	,
durch	APPR	durch
seinen	PPOSAT	sein
Wohnsitz	NN	Wohnsitz
und	KON	und
die	ART	die
ihm	PPER	er
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehende	ADJA	stehend
Zeit	NN	Zeit
die	ART	die
Gewähr	NN	Gewähr
bietet	VVFIN	bieten
,	$,	,
dass	KOUS	dass
er	PPER	er
den	ART	die
Fischereischutz	NN	<unknown>
in	APPR	in
dem	ART	die
Fischereirevier	NN	<unknown>
,	$,	,
für	APPR	für
das	PRELS	die
er	PPER	er
bestellt	VVPP	bestellen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
auch	ADV	auch
ausreichend	ADJD	ausreichend
ausüben	VVINF	ausüben
kann	VMFIN	können
,	$,	,
den	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
oder	KON	oder
3	CARD	3
erbringen	VVINF	erbringen
kann	VMFIN	können
und	KON	und
vertrauenswürdig	ADJD	vertrauenswürdig
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Vertrauenswürdigkeit	NN	Vertrauenswürdigkeit
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Bewerber	NN	Bewerber
insbesondere	ADV	insbesondere
durch	APPR	durch
Vorlage	NN	Vorlage
einer	ART	eine
Strafregisterbescheinigung	NN	<unknown>
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
älter	ADJD	alt
als	KOKOM	als
6	CARD	6
Monate	NN	Monat
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Wegen	APPR	wegen
mangelnder	ADJA	mangelnd
Vertrauenswürdigkeit	NN	Vertrauenswürdigkeit
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Bestellung	NN	Bestellung
für	APPR	für
die	ART	die
Fischereiaufsicht	NN	Fischereiaufsicht
insbesondere	ADV	insbesondere
Personen	NN	Person
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
,	$,	,
die	PRELS	die
wegen	APPR	wegen
einer	ART	eine
gerichtlich	ADJD	gerichtlich
strafbaren	ADJA	strafbar
Handlung	NN	Handlung
rechtskräftig	ADJD	rechtskräftig
verurteilt	VVPP	verurteilen
worden	VAPP	werden
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
solange	KOUS	solange
dies	PDS	dies
wegen	APPR	wegen
der	ART	die
Art	NN	Art
der	ART	die
strafbaren	ADJA	strafbar
Handlung	NN	Handlung
und	KON	und
der	ART	die
Persönlichkeit	NN	Persönlichkeit
des	ART	die
Verurteilten	NN	Verurteilte
erforderlich	ADJD	erforderlich
erscheint	VVFIN	erscheinen
,	$,	,
die	ART	die
Verurteilung	NN	Verurteilung
nicht	PTKNEG	nicht
getilgt	VVPP	tilgen
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
die	ART	die
Rechtsfolgen	NN	Rechtsfolge
nicht	PTKNEG	nicht
nachge-sehen	VVPP	<unknown>
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
vom	APPRART	von
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
bestellten	ADJA	bestellt
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
zu	PTKZU	zu
beeidigen	VVINF	<unknown>
.	$.	.
Zuständig	ADJD	zuständig
für	APPR	für
die	ART	die
Beeidigung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
jene	PDAT	jen
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
,	$,	,
in	APPR	in
deren	PRELAT	die
Verwaltungsbezirk	NN	Verwaltungsbezirk
das	ART	die
Fischereirevier	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
sein	PPOSAT	sein
größter	ADJA	groß
Teil	NN	Teil
oder	KON	oder
die	ART	die
Mehrzahl	NN	Mehrzahl
der	ART	die
vom	APPRART	von
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
bewirtschafteten	ADJA	bewirtschaftet
Fischereireviere	NN	<unknown>
liegen	VVFIN	liegen
.	$.	.
Im	APPRART	in
übrigen	ADJA	übrig
gilt	VVFIN	gelten
das	ART	die
Gesetz	NN	Gesetz
über	APPR	über
die	ART	die
Beeidigung	NN	<unknown>
und	KON	und
äußere	ADJA	äußer
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
der	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Landeskulturwachen	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Handlungen	NN	Handlung
der	ART	die
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
sind	VAFIN	sein
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
zuzurechnen	VVIZU	zurechnen
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
V	NN	V
FISCHEREIREVIERE	NN	<unknown>
Reviereinteilung	NN	<unknown>
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Fischwässer	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
Bescheid	NN	Bescheid
in	APPR	in
Fischereireviere	NN	<unknown>
(	$(	(
Eigen-	TRUNC	Eigen-
und	KON	und
Pachtreviere	NN	<unknown>
)	$(	)
einzuteilen	VVIZU	einteilen
.	$.	.
Vor	APPR	vor
der	ART	die
Einteilung	NN	Einteilung
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
und	KON	und
der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
anzuhören	VVIZU	anhören
.	$.	.
Jedes	PIAT	jed
Fischereirevier	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
oberirdisch	ADJD	oberirdisch
zusammenhängende	ADJA	zusammenhängend
Wasserstrecke	NN	Wasserstrecke
oder	KON	oder
Wasserfläche	NN	Wasserfläche
samt	APPR	samt
den	ART	die
etwaigen	ADJA	etwaig
Altarmen	NN	Altarm
,	$,	,
künstlichen	ADJA	künstlich
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
und	KON	und
natürlichen	ADJA	natürlich
oder	KON	oder
künstlichen	ADJA	künstlich
Nebengerinnen	NN	<unknown>
umfassen	VVFIN	umfassen
.	$.	.
Das	ART	die
Fischereirevier	NN	<unknown>
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
sachgerechte	ADJA	sachgerecht
und	KON	und
nachhaltige	ADJA	nachhaltig
Bewirtschaftung	NN	Bewirtschaftung
eines	PIS	eine
der	ART	die
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
des	ART	die
Fischwassers	NN	<unknown>
angemessenen	ADJA	angemessen
Fischbestandes	NN	Fischbestand
zulassen	VVINF	zulassen
.	$.	.
Die	ART	die
Reviereinteilung	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
jene	PDAT	jen
Gewässer	NN	Gewässer
zu	PTKZU	zu
unterbleiben	VVINF	unterbleiben
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
ständigen	ADJA	ständig
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
für	APPR	für
keinen	PIAT	kein
Zweig	NN	Zweig
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
von	APPR	von
Bedeutung	NN	Bedeutung
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
und	KON	und
3	CARD	3
angeführten	ADJA	angeführt
Eigenschaften	NN	Eigenschaft
eines	ART	eine
Fischwassers	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
die	ART	die
Reviereinteilung	NN	<unknown>
neu	ADJD	neu
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
.	$.	.
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Reviereinteilung	NN	<unknown>
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Gewässer	NN	Gewässer
an	APPR	an
der	ART	die
Grenze	NN	Grenze
zu	APPR	zu
benachbarten	ADJA	benachbart
Ländern	NN	Land
,	$,	,
in	APPR	in
denen	PRELS	die
gleichfalls	ADV	gleichfalls
eine	ART	eine
Reviereinteilung	NN	<unknown>
aufgrund	APPR	aufgrund
ähnlicher	ADJA	ähnlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
erfolgt	VVPP	erfolgen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
vor	APPR	vor
der	ART	die
Entscheidung	NN	Entscheidung
den	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörden	NN	Behörde
des	ART	die
betreffenden	ADJA	betreffend
Landes	NN	Land
Gelegenheit	NN	Gelegenheit
zur	APPRART	zu
Stellungnahme	NN	Stellungnahme
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
ein	ART	eine
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
bestritten	VVPP	bestreiten
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
eine	ART	eine
vorläufige	ADJA	vorläufig
Reviereinteilung	NN	<unknown>
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
.	$.	.
Nach	APPR	nach
Klärung	NN	Klärung
der	ART	die
Fischereirechtsverhältnisse	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
die	ART	die
Reviereinteilung	NN	<unknown>
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
neu	ADJD	neu
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
oder	KON	oder
die	ART	die
Parteien	NN	Partei
auf	APPR	auf
den	ART	die
Zivilrechtsweg	NN	Zivilrechtsweg
zu	PTKZU	zu
verweisen	VVINF	verweisen
.	$.	.
Eigenreviere	NN	<unknown>
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
der	ART	die
Fischereiberechtigten	ADJA	fischereiberechtigt
Fischwässer	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
Eigenreviere	NN	<unknown>
anzuerkennen	VVIZU	anerkennen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
für	APPR	für
sie	PPER	sie
ein	ART	eine
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
einer	ART	eine
oder	KON	oder
mehreren	PIAT	mehrer
Personen	NN	Person
ungeteilt	ADJD	ungeteilt
zusteht	VVFIN	zustehen
und	KON	und
sie	PPER	sie
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
§	NN	§
26	CARD	26
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
entsprechen	VVINF	entsprechen
oder	KON	oder
sie	PPER	sie
unmittelbar	ADJD	unmittelbar
an	APPR	an
ein	ART	eine
Eigenrevier	NN	<unknown>
in	APPR	in
einem	ART	eine
benachbarten	ADJA	benachbart
Land	NN	Land
anschließen	VVINF	anschließen
,	$,	,
das	PRELS	die
demselben	PDAT	dieselb
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
gehört	VVFIN	gehören
.	$.	.
Der	ART	die
Antrag	NN	Antrag
auf	APPR	auf
Anerkennung	NN	Anerkennung
eines	ART	eine
Fischwassers	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
Eigenrevier	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
zu	PTKZU	zu
enthalten	VVINF	enthalten
:	$.	:
die	ART	die
Namen	NN	Name
und	KON	und
die	ART	die
Grenzen	NN	Grenze
der	ART	die
Gewässerstrecken	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
der	ART	die
damit	PAV	damit
verbundenen	ADJA	verbunden
Altarme	NN	Altarm
,	$,	,
Ausstände	NN	Ausstand
,	$,	,
natürlichen	ADJA	natürlich
und	KON	und
künstlichen	ADJA	künstlich
Nebengerinne	NN	<unknown>
und	KON	und
künstlichen	ADJA	künstlich
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
,	$,	,
die	PRELS	die
das	ART	die
Eigenrevier	NN	<unknown>
umfassen	VVINF	umfassen
soll	VMFIN	sollen
,	$,	,
eine	ART	eine
maßstabgerechte	ADJA	<unknown>
Planskizze	NN	Planskizze
des	ART	die
Eigenreviers	NN	<unknown>
,	$,	,
Angaben	NN	Angabe
über	APPR	über
die	ART	die
besonderen	ADJA	besonder
Erfordernisse	NN	Erfordernis
des	ART	die
§	NN	§
19	CARD	19
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
,	$,	,
den	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
über	APPR	über
das	ART	die
ungeteilte	ADJA	ungeteilt
Eigentum	NN	Eigentum
des	ART	die
Fischereirechtes	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Besitzer	NN	Besitzer
eines	ART	eine
Eigenreviers	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
dieses	PDAT	dies
nur	ADV	nur
nur	ADV	nur
für	APPR	für
alle	PIAT	all
Fischereinutzungen	NN	<unknown>
ungeteilt	ADJD	ungeteilt
verpachten	VVINF	verpachten
.	$.	.
Ausnahmen	NN	Ausnahme
sind	VAFIN	sein
nur	ADV	nur
in	APPR	in
sinngemäßer	ADJA	sinngemäß
Anwendung	NN	Anwendung
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
möglich	ADJD	möglich
.	$.	.
Pachtreviere	NN	<unknown>
Aus	APPR	aus
den	ART	die
Fischwässern	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
als	KOKOM	als
Eigenrevier	NN	<unknown>
anerkannt	VVPP	anerkennen
oder	KON	oder
Eigenrevieren	NN	<unknown>
zugewiesen	VVPP	zuweisen
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
Pachtreviere	NN	<unknown>
derart	ADV	derart
zu	PTKZU	zu
bilden	VVINF	bilden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
jedes	PIAT	jed
dieser	PDAT	dies
Fischereireviere	NN	<unknown>
den	ART	die
Erfordernissen	NN	Erfordernis
des	ART	die
§	NN	§
19	CARD	19
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
entspricht	VVFIN	entsprechen
.	$.	.
Wenn	KOUS	wenn
durch	APPR	durch
eine	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
der	ART	die
Fischereirechte	NN	Fischereirecht
ein	ART	eine
Pachtrevier	NN	<unknown>
die	ART	die
Voraus-setzungen	NN	<unknown>
des	ART	die
§	NN	§
20	CARD	20
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
erfüllt	VVPP	erfüllen
,	$,	,
kann	VMFIN	können
beim	APPRART	bei
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
ein	ART	eine
Antrag	NN	Antrag
auf	APPR	auf
Anerkennung	NN	Anerkennung
als	KOKOM	als
Eigenrevier	NN	<unknown>
gestellt	VVPP	stellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Pächter	NN	Pächter
eines	ART	eine
Pachtreviers	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
dieses	PDAT	dies
nur	ADV	nur
für	APPR	für
die	ART	die
gesamte	ADJA	gesamt
Pachtdauer	NN	<unknown>
und	KON	und
nur	ADV	nur
für	APPR	für
alle	PIAT	all
Fischereinutzungen	NN	<unknown>
ungeteilt	ADJD	ungeteilt
unter-	TRUNC	unter-
oder	KON	oder
weiterverpachten	VVFIN	weiterverpachten
.	$.	.
Ausnahmen	NN	Ausnahme
sind	VAFIN	sein
nur	ADV	nur
in	APPR	in
sinngemäßer	ADJA	sinngemäß
Anwendung	NN	Anwendung
des	ART	die
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
möglich	ADJD	möglich
.	$.	.
Eine	ART	eine
Unter-	TRUNC	Unter-
oder	KON	oder
Weiterverpachtung	NN	Weiterverpachtung
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Zustimmung	NN	Zustimmung
der	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
.	$.	.
Zuweisung	NN	Zuweisung
von	APPR	von
Fischwässern	NN	<unknown>
zu	APPR	zu
Eigenrevieren	NN	<unknown>
(	$(	(
Mitbewirtschaftung	NN	<unknown>
)	$(	)
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
Fischwässer	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
weder	KON	weder
als	KOKOM	als
Eigenrevier	NN	<unknown>
anerkannt	VVPP	anerkennen
,	$,	,
noch	ADV	noch
wegen	APPR	wegen
ihrer	PPOSAT	ihr
Lage	NN	Lage
und	KON	und
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
in	APPR	in
ein	ART	eine
Pachtrevier	NN	<unknown>
einbezogen	VVPP	einbeziehen
werden	VAINF	werden
können	VMFIN	können
,	$,	,
einem	ART	eine
angrenzenden	ADJA	angrenzend
Eigenrevier	NN	<unknown>
zuzuweisen	VVIZU	zuweisen
.	$.	.
Der	ART	die
Besitzer	NN	Besitzer
des	ART	die
Eigenreviers	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
die	ART	die
zugewiesenen	ADJA	zugewiesen
Fischwässer	NN	<unknown>
zusammen	ADV	zusammen
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Eigenrevier	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bewirtschaften	VVINF	bewirtschaften
.	$.	.
Er	PPER	er
hat	VAFIN	haben
jedoch	ADV	jedoch
den	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
des	ART	die
zugewiesenen	ADJA	zugewiesen
Fischwassers	NN	<unknown>
eine	ART	eine
jährliche	ADJA	jährlich
Entschädigung	NN	Entschädigung
zu	PTKZU	zu
bezahlen	VVINF	bezahlen
.	$.	.
Über	APPR	über
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Entschädigung	NN	Entschädigung
entscheidet	VVFIN	entscheiden
im	APPRART	in
Streitfall	NN	Streitfall
das	ART	die
Gericht	NN	Gericht
.	$.	.
Verpachtung	NN	Verpachtung
Pachtreviere	NN	<unknown>
und	KON	und
jene	PDAT	jen
Eigenreviere	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
von	APPR	von
ihren	PPOSAT	ihr
Besitzern	NN	Besitzer
nicht	PTKNEG	nicht
selbst	ADV	selbst
bewirtschaftet	VVPP	bewirtschaften
werden	VAFIN	werden
oder	KON	oder
deren	PDAT	die
Besitzer	NN	Besitzer
keine	PIAT	kein
Pachtfähigkeit	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
,	$,	,
müssen	VMFIN	müssen
an	APPR	an
einen	ART	eine
pachtfähigen	ADJA	<unknown>
Pächter	NN	Pächter
(	$(	(
§	NN	§
24	CARD	24
)	$(	)
verpachtet	VVPP	verpachten
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Pachtverträge	NN	Pachtvertrag
müssen	VMFIN	müssen
schriftlich	ADJD	schriftlich
abgeschlossen	VVPP	abschließen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
Verpachtung	NN	Verpachtung
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
von	APPR	von
zehn	CARD	zehn
Jahren	NN	Jahr
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Das	ART	die
Pachtverhältnis	NN	Pachtverhältnis
verlängert	VVFIN	verlängern
sich	PRF	sich
jeweils	ADV	jeweils
um	APPR	um
weitere	ADJA	weit
zehn	CARD	zehn
Jahre	NN	Jahr
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
nicht	PTKNEG	nicht
eine	PIS	eine
der	ART	die
Vertragsparteien	NN	Vertragspartei
die	ART	die
Auflösung	NN	Auflösung
des	ART	die
Vertrages	NN	Vertrag
begehrt	VVPP	begehren
.	$.	.
Eine	ART	eine
Verpachtung	NN	Verpachtung
auf	APPR	auf
einen	ART	eine
kürzeren	ADJA	kurz
Zeitraum	NN	Zeitraum
oder	KON	oder
eine	ART	eine
vorzeitige	ADJA	vorzeitig
Auflösung	NN	Auflösung
des	ART	die
Vertrages	NN	Vertrag
kann	VMFIN	können
vom	APPRART	von
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
nur	ADV	nur
dann	ADV	dann
genehmigt	VVPP	genehmigen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
keine	PIAT	kein
fischereiwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bedenken	NN	Bedenken
entgegenstehen	VVFIN	entgegenstehen
.	$.	.
Der	ART	die
Verpächter	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Verpachtung	NN	Verpachtung
eines	ART	eine
Fischereireviers	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
jede	PIAT	jed
Änderung	NN	Änderung
des	ART	die
Pachtvertrags	NN	Pachtvertrag
binnen	APPR	binnen
30	CARD	30
Tagen	NN	Tag
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Er	PPER	er
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
den	ART	die
Pachtvertrag	NN	Pachtvertrag
anzuschließen	VVIZU	anschließen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Verpachtung	NN	Verpachtung
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
zu	PTKZU	zu
versagen	VVINF	versagen
,	$,	,
bzw.	KOUI	bzw.
das	ART	die
Pachtverhältnis	NN	Pachtverhältnis
während	APPR	während
der	ART	die
Pachtdauer	NN	<unknown>
aufzulösen	VVIZU	auflösen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Pächter	NN	Pächter
die	ART	die
Pachtfähigkeit	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
24	CARD	24
)	$(	)
nicht	PTKNEG	nicht
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
besitzt	VVFIN	besitzen
oder	KON	oder
die	ART	die
Vertragsbestimmungen	NN	Vertragsbestimmung
dem	ART	die
Gesetz	NN	Gesetz
widersprechen	VVINF	widersprechen
.	$.	.
Erfolgt	VVFIN	erfolgen
keine	PIAT	kein
Verpachtung	NN	Verpachtung
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Fischereirevier	NN	<unknown>
von	APPR	von
einem	ART	eine
pachtfähigen	ADJA	<unknown>
Revierverwalter	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
den	ART	die
Grundsätzen	NN	Grundsatz
einer	ART	eine
ordnungsgemäßen	ADJA	ordnungsgemäß
Fischereiwirtschaft	NN	Fischereiwirtschaft
zu	PTKZU	zu
betreuen	VVINF	betreuen
.	$.	.
Der	ART	die
Revierverwalter	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
nach	APPR	nach
Anhörung	NN	Anhörung
der	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
auf	APPR	auf
ihre	PPOSAT	ihr
Kosten	NN	Kosten
bescheidmäßig	ADJD	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bestellen	VVINF	bestellen
.	$.	.
Unabhängig	ADJD	unabhängig
davon	PAV	davon
muss	VMFIN	müssen
eine	ART	eine
neuerliche	ADJA	neuerlich
Verpachtung	NN	Verpachtung
in	APPR	in
die	ART	die
Wege	NN	Weg
geleitet	VVPP	geleiten|leiten
werden	VAINF	werden
,	$,	,
sobald	KOUS	sobald
ein	ART	eine
solcher	PIAT	solch
Versuch	NN	Versuch
erfolgversprechend	ADJD	erfolgversprechend
erscheint	VVFIN	erscheinen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
kann	VMFIN	können
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
eine	ART	eine
Ausnahme	NN	Ausnahme
von	APPR	von
der	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Verpachtung	NN	Verpachtung
für	APPR	für
das	ART	die
gesamte	ADJA	gesamt
Fischerei-revier	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Teile	NN	Teil
davon	PAV	davon
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
dieses	PDAT	dies
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
eines	ART	eine
wissenschaftlichen	ADJA	wissenschaftlich
Projektes	NN	Projekt
erforscht	VVPP	erforschen
oder	KON	oder
bewirtschaftet	VVPP	bewirtschaften
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
,	$,	,
die	ART	die
Nutzung	NN	Nutzung
aufgrund	APPR	aufgrund
einer	ART	eine
naturschutzbehördlichen	ADJA	<unknown>
Entscheidung	NN	Entscheidung
vom	APPRART	von
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
stillgelegt	VVPP	stilllegen
werden	VAINF	werden
muss	VMFIN	müssen
,	$,	,
oder	KON	oder
das	ART	die
Revier	NN	Revier
oder	KON	oder
Teile	NN	Teil
davon	PAV	davon
in	APPR	in
einem	ART	eine
naturschutzrechtlich	ADJD	<unknown>
relevanten	ADJA	relevant
Gebiet	NN	Gebiet
liegen	VVFIN	liegen
.	$.	.
Pachtfähigkeit	NN	<unknown>
des	ART	die
Pächters	NN	Pächter
Pachtfähig	ADJD	<unknown>
sind	VAFIN	sein
natürliche	ADJA	natürlich
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
volljährig	ADJD	volljährig
und	KON	und
im	APPRART	in
Besitz	NN	Besitz
einer	ART	eine
gültigen	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
von	APPR	von
denen	PRELS	die
angenommen	VVPP	annehmen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
dass	KOUS	dass
sie	PPER	sie
die	PRELS	die
ihnen	PPER	sie
aus	APPR	aus
der	ART	die
Pachtung	NN	<unknown>
erwachsenden	ADJA	erwachsend
Verpflichtungen	NN	Verpflichtung
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
mit	APPR	mit
Rücksicht	NN	Rücksicht
auf	APPR	auf
ihre	PPOSAT	ihr
Einkommens-	TRUNC	Einkommens-
oder	KON	oder
ihre	PPOSAT	ihr
Vermögensverhältnisse	NN	Vermögensverhältnis
,	$,	,
erfüllen	VVINF	erfüllen
können	VMFIN	können
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
ihrem	PPOSAT	ihr
bisherigen	ADJA	bisherig
Verhalten	NN	Verhalten
Gewähr	NN	Gewähr
für	APPR	für
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
fischereirechtlichen	ADJA	<unknown>
Vorschriften	NN	Vorschrift
bieten	VVINF	bieten
und	KON	und
die	PDS	die
weder	KON	weder
die	ART	die
natürliche	ADJA	natürlich
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
von	APPR	von
Gewässern	NN	Gewässer
in	APPR	in
einer	PIS	eine
den	ART	die
Fischbestand	NN	Fischbestand
oder	KON	oder
den	ART	die
Bestand	NN	Bestand
an	APPR	an
Wassertieren	NN	<unknown>
gefährdenden	ADJA	gefährdend
Weise	NN	Weise
beeinträchtigen	VVFIN	beeinträchtigen
,	$,	,
noch	ADV	noch
innerhalb	APPR	innerhalb
der	ART	die
letzten	ADJA	letzt
5	CARD	5
Jahre	NN	Jahr
vor	APPR	vor
der	ART	die
Pachtung	NN	<unknown>
beeinträchtigt	VVPP	beeinträchtigen
haben	VAFIN	haben
oder	KON	oder
an	APPR	an
einer	ART	eine
derartigen	ADJA	derartig
Beeinträchtigung	NN	Beeinträchtigung
beteiligt	VVPP	beteiligen
sind	VAFIN	sein
oder	KON	oder
waren	VAINF	sein
.	$.	.
Juristische	ADJA	juristisch
Personen	NN	Person
und	KON	und
Fischereigesellschaften	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
pachtfähig	ADJD	<unknown>
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
zumindest	ADV	zumindest
ein	ART	eine
Mitglied	NN	Mitglied
des	ART	die
vertretungsbefugten	ADJA	<unknown>
Organs	NN	Organ
die	ART	die
Voraussetzungen	NN	Voraussetzung
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
erfüllt	VVPP	erfüllen
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
VI	NE	<unknown>
BEZIEHUNGEN	NN	Beziehung
DER	ART	die
FISCHEREI	NN	Fischerei
ZU	APPR	zu
ANDEREN	PIAT	ander
RECHTEN	ADJA	recht|rechts
Benützung	NN	Benützung
von	APPR	von
Grundstücken	NN	Grundstück
Fischereiberechtigte	NN	<unknown>
,	$,	,
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
,	$,	,
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
,	$,	,
Mitglieder	NN	Mitglied
des	ART	die
Fischereirevierausschusses	NN	<unknown>
und	KON	und
Fischergäste	NN	<unknown>
und	KON	und
Aufsichtspersonen	NN	Aufsichtsperson
(	$(	(
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
dürfen	VMINF	dürfen
Ufergrundstücke	NN	<unknown>
und	KON	und
wasserführende	ADJA	wasserführend
Grundstücke	NN	Grundstück
zum	APPRART	zu
Fischen	NN	Fisch|Fischen
und	KON	und
zur	APPRART	zu
Beaufsichtigung	NN	Beaufsichtigung
der	ART	die
Fischwässer	NN	<unknown>
betreten	VVPP	betreten
und	KON	und
Fanggeräte	NN	Fanggerät
befestigen	VVFIN	befestigen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
ist	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
der	ART	die
angemessenen	ADJA	angemessen
Vorsicht	NN	Vorsicht
vor	APPR	vor
Beschädigungen	NN	Beschädigung
an	APPR	an
den	ART	die
Grundstücken	NN	Grundstück
vorzugehen	VVIZU	vorgehen
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
der	ART	die
freie	ADJA	frei
Zutritt	NN	Zutritt
zu	APPR	zu
diesen	PDAT	dies
Grundstücken	NN	Grundstück
nicht	PTKNEG	nicht
möglich	ADJD	möglich
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
bei	APPR	bei
eingefriedeten	ADJA	eingefriedet
Grundstücken	NN	Grundstück
,	$,	,
so	ADV	so
ist	VAFIN	sein
das	ART	die
Betreten	NN	Betreten
nur	ADV	nur
nach	APPR	nach
vorheriger	ADJA	vorherig
Anmeldung	NN	Anmeldung
beim	APPRART	bei
Grundeigentümer	NN	Grundeigentümer
oder	KON	oder
Nutzungsberechtigten	NN	Nutzungsberechtigte
gestattet	VVPP	gestatten|statten
.	$.	.
Ist	VAFIN	sein
zur	APPRART	zu
sachgemäßen	ADJA	sachgemäß
und	KON	und
nachhaltigen	ADJA	nachhaltig
Bewirtschaftung	NN	Bewirtschaftung
eines	ART	eine
Fischwassers	NN	<unknown>
das	ART	die
Befahren	NN	Befahren
von	APPR	von
Grundstücken	NN	Grundstück
notwendig	ADJD	notwendig
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
zur	APPRART	zu
Einbringung	NN	Einbringung
des	ART	die
Besatzes	NN	Besatz
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
der	ART	die
Abfischung	NN	<unknown>
,	$,	,
so	ADV	so
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
örtlich	ADJD	örtlich
zuständige	ADJA	zuständig
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
den	ART	die
Grundeigentümer	NN	Grundeigentümer
oder	KON	oder
die	ART	die
Nutzungsberechtigten	NN	Nutzungsberechtigte
zu	PTKZU	zu
verpflichten	VVINF	verpflichten
,	$,	,
diese	PDAT	dies
Benützung	NN	Benützung
des	ART	die
Grundstückes	NN	Grundstück
zu	PTKZU	zu
dulden	VVINF	dulden
.	$.	.
Der	ART	die
Grundeigentümer	NN	Grundeigentümer
bzw.	KOKOM	bzw.
der	ART	die
Nutzungsberechtigte	NN	<unknown>
dürfen	VMFIN	dürfen
die	ART	die
zum	APPRART	zu
Betreten	NN	Betreten
oder	KON	oder
zum	APPRART	zu
Befahren	NN	Befahren
berechtigten	ADJA	berechtigt
Personen	NN	Person
bei	APPR	bei
ihren	PPOSAT	ihr
Tätigkeiten	NN	Tätigkeit
nicht	PTKNEG	nicht
stören	VVINF	stören
.	$.	.
Schäden	NN	Schaden
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Rechte	NN	Recht|Rechte
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bis	KON	bis
3	CARD	3
verursacht	VVPP	verursachen
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
unabhängig	ADJD	unabhängig
vom	APPRART	von
Vorliegen	NN	Vorliegen
eines	ART	eine
Verschuldens	NN	Verschulden
vom	APPRART	von
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
ersetzen	VVINF	ersetzen
.	$.	.
Fischen	NN	Fisch|Fischen
in	APPR	in
überfluteten	ADJA	überflutet
Gebieten	NN	Gebiet
Bei	APPR	bei
Überflutungen	NN	Überflutung
darf	VMFIN	dürfen
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
auch	ADV	auch
außerhalb	APPR	außerhalb
seines	PPOSAT	sein
Fischwassers	NN	<unknown>
in	APPR	in
den	ART	die
längs	APPR	längs
desselben	PDAT	derselb
auf	APPR	auf
fremdem	ADJA	fremd
Grund	NN	Grund
entstehenden	ADJA	entstehend
Wasseransammlungen	NN	Wasseransammlung
fischen	VVINF	fischen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
hat	VAFIN	haben
er	PPER	er
mit	APPR	mit
der	ART	die
angemessenen	ADJA	angemessen
Vorsicht	NN	Vorsicht
vor	APPR	vor
Beschädigungen	NN	Beschädigung
an	APPR	an
den	ART	die
Grundstücken	NN	Grundstück
vorzugehen	VVIZU	vorgehen
.	$.	.
Verursachte	ADJA	verursacht
Schäden	NN	Schaden
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
unabhängig	ADJD	unabhängig
vom	APPRART	von
Vorliegen	NN	Vorliegen
eines	ART	eine
Verschuldens	NN	Verschulden
zu	PTKZU	zu
ersetzen	VVINF	ersetzen
.	$.	.
Die	ART	die
Eigentümer	NN	Eigentümer
und	KON	und
Nutzungsberechtigten	NN	Nutzungsberechtigte
der	ART	die
überfluteten	ADJA	überflutet
Grundstücke	NN	Grundstück
dürfen	VMFIN	dürfen
keine	PIAT	kein
Vorkehrungen	NN	Vorkehrung
anbringen	VVINF	anbringen
,	$,	,
die	PRELS	die
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
nur	ADV	nur
den	ART	die
Zweck	NN	Zweck
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
die	ART	die
Rückkehr	NN	Rückkehr
der	ART	die
Fische	NN	Fisch
ins	APPRART	in
Wasser	NN	Wasser
zu	PTKZU	zu
behindern	VVINF	behindern
.	$.	.
Beziehungen	NN	Beziehung
zu	APPR	zu
anderen	PIS	andere
Rechten	NN	Recht|Rechte
Bei	APPR	bei
der	ART	die
Trockenlegung	NN	Trockenlegung
(	$(	(
Abkehr	NN	Abkehr
)	$(	)
oder	KON	oder
Ableitung	NN	Ableitung
von	APPR	von
Gewässern	NN	Gewässer
darf	VMFIN	dürfen
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
daran	PAV	daran
gehindert	VVPP	hindern
werden	VAINF	werden
,	$,	,
über	APPR	über
die	ART	die
darin	PAV	darin
befindlichen	ADJA	befindlich
Fische	NN	Fisch
zu	PTKZU	zu
verfügen	VVINF	verfügen
.	$.	.
Der	ART	die
zur	APPRART	zu
Trockenlegung	NN	Trockenlegung
oder	KON	oder
zur	APPRART	zu
Ableitung	NN	Ableitung
des	ART	die
Wassers	NN	Wasser
Berechtigte	NN	Berechtigte
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
den	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
zeitgerecht	ADJD	zeitgerecht
,	$,	,
mindestens	ADV	mindestens
jedoch	ADV	jedoch
eine	ART	eine
Woche	NN	Woche
vor	APPR	vor
der	ART	die
Ausführung	NN	Ausführung
der	ART	die
beabsichtigten	ADJA	beabsichtigt
Maßnahme	NN	Maßnahme
-	$(	-
in	APPR	in
Notfällen	NN	Notfall
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
-	$(	-
über	APPR	über
den	ART	die
Beginn	NN	Beginn
und	KON	und
die	ART	die
voraussichtliche	ADJA	voraussichtlich
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Trockenlegung	NN	Trockenlegung
oder	KON	oder
Ableitung	NN	Ableitung
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
.	$.	.
Der	ART	die
Wasserberechtigte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
überdies	ADV	überdies
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
den	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
von	APPR	von
einem	ART	eine
Gebrechen	NN	Gebrech
an	APPR	an
Wehr-	TRUNC	Wehr-
oder	KON	oder
an	APPR	an
anderen	PIS	andere
Stauanlagen	NN	Stauanlage
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
,	$,	,
die	PRELS	die
den	ART	die
Fischbestand	NN	Fischbestand
gefährden	VVINF	gefährden
könnten	VMFIN	können
.	$.	.
Der	ART	die
Wasserberechtigte	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
in	APPR	in
solchen	PIAT	solch
Ableitungen	NN	Ableitung
aus	APPR	aus
Fischwässern	NN	<unknown>
und	KON	und
Einmündungen	NN	Einmündung
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Fischhege	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
erlauben	VVFIN	erlauben
,	$,	,
Vorkehrungen	NN	Vorkehrung
anzubringen	VVIZU	anbringen
,	$,	,
die	PRELS	die
einen	ART	eine
Wechsel	NN	Wechsel
der	ART	die
Fische	NN	Fisch
in	APPR	in
diese	PDAT	dies
Ableitungen	NN	Ableitung
oder	KON	oder
Einmündungen	NN	Einmündung
verhindern	VVFIN	verhindern
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dadurch	PAV	dadurch
das	ART	die
Vorhaben	NN	Vorhaben
des	ART	die
Wasserberechtigten	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
unverhältnismäßig	ADV	unverhältnismäßig
erschwert	VVPP	erschweren
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Wasserberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
dabei	PAV	dabei
das	ART	die
Einvernehmen	NN	Einvernehmen
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
herzustellen	VVIZU	herstellen
.	$.	.
Zur	APPRART	zu
Abwendung	NN	Abwendung
erheblicher	ADJA	erheblich
Schäden	NN	Schaden
an	APPR	an
Wassertieren	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
die	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
über	APPR	über
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
den	ART	die
Jagdausübungsberechtigten	NN	<unknown>
ermächtigen	VVINF	ermächtigen
,	$,	,
unter	APPR	unter
bestimmten	ADJA	bestimmt
Auflagen	NN	Auflage
fischfressende	ADJA	<unknown>
Tiere	NN	Tier
zu	PTKZU	zu
vertreiben	VVINF	vertreiben
bzw.	KOKOM	bzw.
zu	PTKZU	zu
fangen	VVINF	fangen
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
erlegen	VVINF	erlegen
.	$.	.
Jeder	PIAT	jed
Fang	NN	Fang
und	KON	und
jeder	PIAT	jed
getätigte	ADJA	getätigt
Abschuss	NN	Abschuß
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
einem	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Fall	NN	Fall
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
VII	NE	<unknown>
FISCHEREIKATASTER	NN	<unknown>
Fischereikataster	NN	<unknown>
Jeder	PIAT	jed
Erwerb	NN	Erwerb
von	APPR	von
Fischereirechten	NN	Fischereirecht
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Erwerber	NN	Erwerber
binnen	APPR	binnen
zwei	CARD	zwei
Wochen	NN	Woche
dem	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
unter	APPR	unter
Anführung	NN	Anführung
des	ART	die
Rechtstitels	NN	<unknown>
anzuzeigen	VVIZU	anzeigen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
Fischereirevier	NN	<unknown>
ein	ART	eine
Katasterblatt	NN	<unknown>
anzulegen	VVIZU	anlegen
.	$.	.
Er	PPER	er
hat	VAFIN	haben
je	APPR	je
eine	ART	eine
Ausfertigung	NN	Ausfertigung
an	APPR	an
den	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
,	$,	,
an	APPR	an
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
)	$(	)
und	KON	und
an	APPR	an
den	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
zu	PTKZU	zu
übersenden	VVINF	übersenden
.	$.	.
Die	ART	die
gesammelten	ADJA	gesammelt
und	KON	und
geordneten	ADJA	geordnet
Katasterblätter	NN	<unknown>
bzw.	KOKOM	bzw.
die	ART	die
mittels	APPR	mittels
elektronischer	ADJA	elektronisch
Datenverarbeitung	NN	Datenverarbeitung
geführten	ADJA	geführt
Aufzeichnungen	NN	Aufzeichnung
bilden	VVFIN	bilden
den	ART	die
Fischereikataster	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereikataster	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
einen	ART	eine
öffentlichen	ADJA	öffentlich
und	KON	und
einen	ART	eine
nichtöffentlichen	ADJA	nichtöffentlich
Teil	NN	Teil
zu	PTKZU	zu
gliedern	VVINF	gliedern
.	$.	.
Im	APPRART	in
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Teil	NN	Teil
des	ART	die
Fischereikatasters	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
zu	PTKZU	zu
vermerken	VVINF	vermerken
:	$.	:
die	ART	die
Reviereinteilung	NN	<unknown>
(	$(	(
Behörde	NN	Behörde
,	$,	,
Revierbeschreibung	NN	<unknown>
,	$,	,
Aktenzahl	NN	<unknown>
,	$,	,
Eigen-	TRUNC	Eigen-
oder	KON	oder
Pachtrevier	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
die	ART	die
Fischereireviere	NN	<unknown>
(	$(	(
Bezeichnung	NN	Bezeichnung
und	KON	und
Zahl	NN	Zahl
)	$(	)
,	$,	,
die	ART	die
Fischereirechte	NN	Fischereirecht
(	$(	(
Anteile	NN	Anteil
)	$(	)
und	KON	und
ihre	PPOSAT	ihr
Besitzer	NN	Besitzer
,	$,	,
die	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
(	$(	(
Revierverwalter	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
die	ART	die
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
(	$(	(
Name	NN	Name
und	KON	und
Anschrift	NN	Anschrift
)	$(	)
revierspezifische	ADJA	<unknown>
Umweltdaten	NN	Umweltdatum
und	KON	und
die	ART	die
grafische	ADJA	grafisch
Darstellung	NN	Darstellung
der	ART	die
Fischereireviere	NN	<unknown>
.	$.	.
Jedermann	PIS	jedermann
darf	VMFIN	dürfen
in	APPR	in
den	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Teil	NN	Teil
des	ART	die
Fischereikatasters	NN	<unknown>
einsehen	VVINF	einsehen
und	KON	und
daraus	PAV	daraus
Abschriften	NN	Abschrift
herstellen	VVINF	herstellen
lassen	VVINF	lassen
.	$.	.
Im	APPRART	in
nichtöffentlichen	ADJA	nichtöffentlich
Teil	NN	Teil
des	ART	die
Fischereikatasters	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
revierspezifischen	ADJA	<unknown>
Daten	NN	Datum
,	$,	,
wie	KOKOM	wie
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Einheitswert	NN	Einheitswert
,	$,	,
Pachtwert	NN	<unknown>
,	$,	,
Revierbeitrag	NN	<unknown>
usw.	ADV	usw.
zu	PTKZU	zu
vermerken	VVINF	vermerken
.	$.	.
Behördliche	ADJA	behördlich
Erledigungen	NN	Erledigung
und	KON	und
Verträge	NN	Vertrag
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Änderungen	NN	Änderung
des	ART	die
Fischereireviers	NN	<unknown>
oder	KON	oder
des	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
im	APPRART	in
Fischereikataster	NN	<unknown>
führen	VVFIN	führen
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
in	APPR	in
einer	ART	eine
Urkundensammlung	NN	<unknown>
aufzubewahren	VVIZU	aufbewahren
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
ein	ART	eine
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
bestritten	VVPP	bestreiten
oder	KON	oder
liegen	VVFIN	liegen
einander	PRF	einander
widersprechende	ADJA	widersprechend
Anzeigen	NN	Anzeige|Anzeigen
vor	PTKVZ	vor
,	$,	,
so	ADV	so
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Parteien	NN	Partei
zur	APPRART	zu
Klärung	NN	Klärung
ihrer	PPOSAT	ihr
Fischereirechte	NN	Fischereirecht
auf	APPR	auf
den	ART	die
Zivilrechtsweg	NN	Zivilrechtsweg
zu	PTKZU	zu
verweisen	VVINF	verweisen
.	$.	.
Gerichtsurteile	NN	Gerichtsurteil
,	$,	,
die	PRELS	die
über	APPR	über
Bestand	NN	Bestand
und	KON	und
Umfang	NN	Umfang
von	APPR	von
Fischereirechten	NN	Fischereirecht
absprechen	VVFIN	absprechen
,	$,	,
oder	KON	oder
Vergleiche	NN	Vergleich
hierüber	PAV	hierüber
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
den	ART	die
Parteien	NN	Partei
dem	ART	die
zuständigen	ADJA	zuständig
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
binnen	APPR	binnen
vier	CARD	vier
Wochen	NN	Woche
nach	APPR	nach
Rechtskraft	NE	Rechtskraft
bekannt	ADJD	bekannt
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
VIII	NE	<unknown>
NÖ	NE	<unknown>
LANDESFISCHEREIVERBAND	NN	Landesfischereiverband
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
Die	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
,	$,	,
die	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
der	ART	die
in	APPR	in
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
gültigen	ADJA	gültig
Fischerkarten	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
zusammengeschlossen	VVPP	zusammenschließen
.	$.	.
Er	PPER	er
hat	VAFIN	haben
seinen	PPOSAT	sein
Sitz	NN	Sitz
in	APPR	in
St.	NE	St.
Pölten	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Satzung	NN	Satzung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
bedarf	VVFIN	bedürfen
der	ART	die
Genehmigung	NN	Genehmigung
durch	APPR	durch
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
.	$.	.
Die	ART	die
Genehmigung	NN	Genehmigung
ist	VAFIN	sein
zu	PTKZU	zu
versagen	VVINF	versagen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Satzung	NN	Satzung
gegen	APPR	gegen
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
oder	KON	oder
die	ART	die
Zielsetzungen	NN	Zielsetzung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
verstößt	VVFIN	verstoßen
.	$.	.
Die	ART	die
Satzung	NN	Satzung
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
den	ART	die
Amtlichen	ADJA	amtlich
Nachrichten	NN	Nachricht
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesregierung	NN	Landesregierung
kundzumachen	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Aufsichtsbehörde	NN	Aufsichtsbehörde
kann	VMFIN	können
in	APPR	in
Ausübung	NN	Ausübung
des	ART	die
Aufsichtsrechtes	NN	<unknown>
Bescheide	NN	Bescheid
desNÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
von	APPR	von
Amts	NN	Amt
wegen	APPR	wegen
für	APPR	für
nichtig	ADJD	nichtig
erklären	VVINF	erklären
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Bescheid	NN	Bescheid
von	APPR	von
einer	ART	eine
unzuständigen	ADJA	unzuständig
Behörde	NN	Behörde
oder	KON	oder
von	APPR	von
einer	ART	eine
nicht	PTKNEG	nicht
richtig	ADJD	richtig
zusammengesetzten	ADJA	zusammengesetzt
Kollegialbehörde	NN	<unknown>
erlassen	VVPP	erlassen
wurde	VAFIN	werden
,	$,	,
einen	ART	eine
strafgesetzwidrigen	ADJA	<unknown>
Erfolg	NN	Erfolg
herbeiführen	VVINF	herbeiführen
würde	VAFIN	werden
,	$,	,
tatsächlich	ADJD	tatsächlich
undurchführbar	ADJD	undurchführbar
ist	VAFIN	sein
oder	KON	oder
an	APPR	an
einem	ART	eine
durch	APPR	durch
gesetzliche	ADJA	gesetzlich
Vorschrift	NN	Vorschrift
ausdrücklich	ADJD	ausdrücklich
mit	APPR	mit
Nichtigkeit	NN	Nichtigkeit
bedrohten	ADJA	bedroht
Fehler	NN	Fehler
leidet	VVFIN	leiden
.	$.	.
Nach	APPR	nach
Ablauf	NN	Ablauf
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Jahren	NN	Jahr
nach	APPR	nach
Erlassung	NN	Erlassung
eines	ART	eine
solchen	PIAT	solch
Bescheides	NN	Bescheid
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Aufhebung	NN	Aufhebung
aus	APPR	aus
den	ART	die
Gründen	NN	Grund|Gründen
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Frist	NN	Frist
beginnt	VVFIN	beginnen
mit	APPR	mit
der	ART	die
erfolgten	ADJA	erfolgt
Zustellung	NN	Zustellung
der	ART	die
schriftlichen	ADJA	schriftlich
Ausfertigung	NN	Ausfertigung
des	ART	die
Bescheides	NN	Bescheid
,	$,	,
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
bloß	ADJD	bloß
mündlicher	ADJA	mündlich
Verkündigung	NN	Verkündigung
mit	APPR	mit
dieser	PDAT	dies
.	$.	.
Die	ART	die
Aufsichtbehörde	NN	Aufsichtbehörde
hat	VAFIN	haben
gesetzwidrige	ADJA	gesetzwidrig
Verordnungen	NN	Verordnung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
nach	APPR	nach
dessen	PDAT	die
Anhörung	NN	Anhörung
aufzuheben	VVIZU	aufheben
und	KON	und
ihm	PPER	er
die	ART	die
Gründe	NN	Grund
dafür	PAV	dafür
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Aufhebungsverordnung	NN	<unknown>
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
ist	VAFIN	sein
in	APPR	in
den	ART	die
Amtlichen	ADJA	amtlich
Nachrichten	NN	Nachricht
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesregierung	NN	Landesregierung
kundzumachen	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Aufsichtsbehörde	NN	Aufsichtsbehörde
kann	VMFIN	können
Beschlüsse	NN	Beschluß
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
aufheben	VVINF	aufheben
,	$,	,
die	ART	die
Gesetze	NN	Gesetz
oder	KON	oder
Verordnungen	NN	Verordnung
verletzen	VVFIN	verletzen
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
Organe	NN	Organ
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
auflösen	VVINF	auflösen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
diese	PDAT	dies
wiederholt	ADJD	wiederholt
entgegen	APPR	entgegen
begründeten	ADJA	begründet
Vorhalten	NN	Vorhalten
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
Gesetze	NN	Gesetz
offensichtlich	ADJD	offensichtlich
verletzt	VVPP	verletzen
haben	VAFIN	haben
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
bleiben	VVINF	bleiben
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Neuwahl	NN	Neuwahl
im	APPRART	in
Amt	NN	Amt
,	$,	,
die	PRELS	die
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
innerhalb	APPR	innerhalb
von	APPR	von
zwei	CARD	zwei
Monaten	NN	Monat
auszuschreiben	VVIZU	ausschreiben
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
den	ART	die
Behörden	NN	Behörde
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
Auskunft	NN	Auskunft
zu	PTKZU	zu
erteilen	VVINF	erteilen
und	KON	und
sie	PPER	sie
zu	PTKZU	zu
unterstützen	VVINF	unterstützen
.	$.	.
Die	ART	die
Aufsichtsbehörden	NN	Aufsichtsbehörde
können	VMFIN	können
zu	APPR	zu
allen	PIAT	all
Sitzungen	NN	Sitzung
der	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
Vertreter	NN	Vertreter
entsenden	VVINF	entsenden
.	$.	.
Zu	APPR	zu
diesem	PDAT	dies
Zwecke	NN	Zweck
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
den	ART	die
Aufsichtsbehörden	NN	Aufsichtsbehörde
die	ART	die
Abhaltung	NN	Abhaltung
der	ART	die
Sitzungen	NN	Sitzung
gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
mit	APPR	mit
deren	PDAT	die
Einberufung	NN	Einberufung
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
Die	ART	die
Vertreter	NN	Vertreter
der	ART	die
Aufsichtsbehörden	NN	Aufsichtsbehörde
müssen	VMFIN	müssen
bei	APPR	bei
der	ART	die
Sitzung	NN	Sitzung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
jederzeit	ADV	jederzeit
gehört	VVPP	gehören|hören
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Gegen	APPR	gegen
Entscheidungen	NN	Entscheidung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
ist	VAFIN	sein
kein	PIAT	kein
Rechtsmittel	NN	Rechtsmittel
zulässig	ADJD	zulässig
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
das	ART	die
Recht	NN	Recht
,	$,	,
bei	APPR	bei
der	ART	die
Gestaltung	NN	Gestaltung
des	ART	die
Verbandsabzeichens	NN	<unknown>
das	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landeswappen	NN	Landeswappen
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
.	$.	.
Organe	NN	Organ
und	KON	und
Zusammensetzung	NN	Zusammensetzung
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
sind	VAFIN	sein
der	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
,	$,	,
die	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
,	$,	,
die	ART	die
Rechnungsprüfer	NN	Rechnungsprüfer
und	KON	und
die	ART	die
fünf	CARD	fünf
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
besteht	VVFIN	bestehen
aus	PTKVZ	aus
:	$.	:
den	ART	die
Mitgliedern	NN	Mitglied
mit	APPR	mit
beschließender	ADJA	beschließender
Stimme	NN	Stimme
,	$,	,
das	PDS	die
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Obmänner	NN	<unknown>
der	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
und	KON	und
je	APPR	je
ein	ART	eine
Vertreter	NN	Vertreter
jener	PDAT	jen
drei	CARD	drei
Fischereivereine	NN	Fischereiverein
,	$,	,
welche	PRELS	welche
die	ART	die
größte	ADJA	groß
landesweite	ADJA	landesweit
Bedeutung	NN	Bedeutung
haben	VAFIN	haben
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
diese	PDAT	dies
drei	CARD	drei
Fischereivereine	NN	Fischereiverein
mit	APPR	mit
Verordnung	NN	Verordnung
zu	PTKZU	zu
bestimmen	VVINF	bestimmen
.	$.	.
Dabei	PAV	dabei
hat	VAFIN	haben
sie	PPER	sie
insbesondere	ADV	insbesondere
deren	PDAT	die
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
,	$,	,
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
ihrer	PPOSAT	ihr
Mitglieder	NN	Mitglied
oder	KON	oder
Zweigvereine	NN	Zweigverein
und	KON	und
die	ART	die
Anzahl	NN	Anzahl
der	ART	die
von	APPR	von
ihnen	PPER	sie
bewirtschafteten	ADJA	bewirtschaftet
Fischereireviere	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
berücksichtigen	VVINF	berücksichtigen
.	$.	.
den	ART	die
Mitgliedern	NN	Mitglied
mit	APPR	mit
beratender	ADJA	beratender
Stimme	NN	Stimme
,	$,	,
das	PDS	die
sind	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Amtssachverständiger	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
Fischereiwesen	NN	Fischereiwesen
beim	APPRART	bei
Amt	NN	Amt
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesregierung	NN	Landesregierung
ein	ART	eine
Vertreter	NN	Vertreter
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landes-Landwirtschaftskammer	NN	<unknown>
und	KON	und
auf	APPR	auf
Vorschlag	NN	Vorschlag
der	ART	die
Mitglieder	NN	Mitglied
gemäß	APPR	gemäß
Z.	NE	Z.
1	CARD	1
eingeladene	ADJA	eingeladen
Persönlichkeiten	NN	Persönlichkeit
aus	APPR	aus
dem	ART	die
Bereich	NN	Bereich
des	ART	die
Fischereiwesens	NN	<unknown>
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Interessensvertretungen	NN	<unknown>
,	$,	,
Wissenschaft	NN	Wissenschaft
)	$(	)
.	$.	.
Der	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
wählt	VVFIN	wählen
aus	APPR	aus
seinen	PPOSAT	sein
Mitgliedern	NN	Mitglied
mit	APPR	mit
beschließender	ADJA	beschließender
Stimme	NN	Stimme
einen	ART	eine
Vorsitzenden	NN	Vorsitzende
,	$,	,
der	PRELS	die
den	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
nach	APPR	nach
außen	ADV	außen
vertritt	VVFIN	vertreten
.	$.	.
Die	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
setzt	VVFIN	setzen
sich	PRF	sich
zusammen	ADV	zusammen
aus	APPR	aus
den	ART	die
Vorstandsmitgliedern	NN	Vorstandsmitglied
und	KON	und
ihren	PPOSAT	ihr
Stellvertretern	NN	Stellvertreter
,	$,	,
den	ART	die
Mitgliedern	NN	Mitglied
und	KON	und
Ersatzmitgliedern	NN	<unknown>
der	ART	die
Fischereirevierausschüsse	NN	<unknown>
,	$,	,
je	APPR	je
zwei	CARD	zwei
weiteren	ADJA	weit
Vertretern	NN	Vertreter
jener	PDAT	jen
drei	CARD	drei
Fischereivereine	NN	Fischereiverein
,	$,	,
welche	PRELS	welche
die	ART	die
größte	ADJA	groß
landesweite	ADJA	landesweit
Bedeutung	NN	Bedeutung
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
sowie	KON	sowie
fünfundzwanzig	CARD	fünfundzwanzig
Inhaber	NN	Inhaber
gültiger	ADJA	gültig
Fischerkarten	NN	<unknown>
(	$(	(
pro	APPR	pro
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
fünf	CARD	fünf
)	$(	)
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Organen	NN	Organ
eines	ART	eine
Fischereirevierverbandes	NN	<unknown>
angehören	VVFIN	angehören
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
sind	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
jeweiligen	ADJA	jeweilig
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
namhaft	ADJD	namhaft
zu	PTKZU	zu
machen	VVINF	machen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Mehrfachnominierung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
unzulässig	ADJD	unzulässig
.	$.	.
Nach	APPR	nach
Möglichkeit	NN	Möglichkeit
sollen	VMFIN	sollen
drei	CARD	drei
der	ART	die
fünf	CARD	fünf
nominierten	ADJA	nominiert
Personen	NN	Person
nicht	PTKNEG	nicht
Mitglieder	NN	Mitglied
eines	ART	eine
Fischereirevierverbandes	NN	<unknown>
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Für	APPR	für
einen	ART	eine
gültigen	ADJA	gültig
Beschluss	NN	Beschluß
des	ART	die
Vorstandes	NN	Vorstand
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Anwesenheit	NN	Anwesenheit
von	APPR	von
zwei	CARD	zwei
Drittel	NN	Drittel
der	ART	die
Mitglieder	NN	Mitglied
mit	APPR	mit
beschließender	ADJA	beschließender
Stimme	NN	Stimme
und	KON	und
die	ART	die
einfache	ADJA	einfach
Stimmenmehrheit	NN	Stimmenmehrheit
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
In	APPR	in
der	ART	die
Satzung	NN	Satzung
können	VMFIN	können
für	APPR	für
einzelne	ADJA	einzeln
Aufgaben	NN	Aufgabe
andere	PIAT	ander
Beschlusserfordernisse	NN	<unknown>
vorgesehen	VVPP	vorsehen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Für	APPR	für
einen	ART	eine
gültigen	ADJA	gültig
Beschluss	NN	Beschluß
der	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
ist	VAFIN	sein
die	ART	die
Anwesenheit	NN	Anwesenheit
der	ART	die
Hälfte	NN	Hälfte
der	ART	die
Mitglieder	NN	Mitglied
und	KON	und
die	ART	die
einfache	ADJA	einfach
Stimmenmehrheit	NN	Stimmenmehrheit
erforderlich	ADJD	erforderlich
.	$.	.
Beschlüsse	NN	Beschluß
über	APPR	über
die	ART	die
Satzung	NN	Satzung
bedürfen	VVFIN	bedürfen
jedoch	ADV	jedoch
der	ART	die
Zweidrittelmehrheit	NN	Zweidrittelmehrheit
der	ART	die
abgegebenen	ADJA	abgegeben
Stimmen	NN	Stimme|Stimmen
.	$.	.
Die	ART	die
weiteren	ADJA	weit
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Geschäftsführung	NN	Geschäftsführung
der	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
der	ART	die
Satzung	NN	Satzung
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Aufgaben	NN	Aufgabe
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
Aufgabe	NN	Aufgabe
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
,	$,	,
an	APPR	an
der	ART	die
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
1	CARD	1
formulierten	ADJA	formuliert
Ziele	NN	Ziel
nachhaltig	ADJD	nachhaltig
mitzuwirken	VVIZU	mitwirken
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Interessen	NN	Interesse
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
,	$,	,
der	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
,	$,	,
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Inhaber	NN	Inhaber
von	APPR	von
Fischerkarten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
wahren	VVINF	wahren
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
fördern	VVINF	fördern
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
vertreten	VVINF	vertreten
.	$.	.
Er	PPER	er
hat	VAFIN	haben
für	APPR	für
alle	PIAT	all
Mitglieder	NN	Mitglied
(	$(	(
Verbandsangehörigen	NN	<unknown>
)	$(	)
eine	ART	eine
Versicherung	NN	Versicherung
mit	APPR	mit
geeigneten	ADJA	geeignet
Versicherungsträgern	NN	Versicherungsträger
abzuschließen	VVIZU	abschließen
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
jedenfalls	ADV	jedenfalls
eine	ART	eine
Haftpflichtversicherung	NN	Haftpflichtversicherung
abzuschließen	VVIZU	abschließen
,	$,	,
deren	PRELAT	die
Versicherungsschutz	NN	Versicherungsschutz
sich	PRF	sich
auf	APPR	auf
alle	PIAT	all
Schäden	NN	Schaden
erstreckt	VVFIN	erstrecken
,	$,	,
die	PRELS	die
durch	APPR	durch
Inhaber	NN	Inhaber
einer	ART	eine
Fischerkarte	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
der	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
und	KON	und
der	ART	die
Fischereiaufsicht	NN	Fischereiaufsicht
verursacht	VVPP	verursachen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Die	ART	die
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
zukommenden	ADJA	zukommend
Aufgaben	NN	Aufgabe
sind	VAFIN	sein
solche	PIS	solche
des	ART	die
eigenen	ADJA	eigen
Wirkungsbereichs	NN	<unknown>
.	$.	.
Dies	PDS	dies
gilt	VVFIN	gelten
nicht	PTKNEG	nicht
für	APPR	für
die	ART	die
Aufgaben	NN	Aufgabe
gemäß	APPR	gemäß
§§	NN	<unknown>
6	CARD	6
,	$,	,
13	CARD	13
,	$,	,
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
(	$(	(
hinsichtlich	APPR	hinsichtlich
der	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
)	$(	)
und	KON	und
3	CARD	3
,	$,	,
18	CARD	18
und	KON	und
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
7.	ADJA	7.
Die	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
hat	VAFIN	haben
insbesondere	ADV	insbesondere
folgende	ADJA	folgend
Aufgaben	NN	Aufgabe
:	$.	:
die	ART	die
Satzung	NN	Satzung
zu	PTKZU	zu
beschließen	VVINF	beschließen
,	$,	,
drei	CARD	drei
Rechnungsprüfer	NN	Rechnungsprüfer
,	$,	,
die	PRELS	die
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
angehören	VVINF	angehören
dürfen	VMFIN	dürfen
,	$,	,
für	APPR	für
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Funktionsperiode	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
bestellen	VVINF	bestellen
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
eine	ART	eine
Wiederwahl	NN	Wiederwahl
möglich	ADJD	möglich
ist	VAFIN	sein
;	$.	;
den	ART	die
Voranschlag	NN	Voranschlag
und	KON	und
die	ART	die
Jahresschlussrechnung	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
beschließen	VVINF	beschließen
und	KON	und
den	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
zu	PTKZU	zu
entlasten	VVINF	entlasten
,	$,	,
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Fischerkartenabgabe	NN	<unknown>
und	KON	und
des	ART	die
Verbandsbeitrages	NN	<unknown>
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
Auszeichnungen	NN	Auszeichnung
an	APZR	an
um	APPR	um
die	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
verdiente	ADJA	verdient
Personen	NN	Person
zu	PTKZU	zu
verleihen	VVINF	verleihen
,	$,	,
Inhaber	NN	Inhaber
von	APPR	von
ökologisch	ADJD	ökologisch
musterhaft	ADJD	musterhaft
bewirtschafteten	ADJA	bewirtschaftet
Revieren	NN	Revier
auszuzeichnen	VVIZU	auszeichnen
,	$,	,
die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Entschädigung	NN	Entschädigung
für	APPR	für
die	ART	die
Mitglieder	NN	Mitglied
der	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
und	KON	und
der	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
.	$.	.
Der	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
hat	VAFIN	haben
folgende	ADJA	folgend
Aufgaben	NN	Aufgabe
:	$.	:
die	ART	die
Geschäftsführung	NN	Geschäftsführung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
zu	PTKZU	zu
besorgen	VVINF	besorgen
und	KON	und
ihn	PPER	er
nach	ADV	nach
außen	ADV	außen
zu	PTKZU	zu
vertreten	VVINF	vertreten
,	$,	,
den	ART	die
Jahresvoranschlag	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Jahresschlussrechnung	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
den	ART	die
Tätigkeitsbericht	NN	Tätigkeitsbericht
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
zu	PTKZU	zu
erstellen	VVINF	erstellen
,	$,	,
Ausnahmen	NN	Ausnahme
von	APPR	von
den	ART	die
Verboten	NN	Verbot
gem.	NE	<unknown>
§	NN	§
13	CARD	13
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
zu	PTKZU	zu
bestellen	VVINF	bestellen
(	$(	(
§	NN	§
18	CARD	18
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
,	$,	,
Fischwässer	NN	<unknown>
in	APPR	in
Fischereireviere	NN	<unknown>
einzuteilen	VVIZU	einteilen
(	$(	(
§	NN	§
19	CARD	19
)	$(	)
,	$,	,
Ausnahmen	NN	Ausnahme
von	APPR	von
den	ART	die
Vorschriften	NN	Vorschrift
über	APPR	über
die	ART	die
Verpachtung	NN	Verpachtung
(	$(	(
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
bewilligen	VVINF	bewilligen
,	$,	,
fischereiwirtschaftlich	ADJD	<unknown>
bedeutsame	ADJA	bedeutsam
Statistiken	NN	Statistik
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Form	NN	Form
der	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
und	KON	und
die	ART	die
Vorlage	NN	Vorlage
der	ART	die
Fangstatistik	NN	<unknown>
gem.	NE	<unknown>
§	NN	§
7	CARD	7
zu	PTKZU	zu
regeln	VVINF	regeln
,	$,	,
über	APPR	über
Berufungen	NN	Berufung
des	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
entscheiden	VVINF	entscheiden
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Festlegung	NN	Festlegung
von	APPR	von
Rahmenvorgaben	NN	Rahmenvorgabe
für	APPR	für
den	ART	die
Besatz	NN	Besatz
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
,	$,	,
die	ART	die
Festsetzung	NN	Festsetzung
der	ART	die
Höchstanzahl	NN	<unknown>
der	ART	die
Lizenzen	NN	Lizenz
für	APPR	für
ein	ART	eine
Fischereirevier	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
)	$(	)
und	KON	und
die	ART	die
Festsetzung	NN	Festsetzung
des	ART	die
Revierbeitrages	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
35	CARD	35
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
)	$(	)
.	$.	.
Dem	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
können	VMFIN	können
weitere	ADJA	weit
Aufgaben	NN	Aufgabe
in	APPR	in
der	ART	die
Satzung	NN	Satzung
durch	APPR	durch
die	ART	die
Hauptver-sammlung	NN	<unknown>
übertragen	VVPP	übertragen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
mindestens	ADV	mindestens
einmal	ADV	einmal
jährlich	ADJD	jährlich
eine	ART	eine
Hauptver-sammlung	NN	<unknown>
(	$(	(
„	ADJA	<unknown>
Landesfischertag	NN	<unknown>
“	NN	<unknown>
)	$(	)
abzuhalten	VVIZU	abhalten
.	$.	.
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
Die	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
Organe	NN	Organ
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
wahren	VVFIN	wahren
insbesondere	ADV	insbesondere
die	ART	die
regionalen	ADJA	regional
Interessen	NN	Interesse
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
.	$.	.
Mitglieder	NN	Mitglied
der	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
die	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
und	KON	und
die	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
der	ART	die
in	APPR	in
ihrem	PPOSAT	ihr
Zuständigkeitsbereich	NN	Zuständigkeitsbereich
gelegenen	ADJA	gelegen
Fischereireviere	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
die	PDS	die
ihnen	PPER	sie
gesetzlich	ADJD	gesetzlich
oder	KON	oder
in	APPR	in
der	ART	die
Geschäftsordnung	NN	Geschäftsordnung
übertragenen	ADJA	übertragen
Aufgaben	NN	Aufgabe
.	$.	.
Für	APPR	für
die	ART	die
in	APPR	in
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Flussgebieten	NN	<unknown>
Niederösterreichs	NN	<unknown>
gelegenen	ADJA	gelegen
Eigen-	TRUNC	Eigen-
und	KON	und
Pachtreviere	NN	<unknown>
bestehen	VVFIN	bestehen
fünf	CARD	fünf
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
gemäß	APPR	gemäß
Anlage	NN	Anlage
2.	ADJA	2.
Organe	NN	Organ
und	KON	und
Zusammensetzung	NN	Zusammensetzung
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
der	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
:	$.	:
der	ART	die
Obmann	NN	<unknown>
der	ART	die
Kassier	NN	Kassier
der	ART	die
Fischereirevierausschuss	NN	<unknown>
Der	ART	die
Obmann	NN	<unknown>
,	$,	,
der	ART	die
Kassier	NN	Kassier
sowie	KON	sowie
deren	PDAT	die
Stellvertreter	NN	Stellvertreter
werden	VAFIN	werden
vom	APPRART	von
Fischereirevierausschuss	NN	<unknown>
aus	APPR	aus
seiner	PPOSAT	sein
Mitte	NN	Mitte
gewählt	VVPP	wählen
.	$.	.
Wählbar	ADJD	wählbar
in	APPR	in
den	ART	die
Fischereirevierausschuss	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
Fischereiberechtigte	NN	<unknown>
und	KON	und
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
von	APPR	von
Fischereirevieren	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
die	ART	die
Revierbildung	NN	<unknown>
einbezogen	VVPP	einbeziehen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Mitglieder	NN	Mitglied
des	ART	die
Fischereirevierausschusses	NN	<unknown>
werden	VAFIN	werden
aufgrund	APPR	aufgrund
des	ART	die
Verhältniswahlrechtes	NN	Verhältniswahlrecht
gewählt	VVPP	wählen
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereirevierausschuss	NN	<unknown>
besteht	VVFIN	bestehen
aus	APPR	aus
neun	CARD	neun
Mitgliedern	NN	Mitglied
und	KON	und
ebenso	ADV	ebenso
vielen	PIAT	viel
Ersatzmitgliedern	NN	<unknown>
.	$.	.
Sechs	CARD	sechs
Mitglieder	NN	Mitglied
(	$(	(
Ersatzmitglieder	NN	<unknown>
)	$(	)
werden	VAFIN	werden
aus	APPR	aus
der	ART	die
Mitte	NN	Mitte
der	ART	die
Fischereiberechtigten	NN	Fischereiberechtigte
von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
gewählt	VVPP	wählen
.	$.	.
Drei	CARD	drei
Mitglieder	NN	Mitglied
(	$(	(
Ersatzmitglieder	NN	<unknown>
)	$(	)
werden	VAFIN	werden
aus	APPR	aus
der	ART	die
Mitte	NN	Mitte
der	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
von	APPR	von
diesen	PDAT	dies
gewählt	VVPP	wählen
.	$.	.
Die	ART	die
Ersatzmitglieder	NN	<unknown>
können	VMFIN	können
den	ART	die
Sitzungen	NN	Sitzung
mit	APPR	mit
beratender	ADJA	beratender
Stimme	NN	Stimme
beigezogen	VVPP	beiziehen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
näheren	ADJA	nah
Bestimmungen	NN	Bestimmung
über	APPR	über
die	ART	die
Wahl	NN	Wahl
werden	VAFIN	werden
in	APPR	in
der	ART	die
Satzung	NN	Satzung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
geregelt	VVPP	regeln
.	$.	.
Die	ART	die
Organe	NN	Organ
über	APPR	über
ihre	PPOSAT	ihr
Funktion	NN	Funktion
für	APPR	für
die	ART	die
Dauer	NN	Dauer
von	APPR	von
fünf	CARD	fünf
Jahren	NN	Jahr
aus	PTKVZ	aus
.	$.	.
Sie	PPER	Sie|sie
bleiben	VVFIN	bleiben
jedoch	ADV	jedoch
auch	ADV	auch
nach	APPR	nach
Ablauf	NN	Ablauf
der	ART	die
Funktionsperiode	NN	<unknown>
solange	KON	solange
im	APPRART	in
Amt	NN	Amt
,	$,	,
bis	APPR	bis
die	ART	die
Wahl	NN	Wahl
der	ART	die
neuen	ADJA	neu
Organe	NN	Organ
rechtskräftig	ADJD	rechtskräftig
vollzogen	VVPP	vollziehen
worden	VAPP	werden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
Mitglieder	NN	Mitglied
der	ART	die
Organe	NN	Organ
müssen	VMFIN	müssen
während	APPR	während
der	ART	die
gesamten	ADJA	gesamt
Funktionsperiode	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Besitze	NN	Besitz
einer	ART	eine
gültigen	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
des	ART	die
Landes	NN	Land
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
sein	VAINF	sein
.	$.	.
Aufgaben	NN	Aufgabe
Der	ART	die
Obmann	NN	<unknown>
vertritt	VVFIN	vertreten
den	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
nach	APPR	nach
außen	ADJD	außen
und	KON	und
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Beschlüsse	NN	Beschluß
des	ART	die
Fischereirevierausschusses	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
vollziehen	VVINF	vollziehen
.	$.	.
Der	ART	die
Kassier	NN	Kassier
besorgt	ADJD	besorgt
die	ART	die
laufende	ADJA	laufend
Vermögensverwaltung	NN	Vermögensverwaltung
.	$.	.
Dem	ART	die
Fischereirevierausschuss	NN	<unknown>
obliegen	VVFIN	obliegen
insbesondere	ADV	insbesondere
folgende	ADJA	folgend
Aufgaben	NN	Aufgabe
:	$.	:
die	ART	die
Geschäftsführung	NN	Geschäftsführung
nach	APPR	nach
der	ART	die
von	APPR	von
den	ART	die
Fischereirevierverbänden	NN	<unknown>
gemeinsam	ADJD	gemeinsam
zu	PTKZU	zu
erstellenden	ADJA	erstellend
Geschäftsordnung	NN	Geschäftsordnung
zu	PTKZU	zu
besorgen	VVINF	besorgen
,	$,	,
die	PRELS	die
der	ART	die
Genehmigung	NN	Genehmigung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
bedarf	VVFIN	bedürfen
,	$,	,
den	ART	die
Voranschlag	NN	Voranschlag
,	$,	,
die	ART	die
Jahresschlussrechnung	NN	<unknown>
und	KON	und
einen	ART	eine
Tätigkeitsbericht	NN	Tätigkeitsbericht
des	ART	die
Fischereirevierverbandes	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erstellen	VVINF	erstellen
,	$,	,
den	ART	die
Fischereikataster	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
28	CARD	28
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
den	ART	die
Besatz	NN	Besatz
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
für	APPR	für
die	ART	die
Fischereireviere	NN	<unknown>
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
die	ART	die
zeitliche	ADJA	zeitlich
Gültigkeit	NN	Gültigkeit
und	KON	und
die	ART	die
Höchstanzahl	NN	<unknown>
der	ART	die
für	APPR	für
die	ART	die
Fischereireviere	NN	<unknown>
jährlich	ADJD	jährlich
auszugebenden	ADJA	auszugebend
Lizenzen	NN	Lizenz
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
)	$(	)
,	$,	,
den	ART	die
Prozentsatz	NN	Prozentsatz
der	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Revierbeiträge	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
35	CARD	35
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
die	ART	die
Revierbeiträge	NN	<unknown>
einzuheben	VVIZU	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
35	CARD	35
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
Anzeige	NN	Anzeige
an	APPR	an
die	ART	die
Verwaltungsbehörden	NN	Verwaltungsbehörde
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
einer	ART	eine
unstatthaften	ADJA	unstatthaft
Verunreinigung	NN	Verunreinigung
oder	KON	oder
fischereischädlichen	ADJA	<unknown>
Benutzung	NN	Benutzung
von	APPR	von
Fischwässern	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erstatten	VVINF	erstatten
und	KON	und
die	ART	die
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Vorschriften	NN	Vorschrift
zu	PTKZU	zu
überwachen	VVINF	überwachen
,	$,	,
Anträge	NN	Antrag
zur	APPRART	zu
Erklärung	NN	Erklärung
und	KON	und
Aufhebung	NN	Aufhebung
von	APPR	von
Laichschonstätten	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
,	$,	,
Fischwässer	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
besichtigen	VVINF	besichtigen
und	KON	und
den	ART	die
Stand	NN	Stand
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
sowie	KON	sowie
der	ART	die
Hindernisse	NN	Hindernis
einer	ART	eine
angemessenen	ADJA	angemessen
Entwicklung	NN	Entwicklung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
zu	PTKZU	zu
ermitteln	VVINF	ermitteln
,	$,	,
damit	KOUS	damit
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
den	ART	die
ökologischen	ADJA	ökologisch
Zustand	NN	Zustand
der	ART	die
in	APPR	in
ihrem	PPOSAT	ihr
Zuständigkeitsbereich	NN	Zuständigkeitsbereich
gelegenen	ADJA	gelegen
Flussgebiete	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
erfassen	VVINF	erfassen
,	$,	,
evident	ADJD	evident
zu	PTKZU	zu
halten	VVINF	halten
und	KON	und
zu	PTKZU	zu
aktualisieren	VVINF	aktualisieren
;	$.	;
Gutachten	NN	Gutachten
in	APPR	in
allgemeinen	ADJA	allgemein
Fischereiangelegenheiten	NN	<unknown>
über	APPR	über
Verlangen	NN	Verlangen
der	ART	die
Verwaltungsbehörden	NN	Verwaltungsbehörde
zu	PTKZU	zu
erstatten	VVINF	erstatten
und	KON	und
die	ART	die
Verwaltungsbehörden	NN	Verwaltungsbehörde
in	APPR	in
allen	PIAT	all
Belangen	NN	Belang|Belangen
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
zu	PTKZU	zu
unterstützen	VVINF	unterstützen
,	$,	,
geeignete	ADJA	geeignet
Personen	NN	Person
als	KOKOM	als
Fischereisachverständige	NN	<unknown>
namhaft	ADJD	namhaft
zu	PTKZU	zu
machen	VVINF	machen
für	APPR	für
den	ART	die
Fall	NN	Fall
,	$,	,
dass	KOUS	dass
Amtssachverständige	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehen	VVFIN	stehen
(	$(	(
§	NN	§
52	CARD	52
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
AVG	NN	<unknown>
)	$(	)
;	$.	;
bei	APPR	bei
der	ART	die
Projektierung	NN	Projektierung
und	KON	und
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Wasserbauten	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Verwaltungsverfahren	NN	Verwaltungsverfahren
mitzuwirken	VVIZU	mitwirken
,	$,	,
insbesondere	ADV	insbesondere
durch	APPR	durch
die	ART	die
Anregung	NN	Anregung
von	APPR	von
Revitalisierungen	NN	<unknown>
und	KON	und
der	ART	die
Errichtung	NN	Errichtung
von	APPR	von
Fischaufstiegshilfen	NN	<unknown>
,	$,	,
sowie	KON	sowie
von	APPR	von
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
einer	ART	eine
ökologisch	ADJD	ökologisch
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Restwassermenge	NN	<unknown>
und	KON	und
zur	APPRART	zu
Reinhaltung	NN	Reinhaltung
der	ART	die
Gewässer	NN	Gewässer
,	$,	,
Förderungsmittel	NN	Förderungsmittel
(	$(	(
§	NN	§
15	CARD	15
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
vergeben	VVINF	vergeben
,	$,	,
die	ART	die
Wahl	NN	Wahl
der	ART	die
Mitglieder	NN	Mitglied
des	ART	die
Fischereirevierausschusses	NN	<unknown>
durchzuführen	VVIZU	durchführen
.	$.	.
Revierbeiträge	NN	<unknown>
Jeder	PIAT	jed
Fischereiausübungsberechtigte	NN	<unknown>
hat	VAFIN	haben
einen	ART	eine
jährlichen	ADJA	jährlich
Revierbeitrag	NN	<unknown>
an	APPR	an
den	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
Dieser	PDS	diese
ist	VAFIN	sein
im	APPRART	in
vorhinein	VVFIN	<unknown>
bis	APPR	bis
Iängstens	NN	<unknown>
31.	ADJA	31.
März	NN	März
einzuzahlen	VVIZU	einzahlen
.	$.	.
Die	ART	die
Höhe	NN	Höhe
der	ART	die
Revierbeiträge	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Fischereirevierver-band	NN	<unknown>
den	ART	die
Verpflichteten	NN	Verpflichtete
bis	APPR	bis
spätestens	ADV	spätestens
31.	ADJA	31.
Jänner	NN	<unknown>
jeweils	ADV	jeweils
für	APPR	für
das	ART	die
laufende	ADJA	laufend
Jahr	NN	Jahr
bekannt	ADJD	bekannt
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
für	APPR	für
die	ART	die
vom	APPRART	von
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
vorzunehmende	ADJA	vorzunehmend
Festsetzung	NN	Festsetzung
des	ART	die
Revierbeitrages	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
für	APPR	für
das	ART	die
Fischereirevier	NN	<unknown>
zuletzt	ADV	zuletzt
festgestellte	ADJA	festgestellt
Einheitswert	NN	Einheitswert
.	$.	.
Der	ART	die
Revierbeitrag	NN	<unknown>
darf	VMFIN	dürfen
15	CARD	15
%	NN	%
der	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
nicht	PTKNEG	nicht
übersteigen	VVINF	übersteigen
.	$.	.
Wird	VAFIN	werden
kein	PIAT	kein
Einheitswert	NN	Einheitswert
festgestellt	VVPP	feststellen
,	$,	,
gilt	VVFIN	gelten
der	ART	die
Pachtschilling	NN	Pachtschilling
als	KOKOM	als
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
.	$.	.
Jeder	PIAT	jed
Fischereiberechtigte	NN	<unknown>
(	$(	(
Vertreter	NN	Vertreter
)	$(	)
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
dem	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Ermittlung	NN	Ermittlung
der	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Daten	NN	Datum
vollständig	ADJD	vollständig
und	KON	und
rechtzeitig	ADJD	rechtzeitig
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
zu	PTKZU	zu
stellen	VVINF	stellen
.	$.	.
Der	ART	die
Revierbeitrag	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
über	APPR	über
Antrag	NN	Antrag
des	ART	die
Fischereiaus-übungsberechtigten	NN	<unknown>
neu	ADJD	neu
festzusetzen	VVIZU	festsetzen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sich	PRF	sich
die	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
im	APPRART	in
Ausmaß	NN	Ausmaß
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
10	CARD	10
%	NN	%
geändert	VVPP	ändern
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Die	ART	die
Neufestsetzung	NN	Neufestsetzung
des	ART	die
Revierbeitrages	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
erst	ADV	erst
für	APPR	für
das	ART	die
folgende	ADJA	folgend
Kalenderjahr	NN	Kalenderjahr
wirksam	ADJD	wirksam
.	$.	.
Der	ART	die
Beitragspflichtige	NN	<unknown>
kann	VMFIN	können
gegen	APPR	gegen
die	ART	die
Vorschreibung	NN	<unknown>
des	ART	die
Revierbeitrages	NN	<unknown>
Berufung	NN	Berufung
an	APPR	an
den	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
erheben	VVINF	erheben
.	$.	.
Nicht	PTKNEG	nicht
rechtzeitig	ADJD	rechtzeitig
entrichtete	ADJA	entrichtet
Revierbeiträge	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
aufgrund	APPR	aufgrund
eines	PIS	eine
vom	APPRART	von
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
auszustellenden	ADJA	auszustellend
Rückstandsausweises	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Verwaltungsweg	NN	Verwaltungsweg
hereinzubringen	VVIZU	hereinbringen
.	$.	.
Abschnitt	VVFIN	abschneiden
IX	CARD	IX
ÜBERTRETUNGEN	NN	Übertretung
UND	KON	und
STRAFEN	NN	Strafe
Strafbestimmungen	NN	Strafbestimmung
Wenn	KOUS	wenn
die	ART	die
Tat	NN	Tat
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Tatbestand	NN	Tatbestand
einer	ART	eine
strafbaren	ADJA	strafbar
Handlung	NN	Handlung
bildet	VVFIN	bilden
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
die	ART	die
Zuständigkeit	NN	Zuständigkeit
der	ART	die
Gerichte	NN	Gericht
fällt	VVFIN	fallen|fällen
,	$,	,
begeht	VVFIN	begehen
eine	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
,	$,	,
wer	PWS	wer
die	ART	die
Besatzpflicht	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
erfüllt	VVPP	erfüllen
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
es	PPER	es
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
den	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
über	APPR	über
die	ART	die
Durchführung	NN	Durchführung
des	ART	die
Besatzes	NN	Besatz
zeitgerecht	ADJD	zeitgerecht
zu	PTKZU	zu
verständigen	VVINF	verständigen
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
,	$,	,
es	PPER	es
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
die	ART	die
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
Besatzpflicht	NN	<unknown>
zeitgerecht	ADJD	zeitgerecht
nachzuweisen	VVIZU	nachweisen
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
es	PPER	es
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
den	ART	die
Fangbericht	NN	<unknown>
oder	KON	oder
die	ART	die
Fangstatistik	NN	<unknown>
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
(	$(	(
§	NN	§
7	CARD	7
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
ohne	KOUI	ohne
Bewilligung	NN	Bewilligung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
nicht	PTKNEG	nicht
heimische	ADJA	heimisch
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
eingebürgerte	ADJA	eingebürgert
Fischarten	NN	Fischart
aussetzt	VVFIN	aussetzen
(	$(	(
§	NN	§
6	CARD	6
)	$(	)
,	$,	,
fischt	VVFIN	fischen
,	$,	,
ohne	KOUI	ohne
eine	ART	eine
gültige	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
und	KON	und
eine	ART	eine
Lizenz	NN	Lizenz
oder	KON	oder
eine	ART	eine
gültige	ADJA	gültig
Fischergastkarte	NN	<unknown>
in	APPR	in
Verbindung	NN	Verbindung
mit	APPR	mit
einem	ART	eine
amtlichen	ADJA	amtlich
Lichtbildausweis	NN	Lichtbildausweis
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
(	$(	(
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
als	KOKOM	als
gesetzlicher	ADJA	gesetzlich
Vertreter	NN	Vertreter
einen	ART	eine
Unmündigen	NN	Unmündige
ohne	APPR	ohne
Aufsicht	NN	Aufsicht
und	KON	und
Anwesenheit	NN	Anwesenheit
einer	ART	eine
volljährigen	ADJA	volljährig
Person	NN	Person
fischen	VVINF	fischen
lässt	VVFIN	lassen
(	$(	(
§	NN	§
9	CARD	9
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
Lizenzen	NN	Lizenz
an	APPR	an
Personen	NN	Person
,	$,	,
die	PRELS	die
weder	KON	weder
eine	ART	eine
gültige	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
noch	ADV	noch
eine	ART	eine
gültige	ADJA	gültig
Fischergastkarte	NN	<unknown>
besitzen	VVFIN	besitzen
,	$,	,
ausstellt	VVFIN	ausstellen
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
Lizenzen	NN	Lizenz
entgegen	APPR	entgegen
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
vergibt	VVFIN	vergeben
,	$,	,
Lizenzen	NN	Lizenz
über	APPR	über
die	ART	die
vom	APPRART	von
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
festgesetzte	ADJA	festgesetzt
Höchstanzahl	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
)	$(	)
hinaus	PTKVZ	hinaus
vergibt	VVFIN	vergeben
,	$,	,
den	ART	die
Verboten	NN	Verbot
des	ART	die
§	NN	§
12	CARD	12
zuwiderhandelt	VVFIN	zuwiderhandeln
oder	KON	oder
entgegen	APPR	entgegen
§	NN	§
12	CARD	12
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
mit	APPR	mit
elektrischem	ADJA	elektrisch
Strom	NN	Strom
fischt	VVFIN	fischen
,	$,	,
eine	ART	eine
Fischerkarte	NN	<unknown>
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Fischergastkarte	NN	<unknown>
oder	KON	oder
eine	ART	eine
Lizenz	NN	Lizenz
auf	APPR	auf
andere	PIS	andere
Personen	NN	Person
überträgt	VVFIN	übertragen
(	$(	(
§§	ADJD	<unknown>
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
,	$,	,
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
,	$,	,
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
)	$(	)
,	$,	,
die	ART	die
gebotene	ADJA	geboten
Mitbewirtschaftung	NN	<unknown>
zugewiesener	ADJA	<unknown>
Fischwässer	NN	<unknown>
vernachlässigt	VVPP	vernachlässigen
(	$(	(
§	NN	§
22	CARD	22
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
die	ART	die
vorgeschriebene	ADJA	vorgeschrieben
Verpachtung	NN	Verpachtung
von	APPR	von
Fischereirevieren	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
behördliche	ADJA	behördlich
Bewilligung	NN	Bewilligung
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
kürzere	ADJA	kurz
Pachtdauer	NN	<unknown>
als	KOKOM	als
zehn	CARD	zehn
Jahre	NN	Jahr
vornimmt	VVFIN	vornehmen
(	$(	(
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
,	$,	,
als	KOKOM	als
Verpächter	NN	<unknown>
die	ART	die
Verpachtung	NN	Verpachtung
eines	ART	eine
Fischereireviers	NN	<unknown>
nicht	PTKNEG	nicht
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
fristgerecht	ADJD	fristgerecht
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
anzeigt	VVFIN	anzeigen
(	$(	(
§	NN	§
23	CARD	23
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
)	$(	)
,	$,	,
als	KOKOM	als
Eigentümer	NN	Eigentümer
oder	KON	oder
Nutzungsberechtigter	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
Überflutungen	NN	Überflutung
solche	PIAT	solch
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
anbringt	VVFIN	anbringen
,	$,	,
welche	PRELS	welche
die	ART	die
Rückkehr	NN	Rückkehr
der	ART	die
Fische	NN	Fisch
in	APPR	in
Fischwässer	NN	<unknown>
behindern	VVINF	behindern
(	$(	(
§	NN	§
26	CARD	26
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
,	$,	,
es	PPER	es
als	KOKOM	als
Verpflichteter	NN	<unknown>
ohne	APPR	ohne
Not	NN	Not
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
den	ART	die
Fischereiausübungsberechtigten	NN	<unknown>
über	APPR	über
den	ART	die
Beginn	NN	Beginn
und	KON	und
die	ART	die
voraussichtliche	ADJA	voraussichtlich
Dauer	NN	Dauer
der	ART	die
Trockenlegung	NN	Trockenlegung
,	$,	,
oder	KON	oder
Ableitung	NN	Ableitung
von	APPR	von
Gewässern	NN	Gewässer
oder	KON	oder
von	APPR	von
Gebrechen	NN	Gebrech
an	APPR	an
Wehr-	TRUNC	Wehr-
und	KON	und
Stauanlagen	NN	Stauanlage
rechtzeitig	ADJD	rechtzeitig
zu	PTKZU	zu
informieren	VVINF	informieren
(	$(	(
§	NN	§
27	CARD	27
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
es	PPER	es
als	KOKOM	als
Wasserberechtigter	NN	<unknown>
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
Ableitungen	NN	Ableitung
aus	APPR	aus
Fischwässern	NN	<unknown>
und	KON	und
Einmündungen	NN	Einmündung
mit	APPR	mit
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
zu	PTKZU	zu
versehen	VVINF	versehen
,	$,	,
die	PRELS	die
einen	ART	eine
Wechsel	NN	Wechsel
der	ART	die
Fische	NN	Fisch
verhindern	VVINF	verhindern
(	$(	(
§	NN	§
27	CARD	27
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
oder	KON	oder
solche	PIAT	solch
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
entfernt	ADJD	entfernt
oder	KON	oder
beschädigt	ADJD	beschädigt
,	$,	,
als	KOKOM	als
Erwerber	NN	Erwerber
die	ART	die
Anzeige	NN	Anzeige
des	ART	die
Erwerbes	NN	Erwerb
von	APPR	von
Fischereirechten	NN	Fischereirecht
unterlässt	VVFIN	unterlassen
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
rechtzeitig	ADJD	rechtzeitig
oder	KON	oder
nicht	PTKNEG	nicht
vollständig	ADJD	vollständig
erstattet	VVPP	erstatten
(	$(	(
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
die	PRELS	die
zur	APPRART	zu
Ermittlung	NN	Ermittlung
der	ART	die
Bemessungsgrundlage	NN	Bemessungsgrundlage
für	APPR	für
die	ART	die
Revierbeiträge	NN	<unknown>
erforder-lichen	ADJA	<unknown>
Daten	NN	Datum
nicht	PTKNEG	nicht
vollständig	ADJD	vollständig
oder	KON	oder
rechtzeitig	ADJD	rechtzeitig
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stellt	VVFIN	stellen
(	$(	(
§	NN	§
35	CARD	35
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
)	$(	)
,	$,	,
unbefugt	ADJD	unbefugt
Wassertiere	NN	Wassertier
tötet	VVFIN	töten
,	$,	,
verletzt	VVPP	verletzen
oder	KON	oder
sich	PRF	sich
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Dritten	ADJA	dritt
zueignet	NN	<unknown>
oder	KON	oder
sonst	ADV	sonst
eine	ART	eine
Sache	NN	Sache
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Fischereirecht	NN	Fischereirecht
eines	ART	eine
anderen	PIS	andere
unterliegt	VVFIN	unterliegen
,	$,	,
zerstört	VVPP	zerstören
,	$,	,
beschädigt	VVPP	beschädigen
oder	KON	oder
sich	PRF	sich
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Dritten	ADJA	dritt
zueignet	NN	<unknown>
,	$,	,
den	PRELS	die
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
oder	KON	oder
den	ART	die
aufgrund	APPR	aufgrund
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassenen	ADJA	erlassen
Verordnungen	NN	Verordnung
enthaltenen	ADJA	enthalten
Geboten	NN	Gebot
oder	KON	oder
Verboten	NN	Verbot
zuwiderhandelt	VVFIN	zuwiderhandeln
.	$.	.
Verwaltungsübertretungen	NN	<unknown>
sind	VAFIN	sein
von	APPR	von
der	ART	die
Bezirksverwaltungsbehörde	NN	Bezirksverwaltungsbehörde
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Geldstrafe	NN	Geldstrafe
bis	KON	bis
zu	APPR	zu
€	NN	<unknown>
7.000	CARD	@card@
,	$,	,
-	$(	-
zu	PTKZU	zu
bestrafen	VVINF	bestrafen
.	$.	.
Geldstrafen	NN	Geldstrafe
fließen	VVFIN	fließen
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
zu	PTKVZ	zu
,	$,	,
der	PRELS	die
sie	PPER	sie
zur	APPRART	zu
Förderung	NN	Förderung
der	ART	die
Fischerei	NN	Fischerei
zu	PTKZU	zu
verwenden	VVINF	verwenden
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Über	APPR	über
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
Nachweis	NN	Nachweis
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
der	PRELS	die
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
über	APPR	über
Aufforderung	NN	Aufforderung
zur	APPRART	zu
Einsichtnahme	NN	Einsichtnahme
vorzulegen	VVIZU	vorlegen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Auch	ADV	auch
der	ART	die
Versuch	NN	Versuch
einer	ART	eine
Verwaltungsübertretung	NN	<unknown>
ist	VAFIN	sein
strafbar	ADJD	strafbar
.	$.	.
Verfall	NN	Verfall
von	APPR	von
Gegenständen	NN	Gegenstand
Der	ART	die
Verfall	NN	Verfall
von	APPR	von
Angelgeräten	NN	<unknown>
und	KON	und
anderen	PIS	andere
zum	APPRART	zu
Fischen	NN	Fisch|Fischen
dienenden	ADJA	dienend
Gegenständen	NN	Gegenstand
ist	VAFIN	sein
auszusprechen	VVIZU	aussprechen
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
eine	ART	eine
Person	NN	Person
fischt	VVFIN	fischen
,	$,	,
ohne	KOUI	ohne
im	APPRART	in
Besitz	NN	Besitz
einer	ART	eine
Fischerkarte	NN	<unknown>
,	$,	,
einer	ART	eine
Fischergastkarte	NN	<unknown>
oder	KON	oder
einer	ART	eine
Lizenz	NN	Lizenz
zu	PTKZU	zu
sein	VVINF	sein
oder	KON	oder
verbotene	ADJA	verboten
Vorrichtungen	NN	Vorrichtung
und	KON	und
Fangmittel	NN	<unknown>
(	$(	(
§	NN	§
12	CARD	12
)	$(	)
verwendet	VVPP	verwenden
.	$.	.
Solche	PIAT	solch
Gegenstände	NN	Gegenstand
,	$,	,
die	PRELS	die
nach	APPR	nach
ihrer	PPOSAT	ihr
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
nur	ADV	nur
zur	APPRART	zu
Begehung	NN	Begehung
strafbarer	ADJA	strafbar
Handlungen	NN	Handlung
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
des	ART	die
Fischereiwesens	NN	<unknown>
bestimmt	VVPP	bestimmen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
dann	ADV	dann
für	APPR	für
verfallen	ADJD	verfallen
zu	PTKZU	zu
erklären	VVINF	erklären
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
sie	PPER	sie
nicht	PTKNEG	nicht
dem	ART	die
Täter	NN	Täter
oder	KON	oder
einem	ART	eine
Mitschuldigen	NN	Mitschuldige
gehören	VVFIN	gehören
oder	KON	oder
ihnen	PPER	sie
vom	APPRART	von
Verfügungsberechtigten	NN	Verfügungsberechtigte
überlassen	VVPP	überlassen
worden	VAPP	werden
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Kann	VMFIN	können
eine	ART	eine
bestimmte	ADJA	bestimmt
Person	NN	Person
nicht	PTKNEG	nicht
verfolgt	VVPP	verfolgen
oder	KON	oder
bestraft	VVPP	bestrafen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
so	ADV	so
kann	VMFIN	können
auf	APPR	auf
den	ART	die
Verfall	NN	Verfall
selbständig	ADJD	selbständig
erkannt	VVPP	erkennen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Verfallene	ADJA	verfallen
Gegenstände	NN	Gegenstand
sind	VAFIN	sein
entweder	KON	entweder
zu	PTKZU	zu
veräußern	VVINF	veräußern
oder	KON	oder
bei	APPR	bei
künstlerischer	ADJA	künstlerisch
oder	KON	oder
wissenschaftlicher	ADJA	wissenschaftlich
Bedeutung	NN	Bedeutung
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesmuseum	NN	Landesmuseum
abzugeben	VVIZU	abgeben
oder	KON	oder
dem	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
für	APPR	für
Ausbildungszwecke	NN	Ausbildungszweck
zu	PTKZU	zu
übergeben	VVINF	übergeben
oder	KON	oder
zu	PTKZU	zu
vernichten	VVINF	vernichten
.	$.	.
Hilfeleistung	NN	Hilfeleistung
durch	APPR	durch
Organe	NN	Organ
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Sicherheitsdienstes	NN	Sicherheitsdienst
Die	ART	die
Bundespolizeibehörden	NN	<unknown>
und	KON	und
die	ART	die
Bundesgendarmerie	NN	<unknown>
haben	VAFIN	haben
den	ART	die
nach	APPR	nach
diesem	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
zuständigen	ADJA	zuständig
Behörden	NN	Behörde
und	KON	und
Organen	NN	Organ
über	APPR	über
deren	PDAT	die
Ersuchen	NN	Ersuchen
zur	APPRART	zu
Sicherung	NN	Sicherung
der	ART	die
Ausübung	NN	Ausübung
der	ART	die
Kontrollbefugnisse	NN	Kontrollbefugnis
im	APPRART	in
Rahmen	NN	Rahmen
ihres	PPOSAT	ihr
gesetzmäßigen	ADJA	gesetzmäßig
Wirkungsbereiches	NN	Wirkungsbereich
Hilfe	NN	Hilfe
zu	PTKZU	zu
leisten	VVINF	leisten
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
X	NN	X
UMGESETZTE	NN	<unknown>
EG-RICHTLINIEN	NN	<unknown>
Umgesetzte	ADJA	umgesetzt
EG-	TRUNC	EG-
Richtlinien	NN	Richtlinie
Durch	APPR	durch
dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Richtlinie	NN	Richtlinie
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
umgesetzt	VVPP	umsetzen
:	$.	:
Richtlinie	NN	Richtlinie
92/43/EWG	NE	<unknown>
des	ART	die
Rates	NN	Rat
vom	APPRART	von
21.	ADJA	21.
Mai	NN	Mai
1992	CARD	1992
zur	APPRART	zu
Erhaltung	NN	Erhaltung
der	ART	die
natürlichen	ADJA	natürlich
Lebensräume	NN	Lebensraum
sowie	KON	sowie
der	ART	die
wildlebenden	ADJA	wildlebend
Tiere	NN	Tier
und	KON	und
Pflanzen	NN	Pflanze|Pflanzen
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
206	CARD	@card@
vom	APPRART	von
22.	ADJA	22.
Juli	NN	Juli
1992	CARD	1992
,	$,	,
S	NN	S
7	CARD	7
(	$(	(
CELEX	NN	<unknown>
392L0043	NN	<unknown>
)	$(	)
.	$.	.
Abschnitt	NN	Abschnitt
XI	NN	<unknown>
SCHLUSS-	TRUNC	Schluß-
UND	KON	und
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN	NN	Übergangsbestimmung
Schlussbestimmungen	NN	Schlußbestimmung
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
tritt	VVFIN	treten
an	APPR	an
dem	ART	die
zweiten	ADJA	zweit
Monatsersten	NN	Monatserste
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
,	$,	,
der	PRELS	die
der	ART	die
Kundmachung	NN	<unknown>
folgt	VVFIN	folgen
.	$.	.
Mit	APPR	mit
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
tritt	VVFIN	treten
das	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Fischereigesetz	NN	Fischereigesetz
1988	CARD	1988
,	$,	,
LGBl	NN	<unknown>
.	$.	.
6550-1	CARD	@card@
,	$,	,
außer	APPR	außer
Kraft	NN	Kraft
.	$.	.
Verordnungen	NN	Verordnung
dürfen	VMFIN	dürfen
bereits	ADV	bereits
nach	APPR	nach
Kundmachung	NN	<unknown>
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
erlassen	VVPP	erlassen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Diese	PDAT	dies
Verordnungen	NN	Verordnung
dürfen	VMFIN	dürfen
aber	ADV	aber
frühestens	ADV	frühestens
mit	APPR	mit
dem	ART	die
im	APPRART	in
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
bezeichneten	ADJA	bezeichnet
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
in	APPR	in
Kraft	NN	Kraft
gesetzt	VVPP	setzen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Übergangsbestimmungen	NN	Übergangsbestimmung
Die	ART	die
im	APPRART	in
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
des	ART	die
Inkrafttretens	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
ausgestellten	ADJA	ausgestellt
Fischerkarten	NN	<unknown>
und	KON	und
Fischergastkarten	NN	<unknown>
behalten	VVFIN	behalten
ihre	PPOSAT	ihr
Gültigkeit	NN	Gültigkeit
für	APPR	für
den	ART	die
Zeitraum	NN	Zeitraum
,	$,	,
für	APPR	für
den	PRELS	die
sie	PPER	sie
ausgestellt	VVPP	ausstellen
wurden	VAFIN	werden
.	$.	.
Der	ART	die
Verbandsbeitrag	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
Jahr	NN	Jahr
2002	CARD	@card@
ist	VAFIN	sein
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
fünf	CARD	fünf
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
zu	PTKZU	zu
bezahlen	VVINF	bezahlen
.	$.	.
Der	ART	die
Nachweis	NN	Nachweis
der	ART	die
Eignung	NN	Eignung
nach	APPR	nach
§	NN	§
14	CARD	14
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
gilt	VVFIN	gelten
auch	ADV	auch
als	KOKOM	als
erbracht	ADJD	erbracht
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Bewerber	NN	Bewerber
vom	APPRART	von
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
an	APZR	an
gerechnet	VVPP	rechnen
in	APPR	in
den	ART	die
der	ART	die
Bewerbung	NN	Bewerbung
vorausgegangenen	ADJA	vorausgegangen
fünf	CARD	fünf
Jahren	NN	Jahr
wenigstens	ADV	wenigstens
einmal	ADV	einmal
im	APPRART	in
Besitze	NN	Besitz
einer	ART	eine
gültigen	ADJA	gültig
Fischerkarte	NN	<unknown>
für	APPR	für
das	ART	die
Land	NN	Land
Niederösterreich	NE	Niederösterreich
war	VAFIN	sein
,	$,	,
und	KON	und
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Zeitraum	NN	Zeitraum
kein	PIAT	kein
Entzug	NN	Entzug
der	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
erfolgte	VVFIN	erfolgen
oder	KON	oder
wirksam	ADJD	wirksam
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Die	ART	die
nach	APPR	nach
den	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
bestellten	ADJA	bestellt
und	KON	und
bestätigten	ADJA	bestätigt
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
gelten	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Fischereiaufseher	NN	Fischereiaufseher
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
.	$.	.
Die	ART	die
nach	APPR	nach
den	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Bestimmungen	NN	Bestimmung
gebildeten	ADJA	gebildet
Fischereireviere	NN	<unknown>
gelten	VVFIN	gelten
als	KOKOM	als
Fischereireviere	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
.	$.	.
Bestehende	ADJA	bestehend
Pachtverhältnisse	NN	Pachtverhältnis
werden	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
nicht	PTKNEG	nicht
berührt	VVPP	berühren
.	$.	.
Anhängige	ADJA	anhängig
Verfahren	NN	Verfahren
sind	VAFIN	sein
nach	APPR	nach
der	ART	die
bisherigen	ADJA	bisherig
Rechtslage	NN	Rechtslage
zu	APPR	zu
Ende	NN	Ende
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereirat	NN	<unknown>
besorgt	VVPP	besorgen
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Konstituierung	NN	Konstituierung
des	ART	die
Vorstandes	NN	Vorstand
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
dessen	PDAT	die
Aufgaben	NN	Aufgabe
bei	APPR	bei
nachträglicher	ADJA	nachträglich
Berichterstattung	NN	Berichterstattung
an	APPR	an
die	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
.	$.	.
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
hat	VAFIN	haben
innerhalb	APPR	innerhalb
eines	ART	eine
Monats	NN	Monat
nach	APPR	nach
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
die	ART	die
konstituierende	ADJA	konstituierend
Sitzung	NN	Sitzung
des	ART	die
Vorstandes	NN	Vorstand
einzuberufen	VVIZU	einberufen
.	$.	.
Der	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
hat	VAFIN	haben
innerhalb	ADJD	innerhalb
von	APPR	von
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
nach	APPR	nach
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
die	ART	die
konstituierende	ADJA	konstituierend
Sitzung	NN	Sitzung
der	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
einzuberufen	VVIZU	einberufen
.	$.	.
Bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
Konstituierung	NN	Konstituierung
besorgt	ADJD	besorgt
der	ART	die
Vorstand	NN	Vorstand
mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
Kontrollfunktionen	NN	Kontrollfunktion
die	ART	die
Aufgaben	NN	Aufgabe
der	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
bei	APPR	bei
nachträglicher	ADJA	nachträglich
Berichterstattung	NN	Berichterstattung
an	APPR	an
diese	PDAT	dies
.	$.	.
Die	ART	die
Hauptversammlung	NN	Hauptversammlung
hat	VAFIN	haben
binnen	APPR	binnen
einem	ART	eine
halben	ADJA	halb
Jahr	NN	Jahr
nach	APPR	nach
Inkrafttreten	NN	Inkrafttreten
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
jedenfalls	ADV	jedenfalls
die	ART	die
Satzung	NN	Satzung
zu	PTKZU	zu
erlassen	VVINF	erlassen
.	$.	.
Die	ART	die
Funktionsperiode	NN	<unknown>
der	ART	die
Organe	NN	Organ
des	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverbandes	NN	Landesfischereiverband
endet	VVFIN	enden
erstmalig	ADJD	erstmalig
mit	APPR	mit
31.	ADJA	31.
Dezember	NN	Dezember
2003.	ADJA	@ord@
Anlage	NN	Anlage
1	CARD	1
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
der	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
für	APPR	für
die	ART	die
Ausstellung	NN	Ausstellung
der	ART	die
Fischerkarte	NN	<unknown>
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
Verwaltungsbezirk	NN	Verwaltungsbezirk
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
I	FM	I
\endash	NE	<unknown>
Krems	NN	Krem
Statutarstadt	NN	<unknown>
Krems	NN	Krem
Krems	NN	Krem
Gmünd	NE	<unknown>
Zwettl	NE	<unknown>
Horn	NE	Horn
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
II	CARD	II
\endash	ADJA	<unknown>
Korneuburg	NN	<unknown>
Korneuburg	NN	<unknown>
Mistelbach	NE	Mistelbach
Gänserndorf	NN	<unknown>
Hollabrunn	NN	<unknown>
Waidhofen/Thaya	NE	<unknown>
Wien	NE	Wien
Umgebung	NN	Umgebung
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
III	NE	<unknown>
\endash	NE	<unknown>
Amstetten	NN	<unknown>
Statutarstadt	NN	<unknown>
Waidhofen	NN	<unknown>
an	APPR	an
der	ART	die
Ybbs	NN	<unknown>
Amstetten	NN	<unknown>
Melk	NN	<unknown>
Scheibbs	NN	<unknown>
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
IV	NE	IV
\endash	NE	<unknown>
St.	NE	St.
Pölten	ADJA	<unknown>
Statutarstadt	NN	<unknown>
St.	NE	St.
Pölten	VVFIN	<unknown>
St.	NE	St.
Pölten	ADJA	<unknown>
Lilienfeld	NN	Lilienfeld
Tulln	NE	<unknown>
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
V	NN	V
\endash	NE	<unknown>
Wr	NE	<unknown>
.	$.	.
Neustadt	NN	Neustadt
Statutarstadt	NN	<unknown>
Wr	NE	<unknown>
.	$.	.
Neustadt	NN	Neustadt
Wr	NE	<unknown>
.	$.	.
Neustadt	NN	Neustadt
Baden	NE	Baden
Neunkirchen	NN	Neunkirche
Mödling	NN	<unknown>
Bruck/Leitha	NE	<unknown>
Anlage	NN	Anlage
2	CARD	2
Wirkungsbereich	NN	Wirkungsbereich
der	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
I	NN	I
Dieser	PDAT	dies
umfasst	ADJD	umfasst
die	ART	die
Donau	NE	Donau
von	APPR	von
der	ART	die
oberösterreichischen	ADJA	oberösterreichisch
Grenze	NN	Grenze
bis	KON	bis
zur	APPRART	zu
stromaufwärts	ADV	stromaufwärts
gelegenen	ADJA	gelegen
Grenze	NN	Grenze
der	ART	die
KG	NN	KG
Tulln	NE	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Große	NN	Große
und	KON	und
die	ART	die
Kleine	ADJA	klein
Krems	NN	Krem
,	$,	,
die	ART	die
Lainsitz	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Großen	NN	Große
und	KON	und
den	ART	die
Kleinen	ADJA	klein
Kamp	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
Zwettl	NE	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Purzelkamp	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Taffabach	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Gscheinzbach	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Mühlkamp	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Ysper	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Weitenbach	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
I	NN	I
hat	VAFIN	haben
seinen	PPOSAT	sein
Sitz	NN	Sitz
am	APPRART	an
Sitz	NN	Sitz
der	ART	die
Bezirkshauptmannschaft	NN	<unknown>
Krems	NN	Krem
an	APPR	an
der	ART	die
Donau	NE	Donau
.	$.	.
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
II	NE	II
Dieser	PDAT	dies
umfasst	ADJD	umfasst
die	ART	die
Donau	NE	Donau
von	APPR	von
der	ART	die
stromaufwärts	ADV	stromaufwärts
gelegenen	ADJA	gelegen
Grenze	NN	Grenze
der	ART	die
KG	NN	KG
Tulln	NE	<unknown>
stromabwärts	ADV	stromabwärts
bis	APPR	bis
zur	APPRART	zu
Staatsgrenze	NN	Staatsgrenze
,	$,	,
ausgenommen	ADV	ausgenommen
das	ART	die
Land	NN	Land
Wien	NE	Wien
,	$,	,
die	ART	die
March	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Deutsche	NN	Deutsche
und	KON	und
die	ART	die
Mährische	NN	Mährische
Thaya	NE	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Große	NN	Große
und	KON	und
die	ART	die
Kleine	ADJA	klein
Tulln	NE	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Wienfluss	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Marchfeldkanal	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
II	CARD	II
hat	VAFIN	haben
seinen	PPOSAT	sein
Sitz	NN	Sitz
am	APPRART	an
Sitz	NN	Sitz
der	ART	die
Bezirkshauptmannschaft	NN	<unknown>
Korneuburg	NN	<unknown>
.	$.	.
Fischereirevierverband	ADJA	<unknown>
III	NN	<unknown>
Dieser	PDAT	dies
umfasst	ADJD	umfasst
die	ART	die
Enns	ADJA	<unknown>
und	KON	und
den	ART	die
Ramingbach	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Große	ADJA	groß
Erlauf	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
dem	ART	die
Erlaufsee	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Kleine	ADJA	klein
Erlauf	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Ybbs	NN	<unknown>
mit	APPR	mit
den	ART	die
Lunzerseen	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Aubach	NN	<unknown>
den	ART	die
Erlabach	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
Lassing	NE	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Melk	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Mendlingbach	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
III	NE	<unknown>
hat	VAFIN	haben
seinen	PPOSAT	sein
Sitz	NN	Sitz
am	APPRART	an
Sitz	NN	Sitz
der	ART	die
Bezirkshauptmannschaft	NN	<unknown>
Amstetten	NN	<unknown>
.	$.	.
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
IV	NE	IV
Dieser	PDAT	dies
umfasst	ADJD	umfasst
die	ART	die
Pielach	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Fladnitz	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Traisen	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Perschling	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
Mürz	ADJD	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Walsternbach	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Salza	NN	<unknown>
.	$.	.
Der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
IV	NE	IV
hat	VAFIN	haben
seinen	PPOSAT	sein
Sitz	NN	Sitz
am	APPRART	an
Sitz	NN	Sitz
der	ART	die
Bezirkshauptmannschaft	NN	<unknown>
St.	NE	St.
Pölten	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
Fischereirevierverband	ADJA	<unknown>
V	NN	V
Dieser	PDAT	dies
umfasst	ADJD	umfasst
die	ART	die
warme	ADJA	warm
Fischa	NE	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Fischa-Dagnitz	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Sierning-(Sieding)bach	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Schwarza	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
Pitten	ADJD	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Wiener-Neustädter-Kanal	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Ofen-(Offen)bach	NN	<unknown>
bei	APPR	bei
Lanzenkirchen	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Piesting	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Schwechat	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Mödlingbach	NN	<unknown>
,	$,	,
die	ART	die
Triesting	NN	<unknown>
,	$,	,
den	ART	die
Liesingbach	NN	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
Leitha	NE	<unknown>
,	$,	,
die	PRELS	die
ins	APPRART	in
Burgenland	NN	Burgenland
austretenden	ADJA	austretend
kleinen	ADJA	klein
Gewässer	NN	Gewässer
,	$,	,
die	PRELS	die
im	APPRART	in
Südosten	NN	Südosten
Niederösterreichs	NN	<unknown>
liegen	VVFIN	liegen
:	$.	:
Zöbernbach	NN	<unknown>
,	$,	,
Lambach	NN	<unknown>
usw.	ADV	usw.
Der	ART	die
Fischereirevierverband	NN	<unknown>
V	NN	V
hat	VAFIN	haben
seinen	PPOSAT	sein
Sitz	NN	Sitz
am	APPRART	an
Sitz	NN	Sitz
der	ART	die
Bezirkshauptmannschaft	NN	<unknown>
Wr	NE	<unknown>
.	$.	.
Neustadt	NN	Neustadt
.	$.	.
Der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
ist	VAFIN	sein
eine	ART	eine
Körperschaft	NN	Körperschaft
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
Rechts	NN	Recht
.	$.	.
Es	PPER	es
kommt	VVFIN	kommen
ihm	PPER	er
Rechtspersönlichkeit	NN	Rechtspersönlichkeit
zu	PTKVZ	zu
.	$.	.
Mit	APPR	mit
Ausnahme	NN	Ausnahme
der	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
untersteht	VVFIN	unterstehen
der	ART	die
NÖ	NE	<unknown>
Landesfischereiverband	NN	Landesfischereiverband
der	ART	die
Aufsicht	NN	Aufsicht
der	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
.	$.	.
Die	ART	die
Fischereirevierverbände	NN	<unknown>
unterstehen	VVFIN	unterstehen
der	ART	die
Aufsicht	NN	Aufsicht
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
§	NN	§
3	CARD	3
Z.	NE	Z.
2	CARD	2
)	$(	)
.	$.	.
ENTWURF	NN	Entwurf
Gesetz	NN	Gesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzgeändert	NN	<unknown>
wird	VAFIN	werden
Der	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landtag	NN	Landtag
hat	VAFIN	haben
beschlossen	VVPP	beschließen
:	$.	:
Artikel	NN	Artikel
I	NN	I
Das	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
,	$,	,
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
39/1987	CARD	@card@
,	$,	,
zuletzt	ADV	zuletzt
geändert	VVPP	ändern
durch	APPR	durch
das	ART	die
Gesetz	NN	Gesetz
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
...	$.	...
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
geändert	VVPP	ändern
:	$.	:
Dem	ART	die
§	NN	§
5	CARD	5
wird	VAFIN	werden
folgende	ADJA	folgend
Z	NN	Z
20	CARD	20
angefügt	VVPP	anfügen
:	$.	:
die	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Stachelhalsbändern	NN	<unknown>
oder	KON	oder
Halsbändern	NN	Halsband
,	$,	,
die	PRELS	die
unter	APPR	unter
Berücksichtigung	NN	Berücksichtigung
ihrer	PPOSAT	ihr
Beschaffenheit	NN	Beschaffenheit
und	KON	und
des	ART	die
Alters	NN	Alter
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
der	ART	die
Physiologie	NN	Physiologie
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Größe	NN	Größe
,	$,	,
Halsumfang	NN	<unknown>
und	KON	und
Behaarung	NN	Behaarung
)	$(	)
geeignet	VVPP	eignen
sind	VAFIN	sein
,	$,	,
diesem	PDAT	dies
Schmerzen	NN	Schmerz
und	KON	und
Verletzungen	NN	Verletzung
zuzufügen	VVIZU	zufügen
sowie	KON	sowie
von	APPR	von
elektrisierenden	ADJA	elektrisierend
oder	KON	oder
chemischen	ADJA	chemisch
Dressurgeräten	NN	<unknown>
,	$,	,
wie	KOUS	wie
auch	ADV	auch
die	ART	die
Anwendung	NN	Anwendung
von	APPR	von
Methoden	NN	Methode
,	$,	,
die	PRELS	die
dem	ART	die
Tier	NN	Tier
Qualen	NN	Qual
,	$,	,
Verletzungen	NN	Verletzung
oder	KON	oder
sonstige	ADJA	sonstig
Schäden	NN	Schaden
zufügen	VVFIN	zufügen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
oder	KON	oder
Ausbildung	NN	Ausbildung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
zum	APPRART	zu
ausschließlichen	ADJA	ausschließlich
oder	KON	oder
überwiegenden	ADJA	überwiegend
Zweck	NN	Zweck
der	ART	die
Steigerung	NN	Steigerung
einer	ART	eine
erhöhten	ADJA	erhöht
Aggressivität	NN	Aggressivität
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
das	ART	die
Inverkehrbringen	NN	<unknown>
solcher	PIAT	solch
Hunde	NN	Hund
ist	VAFIN	sein
verboten	VVPP	verbieten
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Das	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Halten	NN	Halt|Halten
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
zur	APPRART	zu
Zucht	NN	Zucht
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dem	ART	die
nicht	PTKNEG	nicht
ein	ART	eine
Verbot	NN	Verbot
nach	APPR	nach
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
entgegensteht	VVFIN	entgegenstehen
,	$,	,
ist	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Halter	NN	Halter
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
vor	APPR	vor
Aufnahme	NN	Aufnahme
der	ART	die
Tätigkeit	NN	Tätigkeit
zu	PTKZU	zu
melden	VVINF	melden
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
das	ART	die
gewerbsmäßige	ADJA	gewerbsmäßig
Halten	NN	Halt|Halten
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
zur	APPRART	zu
Zucht	NN	Zucht
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
untersagen	VVINF	untersagen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dies	PDS	dies
aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Bei	APPR	bei
Gefahr	NN	Gefahr
im	APPRART	in
Verzug	NN	Verzug
hat	VAFIN	haben
die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
durch	APPR	durch
Ausübung	NN	Ausübung
unmittelbarer	ADJA	unmittelbar
Befehls-	TRUNC	Befehls-
und	KON	und
Zwangsgewalt	NN	Zwangsgewalt
in	APPR	in
diesen	PDAT	dies
Fällen	NN	Fall|Fällen
die	ART	die
zur	APPRART	zu
Beseitigung	NN	Beseitigung
dieser	PDAT	dies
Gefahr	NN	Gefahr
erforderlichen	ADJA	erforderlich
Maßnahmen	NN	Maßnahme
anzuordnen	VVIZU	anordnen
und	KON	und
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
auf	APPR	auf
Kosten	NN	Kosten
und	KON	und
Gefahr	NN	Gefahr
des	ART	die
Halters	NN	Halter
der	ART	die
Tiere	NN	Tier
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Nach	APPR	nach
§	NN	§
13c	NE	<unknown>
wird	VAFIN	werden
folgender	ADJA	folgend
§	NN	§
13d	ADJD	<unknown>
samt	APPR	samt
Überschrift	NN	Überschrift
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
§	NN	§
13d	ADJD	<unknown>
.	$.	.
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
In	APPR	in
Wien	NE	Wien
geborene	ADJA	geboren
und	KON	und
dort	ADV	dort
gehaltene	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
sind	VAFIN	sein
ab	APPR	ab
einem	ART	eine
Alter	NN	Alter
von	APPR	von
über	APPR	über
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
,	$,	,
jedenfalls	ADV	jedenfalls
aber	ADV	aber
vor	APPR	vor
der	ART	die
erstmaligen	ADJA	erstmalig
Weitergabe	NN	Weitergabe
,	$,	,
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
zifferncodierten	ADJA	<unknown>
,	$,	,
elektronisch	ADJD	elektronisch
ablesbaren	ADJA	<unknown>
Mikrochips	NN	Mikrochip
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
.	$.	.
In	APPR	in
gleicher	ADJA	gleich
Weise	NN	Weise
sind	VAFIN	sein
Hunde	NN	Hund
ab	APPR	ab
einem	ART	eine
Alter	NN	Alter
von	APPR	von
über	APPR	über
drei	CARD	drei
Monaten	NN	Monat
,	$,	,
die	PRELS	die
in	APPR	in
das	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Stadt	NN	Stadt
Wien	NE	Wien
eingebracht	VVPP	einbringen
und	KON	und
dort	ADV	dort
für	APPR	für
einen	ART	eine
Zeitraum	NN	Zeitraum
von	APPR	von
mehr	ADV	mehr
als	KOKOM	als
einem	ART	eine
Monat	NN	Monat
gehalten	VVPP	halten
werden	VAFIN	werden
,	$,	,
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
.	$.	.
(	$(	(
2	CARD	2
)	$(	)
Der	ART	die
Halter	NN	Halter
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
durchführen	VVFIN	durchfahren|durchführen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
.	$.	.
(	$(	(
3	CARD	3
)	$(	)
Eine	ART	eine
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
kann	VMFIN	können
unterbleiben	VVINF	unterbleiben
,	$,	,
wenn	KOUS	wenn
der	ART	die
Hund	NN	Hund
bereits	ADV	bereits
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
Mikrochip	NN	Mikrochip
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
gekennzeichnet	VVPP	kennzeichnen
wurde	VAFIN	werden
und	KON	und
die	ART	die
diesbezüglichen	ADJA	diesbezüglich
,	$,	,
in	APPR	in
einem	ART	eine
Register	NN	Register
festgehaltenen	ADJA	festgehalten
Daten	NN	Datum
den	ART	die
Anforderungen	NN	Anforderung
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
entsprechen	VVINF	entsprechen
und	KON	und
für	APPR	für
Behördenzwecke	NN	<unknown>
unentgeltlich	ADJD	unentgeltlich
zur	APPRART	zu
Verfügung	NN	Verfügung
stehen	VVFIN	stehen
.	$.	.
(	$(	(
4	CARD	4
)	$(	)
Die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
hat	VAFIN	haben
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
Tierarzt	NN	Tierarzt
zu	PTKZU	zu
erfolgen	VVINF	erfolgen
.	$.	.
Der	ART	die
Mikrochip	NN	Mikrochip
ist	VAFIN	sein
dem	ART	die
Hund	NN	Hund
subkutan	ADJD	subkutan
,	$,	,
laterodorsal	ADJD	<unknown>
des	ART	die
linken	ADJA	links
Atlasflügels	NN	<unknown>
,	$,	,
einzusetzen	VVIZU	einsetzen
.	$.	.
Anlässlich	APPR	anläßlich
dieses	PDAT	dies
Vorgangs	NN	Vorgang
hat	VAFIN	haben
der	ART	die
Tierarzt	NN	Tierarzt
den	ART	die
Namen	NN	Name
und	KON	und
den	ART	die
Hauptwohnsitz	NN	Hauptwohnsitz
des	ART	die
Hundehalters	NN	Hundehalter
,	$,	,
die	ART	die
Rasse	NN	Rasse
,	$,	,
das	ART	die
Geschlecht	NN	Geschlecht
und	KON	und
das	ART	die
Alter	NN	Alter
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
sowie	KON	sowie
die	ART	die
Kennnummer	NN	<unknown>
des	ART	die
eingesetzten	ADJA	eingesetzt
Mikrochips	NN	Mikrochip
festzuhalten	VVIZU	festhalten
und	KON	und
diese	PDAT	dies
Daten	NN	Datum
unverzüglich	ADJD	unverzüglich
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
einer	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
oder	KON	oder
Institution	NN	Institution
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
)	$(	)
mitzuteilen	VVIZU	mitteilen
.	$.	.
(	$(	(
5	CARD	5
)	$(	)
Der	ART	die
Hundehalter	NN	Hundehalter
ist	VAFIN	sein
verpflichtet	VVPP	verpflichten
,	$,	,
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
einer	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
oder	KON	oder
Institution	NN	Institution
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
)	$(	)
jede	PIAT	jed
Änderung	NN	Änderung
seines	PPOSAT	sein
Hauptwohnsitzes	NN	<unknown>
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
jeden	PIAT	jed
Wechsel	NN	Wechsel
im	APPRART	in
Eigentum	NN	Eigentum
seines	PPOSAT	sein
Hundes	NN	Hund
binnen	APPR	binnen
eines	ART	eine
Monats	NN	Monat
bekannt	ADJD	bekannt
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
.	$.	.
(	$(	(
6	CARD	6
)	$(	)
Die	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
eine	ART	eine
Einrichtung	NN	Einrichtung
oder	KON	oder
Institution	NN	Institution
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
)	$(	)
hat	VAFIN	haben
über	APPR	über
die	ART	die
zu	APPR	zu
kennzeichnenden	ADJA	kennzeichnend
Hunde	NN	Hund
ein	ART	eine
Register	NN	Register
(	$(	(
Hunderegister	NN	<unknown>
)	$(	)
zu	PTKZU	zu
führen	VVINF	führen
,	$,	,
in	APPR	in
welches	PRELS	welche
die	ART	die
Daten	NN	Datum
gemäß	APPR	gemäß
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
aufzunehmen	VVIZU	aufnehmen
sind	VAFIN	sein
.	$.	.
Daneben	PAV	daneben
können	VMFIN	können
auch	ADV	auch
andere	PIS	andere
zweckdienliche	ADJA	zweckdienlich
Informationen	NN	Information
den	ART	die
Hund	NN	Hund
betreffend	ADJD	betreffend
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
Zwischenfälle	NN	Zwischenfall
mit	APPR	mit
Bissverletzungen	NN	Bißverletzung
,	$,	,
behördliche	ADJA	behördlich
Aufträge	NN	Auftrag
gemäß	APPO	gemäß
§	XY	§
16	CARD	16
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
und	KON	und
6	CARD	6
)	$(	)
aufgenommen	VVPP	aufnehmen
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
(	$(	(
7	CARD	7
)	$(	)
Die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
anderen	PIS	andere
Behörden	NN	Behörde
auf	APPR	auf
Verlangen	NN	Verlangen
Auskünfte	NN	Auskunft
über	APPR	über
die	ART	die
im	APPRART	in
Register	NN	Register
enthaltenen	ADJA	enthalten
Daten	NN	Datum
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
die	ART	die
Übermittlung	NN	Übermittlung
dieser	PDAT	dies
Daten	NN	Datum
aus	APPR	aus
tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
oder	KON	oder
finanzrechtlichen	ADJA	<unknown>
sowie	KON	sowie
veterinär-	ADJA	<unknown>
oder	KON	oder
sicherheitspolizeilichen	ADJA	<unknown>
Gründen	NN	Grund|Gründen
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
zur	APPRART	zu
Durchführung	NN	Durchführung
von	APPR	von
Verwaltungsstrafverfahren	NN	<unknown>
,	$,	,
gerichtlichen	ADJA	gerichtlich
Strafverfahren	NN	Strafverfahren
oder	KON	oder
Zivilrechtsverfahren	NN	Zivilrechtsverfahren
erforderlich	ADJD	erforderlich
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
(	$(	(
8	CARD	8
)	$(	)
Die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Behörde	NN	Behörde
hat	VAFIN	haben
auf	APPR	auf
Antrag	NN	Antrag
jedermann	PIS	jedermann
Auskünfte	NN	Auskunft
über	APPR	über
die	ART	die
im	APPRART	in
Register	NN	Register
enthaltenen	ADJA	enthalten
Daten	NN	Datum
zu	PTKZU	zu
gewähren	VVINF	gewähren
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
der	ART	die
Antragsteller	NN	Antragsteller
ein	ART	eine
rechtliches	ADJA	rechtlich
Interesse	NN	Interesse
glaubhaft	ADJD	glaubhaft
macht	VVFIN	machen
.	$.	.
(	$(	(
9	CARD	9
)	$(	)
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
die	ART	die
Führung	NN	Führung
des	ART	die
Hunderegisters	NN	<unknown>
(	$(	(
Abs.	NN	Abs.
6	CARD	6
)	$(	)
geeigneten	ADJA	geeignet
Einrichtungen	NN	Einrichtung
oder	KON	oder
Institutionen	NN	Institution
des	ART	die
öffentlichen	ADJA	öffentlich
oder	KON	oder
privaten	ADJA	privat
Rechts	NN	Recht
übertragen	VVPP	übertragen
,	$,	,
sofern	KOUS	sofern
dies	PDS	dies
im	APPRART	in
Interesse	NN	Interesse
der	ART	die
Einfachheit	NN	Einfachheit
und	KON	und
Zweckmäßigkeit	NN	Zweckmäßigkeit
geboten	VVPP	bieten|gebieten
erscheint	VVFIN	erscheinen
.	$.	.
Gleichzeitig	ADJD	gleichzeitig
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
ermächtigt	VVPP	ermächtigen
,	$,	,
kostendeckende	ADJA	kostendeckend
Entgelte	NN	Entgelt
für	APPR	für
den	ART	die
im	APPRART	in
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
mit	APPR	mit
der	ART	die
Führung	NN	Führung
dieses	PDAT	dies
Registers	NN	Register
entstehenden	ADJA	entstehend
Aufwand	NN	Aufwand
einzuheben	VVIZU	<unknown>
;	$.	;
die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
einen	ART	eine
Höchsttarif	NN	<unknown>
festlegen	VVINF	festlegen
.	$.	.
(	$(	(
10	CARD	10
)	$(	)
Die	ART	die
Landesregierung	NN	Landesregierung
kann	VMFIN	können
erforderlichenfalls	NN	Erforderlichenfall
durch	APPR	durch
Verordnung	NN	Verordnung
nähere	ADJA	nah
Vorschriften	NN	Vorschrift
über	APPR	über
die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
mittels	APPR	mittels
Mikrochip	NN	Mikrochip
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
über	APPR	über
die	ART	die
Führung	NN	Führung
des	ART	die
Hunderegisters	NN	<unknown>
erlassen	VVPP	erlassen
.	$.	.
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
werden	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
der	ART	die
Z	NN	Z
3	CARD	3
folgende	ADJA	folgend
Z	NN	Z
3a	NN	<unknown>
bis	APPR	bis
3c	NE	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
3a	NN	<unknown>
.	$.	.
die	PDS	die
gemäß	APPO	gemäß
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
erforderliche	ADJA	erforderlich
Meldung	NN	Meldung
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
3b	VVFIN	<unknown>
.	$.	.
als	KOKOM	als
Tierarzt	NN	Tierarzt
der	ART	die
Mitteilungspflicht	NN	Mitteilungspflicht
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
4	CARD	4
nicht	PTKNEG	nicht
nachkommt	VVFIN	nachkommen
,	$,	,
3c	NE	<unknown>
.	$.	.
es	PPER	es
als	KOKOM	als
Hundehalter	NN	Hundehalter
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
der	ART	die
Behörde	NN	Behörde
(	$(	(
oder	KON	oder
einer	ART	eine
geeigneten	ADJA	geeignet
Institution	NN	Institution
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
des	ART	die
§	NN	§
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
)	$(	)
eine	ART	eine
Änderung	NN	Änderung
seines	PPOSAT	sein
Wohnsitzes	NN	Wohnsitz
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
einen	ART	eine
Wechsel	NN	Wechsel
am	APPRART	an
Eigentum	NN	Eigentum
seines	PPOSAT	sein
Hundes	NN	Hund
binnen	APPR	binnen
eines	ART	eine
Monats	NN	Monat
bekannt	ADJD	bekannt
zu	PTKZU	zu
geben	VVINF	geben
(	$(	(
§	NN	§
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
)	$(	)
,	$,	,
"	$(	"
Im	APPRART	in
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
werden	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
der	ART	die
Z	NN	Z
14	CARD	14
folgende	ADJA	folgend
Z	NN	Z
14a	NN	<unknown>
und	KON	und
14b	NN	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
14a	NN	<unknown>
.	$.	.
wer	PWS	wer
dem	ART	die
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Zucht	NN	Zucht
und	KON	und
Ausbildung	NN	Ausbildung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
zum	APPRART	zu
ausschließlichen	ADJA	ausschließlich
oder	KON	oder
überwiegenden	ADJA	überwiegend
Zweck	NN	Zweck
der	ART	die
Steigerung	NN	Steigerung
einer	ART	eine
erhöhten	ADJA	erhöht
Aggressivität	NN	Aggressivität
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
des	ART	die
Inverkehrbringens	NE	Inverkehrbringen
solcher	PIAT	solch
Hunde	NN	Hund
zuwiderhandelt	VVFIN	zuwiderhandeln
(	$(	(
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
,	$,	,
14b	NN	<unknown>
.	$.	.
einem	ART	eine
Verbot	NN	Verbot
des	ART	die
gewerbsmäßigen	ADJA	gewerbsmäßig
Haltens	NN	<unknown>
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
zur	APPRART	zu
Zucht	NN	Zucht
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
zuwiderhandelt	VVFIN	zuwiderhandeln
,	$,	,
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
der	ART	die
Z	NN	Z
15	CARD	15
folgende	ADJA	folgend
Z	NN	Z
15a	NE	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
:	$.	:
„	ADJA	<unknown>
15a	NN	<unknown>
.	$.	.
es	PPER	es
unterlässt	VVFIN	unterlassen
,	$,	,
seinen	PPOSAT	sein
Hund	NN	Hund
gemäß	APPO	gemäß
§§	ADJA	<unknown>
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
oder	KON	oder
30	CARD	30
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
,	$,	,
oder	KON	oder
den	ART	die
eingesetzten	ADJA	eingesetzt
Mikrochip	NN	Mikrochip
wieder	ADV	wieder
entfernt	ADJD	entfernt
,	$,	,
“	NN	<unknown>
Im	APPRART	in
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
22	CARD	22
wird	VAFIN	werden
nach	APPR	nach
dem	ART	die
Ausdruck	NN	Ausdruck
„	ADJD	<unknown>
11	CARD	11
Abs.	NN	Abs.
5	CARD	5
,	$,	,
“	NN	<unknown>
der	ART	die
Ausdruck	NN	Ausdruck
„	ADJD	<unknown>
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
10	CARD	10
,	$,	,
“	ADJD	<unknown>
eingefügt	VVPP	einfügen
.	$.	.
Im	APPRART	in
§	NN	§
29	CARD	@card@
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
wird	VAFIN	werden
der	ART	die
Ausdruck	NN	Ausdruck
„	ADJD	<unknown>
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
,	$,	,
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
1	CARD	1
bis	KON	bis
6	CARD	6
,	$,	,
8	CARD	8
und	KON	und
16	CARD	16
bis	KON	bis
19	CARD	19
“	NN	<unknown>
durch	APPR	durch
den	ART	die
Ausdruck	NN	Ausdruck
„	ADJA	<unknown>
§	NN	§
28	CARD	28
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
,	$,	,
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
Z	NN	Z
1	CARD	1
bis	KON	bis
6	CARD	6
,	$,	,
8	CARD	8
,	$,	,
14a	NN	<unknown>
und	KON	und
14b	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
16	CARD	16
bis	KON	bis
19	CARD	19
“	NN	<unknown>
ersetzt	VVPP	ersetzen
.	$.	.
§	NN	§
30	CARD	30
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
lautet	VVFIN	lauten
:	$.	:
„	NN	<unknown>
(	$(	(
1	CARD	1
)	$(	)
Hunde	NN	Hund
,	$,	,
die	PRELS	die
zum	APPRART	zu
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
der	ART	die
Einführung	NN	Einführung
einer	ART	eine
Kennzeichnungspflicht	NN	Kennzeichnungspflicht
(	$(	(
§	NN	§
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
bereits	ADV	bereits
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehalten	VVPP	halten
wurden	VAFIN	werden
,	$,	,
sind	VAFIN	sein
innerhalb	APPR	innerhalb
eines	ART	eine
Jahres	NN	Jahr
ab	APPR	ab
diesem	PDAT	dies
Zeitpunkt	NN	Zeitpunkt
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
.	$.	.
“	ADJA	<unknown>
Artikel	NN	Artikel
II	NE	II
Dieses	PDAT	dies
Gesetz	NN	Gesetz
wurde	VAFIN	werden
unter	APPR	unter
Einhaltung	NN	Einhaltung
der	ART	die
Bestimmungen	NN	Bestimmung
der	ART	die
Richtlinie	NN	Richtlinie
98/34/EG	NN	<unknown>
über	APPR	über
ein	ART	eine
Informationsverfahren	NN	<unknown>
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Normen	NN	Norm
und	KON	und
technischen	ADJA	technisch
Vorschriften	NN	Vorschrift
,	$,	,
ABl	NE	<unknown>
.	$.	.
Nr.	NN	Nr.
L	NN	L
204	CARD	@card@
vom	APPRART	von
21.	ADJA	21.
Juli	NN	Juli
1998	CARD	1998
,	$,	,
Seite	NN	Seite
37	CARD	37
,	$,	,
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Kommission	NN	Kommission
notifiziert	VVPP	notifizieren
(	$(	(
Notifikationsnummer	NN	<unknown>
...	$.	...
)	$(	)
Der	ART	die
Landeshauptmann	NN	Landeshauptmann
:	$.	:
Der	ART	die
Landesamtsdirektor	NN	<unknown>
:	$.	:
Vorblatt	NN	Vorblatt
zum	APPRART	zu
Entwurf	NN	Entwurf
eines	ART	eine
Gesetzes	NN	Gesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
Probleme	NN	Problem
und	KON	und
Ziele	NN	Ziel
:	$.	:
Aus	APPR	aus
Gründen	NN	Grund|Gründen
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
ist	VAFIN	sein
es	PPER	es
erforderlich	ADJD	erforderlich
,	$,	,
alle	PIS	alle
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehaltenen	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
zu	PTKZU	zu
kennzeichnen	VVINF	kennzeichnen
,	$,	,
wodurch	PWAV	wodurch
insbesondere	ADV	insbesondere
das	ART	die
Aussetzen	NN	Aussetzen
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
verhindert	VVPP	verhindern
bzw.	KOKOM	bzw.
eine	ART	eine
leichtere	ADJA	leicht
Feststellung	NN	Feststellung
und	KON	und
Verfolgbarkeit	NN	<unknown>
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
erreicht	VVPP	erreichen
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
.	$.	.
Darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
sieht	VVFIN	sehen
dieser	PDAT	dies
Gesetzentwurf	NN	Gesetzentwurf
Maßnahmen	NN	Maßnahme
zur	APPRART	zu
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
15a	NE	<unknown>
B-VG	NE	<unknown>
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
,	$,	,
welcher	PRELS	welche
auch	ADV	auch
der	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Landtag	NN	Landtag
seine	PPOSAT	sein
Zustimmung	NN	Zustimmung
gegeben	VVPP	geben
hat	VAFIN	haben
(	$(	(
LGBl	NE	<unknown>
.	$.	.
für	APPR	für
Wien	NE	Wien
Nr.	NN	Nr.
24/1999	CARD	@card@
)	$(	)
,	$,	,
vor	ADV	vor
.	$.	.
Lösung	NN	Lösung
:	$.	:
Novellierung	NN	Novellierung
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Weise	NN	Weise
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
aller	PIAT	all
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehaltenen	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
elektronischen	ADJA	elektronisch
Mikrochips	NN	Mikrochip
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
die	ART	die
Festhaltung	NN	<unknown>
der	ART	die
wesentlichen	ADJA	wesentlich
Daten	NN	Datum
in	APPR	in
einem	ART	eine
Hunderegister	NN	<unknown>
einer	ART	eine
rechtlichen	ADJA	rechtlich
Regelung	NN	Regelung
zugeführt	VVPP	zuführen
werden	VAFIN	werden
und	KON	und
darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
teilweise	ADJA	teilweise
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
obgenannten	ADJA	<unknown>
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
erfolgt	VVPP	erfolgen
.	$.	.
Alternativen	NN	Alternative
:	$.	:
Keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
:	$.	:
Dem	ART	die
Bund	NN	Bund
werden	VAFIN	werden
durch	APPR	durch
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Gesetzesänderung	NN	Gesetzesänderung
keine	PIAT	kein
Kosten	NN	Kosten
erwachsen	VVPP	erwachsen
.	$.	.
Die	ART	die
für	APPR	für
das	ART	die
Land	NN	Land
Wien	NE	Wien
anfallenden	ADJA	anfallend
Kosten	NN	Kosten
setzen	VVFIN	setzen
sich	PRF	sich
wie	KOKOM	wie
folgt	VVFIN	folgen
zusammen	PTKVZ	zusammen
:	$.	:
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
und	KON	und
Führung	NN	Führung
des	ART	die
Hunderegisters	NN	<unknown>
,	$,	,
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
die	ART	die
Anschaffung	NN	Anschaffung
von	APPR	von
Lesegeräten	NN	Lesegerät
,	$,	,
sonstige	ADJA	sonstig
Kosten	NN	Kosten
aus	APPR	aus
dem	ART	die
erweiterten	ADJA	erweitert
Vollzugsbereich	NN	Vollzugsbereich
.	$.	.
Zu	APPR	zu
1.	ADJA	1.
:	$.	:
Diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
ist	VAFIN	sein
zunächst	ADV	zunächst
auszuführen	VVIZU	ausführen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
beabsichtigt	VVPP	beabsichtigen
ist	VAFIN	sein
,	$,	,
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
und	KON	und
Führung	NN	Führung
des	ART	die
Registers	NN	Register
durch	APPR	durch
die	ART	die
Bundeskammer	NN	Bundeskammer
der	ART	die
Tierärzte	NN	Tierarzt
Österreichs	NE	Österreich
besorgen	VVINF	besorgen
zu	PTKZU	zu
lassen	VVINF	lassen
(	$(	(
Verordnung	NN	Verordnung
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
)	$(	)
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
würden	VAFIN	werden
dem	ART	die
Land	NN	Land
Wien	NE	Wien
keinerlei	PIAT	keinerlei
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
und	KON	und
Führung	NN	Führung
der	ART	die
Registers	NN	Register
erwachsen	VVPP	erwachsen
.	$.	.
Sollte	VMFIN	sollen
diese	PDS	diese
Übertragung	NN	Übertragung
an	APPR	an
die	ART	die
Bundeskammer	NN	Bundeskammer
der	ART	die
Tierärzte	NN	Tierarzt
Österreichs	NE	Österreich
wider	APPR	wider
Erwarten	NN	Erwarten
nicht	PTKNEG	nicht
stattfinden	VVINF	stattfinden
,	$,	,
so	ADV	so
würde	VAFIN	werden
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
und	KON	und
Führung	NN	Führung
vom	APPRART	von
Magistrat	NN	Magistrat
der	ART	die
Stadt	NN	Stadt
Wien	NE	Wien
(	$(	(
Magistrats-abteilung	NN	<unknown>
60	CARD	60
)	$(	)
besorgt	VVPP	besorgen
werden	VAINF	werden
müssen	VMINF	müssen
.	$.	.
Die	ART	die
hiefür	NN	<unknown>
erforderlichen	ADJA	erforderlich
technischen	ADJA	technisch
Einrichtungen	NN	Einrichtung
inklusive	APPR	inklusive
Hard-	TRUNC	Hard-
und	KON	und
Software	NN	Software
sind	VAFIN	sein
größtenteils	ADV	größtenteils
vorhanden	ADJD	vorhanden
,	$,	,
sodass	KON	sodass
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
hauptsächlich	ADJD	hauptsächlich
Personalkosten	NN	Personalkosten
anfallen	VVINF	anfallen
würden	VAFIN	werden
.	$.	.
Nach	APPR	nach
Auskunft	NN	Auskunft
der	ART	die
Magistratsabteilung	NN	Magistratsabteilung
60	CARD	60
würde	VAFIN	werden
die	ART	die
Dateneingabe	NN	Dateneingabe
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
eine	ART	eine
allfällige	ADJA	allfällig
Auskunftserteilung	NN	Auskunftserteilung
von	APPR	von
einer	ART	eine
Bediensteten	NN	Bedienstete
der	ART	die
Verwendungsgruppe	NN	<unknown>
C	NN	C
besorgt	VVPP	besorgen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Die	ART	die
durchschnittlichen	ADJA	durchschnittlich
Kosten	NN	Kosten
für	APPR	für
eine	ART	eine
Bedienstete	NN	Bedienstete
der	ART	die
Verwendungsgruppe	NN	<unknown>
C	NN	C
betragen	VVFIN	betragen
4,6	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
pro	APPR	pro
Minute	NN	Minute
.	$.	.
Da	KOUS	da
das	ART	die
Register	NN	Register
völlig	ADJD	völlig
neu	ADJD	neu
erstellt	VVPP	erstellen
werden	VAINF	werden
müsste	VMFIN	müssen
(	$(	(
trotz	APPR	trotz
Ausnahmen	NN	Ausnahme
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
13d	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
müssen	VMFIN	müssen
fast	ADV	fast
alle	PIS	alle
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehaltenen	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
eingetragen	VVPP	eintragen
werden	VAINF	werden
)	$(	)
,	$,	,
wäre	VAFIN	sein
im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
Jahr	NN	Jahr
bei	APPR	bei
gesetzeskonformen	ADJA	<unknown>
Verhalten	NN	Verhalten
aller	PIAT	all
Hundebesitzer	NN	Hundebesitzer
von	APPR	von
einer	ART	eine
Arbeitszeit	NN	Arbeitszeit
von	APPR	von
ca.	ADV	ca.
1.500	CARD	@card@
Stunden	NN	Stunde|Stunden
auszugehen	VVIZU	ausgehen
.	$.	.
Unter	APPR	unter
Zugrundelegung	NN	Zugrundelegung
des	ART	die
vorstehenden	ADJA	vorstehend
Kostenansatzes	NN	<unknown>
würde	VAFIN	werden
dies	PDS	dies
Kosten	NN	Kosten
in	APPR	in
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
414.000	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
bedeuten	VVINF	bedeuten
.	$.	.
Geht	VVFIN	gehen
man	PIS	man
davon	PAV	davon
aus	PTKVZ	aus
,	$,	,
dass	KOUS	dass
im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
Jahr	NN	Jahr
die	ART	die
gesamte	ADJA	gesamt
Population	NN	Population
der	ART	die
bereits	ADV	bereits
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehaltenen	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
erfasst	VVPP	erfassen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
so	ADV	so
würde	VAFIN	werden
sich	PRF	sich
in	APPR	in
den	ART	die
Folgejahren	NN	Folgejahr
die	ART	die
Zahl	NN	Zahl
der	ART	die
vorzunehmenden	ADJA	vorzunehmend
Eintragungen	NN	Eintragung
logischerweise	ADV	logischerweise
verringern	VVINF	verringern
(	$(	(
nur	ADV	nur
mehr	ADV	mehr
neu	ADJD	neu
geborene	ADJA	geboren
oder	KON	oder
nach	APPR	nach
Wien	NE	Wien
verbrachte	ADJA	verbracht
Hunde	NN	Hund
müssen	VMFIN	müssen
eingetragen	VVPP	eintragen
werden	VAINF	werden
)	$(	)
.	$.	.
Es	PPER	es
wäre	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
eine	ART	eine
Arbeitszeit	NN	Arbeitszeit
von	APPR	von
etwa	ADV	etwa
200	CARD	200
Stunden	NN	Stunde|Stunden
pro	APPR	pro
Jahr	NN	Jahr
zu	PTKZU	zu
veranschlagen	VVINF	veranschlagen
,	$,	,
was	PRELS	was
Kosten	NN	Kosten
in	APPR	in
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
ca.	ADV	ca.
55.200	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
jährlich	ADJD	jährlich
verursachen	VVINF	verursachen
würde	VAFIN	werden
.	$.	.
Des	ART	die
Weiteren	NN	Weiter
würde	VAFIN	werden
im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
Jahr	NN	Jahr
zur	APPRART	zu
Einrichtung	NN	Einrichtung
des	ART	die
Hunderegisters	NN	<unknown>
die	ART	die
Hinzuziehung	NN	<unknown>
von	APPR	von
Fachleuten	NN	Fachleute
auf	APPR	auf
dem	ART	die
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Datenverarbeitung	NN	Datenverarbeitung
erforderlich	ADJD	erforderlich
sein	VAINF	sein
und	KON	und
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
auf	APPR	auf
100.000	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
geschätzt	VVPP	schätzen
.	$.	.
Im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
Jahr	NN	Jahr
würden	VAFIN	werden
daher	PAV	daher
Gesamtkosten	NN	Gesamtkosten
in	APPR	in
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
ca.	ADV	ca.
514.000	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
anfallen	VVINF	anfallen
.	$.	.
Für	APPR	für
jedes	PIAT	jed
weitere	ADJA	weit
Jahr	NN	Jahr
wäre	VAFIN	sein
mit	APPR	mit
Personalausgaben	NN	Personalausgabe
in	APPR	in
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
55.200	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
zu	PTKZU	zu
rechnen	VVINF	rechnen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
2.	ADV	2.
:	$.	:
Die	ART	die
Anschaffung	NN	Anschaffung
von	APPR	von
geeigneten	ADJA	geeignet
Lesegeräten	NN	Lesegerät
stellt	VVFIN	stellen
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
eine	ART	eine
einmalige	ADJA	einmalig
,	$,	,
im	APPRART	in
ersten	ADJA	erst
Jahr	NN	Jahr
zu	APPR	zu
tätigende	ADJA	<unknown>
Ausgabe	NN	Ausgabe
dar	PTKVZ	dar
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
zur	APPRART	zu
diesbezüglichen	ADJA	diesbezüglich
Erfüllung	NN	Erfüllung
der	ART	die
Kontrollaufgaben	NN	Kontrollaufgabe
durch	APPR	durch
die	ART	die
Magistratsabteilung	NN	Magistratsabteilung
60	CARD	60
voraussichtlich	ADJD	voraussichtlich
mit	APPR	mit
zehn	CARD	zehn
Lesegeräten	NN	Lesegerät
das	ART	die
Auslangen	NN	<unknown>
gefunden	VVPP	finden
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Bei	APPR	bei
einem	ART	eine
Preis	NN	Preis
von	APPR	von
5.000	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
pro	APPR	pro
Gerät	NN	Gerät
ergibt	VVFIN	ergeben
dies	PDS	dies
Anschaffungskosten	NN	Anschaffungskosten
in	APPR	in
der	ART	die
Höhe	NN	Höhe
von	APPR	von
50.000	CARD	@card@
ATS	NN	<unknown>
.	$.	.
Zu	APPR	zu
3.	ADJA	3.
:	$.	:
Durch	APPR	durch
die	ART	die
im	APPRART	in
§	NN	§
13d	ADJA	<unknown>
getroffene	ADJA	getroffen
Neuregelung	NN	Neuregelung
wird	VAFIN	werden
für	APPR	für
die	ART	die
Amtstierärzte	NN	Amtstierarzt
der	ART	die
Magistratsabteilung	NN	Magistratsabteilung
60	CARD	60
insofern	ADV	insofern
ein	ART	eine
Mehraufwand	NN	Mehraufwand
entstehen	VVINF	entstehen
,	$,	,
als	KOKOM	als
Überprüfungen	NN	Überprüfung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
betreffend	ADJD	betreffend
deren	PDAT	die
gesetzmäßiger	ADJA	<unknown>
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
vorzunehmen	VVIZU	vornehmen
sein	VAINF	sein
werden	VAFIN	werden
.	$.	.
Es	PPER	es
ist	VAFIN	sein
allerdings	ADV	allerdings
davon	PAV	davon
auszugehen	VVIZU	ausgehen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
diese	PDAT	dies
zusätzliche	ADJA	zusätzlich
Aufgabe	NN	Aufgabe
mit	APPR	mit
dem	ART	die
derzeitigen	ADJA	derzeitig
Personalstand	NN	Personalstand
zu	PTKZU	zu
bewältigen	VVINF	bewältigen
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Auswirkungen	NN	Auswirkung
auf	APPR	auf
die	ART	die
Beschäftigung	NN	Beschäftigung
und	KON	und
den	ART	die
Wirtschaftsstandort	NN	Wirtschaftsstandort
Österreich	NE	Österreich
:	$.	:
Keine	PIAT	kein
Verhältnis	NN	Verhältnis
zu	APPR	zu
Rechtsvorschriften	NN	Rechtsvorschrift
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
:	$.	:
Der	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Regelungsbereich	NN	Regelungsbereich
unterliegt	VVFIN	unterliegen
derzeit	ADV	derzeit
keinen	PIAT	kein
speziellen	ADJA	speziell
Vorschriften	NN	Vorschrift
des	ART	die
Rechtes	NN	Recht
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Union	NN	Union
.	$.	.
Die	ART	die
im	APPRART	in
Vertrag	NN	Vertrag
zur	APPRART	zu
Gründung	NN	Gründung
der	ART	die
Europäischen	ADJA	europäisch
Gemeinschaft	NN	Gemeinschaft
festgelegten	ADJA	festgelegt
Grundsätze	NN	Grundsatz
werden	VAFIN	werden
eingehalten	VVPP	einhalten
.	$.	.
Besonderheiten	NN	Besonderheit
des	ART	die
Normerzeugungsverfahrens	NN	<unknown>
:	$.	:
Keine	PIAT	kein
Erläuternde	ADJA	erläuternd
Bemerkungen	NN	Bemerkung
zum	APPRART	zu
Entwurf	NN	Entwurf
eines	ART	eine
Gesetzes	NN	Gesetz
,	$,	,
mit	APPR	mit
dem	PRELS	die
das	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetz	NN	<unknown>
geändert	VVPP	ändern
wird	VAFIN	werden
Allgemeiner	ADJA	allgemein
Teil	NN	Teil
Die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Gesetzesnovelle	NN	Gesetzesnovelle
ist	VAFIN	sein
der	ART	die
letzte	ADJA	letzt
Teil	NN	Teil
eines	ART	eine
umfassenden	ADJA	umfassend
Änderungsvorhabens	NN	<unknown>
des	ART	die
Wiener	ADJA	Wiener
Tierschutz-	TRUNC	Tierschutz-
und	KON	und
Tierhaltegesetzes	NN	<unknown>
und	KON	und
beinhaltet	VVFIN	beinhalten
ausschließlich	ADV	ausschließlich
jene	PDAT	jen
Maßnahmen	NN	Maßnahme
,	$,	,
die	PRELS	die
eine	ART	eine
Notifizierungsverpflichtung	NN	<unknown>
an	APPR	an
die	ART	die
Europäische	ADJA	europäisch
Kommission	NN	Kommission
begründen	VVFIN	begründen
.	$.	.
Aus	APPR	aus
sachlicher	ADJA	sachlich
Sicht	NN	Sicht
liegt	VVFIN	liegen
die	ART	die
Notwendigkeit	NN	Notwendigkeit
der	ART	die
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Regelungen	NN	Regelung
in	APPR	in
der	ART	die
Verpflichtung	NN	Verpflichtung
zur	APPRART	zu
Umsetzung	NN	Umsetzung
der	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
15a	NE	<unknown>
B-VG	NE	<unknown>
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
(	$(	(
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Verwendung	NN	Verwendung
von	APPR	von
Stachelhalsbändern	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
von	APPR	von
elektrisierenden	ADJA	elektrisierend
oder	KON	oder
chemischen	ADJA	chemisch
Dressurgeräten	NN	<unknown>
)	$(	)
,	$,	,
weiters	VVFIN	<unknown>
in	APPR	in
der	ART	die
Hintanhaltung	NN	<unknown>
einer	ART	eine
Gefährdung	NN	Gefährdung
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
durch	APPR	durch
„	ADJA	<unknown>
gefährliche	ADJA	gefährlich
Hunde	NN	Hund
“	ADJA	<unknown>
(	$(	(
Verbot	NN	Verbot
der	ART	die
Zucht	NN	Zucht
und	KON	und
Ausbildung	NN	Ausbildung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
zum	APPRART	zu
Zwecke	NN	Zweck
der	ART	die
Aggressionssteigerung	NN	<unknown>
)	$(	)
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
in	APPR	in
der	ART	die
Verhinderung	NN	Verhinderung
des	ART	die
Aussetzens	NN	Aussetzen
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
bzw.	KOKOM	bzw.
in	APPR	in
der	ART	die
leichteren	ADJA	leicht
Feststellbarkeit	NN	<unknown>
und	KON	und
Verfolgbarkeit	NN	<unknown>
des	ART	die
Eigentümers	NN	Eigentümer
(	$(	(
Einführung	NN	Einführung
einer	ART	eine
Kennzeichnungspflicht	NN	Kennzeichnungspflicht
für	APPR	für
alle	PIS	alle
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehaltenen	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
elektronischen	ADJA	elektronisch
Mikrochips	NN	Mikrochip
)	$(	)
begründet	VVPP	begründen
.	$.	.
Besonderer	ADJA	besonder
Teil	NN	Teil
Zu	APPR	zu
den	ART	die
einzelnen	ADJA	einzeln
Bestimmungen	NN	Bestimmung
ist	VAFIN	sein
Folgendes	NN	Folgende
zu	PTKZU	zu
bemerken	VVINF	bemerken
:	$.	:
Zu	APPR	zu
Art.	NN	Art.
I	NN	I
Z	NN	Z
1	CARD	1
(	$(	(
§	NN	§
5	CARD	5
Z	NN	Z
20	CARD	20
)	$(	)
:	$.	:
Durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
entsprechende	ADJA	entsprechend
Vorgabe	NN	Vorgabe
der	ART	die
Vereinbarung	NN	Vereinbarung
gemäß	APPR	gemäß
Art.	NN	Art.
15a	NE	<unknown>
B-VG	NE	<unknown>
zur	APPRART	zu
Verbesserung	NN	Verbesserung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
im	APPRART	in
Allgemeinen	NN	Allgemeine
und	KON	und
im	APPRART	in
Besonderen	NN	Besondere
im	APPRART	in
außerlandwirtschaftlichen	ADJA	<unknown>
Bereich	NN	Bereich
umgesetzt	VVPP	umsetzen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Art.	NN	Art.
I	NN	I
Z	NN	Z
2	CARD	2
(	$(	(
§	NN	§
13a	NN	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Zur	APPRART	zu
Hintanhaltung	NN	<unknown>
einer	ART	eine
Gefährdung	NN	Gefährdung
von	APPR	von
Menschen	NN	Mensch
werden	VAFIN	werden
die	ART	die
Zucht	NN	Zucht
und	KON	und
Ausbildung	NN	Ausbildung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
im	APPRART	in
Hinblick	NN	Hinblick
auf	APPR	auf
eine	ART	eine
Steigerung	NN	Steigerung
der	ART	die
Aggressivität	NN	Aggressivität
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
das	ART	die
Inverkehrbringen	NN	<unknown>
solcher	PIAT	solch
Hunde	NN	Hund
verboten	VVPP	verbieten
,	$,	,
zumal	KOUS	zumal
eine	ART	eine
derartige	ADJA	derartig
Vorgangsweise	NN	Vorgangsweise
nicht	PTKNEG	nicht
nur	ADV	nur
eine	ART	eine
Bedrohung	NN	Bedrohung
für	APPR	für
die	ART	die
Gesellschaft	NN	Gesellschaft
,	$,	,
sondern	KON	sondern
auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
Herbeiführung	NN	Herbeiführung
eines	PIS	eine
der	ART	die
Art	NN	Art
und	KON	und
dem	ART	die
Wesen	NN	Wesen
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
widersprechenden	ADJA	widersprechend
gesteigerten	ADJA	gesteigert
Aggressionsverhaltens	NN	<unknown>
auch	ADV	auch
einen	ART	eine
Missbrauch	NN	Mißbrauch
des	ART	die
Tieres	NN	Tier
darstellt	VVFIN	darstellen
und	KON	und
somit	ADV	somit
auch	ADV	auch
unter	APPR	unter
dem	ART	die
Gesichtspunkt	NN	Gesichtspunkt
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
zu	PTKZU	zu
unterbinden	VVINF	unterbinden
ist	VAFIN	sein
.	$.	.
Im	APPRART	in
nunmehrigen	ADJA	<unknown>
Abs.	NN	Abs.
2	CARD	2
konnte	VMFIN	können
die	ART	die
Wortfolge	NN	Wortfolge
„	NN	<unknown>
sowie	KON	sowie
jede	PIAT	jed
Intensivtierhaltung	NN	<unknown>
“	ADJD	<unknown>
ersatzlos	ADJD	ersatzlos
gestrichen	VVPP	streichen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
da	KOUS	da
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
diese	PDAT	dies
Form	NN	Form
der	ART	die
Tierhaltung	NN	Tierhaltung
nicht	PTKNEG	nicht
mehr	ADV	mehr
vorkommt	VVFIN	vorkommen
.	$.	.
Darüber	PAV	darüber
hinaus	ADV	hinaus
wurde	VAFIN	werden
eine	ART	eine
Intensivtierhaltung	NN	<unknown>
in	APPR	in
den	ART	die
jeweiligen	ADJA	jeweilig
,	$,	,
die	ART	die
Haltung	NN	Haltung
der	ART	die
diesbezüglich	ADJD	diesbezüglich
in	APPR	in
Frage	NN	Frage
kommenden	ADJA	kommend
Tierarten	NN	Tierart
regelnden	ADJA	regelnd
Rechtsvorschriften	NN	Rechtsvorschrift
verboten	VVPP	verbieten
bzw.	KOKOM	bzw.
durch	APPR	durch
die	ART	die
Festlegung	NN	Festlegung
entsprechender	ADJA	entsprechend
Haltungsanforderungen	NN	<unknown>
de	NE	de
facto	NN	<unknown>
unmöglich	ADJD	unmöglich
gemacht	VVPP	machen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Art.	NN	Art.
I	NN	I
Z	NN	Z
3	CARD	3
(	$(	(
§	NN	§
13d	ADJD	<unknown>
)	$(	)
:	$.	:
Durch	APPR	durch
die	ART	die
Einführung	NN	Einführung
einer	ART	eine
Kennzeichnungspflicht	NN	Kennzeichnungspflicht
verbunden	ADJD	verbunden
mit	APPR	mit
einer	ART	eine
Aufnahme	NN	Aufnahme
der	ART	die
wesentlichen	ADJA	wesentlich
Daten	NN	Datum
in	APPR	in
ein	ART	eine
Hunderegister	NN	<unknown>
soll	VMFIN	sollen
eine	ART	eine
systematische	ADJA	systematisch
Erfassung	NN	Erfassung
aller	PIAT	all
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehaltenen	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Ausschlaggebend	ADJD	ausschlaggebend
für	APPR	für
die	ART	die
gegenständliche	ADJA	gegenständlich
Regelung	NN	Regelung
und	KON	und
zugleich	ADV	zugleich
kompetenzrechtlicher	ADJA	<unknown>
Anknüpfungspunkt	NN	Anknüpfungspunkt
waren	VAFIN	sein
auch	ADV	auch
in	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Fall	NN	Fall
Überlegungen	NN	Überlegung
des	ART	die
Tierschutzes	NN	Tierschutz
,	$,	,
wobei	PWAV	wobei
dadurch	PAV	dadurch
vor	APPR	vor
allem	PIS	alle
das	ART	die
Problem	NN	Problem
der	ART	die
ausgesetzten	ADJA	ausgesetzt
Hunde	NN	Hund
gelöst	VVPP	lösen
bzw.	KOKOM	bzw.
verbessert	VVPP	verbessern
werden	VAINF	werden
soll	VMFIN	sollen
.	$.	.
Eine	ART	eine
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
hat	VAFIN	haben
zur	APPRART	zu
Folge	NN	Folge
,	$,	,
dass	KOUS	dass
der	ART	die
Halter	NN	Halter
jedenfalls	ADV	jedenfalls
festgestellt	VVPP	feststellen
und	KON	und
im	APPRART	in
Falle	NN	Falle
des	ART	die
Aussetzens	NN	Aussetzen
seines	PPOSAT	sein
Hundes	NN	Hund
zur	APPRART	zu
Verantwortung	NN	Verantwortung
gezogen	VVPP	ziehen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
,	$,	,
was	PRELS	was
in	APPR	in
Zukunft	NN	Zukunft
wahrscheinlich	ADJD	wahrscheinlich
zu	APPR	zu
einer	ART	eine
Abnahme	NN	Abnahme
der	ART	die
derzeit	ADV	derzeit
beträchtlichen	ADJA	beträchtlich
Zahl	NN	Zahl
an	APPR	an
ausgesetzten	ADJA	ausgesetzt
Hunden	NN	Hund
führen	VVINF	führen
wird	VAFIN	werden
.	$.	.
Als	KOKOM	als
„	ADJA	<unknown>
Haltung	NN	Haltung
“	NN	<unknown>
im	APPRART	in
Sinne	NN	Sinn
dieser	PDAT	dies
Bestimmung	NN	Bestimmung
ist	VAFIN	sein
ein	ART	eine
nicht	PTKNEG	nicht
bloß	ADJD	bloß
kurzfristiger	ADJD	kurzfristig
,	$,	,
d.	PDS	d.
h.	VVFIN	heißen
ein	ART	eine
mindestens	ADV	mindestens
ca.	ADV	ca.
einmonatiger	ADJA	einmonatig
,	$,	,
im	APPRART	in
Wesentlichen	ADJA	wesentlich
ununterbrochener	ADJA	ununterbrochen
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
im	APPRART	in
Gebiet	NN	Gebiet
der	ART	die
Stadt	NN	Stadt
Wien	NE	Wien
zu	PTKZU	zu
verstehen	VVINF	verstehen
.	$.	.
Durch	APPR	durch
diese	PDAT	dies
zeitliche	ADJA	zeitlich
Determinierung	NN	<unknown>
soll	VMFIN	sollen
ein	ART	eine
bloß	ADJD	bloß
kurzfristiger	ADJA	kurzfristig
Aufenthalt	NN	Aufenthalt
(	$(	(
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
während	APPR	während
eines	ART	eine
Urlaubs	NN	Urlaub
oder	KON	oder
in	APPR	in
einer	ART	eine
Tierklinik	NN	Tierklinik
)	$(	)
vom	APPRART	von
Regelungsbereich	NN	Regelungsbereich
des	ART	die
§	NN	§
13d	ADJD	<unknown>
ausgenommen	VVPP	ausnehmen
werden	VAINF	werden
.	$.	.
Durch	APPR	durch
die	ART	die
Regelung	NN	Regelung
des	ART	die
Abs.	NN	Abs.
3	CARD	3
soll	VMFIN	sollen
sichergestellt	VVPP	sicherstellen
werden	VAINF	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
bei	APPR	bei
einer	ART	eine
bereits	ADV	bereits
erfolgten	ADJA	erfolgt
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
eines	ART	eine
Hundes	NN	Hund
mittels	APPR	mittels
eines	ART	eine
Mikrochips	NN	Mikrochip
-	$(	-
sofern	KOUS	sofern
diese	PDS	diese
die	ART	die
vom	APPRART	von
Gesetz	NN	Gesetz
verfolgten	ADJA	verfolgt
Zwecke	NN	Zweck
erfüllt	VVPP	erfüllen
-	$(	-
eine	ART	eine
nochmalige	ADJA	nochmalig
Chipung	NN	<unknown>
unterbleiben	VVINF	unterbleiben
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Auf	APPR	auf
Grund	NN	Grund
der	ART	die
schweren	ADJA	schwer
Lesbarkeit	NN	Lesbarkeit
von	APPR	von
Tätowierungen	NN	Tätowierung
entspricht	VVFIN	entsprechen
diese	PDAT	dies
Art	NN	Art
der	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
nicht	PTKNEG	nicht
den	ART	die
Zielvorstellungen	NN	Zielvorstellung
dieses	PDAT	dies
Gesetzes	NN	Gesetz
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
daher	PAV	daher
auch	ADV	auch
tätowierte	ADJA	tätowiert
Hunde	NN	Hund
jedenfalls	ADV	jedenfalls
zu	APPR	zu
chipen	NN	<unknown>
.	$.	.
Die	ART	die
Kosten	NN	Kosten
des	ART	die
Chips	NN	Chip
wie	KOKOM	wie
auch	ADV	auch
für	APPR	für
dessen	PDAT	die
Einsetzung	NN	Einsetzung
werdenca	ADJD	<unknown>
.	$.	.
700	CARD	700
ATS	NN	<unknown>
betragen	VVPP	betragen
und	KON	und
sind	VAFIN	sein
vom	APPRART	von
Eigentümer	NN	Eigentümer
des	ART	die
Hundes	NN	Hund
zu	PTKZU	zu
entrichten	VVINF	entrichten
.	$.	.
In	APPR	in
den	ART	die
Abs.	NN	Abs.
7	CARD	7
und	KON	und
8	CARD	8
wurden	VAFIN	werden
die	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
7	CARD	7
des	ART	die
Datenschutzgesetzes	NN	Datenschutzgesetz
2000	CARD	2000
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
165/1999	CARD	@card@
,	$,	,
erforderlichen	ADJA	erforderlich
gesetzlichen	ADJA	gesetzlich
Ermächtigungen	NN	Ermächtigung
für	APPR	für
die	ART	die
Erteilung	NN	Erteilung
von	APPR	von
Auskünften	NN	Auskunft
bzw.	KOKOM	bzw.
Weitergabe	NN	Weitergabe
von	APPR	von
Daten	NN	Datum
festgeschrieben	VVPP	festschreiben
.	$.	.
Die	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
8	CARD	8
normierte	ADJA	normiert
Auskunftspflicht	NN	Auskunftspflicht
soll	VMFIN	sollen
jene	PDAT	jen
Fälle	NN	Fall
abdecken	VVINF	abdecken
,	$,	,
wo	PWAV	wo
auch	ADV	auch
Privatpersonen	NN	Privatperson
ein	ART	eine
rechtliches	ADJA	rechtlich
Interesse	NN	Interesse
an	APPR	an
der	ART	die
Feststellung	NN	Feststellung
der	ART	die
Identität	NN	Identität
eines	ART	eine
Hundehalters	NN	Hundehalter
haben	VAFIN	haben
,	$,	,
z.	APPRART	z.
B.	NN	B.
zur	APPRART	zu
Geltendmachung	NN	Geltendmachung
von	APPR	von
Schadenersatzansprüchen	NN	Schadenersatzanspruch
verursacht	VVFIN	verursachen
durch	APPR	durch
einen	ART	eine
entlaufenen	ADJA	entlaufen
Hund	NN	Hund
.	$.	.
Zu	APPR	zu
der	ART	die
in	APPR	in
Abs.	NN	Abs.
9	CARD	9
festgeschriebenen	ADJA	festgeschrieben
Übertragungsmöglichkeit	NN	Übertragungsmöglichkeit
ist	VAFIN	sein
auszuführen	VVIZU	ausführen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
es	PPER	es
im	APPRART	in
Vorfeld	NN	Vorfeld
zur	APPRART	zu
gegenständlichen	ADJA	gegenständlich
Novelle	NN	Novelle
intensive	ADJA	intensiv
Gespräche	NN	Gespräch
mit	APPR	mit
der	ART	die
Bundeskammer	NN	Bundeskammer
der	ART	die
Tierärzte	NN	Tierarzt
Österreichs	NE	Österreich
gegeben	VVPP	geben
hat	VAFIN	haben
und	KON	und
derzeit	ADV	derzeit
davon	PAV	davon
ausgegangen	VVPP	ausgehen
wird	VAFIN	werden
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
Einrichtung	NN	Einrichtung
und	KON	und
Führung	NN	Führung
des	ART	die
Registers	NN	Register
dieser	PDAT	dies
Institution	NN	Institution
übertragen	VVPP	übertragen
werden	VAINF	werden
kann	VMFIN	können
.	$.	.
Sollte	VMFIN	sollen
es	PPER	es
in	APPR	in
weiterer	ADJA	weit
Folge	NN	Folge
auch	ADV	auch
gelingen	VVINF	gelingen
,	$,	,
die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
von	APPR	von
Hunden	NN	Hund
einer	ART	eine
länderübergreifenden	ADJA	länderübergreifend
Lösung	NN	Lösung
zuzuführen	VVIZU	zuführen
,	$,	,
wird	VAFIN	werden
die	ART	die
Übertragung	NN	Übertragung
dieser	PDAT	dies
Aufgabe	NN	Aufgabe
an	APPR	an
eine	ART	eine
bundesweite	ADJA	bundesweit
Einrichtung	NN	Einrichtung
auch	ADV	auch
erhebliche	ADJA	erheblich
Vorteile	NN	Vorteil
in	APPR	in
der	ART	die
Vollziehung	NN	Vollziehung
mit	APPR	mit
sich	PRF	sich
bringen	VVINF	bringen
.	$.	.
In	APPR	in
diesem	PDAT	dies
Zusammenhang	NN	Zusammenhang
ist	VAFIN	sein
darauf	PAV	darauf
hinzuweisen	VVIZU	hinweisen
,	$,	,
dass	KOUS	dass
die	ART	die
registerführende	ADJA	<unknown>
Stelle	NN	Stelle
die	ART	die
gemäß	APPR	gemäß
§	NN	§
14	CARD	14
Datenschutzgesetz	NN	Datenschutzgesetz
2000	CARD	2000
,	$,	,
BGBl.	NN	<unknown>
I	NN	I
Nr.	NN	Nr.
165/1999	CARD	@card@
,	$,	,
vorgesehenen	ADJA	vorgesehen
Datensicherheitsmaßnahmen	NN	<unknown>
jedenfalls	ADV	jedenfalls
einzuhalten	VVIZU	einhalten
hat	VAFIN	haben
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Art.	NN	Art.
I	NN	I
Z	NN	Z
4	CARD	4
bis	APPR	bis
8	CARD	8
(	$(	(
§§	NN	<unknown>
28	CARD	28
und	KON	und
29	CARD	@card@
)	$(	)
:	$.	:
Die	ART	die
Straf-	TRUNC	Straf-
und	KON	und
Verfallsbestimmungen	NN	<unknown>
wurden	VAFIN	werden
an	APPR	an
die	ART	die
geänderte	ADJA	geändert
Rechtslage	NN	Rechtslage
angepasst	VVPP	anpassen
.	$.	.
Zu	APPR	zu
Art.	NN	Art.
I	NN	I
Z	NN	Z
9	CARD	9
(	$(	(
§	NN	§
30	CARD	30
Abs.	NN	Abs.
1	CARD	1
)	$(	)
:	$.	:
Durch	APPR	durch
die	ART	die
Neueinführung	NN	Neueinführung
einer	ART	eine
Kennzeichnungspflicht	NN	Kennzeichnungspflicht
für	APPR	für
alle	PIS	alle
in	APPR	in
Wien	NE	Wien
gehaltenen	ADJA	gehalten
Hunde	NN	Hund
war	VAFIN	sein
eine	ART	eine
angemessene	ADJA	angemessen
Übergangsfrist	NN	Übergangsfrist
für	APPR	für
die	ART	die
Kennzeichnung	NN	Kennzeichnung
der	ART	die
vorhandenen	ADJA	vorhanden
Population	NN	Population
vorzusehen	VVIZU	vorsehen
.	$.	.
